Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10686 19. Wahlperiode 05.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/9852 – Politische und militärische Lage in Libyen nach dem Vormarsch der sogenannten libyschen Nationalarmee V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Vormarsch der Truppen Khalifa Haftars hat das fragile politische Gleichgewicht in Libyen erschüttert. Sein Angriff auf die libysche Hauptstadt Tripolis fand während des Besuchs des VN-Generalsekretärs António Guterres zur Vorbereitung einer von den Vereinten Nationen organisierten Konferenz für eine politische Lösung im Land statt. Sie wurde jedoch durch militärische Operationen im Süden des Landes bereits zu Beginn des Jahres vorbereitet (www.swpberlin .org/fileadmin/contents/products/aktuell/2019A12_lac.pdf), im Zuge dessen er noch weitere Ölfelder vereinnahmte. Die militärischen Erfolge im Süden sind auch in einer Vernachlässigung der Region durch die international anerkannte Regierung des nationalen Einvernehmens begründet (www.swp-berlin. org/fileadmin/contents/products/aktuell/2019A12_lac.pdf). Diese Operationen gaben auch anderen Akteuren in diesen Regionen Raum zur Ausführung ihrer Pläne – es gibt Berichte über erneute Angriffe extremistischer Gruppen dort (www.libyaobserver.ly/news/gunmen-attack-fuqaha-town-al-jufra-central-libya). Haftars selbsternannte libysche Nationalarmee ist ein Bündnis von Milizen, das im Bündnis mit dem in Tobruk beheimateten Parlament steht, das eines der faktischen Machtzentren des Landes bildet. Sie richtet sich gegen das andere Machtzentrum, die international anerkannte Regierung des nationalen Einvernehmens unter Ministerpräsident al-Serradsch, die in Tripolis beheimatet ist. Die Einheitsregierung wird von einem „Milizenkartell“ gestützt. Diese bewaffneten Gruppen sind, ebenso wie die Milizen Haftars, ein kriminelles Netzwerk mit Einfluss in Politik, Wirtschaft und Verwaltung (www.swp-berlin.org/ fileadmin/contents/products/aktuell/2018A28_lac.pdf). Beide Machtzentren waren bisher durch „ambivalente Beziehungen“ verbunden. Haftar gestattete der Einheitsregierung Ölexporte von Häfen in seinem Einflussgebiet. Die Einheitsregierung zahlte die Gehälter einiger Militärs von Haftar (www.swp-berlin.org/ fileadmin/contents/products/aktuell/2019A12_lac.pdf). General Haftar wird von Ägypten, Russland, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten, aber auch von Frankreich unterstützt (www.reuters. com/article/us-libya-security-analysis/libya-offensive-stalls-but-haftar-digs-in- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10686 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode given-foreign-sympathies-idUSKCN1RR1R6). Er hat sich wiederholt skeptisch gegenüber einem demokratischen Wandel in seinem Land ausgesprochen (www.nytimes.com/2018/04/12/world/middleeast/libya-hifter-benghazi.html), teilt aber in offiziellen Stellungnahmen, nach Angaben des Weißen Hauses, mit US-Präsident Donald Trump eine „gemeinsame Vision für Libyens Übergang zu einem stabilen demokratischen politischen System“ (www.reuters.com/article/ us-libya-security-trump/white-house-says-trump-spoke-to-libyan-commanderhaftar -on-monday-idUSKCN1RV0WW). Während Haftars Vorstößen auf die Stadt Derna und deren Belagerung haben seine Verbände nach Einschätzung der Vereinten Nationen eine humanitäre Krise ausgelöst und Menschenrechtsverstöße zu verantworten (https://reliefweb.int/report/libya/statement-humanitariancoordinator -libya-maria-ribeiro-humanitarian-mission-derna-22 und www. libyaherald.com/2019/03/21/salames-latest-brief-to-un-security-council-qualifiedpraise -for-hafter-warned-against-mobilization-concerned-about-derna-confirmedabu -dhabi-outcomes-need-more-economic-reforms-and-stre/). Während die fragestellende Fraktion den Fortgang des politischen Prozesses nach dem Skhirat-Abkommen für unbefriedigend hält, sieht sie in Vermittlungsbemühungen unter der Führung der Vereinten Nationen dennoch den derzeit einzig gangbaren Weg zu einer politischen Lösung im Land. Diese Bemühungen werden durch politische, finanzielle und militärische Unterstützung von außen für Haftar sowie für seine Gegner unterminiert. Sie betont daher die Notwendigkeit einer geeinten Haltung der EU in diesem Prozess, die aber durch divergierende Interessen der Mitgliedstaaten, nicht zuletzt im Öl- und Gas-Sektor , erschwert wird (www.reuters.com/article/us-libya-security-eu-tajani-id USKCN1RM1DO). Neben der Unterstützung des politischen Prozesses ist nach ihrer Einschätzung die Eindämmung der finanziellen Dimension der Kriegswirtschaft eines der zentralen Handlungsfelder, mit denen die Europäische Union in Libyen Einfluss nehmen kann. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Krise in Libyen, die durch den Angriff der sogenannten Libyan National Army (LNA) unter der Führung von Khalifa Haftar und mit ihr verbündeten Milizen auf Tripolis ausgelöst wurde, gefährdet Frieden und Stabilität in der Region. Die Bundesregierung hat diese Offensive, die bereits Hunderte Menschenleben gekostet und Zehntausende zu Binnenvertriebenen gemacht hat, deutlich verurteilt . Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller, dass die Vermittlungsbemühungen der Vereinten Nationen (VN) am ehesten geeignet sind, zu Lösungsansätzen zu führen. Unter deutschem VN-Vorsitz im April 2019 wurden drei Dringlichkeitsbefassungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen einberufen . Dies spiegelt die Überzeugung der Bundesregierung wider, dass die internationale Gemeinschaft gemeinsam handeln muss. Die Bundesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, dass der Sicherheitsrat seiner Verantwortung gerecht werden kann und zu einer gemeinsamen Position findet. Die Bundesregierung steht mit dem Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Dr. Ghassan Salamé, in ständigem engem Kontakt und stimmt ihre Positionen und ihr Vorgehen mit ihm ab. Die Bundesregierung teilt auch die Auffassung, dass eine geeinte Haltung der EU wichtig ist, um den Druck auf die Akteure zu erhöhen. Dass die EU sich mit einer Erklärung der Mitgliedstaaten zuletzt am 13. Mai 2019 klar für einen Waffenstill- Drucksache 19/10686 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10686 stand ausgesprochen und den VN-Sondergesandten Salamé gestärkt hat, ist ein ermutigendes Zeichen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die EU auch bei der Suche nach einer Lösung der Krise eine stärkere Rolle spielt. Es kommt jetzt darauf an, dass die Akteure zum Dialog unter Führung der Vereinten Nationen zurückkehren. Dies hat die Bundesregierung auch bei Gesprächen mit der Regierung des nationalen Einvernehmens (RNE) in Berlin am 7. Mai 2019 vertreten. Die Bundesregierung hat dabei gefordert, dass die RNE ihrer besonderen Verantwortung für die Flüchtlingen und Migranten in den sogenannten Detention Centers gerecht wird. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass eine dauerhafte Stabilisierung Libyens nur durch ein langfristiges und umfassendes Engagement der internationalen Gemeinschaft zur Stärkung von staatlichen Strukturen in Libyen erreicht werden kann. Die Bundesregierung unterstützt daher schon seit Jahren Programme zur Stärkung staatlicher und lokaler Strukturen sowie Mediationsprojekte zur Versöhnung , zum Abbau von bestehenden Spannungen und zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen. Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich nicht die Beziehungen von Drittstaaten zu anderen Drittstaaten, wie sie in den Fragen 7 und 16 bis 22 nachgefragt werden. 1. Welche Rolle spielt Khalifa Haftar nach Einschätzung der Bundesregierung im Machtgefüge Libyens, und welche Ziele verfolgt er? Die Truppen von Khalifa Haftar kontrollieren nach Einschätzung der Bundesregierung weite Teile Libyens militärisch. Khalifa Haftar selbst hat erklärt, mit seiner Offensive Tripolis von Islamisten und Terroristen befreien zu wollen. Ein politisches Programm von Khalifa Haftar ist der Bundesregierung bisher nicht bekannt . 2. Wie schätzt die Bundesregierung die Zusammensetzung, Ausrüstung, militärischen Fähigkeiten, Durchhaltefähigkeit und Kohärenz der militärischen Einheiten unter Führung des General Haftars ein? Worauf basiert diese Einschätzung? 3. Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitigen Fähigkeiten der Streitkräfte und Milizen der international anerkannten Regierung unter Ministerpräsident al-Serradsch ein? Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung und Kohärenz dieser Kräfte? Die Beantwortung der Fragen 2 und 3 kann nicht offen erfolgen. Eine offene Beantwortung ließe Rückschlüsse zu auf die Methoden der Erkenntnisgewinnung, was für die Sicherheit und die Interessen der Bundesregierung nachteilig sein kann. Diese Informationen werden daher gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und separat übermittelt.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10686 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10686 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie schätzt die Bundesregierung angesichts des Vormarschs von General Haftar die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Milizen von Tripolis und die bewaffneten Gruppen Misratas zu einer Einigung kommen? Die Offensive hat zu einem Zusammenrücken der Milizen in Tripolis und Misrata geführt. Grundsätzliche Interessenskonflikte werden nach Einschätzung der Bundesregierung jedoch bestehen bleiben und nur im Rahmen eines umfangreichen politischen Prozesses und von Demobilisierungsvereinbarungen zu überwinden sein. 5. Welche Unterstützung lässt die Bundesregierung der Einheitsregierung in dieser Situation zukommen? An welche Bedingungen ist diese Unterstützung geknüpft? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen. 6. Inwiefern sieht die Bundesregierung in General Haftar einen Partner für eine demokratische Transition in Libyen? Eine demokratische Transition kann nur nach Beendigung der Kampfhandlungen sowie unter Einbeziehung aller wesentlichen Kräfte in Libyen gelingen. Damit diese Erfolg haben kann, müssen sich die libyschen Akteure auf demokratische Prinzipien einigen und sich diesen verpflichtet fühlen. 7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des US-Präsidenten Donald Trump, dass Haftar eine „wichtige Rolle […] im Kampf gegen Terror und bei der Sicherung der libyschen Ölvorkommen“ spiele, und teilt die Bundesregierung die „gemeinsame Vision“ von Präsident Trump und Haftar „für Libyens Übergang zu einem stabilen demokratischen politischen System“ (www.reuters.com/article/us-libya-security-trump/white-house-says-trumpspoke -to-libyan-commander-haftar-on-monday-idUSKCN1RV0WW)? Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 6 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Wie hat die Bundesregierung auf die Vorstöße von Haftars Truppen im Süden Libyens im Januar und Februar 2019 reagiert, und wie bewertet sie dessen strategische Auswirkungen? Die Bundesregierung hat die Vorstöße der Truppen Haftars im Süden Libyens als sicherheitspolitisch gefährlich und schädlich für einen inklusiven politischen Prozess bewertet und vor den möglichen Folgen einer Destabilisierung der lokalen und regionalen Gleichgewichte in Gesprächen mit den Akteuren und Partnern gewarnt . Drucksache 19/10686 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10686 9. Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn 2019 unternommen , welche weiteren plant sie, um angesichts der in den Vorbemerkungen der Fragesteller erwähnten Interessensgegensätze, insbesondere zwischen Italien und Frankreich, eine gemeinsame Haltung der Europäischen Union zur eskalierenden Lage in Libyen zu erwirken und den Zustand zu überwinden, dass mit Italien und Frankreich zwei EU-Mitglieder gegnerische Parteien im Libyen-Konflikt unterstützen (www.sueddeutsche.de/politik/ libyen-die-quellen-von-oel-und-streit-1.4118339)? Die Bundesregierung hat im EU-Kreis in Tripolis und Tunis, in Brüssel sowie in mehreren Hauptstädten der EU-Mitgliedstaaten eine Reihe von Initiativen unternommen , um eine starke gemeinsame Position der EU herbeizuführen. Die intensiven Konsultationen auf unterschiedlicher Ebene und in unterschiedlichen Formaten und Gremien führten zuletzt zu den beiden EU28-Erklärungen am 11. April und 13. Mai 2019, die auch eine klare Verurteilung des Angriffs der Truppen Haftars auf Tripolis, einen Aufruf zur Einstellung der Feindseligkeiten und die Rückkehr zum politischen Prozess unter Führung der Vereinten Nationen und des VN-Sondergesandten Salamé beinhalten. 