Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 6. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10748 19. Wahlperiode 06.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10380 – Beteiligungen der KfW Capital V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2018 hat die neue Beteiligungstochter der Kreditanstalt für Wiederaufbau , die KfW Capital GmbH & Co. KG, ihre operative Tätigkeit aufgenommen. Sie fasst die bisherigen Beteiligungen der KfW unter einem Dach zusammen und soll im Venture Capital (VC) und Venture Debt Markt der Bundesrepublik Deutschland das Engagement des Bundes ausbauen (www.kfw.de/KfW- Konzern/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_490496.html). Seit Start des operativen Geschäfts hat die KfW Capital bisher 80 Mio. Euro in fünf Venture Capital Fonds investiert. Dabei soll ihr Kapital in den Fonds keine bestehenden Investitionen ersetzen und allein in der Bundesrepublik Deutschland investiert werden (www.faz.net/aktuell/finanzen/finanzmarkt/tochter gesellschaft-der-kfw-stellt-zwei-milliarden-bereit-16111212.html?premium). 1. In welche Venture Capital Fonds hat die KfW Capital seit Start des operativen Geschäfts Neuinvestitionen getätigt? 2. Wie hoch war das jeweilige Investitionsvolumen, und welchen Anteil hat der KfW-Capital-Anteil jeweils am gesamten Fondsvolumen? 3. Wo haben die jeweiligen Fonds ihren Sitz und, wenn vorhanden, weitere Betriebsstätten ? 4. Welchen Investitionsschwerpunkt (z. B. Branche, Technologie, Staat etc.) haben die jeweiligen Fonds, und welche Mitsprachemöglichkeit hat die KfW Capital bei der Investitionsvergabe? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Soweit sich die Frage 4 auf Mitsprachemöglichkeiten der KfW Capital bezieht, wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Die KfW Capital hat seit ihrem operativen Start (15. Oktober 2018) sechs Beteiligungen an Venture Capital (VC)-Fonds mit einem Gesamtvolumen in Höhe von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10748 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 88,4 Millionen Euro gezeichnet. Die Fonds haben ihren Sitz in Deutschland, Jersey und dem Vereinigten Königreich und einen Investitionsfokus in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik, industrielle Technologien und Venture Debt. Die Fonds investieren größtenteils europaweit. Das Fondsmanagement sichert hierbei gegenüber der KfW Capital zu, dass der Fonds Mittel in Höhe des von der KfW Capital in den Fonds investierten Kapitals in deutsche Unternehmen investieren wird. Einer über diese aggregierte Zusammenfassung hinausgehenden öffentlichen Beantwortung der Frage stehen verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen entgegen. Es unterliegt der geschäftspolitischen Entscheidung des jeweiligen VC-Fonds, ob und in welcher Form die Namen der jeweiligen Investoren veröffentlicht werden. Sofern keine Veröffentlichung erfolgt, sind Geschäftsgeheimnisse Dritter berührt. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die Anteile der Investoren. Mit Veröffentlichung der Fondsanteile der KfW Capital könnten Rückschlüsse auf die Fondsanteile anderer privater Investoren gezogen werden. In Abwägung zwischen dem Auskunftsanspruch des Deutschen Bundestages einerseits und den Grundrechten der beteiligten Unternehmen andererseits stellt die Geheimschutzordnung einen angemessenen Ausgleich dar. Die Bundesregierung stuft die Informationen deshalb als „VS – Vertraulich “ ein. Sie sind in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 5. Strebt die KfW Capital generell Mitsprachemöglichkeiten bei der Investitionsvergabe ihrer Portfoliofonds an (bitte begründen)? Der Wagniskapitalmarkt ist so strukturiert, dass für das operative Geschäft – und damit auch für die Entscheidung, zu welchen Konditionen sich der Fonds an