Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10767 19. Wahlperiode 07.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9376 – Rolle und Regulierung von Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die weltweit größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften („Big Four“) Deloitte, Ernst & Young (EY), KPMG und PricewaterhouseCoopers (PwC) erwirtschaften einen Jahresumsatz von 120 Mrd. Euro und beraten 89 Prozent der 160 größten deutschen Aktienunternehmen (www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/ wirtschaftspruefer-102.html). Die hohe Macht- und Marktkonzentration der „Big Four“ wird von Wirtschaftsexperten kritisch betrachtet, da sie Wettbewerbsverzerrungen herbeiführe sowie für Verschleierung, Absprachen und den Missbrauch von Insiderwissen anfällig sei (www.fnlondon.com/articles/kpmgchair -calls-big-four-an-oligopoly-after-carillion-collapse-20180516). In Deutschland ist die Analyse der Unternehmenskonzentration Aufgabe der staatlichen Monopolkommission, welche dafür vom Statistischen Bundesamt nach § 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) umfangreiche Daten erhält . Durch die „Luxemburg Leaks“ wurde einer breiten Öffentlichkeit bekannt, dass die „Big Four“ aggressive Steuersparmodelle vermarkten (www.icij.org/ investigations/luxembourg-leaks/new-leak-reveals-luxembourg-tax-deals-disneykoch -brothers-empire/). Die „Paradise Papers“ unterstrichen dies erneut. EY etwa half Besitzern von Privatjets bei der steuerfreien Einfuhr ihrer Flugzeuge. Schätzungen zufolge kam es zu Steuereinbußen von bis zu 250 Mio. Euro innerhalb der EU (www.tagesschau.de/ausland/paradisepapers/paradisepapers- 179.html). Firmen der „Big Four“ waren zudem an Cum-Ex-Fällen beteiligt. So wussten Wirtschaftsprüfer von KPMG schon 2010, dass die Erstattung der Kapitalertragsteuern einer von ihnen geprüften Bank illegal sein könnte (Süddeutsche Zeitung, 25. Februar 2019 S. 17). Auch die Bilanzen etlicher Banken, die im großen Maße an Cum-Ex-Geschäften beteiligt waren, wurden von Firmen der „Big Four“ geprüft (www.tagesschau.de/wirtschaft/cum-ex-kpmg-101.html). Spätestens seit der Finanzkrise werden überdies etwaige Interessenskonflikte aus gleichzeitiger Prüfung und Beratung von Unternehmen durch die „Big Four“ von Seiten des Europäischen Parlaments sowie des Rates der Europäischen Union (EU) kritisch diskutiert (www.europarl.europa.eu/doceo/ document/A-8-2016-0223_DE.pdf?redirect). Im Jahr 2014 beschloss die EU für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10767 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gewisse Fälle ein Prüfungsverbot für Wirtschaftsprüfgesellschaften, die zugleich das Unternehmen beraten (Verordnung (EU) Nr. 537/2014). Weitergehende Forderungen des damaligen EU-Kommissars Michel Barnier wurden mutmaßlich durch starken Lobbyismus der betroffenen Unternehmen verworfen (http://mediathek.daserste.de/Reportage-Dokumentation/Die-unheimliche-Machtder -Berater/Video?bcastId=799280&documentId=60601660). Interessenskonflikte könnten außerdem aus der Gleichzeitigkeit von Beratung sowohl in Gesetzgebungsverfahren als auch für Privatfirmen zur Anwendung der Gesetze erwachsen (https://corporateeurope.org/sites/default/files/tax-avoidance-industrylobby -low-res.pdf). Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7489 geht hervor, dass sich die Ausgaben der Bundesregierung für externe Berater seit 2014 vervierfacht haben. Insgesamt haben die Bundesregierungen unter Bundeskanzlerin Dr. Merkel seit 2006 über 1,2 Mrd. Euro an Berater überwiesen. Schon 2016 warnte der Bundesrechnungshof vor der Gefahr, dass staatliche „Kernaufgaben“ an Dritte ausgelagert werden und die „Gestaltungskompetenz“ des eigenen Personals verloren gehe (DER SPIEGEL Nr. 5/26. Januar 2019 S. 20). Dr. Dietmar Fink, Professor für Unternehmungsberatung, bemängelt, dass der Staat so abhängig von externer Hilfe sei, dass er ohne Berater seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen könne (DER SPIEGEL Nr. 5/26. Januar 2019 S. 22). Grund hierfür könnte auch die vom deutschen Beamtenbund ermittelte Personallücke von 200 000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst sein (DER SPIEGEL Nr. 5/26. Januar 2019 S. 15). Marktmacht 1. Welchen Marktanteil hatten die Unternehmen der „Big Four“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 in Deutschland jeweils in den Märkten für Wirtschaftsprüfung sowie einzelnen Formen der Beratungstätigkeit (bitte nach Unternehmen, Prüfungs- bzw. Beratungstätigkeit und Jahren aufschlüsseln )? Hinsichtlich des Gesamtmarkts für Wirtschaftsprüfung- und Beratungsleistungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 2. Welche Risiken entstehen nach Auffassung der Bundesregierung aus der hohen Marktkonzentration der „Big Four“ bezüglich a) Wettbewerbsverzerrungen, b) Verschleierungen, c) Absprachen, d) Missbrauch von Insiderwissen (bitte begründen)? Wenn wenige große Unternehmen hohe Marktanteile auf sich vereinen, besteht auf diesen Märkten generell ein erhöhtes Missbrauchspotential. Die Konzentration führt zu einer stärkeren Transparenz und Abstimmungen zwischen den wenigen großen Unternehmen werden erleichtert. Eine solche Marktsituation kann beispielsweise auch genutzt werden, um gemeinsam kleinere Wettbewerber vom Markt zu verdrängen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält daher explizite Regelungen über die gemeinsame Marktbeherrschung durch mehrere Unternehmen (§ 18 Absatz 5 ff. GWB). Nach diesen Vorschriften könnten auch die so genannten Big Four grundsätzlich Adressaten der kartell- Drucksache 19/10767 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10767 rechtlichen Missbrauchsverbote sein und damit im Wettbewerb besonderen Verhaltenspflichten unterliegen. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. Denn grundsätzlich kann auch in hoch konzentrierten Märkten noch wesentlicher Wettbewerb bestehen. Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die „Big Four“ im Bereich Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung in den letzten zehn Jahren eine potentielle gemeinsame Marktmacht missbraucht haben könnten. 3. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland seit 2008 kartellbzw . wettbewerbsrechtliche Verfahren bzw. Erlasse gegen Unternehmen der „Big Four“ gegeben? Falls ja, wann, wie viele, und welcher Art? Nach Auskunft des Bundeskartellamtes hat es seit 2008 im Bereich Steuerberatung /Wirtschaftsprüfung weder Fusionskontrollverfahren gegeben, an denen eines der so genannten Big Four-Unternehmen beteiligt war, noch wurden hier sonstige kartellrechtliche Verfahren gegen diese geführt. Zusammenschlussvorhaben der „Big Four“ mit Auswirkungen auf anderen Märkten konnten allesamt im Vorprüfverfahren freigegeben werden. 4. Wie viele der Aktiengesellschaften, an denen der Bund ausweislich Bundesbeteiligungsbericht mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen hält, wurden seit 2013 von Unternehmen der „Big Four“ geprüft (bitte nach Jahr und Prüfgesellschaft aufschlüsseln)? Jahr Anzahl der geprüften Aktiengesellschaften Prüfgesellschafft Deloitte EY KPMG PwC 2013 15 3 12 2014 15 3 12 2015 14 3 11 2016 12 2 10 2017 12 1 1 10 2018 12 2 1 9 2019 7 7 Aggressive Steuerplanung 5. Welche Risiken sieht die Bundesregierung aus der Geschäftstätigkeit der „Big Four“ für die Verbreitung aggressiver Steuergestaltungen in Deutschland bzw. mit fiskalischem Effekt für Deutschland? Steuergestaltungen werden immer ausgefeilter und machen sich häufig die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Werten zunutze. Unterschiede der Steuerrechtsordnungen mehrerer Staaten werden genutzt, um steuerpflichtige Gewinne in Staaten mit vorteilhafteren Steuersystemen zu verlagern oder die Gesamtsteuerbelastung der Steuerpflichtigen zu verringern. Global operierende Beratungseinheiten können diese Unterschiede leichter aufdecken und daher schneller nutzbar machen. Quantifizierbare Erkenntnisse, ob bzw. inwieweit die Verbreitung aggressiver Steuergestaltungen mit fiskalischem Effekt in Deutschland und die Geschäftstätigkeit der international ausgerichteten Beratungsgesellschaften zusammenhängen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10767 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10767 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Hat die Bundesregierung aus den Veröffentlichungen der vergangenen Jahre, welche eine Beteiligung von Beratungsunternehmen wie den „Big Four“ an Steuerskandalen wie den „Luxembourg Leaks“ oder den „Paradise Papers“ berichteten, gesetzgeberische Konsequenzen hinsichtlich der Regulierung von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften in Deutschland gezogen (bitte begründen)? Die Auswirkungen der Maßnahmen aus der EU-Abschlussprüferreform und der im Jahr 2016 erfolgten Umsetzung in nationales Recht werden derzeit noch analysiert . Die Evaluation der EU-Reform obliegt der EU-Kommission. Aus diesem Grund sieht die Bundesregierung derzeit keinen Bedarf gesetzgeberische Konsequenzen hinsichtlich der Regulierung von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften in Deutschland zu ziehen. 7. In wie vielen Fällen wurde in Deutschland seit 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Unternehmen der „Big Four“ wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt, und mit welchen Ergebnissen (bitte nach Jahren, finanziellen Volumina und Bundesländern aufschlüsseln)? 8. In wie vielen Fällen wurde in Deutschland seit 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Unternehmen der „Big Four“ wegen anderer Wirtschaftsvergehen als Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt, und mit welchen Ergebnissen (bitte nach Jahren, finanziellen Volumina und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von steuerstrafrechtlich relevanten Vergehen und Wirtschaftsvergehen liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 9. Gibt oder gab es einen Austausch zwischen der Bundesregierung und den „Big Four“ bezüglich den Vorgängen zu Cum-Ex oder vergleichbaren Geschäften ? a) Wann fanden diesbezüglich Treffen mit welchen Teilnehmern statt? b) Was war oder ist das Ziel des Austausches? c) Welche Ergebnisse wurden bisher erzielt? Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Darunter fallen auch Termine mit Vertreterinnen und Vertretern u. a. von Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Unter diesen ständigen Austausch fallen Treffen, Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Treffen besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt; daher kann die Vollständigkeit der angegebenen Treffen nicht zugesichert werden. Darüber hinaus liegen keine Dokumentationen zu Treffen von Amtsvorgängern vor. Daher werden im Folgenden nur Treffen ab Konstituierung der Bundesregierung (14. März 2018) angegeben . Drucksache 19/10767 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10767 Die Bundesregierung versteht die Frage dahingehend, dass nach Gesprächen der Leitungsebene der Bundesregierung gefragt ist. Jahr Abteilung Zweck Anzahl der Treffen 2018 Staatssekretär Gatzer Wahrnehmung der Aufsichtsrats-Mandate bei der PD Berater der öffentlichen Hand GmbH und Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH sowie Austausch zu aktuellen Fragen in BMF-Zuständigkeit 5 2018 Staatssekretär Schmidt Austausch zu aktuellen Fragen im deutschen und europäischen Finanzmarkt 1 2019 Staatssekretär Gatzer Wahrnehmung des Aufsichtsrats-Mandats bei