Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10643 19. Wahlperiode 05.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10358 – Leerstand bundeseigener Immobilien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat am 17. April 2019 einen Entwurf zum sog. Geordnete- Rückkehr-Gesetz beschlossen, der unter anderem vorsieht, das Trennungsgebot zwischen Abschiebehaftplätzen und Haftplätzen im regulären Justizvollzug tiefgreifend aufzuweichen. Begründet wird dies damit, dass anderweitig dem Bedarf an Abschiebehaftplätzen zukünftig nicht ausreichend Haftplätze gegenüber stünden. Einer Aufweichung des Trennungsgebotes, und sei es nur zeitlich befristet , stehen grundrechtliche bzw. europarechtliche Bedenken entgegen (vgl. Europäischer Gerichtshof – EuGH, Rs. C-473/13 und C-514/13). Daneben melden einige Bundesländer bereits jetzt, dass die Kapazitäten im regulären Justizvollzug ausgelastet seien (vgl. https://rp-online.de/politik/deutschland/migration/ gesetzespaket-zu-abschiebehaft-nrw-justizministerium-zerlegt-seehofers-vorhaben_ aid-38177485). Es ist aus Sicht der Fragesteller daher dringend geboten, nach Alternativen zum o. g. Vorschlag zu suchen. 1. Wie viele Liegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen zum Stichtag 30. April 2019 leer (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Nach Angaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) standen zum Stichtag 30. April 2019 über alle Geschäftsbereiche (ohne Einzelwohnungen) insgesamt 1 986 in ihrem Eigentum befindliche Liegenschaften leer. Hierin enthalten sind auch solche Liegenschaften, die im Hinblick auf eine bevorstehende Veräußerung nicht vermietet werden beziehungsweise aufgrund von Verwertungshindernissen nicht vermietet werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10643 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Leerstand verteilt sich auf die einzelnen Bundesländer wie folgt: Bundesland Anzahl leerstehende Liegenschaften Baden-Württemberg 59 Bayern 88 Berlin 121 Brandenburg 175 Bremen 4 Hamburg 20 Hessen 56 Mecklenburg-Vorpommern 166 Niedersachsen 100 Nordrhein-Westfalen 270 Rheinland-Pfalz 53 Saarland 3 Sachsen 191 Sachsen-Anhalt 348 Schleswig-Holstein 38 Thüringen 294 Gesamt 1.986 2. Wie viele dieser in Frage 1 erfragten Liegenschaften eignen sich aus Sicht der Bundesregierung als spezielle Hafteinrichtung i. S. d. § 62a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)? Der Bund unterhält derzeit selbst keine Hafteinrichtungen. Insofern liegen keine Erfahrungen und Erkenntnisse zu den liegenschaftlichen und/oder sonstigen Anforderungen von Hafteinrichtungen beziehungsweise an deren Errichtung oder Ertüchtigung vor. In Anbetracht dessen kann die Bundesregierung zu einer möglichen Eignung der in der Antwort zu Frage 1 als leerstehend angeführten BImA-Liegenschaften als Hafteinrichtungen im Sinne des § 62a Absatz 1 Satz 1 AufenthG keine Aussage treffen. 3. Mit welchem Aufwand ist der Umbau der in Frage 2 erfragten Liegenschaften zu speziellen Hafteinrichtungen i. S. d. § 62a Absatz 1 Satz 1 AufenthG verbunden? In einem Dialog mit den Ländern ist deutlich geworden, dass die Errichtung oder Ertüchtigung von Gebäuden von Hafteinrichtungen als Spezialbauten mit einem bedeutenden planerischen und auch finanziellen Aufwand verbunden ist. Darüber hinausgehende belastbare Angaben liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Drucksache 19/10643 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10643 4. Welche Liegenschaften der Bundeswehr im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden zum Stichtag 30. April 2019 nicht mehr benötigt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Mit den Entscheidungen zu den Trendwenden Personal, Material und Finanzen hat Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen auf die veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen reagiert. Die daraus entstehenden zukünftigen Bedarfe werden derzeit geprüft und auch unter dem Blickwinkel Infrastruktur konkretisiert. