Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 31. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10742 19. Wahlperiode 05.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10267 – Kontrolle durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der Verwendung von Bundesmitteln durch die Länder V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bund unterstützt die Bildung und Forschung in den Bundesländern mit zahlreichen Programmen, die ein Volumen von mehreren Milliarden Euro aufweisen . Für die Kontrolle der Verwendung der Bundesmittel durch die Länder ist in der Regel das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zuständig. Für die Kontrolle bei der Mittelverwendung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 ist hingegen das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zuständig. Abgeordnete der Fraktion der FDP haben in acht Kleinen Anfragen an die Bundesregierung unter anderem gefragt: „Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte betraut (bitte jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten für die einzelnen Jahre nach den beteiligten Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger angeben)?“ (Bundestagsdrucksachen 19/8182, 19/8183, 19/8184, 19/8185, 19/8186, 19/8187, 19/8188, 19/8189). Das Bundesministerium für Finanzen hat darauf für die Kontrolle bei der Mittelverwendung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 geantwortet: „Im Bundesministerium der Finanzen erfolgt die Prüfung der Verwendungsnachweise gemäß § 14 KInvFG in Verbindung mit § 7 KInvFG in Verbindung mit § 8 Absatz 2 VV KInvFG Kapitel 2 durch insgesamt sieben Personen (einschließlich des zuständigen Referatsleiters) bzw. 5,97 Vollzeitäquivalente. Diese Personen sind zugleich auch mit der Wahrnehmung anderer Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereichs betraut. Die Anzahl der Arbeitsstunden, die auf die Prüfung der Verwendungsnachweise entfallen, wird nicht gesondert erfasst. Projektträger sind mit der Prüfung nicht beauftragt.“ (Bundestagsdrucksache 19/8689) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10742 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat für seinen Bereich auf alle sieben Anfragen hingegen wie folgt oder vergleichbar geantwortet: „Gemäß ihrer jeweiligen Zuständigkeit sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMBF entsprechend ihrer Rechts- und Fachaufsicht über den Projektträger mit der Berichtsprüfung befasst. Eine Erfassung des Arbeitsaufwands in den erbetenen Ausprägungen erfolgt für diese Aufgaben ebenso wenig wie für sonstige Einzelaufgaben und -themen des Ressorts“ (Bundestagsdrucksachen 19/8708, 19/8709, 19/8710, 19/8711, 19/8712, 19/8713, 19/8714). Die Fragen, für deren Beantwortung das BMBF zuständig war, blieben somit aus Sicht der Fragesteller unbeantwortet. Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt in seinem Urteil vom 7. November 2017 festgestellt: „Aus dem Frage- und Interpellationsrecht des Parlaments folgt für die Mitglieder der Bundesregierung die verfassungsrechtliche Verpflichtung, auf Fragen Rede und Antwort zu stehen . Die Bundesregierung schafft so mit ihren Antworten auf parlamentarische Anfragen die Voraussetzungen für eine sachgerechte Arbeit des Parlaments.“ Ferner „entscheiden die Abgeordneten oder die Fraktionen darüber, welcher Informationen sie bedürfen“, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 1. Juli 2009 entschieden hat. Da das BMF in der Lage ist, die Zahl der zuständigen Mitarbeiter bis auf die zweite Nachkommastelle anzugeben, sind die Fragesteller der Auffassung, dass auch das BMBF in der Lage sein muss, die Zahl der Zuständigen, die Mittel in Milliardenhöhe kontrollieren, konkret zu beziffern. Die relevanten Programme, für die den Abgeordneten bislang keine Informationen durch das BMBF zur Verfügung gestellt wurden, sind im Folgenden beschrieben . Bund und Länder haben einen Digitalpakt Schule ausgehandelt, um die Schulen besser mit digitaler Technik auszustatten. Das Volumen soll 5 Mrd. Euro über fünf Jahre betragen. Der Pakt ist seit 2016 angekündigt, aber noch nicht unterzeichnet . Mit der Qualitätsoffensive Lehrerbildung unterstützen Bund und Länder gemeinsam die Ausbildung von Lehrkräften. Dafür stellt der Bund bis 2023 bis zu 500 Mio. Euro bereit. Durch das 25. BAföG-Änderungsgesetz hat der Bund die vollständige Finanzierung der Ausbildungsförderung übernommen. Die Länder werden dadurch um etwa 1,2 Mrd. Euro pro Jahr entlastet. Die Länder haben zugesichert, diese Mittel für Investitionen in die Hochschulen zu verwenden. Das ist jedoch häufig nicht der Fall (www.forschung-und-lehre.de/politik/niedersachsen-verwendetbafoeg -mittel-fuer-kitas-692/). Die Länder sind verpflichtet, über die Verwendung der Mittel zu berichten. Der Hochschulpakt ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern , die dem Ziel dient, das aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge prognostizierte Studierendenhoch zu bewältigen. Der Bund stellt für den Hochschulpakt insgesamt 20,2 Mrd. Euro zur Verfügung, die Länder 18,3 Mrd. Euro. Der Qualitätspakt Lehre ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, mit dem Ziel, Studienbedingungen und Lehrqualität an deutschen Hochschulen zu verbessern. Insgesamt werden dafür 2 Mrd. Euro bereitgestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10742 Im Rahmen der Exzellenzinitiative fördern der Bund und die Länder Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen mit insgesamt über 4 Mrd. Euro. Die Exzellenzinitiative wurde durch die Exzellenzstrategie abgelöst, deren Förderung im Jahr 2018 einsetzt. Im Rahmen der Exzellenzstrategie fördern der Bund und die Länder ab 2018 Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen. Für die Exzellenzstrategie stellen Bund und Länder ab 2018 jährlich rund 533 Mio. Euro bereit. 75 Prozent der Mittel trägt der Bund, 25 Prozent das jeweilige Sitzland der geförderten Einrichtung. Bund und Länder fördern im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation gemeinsam die außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Helmholtz- Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Der Bund stellt mit dem Pakt für Forschung und Innovation insgesamt 3,9 Mrd. Euro zusätzliche Mittel für die Forschung bereit. 1. Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut, die die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Digitalpakt Schule vorlegen (bitte nach dem Vorbild der Antwort des Bundesministeriums der Finanzen zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8689 jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten angeben)? Im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgt die Auswertung derjenigen Daten und Berichte, die dem Bund im Rahmen der Förderung durch den DigitalPakt Schule vorgelegt werden, durch insgesamt drei Personen bzw. 2,5 Vollzeitäquivalente. Diese Personen sind zugleich auch mit der Wahrnehmung anderer Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereichs betraut. Die Anzahl der Arbeitsstunden, die auf die Prüfung der Daten und Berichte entfallen, wird nicht gesondert erfasst. Projektträger sind mit der Auswertung nicht beauftragt. 2. Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut, die die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch die Qualitätsoffensive Lehrerbildung vorlegen (bitte nach dem Vorbild der Antwort des Bundesministeriums der Finanzen zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8689 jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten angeben)? Im BMBF erfolgt die Auswertung derjenigen Daten und Berichte, die dem Bund im Rahmen der Förderung durch die Qualitätsoffensive Lehrerbildung vorgelegt werden, durch insgesamt zwei Personen bzw. 2,0 Vollzeitäquivalente. Diese Personen sind zugleich auch mit der Wahrnehmung anderer Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereichs betraut. Die Anzahl der Arbeitsstunden, die auf die Prüfung der Daten und Berichte entfallen, wird nicht gesondert erfasst. Das BMBF wird im Bund-Länder-Programm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ durch einen Projektträger unterstützt. Diesbezüglich wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 6 bis 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/8713 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10742 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut, die die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Übernahme der BAföG-Finanzierung durch den Bund vorlegen (bitte nach dem Vorbild der Antwort des Bundesministeriums der Finanzen zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8689 jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten angeben)? Im BMBF erfolgt die Auswertung derjenigen Daten und Berichte, die dem Bund im Rahmen der Übernahme der BAföG-Finanzierung durch den Bund vorgelegt werden, durch insgesamt zwei Personen bzw. 2,0 Vollzeitäquivalente. Diese Personen sind zugleich auch mit der Wahrnehmung anderer Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereichs betraut. Die Anzahl der Arbeitsstunden, die auf die Prüfung der Daten und Berichte entfallen, wird nicht gesondert erfasst. Projektträger sind mit der Auswertung nicht beauftragt. 4. Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut, die die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Hochschulpakt vorlegen (bitte nach dem Vorbild der Antwort des Bundesministeriums der Finanzen zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8689 jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten angeben)? Im BMBF erfolgt die Auswertung derjenigen Daten und Berichte, die dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Hochschulpakt vorgelegt werden, durch insgesamt drei Personen (einschließlich der zuständigen Referatsleitung) bzw. 1,8 Vollzeitäquivalente. Diese Personen sind zugleich auch mit der Wahrnehmung anderer Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereichs betraut. Die Anzahl der Arbeitsstunden , die auf die Prüfung der Daten und Berichte entfallen, wird nicht gesondert erfasst. Projektträger sind mit der Auswertung nicht beauftragt. Neben der oben genannten Auswertung durch das BMBF erfolgt durch das Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz eine formale und inhaltliche Prüfung und jährliche Zusammenführung der Berichte der Länder im Rahmen der Förderung durch den Hochschulpakt durch insgesamt zwei Personen bzw. 1,3 Vollzeitäquivalente . Diese Personen sind zugleich auch mit der Wahrnehmung anderer Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereichs betraut. Die Anzahl der Arbeitsstunden, die auf die Prüfung der Daten und Berichte entfallen, wird nicht gesondert erfasst. 5. Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut, die die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Qualitätspakt Lehre vorlegen (bitte nach dem Vorbild der Antwort des Bundesministeriums der Finanzen zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8689 jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten angeben)? Im BMBF erfolgt die Auswertung derjenigen Daten und Berichte, die dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Qualitätspakt Lehre vorgelegt werden, durch insgesamt drei Personen (einschließlich der zuständigen Referatsleitung) bzw. 2,1 Vollzeitäquivalente. Diese Personen sind zugleich auch mit der Wahrnehmung anderer Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereichs betraut. Die Anzahl der Arbeitsstunden, die auf die Prüfung der Daten und Berichte entfallen, wird nicht gesondert erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10742 Das BMBF wird im Bund-Länder-Programm „Qualitätspakt Lehre“ durch einen Projektträger unterstützt. Diesbezüglich wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/8712 verwiesen. 6. Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut, die die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch die Exzellenzinitiative vorlegen (bitte nach dem Vorbild der Antwort des Bundesministeriums der Finanzen zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8689 jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten angeben)? 7. Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut, die die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch die Exzellenzstrategie vorlegen (bitte nach dem Vorbild der Antwort des Bundesministeriums der Finanzen zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8689 jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten angeben)? Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Im BMBF erfolgt die Auswertung derjenigen Daten und Berichte, die dem Bund im Rahmen der Förderung durch die Exzellenzinitiative und die Exzellenzstrategie vorgelegt werden, durch insgesamt vier Personen (einschließlich der zuständigen Referatsleitung) bzw. 3,8 Vollzeitäquivalente. Diese Personen sind zugleich auch mit der Wahrnehmung anderer Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereichs betraut. Die Anzahl der Arbeitsstunden, die auf die Prüfung der Daten und Berichte entfallen, wird nicht gesondert erfasst. Projektträger sind mit der Auswertung nicht beauftragt. 8. Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut, die die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Pakt für Forschung und Innovation vorlegen (bitte nach dem Vorbild der Antwort des Bundesministeriums der Finanzen zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8689 jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten angeben)? Im BMBF erfolgt die Auswertung derjenigen Daten und Berichte, die dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Pakt für Forschung und Innovation vorgelegt werden, durch insgesamt 18 Personen bzw. 17,3 Vollzeitäquivalente. Diese Personen sind zugleich auch mit der Wahrnehmung anderer Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereichs betraut. Die Anzahl der Arbeitsstunden, die auf die Prüfung der Daten und Berichte entfallen, wird nicht gesondert erfasst. Projektträger sind mit der Auswertung nicht beauftragt. Bei der genannten Anzahl handelt es sich nur um diejenigen Personen, die mit der Auswertung der Monitoring-Berichte, die die Wissenschaftsorganisationen im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation vorlegen, betraut sind. Darüber hinaus berichten die einzelnen Einrichtungen der Wissenschaftsorganisationen im Pakt für Forschung und Innovation auf Ebene der rechtlich selbständigen Zuwendungsempfänger über die Verwendung der Mittel im Rahmen des Zuwendungsverhältnisses . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333