Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 4. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10725 19. Wahlperiode 06.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/10309 – Weitere Vernetzung europäischer Polizeidatenbanken (ADEP) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unter dem Stichwort „Interoperabilität“ werden die großen EU-Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres miteinander verschmolzen und deren Abfrage vereinfacht („eu-LISA: Wie sich die EU eine neue Super-Behörde zur Überwachung baut“, www.buzzfeed.com vom 27. März 2019). Dies betrifft das Schengener Informationssystem (SIS II), die Fingerabdruckdatenbank Eurodac, das Visa-Informationssystem (VIS) und das „Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige“ (ECRIS-TCN). Zu einem späteren Zeitpunkt folgen das noch zu errichtende „Einreise-/Ausreisesystem“ (EES) und das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), das allerdings im Unterschied zu den anderen Systemen keine biometrischen Daten enthält . Jetzt ist die Vernetzung auch dezentraler europäischer Polizeidatenbanken geplant (Bundestagsdrucksache 19/7310, Antwort zu Frage 8). Die Europäische Union prüft ein zusätzliches System zur Vernetzung von Kriminalakten in den Mitgliedstaaten (European Police Record Index System; EPRIS). Nach Vorbild des Prüm-Verfahrens (Bundestagsdrucksache 19/9407) könnten Ermittlungsbehörden dezentral angelegte Systeme abfragen und erkennen, ob bei einer ausländischen Polizeidienststelle Informationen über Verdächtige oder Beschuldigte vorhanden sind. Den rechtlichen Rahmen bildet der Rahmenbeschluss des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austausches von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union („Schwedische Initiative“, ABl. EG 2006 Nr. L 386). Ihnen sollen genauso wie nationalen Behörden Informationen und Erkenntnisse für die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen oder polizeilicher Erkenntnisgewinnungsverfahren zur Verfügung stehen. Zur möglichen Umsetzung eines dezentral angelegten EPRIS hat die Europäische Kommission im April 2018 das Projekt „Automation of Data Exchange Processes“ (ADEP) gestartet, das auf dem Prinzip „Treffer/Kein Treffer“ basiert . ADEP wird von Frankreich geleitet, neben Behörden aus Finnland, Irland und Spanien sind das Bundeskriminalamt (BKA) und Europol daran beteiligt (Ratsdokument 6495/19). Das System ist Teil des Europol Operational Network (EON) und nutzt für etwaige Folgemaßnahmen nach einer positiven Abfrage („follow-up requests“, „targeted requests“) Europols Secure Information Exchange Network Application (SIENA). ADEP ergänzt das von Europol gestartete Projekt UMF 3 (Universal Message Format), das Anfragen an nationale Polizeisysteme mit einem einheitlichen Format standardisiert. Die EU-weite Einführung von UMF 3 in der Version 1.1 erfolgt unter Leitung des deutschen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10725 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode BKA (Ratsdokument 5175/3/16). Zum UMF-Projekt gehört die Abfrage des Europol -Informationssystems (QUEST; vgl. Bundestagsdrucksache 18/11661, Antwort zu Frage 2). Die vom BKA in ADEP genutzte Software zur Abfrage „dezentraler Datenbestände “ stammt vom Fraunhofer-Institut für offene Kommunikationssysteme (Fraunhofer FOKUS; vgl. Bundestagsdrucksache 19/484, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 15 des Abgeordneten Andrej Hunko). Für den Austausch nutzt das BKA das Dateiformat UMF3+ und die sogenannte Ma3tch-Technologie, deren Verbesserung die Wiesbadener Behörde in einem anderen EU-Projekt vorantreibt. Abfragen und Antworten werden verschlüsselt übertragen, dabei verwenden die Beteiligten das verschlüsselte SIENA-System von Europol. Das Pilotprojekt zu ADEP ist zwar offiziell beendet, die Zusammenarbeit wird jedoch als ADEP 2 weitergeführt. Ein konkretes Ende des Projektes ist nicht terminiert (Bundestagsdrucksache 19/7310, Antwort zu Frage 13). