Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 6. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10807 19. Wahlperiode 11.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Anna Christmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10414 – Niedrigschwellige Ermöglichung des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Das Jugendalter ist die zentrale Lebensphase, in der junge Menschen sich selbst in den sozialen, ökonomischen, kulturellen und politischen Zusammenhängen unserer Gesellschaft platzieren“ (15. Kinder- und Jugendbericht – KJB – der Bundesregierung). Die Jugend ist politisiert wie lange nicht mehr. Jede Woche gehen tausende junge Menschen auf die Straße, um sich für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen einzusetzen. Andere engagieren sich in der Flüchtlingshilfe, demonstrieren für die Freiheit im Netz und gegen steigende Mieten, machen online mobil gegen Rassismus und Sexismus. Gleichzeitig aber kommen aktuelle Studien zu dem Ergebnis, das Verständnis für Menschen mit anderem kulturellen Hintergrund nehme ab, Demokratie und Freiheit seien nicht mehr die unumstößlichen Werte in Teilen unserer Gesellschaft (www.uni-leipzig.de/newsdetail/artikel/ leipziger-autoritarismus-studie-2018-langzeitstudie-mit-aktuellen-ergebnissen-zuautoritaeren -und-re-1/ und www.fes.de/forum-berlin/gegen-rechtsextremismus/ mitte-studie/). Populisten in Deutschland und in ganz Europa erfahren in den letzten Jahren viel Zulauf, menschenfeindliche Parolen und Diskurse nehmen zu. Hier braucht es aus Sicht der Fragesteller ein wirksames Gegensteuern mit geeigneten Instrumenten , die Offenheit, Akzeptanz und interkulturelle Kompetenzen stärken. Als eine wichtige Stellschraube der Identitäts- und Demokratiebildung im Jugendalter bietet die Teilnahme am internationalen Jugend- und Schüleraustausch nach Ansicht der Fragesteller die ideale Möglichkeit, interkulturelle Lernerfahrungen zu machen und nationalistischen und menschenverachtenden Ressentiments vorzubeugen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Austauschprogrammen berichten häufig von wertvollen Erfahrungen über Ländergrenzen hinweg und lebenslangen Freundschaften. Auch die Zustimmung zur Bedeutsamkeit eines europäischen Zusammenhalts und der internationalen Kooperation in Zeiten, in denen viele Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10807 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Herausforderungen grenzüberschreitend sind, kann durch Austauscherfahrungen nachhaltig gestärkt werden. Der internationale Jugend- und Schüleraustausch mit seinen unterschiedlichen Formaten des kurz-, mittel- und langfristigen Austausches – sowohl Entsendeals auch Aufnahmeprogramme – bringt durch seinen inkludierenden, auf Toleranz und Diversität ausgelegten Charakter Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Prägung zusammen. Angesichts der EU-Ratspräsidentschaft, die Deutschland im zweiten Halbjahr 2020 übernehmen wird, wird Deutschland aus Sicht der Fragesteller eine noch bedeutsamere Vorbildrolle im Kampf gegen Europaverdrossenheit und Demokratiemüdigkeit , die sich in den letzten Jahren in fast allen EU-Staaten bemerkbar gemacht hat, zuteil. Anlässlich der Teilveröffentlichung der Zugangsstudie (http://zugangsstudie. de/die-zugangsstudie-auf-der-zielgeraden/) und knapp vier Jahre nach Verabschiedung des Antrags der damaligen (und heutigen) Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD zum internationalen Jugend- und Schüleraustausch (Bundestagsdrucksache 18/5215) stellt sich aus Sicht der Fragesteller die Frage, inwiefern die darin enthaltenen Forderungen umgesetzt worden sind und welche Maßnahmen die Bundesregierung aufgrund neuer Erkenntnisse (z. B. Zugangsstudie , Eurobarometer http://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index. cfm/survey/getsurveydetail/instruments/flash/surveyky/2224) einleiten wird. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Internationale Erfahrungen sind für junge Menschen besonders wertvoll. Sie eröffnen neue Horizonte, bringen andere Menschen und andere Sprachen näher. Sie schärfen zugleich den Blick für das eigene Land und die eigene Kultur. Über die bestehenden bilateralen Jugendwerke mit Frankreich und Polen, die im Aufbau bzw. in Planung befindlichen Jugendwerke mit Griechenland und Israel sowie die Koordinierungsbüros mit Israel, Russland und Tschechien können Aktivitäten und Projekte vieler Träger unterstützt werden, die den Jugendaustausch mit Leben füllen. Die Bundesregierung fördert zudem zahlreiche Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogramme freier und öffentlicher Träger sowie Freiwilligendienste für junge Menschen, so dass etliche Akteure mit großem Einsatz und mit großer Ausdauer einen kontinuierlichen Jugendaustausch sichern können. Dieses Engagement, insbesondere auch der vielen Ehrenamtlichen in diesem Feld, will die Bundesregierung auch zukünftig unterstützen. Mit den EU-Programmen Erasmus+ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport und dem Europäischen Solidaritätskorps stehen zusätzliche Möglichkeiten für die Förderung grenzüberschreitender Mobilität und die transnationale Zusammenarbeit zur Verfügung. Im Vorschlag der EU Kommission für die neue Programmgeneration Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps ist eine Aufstockung der Programmmittel ab 2021 vorgesehen. Bund und Länder haben sich im Jahr 2001 über gemeinsame Leitlinien der Internationalen Jugendpolitik und Jugendarbeit verständigt. Darin halten sie fest, dass es für den internationalen Jugendaustausch eine Gesamtverantwortung von Bund, Ländern und Kommunen gibt und jede dieser Ebenen auf ihre Weise und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Programme des Jugendaustausches fördert. Dabei liegt der internationale Schüleraustausch in der Zuständigkeit der Bundesländer. Nach den bisher veröffentlichten Ergebnissen der von den Fragestellenden zitierten Studie „Warum nicht? Studie zum Internationalen Jugendaustausch: Zugänge und Barrieren (Zugangsstudie)“ haben 52 Prozent der jungen Menschen in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10807 Deutschland bereits an Auslandsaufenthalten jenseits von Urlaubsreisen teilgenommen . Insgesamt 63 Prozent der jungen Menschen in Deutschland gelten nach der Zugangsstudie als grundsätzlich interessiert (www.forschung-und-praxis-imdialog .de/publikationen/fact-sheets/). Die Bundesregierung sieht daher auch weiterhin eine wichtige Aufgabe darin, Formate des Jugendaustauschs und der Freiwilligendienste zu fördern sowie die Information über die bestehenden Angebote fortzuentwickeln und dabei ein besonderes Augenmerk auf Jugendliche zu richten , die sonst kaum Möglichkeiten für entsprechende Erfahrungen haben. 1. Welche neuen Erkenntnisse nach Prüfung der Klarstellung der Rechtslage hat die Bundesregierung in Bezug auf die Visaerteilung durch deutsche Stellen in Anwendung des § 16 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes, um die Visumsvergabe im Rahmen des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs zu erleichtern (Bundestagsdrucksache 18/9924)? Die Prüfung hat zu einer Rechtsänderung geführt. Mit dem Richtlinien-Umsetzungsgesetz wurde auf Vorschlag der Bundesregierung das Erfordernis des unmittelbaren Austausches bei Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zum Schüleraustausch abgeschafft (§ 16b Absatz 1 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes). Dabei wurde klargestellt, dass es bei dem Schüleraustausch auf einen unmittelbaren Austausch nicht ankommt. Der zeitlich befristete Schüleraustausch erfordert nicht, dass in jedem Fall ein „Eins zu Eins“-Austausch erfolgt. Vielmehr ist von Bedeutung, dass langfristig und global ein Austausch erfolgt. 2. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Visavergabe an deutsche Staatsangehörige durch die Gastländer im Rahmen der Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die Einreise in die Partnerländer seit 2014 zunehmend schwieriger geworden ist (Bundestagsdrucksache 18/9924)? Die Erteilung von Visa für die Einreise in die Partnerländer im Rahmen der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderten Programme weltwärts, ENSA und ASA liegt in der Souveränität der jeweiligen Gastländer. Änderungen der Einreisebestimmungen und der Visaverfahren unterliegen der politischen Prioritätensetzung dieser Gastländer im Einzelfall und sind – soweit erkennbar – nur in wenigen Fällen auf die Regulierung von Freiwilligendiensten oder Jugendaustausch bezogen. Spezifische Aufenthaltstitel für Freiwilligenarbeit und Jugendaustausch sind die Ausnahme. Engagement Global unterstützt im Auftrag des BMZ die Trägerorganisationen und Freiwilligen bei der Beantragung der Visa durch die Ausstellung von Visabegleitschreiben , die die Teilnahme am staatlich geförderten weltwärts-Programm bestätigen. In den Aufnahmeländern mit besonderem Bedarf stellen die von den weltwärts- Qualitätsverbünden eingerichteten Ansprechstellen im Bereich Visa und Sicherheit Informationen zu Visaverfahren und geeigneten Aufenthaltstiteln zusammen. Die deutschen Auslandsvertretungen unterstützen dazu Klärungsprozesse, wenn notwendig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10807 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Plant die Bundesregierung eine erleichterte Visumsvergabe oder eine Sonderreglung für Jugendliche aus Ländern, die in den Austauschprogrammen unterrepräsentiert sind im Rahmen des internationalen Jugendaustauschs? Die Gründe von Jugendlichen, an Austauschprogrammen mit bestimmten Staaten teilzunehmen, sind unterschiedliche. Gesicherte Erkenntnisse, dass die Ausgestaltung des Visumverfahrens in besonderer Weise dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass Jugendliche aus bestimmten Ländern im Jugendaustausch unterrepräsentiert sind, liegen der Bundesregierung nicht vor. Vor diesem Hintergrund sind derzeit Sonderregelungen nicht geplant. 4. Wie gedenkt die Bundesregierung fortwährend bestehende Hürden bei der Gewährung von Visa für Incoming-Freiwilligendienstleistende abzubauen, wie sie u. a. in der Anhörung des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement berichtet wurden (vgl. www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/ 2018/kw42-pa-ua-buerger-engagement-freiwilligendienst-572884)? Auf die gesetzlich geforderte Prüfung im Einzelfall kann nicht verzichtet werden. Das gilt auch für Visa von Incoming-Freiwilligendienstleistenden. Beispielhaft wurde mit der Servicestelle Visa, Aufenthalt und Sicherheit innerhalb von Engagement Global eine Unterstützungsstruktur für die BMZ-Programme zu Fragen im Bereich Visa, Aufenthaltsstatus und Sicherheit geschaffen. Die Servicestelle bietet z. B. Merkblätter und Workshops zur Visabeantragung und informiert deutsche Auslandsvertretungen über die Programme weltwärts, ENSA und ASA sowie über geplante Aufenthalte in Deutschland. Die aus Haushaltsmitteln des BMZ finanzierten, bei den weltwärts-Qualitätsverbünden angesiedelten länderspezifischen Ansprechstellen im Bereich Visa und Sicherheit beraten in den Entsendeländern zum Thema Freiwilligenentsendung nach Deutschland und tragen damit zum Abbau etwaiger Hürden bei. 5. Welche Ergebnisse ergaben die Gespräche (Bundestagsdrucksache 18/9924) der Bundesregierung mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, um die administrativen Hemmnisse wie beispielweise die Visa- und Terminvergabe zu beschleunigen, und was hat die Bundesregierung davon umgesetzt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 und 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/9924 wird verwiesen. Die Bundesregierung steht weiterhin in engem Austausch , um einen möglichst reibungslosen Austausch zu ermöglichen. Mit dem Richtlinien-Umsetzungsgesetz wurde auf Vorschlag der Bundesregierung das Erfordernis des unmittelbaren Austauschs bei Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zum Schüleraustausch abgeschafft (§ 16b Absatz 1 Satz 2). Soweit gesetzlich zulässig, erfolgt die Erteilung der Visa ohne Beteiligung der Ausländerbehörde, sodass die Visa in der Regel innerhalb weniger Tage erteilt werden können. 6. Mit welchen Staaten wurden in dieser Legislaturperiode neue Vereinbarungen getroffen, die im Rahmen des internationalen Jugendaustauschs die Visavergabe und die Einreise erleichtern? In dieser Legislaturperiode wurden bisher keine neuen Vereinbarungen getroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10807 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob in deutschen Auslandsvertretungen mittlerweile Sonderterminvergaben für Teilnehmende an internationalen Jugendaustauschprogrammen bestehen, damit die Wartezeiten verkürzt und die Visavergaben erleichtert werden? Es bestehen an wenigen Auslandsvertretungen Wartezeiten bei der Terminvergabe für die Visaantragstellung. Dort, wo Wartezeiten bestehen, bemühen sich die Visastellen, die Wartezeiten für alle Antragstellerinnen und Antragsteller so kurz wie möglich zu halten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 18/9924 wird verwiesen. 8. Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, Teilnehmende an internationalen Austauschprogrammen von der Visaregelung freizustellen? Wenn nein, warum nicht? Maßgeblich für die Frage, ob zur Einreise ein Visum erforderlich ist, sind die Vorschriften des deutschen Aufenthaltsrechts sowie des europäischen Rechts. Die Visumpolitik für Kurzaufenthalte fällt in die Regelungskompetenz der EU. Diese Regelungen knüpfen grundsätzlich an die Staatsangehörigkeit des Reisenden an, nicht an den geplanten Aufenthaltszweck. 9. Plant die Bundesregierung eine flächendeckende Befreiung von Visagebühren im Rahmen des internationalen Jugendaustauschs? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/9924 wird verwiesen . Die bestehenden Möglichkeiten der Visumbefreiung nach den Vorschriften des Visakodex und der Aufenthaltsverordnung werden weitreichend ausgeschöpft . Eine grundsätzliche Befreiung ist im Hinblick auf die gesetzliche Pflicht des Bundes, die Kosten für die Erbringung individuell zurechenbarer Leistungen zu decken, weiterhin nicht geplant. 