Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 5. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10766 19. Wahlperiode 07.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10413 – Auswirkungen des Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetzes auf die Weiterbildungsbereitschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 1. August 2016 trat das sogenannte Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) in Kraft. In der Problembeschreibung im Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde beschrieben, dass Geringqualifizierte , Langzeitarbeitslose und Ältere am Arbeitsmarkt Schwierigkeiten haben und dass dieser Personenkreis über zu geringe Grundkompetenzen verfügt, die eine Nachqualifizierung erschweren. Als Lösung wurde mit diesem Gesetz unter anderem die Auszahlung einer Weiterbildungsprämie für die erfolgreiche Absolvierung einer Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung eingeführt. Auch die Möglichkeit zum Erwerb von Grundkompetenzen wurde durch die Einführung dieses Gesetzes für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II geschaffen . Ziel dieser Maßnahmen war es, die Motivation und das Durchhaltevermögen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu stärken und somit auch ihre Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Weiterbildungsförderung ist eines der Kernelemente einer erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik . Aus diesem Grund sind Schritte, die die Weiterbildungsbereitschaft vor allem von Langzeitarbeitslosen stärken, sehr bedeutend. Inwiefern die Maßnahmen aus diesem Gesetz dazu beigetragen haben, dass sich die Situation der Arbeitslosen ohne einen Berufsabschluss verbessert hat, ist nach Ansicht der Fragesteller jedoch bisher unklar. Seit der Einführung dieses Gesetzes sind zweieinhalb Jahre vergangen. In dieser Zeit ist also die Absolvierung von abschlussbezogenen Weiterbildungen zeitlich bereits möglich gewesen, genauso wie das Nachholen von Grundkompetenzen. Aus diesem Grund sollten die ersten Ergebnisse und Wirkungen dieses Gesetzes jetzt sichtbar sein. Deshalb soll erfragt werden, welche Auswirkungen das Gesetz auf die Motivation sowie die Integrationschancen der potenziellen Weiterbildungsteilnehmerinnen und Weiterbildungsteilnehmer hatte und welche weiteren Schritte zur Erreichung dieser Ziele die Bundesregierung plant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10766 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Trotz der insgesamt guten Beschäftigungsentwicklung haben gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose Schwierigkeiten, eine nachhaltige berufliche Integration zu erreichen. Insbesondere Personen, denen ein Berufsabschluss fehlt, haben weiterhin ein überdurchschnittliches Arbeitslosigkeitsrisiko , wie die hohen qualifikationsspezifischen Arbeitslosenquoten zeigen, auch wenn diese leicht zurückgegangen sind. Der Anteil junger Erwachsener ohne Berufsabschluss hat sich allerdings in den vergangenen Jahren leicht erhöht. Die Bundesregierung hat daher in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) weiter verbessert. Besonders relevant ist zum einen das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG), in Kraft seit 1. August 2016, mit dem der Zugang von gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen zur abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung verbessert wurde. Ferner sollen neue Fördermöglichkeiten dazu beitragen, dass Hemmnisse, die einer Weiterbildung im Weg stehen , abgebaut werden. Zum anderen ist das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz ), seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Mit dem Gesetz wurde die Weiterbildungsförderung für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können , die in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Für die Antworten zu den Fragen 1 bis 7 und 11 bis 13 ist auf Folgendes hinzuweisen : Die nachfolgenden Ergebnisse zur abschlussorientierten Förderung der beruflichen Weiterbildung beziehen sich jeweils auf den gleitenden Jahreszeitraum August des Jahres X bis Juli des Jahres X+1. Mit Hilfe dieser Zeitraumabgrenzung soll abgebildet werden, wie sich diese Förderung nach dem Inkrafttreten des AWStG zum 1. August 2016 innerhalb eines Jahres entwickelt hat bzw. wie die Ergebnisse in entsprechenden anderen gleitenden Jahreszeiträumen ausgefallen sind. Bei den Fragen zur Vermittlung von Grundkompetenzen wurden die Zeiträume August 2016 bis Juli 2017 und August 2017 bis Juli 2018 ausgewertet. 