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Es wird darauf hingewiesen, dass sich die nachfolgende Beantwortung der Fragestellung nur auf die in Deutschland erprobte Softwarelösung bezieht. Zu der von den Projektpartnern genutzten Soft- und Hardware können von der Bundesregierung keine Angaben gemacht werden. Zur Abgrenzung der verschiedenen Begrifflichkeiten im Kontext der ADEP-Initiative (Automation of Data Exchange Processes, ADEP) wird vorab auf die existierende Kommunikation zum Pilotprojekt verwiesen: Die ADEP-Initiative zielt im Grundansatz auf Beantwortung der Frage, wie dem polizeilichen Endnutzer eine technische Unterstützung zum Stellen von Ersuchen in Bezug auf Kriminalakten bereitgestellt werden kann. 1. Wie verteilten sich im Rahmen der deutschen Beteiligung an ADEP die Aufgaben zwischen dem Fraunhofer FOKUS, der Partnerschaft Deutschland, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem BKA? An dem aus EU-Mitteln geförderten Projekt EPRIS-ADEP (European Police Record Index System; EPRIS) nahmen die Projektpartner auf Grundlage einer Konsortialvereinbarung teil. Die deutsche Beteiligung wurde hierbei von zwei Partnern ausgeübt - dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundekriminalamt. Den Partnern wurden Arbeitspakete zugeteilt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) übernahm die Aufgabe „Application and Test Platform Improvement“. Zudem unterstützte das BMI bei der Koordinierung des Gesamtprojektes. PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH und Fraunhofer FOKUS wurden seitens des BMI zur Unterstützung der Tätigkeiten beauftragt. Das Bundeskriminalamt (BKA) übernahm die Aufgabe „Pilot implementation and evaluation in Germany“ innerhalb der Konsortialpartnerschaft. Das Bundeskriminalamt unterstützte das Gesamtprojekt mit weiteren Koordinierungstätigkeiten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10725 2. Welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung zur Funktionsweise des ADEP machen (bitte auf den Abfragedienst, die Suchfunktion, das Management der gespeicherten Personen eingehen)? Im Rahmen des Projektes EPRIS-ADEP werden Anfragedaten pseudonymisiert und pseudonymisiert mit dezentral bei den Teilnehmern liegenden Daten abgeglichen . Die teilnehmenden Partner nehmen eigenverantwortlich die Indexverwaltung und -aktualisierung wahr. 3. Nach welchem Verfahren werden die in ADEP verarbeiteten Daten für die Zugangsberechtigten pseudonymisiert oder depersonalisiert? Das angewandte Pseudonymisierungsverfahren basiert auf kryptografischen Einwegfunktionen . 4. Welche Soft- und Hardware (auch Frontends, Index-Datenbanken und Gateways ) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den beteiligten Behörden aus Deutschland, Frankreich, Finnland, Irland und Spanien sowie Europol im Rahmen von ADEP genutzt (bitte tabellarisch darstellen)? Das EPRIS-ADEP-Projekt nutzt eine von Fraunhofer FOKUS entwickelte mehrkomponentige , auf Microservices basierende Softwarelösung. Diese nutzt u. a. die folgenden Services: Query Service, Search Service, Management Service sowie eine grafische Benutzeroberfläche mit grundlegenden Funktionalitäten. Das BKA hat die zur Verfügung gestellte Software in die BKA-Infrastruktur installiert . Die Anbindung an das Europol Operations-Network (EON) wurde durch ein Sicherheitsgateway realisiert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5. In welche Fall- oder Vorgangsbearbeitungssysteme des BKA (bitte die Hersteller benennen) wurde ADEP bzw. der damit verbundene Informationsaustausch mit den fünf weiteren beteiligten Mitgliedstaaten eingebunden ? Die Abfragefunktion von EPRIS-ADEP wurde während des Pilotprojektes in das bestehende, eigenentwickelte Vorgangsbearbeitungssystem des BKA integriert. 