Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 5. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10732 19. Wahlperiode 06.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Anja Hajduk, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10317 – Geschlechterspezifische Verteilung von Führungspositionen in Bundesministerien und oberen Bundesbehörden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben die die Bundesregierung tragenden Parteien die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes für die Gleichstellung von Frauen und Männern betont (Zeile 953/54). Daher solle „die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025“ erreicht werden (Zeile 954/55). Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley angekündigt, ein Gesetz vorzulegen. Darin soll geregelt werden, dass bis 2025 die Hälfte der Führungspositionen in Bundesministerien und oberen Bundesbehörden mit Frauen besetzt wird. Das Gesetz jedoch hat Bundesministerin Dr. Katarina Barley bis heute nicht vorgelegt. Zuletzt hat auch der Artikel in der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ „Die Hans-Bremse“ (www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/gleichberechtigung-frauendiskriminierung -fuehrungspositionen-ministerien) zutage gefördert, dass die Bundesregierung weit davon entfernt ist, ihren eigenen Anspruch aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umzusetzen. Bei der Besetzung von Führungspositionen in den Bundesministerien sowie den oberen Bundesbehörden gibt es keine Gleichbehandlung der Geschlechter. Daher ist nach Ansicht der Fragesteller Transparenz über die geschlechterspezifische Verteilung von B-Besoldungen in Bundesministerien und oberen Bundesbehörden notwendig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10732 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie ist die geschlechterspezifische Verteilung von Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern in der B-Besoldung aufgeschlüsselt nach Bundeskanzleramt , allen einzelnen 14 Bundesministerien und den oberen Bundesbehörden (bitte jeweils tabellarisch aufgeschlüsselt nach jeweils allen einzelnen Besoldungsstufen der B-Besoldung darstellen)? Die geschlechterspezifische Verteilung von Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern in der B-Besoldung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B 10 B 11 w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m BKAmt1 - - - - 13 27 - - - - 8 142 - - - - 4 4 - - 0 1 BND3 - - - - 4% 96% - - - - 0% 100% 0% 100% - - 0% 100% - - - - BMF4 0 0 0 0 265 1036 0 0 0 1 9 167 0 0 0 0 2 88 0 0 0 49 BZSt10 - - 4 2 - - - - - - - - - - 1 0 - - - - - - GZD11 - - 0 5 1 7 - - - - 1 8 0 1 - - 1 0 - - - - BMI12 2 0 0 0 24 55 0 0 0 1 10 20 0 0 0 0 4 10 0 0 1 4 Bundespolizeipräsidium 13 0 0 0 0 0 9 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 BAMF14 0 0 0 0 5 1 0 1 0 0 1 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 BADV/BAA15 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BBK16 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BBR17 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BDBOS18 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Einschließlich AT-Beschäftigte. 2 Inklusive eines beurlaubten Beamten. 3 Bundesnachrichtendienst. 4 Stichtag 21. Mai 2019. 5 Im BMF sind 7 von 14 nach A 15 besoldeten Referatsleitungen Frauen, sowie 14 von 28 nach A 16 besoldeten Referatsleitungen. Damit ist in absehbarer Zeit ein deutlicher Anstieg des Frauenanteils innerhalb der Besoldungsgruppe B 3 zu erwarten. 6 Darin enthalten sind entsprechende AT-Beschäftigte (1x AT B3). 