der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH 1 2019 Staatssekretär Kukies Austausch zu aktuellen Fragen im deutschen und europäischen Finanzmarkt 3 Weiterhin haben die Parlamentarische Staatssekretärin Bettina Hagedorn und Staatssekretär Werner Gatzer 2019 sowie Staatssekretär Wolfgang Schmidt 2018 und 2019 an Schulungen für Aufsichtsräte teilgenommen, die teilweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von EY bzw. PwC durchgeführt wurden. Der Bundesminister Olaf Scholz und Staatssekretär Wolfgang Schmidt waren 2019 zudem Gäste bei einer von EY mitveranstalteten Europakonferenz. Über einen Austausch zwischen der Bundesregierung und den „Big Four“ bezüglich der Vorgänge zu Cum-Ex oder vergleichbare Geschäfte liegen keine Informationen vor. 10. In wie vielen Cum-Ex-Verdachtsfällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen der „Big Four“ Prüfungen in den von Ermittlungen betroffenen Jahren bei im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften verdächtigten Unternehmen durchgeführt? Die nachfolgende Aufstellung enthält Prüfungen i. R. des Aufsichtsrechts, d. h. von der BaFin angeordnete bankaufsichtliche Prüfungen nach § 44 Absatz 1 KWG im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften bei verdächtigen Instituten sowie von den „Big Four“ durchgeführte interne Prüfungen der Banken selbst und sog. Nachschauprüfungen und Prüfungen i. R. der Wertpapieraufsicht. Jahr Prüfungen durch Firmen der „Big Four“ in den von Ermittlungen betroffenen Jahren bei im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften verdächtigten Firmen 2008 7 2009 16 2010 13 2011 11 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10767 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10767 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. In wie vielen Fällen wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach Kenntnis der Bundesregierung vor 2012 von Beschäftigten bei Unternehmen der „Big Four“ über Sachverhalte im Zusammenhang mit Cum-Ex oder vergleichbaren Geschäften informiert (vgl. www.tages schau.de/wirtschaft/cum-ex-kpmg-101.html)? In der nachfolgenden Aufstellung wurden alle Fälle im Zeitraum von 2008 bis 2011 berücksichtigt, in denen die BaFin von Beschäftigten bei Firmen der „Big Four“ über Sachverhalte im Zusammenhang mit Cum-Ex oder vergleichbaren Geschäften informiert wurde. Jahr Fälle der Information der BaFin durch Mitarbeiter der Firmen der „Big-Four“ 2008 0 2009 1 2010 1 2011 4 Interessenskonflikte bei privater Wirtschaftsprüfung und Beratung 12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass aus der gleichzeitigen Bereitstellung von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsdienstleistungen, wie unter anderem von den Unternehmen der „Big Four“ praktiziert, Interessenskonflikte entstehen können (bitte begründen)? 13. Sieht die Bundesregierung nach der 2016 erfolgten und durch die EU-Audit- Reform induzierten Überarbeitung der Abschlussprüfungsreform- und Abschlussprüferaufsichtsreformgesetze aktuell gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Begrenzung bzw. Vermeidung von Interessenskonflikten bei der Ausübung von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsdienstleistungen (bitte begründen)? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Mit der EU-Abschlussprüferreform aus dem Jahr 2014 wurde im Bereich der Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse die gleichzeitige Erbringung von bestimmten Beratungsleistungen und der Abschlussprüfung ausgeschlossen (Artikel 5 Verordnung (EU) Nr. 537/2014). Darüber hinaus sehen die §§ 319 bis 319b des Handelsgesetzbuchs (HGB) eine Reihe von Ausschluss- und Befangenheitsgründen vor, mit denen die Unabhängigkeit und Unbefangenheit des Abschlussprüfers gesichert werden. Schließlich enthalten die Wirtschaftsprüferordnung (WPO) und im Einzelnen die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer (§ 57 Absatz 3 WPO i. V. m. insbesondere Teil 1 und 3 der Berufssatzung) Regelungen , die auf die Unabhängigkeit und Unbefangenheit der Wirtschaftsprüfer zielen und Wirtschaftsprüfer von der Abschlussprüfung ausschließen, wenn Zweifel an der Unabhängigkeit bestehen (§ 31 Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer i. V. m. §§ 319 ff. HGB). Aus Sicht der Bundesregierung besteht nach Umsetzung der EU-Abschlussprüferreform in nationales Recht im Jahr 2016 durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) und das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) und vor einer ausstehenden Evaluation der Abschlussprüferreform durch die EU- Kommission zunächst kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Drucksache 19/10767 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10767 14. Wie viele Wirtschaftsprüfungsunternehmen waren seit 2008 in Deutschland jeweils selber als Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities – PIE) einzustufen (bitte nach Jahren auflisten)? Waren die Unternehmen der „Big Four“ seit 2008 jeweils immer als PIE eingestuft (bitte nach Jahren und Firma auflisten)? Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities - PIE) sind kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen (Artikel 2 Nummer 13 der Richtlinie 2006/43/EG). Wirtschaftsprüfungsgesellschaften können bereits aufgrund der berufsrechtlichen Regelungen zur Kapitalbindung (§ 28 Absatz 4 WPO) nicht kapitalmarktorientiert sein. Es gibt daher keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaften , die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind. 15. Sieht die Bundesregierung Gründe für eine über den aktuellen Rechtsrahmen hinausgehende formaljuristische bzw. konzerninterne faktische Trennung (Ring Fencing) von Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen (bitte begründen )? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 16. In wie vielen Fällen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 Verstöße durch Unternehmen der „Big Four“ gegen den Rechtsrahmen zur Regulierung von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsdienstleistungen gegeben , und wie wurden diese jeweils sanktioniert? Auf der Basis der noch nicht gemäß § 126a WPO getilgten Eintragungen in den über Berufsangehörige geführten Akten hat die Wirtschaftsprüferkammer in einem Fall festgestellt, dass eine „Big Four“-Gesellschaft wegen Verstoßes gegen das sogenannte Selbst-prüfungsverbot nach § 319 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d) in Verbindung mit Absatz 4 HGB als Abschlussprüfer ausgeschlossen war. Die für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft handelnden Berufsangehörigen wurden je nach Grad ihrer persönlichen Verantwortung mit einer Rüge mit Geldbuße in Höhe von 10 000 bis 20 000 Euro sanktioniert. Interessenskonflikte bei öffentlicher und privater Beratung 17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass aus der gleichzeitigen Beratung öffentlicher Einrichtungen im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen und privaten Unternehmen, welche diese Gesetze anwenden, Interessenskonflikte entstehen können (bitte begründen)? 18. Durch welche Maßnahmen, Vorkehrungen und Regelungen hegt die Bundesregierung etwaige Interessenskonflikte in solchen Fällen ein, insbesondere mit Blick auf Unternehmen wie die der „Big Four“, welche in hohem Ausmaß Expertise sowohl in Gesetzgebungsprozesse einspeisen, als auch im Privatsektor beratend agieren? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung sieht in der gleichzeitigen Beratung öffentlicher Einrichtungen im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen und privater Unternehmen keine Interessenkonflikte. Im Rahmen der Erstellung eines Gesetzentwurfes wird in der Regel eine Vielzahl an Stellungnahmen von Ländern, Verbänden und anderen interessierten Parteien eingespeist. Diese Stellungnahmen werden geprüft und im Rahmen eines Abwägungsprozesses ggf. berücksichtigt. Darüber hinaus wird auf die „Vereinbarung Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10767 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10767 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren“ verwiesen, die das Bundeskabinett am 15. November 2018 getroffen hat (abrufbar unter www. bundesregierung.de/resource/blob/975226/1557560/3eb272d7adece168064921217878 2fdb/2018-11-15-transparenz-gesetzgebungsverfahren-data.pdf?download=1). Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass Firmen wie die „Big Four“ auch ihre berufsrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere zur Vermeidung von Interessenskonflikten, einhalten. 19. In welchen von der Bundesregierung eingesetzten bzw. die Bundesregierung in ihrer Arbeit unterstützenden Beratungsgremien sind jeweils wie viele Beschäftige von Unternehmen der „Big Four“ vertreten (bitte auflisten)? Ressort Beratungsgremium Anzahl der Mitglieder, die Firmen der „Big Four“ vertreten BMJV Die Fachausschüsse des nach § 342 HGB vom BMJV anerkannten Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) mit insgesamt 14 Mitgliedern Deloitte 1 EY 1 KPMG 1 PwC 20. Wie oft und zu welchem Zweck haben seit 2008 Treffen von Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit Mitarbeitern von Unternehmen der „Big Four“ stattgefunden (bitte nach Jahr, Zweck und Abteilung auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Interessenskonflikte durch die „Drehtür“ 21. Welche aktuellen Mitglieder der Bundesregierung bzw. leitende Beschäftigte von Bundesministerien waren in der Vergangenheit in welcher Funktion für eine oder mehrere Unternehmen der „Big Four“ tätig (bitte auflisten )? 22. Welche ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung bzw. leitende Beschäftigte von Bundesministerien sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für Unternehmen der „Big Four“ tätig (bitte auflisten)? Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet. In den Kreis der aktuellen und ehemaligen leitenden Beschäftigten von Bundesministerien wurden die aktuellen und ehemaligen Beschäftigten der Leitungsebene der Ressorts (Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre) einbezogen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass aktuelle oder ehemalige Mitglieder der Bundesregierung oder Beschäftigte der Leitungsebene der einzelnen Ressorts in der Vergangenheit oder aktuell für Firmen der „Big Four“ tätig waren bzw. sind. Drucksache 19/10767 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10767 23. Welche Aufträge wurden zwischen November 2005 und Oktober 2009 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, zwischen Dezember 2013 und Januar 2017 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie zwischen Februar 2017 und März 2018 durch das Auswärtige Amt an das Unternehmen Deloitte vergeben? In den oben genannten Zeiträumen wurden keine Aufträge an die Firma Deloitte vergeben. Abhängigkeit des öffentlichen Dienstes von privater Beratung 24. In welcher Höhe und für welche Dienstleistungen hat die Bundesregierung seit 2008 Aufträge an die Unternehmen der „Big Four“ vergeben (bitte Aufträge mit Informationen zu dienstleistendem Unternehmen, Jahr, auftraggebendem Bundesministerium, Auftragsbeschreibung und finanziellem Volumen auflisten)? 25. Wie viele Beratertage haben Unternehmen der „Big Four“ je Bundesministerium seit 2008 der Bundesregierung in Rechnung gestellt (bitte nach Jahr, Bundesministerium und durchschnittlichem Tagessatz aufschlüsseln)? Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. Mit der Bitte um gleichzeitige Nennung der Namen der Mittelempfänger und der Höhe der ausgereichten Mittel üben die Fragesteller ihr Frage- und Informationsrecht aus, welches Verfassungsrang genießt. Diesem Informationsanspruch stehen Grundrechte Dritter gegenüber, hier mit Blick auf die Namensnennung und des Vertragsgegenstands bei gleichzeitiger Nennung der Höhe der Mittel das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das durch Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Recht auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Widerspricht der Auftragnehmer bzw. Gutachter der Nennung seines Namens und der Höhe der ausgereichten Mittel und sind diese bislang auch nicht öffentlich bekannt, würde eine Übermittlung der entsprechenden Informationen in die vorbezeichneten Grundrechte eingreifen. Ein solcher Grundrechtseingriff ist nur dann zulässig, wenn er in überwiegendem Allgemeininteresse erfolgt und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist. Hierzu sind das parlamentarische Informationsinteresse und das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse der Dritten gegeneinander abzuwägen und im Wege der praktischen Konkordanz in Ausgleich zu bringen. Im Rahmen dieser Abwägung ist unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls insbesondere zu prüfen, ob eine eingestufte Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages in Betracht kommt, die Antwort also nicht veröffentlicht, sondern ausschließlich dem entsprechend ermächtigten Personenkreis zugänglich gemacht wird. Im Ergebnis dieser Abwägung ist daher die Antwort in Form einer Anlage 1 als Verschlusssache mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und wird an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* Nach dem Verständnis der Bundesregierung beziehen sich die Fragen 24 bis 27 einheitlich auf Beratungsaufträge in Form von Wirtschaftsberatung an Externe. * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10767 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10767 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Tatsache, dass die Bundesregierung Fragen beantwortet, welche Begriffe wie „Beratung“, „Beratungstätigkeit“, „Beratungsdienstleistungen“, „Beratertage“ enthalten, impliziert nicht, dass sich Leistungen von Auftragnehmern, auf die sich diese Antworten beziehen, der Definition ‚externer Beratungsleistungen‘ auf Basis des Beschlusses des Haushaltsschusses des Deutschen Bundestages vom 28 Juni 2006 entsprechen. Das BMF hat seiner Antwort die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/8549 zugrunde gelegt. Zu Anlage 1 (Antwort zu den Fragen 24 und 25) weist die Bundesregierung auf folgenden Umstand hin: Aus dem finanziellen Auftragsvolumen und der Anzahl der in Rechnung gestellten Beratertage kann nicht ohne weiteres ein durchschnittlicher Tagessatz errechnet werden. Denn Auftragsvolumina können auch als bloße Kostenobergrenze vereinbart und es können noch andere Kosten als Honorare für Beratertage in Ansatz gebracht worden sein. 26. Nach welchen Kriterien prüft welche Stelle in der Bundesregierung die Ergebnisse bzw. die Kosteneffizienz der von externen Unternehmen erbrachten Beratungsdienstleistungen? Was waren Ergebnisse solcher Überprüfungen seit 2008? Die Auftragsvergaben und -abwicklungen erfolgen dezentral durch die Ressorts oder Geschäftsbereichsbehörden. Eine zentrale Prüfung findet dementsprechend nicht statt. Voraussetzung für jede Auftragserteilung ist eine Untersuchung der Wirtschaftlichkeit . Maßnahmen zur Kostenkontrolle und -effizienz werden, in Abhängigkeit von den konkreten Aufträgen, getroffen insbesondere bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung , bei der Vertragsgestaltung und der laufenden und abschließenden Leistungskontrolle. Eine zentrale Erfassung der bei den einzelnen Auftragsabwicklungen von den zuständigen Stellen getroffenen Maßnahmen oder erzielten Ergebnisse findet nicht statt. 27. In welcher Höhe und für welche Dienstleistungen hat das BMF inklusive nachgeordneter Behörden und Gesellschaften in Verantwortung des Bundesministeriums seit 2008 Aufträge an die Unternehmen der „Big Four“ vergeben (bitte Aufträge mit Informationen zu dienstleistendem Unternehmen, Jahr, auftraggebendem Bundesministerium, Auftragsbeschreibung und finanziellem Volumen auflisten)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 24 und 25 verwiesen sowie auf Anlage 2, die als Verschlusssache mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt wird.* * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 19/10767 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10767 28. Für welche Vorhaben der laufenden Legislaturperiode beabsichtigt das BMF externe, entgeltliche Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen, und aus welchem Haushaltstitel sollen die entsprechenden Zahlungen geleistet werden ? 29. Ist das BMF nach eigener Auffassung auf die Hilfe von Beratungsunternehmen angewiesen? Falls ja, weshalb? Falls nicht, wie begründet sie die Vergabe von Beratungsaufträgen? Die Fragen 28 und 29 werden zusammen beantwortet. Aufträge an externe Beratungsdienstleister werden nur erteilt, wenn ein Beratungsbedarf festgestellt ist und die Prüfung der Wirtschaftlichkeit (§ 7 Absatz 2 BHO) erfolgt ist. Es erfolgt immer eine Einzelfallprüfung, ob Personal vorhanden ist, das eingesetzt werden könnte, ob erforderliche Spezialkenntnisse vorhanden sind und ob der finanzielle Aufwand für den Einsatz externer Berater gerechtfertigt wäre. Die Beauftragungen richten sich also nach aktuellem Bedarf. Eine Vorab-Planung von Beratungsgegenständen für die Legislaturperiode oder eine Prognose für eine zukünftige Bedarfsentwicklung liegen nicht vor. Aufträge werden im BMF in der Regel finanziert aus dem Kap. 0811 Titel 52602. 