1. Wie hat sich die Anzahl der Teilnehmer an abschlussbezogenen Weiterbildungen seit der Einführung des AWStG entwickelt (bitte differenziert nach einzelnen Jahren und nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB III – und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II –, in die Auswertung auch die Entwicklung in den fünf Jahren vor der Einführung aufnehmen)? 2. Wie viele der Personen in der Antwort zu Frage 1 waren a) langzeitarbeitslos, b) Langzeitleistungsbezieher, c) älter als 55 Jahre, d) älter als 45 Jahre, e) jünger als 30 Jahre, f) alleinerziehend bzw. g) ohne einen Berufsabschluss? Drucksache 19/10766 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10766 3. Wie viele der Weiterbildungen in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 waren in Vollzeit und wie viele in Teilzeit? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) gab es von August 2016 bis Juli 2017 rund 64 300 Eintritte in eine abschlussorientierte Förderung der beruflichen Weiterbildung. Das waren mehr Eintritte als im Vorjahreszeitraum (August 2015 bis Juli 2016: 62 000). Im Zeitraum von August 2017 bis Juli 2018 gab es rund 62 600 Eintritte von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in eine abschlussorientierte Förderung der beruflichen Weiterbildung. Im Zeitraum August 2016 bis Juli 2017 sind 31 000 Eintritte Personen zuzurechnen , die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. In rund 56 600 Fällen wurde die Förderung der Beruflichen Weiterbildung in Vollzeit durchgeführt , während 4 700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Weiterbildung in Teilzeit absolvierten. Weitere Ergebnisse zu der erfragten Differenzierung können Tabelle 1 im Anhang entnommen werden. 4. An wie viele Personen wurde seit der Einführung eine Weiterbildungsprämie ausgezahlt (bitte nach Jahren, SGB II und SGB III und nach Zwischen- und Abschlussprüfung differenzieren)? 5. Wie viele der Personen in der Antwort zu Frage 4 waren a) langzeitarbeitslos, b) Langzeitleistungsbezieher, c) älter als 55 Jahre, d) älter als 45 Jahre, e) jünger als 30 Jahre, f) alleinerziehend bzw. g) ohne einen Berufsabschluss? 6. Wie hoch waren bisher die Ausgaben der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter für die Weiterbildungsprämien (bitte nach Jahren und SGB III und SGB II differenzieren)? Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Statistik der BA liegen aufgrund von Unplausibilitäten in der statistischen und finanztechnischen Abbildung der Weiterbildungsprämien im Rechtskreis SGB II für diesen Rechtskreis gegenwärtig keine plausiblen Daten zur Inanspruchnahme von Weiterbildungsprämien vor. Für den Rechtskreis SGB III liegen eingeschränkt Ergebnisse vor. Die Weiterbildungsprämien werden teilweise erst mit größerem Zeitverzug erfasst , da die einzelnen Auszahlungen von den Teilnehmenden beantragt werden müssen. Der Bestand kann aus diesem Grund noch leicht unterfasst sein. Bei den abgeschlossenen Förderungen können auch noch nach Ende der Förderungen weitere Zahlungen fließen, weswegen sich diese Daten im Zeitverlauf noch ändern können. Nach Angaben der Statistik der BA gab es im Zeitraum von August 2016 bis Dezember 2018 insgesamt rund 11 300 Teilnehmende, die eine Förderung abgeschlossen hatten und denen eine Weitbildungsprämie ausgezahlt wurde. Davon Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10766 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10766 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wurden in rund 700 Fällen nur die Weitbildungsprämie für die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung ausgezahlt, in rund 7 700 Fällen die Prämie für die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung. In rund 2 900 Fällen wurde die Weitbildungsprämie für die Zwischen- sowie für die Abschlussprüfung ausgezahlt. Im Dezember 2018 gab es rund 5 000 Teilnehmende, deren Förderung noch nicht abgeschlossen war, die aufgrund der erfolgreich abgelegten Zwischenprüfung eine Weiterbildungsprämie erhalten haben. Zu den erfragten Differenzierungen sowie zur Höhe der ausgezahlten Weiterbildungsprämien sind derzeit noch keine statistisch gesicherten Angaben möglich. 