7 Darin enthalten sind entsprechende AT-Beschäftigte (1x AT B6). 8 Darin enthalten sind entsprechende AT-Beschäftigte (3x AT B 9). 9 Darin enthalten sind entsprechende AT-Beschäftigte (1x AT B11). 10 Bundeszentralamt für Steuern. 11 Generalzolldirektion. 12 Stichtag für den gesamten Geschäftsbereich des BMI ist der 20. Mai 2019. Die Zahlen von allen Geschäftsbereichsbehörden berücksichtigen ebenfalls die AT-B-Besoldung. 13 Der Bundesgrenzschutz als Vorgängerorganisation der Bundespolizei ist seit seiner Gründung am 16. März 1951 eine männlich geprägte Polizei. Sie weist damit Besonderheiten auf, die nicht zuletzt wegen des späten Einstiegs von Frauen in den Vollzugsdienst der Bundespolizei zu einer systembedingten Unterrepräsentanz insgesamt und speziell im Bereich der Führungspositionen geführt haben. So wurden erstmalig im Jahr 1990 Frauen im gehobenen Polizeivollzugsdienst des Bundesgrenzschutzes eingestellt. Ab dem Jahr 1997 erfolgte eine Einstellung von Frauen auch im höheren Polizeivollzugsdienst des Bundesgrenzschutzes; seit dem Jahr 2000 nehmen Frauen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes auch an den Aufstiegsverfahren in den höheren Polizeivollzugsdienst teil. Der späte Einstieg von Frauen in den gehobenen Vollzugsdienst und ihr aktuell dort noch immer vergleichsweise geringer Anteil wirken sich bis heute auf die Zahl der Frauen in Führungspositionen aus, da für die Besetzung solcher Funktionen im höheren Dienst regelmäßig auch qualifizierte Aufsteigerinnen und Aufsteiger aus dem gehobenen Polizeivollzugsdienst in Frage kommen. 14 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. 15 Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen /Bundesausgleichsamt. 16 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. 17 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. 18 Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10732 B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B 10 B 11 w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m BKA19 0 0 0 0 2 6 0 2 0 0 0 3 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 BKG20 0 0 0 3 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BpB21 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BVA22 0 0 0 0 2 9 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 StBA23 0 0 0 0 5 3 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 BSI24 0 0 0 5 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 THW25 0 0 1 7 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 BeschA26 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BfV27 0 0 0 0 2 10 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 BISp28 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ZITiS29 0 0 0 2 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 HSBund30 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BIB31 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 AA32 4 3 - - 39 139 - - - - 16 68 - - - - 6 27 - - 1 1 BMWi33 - - - - 43 78 - - - - 11 22 - - - - 2 6 - - 1 2 BAFA34 0 1 1 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - BAM35 6 31 2 5 2 4 - - - - - - - 1 - - - - - - - - BGR36 1 5 7 6 0 3 - - - - - - - 1 - - - - - - - - BKartA37 - - - - 7 10 0 1 - - - - - - 0 1 - - - - - - BNetzA38 - - 2 1 3 11 - - - - - 4 - - - - - - - - - PTB39 3 13 1 26 0 8 0 1 - - - - - 0 1 - - - - - - BMJV - - - - 24 31 - - - 7 12 - - - - 4 3 - - 1 1 BfJ40 - - 1 4 - 1 - - - - - - - 1 - - - - - - - - DPMA41 - - 1 4 2 1 1 - - - - - - - 1 - - - - - - - 19 Bundeskriminalamt. 20 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie. 21 Bundeszentrale für politische Bildung (Bundesanstalt). 22 Bundesverwaltungsamt. 