Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10764 19. Wahlperiode 07.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10394 – Aufwand zur Erstellung der Einkommensteuererklärung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Erstellung der Einkommensteuererklärung ist für viele Steuerzahler mit einem großen Zeitaufwand verbunden. Knapp vier Stunden verbringt ein durchschnittlicher deutscher Arbeitnehmer mit der Erstellung seiner persönlichen Steuererklärung (Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5034). Viele Millionen Mal wiederholt sich dieser Vorgang Jahr für Jahr in Deutschland. Die Fragesteller wollen dies ändern und die Erstellung der Steuererklärung deutlich vereinfachen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zur Beantwortung der Fragen wurden durch das Statistische Bundesamt Sonderauswertungen der entsprechenden Lohn- und Einkommensteuerstatistiken vorgenommen . Wegen der geltenden Fristen zur Abgabe der Steuererklärung und der Dauer der notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Statistik liegen der Bundesregierung im Rahmen der amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik Daten nur bis zum Jahr 2014 vor. Bis zum Veranlagungsjahr 2012 wurde die Einkommensteuerstatistik zudem nur dreijährlich erhoben, seit 2012 gibt es eine jährliche Statistik. Daher liegen steuerstatistische Daten für das Veranlagungsjahr 2011 nicht vor. Lediglich zur Beantwortung der Frage 1 liefert die verwaltungsinterne Arbeitsstandstatistik des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zusätzlich Daten für die Veranlagungsjahre 2011 sowie für 2015 bis 2017. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10764 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Einkommensteuererklärungen werden pro Jahr in Deutschland abgegeben (bitte nach Jahren ab 2010 auflisten)? Die erbetenen Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Veranlagungsjahr Anzahl der veranlagten Steuerpflichtigen bzw. Anzahl der abgegebenen Steuererklärungen 2010 26.497.8431 2011 26.663.6752 2012 26.706.8361 2013 26.980.1421 2014 27.219.6791 2015 27.643.0522 2016 28.109.9002 2017 28.432.5152 1 Anzahl der veranlagten Steuerpflichtigen laut amtlicher Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2 Anzahl der abgegebenen Steuererklärungen laut interner Arbeitsstandstatistik des BMF 2. Wie viele Einkommensteuererklärungen beinhalten dabei ausschließlich Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit (bitte nach Jahren ab 2010 auflisten )? Die erbetenen Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Veranlagungsjahr Anzahl der veranlagten Steuerpflichtigen mit Einkünften ausschließlich aus nichtselbständiger Arbeit 2010 12.650.320 2012 12.710.497 2013 12.818.381 2014 13.163.506 3. Wie viele Einkommensteuererklärungen beinhalten dabei ausschließlich Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit und Kapitaleinkünfte (bitte nach Jahren ab 2010 auflisten)? Die erbetenen Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Veranlagungsjahr Anzahl der veranlagten Steuerpflichtigen mit Einkünften ausschließlich aus nichtselbständiger Arbeit und Kapitaleinkünften 2010 13.156.521 2012 13.173.050 2013 13.230.501 2014 13.341.901 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10764 4. In wie vielen Einkommensteuererklärungen wird die Entfernungspauschale für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte angesetzt, und wie hoch ist der angesetzte Betrag durchschnittlich? Im Veranlagungsjahr 2014 haben insgesamt 14 409 064 Steuerpflichtige durchschnittlich 1 527 Euro Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt. Eine Unterscheidung nach Tätigkeitsstätten ist nicht möglich . 5. In wie vielen Einkommensteuererklärungen werden Arbeitsmittel angesetzt, und wie hoch werden diese durchschnittlich angesetzt? Im Veranlagungsjahr 2014 haben insgesamt 9 606 475 Steuerpflichtige durchschnittlich 260 Euro Aufwendungen für Arbeitsmittel angesetzt. 6. In wie vielen Einkommensteuererklärungen wird ein häusliches Arbeitszimmer angesetzt? a) In wie vielen Fällen kommt dabei die Pauschale nach § 4 Absatz 5 Nummer 6 b Satz 3 des Einkommensteuergesetzes zum Ansatz? b) In wie vielen Fällen werden die Kosten detailliert angesetzt, und wie hoch werden diese durchschnittlich angesetzt? Im Veranlagungsjahr 2014 haben insgesamt 938 230 Steuerpflichtige detaillierte Aufwendungen in durchschnittlicher Höhe von 1 028 Euro für ein häusliches Arbeitszimmer erklärt. Bei 335 483 Steuerpflichtigen wurde dabei der Höchstsatz von 1 250 Euro berücksichtigt. Dabei handelt es sich nicht um eine Pauschale. 7. In wie vielen Einkommensteuererklärungen werden Kosten für Telekommunikation angesetzt, und wie hoch werden diese durchschnittlich angesetzt? Dazu liegen keine Angaben vor. 8. In wie vielen Einkommensteuererklärungen wird die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen angesetzt, und wie hoch werden diese durchschnittlich angesetzt? Im Veranlagungsjahr 2014 haben insgesamt 11 082 958 Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für geringfügige Beschäftigung, allgemeine haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistungen (§ 35a Absatz 1 bis 3 EStG) in durchschnittlicher Höhe von 193 Euro beansprucht. 9. In wie vielen Einkommensteuererklärungen werden Kinderbetreuungskosten angesetzt, und wie hoch werden diese durchschnittlich angesetzt? Im Veranlagungsjahr 2014 haben insgesamt 2 198 608 Steuerpflichtige Kinderbetreuungskosten in durchschnittlicher Höhe von 968 Euro angesetzt. 10. In wie vielen Einkommensteuererklärungen werden sonstige Werbungskosten angesetzt, und wie hoch werden diese durchschnittlich angesetzt? Im Veranlagungsjahr 2014 haben insgesamt 14 282 508 Steuerpflichtige sonstige Werbungskosten in durchschnittlicher Höhe von 335 Euro angesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10764 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. In wie vielen Einkommensteuererklärungen werden Kapitaleinkünfte angesetzt , und wie hoch werden diese durchschnittlich angesetzt? Im Veranlagungsjahr 2014 haben insgesamt 8 239 937 Steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt. Bei der Veranlagung wurden insbesondere wegen der Günstigerprüfung und der Anrechnung gezahlter Abgeltungssteuer nur bei 1 581 795 Steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen in durchschnittlicher Höhe von 5 313 Euro angesetzt. 12. In wie vielen Einkommensteuererklärungen werden Spenden angesetzt, und wie hoch werden diese durchschnittlich angesetzt? Im Veranlagungsjahr 2014 haben insgesamt 10 284 549 Steuerpflichtige Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke und politische Parteien (§§ 10b und 34g EStG) in durchschnittlicher Höhe von 838 Euro geltend gemacht. 13. In wie vielen Einkommensteuererklärungen werden Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes angesetzt, und wie hoch werden diese durchschnittlich angesetzt? Im Veranlagungsjahr 2014 haben insgesamt 801 679 Steuerpflichtige Zuwendungen an politische Parteien in durchschnittlicher Höhe von 277 Euro erklärt. 14. In wie vielen Einkommensteuererklärungen werden Vorsorgeaufwendungen angesetzt, und wie hoch werden diese durchschnittlich angesetzt? Im Veranlagungsjahr 2014 haben insgesamt 26 610 829 Steuerpflichtige Vorsorgeaufwendungen in durchschnittlicher Höhe von 5 663 Euro erklärt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333