7. Wie hat sich in den letzten zehn Jahren die Abbruchquote bei abschlussorientierten Weiterbildungen entwickelt (bitte nach Jahren und SGB III und SGB II und den Personengruppen aus Frage 2 differenzieren)? Eine Abbruchquote im Sinne der Fragestellung lässt sich berechnen, indem diejenigen Austritte aus dieser Maßnahme, bei denen eine vorzeitige Beendigung der Förderung vorlag, auf alle Austritte aus dieser Maßnahme bezogen werden. Nach Angaben der Förderstatistik der BA lag die so berechnete Abbruchquote für die Austritte im Zeitraum August 2016 bis Juli 2017 bei 23 Prozent. In diesen Zeitraum fallen allerdings auch Austritte aus Maßnahmen, die vor dem 1. August 2016 begonnen wurden, so dass Rückschlüsse auf die Wirkung der Prämie hier nicht gezogen werden können. Weitere Ergebnisse können Tabelle 2 im Anhang entnommen werden. 8. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurde die Einschätzung, dass eine einmalige Prämienauszahlung das Durchhaltevermögen der Weiterbildungsinteressenten steigern wird, getroffen? Wenn nicht auf wissenschaftlicher Grundlage, auf welcher Grundlage dann? Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belegen , dass finanzielle Rahmenbedingungen bei Weiterbildungsentscheidungen eine hohe Bedeutung haben. Dies gilt insbesondere für mehrjährige, abschlussbezogene Weiterbildungen. So hat das IAB in einer 2015 (IAB Discussion Paper 4/2015) veröffentlichten Studie zu Prämieneffekten in der Weiterbildung festgestellt , dass der Effekt einer berufsabschlussbezogenen Prämie auf eine Teilnahmeentscheidung hochsignifikant ist. Das IAB hat deshalb die Einführung einer Weiterbildungsprämie angeregt. Eine Studie des norwegischen Instituts für Arbeits - und Sozialforschung zeigt zudem, dass Geringqualifizierte stärker als andere Personengruppen durch extrinsische, finanzielle Anreize zu motivieren sind, an Weiterbildungen teilzunehmen (z. B. Daehlen & Ure 2009)1. 9. Liegen der Bundesregierung bereits Informationen zur Auswirkung der Weiterbildungsprämien auf die Motivation, die Weiterbildungsbereitschaft und das Durchhaltevermögen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor? Die bisher vorliegenden Daten zu abschlussorientierten Weiterbildungen und die Zahlen zur Abbruchquote lassen noch kein aussagekräftiges Bild über die Wirksamkeit der Weiterbildungsprämie zu. Für die Frage der Wirksamkeit der Weiterbildungsprämie ist die Beobachtung eines längeren Zeitraums notwendig. Da- 1 Marianne Dæhlen & Odd Bjørn Ure (2009) Low‐skilled adults in formal continuing education: does their motivation differ from other learners?, International Journal of Lifelong Education, 28:5, 661-674, Drucksache 19/10766 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10766 bei ist auch zu berücksichtigen, dass ein erfolgreiches Absolvieren einer Weiterbildungsmaßnahme neben der Motivation auch von verschiedenen anderen Faktoren abhängig ist, z. B. von arbeitsmarktlichen, gesundheitlichen, kognitiven oder familiären Faktoren. 10. Welche weiteren Maßnahmen zur Motivation und Steigerung des Durchhaltevermögens und der Bereitschaft zur Teilnahme von Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II an einer Weiterbildung plant die Bundesregierung? Im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie will die Bundesregierung mit den Sozialpartnern und Ländern eine neue Weiterbildungskultur etablieren, arbeitsmarkt - und bildungspolitische Instrumente besser verzahnen und Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern bündeln. Im Rahmen der Beratungen zur Nationalen Weiterbildungsstrategie werden auch Aspekte der Motivation und Anreize zur Steigerung der Aufnahme und des Durchhaltevermögens bei Weiterbildungen thematisiert. Das Ergebnis dieses Beratungs- und Diskussionsprozesses bleibt abzuwarten. 