6. Welche Informationssysteme oder Dateien wurden vom BKA für den Betrieb des ADEP (auch ADEP 2) genutzt, welche wurden hierfür eigens angelegt , und wie viele Personen sind dort gespeichert? Die Festlegung der für den Abgleich abrufbaren pseudonymisierten Daten oblag im Pilotprojekt den jeweiligen Pilotpartnern. Da es sich lediglich um einen Pilotbetrieb zur Erprobung der Technologie handelte, wurden durch das BKA nur Elemente , die ohnehin im Rahmen des polizeilichen Dienstverkehrs angefragt und grundsätzlich beauskunftet werden dürfen, den Teilnehmern in einer pseudonymisierten Datenbank zum einzelfallbezogenen Abgleich bereitgestellt. Die dort gespeicherten Datensätze unterlagen einer regelmäßigen Aktualisierung, zum Zeitpunkt der Tests waren ungefähr acht Millionen Datensätze gespeichert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10725 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welche Daten mit welchen einzelnen Datenfeldern (etwa Name und Vorname , Aliasnamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht) wurden vom BKA im Betrieb des ADEP genutzt? Seitens des BKA wurden im Pilotprojekt folgende pseudonymisierte, biografische Datenfelder des Fundstellennachweises genutzt: Familienname, Vorname, Aliasnamen, Geburtsdatum und Geschlecht. b) Sofern diese depersonalisiert oder pseudonymisiert wurden, welche Angaben kann die Bundesregierung zum dabei genutzten Verfahren machen ? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Nach welchem Verfahren wurden Folgemaßnahmen eingeleitet, nachdem in ADEP ein Treffer gefunden wurde, und inwiefern ist hierzu aus Sicht der Bundesregierung im Regelbetrieb ein richterlicher Beschluss erforderlich? Während der sogenannten Business Validierung des Pilotbetriebs erfolgten die EPRIS-ADEP-Anfragen grundsätzlich im Nachgang zu bereits im Rahmen des allgemeinen polizeilichen Dienstverkehrs über SIENA ausgetauschten Informationen . Daher diente die sich anschließende Kommunikation zwischen anfragender und angefragter Stelle nicht einer Erkenntnismitteilung, sondern grundsätzlich nur der Trefferverifizierung im Rahmen des Pilotbetriebs. Eine abschließende Bewertung der sich für einen denkbaren Regelbetrieb von EPRIS-ADEP stellenden Rechtsfragen ist noch nicht getroffen. 8. Welchen Mehrwert hat ADEP aus Sicht der Bundesregierung in seiner ersten Phase für eine endgültige Nutzung aufgezeigt, und wofür könnte das System demnach eingesetzt werden? Das Pilotprojekt konnte aus Sicht der auf deutscher Seite beteiligten Projektpartner in verschiedenen Testphasen darlegen, dass EPRIS-ADEP die Verfügbarmachung dezentraler Daten ohne Offenlegung der Inhalte ermöglicht, so dass die Erlangung dieser Daten in Folge einer vom Datenbesitzer unabhängigen Bewertung , wo relevante Daten zu erwarten sind und wo mit Sicherheit keine relevanten Daten vorliegen (Hit-/No-Hit-Verfahren), im Rahmen eines zielgerichteten Informationsaustausches durchgeführt werden könnte. Es ist noch zu prüfen, ob und ggf. wie dieser Ansatz in einem etwaigen Regelbetrieb zum Einsatz kommen könnte. 9. Inwiefern verliefen die Tests des BKA in ADEP erfolgreich, bzw. welche Defizite wurden festgestellt? Die Nützlichkeit und Umsetzbarkeit von EPRIS-ADEP sowie der ADEP-Technologie konnten aus Sicht der auf deutscher Seite beteiligten Projektpartner während des Pilotprojektes in den folgenden Testphasen erfolgreich dargelegt werden : Lokale Tests, Verbindungstests, Systemintegrationstests, Performancetests und Business Validierung. Im Rahmen dieser Tests konnte technisches Optimierungspotential (z. B. die Geschwindigkeit des Suchalgorithmus betreffend) zur Effektivitätssteigerung des Systems identifiziert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10725 10. Welchen Mehrwert verspricht sich das BKA von der Verlängerung von ADEP im Projekt ADEP 2? Ein Folgeprojekt im Rahmen der ADEP-Initiative könnte dazu dienen, die im Pilotprojekt EPRIS-ADEP gewonnenen Erkenntnisse zu festigen und das erkannte Optimierungspotential orientiert am fachlichen Bedarf zu nutzen, um Möglichkeiten zur Steigerung