Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 6. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10747 19. Wahlperiode 06.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/10409 – Gefährdung von Verlagen und Buchhandlungen durch Erhöhung des Portos für Büchersendungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie kürzlich bekannt wurde, plant die Deutsche Post eine erhebliche Erhöhung des Portos für Büchersendungen. Die Büchersendung soll mit der Warensendung zusammengelegt werden, die Preise für Büchersendungen um bis zu 60 Prozent steigen (www.boersenblatt.net/2019-04-29-artikel-logistikkosten. 1648015.html). Die Bundesrepublik Deutschland ist mittelbar über die KfW an der Deutschen Post AG beteiligt. Die KfW ist mit 20,6 Prozent am Grundkapital der Deutschen Post AG/Deutsche Post DHL Group beteiligt. Der Preiserhöhung gingen bereits einschneidende Veränderungen voraus, so der Wegfall der internationalen Büchersendung Ende Februar 2019 und eine Preiserhöhung der nationalen Büchersendung um 20 Prozent im Jahr 2018. Dies stellt aus Sicht der Fragesteller eine dramatische Entwicklung für Verlage und Buchhandlungen dar, die von einer bezahlbaren Bücherversendung abhängig sind. Die massive Preiserhöhung durch die Portoerhöhung ist nur für die Konzerne zu leisten, die über andere Formen der Auslieferung oder Möglichkeiten der Kostenumlagerung verfügen. Amazon baut beispielsweise eine eigene Versandlogistik auf (vgl. www.boersenblatt.net/2019-05-02-artikel-bevh_kritisiert_ portoerhoehung_fuer_buechersendungen.1649581.html, www.sueddeutsche.de/ wirtschaft/paket-zusteller-amazon-attackiert-die-post-1.4030338). Darüber hinaus zahlt Amazon Presseberichten zufolge bereits jetzt nur etwa 2 Euro pro Sendung, da das Unternehmen als Großversender direkt mit den Zustelldiensten verhandelt (www.taz.de/!5590801/). Kleinen Verlagen und Sortimentsbuchhandlungen fehlt es an dieser Verhandlungsmöglichkeit, sie müssen auf die Büchersendungen zurückgreifen. Verlage beschicken damit den Buchhandel; Sortimentsbuchhandlungen versorgen ihre Kundinnen und Kunden direkt (vgl.: www.boersenblatt.net/2019-04-30-artikel-alexander_skipis_kritisiert_die_ preissteigerung_bei_der_buechersendung.1648452.html). Im Fachgespräch der Fraktion DIE LINKE. zu „Herausforderungen des unabhängigen Verlegens“ am 18. Juni 2018 wurde von Branchenvertreterinnen und Branchenvertretern hervorgehoben, dass der Schutz des Kulturguts Buch auch bedeutet, Vielfalt und Diversität der Buchhandels- und Verlagsszene zu fördern Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10747 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/PDF_Dokumente/Protokoll-FG- Unabangiges-Verlegen_Linksfraktion-18-6-18.pdf). Nach Einschätzung der Fragestellenden gefährdet die massive Erhöhung des Portos für Büchersendungen die Vielfalt im Buchhandel direkt, insbesondere inhaberinnengeführte Buchhandlungen. Buchhandlungen und Verlagen wird es erschwert, ihrem kulturellen und gesellschaftlichen Auftrag nachzukommen. 1. Wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der Preiserhöhung für Büchersendungen auf die Deutsche Buchhandels- und Verlagslandschaft ein? Büchersendungen ermöglichen den preisgünstigen Versand von Büchern. Sie tragen damit wesentlich zu einem hohen Verbreitungsgrad von Büchern und zur Förderung der literarischen Vielfalt sowie zum erleichterten Zugang zum Kulturgut Buch bei. Welchen Einfluss die Preiserhöhung auf die deutsche Buchhandelsund Verlagslandschaft, insbesondere die kleinen und inhabergeführten Buchhandlungen , hat, ist im Einzelnen zu eruieren. Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit der Preiserhöhung und der gleichzeitigen Reduzierung der zulässigen Maximalhöhe für Büchersendungen sehr genau beobachten. 