23 Statistisches Bundesamt. 24 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. 25 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. 26 Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern. 27 Bundesamt für Verfassungsschutz. 28 Bundesinstitut für Sportwissenschaft (Bundesanstalt). 29 Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich. 30 Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (nichtrechtsfähige Körperschaft und ressortübergreifende staatliche Einrichtung des Bundes). 31 Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Bundesanstalt). 32 Stichtag 22. Mai 2019. Betrachtet wurde ausschließlich das Stammpersonal des Auswärtigen Amtes. Einschließlich AT-B-Besoldung. 33 Stichtag 20. Mai 2019. Einschließlich AT-B-Besoldung. 34 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. 35 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. 36 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. 37 Bundeskartellamt. 38 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. 39 Physikalisch-Technische Bundesanstalt. 40 Bundesamt für Justiz. 41 Deutsches Patent- und Markenamt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10732 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B 10 B 11 w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m BMAS42 - - - - 20 47 - - - - 4 13 - - - - 4 2 - - 1 2 BVersA43 - - 2 6 - - - - - - 1 - - - - - - 1 - - - - BAuA44 2 5 2 3 - - - - - - 1 - - - - - - - - - - - BMVg45 - - 0 0 56/91 34/2 - - - - 4/0 15/13 1/0 5/3 - - 1/0 3/7 0 0/1 0 2/0 BIZBw46 - - 0 2/1 1/0 1/0 - - 0 0 0 0 0 1/0 0 0 0 0 0 0 0 0 BAA- INBw47 - - 3/0 33/0 1/0 8/3 - - 0 0 3/2 1/0 1/1 0 - - 1/0 0 0 0 0 0 BAI- UDBw48 - - 0 2/0 1/0 13/6 - - 0 0 1/0 2/1 1/0 0 - - 1/0 0 0 0 0 0 BAPersBw49 - - 1/0 3/0 1/0 4/10 - - 0 0 0/1 1/3 0 0/1 - - 1/0 0 0 0 0 0 BWDA50 - - 0 0 0 0 - - 0 0 1/0 0 0 0 - - 0 0 0 0 0 0 BSprA51 - - 1/0 2/0 0 0 - - 0 1/0 0 0 0 0 - - 0 0 0 0 0 0 LufABw52 - - 0 0 1/0 0/4 - - 0 0 0 1/1 0 0/1 - - 0 0 0 0 0 0 PlgABw53 - - 0 1/0 0 0/3 - - 0 0 0 1/0 0 0/1 - - 0 0 0 0 0 0 BAMAD54 - - 0 0 0 1/4 - - 0 0 0 0/1 0 1/0 - - 0 0 0 0 0 0 EKA55 - - 0 1/0 0 0 - - 0 0 0 1/0 0 0 - - 0 0 0 0 0 0 KMBA56 - - 0 1/0 0 0 - - 0 0 0 1/0 0 0 - - 0 0 0 0 0 0 BMEL 1 0 - - 23 40 - - - - 1 12 - - - - 3 4 - - 0 1 BSA57 - - - - - - 0 1 - - - - - - - - - - - - - - BVL58 0 5 1 1 0 3 - - - - 0 1 - - - - - - - - - - FLI59 4 7 2 4 0 4 - - - - 0 1 - - - - - - - - - - JKI60 5 7 0 11 3 4 - - - - 0 1 - - - - - - - - - - MRI61 0 3 3 2 1 3 - - - - 0 1 - - - - - - - - - - 42 Einschließlich entsprechender AT-Vergütungen 43 Bundesversicherungsamt (einschließlich entsprechender AT-Vergütungen). 44 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (einschließlich entsprechender AT-Vergütungen). 45 Ziviles/militärisches Personal. 46 Bildungszentrum der Bundeswehr (Ziviles/militärisches Personal). 47 Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (Ziviles/militärisches Personal). 48 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Ziviles/militärisches Personal). 49 Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (Ziviles/militärisches Personal). 50 Bundeswehrdisziplinaranwalt beim Bundesverwaltungsgericht (Ziviles/militärisches Personal). 51 Bundessprachenamt (Ziviles/militärisches Personal). 52 Luftfahrtamt der Bundeswehr (Ziviles/militärisches Personal). 53 Planungsamt der Bundeswehr (Ziviles/militärisches Personal). 54 Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (Ziviles/militärisches Personal). 55 Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr (Ziviles/militärisches Personal). 56 Katholisches Militärbischofsamt (Ziviles/militärisches Personal). 57 Bundessortenamt. 