11. Wie viele Personen haben seit der Einführung des Gesetzes an einer Maßnahme zum Nachholen der Grundkompetenzen teilgenommen (bitte nach Jahren, SGB III und SGB II und den Personengruppen aus Frage 2 differenzieren )? Nach Angaben der Förderstatistik der BA gab es im Zeitraum August 2016 bis Juli 2017 rund 6 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme zur Vermittlung von Grundkompetenzen. Weitere Ergebnisse zu der erfragten Differenzierung können Tabelle 3 im Anhang entnommen werden. 12. Wie viele der Personen in der Antwort zu Frage 11 haben nach der Absolvierung der Maßnahme zum Erwerb von Grundkompetenzen tatsächlich eine abschlussorientierte Weiterbildung aufgenommen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistisch gesicherten Daten vor. 13. Welche Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Erwerbs von Grundkompetenzen auf die Integrationschancen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer liegen der Bundesregierung vor? Lässt sich diese Wirkung quantifizieren? Grundkompetenzen haben große Bedeutung für den Erwerb berufsfachlicher Kompetenzen und damit für die individuellen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungschancen . Zur Bedeutung von Grundkompetenzen am Arbeitsmarkt wird auf den Nationalen Bericht zur OECD-PIAAC-Studie verwiesen. 14. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit, dass jemand, der einen Erwerb von Grundkompetenzen benötigt, direkt im Anschluss eine abschlussorientierte Weiterbildung absolvieren kann? Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistisch gesicherten Daten vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10766 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10766 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Wie viele Personen kämen für einen Erwerb der Grundkompetenzen in Frage, wenn es kein Erfordernis zur nachfolgenden Absolvierung einer abschlussorientierten Weiterbildung gäbe? Der allgemeine Förderbedarf von Personen an Grundkompetenzmaßnahmen wird statistisch nicht erhoben, so dass hierzu keine gesicherten Daten vorliegen. Nach der Statistik der BA lag. der Anteil der arbeitslos gemeldeten Personen ohne Schulabschluss im Jahr 2018 mit rund 411 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei 17 Prozent. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere bei Personen ohne Schulabschluss ein Bedarf am Erwerb von Grundkompetenzen besteht. 16. Wie wurden die Änderungen durch dieses Gesetz an die Agenturen für Arbeit und Jobcenter kommuniziert? Gab es hierzu auch Schulungen für die Arbeitsvermittler? Wenn ja, wie viele? Zur Umsetzung des AWStG wurden von der Zentrale der BA fachliche Weisungen , Arbeitshilfen und Formatvorlagen ausgearbeitet und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienststellen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen von Dienstbesprechungen und Erfahrungsaustauschen (Zentrale, Regionaldirektionen , Arbeitsagenturen und Jobcentern) wurden und werden die durch das AWStG implementierten Fördermöglichkeiten und Verfahrensweisen erörtert und abgestimmt . Die Einführung vor Ort wird u.a. mit Teambesprechungen, Workshops, Schulungen etc. bei Bedarf begleitet. Die Zahl der Schulungen wird von der BA statistisch nicht erfasst. 17. Plant die Bundesregierung eine Verlängerung der bisher bis 31. Dezember 2020 befristeten Regelungen zu Weiterbildungsprämien und zum Erwerb der Grundkompetenzen? Entscheidungen über die Verlängerung können erst nach Vorlage valider statistischer Daten der BA zu den Wirkungen getroffen werden. Die Bundesregierung wird die Frage der Verlängerung rechtzeitig prüfen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 18. Welche Evaluation dieser neu eingeführten Instrumente der Weiterbildungsprämie und des Erwerbs von Grundkompetenzen plant die Bundesregierung? Im Rahmen der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung liegen für den Themenbereich Grundkompetenzen folgende erste Befunde vor: Kruppe, Thomas; Trepesch, Merlind (2017): Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland * Auswertungen mit den Daten der Erwachsenenbefragung des Nationalen Bildungspanels „Bildung im Erwachsenenalter und lebenslanges Lernen“. (IAB-Discussion Paper, 16/2017), Nürnberg, 33 S. Kruppe, Thomas; Baumann, Martina (2019): Weiterbildungsbeteiligung, formale Qualifikation, Kompetenzausstattung und Persönlichkeitsmerkmale. (IAB-Forschungsbericht, 01/2019), Nürnberg, 95 S. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Auswirkung der beiden neu eingeführten Instrumente auf Grundlage valider statistischer Daten und unter Berücksichtigung eines hinreichenden Beobachtungszeitraums zu analysieren. Drucksache 19/10766 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10766 19. Plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Regelung des § 131b SGB III auch auf weitere Berufe? Falls nein, aus welchen Gründen? 20. Plant die Bundesregierung eine Verlängerung der bis 31. Dezember 2019 befristeten Regelung des § 131b SGB III? Falls nein, aus welchen Gründen? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Eine Verlängerung der Sonderregelung des § 131b SGB III für die Weiterbildungsförderung in der Altenpflege ist nicht erforderlich. Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden im Gesetz zur Reform der Pflegeberufe vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) zusammengeführt. In Artikel 2 des Pflegeberufereformgesetzes wird die Förderung für nicht verkürzbare Weiterbildungen mit den Abschlüssen nach dem neuen Pflegeberufegesetz durch eine unbefristete Regelung im neuen Satz 3 des § 180 Absatz 4 SGB III ermöglicht. Mit Beginn der neuen Pflegeausbildungen ab dem Jahr 2020 können damit Weiterbildungen mit den Abschlüssen Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Altenpflegerin bzw. Altenpfleger auch unverkürzt für die vollen drei Ausbildungsjahre gefördert werden. Eine darüber hinausgehende Förderung von unverkürzten abschlussbezogenen Weiterbildungen in besonderen Fällen wird derzeit im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie erörtert und geprüft. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10766 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ta be lle 1 Ei nt rit te v o n Te iln eh m en de n in ab sc hl us so rie n tie rt e Fö rd er u n g de r be ru fli ch en W ei te rb ild u n g, n ac h St ru kt u rm er km al en De u ts ch la n d (G e bi e ts st a n d M a i 2 01 9) Ze itr e ih e , Da te n st a n d: M a i 2 01 9 Au gu st 20 11 - Ju li 20 12 Au gu st 20 12 - Ju li 20 13 Au gu st 20 13 - Ju li 20 14 Au gu st 20 14 - Ju li 20 15 Au gu st 20 15 - Ju li 20 16 Au gu st 20 16 - Ju li 20 17 Au gu st 20 17 - Ju li 20 18 Au gu st 20 11 - Ju li 20 12 Au gu st 20 12 - Ju li 20 13 Au gu st 20 13 - Ju li 20 14 Au gu st 20 14 - Ju li 20 15 Au gu st 20 15 - Ju li 20 16 Au gu st 20 16 - Ju li 20 17 Au gu st 20 17 - Ju li 20 18 Au gu st 20 11 - Ju li 20 12 Au gu st 20 12 - Ju li 20 13 Au gu st 20 13 - Ju li 20 14 Au gu st 20 14 - Ju li 20 15 Au gu st 20 15 - Ju li 20 16 Au gu st 20 16 - Ju li 20 17 Au gu st 20 17 - Ju li 20 18 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 In sg e sa m t, da ru n te r 48 . 55 3 62 . 10 9 64 . 03 4 61 . 92 4 62 . 03 3 64 . 31 8 62 . 61 9 25 . 18 2 34 . 67 1 38 . 26 4 35 . 06 3 37 . 44 3 39 . 08 2 40 . 41 2 23 . 37 1 27 . 43 8 25 . 77 0 26 . 86 1 24 . 58 9 25 . 23 6 22 . 20 7 la n gz e ita rb e its lo s vo r Ei n tri tt 5. 40 7 6. 73 6 6. 67 6 6. 87 5 6. 51 6 6. 76 9 5. 50 5 32 9 41 4 49 1 41 4 45 6 37 1 37 7 5. 07 8 6. 32 2 6. 18 5 6. 46 1 6. 06 0 6. 39 8 5. 12 8 La n gz e itle ist u n gs be zu g SG B II § 4 8a vo r Ei n tri tt 15 . 02 3 17 . 25 7 16 . 16 0 17 . 20 7 15 . 98 2 17 . 14 5 16 . 25 7 46 76 83 96 11 3 50 8 1. 04 4 14 . 97 7 17 . 18 1 16 . 07 7 17 . 11 1 15 . 86 9 16 . 63 7 15 . 21 3 55 Ja hr e u n d äl te r be i E in tri tt 63 6 1. 03 0 80 8 78 7 91 0 1. 12 5 1. 24 8 32 4 61 7 54 3 51 9 60 9 81 4 88 0 31 2 41 3 26 5 26 8 30 1 31 1 36 8 45 Ja hr e u n d äl te r be i E in tri tt 7. 28 0 10 . 51 7 10 . 19 7 9. 60 0 9. 79 3 10 . 33 2 10 . 35 0 4. 53 4 6. 94 3 7. 28 6 6. 52 2 6. 91 2 7. 22 2 7. 47 9 2. 74 6 3. 