10. In welcher Höhe wurden und werden die Initiativen „Chancen eröffnen durch Austausch und Begegnung“ und „Jugendarbeit international – Vielfalt erleben“ gefördert (bitte nach Jahren von 2015 bis 2018 auflisten)? Die jugendpolitische Initiative „Jugendarbeit international – Vielfalt erleben“ (JiVE) war Teil der Initiative „Chancen eröffnen durch Austausch und Begegnung “. Aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) wurden die Initiativen entsprechend der nachfolgenden Übersicht gefördert: 2015 2016 2017 2018 Gesamtsumme Initiative 46.146 € 98.865 € 1.011.247 € 431.614 € Anteil JiVE 46.146 € 38.365 € 65.490 € 2.770 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10807 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wie genau, von wem und in welchem Zeitraum werden die Projekte evaluiert (siehe Frage 10)? Die Initiative JiVE wurde Ende 2017-Anfang 2018 durch IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. evaluiert. Das Forschungsvorhaben „Warum nicht? Studie zum Internationalen Jugendaustausch : Zugänge und Barrieren“ (Zugangsstudie) wird im Jahr 2019 im Rahmen von sechs nationalen und drei internationalen Resonanzveranstaltungen unter dem Titel „Zugangsstudie+“ reflektiert. Die 14 aus dem Innovationsfonds im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) in den Jahren 2017 – 2019 geförderten Projekte, in denen für und mit jungen Menschen innovative Ansätze zu Information und Beratung im Feld der internationalen Jugendarbeit erprobt und praxisnah umgesetzt werden, werden von IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. fachlich begleitet. Die Auswertung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Trägern der Projekte u. a. im Rahmen eines Planspiels Ende 2019. Die Auswertung der unter aktiver Beteiligung Jugendlicher im Rahmen der Initiative „Chancen eröffnen durch Austausch und Begegnung“ realisierten zentralen Jugendveranstaltungen liegt bei den Fach- und Förderstellen der europäischen und internationalen Jugendarbeit als Träger bzw. Fördergeber der Veranstaltungen.1 12. Welche Initiativen gibt es über die beiden genannten Projekte hinaus, um bei den Austauschprogrammen die Einbeziehung von Jugendlichen aus sozioökonomischen benachteiligten Familien zu gewährleisten, und wie werden diese gefördert? Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ermöglicht den bundeszentralen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe die Erprobung und Realisierung verschiedener Formate des internationalen Austauschs von Jugendlichen. Die Formen und Methoden der Ansprache junger Menschen zur Teilnahme an den Begegnungen werden von den Trägern ihren Zielgruppen gemäß bestimmt. Die Förderung aus dem KJP soll dazu beitragen, dass alle jungen Menschen gleiche Chancen erhalten und Benachteiligungen abgebaut werden. Nach dem seit 1. Januar 2017 geltenden Leitbild zum KJP sollen die Träger der Kinder- und Jugendhilfe verstärkt solche jungen Menschen an internationale Projekte heranführen, die sonst kaum Möglichkeiten für entsprechende Erfahrungen haben. Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert auf der Grundlage der Strategie „Diversität und Partizipation“ zahlreiche Einzelinitiativen und Projekte von Partnerorganisationen sowie drei regionale Multiplikatoren/Multiplikatorinnen -Netzwerke der internationalen Jugendarbeit. Gruppen und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf können 1,5-fach erhöhte Fahrtkostenzuschüsse sowie erhöhte Aufenthaltskosten erhalten. U. a. zur Stärkung dieser Aktivitäten wurde der Regierungsbeitrag für das DFJW in diesem Jahr um 2 Mio. Euro erhöht. Das Deutsch-Polnische Jugendwerk führt seit mehreren Jahren das Programm „Zusammen kommen wir weiter“ durch, bei dem Bildungsstätten gezielt mit Schulen zusammenarbeiten, deren Schülerinnen und Schüler im Austausch unterrepräsentiert sind (Haupt-, Real-, Förder-schulen, sowie aktuell vor allem Berufs- 1 Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW), Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW), ConAct – Koordinierungszentrum für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch, Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (DRJA), Tandem – Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch, IJAB – Internationaler Jugendaustausch- und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland e. V., Jugend für Europa – Deutsche Agentur für die EU-Jugendprogramm Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10807 schulen). Für Begegnungen im Rahmen dieses Programms werden höhere Festbeträge bewilligt, die durch die Erhöhung des Regierungsbeitrags um jeweils 1 Mio. Euro in den Jahren 2018 und 2019 gesichert sind. ConAct – Koordinierungszentrum für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch arbeitet im Zeitrahmen von 2015 bis 2019 im Projekt „Living Diversity in Germany and Israel – Challenges and Perspectives for Education and Youth Exchange“ daran, junge Menschen in ihrer Vielfalt an individuellen Identitäten und kollektiven Zugehörigkeiten in den deutsch-israelischen Jugendaustausch einzubeziehen. Neben der Entwicklung pädagogischer Methoden und Materialien zur diversitätsbewussten Bildungs- und Begegnungsarbeit liegt der Schwerpunkt in den Jahren 2018 und 2019 auf jungen Menschen mit Migrationsgeschichten aus Deutschland und Israel. Das mehrjährige Projekt wie auch die Pilotprojekte der Jugendbegegnungen in Migrationsgesellschaften unter dem Titel „Your story moves!“ wurden zu weiten Teilen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert. Diese Projekte sind sowohl für die jungen Menschen als auch für die weitere strukturelle und konzeptuelle Arbeit im deutsch-israelischen Austausch von großem Wert. Dieses Engagement soll durch die Verständigung im Rahmen der Regierungskonsultationen mit Israel auch durch die Gründung eines Deutsch-Israelischen Jugendwerkes im Jahr 2018 zukünftig noch stärker unterstützt werden. Der Deutschen Bundestag hat für 2019 bereits eine Million Euro für das Deutsch-Israelische Jugendwerk bewilligt und weitere Mittel in Aussicht gestellt. Für das im Aufbau befindliche Deutsch-Griechische Jugendwerk stehen seit 2016 jährlich 3 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, mit denen durch ein Sonderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auch griechische junge Menschen im Rahmen von Jugendbegegnungen gefördert werden, denen eine Teilnahme aufgrund der oft schlechten finanziellen Situation ihrer Familien ansonsten nicht möglich wäre. Mit diesen zusätzlichen Mitteln setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen: Zugangshemmnisse abzubauen und neue Zielgruppen für den Internationalen Jugendaustausch zu erreichen . Die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH (DRJA) beschäftigt sich intensiv mit der Frage der Einbeziehung neuer Zielgruppen in den Jugendaustausch mit der Russischen Föderation. Im Jugendabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation aus dem Jahr 2004 ist ausdrücklich formuliert, dass der Jugendaustausch alle Regionen und Jugendliche aus allen gesellschaftlichen Bereichen und sozialen Schichten einbeziehen soll. Beispielsweise erhalten bei Fortbildungsmaßnahmen Multiplikatoren und Fach- und Lehrkräfte, die mit Zielgruppen aus sozialen Schichten arbeiten, die bisher unterrepräsentiert sind, einen prioritären Zugang zu den begrenzten Teilnahmeplätzen . Als wichtige Zielgruppe haben die Stiftung und das Russische Koordinierungsbüro die Auszubildenden in beiden Ländern identifiziert, die durch spezielle Maßnahmen wie „Projektschmieden“ und Fachtage für Fach- und Lehrkräfte stärker in den Austausch einbezogen werden. Im schulischen Austausch wurde die Förderung der Einzelmaßnahmen erhöht, um einerseits die Qualität des Austausches zu stärken und andererseits auch Schülerinnen und Schülern die Teilnahme zu ermöglichen, die aus Familien stammen, die nur einen geringen Eigenbeitrag leisten können. Außerdem konnte ein zusätzlicher Förderer gefunden werden, der explizit schulische Austauschmaßnahmen fördert, an denen Jugendliche aus benachteiligten Familien