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass auch Liegenschaften, die bereits freigegeben wurden oder deren Abgabe bereits vollzogen wurde, nochmals betrachtet werden, um Bedarfe zu decken, die sich aus dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr ergeben. Die Prüfungen dauern noch an und werden voraussichtlich bis Ende 2019 abgeschlossen sein. Dessen ungeachtet beabsichtigt die Bundeswehr, 2019 die Liegenschaften „Materialdepot Müritz/Betriebsteil Rechlin“ (Mecklenburg-Vorpommern) und „Munitionslager Mockrehna“ (Sachsen) an die BImA zurückzugeben. Die entsprechenden politischen Mandatsträger wurden bereits durch die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung informiert. Im Übrigen wird auf die als Anlage beigefügte Liste der beabsichtigten Schließungszeitpunkte verwiesen, die den derzeitigen Planungsstand wiedergibt. 5. Für wie viele der in Frage 4 erfragten Liegenschaften liegt eine Freigabeerklärung des Bundesministeriums der Verteidigung vor? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Bei wie vielen ehemaligen Liegenschaften der Bundeswehr hat seit dem 1. März 2011 eine Flächenkonversion stattgefunden? Im Zeitraum 1. Januar 2014 bis 30. April 2019 hat die BImA im gesamten Bundesgebiet rund 500 Kaufverträge über ehemals von der Bundeswehr genutzte Liegenschaften abgeschlossen. In der genannten Anzahl der Kaufverträge können wegen der zum Teil enormen Größe von Konversionsliegenschaften mehrere Teilverkäufe aus einer Konversionsliegenschaft enthalten sein. Entsprechende Daten für die Zeit vor 2014, die eine Auswertung nach Vornutzung von Liegenschaften durch die Bundeswehr zulassen, liegen nicht vor. Insgesamt hat die BImA seit 2012 von der Bundeswehr 163 Liegenschaften nach Beendigung der militärischen Nutzung übernommen. 7. Wie viele Gebietskörperschaften oder mehrheitlich von diesen getragenen Einrichtungen haben bis zum 30. April 2019 von ihrem gemäß Beschluss des Haushaltsausschusses vom 21. März 2012 (Ausschussdrucksache 17(8) 4356) bestehenden Erstzugriffrecht für ehemalige militärische Anlagen Gebrauch gemacht? Von der Erstzugriffsoption für ehemalige militärische Anlagen haben bis zum 30. April 2019 insgesamt 127 Gebietskörperschaften oder mehrheitlich von diesen getragene Einrichtungen Gebrauch gemacht und Konversionsliegenschaften erworben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10643 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10643 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie viele Konversionsgrundstücke wurden abweichend vom allgemeinen Haushaltsrecht unterhalb des Verkehrswertes verkauft? Vermögensgegenstände dürfen gemäß § 63 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) grundsätzlich nur zum vollen Wert veräußert werden. Ausnahmen können im Haushalts-plan zugelassen werden. Auf Basis des im Haushaltsplan bei Kapitel 6004 Titel 121 01 ausgebrachten Haushaltsvermerks Nr. 60.3 wurden bis zum Stichtag 22. Mai 2019 insgesamt 77 Konversionsgrundstücke durch die BImA verbilligt an Gebietskörperschaften und andere Erstzugriffsberechtigte verkauft. 9. Für wie viele der sich noch im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befindlichen leerstehenden Liegenschaften der Bundeswehr (siehe Frage 4) ist eine Zwischennutzung vorgesehen? Derzeit sind 76 der sich noch im Eigentum der BImA befindlichen Liegenschaften der Bundeswehr leerstehend. Bis zu einer dienstlichen Anschlussnutzung bzw. dem Verkauf der Liegenschaften strebt die BImA grundsätzlich für alle Liegenschaften Zwischennutzungen an, sofern diese nach Zustand, Lage, Beschaffenheit und auch planungsrechtlich möglich und zulässig sind. 10. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Zwischennutzung dieser Liegenschaften? Neben fehlendem Planungsrecht können insbesondere Bedarfsprüfungen für dienstliche Zwecke (Bundesbedarf) bzw. bevorstehende Verkäufe gegen eine Zwischennutzung sprechen. Darüber hinaus lassen eine abseitige Lage, die bisherige Funktion der Liegenschaften, teilweise notwendige Altlastensanierungen, fehlende Erschließung beziehungsweise wirtschaftlich nicht darstellbare Verund Entsorgung sowie auch der Zustand der Gebäude eine vorübergehende Nutzung oftmals nicht zu. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, Liegenschaften im Sinne von Frage 4 als spezielle Hafteinrichtungen i. S. d. § 62a Absatz 1 Satz 1 AufenthG zu nutzen, a) durch Freigabeerklärung des Bundesministeriums der Verteidigung, b) als Zwischennutzung? Bei der Anmeldung konkreter Bedarfe durch die Länder kann der Bund prüfen, ob und inwieweit grundsätzlich die Möglichkeit besteht, für Bundeszwecke nicht mehr benötigte Liegenschaften zur Verfügung zu stellen. Davon unberührt bleibt die Frage der Zuständigkeit für Planung und Ertüchtigung der Liegenschaften und der auf ihnen stehenden Gebäude als Hafteinrichtungen im Sinne des § 62a Absatz 1 Satz 1 AufenthG. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 12. Welche Kasernen der Bundespolizei bzw. des ehemaligen Bundesgrenzschutzes im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden zum Stichtag 30. April 2019 nicht mehr benötigt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Alle hier in Rede stehenden Kasernen werden benötigt. Drucksache 19/10643 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10643 13. Für wie viele der sich noch im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befindlichen ehemaligen Kasernen der Bundespolizei ist eine Zwischennutzung vorgesehen? Im Eigentum der BImA befinden sich aktuell zwei ehemalige Kasernen der Bundespolizei . Eine Kaserne wird in Kürze an den derzeitigen Nutzer veräußert. Auf der zweiten Liegenschaft befinden sich Kleinstnutzungen, wobei weitere Zwischennutzungen nicht vorgesehen sind, da auch diese Liegenschaft voraussichtlich noch in 2019 veräußert werden wird. 14. Wie viele Kasernen der Bundespolizei bzw. des ehemaligen Bundesgrenzschutzes wurden a) seit 21. Dezember 2007 und b) seit 12. Dezember 2008 an private Eigentümer veräußert? 15. Wie viele der in Frage 14 erfragten Kasernen werden von der Bundespolizei weiterhin genutzt? Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet. Die BImA hat im Zeitraum 1. Januar 2014 bis 30. April 2019 insgesamt fünf Kaufverträge über ehemalige Kasernen der Bundespolizei oder Teilflächen davon abgeschlossen. In zwei Verkaufsfällen waren die Käufer Privatpersonen bzw. private Gesellschaften, in den übrigen Fällen wurden die Kasernen bzw. die entsprechenden Teilflächen an Gebietskörperschaften bzw. von diesen getragenen Gesellschaften veräußert. Entsprechende Daten für die Zeit vor 2014, die eine Auswertung nach der Vornutzung von Liegenschaften durch die Bundespolizei bzw. den ehemaligen Bundes-grenzschutz ermöglichen, liegen der BImA nicht vor. Es werden keine an Privatpersonen veräußerten Kasernen weiterhin durch die Bundespolizei genutzt. 16. Unter welchen Umständen ist ein Rückerwerb dieser ehemaligen Kasernen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, wie etwa 2018 in Ratzeburg geschehen (vgl. www.ln-online.de/Lokales/Lauenburg/Bundespolizei- Ratzeburg-Standort-ist-gesichert), aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll? Zu den Aufgaben der BImA gehört die wirtschaftliche Deckung des Grundstücksund Raumbedarfs für Bundeszwecke, mithin für die Dienststellen der Bundesverwaltung . Dies kann im Einzelfall auch durch Liegenschaften erfolgen, die Jahre zuvor mangels damaligen absehbaren Bundesbedarfs veräußert wurden. Bei dem Grunderwerb in Ratzeburg im Jahr 2018 handelte es sich um einen Arrondierungskauf der letzten, in unmittelbarer Nachbarschaft zur Bestandsliegenschaft gelegenen Grundstücke, die zur Erweiterung der Liegenschaft zur Verfügung standen. 