der Effektivität und Effizienz des polizeilichen Informationsaustauschs zwischen EU-Mitgliedstaaten (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 10d) zu identifizieren. a) Welche Weiterentwicklungen der dabei genutzten Software sollen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen (Ratsdokument 6495/19)? Ein Folgeprojekt könnte etwaiges Optimierungspotential (siehe hierzu Antwort zu Frage 9) im Rahmen einer Weiterentwicklung der genutzten Software realisieren und die Integrationsfähigkeit in die bestehende Anwendungslandschaft verbessern . b) Welche zentralen Dienste sollen bei Europol angesiedelt werden? Ein Folgeprojekt könnte auch identifizieren, welche Dienste geeignet sein könnten , an zentraler Stelle verortet zu werden. c) Welche weiteren Partner sollen involviert werden? Die Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da die zuständigen EU-Gremien nicht mit dieser Frage befasst wurden. d) Welche Prozesse sollen verstärkt automatisiert werden? Grundsätzlich scheinen solche Teilprozesse automatisierungsfähig, die keiner menschlichen Intervention, insbesondere im Sinne einer gesetzlich erforderlichen Einzelfallprüfung, bedürfen. 11. Welche juristischen Probleme („legal issues“) sollen in ADEP 2 behandelt werden (Ratsdokument 6495/19)? Mit welchen anderen europäischen Initiativen soll ADEP „harmonisiert“ werden? Es bedarf unter anderem einer Bewertung, inwiefern die bestehenden nationalen und europäischen Regelungen eine Teilnahme aller Mitgliedstaaten an EPRIS- ADEP ermöglichen. Die ADEP-Initiative wird auch vor diesem Hintergrund anlassbezogen in EU-Gremien, die sich mit polizeilichem Informationsmanagement befassen, erörtert. Möglichkeiten von weiteren Anwendungsszenarien wurden bisher nicht vertieft diskutiert. 12. Welche Aktivitäten haben die deutschen Projektpartner in ADEP 2 zugesagt ? Die nächsten Schritte im Vorhaben EPRIS-ADEP sind derzeit noch in Planung. Deutschland hat die Leitung des EU-Projektes übernommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10725 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Mit welchen Mitteln des Inneren Sicherheitsfonds der Europäischen Union (ISF) wird ADEP (auch ADEP 2) nach Kenntnis der Bundesregierung gefördert , und welche Gelder erhielt daraus das BKA? a) Mit welchen Mitteln wurde das Projekt ADEP (auch ADEP 2) bzw. die dortige Teilnahme des BKA vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Jahr 2018 gefördert, und welche Mittel sind für 2019 eingeplant ? Die Fragen 13 und 13a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Pilotprojekt wurde durch die Europäische Kommission mit Mitteln in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro aus dem Inneren Sicherheitsfonds der Europäischen Union (ISF) zentral gefördert. Für das Bundeskriminalamt waren zur Umsetzung der Initiative auf nationaler Ebene rund 346 000 Euro aus diesen Mitteln vorgesehen. Für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wurde eine Fördersumme von rund 333 000 Euro zugesagt. Bisher erhielten die Partner eine anteilige Vorauszahlung dieser Beträge. Derzeit erfolgt die Abschlussberichterstattung im Rahmen des bis Ende 2018 geförderten Vorhabens EPRIS-ADEP. Damit verbunden ist auch die Bestätigung und Auszahlung der restlichen Förderbeträge durch die EU-Kommission . Die tatsächlich ausgezahlten Fördersummen können demnach noch nicht genannt werden. Die Möglichkeiten der Finanzierung eines geförderten EU-Folgeprojektes werden derzeit geprüft. b) Welcher Gelder erhielt das Fraunhofer-Institut FOKUS im Rahmen von ADEP (auch ADEP 2)? Die Bundesregierung ist bei der Beantwortung von parlamentarischen Fragen verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, die Grundrechte Dritter zu wahren. Hierunter fallen auch die von Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Empfänger von Beratungsleistungen und beauftragten Beratungsunternehmen. „Als Betriebsund Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen , Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein besonderes Interesse hat.