beteiligt sind. Die Ini- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10807 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tiative „Austausch macht Schule“, an der eine Vielzahl der Fach- und Förderstellen der europäischen und internationalen Jugendarbeit beteiligt sind und deren Transferbüro bei der Stiftung DRJA angesiedelt ist, hat das Ziel, durch gemeinsame Anstrengungen auf eine Internationalisierung der schulischen Bildung hinzuwirken , so dass jede Schülerin/jeder Schüler die Möglichkeit erhält, an einem internationalen Jugendaustausch teilzunehmen. Das Auswärtige Amt hat die Förderrichtlinie für die Begegnungen zwischen deutschen und ausländischen Jugendgruppen im Sinne der Bundestagsdrucksache 18/ 5215 vom 17. Juni 2015 geändert. Bevorzugt werden Maßnahmen gefördert, die benachteiligte Jugendliche und junge Menschen mit Behinderung gemäß Artikel 32 der UN-Behindertenrechtskonvention einbeziehen. Durch die umfangreiche finanzielle Förderung der internationalen Freiwilligendienste (weltwärts, IJFD u. a.) sowie von Lernreisen, Begegnungs- und Austauschprojekten ermöglicht die Bundesregierung einem aus sozioökonomischer Perspektive breiten Kreis die Teilnahme. Für den Freiwilligendienst weltwärts fallen z. B. keine Teilnahmegebühren an. Laut Förderleitlinie zur Umsetzung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienst weltwärts vom 1. Januar 2016 sollen geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus einkommensschwachen Familien, mit Migrationshintergrund oder mit Behinderung von den Trägern besonders berücksichtigt und unterstützt werden. 13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Jugendliche mit Behinderung an internationalen Jugend- und Schüleraustauschprogrammen teilnehmen? Nach den seit 1. Januar 2017 geltenden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den KJP kommt der Inklusion junger Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen besondere Aufmerksamkeit zu. Bei der Umsetzung geförderter Maßnahmen gilt es zu berücksichtigen, dass Behinderung bzw. Beeinträchtigung keine Ausschlusskriterien darstellen und Zugang bzw. Teilhabe gewährleistet sind. Um noch bestehende Hürden für die Träger der Jugendarbeit als auch die betroffenen Jugendlichen abzubauen, wurde von 2015 bis 2017 aus dem KJP das Projekt VISION:INKLUSiON gefördert und von IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. umgesetzt. Gemeinsam mit Trägern der Internationalen Jugendarbeit, Expertinnen/Experten und Betroffenen wurde eine Strategie entwickelt, die Organisationen einen praktischen Leitfaden für ihren Weg zur inklusiven internationalen Jugendarbeit eröffnet. Die Ergebnisse werden nun im internationalen Rahmen umgesetzt und weiterentwickelt. Dazu ist 2018 das Folgeprojekt VISION:INCLUSiON gestartet. Schwerpunkte liegen in der Entwicklung von Qualifizierungskonzepten sowie der Unterstützung der internationalen Partnerschaftsarbeit. Das DFJW stellt den Projektträgern gemäß den Förderrichtlinien finanzielle Mittel zur Verfügung, um Inklusion zu fördern. Es können gesonderte Kosten per Ausnahmegenehmigung bewilligt werden. Das DPJW bewilligt bei deutsch-polnischen Begegnungen mit behinderten Jugendlichen grundsätzlich volle Fördersätze . Höhere Betreuerschlüssel werden berücksichtigt. Im Rahmen des Schwerpunkts „Vielfalt“ wurden Fragen zur Inklusion berücksichtigt. Das DPJW hat zudem Handreichungen von Trägern zum Thema Inklusion im deutsch-polnischen Jugendaustausch gefördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10807 ConAct – Koordinierungszentrum für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch bezieht bei Programmen mit jungen Menschen mit Behinderungen in der Gewährung von Fördersätzen und Begleitpersonen, soweit möglich, auch besondere Anliegen der Träger ein. Bei der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH (DRJA) ist bei Maßnahmen mit Beteiligung von Menschen mit Behinderung eine Bewilligung über die üblichen Fördersätze hinaus möglich. Dies erfolgt über eine Einzelfallprüfung bei der vor allem darzulegen ist, wie der/die Antragsstellende in seinem pädagogischen Konzept eine gleichberechtigte Teilhabe der Teilnehmenden mit Behinderung gewährleistet. Die BMZ-geförderten Entsende- und Lernprogramme ASA, ENSA und weltwärts entwickeln ihre speziellen Auswahl- und Fördermöglichkeiten für Teilnehmende mit Behinderung stetig weiter. Im Rahmen ihrer Informationsarbeit sprechen die Programme jeweils gezielt Interessenvertretungen von Menschen mit Beeinträchtigung an, um auf die zielgruppengerechte Programmgestaltung aufmerksam zu machen. Im weltwärts-Programm hat das BMZ gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen Trägern im Jahr 2015 ein Kompetenzzentrum zur Inklusion von Menschen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung eingerichtet. Die weltwärts-Entsendeorganisation Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e. V. (bezev) ist seither die mandatierte Anlaufstelle für Fragen, Sensibilisierung , Beratung, Schulung und Vernetzung zum Thema Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung und fungiert in dieser Rolle als Ansprechpartner für (potentielle) Freiwillige, Entsende- und Partnerorganisationen. Zur Förderlinie des Auswärtigen Amtes für die Begegnungen zwischen deutschen und ausländischen Jugendgruppen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Inwiefern wird sich die Bundesregierung (gemeinsam mit den Ländern) dafür starkmachen, dass auch junge Menschen mit beschränktem Aufenthaltsrecht (Aufenthaltsgestattung, Duldung, befristete Aufenthaltstitel) an internationalen Jugend- und Schüleraustauschprogrammen teilnehmen können? Mit dem KJP leistet der Bund im Rahmen seiner Anregungsfunktion gemäß SGB VIII (KJHG) einen wichtigen Beitrag zur Realisierung unterschiedlicher Formate der internationalen Jugendarbeit. Nach den seit 1. Januar 2017 geltenden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den KJP kommt auch der Einbeziehung junger Menschen mit Migrationshintergrund und jener mit Fluchterfahrung besondere Aufmerksamkeit zu. Im Rahmen des aus dem KJP geförderten Projekts „Innovationsforum Jugend Global“ das von IJAB – Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. durchgeführt wurde, konnten der Erfahrungstausch von Trägern in der Arbeit mit geflüchteten jungen Menschen unterstützt und Erkenntnisse für die Praxis dokumentiert werden. Weitere Änderungen der Teilnahmeregeln an internationalen Jugend- und Schüleraustauschprogrammen für den genannten Personenkreis sind derzeit von der Bundesregierung nicht geplant. 15. Mit welchen Förderprogrammen wendet sich die Bundesregierung gezielt an junge Berufstätige? Neben den vielfältigen Angeboten für Auszubildende, fördert die Bundesregierung ein Praktikantenprogramm für zwei bis sechs Monate für junge Berufstätige in den USA (www.giz.de/de/downloads/giz2019-DE-programmbeschreibung.pdf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10807 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus fördert das aus nationalen Mitteln kofinanzierte EU-Programm Erasmus+ im Bereich Berufsbildung auch junge Berufstätige bis zwölf Monate nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung. 16. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit für geeignet, um die Kommunikation zum Thema „Internationaler Jugendaustausch “ jugendgerecht zu gestalten, und welche Rolle spielen hierfür digitale Strategien? Um eine jugendgerechte Kommunikation im Bereich der Information und Beratung zum Thema „Internationaler Jugendaustausch“ zu gewährleisten, ist es von zentraler Bedeutung, auf der einen Seite bestehende Strukturen und Netzwerke der Information und Beratung zu stärken und auf der anderen Seite, neue Ansätze digitaler Strategien zu erproben und für die bestehenden Angebote nutzbar zu machen: Das aus dem KJP und dem Programm Erasmus+ geförderte Netzwerk Eurodesk dient der Mobilitätsinformation und -beratung in Europa. Aufgabe ist es, junge Menschen über die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthalts sowie über die Vielfalt der Förderprogramme zu informieren und zu beraten. Zu Eurodesk gehören das nationale Netzwerk mit rund 50 regionalen und lokalen Partnern, sowie das diesen zur Verfügung stehende System innerer Kommunikation, Betreuung, Ausbildung und Fortbildung sowie den Förder-, Mobilitätslotsen- und Fernwehlotsen -Schulungen. Gemeinsam mit diesen Partnerstrukturen werden jährlich rund 60 000 Beratungen zu Mobilitätsmöglichkeiten durchgeführt. Dabei kommen zahlreiche Werbematerialien zum Einsatz und werden bei Präsenzveranstaltungen auf über 560 Jugendmessen/Vorträgen/Veranstaltungen im Jahr verteilt. Die Beratung wird unterstützt durch die Webseite www.rausvonzuhaus.de sowie die Nutzung unterschiedlicher Social-Media-Kanäle (Instagram, Youtube, Facebook, Twitter und Snapchat). Im Zusammenschluss mit dem Beratungsnetzwerk Arbeitskreis Wege ins Ausland, bestehend aus Arbeitskreis „Lernen und Helfen in Übersee“ e. V. (AKLHÜ), Berufsbildung ohne Grenzen, Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Engagement Global, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Information-und Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung (IBS), kulturweit, Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD) und Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), wird die gemeinsame Informationsseite www.wege-insausland .org betrieben. Das DFJW entwickelte einen Newsletter für Jugendliche, die App Mobidico und kommuniziert mit der jüngeren Generation via Facebook-Gruppen, Instagram, Snapchat, Twitter und Youtube. Eine starke Präsenz auf Youtube hält das DFJW für ebenso geeignet, wie eine visuell ansprechende, textreduzierte Internet-Präsenz in leichter Sprache. Das DPJW richtet sich in der Regel an die Einrichtungen in beiden Ländern, die Jugendaustausch organisieren und gestalten. Anlassbezogen gibt es Wettbewerbe und Aktionen, die sich direkt an Jugendliche richten. Das DPJW ist auf allen Social-Media-Kanälen aktiv (Facebook, Twitter, Instagram, Youtube). Vor allem durch kurze Filme auf Youtube (zurzeit etwa 70) wird auch bei Jugendlichen direkt für den internationalen Jugendaustausch geworben. Für die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bietet das DPJW zudem eigene Fortbildungen an, wie digitale Medien den Jugendaustausch unterstützen können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10807 Die Kommunikation von ConAct – Koordinierungszentrum für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch als Facheinrichtung richtet sich in der Regel an Jugendverbände , Fachkräfte und Träger der Jugendhilfe und nur in geringerem Umfang an die jungen Menschen selbst. Dennoch stehen die digitalen Strategien im Zentrum, um Interessierte zu erreichen. ConAct ist dabei über verschiedene Websites präsent und informiert über Facebook und Twitter. Die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH (DRJA) verwendet in der Kommunikation vor allem Facebook und YouTube. Besonders beliebt ist die App „Glasok“, welche die elektronische Variante eines Reiseführers ist, den die Stiftung speziell für junge Menschen erstellt hat, die nach Russland reisen wollen. Bei der Entfernung zwischen den Akteuren im deutsch-russischen Austausch ist die Kommunikation ein wichtiges Thema. Um hier eine wirksame Unterstützung anzubieten, wurde das Portal „Projektwelt Deutsch-Russischer Jugendaustausch“ geschaffen, welches kostenfrei allen Akteuren des Jugendaustausches offen steht. Dabei können vielfältige Online-Tools zur Öffentlichkeitsarbeit, zum Projektmanagement , zur Kommunikation und zur Datenspeicherung genutzt werden. IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. entwickelt aktuell eine bundesweite Jugendkampagne, die über neue Formen digitaler Kommunikation, die spezifische jugendkulturelle Informationskanäle , Ästhetiken und Anspracheformate nutzt und auf diesem Weg gezielt jene Zielgruppen erreichen soll, die bisher keine internationalen Erfahrungen gemacht haben. Gleichzeitig sorgen regionale Jugendevents und Aktivitäten vor Ort für eine Präsenz der Kampagne und verankern die Kommunikation in der Lebenswelt der Zielgruppe. Modellhaft werden dazu in 2019 neue Formate in zwei Bundesländern erprobt und auf ihre Übertragbarkeit auf andere Regionen geprüft. In 2020 sollen diese und weitere Aktionsformate die Kampagne unterstützen. Im Rahmen der Initiative „Chancen eröffnen durch Austausch und Begegnung“ (siehe auch die Antworten zu den Fragen 10 und 11) werden aktuell für und mit Jugendlichen neue, auch digitale Formate entwickelt, um Jugendliche an die Angebote Internationaler Jugendarbeit heranzuführen. 17. Welche Förderquoten haben die durch die Bundesregierung geförderten Fach- und Förderstellen des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs aktuell, und wie haben sich diese Förderquoten über die letzten fünf Jahre entwickelt? Aktuell werden im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) rund 60 Prozent der von den Fach- und Förderstellen beantragten Aktivitäten gefördert (2014 waren es 75 bis 80 Prozent). Die Höhe der Förderquoten ist neben der Höhe der Fördersätze abhängig von der Anzahl der von den Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe beantragten Aktivitäten . Die Fördersätze wurden in Abstimmung auch mit den geförderten Fachund Förderstellen 2017 angehoben. Auf die Anzahl der beantragten Aktivitäten hat die Bundesregierung nur bedingt Einfluss. Beim Deutsch-Französischen und Deutsch-Polnischen Jugendwerk können, aufgrund der Erhöhung der Regierungsbeiträge in der laufenden Legislaturperiode, derzeit annähernd 90 Prozent der beantragten Vorhaben gefördert werden. Programme des internationalen Schüleraustauschs des Auswärtigen Amtes, werden über den Pädagogischen Austauschdienst gefördert. Die Förderung bemisst sich nicht nach Förderquoten, so dass hierzu keine Angaben gemacht werden können . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10807 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das aus nationalen Mitteln kofinanzierte EU-Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION konnte 2014 annähernd 70 Prozent der eingereichten Anträge für Jugendbegegnungen fördern. 2018 sind es aufgrund gestiegener Antragszahlen wie auch erhöhten Entfernungspauschalen trotz Erhöhung der Mittel noch etwa 50 Prozent. 18. Welche Fördersätze können die durch die Bundesregierung geförderten Fach- und Förderstellen des internationalen Jugendaustauschs gegenüber ihren Antragstellern gewähren, und wie haben sich diese Fördersätze über die letzten fünf Jahre entwickelt? Die Förderregularien der durch die Bundesregierung geförderten Fach- und Förderstellen des internationalen Jugendaustausches sind sehr unterschiedlich und in ihrer Gänze nicht vergleichbar. Aufgrund der Fülle und vielfach fehlenden vergleichbaren Kriterien sind in der aufgeführten Tabelle nur die wesentlichen vergleichbaren Elemente für Jugendbegegnungen und ggf. Änderungsjahre aufgeführt . 