Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 6. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10801 19. Wahlperiode 11.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9517 – Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Psychische Erkrankungen sind in Deutschland auf dem Vormarsch. Die Anzahl der Krankentage aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen hat sich zwischen 2007 und 2017 von knapp 48 auf 107 Millionen mehr als verdoppelt, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/8688 hervorgeht. Seit Jahren fordern die Gewerkschaften und DIE LINKE., mit einer Anti-Stress-Verordnung auf diese Entwicklung zu reagieren (IG Metall 2012: https://t1p.de/lnqk; Bundestagsdrucksache 18/10892). Die Bundesregierung sieht dagegen keine Notwendigkeit für eine solche Verordnung und verweist auf bestehende Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wie die Gefährdungsbeurteilung (Bundestagsdrucksache 19/8688). Die Gefährdungsbeurteilung gilt als zentrales Element im betrieblichen Arbeitsund Gesundheitsschutz und bildet die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA 2019, Quelle: https://t1p.de/mdf4). Seit dem Jahr 2014 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Eine weitere Säule des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Deutschland ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Arbeitgeber werden verpflichtet Fachleute zu bestellen, die dafür Sorge tragen, dass die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb eingehalten werden, auch in Hinblick auf psychische Erkrankungen. Mit der „DGUV Vorschrift 2“ gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Fragestellenden haben vor dem Hintergrund steigender Krankentage Zweifel daran, dass in Deutschland die gesetzlichen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz flächendeckend eingehalten werden und befragen dazu die Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10801 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zu den Fragen 1, 2, 9, 10, 14 und 15 liegen keine branchenspezifischen Angaben vor. Für die Beantwortung dieser Fragen wurde die GDA-Betriebsbefragung herangezogen . In dieser sind die Betriebe in nachstehende 12 Branchengruppen zusammengefasst . Zusammenfassung der Branchen zu zwölf Branchengruppen (GDA-Betriebsbefragung 2011 und 2015) Branchengruppe Kurzbeschreibung der Branchengruppe und Listung der in der Branchengruppe enthaltenen Branchen nach NACE bzw. WZ2008 I Nahrungsmittelerzeugung A (01 – 03) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei C (10 – 12) Nahrungs- und Genussmittel II Bau, Energie, Abfall B (05 – 09) Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden D (35) Energieversorgung E (36 – 39) Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen F (41 – 43) Baugewerbe III Produktionsgüter C (19 – 22) Chemie C (23 – 24) Metallerzeugung IV Investitions- und Gebrauchsgüter C (25, 26, 27, 31) Metall-, Elektro- und Holzindustrie C (28 – 30) Maschinen- und Fahrzeugbau C (32) sonstiges verarbeitendes Gewerbe C (33) Reparatur, Instandhaltung V Verbrauchsgüterproduktion, Kfz-Reparatur und Großhandel C (13 – 18) Verbrauchsgüterherstellung G (45) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz G (46) Großhandel VI Verkehr und Lagerei H (49 – 53) VII Einzelhandel und Gastgewerbe G (47) Einzelhandel I (55 – 56) Gastgewerbe VIII Kommunikations-, Finanz- und sonstige Dienstleistungen J (58 – 63) Information und Kommunikation K (64 – 66) Finanz- und Versicherungsdienstleistungen R (90 – 93) Kunst, Unterhaltung und Erholung S (94 – 96) Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10801 Branchengruppe Kurzbeschreibung der Branchengruppe und Listung der in der Branchengruppe enthaltenen Branchen nach NACE bzw. WZ2008 IX Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen L (68) Grundstücks- und Wohnungswesen M (69 – 75) Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen nur 2011: N (77 – 82): Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen X Erziehung und Unterricht P (85) XI Gesundheits- und Sozialwesen Q (86 – 88) XII Öffentliche Verwaltung O (84) Zu den Fragen 18 und 19: Die Fragestellungen enthalten bei der Frage nach Anordnungen nach § 12 und nach Bußgeldern wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 20 keine Gesetzesbezeichnung . Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen auf die §§ 12 und 20 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) beziehen, da sich diese Vorschriften auf Anordnungen bzw. Ordnungswidrigkeiten beziehen. Die Anordnungsbefugnis des § 12 ASiG erstreckt sich jedoch lediglich auf die Anordnung konkreter, erforderlicher Maßnahmen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der sich aus dem ASiG und den aufgrund des ASiG erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten sowie Pflichten zur Unfallverhütung zu treffen hat. Entsprechendes trifft auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 20 ASiG zu. Insofern bezieht sich die Antwort lediglich auf Anordnungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren , die Ihre Rechtsgrundlage im Arbeitssicherheitsgesetz und aufgrund dessen erlassener nachrangiger Rechtsvorschriften haben. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, für wie viele Betriebe in den Jahren 2007 bis 2018 eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde (bitte bundesweit und in Summe sowie nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen und jeweils im prozentualen Verhältnis zu allen Betrieben darstellen; bitte gesondert die Fälle ausweisen, in denen psychische Belastungen berücksichtigt wurden)? Über die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie durchgeführten repräsentativen Betriebsbefragungen liegen Informationen über die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für die Jahre 2011 und 2015 vor. Für das Jahr 2015 liegen Informationen zur Berücksichtigung psychischer Belastungen vor. Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung nach Branchengruppen in Prozent Gesamt n = 6500 I n = 266 II n = 747 III n = 81 IV n = 341 V n = 638 VI n = 269 VII n = 1273 VIII n = 837 IX n = 1097 X n = 181 XI n = 675 XII n = 95 51 72 59 68 68 50 59 48 37 36 56 64 69 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2011 – betriebsproportionale Gewichtung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10801 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung nach Bundesländern in Prozent Gesamt n = 6500 SH n = 236 HH n = 156 NI n = 595 HB n = 50 NW n = 1297 HE n = 482 RP n = 321 BW n = 850 BY n = 1076 SL n = 77 BE n = 260 BB n = 204 MV n = 150 SN n = 363 ST n = 187 TH n = 195 51 54 36 55 49 51 47 53 49 44 52 49 62 59 62 57 57 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2011 – betriebsproportionale Gewichtung Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen nach Branchengruppen in Prozent Gesamt n = 6500 I n = 263 II n = 763 III n = 73 IV n = 336 V n = 609 VI n = 259 VII n = 1251 VIII n = 839 IX n = 1158 X n = 187 XI n = 676 XII n = 85 Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung (GB) (Basis: alle Betriebe) 52 50 63 77 74 56 67 50 37 39 63 58 84 Betriebe mit GB psychischen Belastungen (Basis: alle Betriebe) 22 7 19 30 27 22 28 17 17 17 41 39 41 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – betriebsproportionale Gewichtung Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen nach Bundesländern in Prozent Gesamt n = 6500 SH n = 238 HH n = 158 NI n = 599 HB n = 49 NW n = 1290 HE n = 487 RP n = 318 BW n = 847 BY n = 1088 SL n = 76 BE n = 273 BB n = 205 MV n = 148 SN n = 355 ST n = 179 TH n = 188 Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung (GB) (Basis: alle Betriebe ) 52 55 52 54 50 50 53 53 56 47 54 45 63 60 50 68 55 Betriebe mit GB psychischen Belastungen (Basis: alle Betriebe) 22 23 30 26 27 18 25 20 24 17 26 18 23 24 20 34 25 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – betriebsproportionale Gewichtung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10801 2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, für wie viele Beschäftigte in den Jahren 2007 bis 2018 eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde (bitte bundesweit und in Summe sowie nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen und jeweils im prozentualen Verhältnis zu allen Beschäftigten darstellen; bitte gesondert die Fälle ausweisen, in denen psychische Belastungen berücksichtigt wurden)? Über die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie durchgeführten repräsentativen Betriebsbefragungen liegen Informationen für die Jahre 2011 und 2015 vor. Die beschäftigtenproportional-gewichtet aufbereiteten GDA- Betriebsbefragungssätze aus den Jahren 2011 und 2015 ermöglichen Aussagen über den Anteil von Beschäftigten, die in Betrieben tätig sind, in denen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden. Für das Jahr 2015 lassen sich entsprechende Aussagen machen für den Anteil von Beschäftigten in Betrieben mit Gefährdungsbeurteilungen, in denen psychische Belastungen berücksichtigt wurden. Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Gefährdungsbeurteilung nach Branchengruppen in Prozent Gesamt n = 6500 I n = 216 II n = 483 III n = 263 IV n = 779 V n = 562 VI n = 323 VII n = 808 VIII n = 654 IX n = 878 X n = 256 XI n = 799 XII n = 479 79 88 76 95 93 73 83 66 72 68 73 85 94 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2011 – beschäftigtenproportionale Gewichtung Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen nach Bundesländern in Prozent Gesamt n = 6500 SH n = 206 HH n = 183 NI n = 586 HB n = 63 NW n = 1385 HE n = 523 RP n = 306 BW n = 915 BY n = 1063 SL n = 83 BE n = 262 BB n = 171 MV n = 118 SN n = 310 ST n = 165 TH n = 163 79 76 76 79 81 82 78 76 78 75 78 78 84 80 83 82 82 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2011 – beschäftigtenproportionale Gewichtung Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen nach Branchengruppen in Prozent Gesamt n = 6500 I n = 203 II n = 484 III n = 238 IV n = 775 V n = 521 VI n = 344 VII n = 817 VIII n = 641 IX n = 953 X n = 254 XI n = 813 XII n = 455 Beschäftigte in Betrieben mit Gefährdungsbeurteilung (GB) Anteil in % (Basis: alle Betriebe) 80 74 78 97 95 81 82 67 69 71 75 85 93 Beschäftigte in Betrieben mit GB psychischen Belastungen Anteil in % (Basis: alle Betriebe) 46 28 39 60 58 42 51 29 40 41 44 65 58 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – beschäftigtenproportionale Gewichtung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10801 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen nach Bundesländern in Prozent Gesamt SH HH NI HB NW HE RP BW BY SL BE BB MV SN ST TH n = 6500 n n n n n n n n n n n n n n n n Beschäftigte in Betrieben mit Gefährdungsbeurteilung (GB) Anteil in % (Basis: alle Betriebe) 80 77 81 81 84 80 81 77 81 78 78 74 84 80 76 85 80 Beschäftigte in Betrieben mit GB psychischen Belastungen Anteil in % (Basis: alle Betriebe) 46 46 55 51 58 45 50 41 45 48 44 43 48 38 41 50 44 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – beschäftigtenproportionale Gewichtung a) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in Deutschland nur etwa die Hälfte der Betriebe der gesetzlichen Pflicht nachkommen, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (BAuA, Februar 2019: https://t1p. de/9txv), und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand , und was tut sie dagegen? In den Jahren 2011 und 2015 gibt etwas mehr als die Hälfte der Betriebe an, eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt zu haben. In diesen beiden Jahren sind rund 80 Prozent der Beschäftigten in Betrieben beschäftigt, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen. Die Bundesregierung befindet sich im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie und darüber hinaus im engen Austausch mit den Ländern und Unfallversicherungsträgern sowie Sozialpartnern, um den Arbeitsschutz in Deutschland zu verbessern. b) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass seit den GDA-Betriebsbefragungen 2011 und 2015 (GDA = Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie ) keine weiteren Erhebungen seitens der Bundesregierung bzw. ihr nachgeordneter Institutionen veranlasst wurden, um den Deckungsgrad von Gefährdungsbeurteilungen in Deutschland zu erheben, und wenn ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Umstand vor dem Hintergrund der Bedeutung von Gefährdungsbeurteilungen als zentralem Element des betrieblichen Arbeitsschutzes (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Arbeitsbezogene psychische Belastungen in Deutschland “ auf Bundestagsdrucksache 19/8688 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10801 3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in wie vielen Fällen in den Jahren 2007 bis 2018 die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen von der zuständigen Arbeitsaufsicht kontrolliert und als angemessen durchgeführt, nicht angemessen durchgeführt bzw. als nicht durchgeführt klassifiziert wurden (Systemkontrollen; bitte Art der jeweiligen Gefährdungen ausweisen, nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen und für den Bund in Summe darstellen)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE, „Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/7218 verwiesen. Ergänzend hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik die nachfolgenden Zahlen übermittelt. Land Jahr Anzahl Systemkontrollen Gefährdungsbeurteilung davon Angemessen Nicht angemessen Nicht durchgeführt Hessen absolut % absolut % absolut % 2012 144 2013 651 2014 772 204 33% 275 45% 132 22% 2015 1313 321 26% 586 48% 322 26% 2016 1323 298 23% 657 51% 338 26% 2017 1389 297 22% 684 50% 380 28% 2018 1174 244 22% 547 49% 333 30% Sachsen Anhalt1 2014 – 2017 1250 675 54 425 34 150 12 Baden-Württemberg 2 2014 182 93 51 60 33 29 16 2015 791 446 56 246 31 99 13 2016 1043 616 59 287 28 140 13 2017 862 534 62 191 22 137 16 2018 218 133 61 42 19 43 20 Bremen3 2015 170 37,0 33,7 29,3 2016 172 48,5 25,5 26,0 2017 210 43,2 31,0 25,8 2018 255 28,8 28,8 24,6 Meck.-Vorpom .1 2014- 2017 550 284 51,6 178 32,4 88 16 Thüringen4 2014- 2018 242 145 39 1An das GDA-Arbeitsprogramm ORGA übermittelte Zahlen. 2Die Daten stammen von den Erhebungen der Arbeitsprogramme der 2. GDA-Periode. Für die Jahre vor 2014 konnten keine vergleichbaren Daten abgerufen werden. 3Daten ab Januar 2015 erfasst 4Diese Zahlen beruhen auf den Systemkontrollen und GDA-Auswertungen in dem Zeitraum von 2014 bis 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10801 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Trifft es zu, dass der Bundesregierung nicht für alle Bundesländer Daten über Systemkontrollen hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilungen vorliegen, und falls ja, warum werden hierzu keine statistischen Daten und/oder verallgemeinerbaren stichprobenartigen Daten erhoben (bitte begründen)? a) Wie erklärt die Bundesregierung Lücken bei der Datenerhebung bezüglich der Systemkontrollen bei der Gefährdungsbeurteilungen, wenn Gefährdungsbeurteilungen der BAuA zur Folge das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz darstellen? b) Trifft es zu, dass der Bundesregierung keine Daten hinsichtlich der Kontrolle des gesetzlich vorgeschriebenen Prozesses der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen – mit den Prozessschritten Ermittlungen von Gefährdungen , Dokumentation, Umsetzung von Maßnahmen, Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen, Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung – durch die zuständigen Arbeitsaufsichten vorliegen, und falls ja, warum werden hierzu keine statistischen Daten und/oder verallgemeinerbaren stichprobenartigen Daten erhoben (bitte begründen)? Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik hat hierzu wie folgt Stellung genommen: „Die Verpflichtung nach §3 des Arbeitsschutzgesetzes eine geeignete Organisation zu schaffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten, richtet sich an den Arbeitgeber. Ebenso ist in § 5 ArbSchG die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) als gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber beschrieben, wobei aber die Umsetzung des Prozesses der Gefährdungsbeurteilung nicht im Detail gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Länder haben beschlossen, dass die Überwachung der Erfüllung der Pflicht des Arbeitgebers zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und die diesbezügliche Beratung zu den Kernaufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes gehört. Dieser Länderkonsens und die Grundlagen und Vorgehensweisen bei der entsprechenden Überwachung und Beratung wurde durch die LASI-Veröffentlichung LV 54 („Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle“) für die Arbeitsschutzbehörden inhaltlich beschrieben und in 2011 veröffentlicht. Die Inhalte der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung wurden in der LASI- Veröffentlichung LV 59 (Handlungsanleitung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung ) in 2014 als verbindlicher „Besichtigungsstandard“ beschrieben. In die Erstellung der LV 54 und LV 59 gingen sehr viele Erfahrungen der Länder mit der Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation und der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung ein, da dies von den Ländern schon im Rahmen von Betriebsbesichtigungen seit Ende der 90iger Jahre erhoben wurde. Jedoch wurde erst mit der LV 54 ein gemeinsamer Dokumentationsstandard ab 2012 in den Datenerfassungssystemen der Länder vereinbart. Mit der Durchführung des GDA-Arbeitsprogramms „Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ (GDA-AP ORGA) liegen die Daten der Überprüfung der Geeignetheit der Arbeitsschutzorganisation und der Angemessenheit der Gefährdungsbeurteilung in allen Ländern (siehe Abschlussbericht des Arbeitsprogramms) von 2014 bis 2017 vor (siehe auch Tabelle zu Frage 4). Im Rahmen der Systemkontrolle (LV 54) wird der Prozess der Gefährdungsbeurteilung unter dem Kernelement „Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung “ untersucht und als Ganzes bewertet. Die Bewertung der Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung geht in die Gesamtbeurteilung der Arbeitsschutzorganisation ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10801 Die Gesamtbewertung der Angemessenheit der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung stützt sich auf Prozessschritte zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (Ermittlungen von Gefährdungen, Umsetzung von Maßnahmen, Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen, Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung , Dokumentation), da diese als Prüfkriterien in der LV 59 formuliert sind. Diese Prüfkriterien (oder auch Beurteilungskriterien) wurden im Arbeitsprogramm GDA-ORGA – soweit diese überprüfbar waren – erfasst und ausgewertet. Insofern liegen Daten diesbezüglich vor (siehe auch nachfolgende Grafik aus dem Abschlussbericht des Arbeitsprogramms GDA-ORGA der zweiten GDA-Periode ): Entscheidend für die Gesamtbeurteilung der betrieblichen Situation ist letztlich das gewonnene Gesamtbild aus der Betrachtung der ausgewählten Arbeitsplätze /Tätigkeiten, der Complianceprüfung, der Dokumentation und dem Prozess der Erstellung. Zusätzliche Bemerkung: Die Daten zur Systemkontrolle wurden im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramm ORGA (2. GDA-Periode) von Länder und UVT erhoben. Es handelte sich dabei um eine zeitlich begrenzte Überprüfungsaktion beider Träger. Für den Zeitraum vor bzw. nach Durchführung des Arbeitsprogramms wurden/werden zwar weiterhin in den Arbeitsschutzbehörden der Länder Daten zur Systemkontrolle erhoben (siehe auch Grundsätze der LV 1) aber nicht mehr systematisch ausgewertet und in einer Berichterstattung (z. B. SUGA) veröffentlicht.“ 5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welcher Höhe in den Jahren 2007 bis 2018 Bußgelder im Zusammenhang mit nicht erstellten oder unvollständigen Gefährdungsbeurteilungen von den zuständigen Behörden verhängt wurden (bitte für jedes Jahr gesondert darstellen und nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/7218 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10801 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass in Deutschland im Durchschnitt nur alle 20 Jahre eine staatliche Arbeitsschutzkontrolle in einem Betrieb stattfindet (Bundestagsdrucksache 19/7218), und was tut die Bundesregierung, um den zeitlichen Abstand zwischen zwei Arbeitsschutzkontrollen zu verringern? Die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen ist Aufgabe der Länder (Artikel 30 und Artikel 83 des Grundgesetzes (GG), § 21 des Arbeitsschutzgesetzes ). Die Länder nehmen diese Aufgabe als eigene Angelegenheit wahr (Artikel 83 GG). Sie legen die im Einzelnen hierfür zuständigen Aufsichtsbehörden durch Landesrecht fest und organisieren das Verwaltungsverfahren (Artikel 84 GG). Die Bundesregierung wirkt im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) darauf hin, dass durch das gesetzlich vorgegebene abgestimmte Vorgehen der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe eine qualitativ hochwertige Erfüllung der Aufgaben der Arbeitsschutzaufsicht erreicht wird. 7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang die betrieblichen Arbeitnehmervertretungen Mitbestimmungsrechte bei der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen haben? Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung ergeben sich aus § 87 Absatz 1 Nummer 7 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Das für die Gefährdungsbeurteilung maßgebliche zwingende Mitbestimmungsrecht aus § 87 Absatz 1 Nummer 7 BetrVG ermöglicht es dem Betriebsrat die Gefährdungsbeurteilung im Hinblick darauf, welche Arbeitsplätze , mit welchen Methoden und auf welche möglichen Gefahrenursachen hin untersucht werden sollen, mitzugestalten (vgl. Bundesarbeitsgericht vom 8. Juni 2004 –Az. 1 ABR 4/03). Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Schutzmaßnahmen erforderlich sind, umfasst das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Absatz 1 Nummer 7 BetrVG auch die Auswahl der geeigneten Maßnahmen, soweit ein Regelungsspielraum vorhanden ist. a) Inwiefern werden diese Mitbestimmungsrechte nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt? Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Daten vor. Erkenntnisse ergeben sich unter anderem aus dem WSI-Report Nr. 33, Dezember 2016. Danach haben im Jahr 2014/15 laut den befragten Betriebsräten 78,9 Prozent der befragten Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. b) Inwiefern hält die Bundesregierung die Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung für ausreichend (bitte begründen )? Mit Blick auf die bestehenden vielseitigen Möglichkeiten des Betriebsrats, die Gefährdungsbeurteilung und die sich daraus ergebenden Maßnahmen mitzugestalten , hält die Bundesregierung die bestehenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung für ausreichend. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10801 c) In wie vielen Fällen haben Arbeitnehmervertretungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen angestrengt ? d) In wie vielen Fällen wurden diese Gerichtsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung zugunsten der Arbeitnehmerseite entschieden? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 8. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in Deutschland für alle Betriebe die gesetzliche Verpflichtung besteht, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, und wenn ja, worin besteht die Rechtsgrundlage dazu (bitte begründen)? Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des ASiG Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen sollen. Diese grundsätzliche Verpflichtung besteht entsprechend den europarechtlichen Vorgaben ab dem ersten Beschäftigten und ist hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung abhängig von der Betriebsgröße und der Gefährdungslage im Betrieb. 9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, für wie viele Betriebe in den Jahren 2007 bis 2018 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt wurde (bitte bundesweit und in Summe sowie nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen und jeweils im prozentualen Verhältnis zu allen Betrieben darstellen, bitte jeweils nach betrieblichen und überbetrieblichen Fachkräften ausweisen)? Über die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie durchgeführten repräsentativen Betriebsbefragungen liegen Informationen zum Vorhandensein von Fachkräften für Arbeitssicherheit für die Jahre 2011 und 2015 vor. Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass die Filterführungen und Fragestellungen in den Befragungen 2011 und 2015 unterschiedlich waren. Im Jahr 2011 wurden Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten zunächst danach gefragt, ob sie am Unternehmermodell teilnehmen. Dann wurden Betriebe, die dies bejaht haben, und Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten danach gefragt, ob sie sich bei der Wahrnehmung ihrer Arbeitsschutzaufgaben durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen. Im Jahr 2015 wurden die Betriebe danach gefragt, ob sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt haben. Diese Frage wurde nicht an Betriebe gestellt, bei denen die Frage nach der Funktion des Interviewten im Betrieb mit Fachkraft für Arbeitssicherheit beantwortet wurde. Außerdem wurden Betriebe gefragt, ob sie am Unternehmermodell teilnehmen. Betriebe, die dies bejaht haben (19 Prozent), wurden jedoch nicht gefragt, ob sie sich bei der Wahrnehmung ihrer Arbeitsschutzaufgaben durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen. Für 2015 sind die Daten zusätzlich nach interner und externer Fachkraft aufbereitet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10801 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Betriebe, die sich durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen nach Branchengruppen in Prozent (Basis: alle Betriebe) Alle Betriebe n = 6500 I n = 266 II n = 747 III n = 81 IV n = 341 V n = 638 VI n = 269 VII n = 1273 VIII n = 837 IX n = 1097 X n = 181 XI n = 675 XII n = 95 51 54 46 59 67 53 68 41 49 38 67 75 89 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2011 – betriebsproportionale Gewichtung Betriebe, die sich durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen nach Bundesländern in Prozent (Basis: alle Betriebe) Alle Betriebe n = 6500 SH n = 236 HH n = 156 NI n = 595 HB n = 50 NW n = 1297 HE n = 482 RP n = 321 BW n = 850 BY n = 1076 SL n = 77 BE n = 260 BB n = 204 MV n = 150 SN n = 363 ST n = 187 TH n = 195 51 51 50 54 51 51 50 54 49 46 53 50 59 65 59 53 57 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2011 – betriebsproportionale Gewichtung Betriebe, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt haben nach Branchengruppen in Prozent (Basis: alle Betriebe) Alle Betriebe n = 6500 I n = 263 II n = 763 III n = 73 IV n = 336 V n = 609 VI n = 259 VII n = 1251 VIII n = 839 IX n = 1158 X n = 187 XI n = 676 XII n = 85 48 42 46 60 65 61 72 41 37 38 62 58 93 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – betriebsproportionale Gewichtung Betriebe, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt haben nach Bundesländern in Prozent (Basis: alle Betriebe ) Alle Betriebe (n = 6500) SH n = 238 HH n = 158 NI n = 599 HB n = 49 NW n = 1290 HH n = 487 RP n = 318 BW n = 847 BY n = 1088 SL n = 76 BE n = 273 BB n = 205 MV n = 148 SN n = 355 ST n = 179 TH n = 188 48 53 46 50 51 46 46 48 45 49 48 40 52 54 49 64 54 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – betriebsproportionale Gewichtung Betriebe nach Unterstützung durch eine angestellte bzw. externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Branchengruppen in Prozent (Basis: Betriebe, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt haben) Alle Betriebe n = 2728 I n = 87 II n = 314 III n = 30 IV n = 172 V n = 313 VI n = 174 VII n = 484 VIII n = 278 IX n = 375 X n = 103 XI n = 330 XII n = 68 angestellt 40 36 50 46 31 36 26 46 36 47 42 35 23 extern 57 48 46 52 67 62 72 51 59 51 53 61 74 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – betriebsproportionale Gewichtung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10801 Betriebe nach Unterstützung durch eine angestellte bzw. externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Bundesländern in Prozent (Basis: Betriebe, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt haben) Alle Betriebe n = 2728 SH n = 110 HH n = 59 NI n = 262 HB n = 21 NW n = 482 HE n = 191 RP n = 137 BW n = 345 BY n = 482 SL n = 30 BE n = 95 BB n = 95 MV n = 72 SN n = 157 ST n = 97 TH n = 92 angestellt 40 51 28 39 32 39 37 55 28 49 54 50 30 40 32 32 31 extern 57 43 69 54 65 59 61 41 68 47 40 48 68 54 63 65 60 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – betriebsproportionale Gewichtung In den Jahren 2011 und 2015 verfügt rund die Hälfte (51 Prozent bzw. 48 Prozent) der Betriebe über eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. lassen sich durch diese unterstützen. In beiden Jahren ist der Anteil von Betrieben mit sicherheitstechnischer Betreuung in der Branchengruppe XII am größten (89 Prozent bzw. 93 Prozent). Im Jahr 2011 ist der Anteil in der Branchengruppe IX am geringsten (38 Prozent), im Jahr 2015 ist der Anteil von Betrieben mit Fachkraft für Arbeitssicherheit am geringsten in der Branchengruppe VIII (37 Prozent). Bei den Ländern ist es im Jahr 2011 Bayern, das den geringsten Anteil von Betrieben mit Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit aufweist (46 Prozent); mit 65 Prozent ist der Anteil in Mecklenburg-Vorpommern am größten. Im Jahr 2015 weist Berlin den geringsten Anteil von Betrieben mit Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit auf (40 Prozent); mit 64 Prozent ist der Anteil in Sachsen-Anhalt am größten. Sowohl nach Branchen als auch nach Ländern ist in 2015 der Anteil von Betrieben mit externer Fachkraft für Arbeitssicherheit größer als der Anteil von Betrieben mit interner Fachkraft (57 Prozent zu 40 Prozent). In den Branchengruppen VI und XII ist der Anteil von Betrieben mit externen Fachkräften mit 72 Prozent bzw. 74 Prozent deutlich größer als in der Gesamtheit aller Betriebe. Bei den Ländern weisen Hamburg, Baden-Württemberg und Brandenburg mit rund 70 Prozent höhere Anteilswerte bei den Betrieben mit externer Fachkraft für Arbeitssicherheit. 10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten , die in den Jahren 2007 bis 2018 in Betrieben gearbeitet haben, für die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt wurde (bitte bundesweit und in Summe sowie nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen und jeweils im prozentualen Verhältnis zu allen Beschäftigten darstellen, bitte jeweils ausweisen, in wie vielen Fällen die Fachkräfte direkt in den Betrieben beschäftigt waren)? Über die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie durchgeführten repräsentativen Betriebsbefragungen liegen für die Jahre 2011 und 2015 Informationen vor über den Anteil von Beschäftigten, die in Betrieben tätig sind, in denen Fachkräfte für Arbeitssicherheit vorhanden sind. Zur Interpretation der Daten wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10801 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beschäftigte, die in Betrieben arbeiten, die sich durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen nach Branchengruppen in Prozent (Basis: alle Betriebe) Alle Betriebe n = 6500 I n = 216 II n = 483 III n = 263 IV n = 779 V n = 562 VI n = 323 VII n = 808 VIII n = 654 IX n = 878 X n = 256 XI n = 799 XII n = 479 81 80 70 94 92 80 90 61 78 73 80 92 97 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2011 – beschäftigtenproportionale Gewichtung Beschäftigte, die in Betrieben arbeiten, die sich durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen nach Bundesländern in Prozent (Basis: alle Betriebe), Alle Betriebe n = 6500 SH n = 206 HH n = 183 NI n = 586 HB n = 63 NW n = 1385 HE n = 523 RP n = 306 BW n = 915 BY n = 1063 SL n = 83 BE n = 262 BB n = 171 MV n = 118 SN n = 310 ST n = 165 TH n = 163 81 75 81 81 84 82 82 80 81 78 77 81 84 84 84 80 83 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2011 – beschäftigtenproportionale Gewichtung Beschäftigte, die in Betrieben arbeiten, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt haben nach Branchengruppen in Prozent (Basis: alle Betriebe) Alle Betriebe n = 6500 I n = 203 II n = 484 III n = 238 IV n = 775 V n = 521 VI n = 344 VII n = 817 VIII n = 641 IX n = 953 X n = 254 XI n = 813 XII n = 455 80 75 72 93 93 82 89 62 74 71 79 87 98 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – beschäftigtenproportionale Gewichtung Beschäftigte, die in Betrieben arbeiten, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt haben nach Bundesländern in Prozent (Basis: alle Betriebe) Alle Betriebe n = 6500 SH n = 204 HH n = 191 NI n = 600 HB n = 64 NW n = 1380 HE n = 531 RP n = 291 BW n = 925 BY n = 1081 SL n = 79 BE n = 259 BB n = 160 MV n = 112 SN n = 306 ST n = 159 TH n = 158 80 80 81 80 84 79 81 76 79 81 77 74 81 80 79 86 81 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – beschäftigtenproportionale Gewichtung Beschäftigte, die in Betrieben arbeiten, für die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt wurde, differenziert nach angestellten bzw. externen Fachkräften für Arbeitssicherheit nach Branchengruppen in Prozent Alle Betriebe n = 3265 I n = 93 II n = 225 III n = 84 IV n = 288 V n = 288 VI n = 212 VII n = 435 VIII n = 336 IX n = 422 X n = 137 XI n = 453 XII n = 292 angestellt 32 36 38 43 32 31 37 45 27 34 32 25 20 extern 63 53 56 56 65 65 58 52 69 63 60 70 76 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – beschäftigtenproportionale Gewichtung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/10801 Beschäftigte, die in Betrieben arbeiten, für die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt wurde, differenziert nach angestellten bzw. externen Fachkräften für Arbeitssicherheit nach Bundesländern in Prozent Alle Betriebe n = 3265 SH n = 115 HH n = 93 NI n = 307 HB n = 37 NW n = 659 HE n = 266 RP n = 152 BW n = 433 BY n = 520 SL n = 42 BE n = 127 BB n = 92 MV n = 69 SN n = 176 ST n = 89 TH n = 89 angestellt 32 37 26 30 22 33 26 41 29 41 40 33 28 33 27 27 28 extern 63 59 68 66 75 65 70 53 64 55 56 63 68 60 68 68 66 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – beschäftigtenproportionale Gewichtung In den Jahren 2011 und 2015 sind rund 80 Prozent der Beschäftigten in Betrieben tätig, die über eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen bzw. sich durch diese unterstützen lassen. In beiden Jahren ist der Anteil von Beschäftigen in Betrieben mit sicherheitstechnischer Betreuung in der Branchengruppe XII am größten (97 Prozent bzw. 98 Prozent), der Anteil in der Branchengruppe VII am geringsten (61 Prozent bzw. 62 Prozent). Bei den Ländern ist es im Jahr 2011 Schleswig-Holstein, das den geringsten Anteil von Beschäftigten in Betrieben mit Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit aufweist (75 Prozent). Im Jahr 2015 weist Berlin den geringsten Anteil von Beschäftigten in Betrieben mit Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit auf (74 Prozent); mit 86 Prozent ist der Anteil in Sachsen-Anhalt am größten. Sowohl nach Branchen als auch nach Ländern ist im Jahr 2015 der Anteil von Beschäftigten in Betrieben mit externer Fachkraft für Arbeitssicherheit größer als der Anteil von Betrieben mit interner Fachkraft (32 Prozent zu 63 Prozent). In den Branchengruppen XI und XII ist der Anteil von Beschäftigten in Betrieben mit externen Fachkräften mit 70 Prozent bzw. 76 Prozent deutlich größer als in der Gesamtheit aller Betriebe. Bei den Ländern weisen Hessen und Bremen mit 70 Prozent bzw. 75 Prozent höhere Anteilswerte von Beschäftigten in Betrieben mit externer Fachkraft für Arbeitssicherheit auf. 11. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der flächendeckenden Umsetzung des § 8 Absatz 2 ASiG vor, der die Stellung der leitenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt, insbesondere in Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG-Urteil vom 15. Dezember 2009, Az.: 9 AZR 769/08), die vorsieht, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb direkt dem Leiter des Betriebes unterstellt sein muss? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10801 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften , Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ein gleichwertiger Arbeitsschutz gewährleistet sein muss, wie in den übrigen Wirtschaftszweigen , und welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang nach Ansicht der Bundesregierung die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit im öffentlichen Dienst (bitte begründen)? Das Arbeitssicherheitsgesetz bestimmt, dass öffentlich-rechtliche Arbeitgeber und Dienstherren für im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeitnehmer und Beamten einen dem Arbeitssicherheitsgesetz gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz gewährleisten müssen. Dementsprechend ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Verwaltungen und Betrieben öffentlich -rechtlicher Arbeitgeber und Dienstherren der Leiterin oder dem Leiter der Behörde unterstellt. 13. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern in mitbestimmten und tarifgebundenen Betrieben häufiger eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt wird, als in nicht-mitbestimmten und nicht-tarifgebundenen Betrieben? Über die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie durchgeführte repräsentative Betriebsbefragung liegen Informationen zur Verteilung von Betrieben mit Betriebs-/Personalräten und mit Fachkräften für Arbeitssicherheit vor. Informationen zur Verteilung von Betrieben mit Tarifbindung und mit Fachkräften für Arbeitssicherheit liegen aus der GDA-Betriebsbefragung nicht vor. Betriebs- oder Personalrat vorhanden in Prozent Alle Betriebe n = 3907 1-9 n = 2020 10-49 n = 1542 50-249 n = 296 >250 n = 49 16 7 17 58 91 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2011 – betriebsproportionale Gewichtung Vorhandensein einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Abhängigkeit von der Existenz eines Betriebs- oder Personalrats in Prozent Betriebs-/Personalrat ja Betriebs-/Personalrat nein alle 1-9 10-49 50-249 >250 alle 1-9 10-49 50-249 >250 ungew. n = 2447 n = 50 n = 388 n = 1014 n = 995 n = 3019 n = 736 n = 1486 n= 700 n = 97 gew. n = 621 n = 138 n = 266 n = 172 n = 45 n = 3285 n = 1882 n = 1275 n = 124 n = 41 Sifa ja 91 76 93 97 99 58 47 69 93 100 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2011 – betriebsproportionale Gewichtung 1 Da Betriebe > 250 Beschäftigte nur 1,9 Prozent aller Betriebe ausmachen, ist eine deutlich geringere Gewichtung erforderlich. So kommt es dazu, dass n = 97 Großbetriebe nach Gewichtung n = 4 Großbetriebe ergeben. Die Aussagekraft der Verteilung ist dadurch jedoch nicht eingeschränkt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/10801 Betriebs- oder Personalrat vorhanden in Prozent Alle Betriebe n = 3987 1-9 n = 1970 10-49 n = 1650 50-249 n = 314 >250 n = 53 16 6 19 56 87 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – betriebsproportionale Gewichtung Vorhandensein einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Abhängigkeit von der Existenz eines Betriebs- oder Personalrats in Prozent Betriebs-/Personalrat ja Betriebs-/Personalrat nein alle n = 650 1-9 n = 121 10-49 n = 306 50-249 n = 177 >250 n = 46 alle n = 3320 1-9 n = 1836 10-49 n = 1341 50-249 n = 136 >250 n = 7 ungew. n = 2550 n = 63 n = 471 n = 1054 n = 962 n = 3002 n = 969 n = 1416 n = 774 n = 116 gew. n = 650 n = 121 n = 306 n = 177 n = 46 n = 58 n = 48 n = 67 n = 93 n = 95 Sifa ja 88 76 87 96 99 58 48 67 93 95 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – betriebsproportionale Gewichtung Insgesamt gab es nach Angaben in der GDA-Betriebsbefragung in den Jahren 2011 und 2015 in 16 Prozent aller Betriebe einen Betrieb-/Personalrat. Die Angaben variieren mit der Größe der Betriebe. Bei Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten ist in neun von zehn Betrieben ein Betriebs-/Personalrat vorhanden; bei den Betrieben mit zehn bis 49 Beschäftigten ist nur in rund 20 Prozent der Betriebe ein Betriebs-/Personalrat. Bei Betrieben mit einem bis neun Beschäftigten gibt es in weniger als 10 Prozent der Betriebe einen Betriebs-/Personalrat. Bei Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten und in der Gruppe mit 50 bis 249 haben in den Jahren 2011 und 2015 sowohl in der Gruppe der Betriebe mit Betriebs-/ Personalrat als auch in der Gruppe der Betriebe ohne Betriebs-/Personalrat über 90 Prozent der Betriebe eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt bzw. lassen sich durch diese unterstützen. Bei Betrieben mit zehn bis 49 Beschäftigten haben in den Jahren 2011 und 2015 rund 90 Prozent der Betriebe mit Betriebs-/Personalrat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt bzw. lassen sich durch diese unterstützen. Bei den Betrieben ohne Betriebs-/Personalrat sind es etwas mehr als zwei Drittel. Bei Betrieben mit einem bis neun Beschäftigten sind in drei Viertel der Betriebe mit Betriebs-/Personalrat Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt bzw. lassen sich diese durch eine Fachkraft unterstützen. In der Gruppe der Betriebe ohne Betriebs-/Personalrat ist in rund der Hälfte der Betriebe eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt bzw. lassen sich die Betriebe entsprechend unterstützen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10801 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, für wie viele Betriebe in den Jahren 2007 bis 2018 ein Betriebsarzt bestellt wurde (bitte bundesweit und in Summe sowie nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen und jeweils im prozentualen Verhältnis zu allen Betrieben darstellen, bitte jeweils nach betrieblichen und überbetrieblichen Betriebsärzten ausweisen)? Über die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie durchgeführten repräsentativen Betriebsbefragungen liegen Informationen zum Vorhandensein von Betriebsärzten für die Jahre 2011 und 2015 vor. Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass die Filterführungen und Fragestellungen in den Befragungen 2011 und 2015 unterschiedlich waren. Im Jahr 2011 wurden Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten zunächst danach gefragt , ob sie am Unternehmermodell teilnehmen. Dann wurden Betriebe, die dies bejaht haben, und Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten danach gefragt, ob sie sich bei der Wahrnehmung ihrer Arbeitsschutzaufgaben durch einen Betriebsarzt unterstützen lassen. Im Jahr 2015 wurden alle Betriebe danach gefragt, ob sie einen Betriebsarzt bestellt haben. Außerdem wurden Betriebe gefragt, ob sie am Unternehmermodell teilnehmen. Betriebe, die dies bejaht haben (19 Prozent), wurden jedoch nicht gefragt, ob sie sich bei der Wahrnehmung ihrer Arbeitsschutzaufgaben durch einen Betriebsarzt unterstützen lassen. Für das Jahr 2015 sind die Daten nach angestelltem und externem Betriebsarzt aufbereitet. Betriebe, die sich durch einen Betriebsarzt unterstützen lassen nach Branchengruppen in Prozent (Basis: alle Betriebe ) Alle Betriebe n = 6500 I n = 266 II n = 747 III n = 81 IV n = 341 V n = 638 VI n = 269 VII n = 1273 VIII n = 837 IX n = 1097 X n = 181 XI n = 675 XII n = 95 40 36 39 65 54 37 57 27 37 24 52 71 85 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2011 – betriebsproportionale Gewichtung Betriebe, die sich durch einen Betriebsarzt unterstützen lassen nach Bundesländern in Prozent (Basis: alle Betriebe ) Alle Betriebe n = 6500 SH n = 236 HH n = 156 NI n = 595 HB n = 50 NW n = 1297 HE n = 482 RP n = 321 BW n = 850 BY n = 1076 SL n = 77 BE n = 260 BB n = 204 MV n = 150 SN n = 363 ST n = 187 TH n = 195 40 38 35 46 45 38 39 39 40 37 49 36 44 47 41 50 41 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2011 – betriebsproportionale Gewichtung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/10801 Betriebe, die einen Betriebsarzt bestellt haben nach Branchengruppen in Prozent (Basis: alle Betriebe) Alle Betriebe n = 6500 I n = 236 II n = 763 III n = 73 IV n = 336 V n = 609 VI n = 259 VII n = 1251 VIII n = 839 IX n = 1158 X n = 187 XI n = 676 XII n = 85 35 20 27 69 54 42 56 27 23 23 50 63 89 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – betriebsproportionale Gewichtung Betriebe, die einen Betriebsarzt bestellt haben nach Bundesländern in Prozent (Basis: alle Betriebe) Alle Betriebe n = 6500 SH n = 238 HH n = 158 NI n = 599 HB n = 49 NW n = 1290 HE n = 487 RP n = 318 BW n = 847 BY n = 1088 SL n = 76 BE n = 273 BB n = 205 MV n = 148 SN n = 355 ST n = 189 TH n = 188 35 36 39 38 38 30 40 34 40 34 37 31 45 37 30 44 37 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – betriebsproportionale Gewichtung Betriebe nach Unterstützung durch einen angestellten bzw. externen Betriebsarzt nach Branchegruppen in Prozent (Basis: Betriebe, die einen Betriebsarzt bestellt haben) Alle Betriebe n = 6500 I n = 236 II n = 763 III n = 73 IV n = 336 V n = 609 VI n = 259 VII n = 1251 VIII n = 839 IX n = 1158 X n = 187 XI n = 676 XII n = 85 angestellt 5 0 2 2 5 0 6 5 3 3 5 10 4 extern 95 100 98 98 94 100 94 95 97 97 92 89 96 weiß nicht / keine Angabe 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 3 0 0 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – betriebsproportionale Gewichtung, Rundungsfehler möglich Betriebe nach Unterstützung durch einen angestellten bzw. externen Betriebsarzt nach Bundesländern in Prozent (Basis: Betriebe, die einen Betriebsarzt bestellt haben) Alle Betriebe n = 2293 SH n = 85 HH n = 62 NI n = 225 HB n = 19 NW n = 384 HE n = 195 RP n = 109 BW n = 338 BY n = 365 SL n = 28 BE n = 84 BB n = 92 MV n = 54 SN n = 105 ST n = 78 TH n = 69 angestellt 5 8 5 3 1 6 8 1 4 6 2 3 5 3 2 0 0 extern 95 91 95 96 99 94 92 98 96 93 96 96 95 97 98 100 100 weiß nicht / keine Angabe 0 1 0 1 0 0 0 1 0 1 1 0 0 0 0 0 0 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – betriebsproportionale Gewichtung, Rundungsfehler möglich In den Jahren 2011 und 2015 haben 40 Prozent bzw. 35 Prozent der Betriebe die Unterstützung durch bzw. die Bestellung eines Betriebsarztes angegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10801 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In beiden Jahren ist der Anteil von Betrieben mit betriebsärztlicher Betreuung in der Branchengruppe XII am größten (85 Prozent bzw. 89 Prozent), der Anteil in der Branchengruppe IX am geringsten (23 Prozent). Bei den Ländern ist es im Jahr 2011 Hamburg, das den geringsten Anteil von Betrieben mit Unterstützung durch einen Betriebsarzt aufweist (35 Prozent); mit 50 Prozent ist der Anteil in Sachsen-Anhalt am größten. Im Jahr 2015 weisen Nordrhein-Westfalen und Sachsen den geringsten Anteil von Betrieben mit Unterstützung durch einen Betriebsarzt auf (30 Prozent); mit 45 Prozent ist der Anteil in Brandenburg am größten. Sowohl nach Branchen als auch nach Ländern ist im Jahr 2015 der Anteil von Betrieben mit externem Betriebsarzt deutlich größer als der Anteil von Betrieben mit internem Betriebsarzt (95 Prozent zu 5 Prozent). Diese Aufteilung spiegelt sich auch in den Branchengruppen und Bundesländern wider. 15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Beschäftigten , die in den Jahren 2007 bis 2018 in Betrieben gearbeitet haben, für die ein Betriebsarzt bestellt wurde (bitte bundesweit und in Summe sowie nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen und jeweils im prozentualen Verhältnis zu allen Beschäftigten darstellen)? Über die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie durchgeführten repräsentativen Betriebsbefragungen liegen für die Jahre 2011 und 2015 Informationen vor über den Anteil von Beschäftigten, die in Betrieben tätig sind, in denen Betriebsärzte vorhanden sind. Zur Interpretation der Daten wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Beschäftigte, die in Betrieben arbeiten, die sich durch einen Betriebsarzt unterstützen lassen nach Branchengruppen in Prozent (Basis: alle Betriebe) Alle Betriebe n = 6500 I n = 216 II n = 483 III n = 263 IV n = 779 V n = 562 VI n = 323 VII n = 808 VIII n = 654 IX n = 878 X n = 256 XI n = 799 XII n = 479 74 71 63 94 89 72 83 47 71 63 63 89 96 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2011 – beschäftigtenproportionale Gewichtung Beschäftigten, die in Betrieben arbeiten, die sich durch einen Betriebsarzt unterstützen lassen nach Bundesländern in Prozent (Basis: alle Betriebe) Alle Betriebe n = 6500 SH n = 206 HH n = 183 NI n = 586 HB n = 63 NW n = 1385 HE n = 523 RP n = 306 BW n = 915 BY n = 1063 SL n = 83 BE n = 262 BB n = 171 MV n = 118 SN n = 310 ST n = 165 TH n = 163 74 71 76 75 76 73 77 71 75 73 77 75 76 75 71 79 72 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2011 – beschäftigtenproportionale Gewichtung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/10801 Beschäftigte, die in Betrieben arbeiten, die einen Betriebsarzt bestellt haben nach Branchen in Prozent (Basis: alle Betriebe) GDA-Betriebsbefragung 2015 – beschäftigtenproportionale Gewichtung Alle Betriebe n =6500 I n = 203 II n = 484 III n = 238 IV n = 775 V n = 521 VI n = 344 VII n = 817 VIII n = 641 IX n = 953 X n = 254 XI n = 813 XII n = 455 72 56 54 92 91 72 78 50 64 59 68 88 97 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – beschäftigtenproportionale Gewichtung Beschäftigte, die in Betrieben arbeiten, die einen Betriebsarzt bestellt haben nach Bundesländern in Prozent (Basis : alle Betriebe) Alle Betriebe n = 6500 SH n = 204 HH n = 191 NI n = 600 HB n = 64 NW n = 1380 HE n = 531 RP n = 291 BW n = 925 BY n = 1081 SL n = 79 BE n = 259 BB n = 160 MV n = 112 SN n = 306 ST n = 159 TH n = 158 72 71 76 74 76 71 75 65 75 69 71 67 73 64 67 74 72 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – beschäftigtenproportionale Gewichtung Beschäftigten, die in Betrieben arbeiten, für die ein Betriebsarzt bestellt wurde, differenziert nach angestellten bzw. externen Betriebsärzten nach Branchengruppen in Prozent Alle Betriebe n = 4650 I n = 113 II n = 263 III n = 220 IV n = 