welchen Unternehmen beteiligt – ausschließlich das Fondsmanagement verantwortlich zeichnet. In der Regel verfügen die Fondsinvestoren auch nicht über das notwendige technologische Wissen, um im Einzelfall beurteilen zu können, ob das Geschäftsmodell eines Start-ups erfolgsversprechend ist. Über dieses Know-how verfügt das Fondsmanagement – dies wird im Rahmen der von den Investoren vorab durchgeführten Investitionsprüfung (sog. Due Diligence) auch geprüft. Die KfW Capital – wie auch zuvor schon die KfW – strebt allerdings die Mitgliedschaft in „Advisory Boards“, „Beiräten“ und ähnlichen Gremien von Fonds an. In diesen Gremien sind meist drei bis fünf Vertreterinnen und Vertreter der Fondsinvestoren (formal: der Gesellschafter des Fonds) vertreten. Ein solcher Beirat/ein solches Advisory Board trifft keinerlei operative (Investitions-)Entscheidungen . Mit den Mitgliedern des Beirats/des Advisory Boards bespricht das Fondsmanagement beispielsweise langfristige (Markt-)Entwicklungen. Des Weiteren diskutiert das jeweilige Gremium z. B. in Fällen, in denen eine der vertraglich festgelegten Schlüsselpersonen das Fondsmanagement verlässt, ob die vom Fondsmanagement vorgeschlagene Ersatzperson als Nachfolgerin oder Nachfolger geeignet erscheint. In aller Regel muss ein Ersatz für eine Schlüsselperson von der Mehrheit der Mitglieder des Beirats bestätigt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10748 6. Wie viele Portfoliounternehmen haben die seit Bestehen der KfW Capital neu hinzugekommenen VC-Fonds, wie viele von den Portfoliounternehmen haben ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Fonds aufschlüsseln )? Die seit dem operativen Start hinzugekommenen VC-Fonds haben sich bislang an sieben Portfoliounternehmen beteiligt. Davon haben drei ihren Sitz in Deutschland . Zu beachten ist jedoch, dass – nicht branchenunüblich – noch nicht alle Fondsberichte für das erste Quartal 2019 vorliegen, aus denen derartige Informationen hervorgehen. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Investitionsperiode eines Fonds in der Regel mindestens fünf Jahre beträgt, so dass die Zahl der Portfoliounternehmen bei Fonds, die ihren letzten Zeichnungsschluss gerade erst hatten , noch stark im Aufwuchs begriffen ist. Soweit eine konkrete Zuordnung der deutschen Portfoliounternehmen zu konkreten Fonds erbeten wird, stehen auch hier Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen entgegen. Es unterliegt der geschäftspolitischen Entscheidung des jeweiligen VC-Fonds, ob und in welcher Form die Namen der jeweiligen Portfoliounternehmen veröffentlicht werden. Sofern keine Veröffentlichung erfolgt, sind Geschäftsgeheimnisse Dritter berührt. In Abwägung zwischen dem Auskunftsanspruch des Deutschen Bundestages einerseits und den Grundrechten der beteiligten Unternehmen andererseits stellt die Geheimschutzordnung einen angemessenen Ausgleich dar. Die Bundesregierung stuft die Informationen deshalb als „VS – Vertraulich“ ein. Sie sind in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 7. Nach welchen sozialen und ökologischen Kriterien richtet sich die Kreditanstalt für Wiederaufbau bei ihren Investitionen? Die KfW Bankengruppe berücksichtigt bei allen Finanzierungen und Fördervorhaben ökologische und soziale Belange. Deren Umsetzung ist in allen Geschäftsfeldern durch spezifische Nachhaltigkeitsrichtlinien geregelt (siehe www.kfw.de/ nachhaltigkeit/KfW-Konzern/Nachhaltigkeit/Strategie-Management/Umwelt- Sozialverträglichkeitsprüfunen/). Bei Finanzierungen und Vorhaben in Entwicklungs - und Schwellenländern sowie weltweit bei allen Export- und Projektfinanzierungen prüft die KfW regelmäßig die international anerkannten Umwelt- und Sozialstandards. Soweit Vorhaben absehbar zu untragbaren Belastungen für die Umwelt oder für soziale Belange führen, schließt die KfW sie von einer Finanzierung aus; siehe hierzu auch das Nachhaltigkeitsleitbild der KfW Bankengruppe : www.kfw.de/nachhaltigkeit/KfW-Konzern/Nachhaltigkeit/Strategie- Management/Nachhaltigkeitsleitbild-und-Richtlinien/. 