2014 in Euro 2017 in Euro 2018 in Euro 2019 in Euro Kinder- und Jugendplan des Bundes Tagessatz Fahrkosten je Entfernungskilometer Sprachmittler/ Sprachanimateure pro Tag 20 0,12 305 24 Deutsch-Französisches Jugendwerk Tagessatz Fahrkosten je Entfernungskilometer Sprachmittler/Sprachanimateure pro Tag Tagessatz Programmkosten 15 150 250 0,12 Deutsch-Polnisches Jugendwerk Tagessatz Fahrkosten je Entfernungskilometer Sprachmittler/Sprachanimateure pro Tag 12-30 0,10 40 12-40 0,12 50 Erasmus+ Tagessatz Entfernungspauschale 100-499 km 500-1999 km 33 80 170 180 275 19. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um den Zugang und die Antragsverfahren zu Förderprogrammen für Fachkräfte zu vereinfachen ? Der KJP dient zu großen Teilen der Sicherung und Stärkung der bundeszentralen Infrastrukturförderung bei den freien Trägern in der Kinder- und Jugendhilfe. Mit diesen Verbänden und Fachorganisationen werden grundsätzlich Rahmenvereinbarungen im Sinne einer nachhaltigen jugendpolitischen Zusammenarbeit abge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10807 schlossen. Über die Reform des KJP 2016 sind die Steuerungs- und Bewirtschaftungsinstrumente fortentwickelt und auch mit besonderem Blick auf Verwaltungsvereinfachungen modernisiert worden. Konkrete Anforderungen bei den Antrags- und Bewirtschaftungsverfahren werden auch gemeinsam zwischen den Verbänden/Fachorganisationen mit dem BMFSFJ und dem Bundesverwaltungsamt bei den regulären Jahresplanungsgesprächen besprochen. Darüber hinaus werden Antragstellerinnen und Antragsteller auch von den Fach- und Förderstellen der internationalen Jugendarbeit jederzeit individuell beraten. Insofern sieht die Bundesregierung aktuell keine Anknüpfungspunkte für weitere Vereinfachungen. 20. In welchem Maße sind aktuelle Förderprogramme und Antragsverfahren digitalisiert ? Bisher sind keine Förderprogramme und Antragsverfahren der Bundesregierung digitalisiert, weil die dafür erforderlichen technischen und zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen noch nicht geschaffen sind. Dies umfasst eine für die Bundesverwaltung einheitliche Software mit den dafür erforderlichen Sicherungssystemen , aber auch Fragen der Sicherheit persönlicher Daten und schriftlicher Signaturen im Antragsverfahren. Die gesamten Förderverfahren des Deutsch-Polnischen Jugendwerks und des aus nationalen Mitteln kofinanzierten EU-Programms Erasmus+ sind vollständig und das Förderverfahren des Deutsch-Französischen Jugendwerks zu einem großen Teil digitalisiert. Der Pädagogischen Austauschdienst (PAD) hat die Einführung eines digitalisierten Antragsverfahrens angestoßen, in das aber noch nicht alle Programme einbezogen sind. 21. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung in einem Ausbau digitaler Verfahren zur Vereinfachung der Förderstruktur? Die Einführung digitaler Verfahren erfordert erhebliche Sicherungssysteme und finanzielle Mittel, wird aber die Verwaltung der Förderanträge beschleunigen und vereinfachen. 22. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass 74 Prozent aller 14- bis 27-Jährigen noch nie an einem Format des internationalen Jugendaustauschs teilgenommen haben (http://zugangsstudie.de/die-zugangsstudieauf -der-zielgeraden/), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Nach den bisher veröffentlichten Ergebnissen der Studie „Warum nicht? Studie zum Internationalen Jugendaustausch: Zugänge und Barrieren (Zugangsstudie)“ haben 52 Prozent der jungen Menschen in Deutschland bereits an Auslandsaufenthalten jenseits von Urlaubsreisen teilgenommen, davon 26 Prozent an pädagogisch begleiteten Formaten des internationalen Jugend- und Schüleraustausches. Die Bundesregierung bewertet dies positiv und sieht sich in ihrer Politik bestärkt, die Angebote für Auslandsaufenthalte fortzuentwickeln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10807 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Wird die Bundesregierung die finanziellen Mittel für den internationalen Jugend - und Schüleraustausch erhöhen, da die aktuell bereitgestellten Mittel nur für 26 Prozent der jungen Menschen zwischen 14 und 27 Jahren ausreichend sind? Wenn nein, warum nicht? Für den internationalen Jugendaustausch gibt es eine Gesamtverantwortung von Bund, Ländern und Kommunen. Jede dieser Ebenen fördert auf ihre Weise und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Programme des Jugendaustausches. Die Zuständigkeit für die Förderung des Schüleraustauschs liegt bei den Bundesländern. Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen die internationale Jugendarbeit weiter zu stärken. Die Mittel für den internationalen Jugendaustausch wurden daher im Haushalt des BMFSFJ seit 2014 um 8,8 Mio. Euro erhöht, davon in dieser Legislaturperiode bisher 3,9 Mio. Euro. Im Haushalt des AA wurden die Mittel für den Schülerund Jugendaustausch seit 2014 um 4,7 Mio. Euro erhöht, davon in dieser Legislaturperiode bisher 4,1 Mio. Euro. Die Bundesregierung setzt sich zudem auf europäischer Ebene für eine Fortsetzung der EU-Programme ERASMUS+ und Europäischer Solidaritätskorps ein. Auf europäischer Ebene schlägt die Kommission in der kommenden Finanzperiode (2021 bis 2027) eine Verdoppelung des Budgets für das Mobilitätsprogramm ERASMUS+ auf 30 Mrd. Euro vor. Entscheidungen über die Finanzausstattung von Programmen in der kommenden Finanzperiode werden nur im Gesamtkontext des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 getroffen werden können. Die Gespräche zum Bundeshaushalt 2020 sind noch nicht abgeschlossen. Die abschließende Entscheidung zum Bundeshaushalt 2020 trifft der Deutsche Bundestag. 24. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Zugangsstudie (http:// zugangsstudie.de/die-zugangsstudie-auf-der-zielgeraden/), dass insbesondere die lokale Jugendarbeit gestärkt werden müsste, um internationalen Jugendaustausch in die Breite zu tragen? Kinder- und Jugendliche werden am besten dort unmittelbar erreicht, angesprochen und motiviert, wo sie leben, zur Schule gehen und ihre Freizeit verbringen. Daher ist es wichtig, das Format der internationalen Jugendarbeit als wichtigen Teil der Jugendarbeit auch in der lokalen Jugendarbeit freier und öffentlicher Träger zu stärken. 25. Welche Unterstützung leistet die Bundesregierung aktuell für die lokale Jugendarbeit , um den internationalen Jugendaustausch für alle Jugendlichen zugänglich zu machen? Gemäß SGB VIII (KJHG) hat der Bund für die Kinder- und Jugendhilfe eine Anregungsfunktion . Die Schaffung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe obliegt demnach den Ländern und Kommunen. Im Rahmen des Internationalen Jugend - und Fachkräfteaustausches können aus dem KJP auch Maßnahmen regional und/oder lokal arbeitender Jugendorganisationen sowie öffentlicher kommunaler Träger der Jugendhilfe gefördert werden, sofern sie modellhaft oder Teil der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik des Bundes sind. Die kommunalen Gebietskörperschaften sind über die kommunalen Spitzenverbände Mitglied von IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. Diese von der Bundesregierung aus dem KJP geförderte Fachstelle unterstützt u. a. im Rahmen des Netzwerks „Kommune goes International“ (KGI) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/10807 Kommunen, die politische Prozesse zur Umsetzung dieser Zielvorstellung anstoßen oder intensivieren möchten, mit einem vielseitigen Angebot an Beratung, Vernetzung, Qualifikation und Information. Mit dem Netzwerk werden insofern Beiträge geleistet, Internationale Jugendarbeit auf kommunaler Ebene strukturell zu verankern und nachhaltig zu stärken. Im Rahmen des aus dem KJP geförderten Projekts „Internationale Jugendarbeit im Plan“, das ebenfalls von IJAB durchgeführt wurde, konnten Anregungen aus der kommunalen Praxis entwickelt und in einer Handreichung zusammengeführt werden, die beispielhaft Wege aufzeigt, wie die internationale Jugendarbeit mit dem Instrument der kommunalen Kinderund Jugendhilfeplanung strategisch geplant und politisch abgesichert werden kann. 26. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um die bundespolitische Unterstützung für die lokalen Strukturen der Jugendarbeit zu verbessern ? Damit die Bundespolitik wirksame Unterstützung für die lokalen Strukturen der Jugendarbeit leisten kann, bedarf es eines fortgesetzten, intensiven Austauschs zwischen jugendpolitischen Akteuren auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Dabei sind alle politischen Ebenen, öffentliche wie freie Träger der Kinder - und Jugendhilfe sowie alle Fachbereiche in der Verantwortung, Jugendinteressen in politischen Gestaltungsprozessen zu berücksichtigen. Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Ebene sowie der Bundesländer beraten das BMFSFJ als Mitglieder im Beirat für die gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung bei deren Entwicklung und Umsetzung. Das Projekt Arbeitsstelle Eigenständige Jugendpolitik – jugendgerecht.de dient zudem der engen Verzahnung , dem Erfahrungsaustausch und stets aktuellen Information zum Stand der Umsetzung der Eigenständigen Jugendpolitik in den Ländern, in Kommunen und im Bund. Die Bundesregierung sichert darüber hinaus langfristig aus Mitteln des KJP die bundesverbandlichen Strukturen der Jugendarbeit und hat diese nachhaltig und spürbar mit mehr Mitteln gestärkt. Von der vernetzenden, koordinierenden und unterstützenden Funktion der bundeszentralen Stellen profitieren auch die örtlichen Träger der Jugendarbeit. 27. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Lernaufenthalte im Ausland nicht aus finanziellen Gründen scheitern, so wie bei 34 Prozent der Teilnehmenden der aktuellen Eurobarometer-Umfrage (http://ec.europa.eu/commfront office/publicopinion/index.cfm/survey/getsurveydetail/instruments/flash/ surveyky/2224)? Für Auslandsaufenthalte im Rahmen der schulischen und Hochschulausbildung zur bestmöglichen Qualifizierung für den Einstieg ins Berufsleben nach der Erstausbildung ist das BAföG das zentrale Förderungsinstrument. Die erheblichen Anhebungen der Bedarfssätze und Freibeträge im BAföG durch das 26. BAfö G-Änderungsgesetz werden dazu beitragen, dass auch der Anteil der BAföG- Empfängerinnen und -Empfänger, die einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland verbringen, wieder deutlich steigen wird. Zudem bestehen auf Bundes- und EU- Ebene Programme, die Zuschüsse für Lernaufenthalte im Ausland bereitstellen, wobei das EU-Programm Erasmus+ das Förderprogramm mit der größten Breitenwirkung darstellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10807 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 28. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in Hinblick auf Kommunikationsformate und Orte der Vermittlung zum Themenbereich „Lernerfahrung im Ausland“ aus der jüngsten Eurobarometer-Umfrage, nach der 18 Prozent der jungen Menschen bisher nicht an Lernaufenthalten im Ausland teilgenommen haben, weil sie nicht über ausreichende Informationen zu den Bewerbungsverfahren verfügen (http://ec.europa.eu/commfront office/publicopinion/index.cfm/survey/getsurveydetail/instruments/flash/ surveyky/2224)? Aufgrund von Wirkungsstudien ist bekannt, dass Lernaufenthalte im Ausland vielfältige positive Wirkungen haben. Die Bundesregierung hält es daher für wichtig, dass alle jungen Menschen Zugang zu Informationen zu Lernmöglichkeiten im Ausland haben. Deshalb fördert die Bundesregierung zielgruppenspezifische Informations- und Beratungsangebote. Im Hochschulbereich ist die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im DAAD damit beauftragt, durch Öffentlichkeitsarbeit und Fördermaßnahmen bisher weniger mobile Gruppen von Studierenden direkt anzusprechen. Dies geschieht an den Hochschulen selbst sowie durch Onlineangebote. Auch im Bereich der Berufsbildung investiert die Bundesregierung in attraktive und jugendgerechte Informationsangebote, z. B. die Website www.machmehr ausdeinerausbildung.de rund um Erasmus+ Auslandspraktika oder Social-Media- Aktivitäten. Die bundesgeförderte Informations- und Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung (IBS) berät kostenlos und unabhängig junge Menschen zu beruflichen Auslandsaufenthalten und bietet eine Förderdatenbank . Die Bundesregierung sieht in ehemaligen Teilnehmenden an Auslandsaufenthalten ein großes Potential und fördert Peer-to-peer Kommunikation, etwa durch das Projekt „EuroApprentices“, in dem ehemalige Teilnehmende des EU-Programms Erasmus+ anderen jungen Menschen in der Berufsbildung über ihre Auslandserfahrung berichten. Ein anderes Beispiel ist das bundesgeförderte Projekt „Europa macht Schule“, in dem internationale Erasmus+ Stipendiaten aus dem Hochschulbereich Unterrichtsstunden in Schulen in Deutschland gestalten und somit auch Schülerinnen und Schüler anregen, selbst einen Lernaufenthalt im Ausland in Erwägung zu ziehen. 29. Wie plant die Bundesregierung, die große Gruppe – fast ein Drittel – der jungen Menschen zwischen 15 und 30 Jahren zu erreichen, die bisher noch nicht in Erwägung gezogen haben, an Lernaufenthalten im Ausland teilzunehmen (http://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/survey/ getsurveydetail/instruments/flash/surveyky/2224)? Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/10807 30. Wie hoch sind konkret die Mittel, die die Bundesregierung (www.bundes regierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987 ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 „adäquate Mittel “) im Rahmen des internationalen Jugend- und Schüleraustauschs in dieser Legislaturperiode aufbringen wird (bitte aufschlüsseln, welche Mittel in dem aktuellen Haushalt veranschlagt sind, und aufschlüsseln, wie viel in den letzten fünf Jahren bereitgestellt wurden)? Die im Haushalt des BMFSFJ bereitgestellten Mittel betrugen: 2014 (Mio. Euro) 2015 (Mio. Euro) 2016 (Mio. Euro) 2017 (Mio. Euro) 2018 (Mio. Euro) 2019 (geplant) (Mio. Euro) Kinder- und Jugendplan 21 22,1 20,5 21,6 21,5 21,5 Deutsch-Französisches JW 11,2 11,2 11,2 11,5 11,5 13,5 Deutsch-Polnisches JW 5 5 6 6 7 7 Deutsch-Griechisches JW 3 3 3 3 Deutsch-Israelisches JW 1 Insgesamt: 37,2 38,3 40,7 42,1 43 46,0 Die im Haushalt des AA bereitgestellten Mittel betrugen: 2014 (Mio. Euro) 2015 (Mio. Euro) 2016 (Mio. Euro) 2017 (Mio. Euro) 2018 (Mio. Euro) 2019 (Mio. Euro) Begegnungen zwischen deutschen und ausländischen Jugendgruppen im In- und Ausland einschließlich Sachspenden 0,778 0,875 3,875 1,875 3,875 4, 075 Förderung des Schüleraustausches 2,128 2,128 1,597 1,627 3,578 3,578 Prämienprogramm 1,967 1,967 1,968 2,020 1,967 1,967 Insgesamt: 4,873 4,970 7,440 5,522 9,520 9,620 31. Wie viel höher sind