57 4 2. 91 1 3. 07 8 2. 88 1 3. 11 0 2. 87 1 jün ge r a ls 30 Ja hr e be i E in tri tt 15 . 57 9 18 . 55 3 19 . 11 2 18 . 11 6 17 . 72 0 18 . 54 2 17 . 12 5 7. 44 1 9. 53 0 10 . 66 4 9. 75 1 10 . 44 3 10 . 94 1 10 . 76 4 8. 13 8 9. 02 3 8. 44 8 8. 36 5 7. 27 7 7. 60 1 6. 36 1 a lle in e rz ie he n d 6. 26 2 8. 30 2 8. 93 2 8. 95 3 7. 88 4 7. 84 7 7. 20 7 1. 73 2 2. 51 1 2. 92 1 2. 64 4 2. 59 0 2. 74 3 3. 10 9 4. 53 0 5. 79 1 6. 01 1 6. 30 9 5. 29 4 5. 10 4 4. 09 8 O hn e a bg e sc hl o ss e n e Be ru fs a u sb ild u n g 24 . 61 3 29 . 43 5 30 . 31 1 30 . 37 6 30 . 97 5 30 . 98 4 30 . 84 6 11 . 93 4 14 . 78 3 15 . 68 0 14 . 93 5 16 . 49 2 15 . 82 5 17 . 23 4 12 . 67 9 14 . 65 2 14 . 63 1 15 . 44 1 14 . 48 3 15 . 15 9 13 . 61 2 Vo llz e it 39 . 39 4 49 . 50 1 52 . 99 4 53 . 39 0 54 . 12 7 56 . 64 4 54 . 62 8 22 . 87 1 31 . 49 7 34 . 58 4 31 . 52 1 33 . 70 7 35 . 46 2 36 . 12 6 16 . 52 3 18 . 00 4 18 . 41 0 21 . 86 9 20 . 41 9 21 . 18 2 18 . 50 2 Te ilz e it 2. 90 8 3. 85 1 4. 27 7 4. 24 5 4. 32 0 4. 65 8 4. 98 5 1. 24 1 1. 87 6 2. 38 3 1. 99 8 2. 21 6 2. 21 4 2. 65 4 1. 66 7 1. 97 5 1. 89 4 2. 24 7 2. 10 4 2. 44 4 2. 33 1 Qu el le : St at ist ik de r Bu nd es ag en tu r fü r Ar be it da vo n ku m u lie rte Ei n tri tte St ru kt u rm e rk m a le In sg e sa m t, da vo n SG B III SG B II Drucksache 19/10766 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 2 Deutschland (Gebietsstand Mai 2019) Zeitreihe, Datenstand: Mai 2019 August 2008 - Juli 2009 August 2009 - Juli 2010 August 2010 - Juli 2011 August 2011 - Juli 2012 August 2012 - Juli 2013 August 2013 - Juli 2014 August 2014 - Juli 2015 August 2015 - Juli 2016 August 2016 - Juli 2017 August 2017 - Juli 2018 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Insgesamt, darunter 32.353 39.575 53.373 56.772 58.016 57.151 57.972 61.953 65.734 64.142 langzeitarbeitslos vor Eintritt 5.516 5.876 6.679 6.446 6.094 5.443 5.856 6.264 6.603 6.036 Langzeitleistungsbezug SGB II § 48a vor Eintritt x x x 15.435 15.988 15.325 15.649 16.483 17.472 16.676 55 Jahre und älter bei Eintritt 178 281 583 673 856 833 667 843 967 1.129 45 Jahre und älter bei Eintritt 2.879 4.046 6.821 7.718 9.335 9.104 8.751 9.482 10.322 10.432 jünger als 30 Jahre bei Eintritt 14.501 16.504 20.473 19.870 18.247 17.554 17.626 18.297 19.053 18.377 alleinerziehend 4.601 5.505 6.601 6.627 7.318 7.793 7.945 8.403 8.521 7.753 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung x 9.959 23.559 28.024 27.757 28.094 28.386 30.371 31.883 31.143 Vollzeit 26.348 32.043 43.970 47.273 45.924 47.006 50.020 54.027 58.193 56.649 Teilzeit 1.404 2.053 2.741 2.953 3.371 3.454 3.690 4.025 4.263 4.458 Insgesamt, darunter 6.683 8.847 11.513 10.471 11.114 12.912 13.849 14.146 15.150 14.871 langzeitarbeitslos vor Eintritt 1.299 1.358 1.373 1.189 1.220 1.378 1.643 1.617 1.802 1.578 Langzeitleistungsbezug SGB II § 48a vor Eintritt x x x 3.161 3.295 3.850 4.112 4.135 4.571 4.325 55 Jahre und älter bei Eintritt 23 27 77 84 127 129 120 169 194 240 45 Jahre und älter bei Eintritt 561 779 1.389 1.290 1.566 1.778 1.910 1.948 2.161 2.205 jünger als 30 Jahre bei Eintritt 3.201 4.000 4.543 3.909 3.930 4.359 4.665 4.600 4.878 4.704 alleinerziehend 965 1.203 1.420 1.353 1.443 1.909 2.178 1.996 2.033 1.890 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung x 4.126 6.247 5.779 6.079 7.069 7.534 7.657 8.376 8.202 Vollzeit 5.861 7.659 9.972 8.979 9.054 10.743 12.130 12.430 13.320 13.261 Teilzeit 347 387 532 478 621 831 922 987 1.136 1.156 Insgesamt, darunter 20,7 22,4 21,6 18,4 19,2 22,6 23,9 22,8 23,0 23,2 langzeitarbeitslos vor Eintritt 23,5 23,1 20,6 18,4 20,0 25,3 28,1 25,8 27,3 26,1 Langzeitleistungsbezug SGB II § 48a vor Eintritt x x x 20,5 20,6 25,1 26,3 25,1 26,2 25,9 55 Jahre und älter bei Eintritt 12,9 9,6 13,2 12,5 14,8 15,5 18,0 20,0 20,1 21,3 45 Jahre und älter bei Eintritt 19,5 19,3 20,4 16,7 16,8 19,5 21,8 20,5 20,9 21,1 jünger als 30 Jahre bei Eintritt 22,1 24,2 22,2 19,7 21,5 24,8 26,5 25,1 25,6 25,6 alleinerziehend 21,0 21,9 21,5 20,4 19,7 24,5 27,4 23,8 23,9 24,4 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung x 41,4 26,5 20,6 21,9 25,2 26,5 25,2 26,3 26,3 