Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10685 19. Wahlperiode 05.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michel Brandt, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9849 – Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) formuliert die Bundesregierung „die Erwartung“, dass Unternehmen Maßnahmen treffen, um die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette zu gewährleisten. Somit möchte die Bundesregierung Konzerne mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu animieren, die Menschenrechte weltweit zu respektieren und Arbeits- und Umweltstandards einzuhalten. Als Ziel wurde formuliert, dass bis 2020 mindestens die Hälfte aller deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten menschenrechtliche Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD legt zudem fest, dass die Regierungsparteien national gesetzlich tätig werden und sich für eine EU-weite Regelung einsetzen, falls eine „wirksame und umfassende Überprüfung des NAP“ im Jahr 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht. Um die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zu kontrollieren, hat die Bundesregierung ein Konsortium unter Führung des Beratungsunternehmens Ernst & Young beauftragt, eine repräsentative Befragung der relevanten Unternehmen durchzuführen (www.csr-indeutschland .de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Ueber-den-NAP/Fragen-und- Antworten-zum-NAP/Wer-fuehrt-das-monitoring-durch.html#faq748304). Dieses als „Monitoring“ bezeichnete Überprüfungsverfahren ist wie folgt vorgesehen : Damit die Umfrage statistisch als repräsentativ gilt, müssen von rund 7 100 großen deutschen Unternehmen nur etwa 400 bzw. rund 6 Prozent teilnehmen (www.taz.de/!5584600/). Eine Teilnahme an der Befragung ist für Unternehmen freiwillig. Damit besteht laut zivilgesellschaftlichen Organisationen die Gefahr, dass nur diejenigen Unternehmen an der Befragung teilnehmen, die bereits etwas im Bereich Menschenrechte vorzuweisen haben. Konzerne, die den Fragebogen nicht ausfüllen, sollen nicht negativ in der Statistik vorkommen (www.coranetz .de/wp-content/uploads/2018/12/2018-12-20_NAP_Stellungnahme- Monitoring_CorA-DGB-ForumMR-VENRO.pdf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10685 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Unternehmen können aus vorformulierten Antworten auswählen und können nach Ansicht der Fragesteller so die vorteilhafteste Antwort auswählen (www.cora-netz.de/wp-content/uploads/2018/12/2018-12-20_NAP_ Stellungnahme-Monitoring_CorA-DGB-ForumMR-VENRO.pdf). Der „Comply-or-explain“-Ansatz ermöglicht es, Unternehmen zu erklären, warum sie Vorgaben aus dem Nationalen Aktionsplan nicht bzw. noch nicht erfüllen (www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/ Ueber-den-NAP/Naechste-Schritte/naechste-schritte.html). Es wird nach Ansicht der Fragesteller nur eine oberflächliche Prüfung der Glaubwürdigkeit der gegebenen Antworten geben. Die Zivilgesellschaft und die Bundesregierung sind nach Ansicht der Fragesteller von der Plausibilitätsprüfung ausgeschlossen (www.auswaertiges-amt.de/blob/2157394/02 003601ca02bde792c73b18522069b3/180918-inception-report-data.pdf). Die Antworten werden vor der Veröffentlichung anonymisiert, somit auch bevor die Bundesregierung und die Zivilgesellschaft die Ergebnisse zu Gesicht bekommen. Demnach wird nach Ansicht der Fragesteller ausschließlich das Konsortium unter Führung von Ernst & Young aussagekräftige Informationen über die teilnehmenden Unternehmen haben. Dabei handelt es sich um eine Wirtschaftsprüfungsfirma , die immer wieder in die Schlagzeilen mit Korruptionsvorwürfen gerät: Affären mit Klienten (www.manager-magazin.de/ unternehmen/artikel/affaere-mit-klienten-wirtschaftspruefer-ey-muss-strafezahlen -a-1113110.html), Verstöße gegen Bilanzierungsvorschriften (www. manager-magazin.de/unternehmen/artikel/schlecker-prozess-verfahren-gegenernst -young-eingestellt-a-1148939.html oder www.n-tv.de/wirtschaft/kurz nachrichten/Auch-Ernst-Young-muss-im-Toshiba-Skandal-zahlen-article16 630966.html), Hilfe bei der Steuerflucht (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ kpmg-deloitte-pwc-ey-wie-eng-die-bande-zwischen-politik-und-wirtschafts pruefern-sind/23288424.html) etc. Am 26. März 2019 veranstaltete das Auswärtige Amt die erste Dialogveranstaltung zum Monitoring des NAPs. Wie es im