17. Hat die Bundesregierung eine Prüfung veranlasst, inwieweit Einrichtungen nach Frage 4 sowie Frage 12 zur entsprechenden Umnutzung als Abschiebehafteinrichtungen i. S. d. § 62a Absatz 1 Satz 1 AufenthG infrage kommen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 18. Plant die Bundesregierung eine entsprechende Prüfung i. S. d. Frage 17 in Zukunft? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10643 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Schließungszeitpunkte von Liegenschaten der Bundeswehr Baden-Wütemberg , Liegenh Shße Hardheim Materiallager Hardheim Am Wurmberg Mannheim Kreiswehrersatzamt Mannheim (Loretto-Kaserne) Badener Platz Meßsteten Lutverteidigungsanlage Martin Bauwerk 1/11 Ringstraße Ulm Bleidorn Kaserne Westerlinger Straße Walldürn Munitionsdepot Altheim Erfelderstraße Erläuterungen: beabchigter Zeipunkt QuartaVJahr aufgehoben, keine Rückgabe Ä Weitenuzung ür Zweke der Bundeswehr voraussichtlich 2022 abhängig von Feigstellung der B aumaßnahmen in Mannheim ausgesezt, Prüfung bis vss. Ende 2019 voraussichtlich 2025 abhängig von Anpassungsmaßnahmen in Ulm aufgehoben, keine Rückgabe Ä Weitenuzung ür Zweke der Bundeswehr - Schließungszeitpunkte beschreiben die Komplettabgabe/-rückgabe der Liegenschat an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. - Bei Teilabgaben verbleiben Teile der Liegenschat in der Bundeswehnutzung. - Einzelheiten zur Übergabe/Rückgabe der Liegenschaten soie ggf. vorgezogener Ererb von Teilen sind mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abzustimmen. Stand: 15. Januar 2019 Drucksache 19/10643 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Schließungszeitpunkte von Liegenschaten der Bundeswehr Bayern , Legncha, raße Erding Fliegerhorst Erding Landshuter Straße Feldafing Fernmeldeschule Feldafing Tutzingerstraße Fürstenfeldbruck Fliegerhorst Fürstenfeldbruck Straße der Luftwaffe Kaufbeuren Fliegerhorst Kaufbeuren Apfeltranger Straße Penzing Flugplatz Penzing Kauferingerstraße Sonthofen Grünten-Kaserne Salzweg Sonthofen Jäger-Kaserne Mühlenweg Erläuterungen: eabchiger Zepunkt QuartaVJar voraussichtlich 2024 abhängig von Feigstellung der Baumaßnahmen in Erding voraussichtlich 2020 abhängig von Feigstellung der Baumaßnahmen in Pöking voraussichtlich 2023 abhängig von Baumaßnahmen in Roh, Untermeiingen, Köln, Kropp und Euskirhen voraussichtlich 2024 abhängig von Feigstellung der Baumaßnahmen in Untermeitingen voraussichtlich 2019 abhängig von Ausphasung Transall voraussichtlich 2023 abhängig von Feigsellung er Baumaßnahmen in Sonhofen voraussichtlich 2023 abhängig von Feigstellung der Baumaßnahmen in Sonhofen - Schlie ungszeitpunkte beschreiben die Komplettabgabe/-rückgabe der Liegenschat an die Bundesanstalt fürlmmob1henaufgaben. - Bei Teilabgaben ,erbleiben Teile der Liegenschat in der Bundesehnutzung. - Einzelheiten zur Ubergabe/Rückgabe der Liegenschaten soie ggf. vorgezogener Eeb von Teilen sind mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abzustimmen. Stand: 15. Januar2019 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10643 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Schließungszeitpunkte von Liegenschaten der Bundeswehr Berlin , Legenha. S aße Berlin Flughafen Tegel Avenue Jean Mermoz Erläuterungen: eabchiger epunkt QuartaVJT voraussichtlich 2021 abhängig von Feigstellung der Baumaßnahmen Rgierungslughafen (881) - Schließungszeitpunkte beschreiben die Komplettabgabe/-rückgabe der Liegenschat an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.