Vollzeit 22,2 23,9 22,7 19,0 19,7 22,9 24,3 23,0 22,9 23,4 Teilzeit 24,7 18,9 19,4 16,2 18,4 24,1 25,0 24,5 26,6 25,9 x Ausweis nicht möglich Austritte von Teilnehmenden aus abschlussorientierter Förderung der beruflichen Weiterbildung, nach vorzeitig beendeter Förderung und Strukturmerkmalen Insgesamt, davon kumulierte Austritte Insgesamt, darunter Förderung vorzeitig beendet Abbruchquote Strukturmerkmale Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10766 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 2 Deutschland (Gebietsstand Mai 2019) Zeitreihe, Datenstand: Mai 2019 Insgesamt, darunter langzeitarbeitslos vor Eintritt Langzeitleistungsbezug SGB II § 48a vor Eintritt 55 Jahre und älter bei Eintritt 45 Jahre und älter bei Eintritt jünger als 30 Jahre bei Eintritt alleinerziehend Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Vollzeit Teilzeit Insgesamt, darunter langzeitarbeitslos vor Eintritt Langzeitleistungsbezug SGB II § 48a vor Eintritt 55 Jahre und älter bei Eintritt 45 Jahre und älter bei Eintritt jünger als 30 Jahre bei Eintritt alleinerziehend Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Vollzeit Teilzeit Insgesamt, darunter langzeitarbeitslos vor Eintritt Langzeitleistungsbezug SGB II § 48a vor Eintritt 55 Jahre und älter bei Eintritt 45 Jahre und älter bei Eintritt jünger als 30 Jahre bei Eintritt alleinerziehend Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Vollzeit Teilzeit x Ausweis nicht möglich Austritte von Teilnehmenden aus abschlussorientierter Förderung der beruflichen Weiterbildung, nach vorzeitig beendeter Förderung und Strukturmerkmalen Insgesamt, darunter Förderung vorzeitig beendet Abbruchquote Strukturmerkmale August 2008 - Juli 2009 August 2009 - Juli 2010 August 2010 - Juli 2011 August 2011 - Juli 2012 August 2012 - Juli 2013 August 2013 - Juli 2014 August 2014 - Juli 2015 August 2015 - Juli 2016 August 2016 - Juli 2017 August 2017 - Juli 2018 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 10.611 14.836 25.410 29.773 30.843 32.326 33.325 36.203 38.939 39.318 282 293 404 481 428 375 395 421 448 383 x x x 45 70 71 67 92 147 532 127 184 339 386 469 550 414 569 655 797 1.594 2.273 4.244 4.951 5.984 6.250 5.977 6.557 7.178 7.430 3.858 5.318 8.701 9.438 8.792 9.128 9.596 10.273 10.939 10.873 670 793 1.446 1.774 2.123 2.353 2.393 2.556 2.713 2.725 x 3.897 10.825 13.961 13.670 14.228 14.444 15.645 16.331 16.476 9.188 12.929 23.216 27.570 28.267 29.407 30.314 32.815 35.406 35.694 531 818 1.187 1.188 1.593 1.685 1.726 1.920 2.066 2.120 1.720 3.342 5.868 5.309 5.627 6.860 7.299 7.659 8.152 8.709 46 54 92 74 63 81 97 73 85 82 x x x 7 8 19 16 27 43 212 12 17 55 43 83 83 89 123 124 170 238 441 955 836 1.017 1.193 1.338 1.336 1.432 1.497 710 1.360 1.991 1.757 1.780 2.151 2.237 2.352 2.501 2.664 105 223 384 367 383 517 603 565 570 713 x 1.469 3.006 2.706 2.823 3.289 3.387 3.622 3.853 4.195 1.607 3.183 5.579 5.026 5.258 6.347 6.794 7.079 7.571 8.084 71 96 199 177 261 384 370 421 432 488 16,2 22,5 23,1 17,8 18,2 21,2 21,9 21,2 20,9 22,2 16,3 18,4 22,8 15,4 14,7 21,6 24,6 17,3 19,0 21,4 x x x 15,6 11,4 26,8 23,9 29,3 29,3 39,8 9,4 9,2 16,2 11,1 17,7 15,1 21,5 21,6 18,9 21,3 14,9 19,4 22,5 16,9 17,0 19,1 22,4 20,4 19,9 20,1 18,4 25,6 22,9 18,6 20,2 23,6 23,3 22,9 22,9 24,5 15,7 28,1 26,6 20,7 18,0 22,0 25,2 22,1 21,0 26,2 x 37,7 27,8 19,4 20,7 23,1 23,4 23,2 23,6 25,5 17,5 24,6 24,0 18,2 18,6 21,6 22,4 21,6 21,4 22,6 13,4 11,7 16,8 14,9 16,4 22,8 21,4 21,9 20,9 23,0 x Ausweis nicht möglich SGB III kumulierte Austritte darunter Drucksache 19/10766 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 2 Deutschland (Gebietsstand Mai 2019) Zeitreihe, Datenstand: Mai 2019 Insgesamt, darunter langzeitarbeitslos vor Eintritt Langzeitleistungsbezug SGB II § 48a vor Eintritt 55 Jahre und älter bei Eintritt 45 Jahre und älter bei Eintritt jünger als 30 Jahre bei Eintritt alleinerziehend Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Vollzeit Teilzeit Insgesamt, darunter langzeitarbeitslos vor Eintritt Langzeitleistungsbezug SGB II § 48a vor Eintritt 55 Jahre und älter bei Eintritt 45 Jahre und älter bei Eintritt jünger als 