10. Inwiefern waren nicht-libysche Kräfte nach Erkenntnis der Bundesregierung direkt oder indirekt am Vormarsch von Haftars Verbänden im Jahr 2019 beteiligt , beispielsweise auch durch die Bereitstellung von Ausrüstung, Waffen , Munition oder Lagebildinformationen? 11. Inwiefern sind der Bundesregierung – beispielsweise auch durch die Beteiligung an der NATO-geführten maritimen Operation SEA GUARDIAN – Versuche bekannt, Waffen, Munition oder sonstige militärische Ausrüstung an General Haftar, seine Verbündeten oder auch andere Milizen im Westen und in Tripolis zu schmuggeln? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hierbei über Herkunft, Transportwege und insbesondere die Beteiligung durch Mitgliedstaaten der EU? Die Fragen 10 und 11 werden zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 23. Mai 2019 auf die Schriftliche Frage Nummer 5 bis 189 der Abgeordneten Agnieszka Brugger verwiesen. 12. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung islamistische Kräfte in Haftars Verbänden, welche Rolle spielen sie in den Milizen im Westen Libyens und in Tripolis? Nach Einschätzung der Bundesregierung spielen islamistische Kräfte wie etwa sogenannte Madkhali-Milizen in Libyen auf beiden Seiten eine wichtige Rolle im Konflikt. 13. Inwiefern sind Haftars Verbände nach Einschätzung der Bundesregierung für die humanitäre Notlage und die Menschenrechtsverstöße in der libyschen Stadt Derna verantwortlich, und wie reagiert die Bundesregierung auf diese Lage? Die einschlägigen Berichte der United Nations Support Mission in Libya (UNSMIL, https://unsmil.unmissions.org/), des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH, www.icc-cpi.int/resource-library/pages/reports.aspx) und des United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA, www.unocha.org/media-centre/humanitarian-reports) sind der Bundesregierung Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10686 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10686 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bekannt. Die Bundesregierung ruft daher zur Auslieferung von Personen auf, die vom IStGH verdächtigt werden, Kriegsverbrechen begangen zu haben und fordert dies auch in multilateralen Gremien und bilateralen Gesprächen. 14. Inwiefern hat Haftars Vormarsch seit Anfang des Jahres nach Einschätzung der Bundesregierung das Risiko für dschihadistische Vorstöße wie die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten im Süden Libyens erhöht? Die durch Khalifa Haftars Offensive auf Tripolis eingeleitete neue Eskalation erhöht grundsätzlich das Risiko dschihadistischer und terroristischer Aktivitäten in Libyen, da Ressourcen für eine effektive Bekämpfung dschihadistischer Vorstöße durch die aktuellen Kämpfe gebunden sind. 15. Für wie dauerhaft hält die Bundesregierung das Bündnis der Milizen unter General Haftar, und inwiefern geht sie davon aus, dass die mit ihm verbündeten Milizen in politischen Verhandlungen seine Positionen unterstützen werden? Die Bundesregierung geht davon aus, dass es sich bei den politischen Verhandlungen um einen komplexen Prozess handeln wird. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 16. Wie umfangreich schätzt die Bundesregierung die Unterstützung Ägyptens für General Haftar ein, und wie beurteilt sie Ägyptens Motive dafür? Eine umfangreiche Unterstützung Ägyptens für Khalifa Haftar ist in einschlägigen Berichten der Vereinten Nationen dokumentiert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie bezüglich der Weblinks auf die Antworten zu den Fragen 10 sowie 13 verwiesen. 17. Wie umfangreich schätzt die Bundesregierung die Unterstützung Russlands für General Haftar ein, und wie beurteilt sie Russlands Motive dafür? Eine logistische und militärische Unterstützung Russlands für Khalifa Haftar ist einschlägigen Berichten der Vereinten Nationen dokumentiert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie bezüglich der Weblinks auf die Antworten zu den Fragen 10 und 13 verwiesen. 18. Wie umfangreich schätzt die Bundesregierung die Unterstützung Saudi-Arabiens für General Haftar ein, und wie beurteilt sie die saudischen Motive dafür? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 19. Wie umfangreich schätzt die Bundesregierung die Unterstützung der Vereinigten Arabischen Emirate für General Haftar ein, und wie beurteilt sie die emiratischen Motive dafür? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Drucksache 19/10686 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10686 20. Wie umfangreich schätzt die Bundesregierung die Unterstützung Katars für die Milizen im Westen Libyens und in Tripolis ein, und wie beurteilt sie die katarischen Motive dafür? In der Vergangenheit wurden militärische Lieferungen Katars durch einschlägige Berichte der Vereinten Nationen dokumentiert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Fragen 10 und 13 verwiesen. 21. Wie umfangreich schätzt die Bundesregierung die Unterstützung der Türkei für die Milizen im Westen Libyens und in Tripolis ein, und wie beurteilt sie die türkischen Motive dafür? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22. Wie umfangreich schätzt die Bundesregierung die Unterstützung Frankreichs für General Haftar ein, und wie beurteilt sie, im Zusammenhang zahlreicher Unterstützungserklärungen der Europäischen Union für die Regierung des Nationalen Einvernehmens, Frankreichs Motive dafür? Frankreich hat den Angriff von Haftars Truppen auf Tripolis öffentlich verurteilt und hat auch die entsprechenden EU-Erklärungen mitgetragen. Außenminister LeDrian hat Khalifa Haftar öffentlich eine wichtige Rolle im Kampf gegen den Terrorismus zugeschrieben, dabei aber auch auf die Unterstützung Frankreichs für die RNE verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 23. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass General Haftar durch US-amerikanische Berater im militärischen oder zivilen Bereich unterstützt wird? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 24. Wie umfangreich schätzt die Bundesregierung die Unterstützung Italiens für die Milizen im Westen Libyens und in Tripolis ein, und wie beurteilt sie unter anderem im Zusammenhang mit dem Mandat von EUNAVFOR MED die italienischen Motive dafür? Der Bundesregierung sind keine Unterstützungsleistungen Italiens an Milizen im Westen Libyens und Tripolis bekannt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 25. Welche Wünsche nach Unterstützung für die französische Position im Libyen -Konflikt sind seitens Frankreich im Rahmen der engen deutsch-französischen Zusammenarbeit an die Bundesregierung herangetragen worden, und wie hat die Bundesregierung diese Anliegen beantwortet? Die Bundesregierung steht die politische Lage in Libyen betreffend in engem und kontinuierlichem Austausch mit Frankreich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10686 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10686 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Johann Wadephul, dass Deutschland sich auf einen Bundeswehreinsatz im Rahmen einer UN-Mission einstellen müsse, wenn sich weiter keine politische Lösung abzeichne (www.n-tv.de/politik/CDU-Politiker-fuer-Bundeswehr-in-Libyen-article 20961151.html)? Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? Derzeit gibt es keine Initiativen im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zur Entsendung einer Mission mit militärischem Auftrag nach Libyen. 27. Inwiefern hat der militärische Vorstoß General Haftars nach Einschätzung der Bundesregierung den Zeitplan für weitere Verhandlungen unter Führung der Vereinten Nationen verändert? Der Angriff der Truppen Khalifa Haftars auf Tripolis hat zu einer Aussetzung des politischen Dialogs geführt. So mussten die für Mitte April geplante Nationale Konferenz auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Khalifa Haftar hat durch seinen Angriff auf Tripolis das für den politischen Prozess notwendige Vertrauen zwischen den Akteuren erheblich gestört. 28. Welche Verbände der so genannten libyschen Küstenwache sind nach Erkenntnis der Bundesregierung Bündnisse mit General Haftar oder mit anderen Milizen eingegangen, welche sind derzeit auf allen Seiten in die Auseinandersetzungen involviert? Erkenntnissen der Bundesregierung zufolge ist aufgrund der politischen Spaltung des Landes die Küstenwache ebenfalls getrennt in Ost und West zu betrachten. Die westlichen Einheiten sind grundsätzlich gegenüber der RNE loyal, während die Einheiten im Osten in die LNA eingegliedert sind. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. 29. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die erfolgten Ausbildungs- und Befähigungsmaßnahmen der Europäischen Union im Rahmen der Mission EUNAVFOR MED „Sophia“ für die libysche Küstenwache , an denen sich auch die Bundeswehr beteiligte? Nach Kenntnis der Bundesregierung und im Einklang mit dem Operationshauptquartier in Rom ist über die Laufzeit der Operation hinweg eine verbesserte Einsatzbereitschaft der libyschen Küstenwache zu beobachten. Dies wird auch auf die Ausbildung durch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zurückgeführt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10125 verwiesen. 30. Welche Konsequenzen hat die veränderte militärische Situation nach Einschätzung der Bundesregierung für die Ausbildung libyscher Küstenwachen durch die Europäische Union? Die Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine wird gemäß des Mandats der Europäischen Union fortgesetzt. Für 2019 sind derzeit zehn Lehrgänge im Rahmen des zweiten Trainingspakets geplant oder befinden sich in der Abstimmung . Sie sollen auch in Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt Drucksache 19/10686 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10686 werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 26. April 2019 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/9692 verwiesen. 31. Welche Konsequenzen hat die Einnahme weiterer Erdölfelder durch Haftars Truppen nach Einschätzung der Bundesregierung für die Verwendung der libyschen Erdöleinnahmen? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich der Konflikt der letzten Monate nicht auf die Verwendung der libyschen Erdöleinnahmen ausgewirkt. 32. Welchen Einfluss hat die Konkurrenz des italienischen Energiekonzerns ENI und des französischen Unternehmens Total um Öl- und Gas-Förderrechte in Libyen (www.sueddeutsche.de/politik/libyen-die-quellen-von-oel-und-streit- 1.4118339) nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Einigung auf eine gemeinsame Libyen-Politik unter den europäischen Mitgliedstaaten? Welche (sicherheits-)politischen Auswirkungen haben dieser Konflikt und die Präsenz dieser Unternehmen in Libyen nach Einschätzung der Bundesregierung auf den Konflikt vor Ort? Bezüglich der ersten Teilfrage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung keinen Zusammenhang zwischen dem Konflikt und der Präsenz von europäischen Unternehmen. 33. Welche Konsequenzen hat die Eskalation der militärischen Gewalt nach Kenntnis der Bundesregierung für die Lage der Flüchtlinge in Libyen (bitte nach Menschen in offiziellen und nichtoffiziellen Lagern und jenen, die durch die Kampfhandlungen in Tripoli vertrieben wurden differenzieren), und inwiefern können die in Handlungsmöglichkeiten ohnehin stark eingeschränkten Organisationen UNHCR und IOM nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin im Land operieren? Die Berichte des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR, www.unhcr.org/libya.html) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM, www.iom.int/countries/libya) sind der Bundesregierung bekannt . Nach Kenntnis der Bundesregierung können IOM und UNHCR ihre Arbeit in Libyen auch während der bewaffneten Auseinandersetzungen grundsätzlich fortsetzen. Beide Organisationen haben auf eine Verlegung von Flüchtlingen und Migranten aus den Kampfhandlungen besonders nahegelegenen Detention Centers hingewirkt. Die Detention Centers Ain Zara und Qasr Bin Gasheer wurden vollständig evakuiert. Nach Angaben von IOM haben mit Stand 27. Mai 2019 mehr als 75 000 Personen ihre Häuser wegen der Kampfhandlungen verlassen. Von diesen befindet sich nach UNHCR-Angaben die Mehrheit in privaten Unterkünften; ca. 2 700 Personen befinden sich in Sammelunterkünften. 