58 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. 59 Friedrich-Loeffler-Institut. 60 Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen. 61 Max Rubner-Institut. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10732 B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B 10 B 11 w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m TI62 1 12 0 5 2 6 - - - - 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BMFSFJ63 (inkl. ADS64, UBSKM65) 2 1 - - 22 20 - - - - 6 7 - - - - 2 2 - - 1 0 BAFzA66 - - 3 2 1 0 - - - - - - 1 0 - - - - - - - - BMG67 - - - - 13 24 - - - - 4 9 - - - - 2 3 - - 0 2 BfArM68 6 6 0 7 1 0 - - - - - - 0 1 - - - - - - - - BZgA69 0 1 - - - - 1 0 - - - - - - - - - - - - - - DIMDI70 - - - - - - 0 1 - - - - - - - - - - - - - - RKI71 4 14 2 6 0 1 - - - - - - 0 1 - - - - - - - - PEI72 1 5 3 4 0 1 - - - - 0 1 - - - - - - - - - - BMVI73 - - - - 17 38 - - - - 5 12 - - - - 1 8 - - - 2 BAF74 - - - - 0 1 - - - - - - - - - - - - - - - - BAG75 - - 1 4 - - - - - - 0 1 - - - - - - - - - - BASt76 - - 0 5 0 1 - - 0 1 - - - - - - - - - - - - BAV77 - - - - 0 1 - - - - - - - - - - - - - - - - BAW78 0 1 - - 0 1 - - - - - - - - - - - - - - - - BEV79 - - 3 3 - - - - - - 1 0 - - - - - - - - - - BfG80 - - - - 1 0 - - - - - - - - - - - - - - - - BSH81 1 2 0 1 - - - - 1 0 - - - - - - - - - - - - DWD82 0 1 0 2 1 0 - - - - 0 1 - - - - - - - - - - EBA83 - - 0 4 0 1 - - - - 0 1 - - - - - - - - - - KBA84 - - 0 3 0 1 - - - - 0 1 - - - - - - - - - - LBA85 - - 1 3 0 1 - - - - - 1 - - - - - - - - - - 62 Johann Heinrich von Thünen-Institut. 63 Stichtag: 21. Mai 2019, einschließlich AT B1, AT B3, AT B6. 64 Antidiskriminierungsstelle des Bundes. 65 Unabhängiger Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. 66 Einschließlich AT B2, AT B3. 67 Stichtag 1. Mai 2019. 68 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Einschließlich AT B1, AT B2. 69 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. 70 Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information. 71 Robert Koch-Institut. Einschließlich AT B1. 72 Paul-Ehrlich-Institut. 73 Einschließlich AT-B-Besoldung. 74 Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung. 75 Bundesamt für Güterverkehr. 76 Bundesanstalt für Straßenwesen. 77 Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen. 78 Bundesanstalt für Wasserbau. 79 Bundeseisenbahnvermögen. 80 Bundesanstalt für Gewässerkunde. 81 Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie. 82 Deutscher Wetterdienst. 83 Eisenbahn-Bundesamt. 84 Kraftfahrt-Bundesamt. 85 Luftfahrt Bundesamt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10732 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B 10 B 11 w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m w m LBA-FS86 - - 0 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - BMU87 2 0 - - 19 38 - - - - 5 14 - - - - 3 4 - - 0 1 UBA88 7 15 6 5 3 2 0 1 - - - - - - 1 0 - - - - - - BfN89 1 3 0 5 - - - - 1 0 - - - - - - - - - - - - BfS90 - - 2 4 0 2 - - - - 1 0 - - - - - - - - - - BfE91 - - 3 2 0 1 1 0 - - - - - - 0 1 - - - - - - BMBF92 - - - - 24 34 - - - - 4 12 - - - - 3 5 - - 0 2 BMZ93 3 1 - - 20 25 - - - - 5 9 - - - - 3 3 - - 0 1 BPA 3 0 - - 4 10 - - - - 0 7 - - - - 3 1 1 1 0 1 BKM94 - - - - 5 10 - - - - 4 2 - - - - - - 0 1 - - BStU95 - - 2 2 - - - - - - 0 1 - - - - - - - - - - Bundesarchiv - - 2 0 1 0 - - - - 0 1 - - - - - - - - - - 2. Wie steht die Bundesregierung zur Einführung von Geschlechterquoten für Staatssekretärsposten, um auch an besonders herausgehobenen Stellen mehr Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst zu befördern? Die Bundesregierung unterstützt das