2. Erzeugt nach Einschätzung der Bundesregierung das Rabattmodell bei Paketversand eine Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten kleinerer Verlage und Buchhandlungen gegenüber großen Onlinehändlern? Ein Wettbewerbsverstoß der Deutschen Post AG durch die Bereitstellung verschiedener Versandprodukte und deren Rabattierung ist nach Auffassung der Bundesnetzagentur auf den ersten Blick nicht anzunehmen. Paketversand einerseits und Bücher- bzw. Warenversand andererseits sind schon aufgrund der unterschiedlichen Versandbedingungen (nachweisbare Sendung gegenüber Briefkastenzustellung , unterschiedliche Laufzeiten) keine vergleichbaren Produkte und unterscheiden sich damit auch in ihren Kostenstrukturen. Rabattmodelle für z. B. Großeinlieferungen – ggf. auf späteren Stufen der postalischen Wertschöpfungskette – sind postregulatorisch zulässig, soweit die Entgeltmaßstäbe nicht verletzt werden. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Ein Verstoß gegen Kartellrecht durch das neue Produktangebot für Bücher- und Warensendungen kommt nur in Betracht, wenn die Deutsche Post AG hiermit eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen würde. Dem Bundeskartellamt liegen entsprechende Beschwerden vor. Diese werden aktuell geprüft, insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer möglichen sachlichen Rechtfertigung der angekündigten Preisanpassungen. Ein Verfahren wurde bislang nicht eingeleitet, abgeschlossen oder abgelehnt und die Bundesregierung kann deswegen derzeit keine Einschätzung zur kartellrechtlichen Bewertung des Produktangebots abgeben . Unabhängig hiervon behält das Bundeskartellamt jedoch die mit den angekündigten Preisanpassungen verbundenen Wirkungen im Blick. 3. Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, um Einfluss auf die Preisgestaltung der Deutschen Post AG zu nehmen? Die Entgelte für den Bücher- und Warenversand unterliegen nicht der vorherigen Entgeltgenehmigungspflicht durch die Bundesnetzagentur. Gleichwohl sind die Entgeltmaßstäbe des Postgesetzes einzuhalten, wonach sich die verlangten Entgelte an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu orientieren haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10747 Sie dürfen keine Aufschläge enthalten, die der Anbieter nur auf Grund seiner marktbeherrschenden Stellung durchsetzen kann, und auch keine Abschläge enthalten , die die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen auf einem Markt für Postdienstleistungen in missbräuchlicher Weise beeinträchtigen. Außerdem dürfen die verlangten Entgelte einzelnen Nachfragern keine Vorteile gegenüber anderen Nachfragern gleichartiger Postdienstleistungen einräumen. Die Bundesnetzagentur wird die Einhaltung dieser Maßstäbe durch die Deutsche Post AG überprüfen. Daneben ist das Bundeskartellamt nach Maßgabe kartellrechtlicher Vorschriften zuständig, siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2. 4. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob das Produkt Büchersendung perspektivisch aus dem Produktportfolio der Deutschen Post AG genommen werden soll? Nach Auskunft der Deutschen Post AG gibt es keine Pläne, das Produkt Büchersendungen einzustellen. Auch in Zukunft würden für den Versand von Büchern zwei spezifische Produkte angeboten, die unter der Portohöhe für Brief- und Paketsendungen liegen. 5. Ist eine Förderung von Buchhandel und Verlagen durch die Bundesregierung , über den Preis des deutschen Buchhandels und den Verlagspreis hinaus , vorgesehen? Der „Deutsche Buchhandlungspreis“ und der in diesem Jahr erstmalig vergebene „Deutsche Verlagspreis“ sind wichtige Förderinstrumente, um die Bedeutung des stationären Buchhandels und der kleinen und unabhängigen Verlage für die vielfältige Buchkultur in Deutschland zu würdigen. Die Bundesregierung fördert den Buchhandel und das Verlagswesen darüber hinaus , indem sie die Rahmenbedingungen schafft, die diesen Branchen einerseits gutes Wirtschaften ermöglichen und andererseits das Kulturgut Buch fördern. Zu diesen Rahmenbedingungen zählen eine urheberrechtliche Regulierung, die neben den Rechten der Autoren und Interessen der Nutzer auch die Belange der Verlage und des Buchhandels in den Blick nimmt, die Buchpreisbindung sowie der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Bücher, der bald auch für E-Books gelten wird. Die entsprechende europarechtliche Vorgabe der novellierten Mehrwertsteuersystem -Richtlinie befindet sich derzeit in der Umsetzung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333