Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1060 19. Wahlperiode 05.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/789 – Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/335) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/194) ergeben sich nach Auffassung der Fragesteller folgende Nachfragen. 1. Welcher Konfliktpartei haben sich die beiden Personen nach Kenntnis der Bundesregierung angeschlossen, die in der Antwort zu Frage 4 der o. a. Bundestagsdrucksache nicht erwähnt wurden? Bei den in Rede stehenden zwei weiteren Personen konnte die Zugehörigkeit zu einer der beiden Konfliktseiten bislang nicht geklärt werden. Auch die Staatsangehörigkeit ist unbekannt. 2. Gegen wie viele Personen, die sich freiwillig im Ausland kämpfenden Gruppen angeschlossen haben, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im entsprechenden Staat Anklage erhoben (Zeitraum seit 2011)? Der Bundesregierung sind bisher vier Personen bekannt. 3. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit ein, dass mit dem Ende des Islamischen Staates (IS) dessen Mitglieder oder Sympathisanten als Asylbewerber getarnt nach Deutschland einreisen? Bisher ist kein verstärkter Rückreisetrend in Richtung Deutschland von Syrien-/ Irakreisenden des islamistischen Spektrums aus Deutschland im Zusammenhang mit Gebietsverlusten des sog. Islamischen Staates (IS) feststellbar. Aktuell ist eine belastbare Prognose hinsichtlich der Auswirkungen des Zusammenbruchs des Kalifats auf die Sicherheitslage in Deutschland, sei es durch Erhöhung oder Verringerung des Anschlagsrisikos, nicht möglich. Der IS hat aller- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1060 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dings sein Narrativ des „real existierenden Kalifats“ bereits seit längerem aufgegeben und die Propaganda entsprechend im Sinne des „individuellen Jihad“ und der Existenz eines „virtuellen Kalifats“ angepasst. Die Gefährdung europäischer Interessen durch den IS ist damit – direkt oder indirekt – weiterhin gleichbleibend hoch. Trotz der fortschreitenden Gebietsverluste zeigen regelmäßig wiederkehrende Attacken durch IS-nahe oder mit dem IS sympathisierende Einzeltäter oder Gruppierungen sowie zahlreiche Festnahmen im Vorfeld von konkreten Anschlagsvorbereitungen in ganz Europa, dass Anhänger des IS, ob mit oder ohne direkter Organisationsanbindung, in Europa agieren . Der IS wird weiter in der Lage sein, sich kurzfristig auf solche Taten zu berufen und diese entsprechend propagandistisch aufzubereiten. Dieser Trend zum individuellen Jihad begünstigt eher lose, ggf. sogar nur vorübergehend existente Netzwerkstrukturen, die eine klassische Aufklärung weiter erschweren werden. Selbst ein totaler Gebietsverlust des IS dürfte daher nicht zu einer signifikanten Veränderung der ohnehin bereits hohen Bedrohungslage in Westeuropa durch den IS führen. Die Netzwerkbildung im virtuellen Raum begünstigt vielmehr die „klassisch“ konspirativ im Untergrund agierende Terrororganisation und stellt damit auf absehbare Zeit weiterhin die zentrale Herausforderung für die europäischen Sicherheitsbehörden dar. 4. In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung IS-Mitglieder /-Sympathisanten einen Asylantrag gestellt (bitte seit 2011 nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine auswertbaren Daten vor. Auch die vorgehaltenen Daten in den Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof und Bundeskriminalamt ermöglichen keine Differenzierung ausländischer Staatsangehöriger nach ihrem jeweiligen ausländerrechtlichen Status . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333