703 V n = 373 VI n = 270 VII n = 408 VIII n = 409 IX n = 565 X n = 173 XI n = 715 XII n = 440 angestellt 8 4 7 3 8 1 7 8 3 4 16 15 13 extern 92 96 93 96 91 99 93 92 96 96 82 85 86 weiß nicht / keine Angabe 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 2 1 0 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – beschäftigtenproportionale Gewichtung, Rundungsfehler möglich Beschäftigte, die in Betrieben arbeiten, für die ein Betriebsarzt bestellt wurde, differenziert nach angestellten bzw. externen Betriebsärzten nach Bundesländern in Prozent Alle Betriebe n = 4650 SH n = 144 HH n = 146 NI n = 446 HB n = 49 NW n = 983 HE n = 400 RP n = 189 BW n = 692 BY n = 749 SL n = 56 BE n = 172 BB n = 116 MV n = 71 SN n = 205 ST n = 118 TH n = 114 angestellt 8 8 9 7 3 9 8 6 10 9 6 11 5 8 4 4 1 extern 92 91 91 93 96 91 91 93 90 90 94 88 95 92 96 96 99 weiß nicht / keine Angabe 0 1 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 Quelle: GDA-Betriebsbefragung 2015 – beschäftigtenproportionale Gewichtung, Rundungsfehler möglich In den Jahren 2011 und 2015 sind 74 Prozent bzw. 72 Prozent der Beschäftigten in Betrieben tätig, die über einen Betriebsarzt verfügen bzw. sich durch diese unterstützen lassen. In beiden Jahren ist der Anteil von Beschäftigen in Betrieben mit betriebsärztlicher Betreuung in der Branchengruppe XII am größten (96 Prozent bzw. 97 Prozent ), der Anteil in der Branchengruppe VII am geringsten (47 Prozent bzw. 50 Prozent). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10801 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bei den Ländern sind es im Jahr 2011 Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Sachsen, die den geringsten Anteil von Beschäftigten in Betrieben mit Unterstützung durch Betriebsarzt aufweisen (71 Prozent). Im Jahr 2015 weist Mecklenburg -Vorpommern den geringsten Anteil von Beschäftigten in Betrieben mit Unterstützung Betriebsarzt auf (64 Prozent). Sowohl nach Branchen als auch nach Ländern ist im Jahr 2015 der Anteil von Beschäftigten in Betrieben mit externem Betriebsarzt größer als der Anteil von Betrieben mit angestelltem Betriebsarzt (8 Prozent zu 91 Prozent). In den Branchengruppen X und XI ist der Anteil von Beschäftigten in Betrieben mit angestellten Betriebsärzten mit 16 Prozent bzw. 15 Prozent deutlich größer als in der Gesamtheit aller Betriebe. Bei den Ländern weisen Bremen und Thüringen mit 3 Prozent bzw. 1 Prozent geringere Anteilswerte von Beschäftigten in Betrieben mit angestelltem Betriebsarzt auf als in der Gesamtheit aller Betriebe. 16. Wie alt waren die Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 (bitte nach Altersgruppen ordnen sowie Durchschnittsalter angeben)? Für die Jahre 2007 und 2018 liegen die angefragten Zahlen nicht vor. Für die übrigen Jahre ist die Berechnung des Durchschnittsalters aus den vorliegenden gruppierten Daten nicht möglich. In den jährlichen Berichten der Bundesregierung zum Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA) werden jährlich in der Tabelle TM 13 entsprechende Zahlen der Bundesärztekammer nach Altersgruppen ausgewiesen (vgl. nachstehende Tabelle). Bereits im Jahr 2008 waren von den 12 271 Ärzten und Ärztinnen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde lediglich 23 Prozent (2 855) unter 50 Jahren, 36 Prozent hingegen über 65 Jahre (4 424). Bei annähernd gleicher Gesamtzahl (12 545) ist das Verhältnis im Jahr 2017 noch schlechter: unter 50 Jahre 13 Prozent (1 619); über 65 Jahre 50 Prozent (6 231). Entwicklung der Ärzte und Ärztinnen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde nach Altersgruppen 2008 bis 2017 Jahr Gesamt bis unter 35 Jahre 35 bis unter 50 Jahre 50 bis unter 65 Jahre 65 Jahre und älter 2008 12.271 39 2.816 4.992 4.424 2009 12.266 31 2.621 4.896 4.718 2010 12.233 37 2.438 4.927 4.831 20111) 11.361 41 2.115 4.437 4.768 2012 12.222 29 2.055 4.893 5.245 2013 12.430 31 2.021 4.970 5.408 2014 12.489 39 1.895 4.930 5.625 2015 12.363 28 1.721 4.804 5.810 2016 12.466 33 1.630 4.771 6.032 2017 12.545 45 1.574 4.695 6.231 Quelle: SuGA 2017, TM 13; Primärquelle: Bundesärztekammer 1) Umstellung der Erfassung im Jahr 2011 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/10801 17. Wie hat sich der betriebsärztliche Betreuungsbedarf nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2018 entwickelt (bitte ausweisen nach Betriebsgrößen und Branchen), und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es einen zusätzlichen Bedarf an betriebsärztlicher Betreuung gibt, der nicht gedeckt werden kann, weil es zu wenig Arbeitsmediziner gibt? Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz hat der Arbeitgeber Betriebsärzte zu bestellen , soweit dies erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist abhängig von der Betriebsart und der damit verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und der Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft sowie der Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen . Das Arbeitssicherheitsgesetz wird über die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert . Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten können die Betriebe zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen wählen. Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten existiert beispielsweise das Unternehmermodell. Aufgrund der Vielzahl an Faktoren und Möglichkeiten sowie der notwendigen Bewertung im einzelnen Betrieb verfügt die Bundesregierung über keine konkreten Erkenntnisse zur Entwicklung des betriebsärztlichen Betreuungsbedarfs nach Betriebsgrößen und Branchen. 18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in wie vielen Fällen es in den Jahren 2007 bis 2018 zu Anordnungen der zuständigen Behörden nach § 12 im Zusammenhang mit Maßnahmen des Arbeitsschutzes gekommen ist (bitte in Summe und für jedes Jahr gesondert darstellen und nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen)? Zahlen für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Zahlen nach Branchen liegen nicht vor. In den Jahresberichten der Arbeitsschutzbehörden werden dem ASiG unterfallende Anordnungen unter der Überschrift „Arbeitsschutzorganisation“ erfasst . Die dabei erfassten Zahlen lassen sich nicht trennscharf Branchen und in der Frage beschriebenen Tatbeständen zuordnen. Daher können die erfragten konkreten Zahlen nicht exakt ausgewiesen werden. Zusätzliche statistische Erhebungen, die diese Fragen beantworten könnten, werden in den Ländern nicht geführt. In den jährlichen Berichten der Bundesregierung zum Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA) werden in der Tabelle TG 4 Zahlen zu Anordnungen der Gewerbeaufsichtsämter nach Ländern insgesamt ausgewiesen. Da der Fokus der beiden Fragen auf das Thema Arbeitsschutzorganisation abzielt, werden in den folgenden Tabellen neben den im SuGA ausgewiesenen Gesamtzahlen auch die Zahlen der Anordnungen (vgl. nachstehende Tabelle) dargestellt. Die Zahl der Anordnungen in Deutschland insgesamt ist nach einem Höchststand im Jahr 2012 gesunken und liegt seit dem Jahr 2015 auf deutlich niedrigerem Niveau. Die Zahlen der Anordnungen wegen Mängeln in der Arbeitsschutzorganisation haben im Jahr 2012 ebenfalls einen Höhepunkt erreicht, liegen im Jahr 2017 (28 Prozent aller Anordnungen) aber höher als im Jahr 2007 (16 Prozent). Die entsprechenden Zahlen der einzelnen Länder schwanken deutlich, insgesamt ist aber eher ein Anstieg dieses Anteiles zu sehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10801 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 1: Anordnungen der Gewerbeaufsicht nach Bundesländern in den Jahren 2007-2017 Bundesland Jahr Anordnungen insgesamt davon Arbeitsschutzorganisation Gesamt1) 2017 9.392 2.609 2016 9.688 2.603 2015 8.850 1.983 2014 12.286 2.784 2013 14.663 3.294 2012 14.695 3.306 2011 13.991 2.841 2010 11.910 2.491 2009 11.713 2.152 2008 12.693 2.223 2007 10.104 1.601 Baden-Württemberg1) 2017 134 32 2016 122 27 2015 149 26 2014 138 30 2013 165 34 2012 123 20 2011 210 42 2010 145 19 2009 134 21 2008 138 28 2007 124 28 Bayern 2017 5.281 1.544 2016 5.145 1.422 2015 4.355 966 2014 4.709 1.181 2013 6.512 1.699 2012 6.593 1.628 2011 6.963 1.550 2010 6.291 1.471 2009 5.872 1.333 2008 6.161 1.342 2007 4.695 917 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/10801 Bundesland Jahr Anordnungen insgesamt davon Arbeitsschutzorganisation Berlin 2017 33 19 2016 134 