8. Nach welchen sozialen und ökologischen Kriterien richtet sich die KfW Capital bei ihren Beteiligungen? Die KfW Capital wendet bei ihren Investitionsaktivitäten die Nachhaltigkeitsrichtlinie der inländischen Förderung der KfW für ein umwelt- und sozialgerechtes Engagement an (vgl. www.kfw.de/nachhaltigkeit/migration/Gemeinsame- Richtlinie.pdf). Darüber hinaus werden eine Reihe von Branchen/Sektoren explizit von der Finanzierung durch die Fonds, an denen sich die KfW Capital beteiligt, ausgeschlossen . Dazu gehören u. a. die Bereiche illegale Wirtschaftsaktivitäten, Tabak und Alkohol, Waffen und Munition, Casinos und gleichwertige Unternehmen so- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10748 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wie bestimmte Bereiche der Lebenswissenschaften (z. B. Gentechnik). Des Weiteren werden die Fonds zur strengen Beachtung der Gesetze und Regularien zum Schutz gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Betrug, Korruption und Terrorismusfinanzierung verpflichtet. 9. Wie ist gewährleistet, dass Fonds, an denen sich die KfW Capital beteiligt, die Anlagekriterien der KfW in Bezug auf Nachhaltigkeit und Sozialstandards einhalten? Wer überwacht die Einhaltung der Standards oder welche Nachweise fordert die KfW Capital zur Einhaltung ihrer Standards ein (bitte nach Fonds aufgliedern , wenn fondsindividuelle Lösungen bestehen)? Falls die KfW Capital eigene Standards oder soziale und ökologische Kriterien für eine Fondsbeteiligung anlegt, wie werden diese überprüft? Die Fonds berichten quartalsweise schriftlich über die von ihnen neu eingegangenen bzw. gehaltenen Beteiligungen an Start-ups und jungen Technologieunternehmen . In diesen Berichten wird in der Regel auch die Branche, in der die Portfoliounternehmen tätig sind und ihr Geschäftsmodell beschrieben. Diese Berichte werden in der KfW Capital im Hinblick auf verschiedene Aspekte ausgewertet. Ein Verstoß gegen die ausgeschlossenen Branchen/Sektoren würde im Rahmen dieser Analyse auffallen. 10. Wie viele Fonds sind insgesamt bei der KfW Capital zusammengefasst, wie viele davon sind Venture-Capital Fonds (VC-Fonds)? Die KfW Capital hält insgesamt Beteiligungen an 28 Fonds (Stand: 30. April 2019) – hiervon handelt es sich bei 26 Fonds um VC-Fonds und bei zwei Fonds um so genannte Venture Debt-Fonds. 11. Wie viele Portfoliounternehmen haben die Fonds, an denen die KfW Capital beteiligt ist, wie viele dieser Portfoliounternehmen haben die VC-Fonds, an denen die KfW Capital beteiligt ist? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 befanden sich rund 500 Portfoliounternehmen im Bestand der gezeichneten Fonds. Hiervon haben ca. 75 Prozent ihren Sitz in Deutschland. 12. Wie viele der unter dem Dach der KfW Capital zusammengefassten VC- Fonds haben bisher auch Later-Stage-Finanzierungen ab einer Größenordnung von 10 bis 15 Mio. Euro angeboten, und wie viele der seit Bestehen der KfW Capital neu hinzugekommen Fonds sind darunter? 12 der von der KfW Capital gehaltenen VC-Fonds bieten Investitionsmöglichkeiten mit einem Volumen von mindestens 10 Mio. Euro an, darunter zwei Fonds, die seit Start des operativen Geschäfts der KfW Capital im Oktober 2018 gezeichnet wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10748 13. Wie bewertet die Bundesregierung den laut Presseberichten niedrigen Anteil weiblicher Gründerinnen (https://deutschestartups.org/presse/news-archiv/ nur-151-der-deutschen-startup-gruenderinnen-sind-frauen/), und wäre nach Ansicht der Bundesregierung ein Fonds nach Vorbild des irischen „Competitive Start Fund for Female