Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 4. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10736 19. Wahlperiode 06.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10355 – Anzahl und Kosten der Bescheide nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, hat in den letzten Jahren aufgrund der jährlichen Überprüfung und Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar des Folgejahres eine entsprechende Anpassung des Regelbedarfes erfahren . Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen (vgl. https://bit.ly/2VJwdAF). Im Zuge der Anpassung der Regelbedarfe wurden nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit Ende 2016 insgesamt 1 956 952 Änderungsbescheide versandt, für die Portokosten in Höhe von 972 099,86 Euro anfielen (vgl. https://bit.ly/2WplxEg). 1. Wie viele Bescheide (rechtskreisunabhängig) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern und den Familienkassen in den Jahren 2010 bis 2018 insgesamt ausgestellt (bitte nach Bund, Ländern und einzelnen Jahren getrennt ausweisen)? 2. Wie viele Bescheide nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II (inklusive Änderungs- und Erstattungsbescheide) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 von den Jobcentern jeweils ausgestellt (bitte nach Bund, Ländern und einzelnen Jahren getrennt ausweisen )? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Jobcenter haben in den Jahren 2015 bis 2018 die folgende Anzahl von Bescheiden erstellt: 2015: 18,85 Millionen Bescheide 2016: 21,20 Millionen Bescheide 2017: 20,78 Millionen Bescheide Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10736 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2018: 20,34 Millionen Bescheide. Für die Jahre 2010 bis 2014 kann wegen des Wechsels des IT-Verfahrens keine Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Ebenso ist nur eine bundesweite Auswertung möglich und keine Auswertung nach einzelnen Bundesländern. Die Auswertung enthält zudem nicht die Bescheide der zugelassenen kommunalen Träger , die der Aufsicht der Bundesländer unterstehen. Für die Familienkasse liegt keine Statistik vor, aus der sich ergibt, wie viele Bescheide in den genannten Zeiträumen von den Familienkassen jeweils erlassen wurden. 3. Wie viele Bescheide nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB III (inklusive Änderungs- und Erstattungsbescheide etc.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 von den Jobcentern jeweils ausgestellt (bitte nach Bund, Ländern und einzelnen Jahren getrennt ausweisen )? Es liegen keine Erkenntnisse oder Informationen darüber vor, dass Jobcenter trotz fehlender Zuständigkeit SGB III-Bescheide im genannten Zeitraum ausgestellt haben. 4. Wie viele Kindergeld-Bescheide (inklusive Änderungs- und Erstattungsbescheide etc.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 von den Familienkassen jeweils ausgestellt (bitte nach Bund, Ländern und einzelnen Jahren getrennt ausweisen)? Grundsätzlich wird auf der Grundlage des geltenden Rechts über jeden Kindergeldantrag durch einen Bescheid entschieden. Die Zeiträume, für die Kindergeld festgesetzt wird, weichen individuell voneinander ab und umfassen regelmäßig mehrere Jahre. Im Jahr 2018 wurde aufgrund entsprechender Festsetzungen von über 4 000 Familienkassen Kindergeld für mehr als 17 Millionen Kinder ausgezahlt . Der Bundesregierung liegt keine Statistik vor, aus der sich ergibt, wie viele Kindergeldbescheide in den genannten Zeiträumen von den Familienkassen jeweils erlassen wurden. 5. Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Erstellung und Versendung eines SGB-II-Bescheides durchschnittlich an? Für einen SGB II-Bescheid fallen für Erstellung und Versendung im Durchschnitt insgesamt 63 Cent an. 6. Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Erstellung und Versendung eines SGB-III-Bescheides durchschnittlich an? Für einen SGB III-Bescheid fallen für Erstellung und Versendung im Durchschnitt insgesamt 61 Cent an. 7. Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Erstellung und Versendung eines Kindergeld-Bescheides durchschnittlich an? Zu den in den insgesamt über 4 000 Familienkassen für die Erstellung und Versendung von Kindergeldbescheiden entstehenden durchschnittlichen Kosten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10736 8. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 insgesamt die Porto- und Versandkosten, die in den Jobcentern und Familienkassen für die Versendung der erstellten Bescheide (inklusive Änderungs - und Erstattungsbescheide) angefallen sind (bitte nach Bund, Ländern und einzelnen Jahren getrennt ausweisen)? Eine abschließende Summenbildung kann nicht erfolgen, da die hierfür notwendigen Informationen nicht vollständig vorliegen. 9. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 die Kosten für Porto und Versand der erstellten SGB-II-Bescheide (inklusive Änderungs- und Erstattungsbescheide) (bitte nach Bund, Ländern und einzelnen Jahren getrennt ausweisen)? Für einen SGB II-Bescheid fallen im Durchschnitt 53 Cent Porto an. Für die Jahre 2015 bis 2018 ergeben sich daraus folgende Beträge: • 2015: 9,99 Mio. Euro • 2016: 11,24 Mio. Euro • 2017: 11,01 Mio. Euro • 2018: 10,78 Mio. Euro. Für die Jahre 2010 bis 2014 kann wegen des Wechsels des IT-Verfahrens keine Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Ebenso ist nur eine bundesweite Auswertung möglich und keine Auswertung nach einzelnen Bundesländern. Die Auswertung enthält zudem nicht die Bescheide der zugelassenen kommunalen Träger , die der Aufsicht der Bundesländer unterstehen. 10. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 die Kosten für Porto und Versand der erstellten SGB-III-Bescheide (inklusive Änderungs- und Erstattungsbescheide) (bitte nach Bund, Ländern und einzelnen Jahren getrennt ausweisen)? Im Jahr 2018 entstanden für rd. 2,2 Mio. Arbeitslosengeld-Anträge Portokosten in Höhe von 1,17 Mio. Euro. Bei dieser Zahl sind die Änderungsbescheide aus dem SGB III-Leistungsverfahren COLIBRI und weitere Bescheide (z. B. Sperrzeitbescheide ) nicht enthalten, da der Bundesregierung hierzu keine Daten vorliegen . Bezüglich weiter zurückliegender Zeiträume können keine exakten Volumina benannt werden. 11. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 die Kosten für Porto und Versand der Kindergeld-Bescheide (inklusive Änderungs- und Erstattungsbescheide) (bitte nach Bund, Ländern und einzelnen Jahren getrennt ausweisen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 12. Welche Erkenntnisse oder Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, dass Jobcenter SGB-II-Bescheide mittels Einschreiben verschicken, um beispielsweise einen rechtsverbindlichen Zustellnachweis zu erhalten? Die über die zentrale Druckstraße der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstellten SGB II-Bescheide werden nicht als Einschreiben versandt. Für die vor Ort durch die gemeinsamen Einrichtungen versandten SGB II-Bescheide liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zum Versand per Einschreiben vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10736 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche Erkenntnisse oder Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, dass Jobcenter SGB-III-Bescheide mittels Einschreiben verschicken, um beispielsweise einen rechtsverbindlichen Zustellnachweis zu erhalten? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 14. Welche Erkenntnisse oder Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, dass Familienkassen Kindergeld-Bescheide mittels Einschreiben verschicken , um beispielsweise einen rechtsverbindlichen Zustellnachweis zu erhalten? Der Bundesregierung liegen keine besonderen Erkenntnisse zur Versendung von Kindergeldbescheiden durch Einschreiben vor. Kindergeldbescheide werden in der Regel mit einfacher Post bekanntgegeben. 15. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) oder der Bundesagentur für Arbeit Vorgaben , Richtlinien oder Empfehlungen, erstellte SGB-II-Bescheide grundsätzlich oder in bestimmten Fällen mittels Einschreiben zu versenden? Wenn ja, in welchen Fällen, und aus welchen Gründen kann, soll oder muss eine Versendung der Bescheide mittels Einschreiben erfolgen (bitte einzeln ausweisen)? Es gibt keine Vorgaben, Richtlinien oder Empfehlungen, erstellte Bescheide grundsätzlich oder in bestimmten Fällen per Einschreiben zu versenden. 16. Wenn es seitens des BMAS oder der Bundesagentur für Arbeit keine Vorgaben , Richtlinien oder Empfehlungen gibt, SGB-II-Bescheide mittels Einschreiben zu versenden, was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den etwaigen kostenintensiveren Versand der SGB-II-Bescheide mittels Einschreiben zu unterbinden (bitte einzeln ausführen)? Maßnahmen, einen Versand per Einschreiben zu unterbinden, sind nicht erforderlich , da nicht ersichtlich ist, dass diese Versandart überhaupt angewandt wird. 17. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens des BMAS oder der Bundesagentur für Arbeit Vorgaben, Richtlinien oder Empfehlungen, erstellte SGB-III-Bescheide grundsätzlich oder in bestimmten Fällen mittels Einschreiben zu versenden? Wenn ja, in welchen Fällen, und aus welchen Gründen kann, soll oder muss eine Versendung der Bescheide mittels Einschreiben erfolgen (bitte einzeln ausweisen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 18. Wenn es seitens des BMAS oder der Bundesagentur für Arbeit keine Vorgaben , Richtlinien oder Empfehlungen gibt, SGB-III-Bescheide mittels Einschreiben zu versenden, was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den etwaigen kostenintensiveren Versand der SGB-III-Bescheide mittels Einschreiben zu unterbinden (bitte einzeln ausführen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10736 19. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens des BMAS oder der Bundesagentur für Arbeit Vorgaben, Richtlinien oder Empfehlungen, erstellte Kindergeld-Bescheide grundsätzlich oder in bestimmten Fällen mittels Einschreiben zu versenden? Wenn ja, in welchen Fällen, und aus welchen Gründen kann, soll oder muss eine Versendung der Bescheide mittels Einschreiben erfolgen (bitte einzeln ausweisen)? Die Familienkassen sind gemäß Kapitel V 10 Absatz 5 Satz 3 der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) angewiesen, Kindergeldbescheide durch Einschreiben bekanntzugeben, wenn es nach den Umständen des Einzelfalles zweckmäßig erscheint. 20. Wenn es seitens des BMAS oder der Bundesagentur für Arbeit keine Vorgaben , Richtlinien oder Empfehlungen gibt, Kindergeld-Bescheide mittels Einschreiben zu versenden, was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den etwaigen kostenintensiveren Versand der Kindergeld-Bescheide mittels Einschreiben zu unterbinden (bitte einzeln ausführen)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 19 verwiesen. 21. Wie hoch schätzt die Bundesregierung insgesamt die Mehrkosten ein, die in den Jahren 2010 bis 2018 dadurch entstanden sind, dass Bescheide (rechtskreisunabhängig ) von den Jobcentern und Familienkassen mittels Einschreiben statt dem Standardversand versendet wurden? 22. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mehrkosten ein, die in den Jahren 2010 bis 2018 dadurch entstanden sind, dass SGB-II-Bescheide mittels Einschreiben statt dem Standardversand versendet wurden? 23. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mehrkosten ein, die in den Jahren 2010 bis 2018 dadurch entstanden sind, dass SGB-III-Bescheide mittels Einschreiben statt dem Standardversand versendet wurden? 24. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mehrkosten ein, die in den Jahren 2010 bis 2018 dadurch entstanden sind, dass Kindergeld-Bescheide mittels Einschreiben statt dem Standardversand versendet wurden? Die Fragen 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die mögliche Höhe von Mehrkosten, die bei der Versendung von Bescheiden durch Einschreiben entstehen , vor. 25. Bei wie vielen Erstattungsbescheiden nach SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 ein Mahnverfahren eingeleitet (bitte nach Bund, Ländern und Jahren getrennt ausweisen)? Die Daten zu den Jahren 2015 bis 2018 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Daten sind erst ab dem Jahr 2015 im System der Bundesagentur für Arbeit (BA) verfügbar, daher kann keine Darstellung für die Jahre 2010 bis 2014 erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10736 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Bei wie vielen Erstattungsbescheiden nach SGB III wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 ein Mahnverfahren eingeleitet (bitte nach Bund, Ländern und Jahren getrennt ausweisen)? Die Daten zu den Jahren 2015 bis 2018 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Daten sind erst ab dem Jahr 2015 im System der Bundesagentur für Arbeit (BA) verfügbar; daher kann keine Darstellung für die Jahre 2010 bis 2014 erfolgen. 