“ (BVerfGE 115, 205/230 zum Schutz aus Artikel 12 GG). Auftragnehmer, Auftragsinhalt sowie die entsprechenden Kosten der Aufträge stellen dem Wesen nach derartige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar, gerade auch in der hier abgefragten, auf den Einzelauftrag bezogenen Zusammenstellung. Für diejenigen, die über Kenntnisse der Branchenüblichkeit verfügen, lassen die Angaben auch Rückschlüsse auf Umfang und Kostenstruktur der jeweiligen Leistungserbringer zu. Vor diesem Hintergrund kann eine Beantwortung der Frage 13b nach sorgfältiger Abwägung des Informationsinteresses der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einerseits und der angesprochenen Geheimschutzinteressen andererseits nicht in einer zur Veröffentlichung bestimmten Bundestagsdrucksache erfolgen. Unter entsprechender VS-Einstufung („VS – Nur für den Dienstgebrauch“) werden die Angaben zu Frage 13b als Anlage 1* daher gesondert übersandt. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10725 14. Für welche dezentralen, in den Mitgliedstaaten angelegten Informationssysteme könnte ADEP aus Sicht der Bundesregierung genutzt werden oder einen Mehrwert gegenüber bestehenden Systemen erzielen? a) Sofern nach einem Beschluss der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen eines EPRIS Kriminalakten über ADEP abgefragt werden könnten, welche deutschen Dateien kämen hierfür aus Sicht der Bundesregierung infrage? b) Sofern auch das INPOL-System über ein European Police Record Index System (EPRIS) abgefragt werden könnte, welche rechtlichen Grundlagen müssten hierfür in Deutschland geschaffen werden? Die Fragen 14 bis 14b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf der Grundlage der Projektergebnisse zu prüfen sein, ob und ggf. wo der EPRIS-ADEP- Ansatz konkret zum Einsatz kommen könnte. 15. Auf welche Weise könnten das Europol Operational Network (EON) sowie Europols Secure Information Exchange Network Application (SIENA) für die Zwecke des europäischen Informationsaustauschs aus Sicht der Bundesregierung verstärkt genutzt werden (Bundestagsdrucksache 19/7310, Antwort zu Frage 12)? Wie EON und SIENA verstärkt für die Zwecke des europäischen Informationsaustauschs genutzt werden können, wird derzeit von der Bundesregierung und anderen Stellen geprüft. 16. Unterstützt die Bundesregierung trotz geplantem Brexit die Aufnahme Großbritanniens in den EU-weiten polizeilichen Austausch zu DNA-Daten im Prüm-Verfahren, und falls ja, sollte die britische Regierung nach vollzogenem EU-Austritt aus Sicht der Bundesregierung weiterhin Teilnehmerin des Verfahrens sein? Das Vereinigte Königreich ist an den Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität gebunden. Die Bundesregierung unterstützt daher im Grundsatz weiterhin die Aufnahme eines operativen Datenaustauschs. Die Frage der künftigen Sicherheitskooperation , inklusive der Frage des Datenaustausches, wird zuvörderst im Rahmen der Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu beantworten sein. Hierzu wird die EU-Kommission nach erfolgtem Austritt einen Mandatsentwurf einbringen, zu dem sich die Bundesregierung dann positionieren wird. 17. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der geplanten Ratschlussfolgerungen zu „Novel Actionable Information“ (Ratsdokument 8316/1/19 REV1) zu deren Definition, nachdem sie zur Initiative der rumänischen Ratspräsidentschaft zunächst darauf verwies, wie bestimmte Begriffe verstanden werden könnten (Bundestagsdrucksache 19/9701, Antwort zu Frage 2), diese nun aber justiziabel werden sollen? Die Bundesregierung trägt die genannten Ratsschlussfolgerungen mit, nachdem die Ratsschlussfolgerungen zwischenzeitlich unter anderem um eine konkrete Aufzählung der Aufgaben, die eine „NAI“-Plattform wahrnehmen könnte, ergänzt wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10725 