Entrepreneuers“ eine Möglichkeit, um den Frauenanteil von Start-up-Gründerinnen zu erhöhen? Die zitierte Pressemitteilung bezieht sich auf Ergebnisse des „Female Founders Monitor 2019“ des Bundesverbands Deutsche Startups e. V. in Kooperation mit Google for Startups. Für diese Publikation wurde für deutsche Start-ups ein Gründerinnen -Anteil von 15,1 Prozent festgestellt (Silicon Valley: 16 Prozent, London : 15 Prozent). Bei den Existenzgründungen insgesamt, einschließlich Nebenerwerbsgründungen , liegt der Frauenanteil höher (2018: 40 Prozent; KfW-Gründungsmonitor ). Ursache hierfür ist u. a., dass Frauen häufiger im Dienstleistungsbereich gründen und sich seltener für MINT-Studiengänge entscheiden. Die Gründungsoffensive „GO!“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gibt zusätzliche Impulse, um mehr Frauen für die unternehmerische Selbständigkeit zu gewinnen (weitere Informationen: www.bmwi.de/GO). Der „Competitive Start Fund for Female Entrepreneurs“ richtet sich ausweislich der im Internet verfügbaren Informationen (www.enterprise-ireland.com/en/ funding-supports/company/hpsu-funding/competitive-start-fund-for-femaleentrepreneurs .html) an Start-ups, die von einer Frau oder einem Team geleitet werden, in dem eine Frau Mitglied ist. Des Weiteren ist vorgesehen, dass sich der Fonds mit 50 000 Euro an dem jeweiligen Start-up beteiligen kann. In Deutschland steht mit dem Mikromezzaninfonds (MMF) ebenfalls ein öffentliches Instrument der Beteiligungsfinanzierung zur Verfügung, das u. a. von Frauen gegründete und geführte Unternehmen als besondere Zielgruppe in den Blick nimmt. Der MMF vergibt stille Beteiligungen bis maximal 50 000 Euro für kleine Unternehmen und Existenzgründer. Für von Frauen gegründete und geführte Unternehmen wurde diese Beteiligungssumme zuletzt auf maximal 150 000 Euro aufgestockt. Der Fonds wird aus ESF- und ERP-Mitteln finanziert. Im Rahmen der aktuellen ESF-Förderperiode stehen bis 2023 weitere 120 Mio. Euro zur Verfügung. 14. Funktioniert nach Einschätzung der Bundesregierung der europäische (Kapital -)Binnenmarkt für Wagniskapital, und wenn nein, welche Hürden sind der Bundesregierung bekannt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Status quo und Pläne der Bundesregierung zur Verbesserung von Startup- und Gründungsfinanzierungen“ auf Bundestagsdrucksache 19/4439 verwiesen. Ergänzend ist zu bemerken, dass in der Europäischen Union inzwischen 249 Fondsmanagementgesellschaften registriert sind, die EuVECA-Fonds auflegen. 15. Wann plant die Bundesregierung die Schaffung und den operativen Start des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten nationalen Digitalfonds, und ist geplant, diesen bei der KfW Capital anzusiedeln (vgl. Wirtschaftswoche Ausgabe 18 2019, S. 26 ff.)? Für Start-ups aus der Digitalwirtschaft, die ihr Geschäftsmodell schnell skalieren müssen, um sich im internationalen, von Plattformen geprägten Wettbewerb durchzusetzen, ist ein guter Zugang zu Wagniskapital von besonderer Bedeutung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10748 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im internationalen Vergleich weist der deutsche Wagniskapitalmarkt insbesondere bei großvolumigen Anschlussfinanzierungen für Wachstumsunternehmen noch Angebotslücken auf. Die von der Bundesregierung angestoßene Prüfung, wie dieser Markt gestärkt und wie der im Koalitionsvertrag angestrebte nationale Digitalfonds zum Schließen dieser Lücken konzipiert werden kann, dauert derzeit noch an. Es finden hierzu u. a. Gespräche im Ressortkreis, mit der KfW, der KfW- Beteiligungstochter KfW Capital, dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) und der Versicherungswirtschaft statt. Von dem Ausgang dieser Gespräche hängt die weitere Planung ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333