- Bei Teilabgaben vebleiben Teile der Liegenschat in der Bundeswehnutzung. - Einzelheiten zur Übergabe/Rückgabe der Liegenschaten soie ggf. vorgezogener Eerb von Teilen sind mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abzustimmen. Stand: 15. Januar 2019 Drucksache 19/10643 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Schließungszeitpunkte von Liegenschaten der Bundeswehr Brandenburg , Legenha, raße Strausberg Barnim-Kaserne Strausberg Umgehungsstraße Erläuterungen: eabhr Zeunt uataVJaT voraussichtlich IV/2024 abhängig von Fetigstellung der Baumaßnahmen in Srausberg - Schließungszeitpunkte beschreiben die Komplettabgabe/-rückgabe der Liegenschat an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. - Bei Teilabgaben verbleiben Teile der Liegenschat in der Bundesehnutzung. - Einzelheiten zur Übergabe/Rückgabe der Liegenschaten soie ggf. vorgezogener Eeb von Teilen sind mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abzustimmen. Stand: 15. Januar 2019 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10643 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Schließungszeitpunkte von Liegenschaften der Bundeswehr Hessen rt, Liegenschat, Sraße Stadtallendorf Hessen-Kaserne General-Nehring-Straße Erläuterungen: eabsichigter Zelunkt QuartaVJaY ausgesezt, Prüfung bis vss. Ende 2019 - Schließungszeitpunkte beschreiben die Komplettabgabe/-rückgabe der Liegenschat an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. - Bei Teilabgaben verbleiben Teile der Liegenschat in der Bundeswehnutzung. - Einzelheiten zur Übergabe/Rückgabe der Liegenschaten soie ggf. vorgezogener E rb von Teilen sind mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abzustimmen. Stand: 15. Januar 2019 Drucksache 19/10643 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Schließungszeitpunkte von Liegenschaten der Bundeswehr Mecklenburg-Vorpommern t Lgenha, Sraße Trollenhagen Fliegerhorst-Kaserne Südstraße/Fliegerhorst Erläuterungen: eabhi, Zepunt QuataUJaT voraussichtlich 2024 abhängig von Feigstellung der Baumaßnahmen in Laage - Schließungszeitpunkte beschreiben die Komplettabgabe/-rückgabe der Liegenschat an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. - Bei Teilabgaben verbleiben Teile der Liegenschat in der Bundesehnutzung. - Einzelheiten zur Übergabe/Rückgabe der Liegenschaten soie ggf. vorgezogener Eerb von Teilen sind mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abzustimmen. Stand: 15. Januar 2019 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10643 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Schließungszeitpunkte von Liegenschaten der Bundeswehr Niedesachsen , Liegensha, Sraße Bückeburg Jäger-Kaserne Ulmanallee Diepholz Flugplatz Diepholz Maschstraße Lorup Munitionslager Lorup Harrenstätter Straße Lüneburg Theodor-Körner-Kaserne Bleckeder Landstraße Wilhelmshaven Ebkeriege-Kaserne Ebkeriege Erläuerungen: eabhigr Zeiunt QuataVJ< voraussichtlich IV/2025 abhängig von Feigsellung der Baumaßnahmen in Bückeburg und Celle Teilabgabe voraussichtlich 2024 abhängig von Ferigstellung der Baumaßnahmen in Shönewale aufgehoben, keine Rückgabe A Weitenuzung ür Zweke der Bundeswehr Teilabgabe ausgesezt, Prüfung bis vss. Ende 2019 voraussichtlich 2021 weitere Nuzung der Spotanlgen u. Gebäude 1, 3 und 6 - Schließungszeitpunkte beschreiben die Komplettabgabe/-rückgabe der Liegenschat an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. - Bei Teilabgaben verbleiben Teile der Liegenschat in der Bundeswehnutzung. - Einzelheiten zur Übergabe/Rückgabe der Liegenschaten soie ggf. vorgezogener Ererb von Teilen sind mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abzustimmen. Stand: 15. Januar 2019 Drucksache 19/10643 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Schließungszeitpunkte von Liegenschaten der Bundeswehr Nordrhein-Westfalen , Liegenha, Sraße Düsseldorf Mobilmachungsstützpunkt Düsseldorf Knittkuhler Straße Kerpen Boelcke-Kaserne Boelcke Straße Köln Kreiswehrersatzamt/Heeresamt Brühler Straße Königswinter Materiallager