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Hat sich auch die Bundesregierung dafür ausgesprochen, die Kommission zur Durchführung einer Studie zur möglichen Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung aufzufordern (http://gleft.de/2SS, Ziff. 6), obwohl derzeit zahlreiche Gerichtsverfahren gegen nationale Regelungen geführt werden (Ratsdokument WK 3103/2019 INIT)? Welche rechtlichen und technischen Aspekte sollen in der Studie untersucht werden, wer führt diese nach jetzigem Stand durch, und wann werden Ergebnisse erwartet? Die Ratsarbeitsgruppe „Information Exchange and Data Protection“ (DAPIX- FoP) zur Verkehrsdatenspeicherung hat die derzeit wichtigsten politischen Botschaften der Mitgliedstaaten im Kontext der Verkehrsdatenspeicherung als Schlussfolgerungen zusammenfasst. Diese sollen seitens der Präsidentschaft dem JI-Rat auf seiner Tagung am 6. und 7. Juni vorgelegt werden. Die Bundesregierung hat am 22. Mai im Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV) die Annahme der Schlussfolgerungen befürwortet. Neben der Fortführung der Arbeitsgruppe gehört zu den wichtigsten Schlussfolgerungen die Bitte an die EU-Kommission, eine Studie in Auftrag zu geben, die Lösungsmöglichkeiten einschließlich der Prüfung künftiger Gesetzesinitiativen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe und der Rechtsprechung des EuGH eruieren soll. Die Kommission hat in der letzten Ratsarbeitsgruppe unter Verweis auf die Wahlen zum Europäischen Parlament und der darauf folgenden Neukonstituierung der EU-Kommission darauf hingewiesen, dass der Zeitpunkt für eine derartige Studie ungünstig sei. Konkretere Planungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. 19. Welche weiteren Projekte im Bereich der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit (Europäische Union und Drittstaaten) werden im Rahmen der Modernisierung der polizeilichen IT (Programm Polizei 2020) vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gefördert (Bundestagsdrucksachen 19/8029 und 19/7310, Antwort zu Frage 11)? Im Programm Polizei 2020 werden derzeit keine weiteren Projekte, die auf den Bereich der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit abzielen, gefördert . 20. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche im Rahmen des Projekts „Interoperabilität“ verschmolzenen Informationssysteme die Zentraleinheit von ETIAS („ETIAS Central Unit“) direkten Zugriff haben sollte und diese dafür im gemeinsamen Identitätsspeicher („Common Identity Repository“) abrufbar sein müssten, wie es beispielsweise für das ECRIS-TCN vorgesehen ist (Ratsdokument 8554/1/19)? Der Zugriff der ETIAS-Zentraleinheit auf verschiedene europäische Informationssysteme wurde durch den europäischen Gesetzgeber in der VO (EU) 2018/ 1240 geregelt. Dabei gelten auch die Regelungen zum Datenzugriff der korrespondierenden Verordnungen dieser europäischen Informationssysteme, auf die verwiesen wird. Rechtliche Folgeänderungen zur konkreten Ausgestaltung der in der VO (EU) 2018/1240 vorgesehenen automatisierten Abfragen werden derzeit in Brüssel beraten. Zu der in der Fragestellung aufgeworfenen hypothetischen Fragestellung, welchen direkten Zugriff die ETIAS-Zentraleinheit außerhalb dieser bereits vorgesehenen Abfragen haben sollte, äußert sich die Bundesregierung nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10725 21. Was ist der Bundesregierung über die Software „goTravel“ bekannt, mit der die Vereinten Nationen Reisebewegungen von Verdächtigen nachvollziehen will, welche Daten werden darüber verarbeitet, und in welchen Informationssystemen werden diese gespeichert („UNO will mit Software gegen reisende Terroristen vorgehen“, https://futurezone.at vom 8. Mai 2019)? Die Vereinten Nationen informieren unter www.un.org/cttravel/goTravel über ihre Softwarelösung „goTravel“. Die Bundesregierung hat keine darüber hinausgehenden Erkenntnisse. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333