Veranstaltungsprogramm heißt, sollte der Veranstaltung „die Veröffentlichung des 1. Zwischenberichts (2018) zum Monitoring unmittelbar vorausgehen“. Dieser Bericht wurde jedoch bislang nicht vorgelegt, obwohl das Auswärtige Amt dessen Veröffentlichung „in den nächsten Tagen“ nach der Veranstaltung in Aussicht gestellt hatte. Laut Medienberichten ist diese Verzögerung durch Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Ressorts zu begründen. „DER SPIEGEL“ berichtete, dass das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit aller Macht versuchen, die Befragung weichzuspülen (www.spiegel.de/ wirtschaft/soziales/grosse-koalition-kanzleramt-will-menschenrechtsberichtweichspuelen -a-1260737.html). Die Fragestellenden und zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren den Versuch, die ohnehin schwache Befragung weiter zu verwässern, um damit das Ergebnis schönzurechnen und gesetzliche Regelungen zu vermeiden (www.fr.de/wirtschaft/keine-gesetzliche-verpflichtung- 12076024.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10685 1. Wie wird im Umsetzungsprozess des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte und insbesondere im hierzu eingerichteten interministeriellen Ausschuss sichergestellt, dass das Bundeskanzleramt den ihm zustehenden Beobachterstatus nicht durch eine aktiv gestaltende und nachsteuernde Rolle überschreitet? Die Beratungen und Beschlussfassungen des Interministeriellen Ausschusses (IMA) für Wirtschaft und Menschenrechte finden im Einklang mit der Geschäftsordnung des IMA statt. Die Geschäftsordnung legt fest, dass das Bundeskanzleramt mit Beobachterstatus an den Sitzungen des IMA teilnimmt. Das Bundeskanzleramt kann in Sitzungen des IMA Beiträge leisten. Die Geschäftsordnung des IMA legt zudem fest, dass der IMA, sofern nicht anders bestimmt, grundsätzlich einstimmig entscheidet. Stimmberechtigte Mitglieder sind das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). 2. Wer waren die Teilnehmenden während der Krisensitzungen am 3. und am 9. April 2019 zum Monitoring des Nationalen Aktionsplans? 3. Was wurde während der Treffen am 3. und 9. April 2019 konkret mit welchen Ergebnissen besprochen? 4. Inwieweit hat sich das Bundeskanzleramt während der Treffen am 3. und am 9. April 2019 mit welchen Forderungen eingebracht? 5. Inwieweit hat sich das Bundeswirtschaftsministerium während der Treffen am 3. und am 9. April 2019 mit welchen Forderungen eingebracht? 6. Welche während der Treffen am 3. und 9. April 2019 eingebrachten Vorschläge werden in den Zwischenbericht einfließen? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 6 zusammen beantwortet . Der IMA ist am 3. April 2019 auf Ebene der zuständigen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter sowie am 9. April 2019 auf Ebene der zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der Fachebenen der IMA-Ressorts zusammengetreten. Zur Ressortzusammensetzung des IMA wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In der IMA-Sitzung am 3. April 2019 berieten die Teilnehmenden über offene Fragen zum ersten Zwischenbericht zum Monitoring des Nationalen Aktionsplans (NAP). In der IMA-Sitzung am 9. April 2019 wurden folgende Themen besprochen: Bericht aus den letzten Sitzungen der AG „Wirtschaft und Menschenrechte “ des Nationalen Corporate Social Responsibility-Forums (CSR-Forum ) am 12. März 2019, Umsetzungsstand der NAP-Maßnahmen im Bereich „Subventionen“, Stand der Fortschreibung der Rohstoffstrategie der Bundesregierung und der sogenannten EU-Konfliktmineralienverordnung mit Blick auf NAP-relevante Aspekte, NAP-Branchendialoge, aktuelle Entwicklungen auf EU- Ebene und Blick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 sowie die Klärung offener Fragen zum Zwischenbericht des NAP-Monitorings. Die Aussprachen des IMA sind laut Beschluss des IMA vom 12. Dezember 2017 vertraulich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10685 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Medienberichten, das Bundeskanzleramt wolle den Zwischenbericht dahingehend ändern, dass Firmen, die die Kriterien knapp verpassen, als „Grenzfälle“ und „Erfüller“ gewertet werden können und dass Unternehmen, die den Online-Fragebogen nicht komplett bearbeiten, statt „nicht erfüllt“ die Einstufung „nicht geantwortet“ erhalten sollen (www.taz.de/!5584600/)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 6 verwiesen. 