30 Jahre bei Eintritt alleinerziehend Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Vollzeit Teilzeit Insgesamt, darunter langzeitarbeitslos vor Eintritt Langzeitleistungsbezug SGB II § 48a vor Eintritt 55 Jahre und älter bei Eintritt 45 Jahre und älter bei Eintritt jünger als 30 Jahre bei Eintritt alleinerziehend Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Vollzeit Teilzeit x Ausweis nicht möglich Austritte von Teilnehmenden aus abschlussorientierter Förderung der beruflichen Weiterbildung, nach vorzeitig beendeter Förderung und Strukturmerkmalen Insgesamt, darunter Förderung vorzeitig beendet Abbruchquote Strukturmerkmale August 2008 - Juli 2009 August 2009 - Juli 2010 August 2010 - Juli 2011 August 2011 - Juli 2012 August 2012 - Juli 2013 August 2013 - Juli 2014 August 2014 - Juli 2015 August 2015 - Juli 2016 August 2016 - Juli 2017 August 2017 - Juli 2018 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 21.742 24.739 27.963 26.999 27.173 24.825 24.647 25.750 26.795 24.823 5.234 5.583 6.275 5.965 5.666 5.068 5.461 5.843 6.155 5.653 x x x 15.390 15.918 15.254 15.582 16.391 17.325 16.144 51 97 244 287 387 283 253 274 312 332 1.285 1.773 2.577 2.767 3.351 2.854 2.774 2.925 3.144 3.002 10.643 11.186 11.772 10.432 9.455 8.426 8.030 8.024 8.114 7.504 3.931 4.712 5.155 4.853 5.195 5.440 5.552 5.847 5.808 5.028 x 6.062 12.734 14.063 14.087 13.866 13.942 14.726 15.552 14.667 17.160 19.114 20.754 19.703 17.657 17.599 19.706 21.212 22.787 20.954 873 1.235 1.554 1.765 1.778 1.769 1.964 2.105 2.197 2.338 4.963 5.505 5.645 5.162 5.487 6.052 6.550 6.487 6.998 6.162 1.253 1.304 1.281 1.115 1.157 1.297 1.546 1.544 1.717 1.496 x x x 3.154 3.287 3.831 4.096 4.108 4.528 4.113 11 10 22 41 44 46 31 46 70 70 323 338 434 454 549 585 572 612 729 708 2.491 2.640 2.552 2.152 2.150 2.208 2.428 2.248 2.377 2.040 860 980 1.036 986 1.060 1.392 1.575 1.431 1.463 1.177 x 2.657 3.241 3.073 3.256 3.780 4.147 4.035 4.523 4.007 4.254 4.476 4.393 3.953 3.796 4.396 5.336 5.351 5.749 5.177 276 291 333 301 360 447 552 566 704 668 22,8 22,3 20,2 19,1 20,2 24,4 26,6 25,2 26,1 24,8 23,9 23,4 20,4 18,7 20,4 25,6 28,3 26,4 27,9 26,5 x x x 20,5 20,6 25,1 26,3 25,1 26,1 25,5 21,6 10,3 9,0 14,3 11,4 16,3 12,3 16,8 22,4 21,1 25,1 19,1 16,8 16,4 16,4 20,5 20,6 20,9 23,2 23,6 23,4 23,6 21,7 20,6 22,7 26,2 30,2 28,0 29,3 27,2 21,9 20,8 20,1 20,3 20,4 25,6 28,4 24,5 25,2 23,4 x 43,8 25,5 21,9 23,1 27,3 29,7 27,4 29,1 27,3 24,8 23,4 21,2 20,1 21,5 25,0 27,1 25,2 25,2 24,7 31,6 23,6 21,4 17,1 20,2 25,3 28,1 26,9 32,0 28,6 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit x Ausweis nicht möglich SGB II kumulierte Austritte darunter Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10766 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ta be lle 3 De u ts ch la nd (G eb ie ts st an d M ai 2 01 9) Ze itr ei he , Da te n st an d: M ai 2 01 9 Au gu st 20 16 - Ju li 20 17 Au gu st 20 17 - Ju li 20 18 Au gu st 20 16 - Ju li 20 17 Au gu st 20 17 - Ju li 20 18 Au gu st 20 16 - Ju li 20 17 Au gu st 20 17 - Ju li 20 18 1 2 3 4 5 6 In sg es am t, da ru n te r 6. 52 4 5. 75 1 2. 14 4 2. 50 9 4. 38 0 3. 24 1 la ng ze ita rb ei ts lo s vo r Ei nt rit t 1. 43 7 95 6 21 34 1. 41 6 92 2 La n gz ei tle is tu n gs be zu g SG B II § 4 8a vo r Ei nt rit t 3. 18 3 2. 45 1 72 11 0 3. 11 1 2. 34 1 55 Ja hr e u n d äl te r be i E in tri tt 67 87 24 40 43 47 45 Ja hr e u n d äl te r be i E in tri tt 66 9 71 2 27 1 38 8 39 8 32 4 jün ge r al s 30 Ja hr e be i E in tri tt 2. 26 0 1. 78 1 63 4 69 2 1. 62 6 1. 08 9 al le in er zie he n d 88 6 80 5 13 1 19 3 75 5 61 2 O hn e ab ge sc hl os se n e Be ru fs au sb ild u n g 4. 39 3 3. 78 2 1. 15 8 1. 39 0 3. 23 5 2. 39 1 Vo llz ei t 4. 94 2 4. 18 5 1. 83 2 2. 05 0 3. 11 0 2. 13 4 Te ilz ei t 1. 53 6 1. 46 4 30 3 44 4 1. 23 3 1. 02 0 Qu el le : St at ist ik de r Bu n de sa ge n tu r fü r Ar be it Ei nt rit te in Ve rm itt lu ng v o n G ru n dk om pe te nz en F bW , n ac h St ru kt ur m er km al en In sg es am t, da vo n da vo n ku m u lie rte Ei nt rit te SG B III SG B II St ru kt u rm er km al e Drucksache 19/10766 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333