Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10647 19. Wahlperiode 04.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/10029 – Rolle der Bundesregierung bei gescheiterten Fusionsgesprächen von Deutsche Bank AG und Commerzbank AG V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 25. April 2019 sind die Fusionsgespräche zwischen der Deutschen Bank AG und der Commerzbank AG offiziell beendet worden (vgl. www.db.com/ newsroom_news/2019/deutsche-bank-und-commerzbank-setzen-gespraechenicht -fort-de-11473.htm). Die Rolle der Bundesregierung in den Fusionsverhandlungen zwischen Commerzbank AG und Deutsche Bank AG ist auch nach deren Abbruch nicht abschließend geklärt. Zuvor hatte der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz die Schaffung eines „nationalen Bankenchampions“ gefordert und auch der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier führte die Deutsche Bank AG in seiner Industriestrategie 2030 als schützenswerten nationalen Champion auf (www. zeit.de/2019/13/banken-fusion-deutsche-bank-commerzbank). Das Beratermandat von Goldman Sachs bei der Commerzbank AG im Zusammengang mit der beruflichen Vergangenheit von Staatssekretär Dr. Jörg Kukies als hochrangigem Mitarbeiter bei Goldman Sachs wurde außerdem wiederholt als Interessenkonflikt thematisiert (www.welt.de/newsticker/bloomberg/ article190468853/Commerzbank-engagiert-wohl-Rothschild-und-Goldman-als- Berater.html). Im Hinblick auf die Fusionsverhandlungen betonte der Bundesfinanzminister bei mehreren Gelegenheiten, dass die Politik ein „fairer Begleiter von privatwirtschaftlichen Diskussionen“ sei und es einen regelmäßigen Austausch mit Vertretern der Banken gäbe (https://de.reuters.com/article/deutschland-deutschebank -commerzbank-idDEKCN1QU21F). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10647 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wann haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten und insbesondere seit Beginn der Fusionsverhandlungen zwischen Deutsche Bank AG und Commerzbank AG Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung, einschließlich des Bundeskanzleramtes, und Vertretern folgender Unternehmen stattgefunden, und wer war jeweils an den Treffen beteiligt (bitte alle Termine und Teilnehmer auf Leitungsebene angeben) a) Deutsche Bank AG b) Commerzbank AG c) BlackRock Inc. d) Staatsfonds von Katar bzw. Qatar Investment Authority (QIA) e) Cerberus Capital Management, L. P. f) UniCredit S. p. A g) UBS Group AG h) ING Group N. V. i) BNP Paribas? Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Darunter fallen auch Termine mit Vertreterinnen und Vertretern von Marktteilnehmern wie unter anderem Banken. Das parlamentarische Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit . Die Bundesregierung verfügt nicht über die angefragten Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) und kann im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung diese Informationen auch nicht mit zumutbarem Aufwand beschaffen. Eine lückenlose Auflistung derartiger Treffen kann bei der Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage jedenfalls nicht gewährleistet werden. Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen) lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen konkret teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen im Einzelnen geführt worden sind. Mit Vertretern von Marktteilnehmern findet oftmals ein Gedankenaustausch während oder am Rande diverser Veranstaltungen statt. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht, weil derartige Teilnahmen, Termine und Gespräche nicht festgehalten werden. Sie ist im Nachgang nicht archivierbar. Die Angaben zu den Gesprächspartnern richten sich zudem nach der Anmeldung bei Terminvereinbarung; kurzfristige Änderungen der anwesenden Teilnehmer können nicht mehr in jedem Einzelfall nachvollzogen werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10647 Die Bundesregierung führt zu Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. nur Vertreterinnen und Vertreter der von den Fragestellerinnen und Fragestellern genannten Unternehmen und Institutionen auf. Soweit an dem Termin Vertreter weiterer, von der Fragestellung nicht umfasster Unternehmen oder Institutionen teilgenommen haben, werden diese mangels Bezug zur Frage nicht genannt. Die in der Antwort genannten Treffen hatten nicht notwendigerweise einen Bezug zu den Fusionsgesprächen zwischen der Deutsche Bank AG und der Commerzbank AG. Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Schriftlichen Fragen 9 und 10 auf Bundestagsdrucksache 19/6961, 12 auf Bundestagsdrucksache 19/7341, 11 und 12 auf Bundestagsdrucksache 19/9553, 1, 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 19/9360 sowie auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7190 und zu den Fragen 4 bis 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9691 wird verwiesen. Über die in den genannten Antworten bereits aufgeführten Termine hinaus fanden auf Ebene der Leitungen der Ressorts einschließlich des Bundeskanzleramtes im Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis 15. Mai 2019 an nachfolgend aufgeführten Terminen Treffen mit den genannten Unternehmen statt. zu a) Deutsche Bank AG Ressort Vertreter Gesprächspartner Datum BMWi Bundesminister Peter Altmaier Christian Sewing 12. Dezember 2018 BMWi Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum Karl von Rohr 8. Januar 2019 BMG Bundesminister Jens Spahn Christian Sewing 15. Januar 2019 BMWi Parlamentarischer-Staatssekretär Christian Hirte Harald Eisenach 5. April 2019 zu b) Commerzbank AG Ressort Vertreter Gesprächspartner Datum BMWi Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum Heiner Herkenhoff 1. März 2019 BMAS Staatssekretär Björn Böhning Dr. Bettina Orlopp 28. März 2019 BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Martin Zielke 10. Mai 2019 Termine des Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Dr. Markus Kerber im Rahmen der unabhängigen Wahrnehmung seines Aufsichtsratsmandats bei der Commerzbank AG sind nicht aufgeführt. zu c) BlackRock Inc. Ressort Vertreter Gesprächspartner Datum BMZ Bundesminister Dr. Gerd Müller Friedrich Merz 16. Mai 2018 BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Friedrich Merz 20. März 2019 BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Laurence Fink 11. April 2019 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10647 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zu d) Staatsfonds von Katar bzw. Qatar Investment Authority (QIA) Ressort Vertreter Gesprächspartner Datum BMWi Bundesminister Peter Altmaier Scheich Ahmed bin Jassim Al-Thani* 7. September 2018 BMWi Bundesminister Peter Altmaier Ali Ahmed Al-Kuwari* 19. Februar 2019 * nach Aktenlage zu e) Cerberus Capital Management, L. P. Ressort Vertreter Gesprächspartner Datum BMWi Bundesminister Peter Altmaier David Knower 27. Juni 2018, 8. Januar 2019 BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Matt Zames, Frank Bruno, David Knower 25. April 2019 zu f) UniCredit S. p. A Ressort Vertreter Gesprächspartner Datum BMF Staatssekretär Wolfgang Schmidt Robert Schindler 24. Mai 2018 BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Dr. Michael Diederich 12. Juni 2018 BMWi Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum Michael Diederich 28. November 2018 BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Fabrizio Saccomanni 4. April 2019 BMF Bundesminister Staatssekretär Olaf Scholz Dr. Jörg Kukies Fabrizio Saccomanni, Jean Pierre Mustier, Dr. Michael Diederich 16. April 2019 BMF Staatssekretär Wolfgang Schmidt Erik Nielsen 14. Mai 2019 zu g) UBS Group AG Ressort Vertreter Gesprächspartner Datum BK Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Prof. Dr. Axel Weber 3. Juli 2018 BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Prof. Dr. Axel Weber 4. Juli 2018 BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Florian von Hardenberg 24. August 2018 BMF Bundesminister Staatssekretär Olaf Scholz Dr. Jörg Kukies (nur 30.08.2018) Prof. Dr. Axel Weber 30. August 2018, 12. Oktober 2018 BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Lord Jonathan Hill 14. September 2018 BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Markus Ronner 13. Dezember 2018 BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Tobias Vogel 4. Februar 2019 BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Prof. Dr. Axel Weber 14. März 2019 BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Markus Ronner, Thomas Pohl 9. April 2019 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10647 zu h) ING Group N. V. Ressort Vertreter Gesprächspartner Datum BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Koos Timmermans 22. August 2018 BMWi Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum Joachim von Schorlemer 28. August 2018 BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Peer Steinbrück 12. September 2018 BMF Bundesminister Staatssekretär Olaf Scholz Dr. Jörg Kukies Ralph Hamers, Nick Jue 13. November 2018 BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Ralph Hamers 23. Januar 2019 zu i) BNP Paribas Ressort Vertreter Gesprächspartner Datum BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Philippe Bordenave 5. September 2018 BMF Bundesminister Staatssekretär Olaf Scholz Dr. Jörg Kukies Jean-Laurent Bonnafé, Lutz Diederichs 13. September 2018 BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Jean-Laurent Bonnafé 5. Februar 2019 BMF Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Philippe Bordenave 4. April 2019 Neben den in den Tabellen aufgeführten Treffen weisen wir auf folgende weitere Termine hin: Im Hinblick auf Treffen zwischen der Leitung des BMF und BNP ist ergänzend anzumerken, dass am 29. August 2018 ein Roundtable mit Vertretern verschiedener Banken stattfand, an dem neben Bundesminister Olaf Scholz und Staatssekretär Dr. Kukies auch Philippe Bordenave von BNP Paribas teilgenommen hat. Am 18. Oktober 2018 fand ein weiterer