34. Inwiefern hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Finanzströme der verschiedenen Kriegsparteien aus Libyen einzudämmen? Die von der Europäischen Union durch gemeinsamen Beschluss aller Mitgliedstaaten verhängten restriktiven Maßnahmen (Beschluss des Rates 2015/1333, Verordnung des Rates 2016/44) umfassen auch das Verbot, den gelisteten Perso- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10686 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10686 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nen und Entitäten finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Diese Maßnahmen sind in Deutschland direkt anwendbares Recht und zielen darauf ab, Finanzströme in Bezug auf die gelisteten Personen und Entitäten zu unterbinden. 35. In welcher Höhe erhält Libyen derzeit Unterstützung durch deutsche Haushaltsmittel bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung durch Haushaltsmittel der EU (bitte nach Höhe, Zweck und Haushaltstiteln auflisten)? Die Bundesregierung hat Libyen seit dem Jahr 2014 mit insgesamt über 270 Mio. Euro unterstützt. Hiervon entfallen 29 Mio. Euro auf Stabilisierungsmittel, die sich auf (a.) Unterstützung der Handlungsfähigkeit der RNE, (b.) Förderung des politischen Prozesses inkl. Rechtsstaatsförderung, (c.) Versöhnung verfeindeter Gruppen, (d.) Ausbau des Sicherheitssektors durch die Unterstützung des UNSMIL/UNDP Policing and Security Joint Programme und (e.) Wahlvorbereitung verteilen. Zudem wurde für die Sicherung von 1 000 Tonnen hochbrennbaren Raketentreibstoffs ein Betrag von 500 000 Euro bereitgestellt. Darüber hinaus wurden im Bereich der langfristigen Stabilisierung und Entwicklung 77,7 Mio. Euro für (a.) Unterstützung von Kommunen, (b.) Dezentralisierung und Governance, (c.) Jugendförderung, (d.) Instandsetzung von Infrastruktur , (e.) Basisdienstleistungen wie Bildung und Gesundheitsversorgung, Wirtschafts - und Beschäftigungsförderung sowie der psychosozialen Unterstützung bereitgestellt. Weiterhin wurden 114,1 Mio. Euro als Beitrag zur Verbesserung des Migrationsmanagements zum (a.) Schutz vulnerabler Migranten und freiwilliger Rückkehr/ Reintegration in den Herkunftsländern, (b.) Optimierung des Migrationsmanagements und (c.) für Maßnahmen in Aufnahmegemeinden entlang der Migrationsrouten geleistet. Ferner wurden humanitären Hilfsorganisationen 47,4 Mio. Euro an humanitärer Hilfe zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung und für Hilfs- wie Schutzmaßnahmen für vulnerable Bevölkerungsgruppen zur Verfügung gestellt. Im Bereich der Auswärtigen Kultur und Bildungspolitik wurden Projekte im Umfang von 2,6 Mio. Euro durchgeführt. Eine detaillierte Aufschlüsselung ist als Anlage beigefügt. Drucksache 19/10686 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage zu Frage 35 Unterstützung Libyens durch Mittel aus dem Haushalt des BMZ Zweck Haushaltstitel Mittel in Euro Perspektiven für Binnenflüchtlinge und Migranten 2310 896 32 Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren 21.800.000 Stabilisierungsfazilität für Libyen 2301 896 11 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit - Zuschüsse 5.000.000 2310 896 33 Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost 15.000.000 Unterstützung von Kommunen 2301 896 03 Bilaterale Technische Zusammenarbeit 7.000.000 Stärkung der Rolle von Frauen in der libyschen Gesellschaft - Beitrag zur Umsetzung der UN- Resolution 1325 in Libyen 2302 687 76 Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger 500.000 Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung in Libyen 2310 896 03 Bilaterale Technische Zusammenarbeit 5.000.000 Governance Beratungsfonds in Libyen 2301 896 03 Bilaterale Technische Zusammenarbeit 2.000.000 Sozio-ökonomischer Dialogprozess Libyen 2301 896 03 Bilaterale Technische Zusammenarbeit 4.000.000 Studien- und Fachkräftefonds (Vorbereitung von Maßnahmen, Kleinstprojekte und Risikomanagement) 2301 896 03 Bilaterale Technische Zusammenarbeit 4.000.000 Förderung von Dezentralisierung als Beitrag zur Stabilisierung Libyens 2301 896 03 Bilaterale Technische Zusammenarbeit 5.000.000 Förderung von Jugendlichen für friedliche Entwicklung 2301 896 03 Bilaterale Technische Zusammenarbeit 3.400.000 Verbesserung der Basisgesundheitsversorgung, Libyen 2301 687 06 Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur 5.000.000 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10686 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage zu Frage 35 Unterstützung Libyens durch Mittel aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts Zweck Haushaltstitel Mittel in Euro Kurs für libysche Archäologen 0504 687 18 Wissenschaftspartnerschaften in Transformationsländern Nordafrika/ Nahost (Stipendien) 20.000 Atlas of Caravan Tracks and Trade in Libya 0504 687 18 Wissenschaftspartnerschaften in Transformationsländern Nordafrika/ Nahost (Stipendien) 47.300 Forschungs- und Promotionsstipendien 0504 687 48 Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V., Bonn - Betrieb und operative Mittel 54.000 Betreuung an deutschen Hochschulen 0504 687 48 Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V., Bonn - Betrieb und operative Mittel 5.000 Informationsreise für Multiplikatoren und Journalisten aus Libyen zum Studien- und Forschungsstandort Deutschland 0504 687 48 Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V., Bonn - Betrieb und operative Mittel 24.000 DAAD-Programm „Deutsch- Arabische Transformationspartnerschaften “ 0504 687 18 Wissenschaftspartnerschaften in Transformationsländern Nordafrika/ Nahost (Stipendien 150.000 Stipendien/Begabtenförderung 0504 681 11 Stipendien, Austauschmaßnahmen und Beihilfen für Nachwuchswissenschaftler, Studierende und Hochschulpraktikanten aus dem Ausland sowie Betreuung und Nachbetreuung 17.000 Politische Berichterstattung in regionalen libyschen Radiosendern als Beitrag zur Stärkung der Regionen und Förderung von Stabilisierung 0504 687 18 Wissenschaftspartnerschaften in Transformationsländern Nordafrika/ Nahost (Stipendien) 210.712 Interaktive Internetplattform zur Stärkung des Kapazitätsaufbaus kommunaler Verwaltung in Libyen (Kommunikation) 0504 687 18 Wissenschaftspartnerschaften in Transformationsländern Nordafrika/ Nahost (Stipendien) 871.329 Digitaler Fotowettbewerb in Libyen 0504 687 18 363.839 Drucksache 19/10686 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage zu Frage 35 unter Einbindung der Zivilgesellschaft zur Überwindung konfliktbedingter Fragmentierung Wissenschaftspartnerschaften in Transformationsländern Nordafrika/ Nahost (Stipendien) „Digital Academy“ für journalistisches Arbeiten in Konfliktländern: Module zu Sicherheit in Krisen 0504 687 18 Wissenschaftspartnerschaften in Transformationsländern Nordafrika/ Nahost (Stipendien) 240.000 Qualifizierung kultureller Akteure und Förderfonds für Kunst- und Kulturprojekte libyscher Kulturinitiativen 0504 687 18 Wissenschaftspartnerschaften in Transformationsländern Nordafrika/ Nahost (Stipendien) 405.366 Deutschlandbild im Ausland 0502 546 22 EN 2 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen 25.300 Entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit 0502 546 22 EN 2 Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen 3.000 KKF (Kleiner Kulturfonds) 0504 687 15 EN 4 Programmarbeit 13.000 Institutionelle Förderung Goethe- Institut (GI) 0504 687 40 GI Betriebskosten und operative Mittel 171.000 Förderung des politischen Prozesses (inkl. Unterstützung der Handlungsfähigkeit der libyschen Regierung des Nationalen Einvernehmens und Wahlvorbereitung) 0501 687 34 Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung 23.323.000 Versöhnung verfeindeter Gruppen 0501 687 34 Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung 2.900.000 Ausbau des Sicherheitssektors 6002 687 03 Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung 1.400.000 Verbesserung des Migrationsmanagements 0501 687 34 Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung 114.100.000 Förderung der Zivilgesellschaft und der Versöhnung 0501 687 21 Transformationspartnerschaften, insbesondere Nordafrika/Naher Osten 1.421.000 Humanitäre Hilfe 0501 687 32 Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland 47.441.000 Beseitigung toxischen Raketenbrennstoffes 0501 687 27 Maßnahmen der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitungszusammenarbeit 500.000 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10686 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333