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Bedenken, dass Unternehmen, die den im NAP festgelegten Comply-or-Explain-Mechanismus anwenden, das Monitoring bestehen, obwohl sie nicht alle Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht erfüllen? Wie wirkt die Bundesregierung diesen Bedenken entgegen? Die Bundesregierung teilt diese Bedenken nicht. Im Rahmen der Freitextoptionen haben Unternehmen die Möglichkeit zu erklären, warum sie ein bestimmtes Kernelement oder Merkmal (noch) nicht umsetzen („Comply or explain“). Die Prüfung der Explain-Angaben erfolgt nach fünf formellen Qualitätskriterien. Im Sinne eines „lernenden Systems“ wird der „Comply or explain“-Mechanismus und gegebenenfalls der Anforderungsrahmen auf Basis der Erhebungsergebnisse von 2019 weiterentwickelt werden. Die Bewertung jeder einzelnen Unternehmensantwort , darunter auch Angaben im Rahmen von „Comply-or-explain“, wird von mindestens zwei Mitarbeitern des Konsortiums, das im Auftrag des AA das NAP-Monitoring durchführt, vorgenommen. 9. Welche Position vertritt das Bundesministerium der Finanzen unter der Führung des Bundesministers der Finanzen Olaf Scholz zum Nationalen Aktionsplan , und wie steht diese in Einklang mit den seit dem Erarbeitungsprozess des Nationalen Aktionsplans wiederholt erfolgenden Interventionen zur Abschwächung des NAPs und des Monitorings? Das BMF befürwortet den NAP und setzt sich aktiv für seine erfolgreiche Umsetzung ein. Mit Blick auf die Unternehmen im öffentlichen Eigentum hat das BMF bereits, wie im NAP gefordert, die Schulungen der beteiligungsführenden Stellen des Bundes in Zusammenarbeit mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung um Aspekte der Nachhaltigkeit ergänzt. Besondere Beachtung fand hierbei die menschenrechtliche Verantwortung der Unternehmen des Bundes mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung. Auch der Beteiligungsbericht wird, wie im NAP gefordert , angepasst, so dass ab dem Wirtschaftsjahr 2018 für alle international tätigen Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und über 500 Beschäftigten ausgewiesen wird, ob sie den Deutschen Nachhaltigkeitskodex oder ein vergleichbares Rahmenwerk anwenden oder nicht. Weitere Maßnahmen sind in Umsetzung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10685 10. Wie wird methodisch erfasst, inwiefern es Abweichungen der Gruppe von antwortenden Unternehmen zur Gruppe von nicht antwortenden Unternehmen gibt, und wie wird eine damit zusammenhängende Verfälschung des Monitoringergebnisses ausgeschlossen? Die Bruttostichprobe beruht auf Datensätzen des „Business Intelligence“-Anbieters Bisnode, die belastbare und vergleichbare Informationen für antwortende und nicht-antwortende Unternehmen beinhalten. In einem Vergleich wird ermittelt, welche Unternehmenseigenschaften, die aus der Datenbank des Unternehmens Bisnode stammen, die Erfüllung oder Nicht-Erfüllung des NAP beeinflussen. Zusätzlich wird eine Recherche über das Vorliegen einer öffentlichen Grundsatzerklärung der nicht antwortenden Unternehmen herangezogen. Erkenntnisse über Auswirkungen von einem bestimmten Muster im Antwortverhalten von Unternehmen auf das Monitoring-Ergebnis werden erst nach Auswertung der ersten repräsentativen Unternehmensbefragung vorliegen. Falls sich eine statistisch signifikante Verzerrung zeigen sollte, wird der IMA beraten und entscheiden , ob und mit welchem Verfahren bei der Erhebung 2020 eine Korrektur erfolgt. 11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Dienstleisterkonsortium für das Monitoring die durch nicht antwortende Unternehmen erfolgende Verzerrung der Erhebung („Selektionsproblematik“) für alle Fälle eingehend überprüft und erforderliche Abwägungen im Sinne des NAPs bzw. der Regierungsanforderungen und nicht vielmehr im Interesse der beteiligten Unternehmensberatungen erfolgen, wenn die Bundesregierung nur Schlüsse aus dieser Auswertung in anonymisierter Form erhält? Ziel ist eine Teilnahme möglichst vieler Unternehmen an der Befragung. Das wirkt Verzerrung entgegen. Daher wird der Auftragnehmer bei Unternehmen, die mit der Beantwortung des Fragebogens in Verzug sind, nachhalten und Gründe für die Nichtbeantwortung erfragen. Nach der Auswertung ist eine Befragung zu den Gründen gemäß der Praxis bei repräsentativen Befragungen nicht vorgesehen . Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 10 verwiesen. Der Auftragnehmer ist vertraglich verpflichtet, die Unabhängigkeit des Bearbeitungsteams zu gewährleisten und Interessenkonflikte zu vermeiden. Dies ist durch geeignete organisatorische, personelle und infrastrukturelle Maßnahmen sicherzustellen und für die Dauer der Leistungserbringung aufrechtzuhalten. Das Nähere ist in Frage 37 der FAQ zum Monitoring ausgeführt (www.auswaertigesamt .de/blob/2166740/572f6a230ef675eb3a5d9f98b3cc8a9a/181204-nap-faq-data. pdf; Stand: 21. Mai 2019). 12. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf, bei den umfangreichen Korrekturen, die sich in den Berichtstext eingeschlichen haben, führten im Prinzip nicht die Regierungsbeamten die Feder, sondern der Arbeitgeberverband (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/grosse-koalitionkanzleramt -will-menschenrechtsbericht-weichspuelen-a-1260737.html)? Ein „Einschleichen“ umfangreicher Korrekturen in den Berichtsentwurf ist ausgeschlossen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10685 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche konkreten Änderungsvorschläge haben der Arbeitgeberverband oder andere Wirtschaftsunternehmen und -verbände zum Monitoring gemacht, und welche Vorschläge wurden davon schlussendlich berücksichtigt? Einzelheiten zu den Stellungnahmen des Arbeitgeberverbands und anderer Wirtschaftsverbände , die Mitglieder der AG Wirtschaft und Menschenrechte des NAP sind, können bei diesen Organisationen als Urheber dieser Dokumente erfragt werden. 14. Haben seit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte am 21. Dezember 2016 und während des europaweiten Ausschreibungsverfahrens für das Monitoring Konsultationen zwischen der Bundesregierung und Akteuren aus der Privatwirtschaft oder Wirtschaftsverbänden (außerhalb der AG Wirtschaft und Menschenrechte) bzw. Vertretern des ausgewählten Konsortiums stattgefunden, die das Monitoring thematisiert haben (wenn ja, bitte alle Termine und teilnehmende Organisationen bzw. Unternehmen und Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter auflisten)? Am 8. Dezember 2017 fand im AA eine Konsultation mit Vertreterinnen und Vertretern von BDA, BDI und DIHK zu den von den Spitzenverbänden übermittelten Positionen zum Eckpunktepapier für das Monitoring statt. Im genannten Zeitraum gab es auch Konsultationen mit anderen Stakeholder- Gruppen wie Nichtregierungsorganisationen auf Einladung der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Dr. Bärbel Kofler. Mit dem Auftragnehmer des Monitorings und den am Konsortium beteiligten Partnern bestanden vor dem Vergabeverfahren keine Kontakte in Sinne der Fragestellung . Konsultationen des AA und des IMA mit dem Konsortium über die Ausgestaltung des Monitorings wurden nach Vergabeentscheidung und Vertragsschluss aufgenommen. 4. Juni 2018: Auftaktworkshop (Konsortium, AA, BMAS) 3. Juli 2018: Vorstellung des Inception Reports (Konsortium, IMA) 29. August 2018: Konsultation (Ernst&Young (EY), AA) 19. September 2018: Konsultation (EY, AA) 27. September 2018: Konsultation (EY, AA) 9. Oktober 2018: Konzeption des Fragebogens (Konsortium, IMA) 23. Januar 2019: Konsultation (EY/AA) 29. Januar 2019: Vorstellung des 1. Zwischenberichts (Konsortium, IMA) 12. Februar 019: Follow-up zum 1. Zwischenbericht (EY, IMA) 9. April 2019: erneutes Follow-up zum 1. Zwischenbericht (EY, IMA) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10685 15. Welchen Brief-, Telefon- und E-Mailkontakt bezüglich des Monitorings hatte die Bundesregierung mit Akteuren aus der Privatwirtschaft und Wirtschaftsverbänden seit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte am 21. Dezember 2016 (bitte aufschlüsseln nach Datum, Thema und mit wem der Kontakt bestand)? Grundsätzlich pflegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern. Unter diesen ständigen Austausch fällt auch der Kontakt per Brief, Telefon oder E-Mail. Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten besteht nicht. Die folgenden Angaben erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), Herr Thilo Brodtmann, hat sich mit einem Brief vom 7. Januar 2019 an die Minister des AA, des BMF, des BMWi, des BMAs und des BMZ gewandt und über Fragen, die sich VDMA-Mitgliedsunternehmen zur Umsetzung des NAP und dem NAP-Monitoring stellen, informiert. Diesen Brief hat die Beauftragte für Wirtschaft und Menschenrechte im AA, Michaela Spaeth, mit einem Schreiben vom 6. März 2019 beantwortet. Sie hat außerdem mit einem Schreiben vom 30. April 2019, dem Präsidenten der Wirtschaftsvereinigung Metalle e. V., Dr. Martin Iffert, auf seinen Brief vom 10. April 2019 an den Bundesaußenminister und den Bundesminister für Arbeit und Soziales geantwortet. In seinem Brief informierte der Präsident der WV Metalle unter anderem über die Unterstützung des NAP-Monitorings. 