Roundtable mit Vertretern verschiedener Banken statt, an dem neben Bundesminister Scholz und Staatssekretär Dr. Kukies auch Jean Lemierre von BNP Paribas teilgenommen hat. Am 7. September 2018 fand ein Treffen der Bundeskanzlerin mit dem Emir von Katar im Rahmen der Deutsch-Katarischen Wirtschaftskonferenz statt, bei dem auch Scheich Abdullah bin Saoud Al-Thani (Qatar Investment Authority) anwesend war. Am 18. September 2018 traf der Chef des Bundeskanzleramtes mit Vertretern von Banken zusammen, zu denen auch Simon Jowers von der UBS Group AG gehörte. Am 28. März 2019 empfing die Bundeskanzlerin mit dem Chef des Bundeskanzleramtes und Staatsministerin Bär eine Unternehmerdelegation des World Economic Forum, der Christian Sewing von der Deutschen Bank AG und Philipp Hildebrand von BlackRock Inc. angehörten. 2. Hält die Bundesregierung an der Notwendigkeit der Schaffung eines nationalen Bankenchampions zur Konsolidierung und Stärkung des deutschen Bankensektors fest (bitte begründen)? Die volkswirtschaftliche Entwicklung in Deutschland wird maßgeblich auch von einem funktionsfähigen und stabilen Bankensystem gestützt, das die Versorgung der Realwirtschaft mit Finanzierungsinstrumenten sicherstellt. In Deutschland tätige Finanzinstitute und Banken, die ihr Geschäftsmodell auf die Versorgung deutscher und europäischer Unternehmen mit Finanzdienstleistungen ausrichten, sollten nach Ansicht der Bundesregierung unter anderem ein risikoadäquates Geschäftsmodell verfolgen, das die produktive Verwendung der Mittel von Sparern und Kapitalsammelstellen gewährleistet und die Realwirtschaft in Bezug auf ihre Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10647 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Investitionsvorhaben unterstützt. Dies kommt der deutschen Volkswirtschaft insgesamt zugute. Global tätige deutsche Unternehmen benötigen u. a. zur Absicherung von Risiken global tätige Banken. Dafür ist auch die Standortfrage ein wichtiges Kriterium. Es bleibt das Ziel der Bundesregierung, dass Deutschland weiterhin ein attraktiver Finanzstandort ist. 3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Kosten der Fusionsgespräche (etwa durch Erteilung des Mandats zur Begleitung der Fusionsverhandlungen an externe Unternehmen wie Goldman Sachs) für Deutsche Bank AG und Commerzbank AG vor? Die Commerzbank AG geht nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis von Schätzungen bislang von Beratungskosten in Höhe von ca. 6,2 Mio. Euro netto aus. Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die Kosten der Fusionsgespräche für die Deutsche Bank AG. 4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über ausländische Interessenten an einer Übernahme der Commerzbank AG vor? Die Frage wird so verstanden, dass nach Angeboten von privatwirtschaftlichen Unternehmen bezüglich einer möglichen Übernahme oder Fusion mit der Commerzbank AG gefragt wird. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 124, 78 [120f]; BVerfGE 137, 185 [234]) folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Bei Angeboten im Hinblick auf den Anteil des Bundes an der Commerzbank AG würde es sich grundsätzlich um laufende Vorgänge der Bundesregierung handeln, so dass der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen wäre. Die Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages bezieht sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und befasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124. 78 [120 f.]). Davon unbenommen äußert sich die Bundesregierung nicht zu Spekulationen in Bezug auf etwaige Interessen privatwirtschaftlicher Unternehmen. 5. Welche Kosten entstünden der öffentlichen Hand beim Verkauf der öffentlichen Anteile der Commerzbank AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt? Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) verfügt über rund 195 Mio. Aktien; für diese Aktien wurden rund 5,1 Mrd. Euro aufgewendet. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses des (FMS) wird jeweils zum Jahresende die Beteiligung an der Commerzbank AG bewertet. Am 31. Dezember 2017 betrug der Beteiligungswert im Jahresabschluss des FMS rund 2,4 Mrd. Euro. Der Jahresabschluss des FMS zum 31. Dezember 2018 liegt noch nicht vor. Grundsätzlich unterliegt der Wert von Unternehmensanteilen Schwankungen. Der Xetra-Schlusskurs der Commerzbank AG betrug am 10. Mai 2019 75 630 Euro. Daraus ergibt sich für den Anteil des FMS an der Commerzbank AG ein Kurswert von rund 1,5 Mrd. Euro. Bei einer Veräußerung wären neben der Differenz aus dem tatsächlichen Veräußerungspreis (der nicht zwingend dem je- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10647 weils aktuellen Börsenkurs entsprechen muss) und dem aktuellen Buchwert auch nicht im Voraus zu beziffernde Transaktionskosten erfolgswirksam im Abschluss des FMS zu berücksichtigen. Die Aufteilung des Ergebnisses des FMS zwischen Bund und Ländern ist in § 13 Absatz 2 FMStFG geregelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333