27. Bei wie vielen Kindergeld-Erstattungsbescheiden wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 ein Mahnverfahren eingeleitet (bitte nach Bund, Ländern und Jahren getrennt ausweisen)? Grundsätzlich werden auf der Grundlage des geltenden Rechts alle Schuldner gemahnt , die Rückforderungsansprüche der Familienkasse bis zum Fälligkeitstag nicht erfüllt haben. Der Bundesregierung liegt keine Statistik vor, aus der sich ergibt, wie viele Mahnungen in den genannten Zeiträumen von den Familienkassen jeweils erlassen worden sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10736 28. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 der Gesamtbetrag der SGB-II-Erstattungsbescheide, der sich jahresdurchschnittlich im Mahnverfahren befand (bitte nach Bund, Ländern und Jahren getrennt ausweisen)? Die Daten zu den Jahren 2015 bis 2018 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Daten sind erst ab dem Jahr 2015 im System der BA verfügbar ; daher kann keine Darstellung für die Jahre 2010 bis 2014 erfolgen. 29. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 der Gesamtbetrag der SGB-III-Erstattungsbescheide, der sich jahresdurchschnittlich im Mahnverfahren befand (bitte nach Bund, Ländern und Jahren getrennt ausweisen)? Die Daten zu den Jahren 2015 bis 2018 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Daten sind erst ab dem Jahr 2015 im System der BA verfügbar ; daher kann keine Darstellung für die Jahre 2010 bis 2014 erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10736 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 der Gesamtbetrag der Kindergeld-Erstattungsbescheide, der sich jahresdurchschnittlich im Mahnverfahren befand (bitte nach Bund, Ländern und Jahren getrennt ausweisen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 31. Bei wie vielen Erstattungsbescheiden nach SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet (bitte nach Bund, Ländern und Jahren getrennt ausweisen)? 32. Bei wie vielen Erstattungsbescheiden nach SGB III wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet (bitte nach Bund, Ländern und Jahren getrennt ausweisen)? Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 33. Bei wie vielen Kindergeld-Erstattungsbescheiden wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet (bitte nach Bund, Ländern und Jahren getrennt ausweisen)? Grundsätzlich wird auf der Grundlage des geltenden Rechts gegen alle Schuldner, die zuvor erfolglos gemahnt worden sind, ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet . Der Bundesregierung liegt keine Statistik vor, aus der sich ergibt, wie viele Vollstreckungsverfahren in den genannten Zeiträumen von den Familienkassen jeweils eingeleitet worden sind. 34. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 der Gesamtbetrag der Erstattungsbescheide nach SGB II, der sich jahresdurchschnittlich im Vollstreckungsverfahren befand (bitte nach Bund, Ländern und Jahren getrennt ausweisen)? 35. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 der Gesamtbetrag der Erstattungsbescheide nach SGB III, der sich jahresdurchschnittlich im Vollstreckungsverfahren befand (bitte nach Bund, Ländern und Jahren getrennt ausweisen)? Die Fragen 34 und 35 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 36. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 der Gesamtbetrag der Kindergeld-Erstattungsbescheide, der sich jahresdurchschnittlich im Vollstreckungsverfahren befand (bitte nach Bund, Ländern und Jahren getrennt ausweisen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen. 37. Bei wie vielen Erstattungsbescheiden nach SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 ein Erzwingungshaftverfahren beim zuständigen Amtsgericht beantragt, und wie viele Erzwingungshaftverfahren wurden in den Jahren 2010 bis 2018 jeweils vollzogen (bitte nach Bund, Ländern und Jahren getrennt ausweisen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10736 38. Bei wie vielen Erstattungsbescheiden nach SGB III wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 ein Erzwingungshaftverfahren beim zuständigen Amtsgericht beantragt, und wie viele Erzwingungshaftverfahren wurden in den Jahren 2010 bis 2018 jeweils vollzogen (bitte nach Bund, Ländern und Jahren getrennt ausweisen)? 39. Bei wie vielen Kindergeld-Erstattungsbescheiden wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2018 ein Erzwingungshaftverfahren beim zuständigen Amtsgericht beantragt, und wie viele Erzwingungshaftverfahren wurden in den Jahren 2010 bis 2018 jeweils vollzogen (bitte nach Bund, Ländern und Jahren getrennt ausweisen)? Die Fragen 37 bis 39 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333