16. Wann wird der 1. Zwischenbericht zum Monitoring veröffentlicht? Der Zwischenbericht zum Monitoring wird veröffentlicht, sobald die Beratungen im IMA dazu beendet sind. 17. Hat die verspätete Veröffentlichung des Monitoringberichts einen Einfluss auf die weitere Planung, wie z. B. den Beginn der Befragung der Unternehmen am 6. Mai 2019 und die Veröffentlichung des 2. Zwischenberichts? Die fortgesetzten Beratungen zum Zwischenbericht werden Auswirkungen auf die weiteren Planungen haben. 18. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei Unternehmen dafür zu werben, an der Befragung teilzunehmen? Die Bundesregierung plant, die Veröffentlichung des Zwischenberichts presseöffentlich zu kommunizieren und auf ihr Unterstützungsangebot bei der Bearbeitung des Fragebogens hinzuweisen. Der NAP-Helpdesk der Bundesregierung wird sein Beratungsangebot beim Bearbeiten des Fragebogens aktiv bewerben. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung werden auch weiterhin Einladungen zu Vorträgen bei Unternehmen, Verbänden, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Multiplikatorennetzwerken wahrnehmen, um für das Monitoring zu werben. Vor der zweiten repräsentativen Erhebung plant das AA eine weitere Dialogveranstaltung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10685 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die bewährten Kanäle der NAP-Inlandskommunikation (auch die Webseite www.wirtschaft-menschenrechte.de, regelmäßige CSR-Newsletter des BMAS, Veranstaltungspräsenzen des NAP-Informationsstandes) werden kontinuierlich zur Werbung für eine rege Unternehmensbeteiligung eingesetzt. Auch die Informationskampagne „Achtung, Menschenrechte!“ ist auf das NAP-Monitoring ausgerichtet . 19. In welchen sonstigen Fällen hat die Bundesregierung Gesetzgebungsentscheidungen auf der Grundlage von Erhebungen gefällt, die sich an eine von der Entscheidung maßgeblich betroffene Akteursgruppe richten (bitte alle Fälle mitsamt Thema, befragter Akteursgruppe, vordefiniertem Erhebungsziel bzw. „Gesetzgebungsschwelle“ sowie Format, z. B. persönlich bzw. telefonisch bzw. Fragebogen bzw. online bzw. Multiple Choice bzw. Freitext etc. auflisten). Die Bundesregierung führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. 20. Wie ist die jeweilige Funktion der Berichte zu den Monitoringerhebungen sowie des „aktualisierten Statusberichts“ (siehe NAP S. 28) des Nationalen Aktionsplans für eine Gesetzgebungsentscheidung der Bundesregierung, und in welchem Verhältnis stehen diese beiden Dokumente nach Auffassung der Bundesregierung zueinander? Entscheidend für das Erreichen der Umsetzungsquote wird das Erhebungsergebnis von 2020 sein. Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen. Der Abschlussbericht zum Monitoring wird eine Synthese der Zwischenberichte des Monitorings und zentraler Bestandteil des aktualisierten Statusberichts zum NAP sein. Neben der Umsetzungsleistung der Unternehmen wird der Statusbericht auch die Umsetzung der rund 50 NAP-Maßnahmen der Bundesregierung evaluieren und analog zur Grundlagenstudie verschiedene Stakeholder-Perspektiven abbilden. 21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik, der Monitoringprozess sei intransparent und die von der Zivilgesellschaft eingebrachten Vorschläge würden nicht genügend Beachtung finden (www. cora-netz.de/wp-content/uploads/2018/12/2018-12-20_NAP_Halbzeitbilanz_ CorA-DGB-ForumMR-VENRO.pdf)? Die Zivilgesellschaft wurde und wird regelmäßig über das NAP-Monitoring informiert . Die Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft wurden und werden gleichberechtigt mit anderen Stakeholder-Gruppen im Rahmen der AG Wirtschaft und Menschenrechte behandelt und hatten vielfach Gelegenheit, Stellungnahmen zum NAP-Monitoring einzubringen. Ihre in der AG Wirtschaft und Menschenrechte eingebrachten Vorschläge fanden in den Überarbeitungen der Entwürfe Berücksichtigung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333