Ziel eines höheren Frauenanteils an den politischen Beamtinnen und Beamten, einschließlich der Ebene der beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) gilt bereits jetzt für alle Beschäftigten der Bundesverwaltung. Dazu gehören auch die politischen Beamtinnen und Beamten. Nach geltender Rechtslage sind Frauen aufgrund ihrer Unterrepräsentanz auf dieser Ebene bei der Einstellung beamteter Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen (§ 8 BGleiG). Die Bundesregierung bekennt sich zu der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 14. März 2018, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 zu erreichen. Dieses Ziel soll für den Geltungsbereich des BGleiG gesetzlich verankert werden. 3. Welche Gründe sind aus Sicht der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass es trotz der Mechanismen des Bundesgleichstellungsgesetzes nicht gelungen ist, mehr Frauen in Führungspositionen (ab B3 aufwärts) zu befördern ? Aus den Gleichstellungsindizes der Jahre 2015 bis 2017 (www.bmfsfj.de/quote/ daten/Gleichstellungsindex_2015.pdf - www.bmfsfj.de/quote/daten/Gleichstellungs index_2016.pdf - www.bmfsfj.de/quote/daten/Gleichstellungsindex2017.pdf) ist ersichtlich , dass der Anteil der Frauen in Führungspositionen stetig wächst. Im Jahr 2015 betrug dieser noch 33,4 Prozent. Im Jahr 2016 stieg er auf 34,5 Prozent und im Jahr 2017 betrug er 36 Prozent. 86 Luftfahrt Bundesamt -Dienststelle Flugsicherung. 87 Stichtag: 20. Mai 2019, einschließlich AT-B-Besoldung. 88 Umweltbundesamt. 89 Bundesamt für Naturschutz. 90 Bundesamt für Strahlenschutz. 91 Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit. 92 Stichtag 20. Mai 2019. 93 Einschließlich AT-B-Besoldung. 94 Stichtag 22. Mai 2019, einschließlich AT-B-Besoldung. 95 Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10732 Dies deutet darauf hin, dass die Mechanismen des BGleiG wirken. Um diese Entwicklung zu beschleunigen, soll das BGleiG den Vorgaben des Koalitionsvertrags entsprechend geändert werden. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Änderung ist die Maßgabe, eine paritätische Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen im öffentlichen Dienst bis zum 31. Dezember 2025 zu erreichen. 4. Hält die Bundesregierung es für angemessen, dass das Bundesgleichstellungsgesetz keine wirksamen Sanktionen vorsieht und somit auf der einen Seite in Unternehmen mögliche geschlechtsspezifische Diskriminierungen sanktioniert werden, in obersten Bundesbehörden i. d. R. aber nicht in gleicher Weise (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/gleichberechtigungfrauen -diskriminierung-fuehrungspositionen-ministerien)? Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst regelt die Durchsetzung der Gleichstellung für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Dienst auf unterschiedliche Weise. Bei der Durchsetzung der Gleichstellung in der öffentlichen Verwaltung ist zwischen Richtungsentscheidungen, die größere Gruppen betreffen, und den Rechten der Einzelnen zu unterscheiden. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Zugleich gibt das Grundgesetz jeder Deutschen und jedem Deutschen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung das Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Der Vorrang des verfassungsmäßig garantierten Prinzips der Bestenauslese steht einem Sanktionsgedanken bei der Personalauswahl im öffentlichen Dienst entgegen. 