Königswinter Landstraße Mechernich Lutwaffeninstandhaltungsgruppe 23 Mechernich Bleibergstraße Münster Blücher-Kaserne Einsteinstraße Münster Lufttransportkommando Münster Manfred-von-Richthafen Straße Rheine Theodor-Blank-Kaserne Sch uettorfer-Straße Willich Materialumschlagzentrum Willich Krefelder Straße Erläuterungen: eahigr Zeipunkt Qu.taVJaT ausgesetzt, Prüfung bis vss. Ende 2019 voraussichtlich 2021 abhängig von Feigstell ung der Baumaßnahmen in Növenich und Shortens voraussichtlich 2025 abhängig von Feigstellung der Baumaßnahmen in Köln aufgehoben., keine Rückgabe A Weiternuzung ür Zwecke der Bundeswehr nach Ausphasung Waffensystem PATRIOT ausgesezt, Prüfung bis vss. Ende 2019 voraussichtlich 11/2021 abhängig von Feigstellung der Baumaßnahmen in Uedem aufgehoben, keine Rückgabe A Weitenuzung für Zweke der Bundeswehr voraussichtlich 2024 abhängig von Fetigstell ung der Baumaßnahmen in Düsseldof - Schließungszeitpunkte beschreiben die Komplettabgabe/-rückgabe der Liegenschat an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.- Bei Teilabgaben vebleiben Teile der Liegenschat in der Bundesehnutzung. - Einzelheiten zur Übergabe/Rückgabe der Liegenschaten sowie ggf. vorgezogener Eerb von Teilen sind mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abzustimmen. Stand: 15. Januar 2019 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10643 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Schließungszeitpunkte von Liegenschaten der Bundeswehr Rheinland-Pfalz , Liegenscha, Sraße Bad Neuenahr-Ahweiler Dienstgebäude logistikzentrum der Bundeswehr Abteilung Disposition Heer Hauptstraße Idar-Oberstein Klotzberg-Kaserne Klotzbergstraße Koblenz Bundesamt für Wehrtechnik und Beschafung Rheinliegenschaft - Konrad-Adenauer Ufer Mainz Generalfeldzeugmeister-Kaserne Freiligrathstraße Erläuterungen: beabsichigur Zepunkt QuartaVJalT ausgesetzt, Prüfung bis vss. Ende 2019 voraussichtlich 2027 abhängig von Fegsellung der Baumaßnahmen in Idar-Oberstein und liegenschatsübergreifendem Nuzungskonzept voraussichtlich 2026 abhängig von Feigstellung der Baumaßnahmen in Koblenz und Lahnstein voraussichtlich 2022 abhängig von Fegstellung der Baumaßnahmen in Mainz - Schließungszeitpunkte beschreiben die Komplettabgabe/-rückgabe der Liegenschat an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.- Bei Teilabgaben verbleiben Teile der Liegenschat in der Bundeswehnutzung. - Einzelheiten zur Übergabe/Rückgabe der Liegenschaten soie ggf. vorgezogener Eerb von Teilen sind mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abzustimmen. Stand: 15. Januar 2019 Drucksache 19/10643 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Schließungszeitpunkte von Liegenschaten der Bundeswehr Schleswig-Holstein , nh. Sraße Alt Duvenstedt Hugo-Junkers-Kaserne Krummenorter Heide Glücksburg (Ostsee) Kaserne Flottenkommando (NATO) Uferstraße Hohn Flugplatz Hohn (NATO) Ladelund Materiallager Ladelund Nordmarkstraße Leck Patriotstellung Leck (Flugplatz) Klixbüller Straße Erläuerungen: eahir Zepunt QuataVJar voraussichtlich 2022 abhängig von Ausphasung T ransall spätestens 2022 abhängig von Fetigstellungen der Baumaßnahmen in Rostock voraussichtlich 2022 abhängig von Ausphasung T ransall aufgehoben, keine Rückgabe A Weitenuzung ür Zwecke der Bundeswehr voraussichtlich 2025 abhängig von Fertigstellungen der Baumaßnahmen in Stadum - Schließungszeitpunkte beschreiben die Komplettabgabe/-rückgabe der Liegenschat an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.- Bei Teilagaben vebleiben Teile der Liegenschat in der Bundesehnutzung. - Einzelheiten zur Übergabe/Rückgabe der Liegenschaten soie ggf. vogezogener Eerb von Teilen sind mit der Bundesanstalt ür Immobilienaufgaben abzustimmen. Stand: 15. Januar 2019 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/10643 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333