30. Wie hat sich der Soll- und Ist-Personalstand des BMF in Vollzeitäquivalenten seit 2008 entwickelt (bitte nach Jahren und Abteilung aufschlüsseln)? 31. Ist in der laufenden Legislaturperiode ein weiterer Personalzuwachs im BMF geplant? Falls ja, wie viele zusätzliche neue Stellen sollen wann in welchen Abteilungen geschaffen werden? Falls nein, warum nicht? Die Fragen 30 und 31 werden zusammen beantwortet. Der Soll- und Ist-Personalstand in Vollzeitäquivalenten des BMF wird jährlich im Bundeshaushaltsplan (Einzelplan 08) veröffentlicht und ist für jedermann zugänglich (z. B. im Internet: www.bundeshaushalt.de/download; die „Ist-Besetzung am 1. Juni“ wird in Vollzeitäquivalenten angegeben). Aufgrund der im BMF praktizierten Topfwirtschaft findet keine Zuordnung aller (Plan-)Stellen zu den einzelnen Abteilungen statt. Die erbetene Aufschlüsselung nach Abteilungen ist daher nicht möglich. Aufgrund der Jährlichkeit des Haushalts können für die laufende Legislaturperiode keine Aussagen zu dem geplanten Personalzuwachs gemacht werden. Beim Haushalt 2020 bleibt das Ergebnis der Haushaltsaufstellung und der parlamentarischen Beratungen abzuwarten. 32. Plant das BMF, zukünftig in stärkerem oder weniger starkem Maß auf externe Beratungsdienstleistungen zurückzugreifen? Was spricht aus Sicht des BMF für eine erweiterte bzw. eingeschränkte Nutzung externer Beratungsgesellschaften zur Aufgabenerfüllung des Bundesministeriums (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 28 und 29 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10767 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deloitte EY KPMG PwC 2009 BMF Strategien zur Bilanzentlastung für Banken – Teilprojekt: Beratung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu Bilanzierungsfragen 2009 BMF Prozessorganisation- und dokumentation für das Erstellen eines Wirtschaftsplanes 2009 BMF Operationalisierung Gesetzesentwürfe für Zweckgesellschaften und Abwicklungsanstalten 2009 BMF Begleitung Maßnahmen nach §§ 6a und 8a FMStFG 2009 BMF Aufbau eines Internen Berichtswesen 2009 BMF Projekt "Anstalt in der Anstalt (AIDA)" - Konzept Abwicklungsanstalt 2010 BMF Aufbau eines Internen Berichtswesen 2011 BMF Überprüfung und Optimierung von Kontroll- und Prüfungsmechanismen, insbesondere zur Betrugsbekämpfung, im Zusammenhang mit der Gewährung von (Wiedergutmachungs-) leistungen an Institutionen und Individuen 2011 BMF Private Investor Test; Verbesserung der Kapitalstruktur der Bundesdruckerei 2011 BMF Financial Vendor Due Diligence TLG-Privatisierung 2011 BMF Operationalisierung eines Brückeninstitutes 2012 BMF Wertgutachten Duisburger Hafen im Rahmen der Anteilsveräußerung 2012 BMF Evaluierung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hinsichtlich Deckung des Grundstücks- und Raumbedarfs für Bundeszwecke (Neuunterbringungen) 2012 BMF Analyse und Bewertung Abwicklungsoptionen Depfa- Bank 2012 BMF Unterstützung der Grundsatzabteilung in Bilanzierungsthemen / Kapitalmarktthemen 2012 BMF Finnacial Vendor Due Dilligence im Rahmen der TLG- Privatisierung 2013 BMF Schulungen „Modul II“ - Betriebswirtschaftliche Grundlagen 2013 BMF Schulungen „Modul III“ - Abschlussprüfung und Risikomanagement 2013 BMF Unterstützung der Grundsatzabteilung in Bilanzierungsthemen 2015 BMF Weiterentwicklung der Methode zur Ermittlung des Vollzugsaufwands der Steuerverwaltung 2015 BMF Unterstützung im Rahmen des Projektes „IT- Konsolidierung des Bundes“ 2015 BMF Beratung im Rahmen der Reorganisierung ÖPP Deutschland AG Jahr Ressort Auftragsbeschreibung Auftragnehmer PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH Deloitte GmbH Deloitte GmbH Deloitte GmbH KPMG AG KPMG AG KPMG AG KPMG AG KPMG AG Deloitte GmbH Ernst & Young KPMG AG PricewaterhouseCoopers GmbH Deloitte GmbH Deloitte und Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH KPMG AG Anlage1_AE KPMG AG Ernst & Young Ernst & Young PricewaterhouseCoopers GmbH Drucksache 19/10767 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2015 BMF Begutachtung und Bewertung des Materialflusses Gold im Rahmen der Münzherstellung 2016 BMF Unterstützung im Rahmen des Projektes „IT- Konsolidierung des Bundes“ 2016 BMF Beratung im Rahmen der Reorganisierung ÖPP Deutschland AG 2016 BMF Schulungen „Modul I“ - juristische Grundlagen + Kurzschulungen für die Leitungsebene 2017 BMF Unterstützung im Rahmen des Projektes „IT- Konsolidierung des Bundes“ 2017 BMF Beratung im Rahmen der Reorganisierung ÖPP Deutschland AG 2018 BMF Unterstützung im Rahmen des Projektes „IT- Konsolidierung des Bundes“ 2009 BMI Betriebswirtschaftliche Unterstützungsleistungen 2009 BMI Betriebswirtschaftliche Unterstützungsleistungen 2012 BMVBS (heute BMI), SW Evaluation und Potenzialanalyse Baukultur 2016 BMI, CI Cybersicherheitsstrategie (CSS) - Anhö-rung der Wirtschaft 2016 BMI Unterstützung bei der Erarbeitung eines Konzeptes für ein IT-Sicherheits-Gütesiegel 2016 BMI, ITK Beratung und Unterstützung im Projekt IT-K Bund 2016 BMI, ITK Beratung und Unterstützung im Projekt IT-K Bund, TP1 (BMF- Titelbewirtschaftung BMI) 2016 BMI, DG Open Data Verpflichtung für den Bund 2016 BMI, DG Bündelung IT-Beschaffung 2016 BMI, DG Evaluation Cybersicherheitsstrategie (CSS) - Länderanalyse 2016 BMI, DG Cyberssicherheitsstrategie (CSS) - Anhörung Wirtschaft 2016 BMI, DG Konzeption eines IT-Sicherheits-Gütesiegels 2016 BMI, DG IT-Strategie Grobkonzept GSB 2016 BMI, DG GPL IT-Konsolidierung 2016 BMI, DG IT-Strategie Bund 2016 BMI, DG externe Arbeiten Bundescloud 2017 BMI, BW II Untersuchung von Trägermodellen für das Gebäude der wieder zu errichtenden Bauakademie in Berlin 2017 BMI, ITK Beratung und Unterstützung im Projekt IT-K Bund 2017 BMI, ITK Beratung und Unterstützung im Projekt IT-K - Bund, TP1 (BMF- Titelbewirtschaftung BMI) 2017 BMI,ITK Bund Beratung und Unterstützung im Projekt IT-K Bund, TP3 (BMVg-Titelbewirtschaftung BMI) 2017 BMI, ITK Beratung und Unterstützung im Projekt IT-K Bund, TP 5 2017 BMI, DG Bündelung IT-Beschaffung 2017 BMI, DG Weiterentwicklung UfAB 2017 BMI, DG Weiterentwicklung UfAB 2017 BMI, DG IT-Steuerung des Bundes 2017 BMI, DG IT-Strategieberatung PricewaterhouseCoopers GmbH Ernst & Young PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH Ernst & Young PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH Ernst & Young Ernst & Young PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH KPMG AG KPMG AG PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10767 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2017 BMI, DG Einführung des GSB-Produktmanagements-Projekt Setup 2017 BMI, DG IT-Strategie E-Beschaffung 2017 BMI, DG Bundescloud Sicherheitsüberprüfung 2017 BMI, DG Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Vergaben zur Herstellung und Lieferung von bundeseinheitlichen hochsicheren Dokumenten für die Bundesrepublik Deutschland 2018 BMI, BW II Stiftungs- und steuerrechtlichen Unterstützungsleistungen zur Gründung einer gemeinnützigen Organisation 2018 BMI Nationaler Pakt Cybersicherheit (NPCS) 2018 BMI, ITK Beratung und Unterstützung im Projekt IT-K Bund 2018 BMI, ITK Beratung und Unterstützung im Projekt IT-K Bund, TP 6 2018 BMI, DG Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Vergaben zur Herstellung und Lieferung von bun-deseinheitlichen hochsicheren Doku-menten für die Bun-desrepublik Deutschland 2018 BMI, DG Bündelung IT-Beschaffung 2018 BMI, DG Workshop zur Abnahmevorbereitung Netze des Bundes 2018 BMI, DG TP6-Projekt "Datensicherheit" Mustervorlagen/-texte, Handreichungen, Checklisten, Beschreibung der methodischen Vorgehensweise für bzw. bei der Erstellung von Konzepten 2018 BMI, DG Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Vergaben zur Herstellung und Lieferung von bundeseinheitlichen hochsicheren Dokumenten für die Bundesrepublik Deutschland 2016 AA Unterstützung bei der Durchführung der strategischen Impulsphase (IT-Konsolidierung Bund) 2016 AA Strategische Unterstützung IT Transformation 2017 AA Strategische Unterstützung IT Transformation 2017 AA Strategisches Programm Auslands-IT 2018 AA Strategisches Programm Auslands-IT 2018 AA Fortsetzung Sicherheitsprogramm ProDigiTa zur Ertüchtigung der Auslands-IT und Aufbau IT- Lagezentrum 2018 AA Erhebung zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020 in Unternehmen (Monitoring) 2018 AA Steuerliche Sonderuntersuchung 2019 AA Steuerliche Sonderuntersuchung PricewaterhouseCoopers GmbH Deloitte GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH Deloitte GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH Deloitte GmbH PwC Strategy & GmbH PwC Cyber Security Services GmbH Ernst & Young Ernst & Young Deloitte GmbH PwC Strategy & GmbH PwC Strategy & GmbH PwC Strategy & GmbH PwC Strategy & GmbH Ernst & Young Drucksache 19/10767 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2019 AA Fortsetzung Sicherheitsprogramm ProDigiTa zur Ertüchtigung der Auslands-IT und Aufbau IT- Lagezentrum 2019 AA IT-Lagezentrum 2019 AA ProDigITA - Ertüchtigung IT-Dienstleister Auslands-IT - ChangeRequests 14988 2019 AA ProDigITA Architekturmanagement 2019 AA Abschluss ProDigITA 2009 BMWi Projektmanagement beim Aufbau einer nationalen Akkreditierungsstelle 2009 BMWi Sekundärgutachten zu einem Sanierungsgutachten nach IDW Standard ES6 zwecks Plausibilisierung der Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit bzw. wirtschaftlichen Tragfähigkeit 2009 BMWi Überwachung und Kontrolle des staatlichen Ergänzungsangebotes im Bereich Kreditversicherung 2009 BMWi Sekundärgutachten zu einem Sanierungsgutachten nach IDW Standard ES6 zwecks Plausibilisierung der Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit bzw. wirtschaftlichen Tragfähigkeit 2010 BMWi Mandatar des Bundes bei der Vergabe von Großbürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Inland 2017 BMWi Mandatar des Bundes bei der Vergabe von Großbürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Inland 2017 BMWi Erstellung eines verfahrensspezifischen IT-Sicherheitsund Datenschutzkonzept für das eAkte-System (Abruf aus KdB-RV) 2019 BMWi Rechtsgutachten bei der Strukturierung der vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" 2012 BMAS Evaluation des ESF-Förderprogramms „Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“ 2015 BMAS Unterstützung Grobkonzept TP2 2017 BMAS Rechtliche Beratung und Begleitung des Evaluierungsprozesses der Rechtsform des ITZ-Bund 2018 BMAS Rechtliche Beratung und Begleitung des Evaluierungsprozesses der Rechtsform des ITZ-Bund 2018 BMAS Fortentwicklung IT-Strategie BMAS 2015 BMVg Erarbeitung einer Strategie Cyber-Verteidigung: Diagnose und Konzept IT- Sicherheit 2014 BMEL Gutachten zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts 2018 BMG Umsetzung der Berichtspflicht der Länder zu Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen (§ 10 SGB XI) 2011 BMVI Beratungsaufgaben im Bereich der Schifffahrt 2012 BMVI Beratungsaufgaben im Bereich der Schifffahrt 2012 BMVI Beratervertrag "Maut 2015" PwC Cyber Security Services GmbH KPMG AG KPMG AG Deloitte GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH KPMG AG KPMG AG KPMG Law und KPMG Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft Ernst & Young GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PwC über Orphoz GmbH & Co. KG PricewaterhouseCoopers GmbH PwC Cyber Security Services GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH Ernst & Young GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH Ernst & Young GmbH KPMG