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Standardkommentar des Verwaltungsjuristen Torsten von Roetteken zum Bundesgleichstellungsgesetz , der schreibt: „Insgesamt bewegt sich die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung in der Nähe zum Betrug. Man gaukelt der Bevölkerung vor, alles für die Gleichstellung der Frauen zu unternehmen, doch das stimmt nicht“ (www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/ gleichberechtigung-frauen-diskriminierung-fuehrungspositionen-ministerien)? Der genannte Diskussionsbeitrag entspricht nicht den Tatsachen. Die Bundesregierung setzt sich kontinuierlich dafür ein, dass mehr Frauen im Bundesdienst in Führungspositionen kommen. Diese Politik hat zu dem in der Antwort zu Frage 3 dargestellten stetigen Anstieg des Frauenanteils in Leitungsfunktionen im gesamten Bundesdienst geführt. Durch die in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 genannte beabsichtigte Änderung des BGleiG wird diese Politik konsequent fortgeführt . 6. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass in vielen Bundesministerien die Mehrheit der Beschäftigten weiblich ist, aber trotzdem verhältnismäßig wenig Frauen aufsteigen (vgl. www.zeit.de/politik/deutsch land/2018-09/gleichberechtigung-frauen-diskriminierung-fuehrungspositionen -ministerien)? Seit Einführung des jährlichen Gleichstellungsindex‘ im Jahre 2015 ist ein Anstieg des Frauenanteils an leitenden Funktionen von jährlich circa einem Prozentpunkt zu verzeichnen (siehe Antwort zu Frage 3). Gleichwohl sind Frauen in Leitungsfunktionen nicht entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbeschäftigung vertreten. In den Bundesministerien lag der Anteil von Frauen an allen Leitungs- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10732 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode funktionen im höheren Dienst ausnahmslos unter dem Frauenanteil dieser Laufbahngruppe . Aus dem Gleichstellungsindex 2017 ergibt sich, dass im höheren Dienst 80 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten Frauen sind, und 10 Prozent aller Beschäftigten in den obersten Bundesbehörden mit Leitungs- und Führungsaufgaben im höheren Dienst in Teilzeit arbeiten, wovon 75 Prozent Frauen sind. Zudem arbeiten 22 Prozent der Frauen in Leitungsfunktionen in Teilzeit, hingegen sind es nur 4 Prozent der Männer in Leitungsfunktionen. Diese Zahlen und die Berichte zum Bundesgleichstellunggesetz sind ein Indiz, dass Sorgeverpflichtungen außerhalb des Berufs einer beruflichen Karriere im öffentlichen Dienst auch heute noch hinderlich sind. Dies zeigt auch die Bewerbungslage von Beschäftigten mit Sorgeverpflichtungen angesichts einer hohen Arbeitsbelastung in Führungspositionen . Auch deshalb wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Teilzeittätigkeit in Führungspositionen stärker als bisher ermöglicht wird. 7. Welche politischen Spitzenämter (Ministerämter, Leitungsämter und Präsidentenämter von nachgeordneten Behörden) wurden seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland noch nie von Frauen besetzt? Die politischen Spitzenämter (Ministerämter, Leitungsämter und Präsidentenämter von nachgeordneten Behörden), die seit Gründung der Bundesrepublik noch nie von Frauen besetzt wurden, sind in der folgenden Tabelle mit X gekennzeichnet : Behörde Ministeramt Staatssekretärsamt Behördenleitung BKAmt X (Chef des Bundeskanzleramtes) X Bundesnachrichtendienst X BMF X X BMI X Bundespolizeipräsidium X BADV/BAA X BBK X BDBOS X BKA X BKG X BpB X BVA X StBA X BSI X THW X BfV X BISp X HSBund X ZITIS X AA X Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10732 Behörde Ministeramt Staatssekretärsamt Behördenleitung BMWi96 BAM X BGR X BKartA X BNetzA X PTB X BMJV BfJ X BMAS BVersA X BMVg BIZBw X BAkSichhPol X BSprA X LufABw X PlgABw X BAMAD X EKA X KMBA X Kdo H X Kdo Lw X MarKdo X Kdo SanDstBw X Kdo SKB X Kdo CIR X EinsFüKdoBw X FüAkBw X ZInFü X BMEL X BSA X BLE X BfR X BVL X FLI X JKI X MRI X 96 Zeilen, die kein X beinhalten, kennzeichnen den Geschäftsbereich der folgende(n) Behörde(n). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10732 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Behörde Ministeramt Staatssekretärsamt Behördenleitung TI X BMG X BfArM X DIMDI X RKI X PEI X BMVI X BAF X BAG X BASt X BAV X BAW X BEU X BFU X BSU X DWD X EBA X Havariekommando X LBA X LBA-FS X BMU X BfE X BMZ X BPA X (Sprecher der Bundesregierung) BKM Bundesarchiv X BKGE97 X 8. Was gedenkt die Bundesregierung dafür zu tun, damit sich der in Frage 5 geschilderte Sachverhalt ändert? Die in Frage 5 zitierte Meinung gibt keinen in der Realität feststellbaren Sachverhalt wieder. 97 Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10732 9. Erwägt die Bundesregierung eine Reform des § 27 der Bundeslaufbahnverordnung , der laut der o. g. „ZEIT“-Recherchen (www.zeit.de/politik/ deutschland/2018-09/gleichberechtigung-frauen-diskriminierungfuehrungspositionen -ministerien) aus Sicht der Fragesteller den Anschein macht, vor allem ein Karriereturbo für Männer, aber nicht für Frauen zu sein? Im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV), die noch in dieser Legislaturperiode stattfinden soll, ist auch die Änderung des § 27 BLV vorgesehen. Zu diesem Zweck wurde das Verfahren nach § 27 BLV bereits im vergangenen Jahr im Zusammenwirken mit den obersten Bundesbehörden und unter Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften evaluiert . 10. Inwiefern gedenkt Bundesminister Peter Altmaier auf den von 180 leitenden Beamtinnen unterzeichneten Protestbrief gegen seine Personalpolitik zu reagieren, und welche Änderungen werden er in derselben vornehmen (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/gleichberechtigung-frauen-dis kriminierung-fuehrungspositionen-ministerien)? Bundesminister Peter Altmaier hat sich in den Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD ausdrücklich für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Leitungsfunktionen im öffentlichen Dienst bis 2025 eingesetzt. Dieses Ziel verfolgt er auch im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Bundesminister Peter Altmaier hat im März dieses Jahres alle Mitarbeiterinnen des BMWi zu einer Gesprächsrunde eingeladen, um sich mit ihnen über Arbeitsbedingungen und Karrierewege im BMWi auszutauschen. Die Ergebnisse dieser Gesprächsrunde finden unter anderem im Gleichstellungsplan ihre Umsetzung . 11. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Einschätzung der Fragesteller , dass sie durch verfehlte, nicht vorhandene oder unzureichend wirksame Gleichstellungspolitik in den Bundesministerien und oberen Bundesbehörden das Potenzial vieler qualifizierter Frauen im öffentlichen Dienst nicht ausreichend ausschöpft? Die die Regierung tragenden Parteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt , bis 2025 eine paritätische Teilhabe an Führungspositionen im öffentlichen Dienst zu erreichen, und dies damit zu einem wichtigen Ziel für die Bundesregierung gemacht. Das geltende BGleiG enthält zahlreiche gleichstellungsfördernde Maßnahmen. Diese sehen zu beachtende Kriterien bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen und bei Bewerbungsgesprächen, Kriterien bei Auswahlentscheidungen , Benachteiligungsverbote und das Angebot sowie die Inanspruchnahme von Fortbildungen vor. Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 5, 6 und 8 dargelegt, sind weitere Verbesserungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333