34 2015 94 14 2014 117 10 2013 86 10 2012 187 35 2011 158 22 2010 137 23 2009 192 18 2008 202 17 2007 307 19 Brandenburg 2017 782 130 2016 862 182 2015 620 103 2014 679 144 2013 672 158 2012 728 161 2011 572 108 2010 531 167 2009 593 159 2008 520 124 2007 497 134 Bremen 2017 67 11 2016 45 5 2015 59 12 2014 55 13 2013 55 3 2012 33 8 2011 43 9 2010 36 15 2009 76 9 2008 52 9 2007 75 8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10801 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland Jahr Anordnungen insgesamt davon Arbeitsschutzorganisation Hamburg 2017 173 58 2016 106 33 2015 121 37 2014 105 37 2013 101 19 2012 60 8 2011 54 9 2010 81 12 2009 56 13 2008 38 6 2007 45 7 Hessen 2017 266 97 2016 380 172 2015 228 82 2014 215 45 2013 181 35 2012 124 21 2011 88 17 2010 116 33 2009 91 31 2008 82 17 2007 79 17 Mecklenburg-Vorpommern 2017 310 73 2016 215 41 2015 333 35 2014 326 55 2013 376 55 2012 380 58 2011 380 57 2010 312 49 2009 297 51 2008 368 40 2007 303 36 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/10801 Bundesland Jahr Anordnungen insgesamt davon Arbeitsschutzorganisation Niedersachsen 2017 1.104 358 2016 1.112 339 2015 1.123 345 2014 1.107 318 2013 782 148 2012 839 237 2011 930 280 2010 950 292 2009 848 252 2008 958 179 2007 784 55 Nordrhein-Westfalen 2017 244 91 2016 278 104 2015 415 126 2014 3.605 735 2013 4.562 968 2012 4.426 968 2011 3.130 600 2010 1.893 275 2009 2.021 61 2008 2.149 248 2007 1.237 145 Rheinland-Pfalz 2017 136 11 2016 94 1 2015 197 0 2014 127 0 2013 163 0 2012 169 0 2011 218 1 2010 192 0 2009 226 0 2008 288 1 2007 354 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10801 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland Jahr Anordnungen insgesamt davon Arbeitsschutzorganisation Saarland 2017 48 22 2016 44 16 2015 55 15 2014 38 12 2013 57 16 2012 36 16 2011 7 1 2010 12 2 2009 0 0 2008 10 2 2007 12 5 Sachsen 2017 431 55 2016 758 119 2015 745 100 2014 692 75 2013 714 71 2012 760 99 2011 1.004 105 2010 902 74 2009 1.014 137 2008 1.038 137 2007 1.255 170 Sachsen-Anhalt 2017 126 42 2016 129 37 2015 82 25 2014 79 19 2013 111 25 2012 94 22 2011 88 23 2010 98 28 2009 138 38 2008 111 26 2007 185 46 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/10801 Bundesland Jahr Anordnungen insgesamt davon Arbeitsschutzorganisation Schleswig-Holstein 2017 37 19 2016 42 25 2015 61 47 2014 60 46 2013 37 31 2012 16 11 2011 4 3 2010 30 12 2009 38 11 2008 53 28 2007 18 3 Thüringen 2017 220 47 2016 222 46 2015 213 50 2014 234 64 2013 89 22 2012 127 14 2011 142 14 2010 184 19 2009 117 18 2008 525 19 2007 134 11 Quelle: SuGA 2007-2017, TG 4 und weitere Berechnungen; Primärquelle: Gewerbeaufsichtsämter 1) inkl. Verwarnungen in Baden-Württemberg 19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welcher Höhe in den Jahren 2007 bis 2018 Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 20 wegen Verstößen gegen behördliche Anordnungen zum Arbeitsschutz von den zuständigen Behörden verhängt wurden (bitte in Summe sowie für jedes Jahr gesondert darstellen und nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen)? Es gibt keine explizite Erfassung der Höhe der Bußgelder nach einzelnen Vorschriften . Die Höhe der Bußgelder im Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 20 ASiG werden daher nicht statistisch erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10801 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung der DGUV Vorschrift 2, die erstmals seit dem 1. Januar 2011 für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleichlautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) vorsieht? a) Trifft es zu, dass 41 Prozent der bei einer Evaluation befragten Betriebe die DGUV Vorschrift 2 nicht kennen, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dieses Ergebnis, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab? b) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der DGUV Vorschrift 2 die aus dem Anstieg mobiler Arbeit resultierenden Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ausreichend berücksichtigt? c) Inwiefern sieht die Bundesregierung, angesichts eines mangelhaften Umsetzungsstands der Gefährdungsbeurteilung, die derzeitigen Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte zur Unterstützung und Beratung der Unternehmen in der Grundbetreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 für ausreichend an (bitte begründen)? d) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die DGUV Vorschrift 2 einer erneuten Überarbeitung unterzogen werden soll, und wenn ja, welche Änderungen sind hier vorgesehen, und warum? Das Arbeitssicherheitsgesetz wird über die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert. Unfallverhütungsvorschriften sind autonomes Recht der Unfallversicherungsträger . Sie bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bzw. des zuständigen Landesministeriums. Die angesprochene Evaluation wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) beauftragt . Der Abschlussbericht wurde als DGUV Report 1/2017 im Internet veröffentlicht unter: https://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDO CUID=26751. Die DGUV hat eine Projektgruppe eingerichtet, in der über mögliche Handlungsoptionen und Anpassungen in der DGUV Vorschrift 2 beraten wird. Ziel sind unter anderem bessere Verständlichkeit und Handhabung. Die Beratungen dauern an. Für die Bundesregierung ist wichtig, dass die Betriebe abhängig von ihrem Bedarf umfassend und qualitativ hochwertig in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unterstützt werden. 21. Befürwortet die Bundesregierung, dass für weitere Professionen, wie etwa für Arbeitspsychologen, Ergonomen oder Arbeits- und Gesundheitswissenschaftler in Zukunft ein geregelter Zugang als Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen kann (bitte begründen)? Die nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erforderliche Fachkunde wird in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit “ (DGUV Vorschrift 2) geregelt. Danach besteht bereits heute die Möglichkeit , dass auch andere Personen als Ingenieure, Techniker oder Meister als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig sind (vgl. § 4 Absatz 3 bis 5 DGUV Vorschrift 2). Auf der Ebene eines Sicherheitsingenieurs bedarf es der Genehmigung vonseiten der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (vgl. § 7 Absatz 2 ASiG). In einer Projektgruppe , die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. eingerichtet wurde, wird über Anpassungen in der DGUV Vorschrift 2 beraten. Die Beratungen laufen noch. Für die Bundesregierung ist wichtig, dass die Betriebe abhängig von ihrem Bedarf umfassend und qualitativ hochwertig in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unterstützt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/10801 22. Befürwortet die Bundesregierung die Forderung der Gewerkschaft ver.di (sopoaktuell Nr. 262 17. Oktober 2017), dass es zukünftig eine Fortbildungsverpflichtung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit geben sollte (bitte begründen )? Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllt, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört die fortdauernde Überprüfung der getroffenen arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen, bei der ihn die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt. Dies setzt voraus, dass die sicherheitstechnische Beratung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit auf dem aktuellen Erkenntnisstand erfolgt. Vor diesem Hintergrund obliegt es dem Arbeitgeber, auf die erforderliche Fortbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuwirken und ihr diese zu ermöglichen. 23. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Verdopplung von Fehltagen aufgrund von psychischen Erkrankungen in den letzten zehn Jahren (Bundestagsdrucksache 19/8688), inwiefern hält sie in diesem Zusammenhang die bestehenden Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für ausreichend , und inwiefern sieht sie die Umsetzung einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit („Anti- Stress-Verordnung“) für notwendig an? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18 und 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Arbeitsbezogene psychische Belastungen in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/8688 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333