AG Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/10767 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2013 BMVI Beratungsaufgaben im Bereich der Schifffahrt 2013 BMVI Beratervertrag "Maut 2015" 2014 BMVI Beratungsaufgaben im Bereich der Schifffahrt 2014 BMVI Beratervertrag "Maut 2015" 2014 BMVI Organisatorisch-technische und fachlich-inhaltliche Begleitung der „Reformkommission Bau von Großprojekten“ (inkl. Nachtrag 1550) 2015 BMVI Organisatorisch-technische und fachlich-inhaltliche Begleitung der „Reformkommission Bau von Großprojekten“ (inkl. Nachtrag 1550) 2015 BMVI Beratungsaufgaben im Bereich der Schifffahrt 2016 BMVI Beratungsaufgaben im Bereich der Schifffahrt 2016 BMVI Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMVI im Bereich Infrastrukturabgabe Los 1 2016 BMVI Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMVI im Bereich Infrastrukturabgabe Los 2 2016 BMVI Juristische Beratung des BMVI im Bereich LKW-Maut 2016 BMVI Umsetzung des Aktionsplans Großprojekte im Geschäftsbereich des BMVI – Leitfaden Großprojekte 2016 BMVI Wirtschaftliche Beratung des BMVI im Bereich LKW- Maut 2017 BMVI Beratungsaufgaben im Bereich der Schifffahrt 2017 BMVI Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMVI im Bereich Infrastrukturabgabe Los 2 2017 BMVI Juristische Beratung des BMVI im Bereich LKW-Maut 2017 BMVI Wirtschaftliche Beratung des BMVI im Bereich LKW- Maut 2017 BMVI Umsetzung des Aktionsplans Großprojekte im Geschäftsbereich des BMVI – Leitfaden Großprojekte 2017 BMVI Beratungsaufgaben bei der Gründung des Deutschen Maritimen Zentrums 2017 BMVI Evaluierung der NGA-Rahmenregelung und des Breitbandförderprogramms der Bundesregierung (inkl. Nachtrag 2019) 2017 BMVI Beratende Begleitung des Transformationsprozesses im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung in den Bereichen Betriebswirtschaft und Verwaltung/ Sachmittel 2018 BMVI Beratungsaufgaben im Bereich der Schifffahrt 2018 BMVI Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BMVI im Bereich Infrastrukturabgabe Los 2 2018 BMVI Juristische Beratung des BMVI im Bereich LKW-Maut 2018 BMVI Wirtschaftliche Beratung des BMVI im Bereich LKW- Maut 2018 BMVI Beratung zur Einführung eines strat. Controllings für Infrastruktur Großprojekte 2018 BMVI Beratende Begleitung des Transformationsprozesses im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßen-verwaltung in den Bereichen Betriebswirtschaft und Verwaltung/ Sachmittel KPMG AG KPMG AG KPMG AG Ernst & Young GmbH Ernst & Young GmbH Ernst & Young GmbH KPMG AG Ernst & Young GmbH Ernst & Young GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH KPMG AG KPMG AG Ernst & Young GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH KPMG AG KPMG AG PricewaterhouseCoopers GmbH KPMG AG PricewaterhouseCoopers GmbH Ernst & Young GmbH Ernst & Young GmbH Ernst & Young GmbH Ernst & Young GmbH Ernst & Young GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH Drucksache 19/10767 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2018 BMVI Beratung zu IT-Grundsatzentscheidungen für ein verkehrsträgerübergreifendes Monitoring und Berichtswesen für große Infrastrukturprojekte 2019 BMVI Beratende Begleitung des Transformationsprozesses im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßen-verwaltung in den Bereichen Betriebswirtschaft und Verwaltung/ Sachmittel 2019 BMVI Beratungsaufgaben im Bereich der Schifffahrt 2019 BMVI Beratung zu IT-Grundsatzentscheidungen für ein verkehrsträgerübergreifendes Monitoring und Berichtswesen für große Infrastrukturprojekte 2009 BMU Naturschutzpolitische Innovationspotenzialanalyse: Ländliche Räume unter veränderten Rahmenbedingungen 2012 BMU Principles of Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen 2015 BMU Wirtschaftliche Bewertung des Aktionsprogramm Klimaschutz 2020/Kosten-Nutzen 2016 BMU NKI: Konzept für einen Dialogprozess Wirtschaft macht Klimaschutz 2017 BMU Unterstützungsleistung beim Aufbau eines Beteiligungsunternehmens 2017 BMU Klausurworkshop Beteiligungsführung 2017 BMU Durchführung des Klimadialogs 2018 BMU Durchführung des Klimadialogs 2019 BMU Durchführung des Klimadialogs 2008 BMBF Externe Projektbegleitung Tsunami-Frühwarnsystem 2008 BMBF Externe Prüfung der Kontroll- und Prüfsysteme der nationalen Agenturen des EU-Programms für lebenslanges Lernen sowie Rechnungsprüfung 2009 BMBF Durchführung der Sekundärkontrollen - insbesondere Rechnungsprüfung - bei den nationalen Agenturen für das "Programm für lebenslanges Lernen" 2009 BMBF Evaluation des Rahmenprogramms Biotechnologie 2017 BMBF Vergabe eines Wirtschaftsprüferauftrags zur Prüfung der sachgerechten Implementierung der IT-Systeme gem. der Vorgaben der IDW PS 330 bei der AvH 2017 BMBF Vergabe eines Wirtschaftsprüfungsauftrags zur Prüfung der sachgerechten Implementierung der IT-Systeme gem. der Vorgaben der IDW PS 330 bei der Alexander von Humboldt-Stiftung 2017 BMBF Fortbildung der Leitungsebene 2018 BMBF Unternehmenskonzept 2018 BMBF Ergänzungsgutachten im Hinblick auf weitere Beratungsleistungen zur Weiterentwicklung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung 2018 BMBF Gutachten zur Weiterentwicklung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung PricewaterhouseCoopers GmbH KPMG AG PricewaterhouseCoopers GmbH Ernst & Young GmbH KPMG AG PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH Ernst & Young GmbH Ernst & Young GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH Ernst & Young GmbH Ernst & Young GmbH Ernst & Young GmbH Ernst & Young GmbH Ernst & Young GmbH Ernst & Young GmbH Ernst & Young GmbH Ernst & Young GmbH PricewaterhouseCoopers GmbH Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/10767 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333