Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 4. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10734 19. Wahlperiode 06.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10190 – Probleme mit Schweißnähten am ICE4 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch verschiedene Berichte und Stellungnahmen der Deutschen Bahn AG über Probleme mit Schweißnähten an ICE4-Zügen sind grundsätzliche Fragen über das Beschaffungswesen bei der Deutschen Bahn AG aufkommen (Quelle: Handelsblatt, www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/deutschebahn -ice-4-zuege-muessen-ausgebessert-werden/24183626.html?ticket=ST-95 225-ZOJIcinduSyUI0NyAPF3-ap3). Die Abnahme von insgesamt 100 Zügen dieses Typs mit einem Auftragsvolumen von 6 Mrd. Euro wurde deshalb zunächst gestoppt. Zwar wird davon ausgegangen, dass die bereits ausgelieferten Züge allen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Dennoch sollte hier umfassend nachgeprüft werden. Auch muss über eine alternative Beschaffung nachgedacht werden, sollte der Kauf von ICE4-Zügen dauerhaft ausgesetzt werden. 1. Wann wurde die Bundesregierung über die Fehler an den Schweißnähten in Kenntnis gesetzt? Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wurde am 27. Februar 2019 über Abweichungen bei der Ausführung von Schweißnähten bei Wagen der Triebzüge ICx (DB Fernverkehr ICE 4) informiert. 2. Warum wurde der Fehler nach Kenntnis der Bundesregierung erst jetzt bemerkt ? 3. An welchem Punkt im Produktionszyklus wurde der Fehler nach Kenntnis der Bundesregierung festgestellt? 4. Warum wurde dieser Fehler nach Kenntnis der Bundesregierung vorher nicht bemerkt? Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10734 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Erkenntnissen des EBA wurden die Mängel im Rahmen von Wareneingangsprüfungen in einer späteren Phase des Produktionszyklus festgestellt. Warum die vom Hersteller durchzuführenden Qualitätskontrollen den Fehler nicht bereits früher offenbarten, wird derzeit durch die Prüf- und Zertifizierungsstellen geprüft. 5. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung das bereits ausgelieferte Material ebenfalls von dem Fehler betroffen? Wenn ja, bestehen Sicherheitsrisiken für rollendes Material? Nach Auskunft der DB AG sind auch bereits ausgelieferte Züge betroffen. Die Fehler stellen nach Auskunft der DB AG, der Hersteller und entsprechender Gutachter kein Sicherheitsrisiko dar. Die Fahrzeuge können weiter betrieben werden. 6. Wo genau befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die fehlerhaften Schweißnähte? Nach Auskunft des EBA befinden sich die fehlerhaften Schweißverbindungen an den Wagen im Mittelteil eines Untergestells. Hier sind die Schweißverbindungen an Lang-und Mittenträger sowie am Hauptquerträger am Wagenende betroffen. 7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung fehlerhafte Vorgänge im Beschaffungswesen bei der Deutschen Bahn AG? Nein. 8. Welche Alternativen zu neuen Anschaffungen von ICE4-Zügen werden nun nach Kenntnis der Bundesregierung von der Deutschen Bahn AG verfolgt? 9. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Anschaffung von ICE-Doppelstockzügen anstelle von ICE4-Zügen eine Alternative? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Auskunft der DB AG werden keine Alternativen verfolgt, auch nicht die Beschaffung von ICE-Doppelstockzügen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333