die voraussichtlichen Investitionen für kulturelle Bildung im Kinder- und Jugendplan des Bundes (laut www.bundesregierung. de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/ 2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1 „verstärken“) im Gegensatz zur letzten Legislaturperiode (bitte aufschlüsseln, welche Mittel in dem aktuellen Haushalt veranschlagt sind, und aufschlüsseln, wie viel in den letzten fünf Jahren bereitgestellt wurde)? In den letzten fünf Jahren wurden folgende Mittel für die kulturelle Bildung im Kinder- und Jugendplan des Bundes bereitgestellt: 2014 (Mio. Euro) 2015 (Mio. Euro) 2016 (Mio. Euro) 2017 (Mio. Euro) 2018 (Mio. Euro) 2019 (Mio. Euro) 9,72 9,72 10,09 10,18 10,71 10,88 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10807 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 32. Mit welcher finanziellen Förderung wird die Bundesregierung die Freiwilligendienste „kulturweit“, den neuen Freiwilligendienst „naturwärts“ sowie „weltwärts“ verstärken (bitte aufschlüsseln, welche Mittel in dem aktuellen Haushalt veranschlagt sind, und aufschlüsseln, wie viel in den letzten fünf Jahren bereitgestellt wurde)? 2014 (Mio. Euro) 2015 (Mio. Euro) 2016 (Mio. Euro) 2017 (Mio. Euro) 2018 (Mio. Euro) 2019 (Mio. Euro) kulturweit 3,98 4,50 5,38 5,35 5,35 naturweit 0,50 0,53 weltwärts 29,14 29,58 36,35 40,75 41,26 44,30 33. Unterstützt die Bundesregierung den Plan der Europäischen Kommission, den „Europäischen Solidaritätskorps“ nach 2020 noch einmal deutlich auszubauen ? Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, das Europäische Solidaritätskorps über 2020 hinweg weiterzuführen. Die Finanzausstattung der einzelnen EU-Programme wird im Rahmen der Diskussionen zum mehrjährigen Finanzrahmen geführt. 34. Mit welchen finanziellen Mitteln werden existierende Begegnungsprogramme an Gedenkstätten aktuell unterstützt, und plant die Bundesregierung hier eine zeitgemäße Aufstockung? Gemeinsam mit der polnischen Regierung hat die Bundesregierung 1991 das Deutsch-Polnische Jugendwerk gegründet. Die gemeinsame Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ist eine notwendige Grundlage für Überlegungen zur Gegenwart und Zukunft. Lernen aus der Geschichte ist daher ein wichtiger Themenschwerpunkt des Jugendwerks . Mit dem Förderprogramm „Wege zur Erinnerung“ ermöglicht das DPJW seit 2014 ambitionierte deutsch-polnische und trilaterale Gedenkstättenprogramme . 2019 wurden dafür rund 300 000 Euro für 47 Projekte zur Verfügung gestellt. In anderen vom DPJW geförderten Jugendbegegnungen werden häufig ebenfalls Gedenkstättenbesuche ins Programm integriert. Im Jahr 2018 war das bei 201 Projekten der Fall. Darüber hinaus betreibt das DPJW eine Internetdatenbank mit Erinnerungsorten in Deutschland und Polen, hat in den vergangenen Jahren mehrere Handreichungen zur Gedenkstättenarbeit veröffentlicht und bietet regelmäßig grenzüberschreitende Fortbildungen zum Thema an. Für die Bundesregierung hat die Arbeit des DPJW nach wie vor einen hohen Stellenwert. So wurde der deutsche Regierungsbeitrag seit 2015 von 5 Mio. Euro auf 7 Mio. Euro jährlich erhöht. Darüber hinaus unterstützt das BMFSFJ die Arbeit der Internationalen Jugendbegegnungsstätten Auschwitz und Kreisau mit jährlich je 125 000 Euro. Für die IJBS Kreisau stehen in diesem Jahr darüber hinaus erneut 500 000 Euro für Baumaßnahmen zur Verfügung. Die gemeinsamen Bestimmungen für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch geben die Auseinandersetzung mit der Geschichte von Nationalsozialismus und Shoah/Holocaust als einen wichtigen inhaltlichen Bestandteil für alle Programme vor. Die meisten Begegnungsprogramme – sowohl in Deutschland als auch in Israel – beinhalten somit den Besuch einer Gedenkstätte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/10807 Begegnungsprogramme an Gedenkstätten können, sofern sie deutsch-tschechisch ausgerichtet sind, aus dem Sonderförderprogramm „Gemeinsam erinnern für eine gemeinsame Zukunft“ (100 000 Euro/Jahr; 2017 bis 2019) von Tandem – Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch unterstützt werden. In den Jahren 2019 und 2020 unterstützen das BMFSFJ sowie das Auswärtige Amt darüber hinaus im Rahmen des Förderprogramms „Jugend erinnert“ unilaterale Gedenkstättenfahrten. Damit können in den beiden Jahren rund 500 Gedenkstättenfahrten durchgeführt werden und über 10 000 Jugendliche Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus besuchen. In diesem Zeitraum werden insgesamt 2,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 35. Welche Maßnahmen wurden bei dem für Juni 2018 geplanten BMZ-Umsetzungsworkshop in Programmdokumente und Arbeitsprozesse der Süd-Nord- Komponente von „weltwärts“ übernommen, und welche werden davon bereits umgesetzt (Bundestagsdrucksache 19/2204)? Der Umsetzungsworkshop von BMZ und dem Programmsteuerungsausschuss weltwärts im Juni 2018 markierte den Start eines Umsetzungsprozesses entlang den Empfehlungen der im März 2018 veröffentlichten weltwärts-Evaluierung des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH. Dieser Prozess ist bis heute nicht abgeschlossen und orientiert sich in der zeitlichen Streckung an den hierfür verfügbaren Kapazitäten der Akteure des Programms. Aus einem Cluster „Profil & Wirkung“ wurden bisher die Wirkungsannahmen (Nord-Süd und Süd-Nord) sowie die Klärung konzeptionell zentraler Begrifflichkeiten bearbeitet. Es wurden außerdem die Kernthemen zur Anpassung des weltwärts-Qualitätsanforderungskatalogs bestimmt, der zukünftig auch die Süd-Nord Komponente umfassen wird. Eine Entscheidung zur zukünftigen Inklusionsstrategie des weltwärts Programms ist in Vorbereitung. 36. Wie wurde die Konsultation der Partner aus dem globalen Süden konkret durchgeführt (Bundestagsdrucksache 19/2204)? Im Umsetzungsprozess zur DEVal Evaluierung von weltwärts wurden für die Erstellung der Wirkungsannahmen (Nord-Süd und Süd-Nord) ausländische Partnerorganisationen in einem schriftlichen Prozess konsultiert. Zur Umsetzung der Empfehlungen der 2017 veröffentlichten Evaluierung der Süd-Nord-Komponente von weltwärts erfolgten vier Workshops, von denen drei in Partnerländern (Indien , Peru, Tansania) und einer in Deutschland stattfand. Vertreterinnen und Vertreter aus insgesamt vierzig Partnerorganisationen aus zwanzig Ländern waren einbezogen. In der anstehenden Überarbeitung des weltwärts -Qualitätsanforderungskatalogs, der die Ergebnisse der beiden Evaluierungen berücksichtigt, wird für die Partnerseite eine internationale Gruppe von Expertinnen und Experten beteiligt. 37. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das bürgerschaftliche Engagement der Gastfamilien und Jugendorganisationen stärker in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen? Gastfamilien treten im Rahmen des Schüleraustausches auf, der in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt (siehe Antwort zu Frage 1). Im Rahmen des Portals www.rausvonzuhaus.de bietet Eurodesk Deutschland auch Beratung für künftige Gastfamilien im Schüleraustausch an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10807 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 38. Inwiefern werden Gastfamilien, die im Rahmen des internationalen Jugendaustauschs junge Menschen aufnehmen, finanziell entlastet, und wenn nein, warum nicht? Der internationale Jugendaustausch ist grundsätzlich auf Gegenseitigkeit ausgelegt . Die Jugendlichen sind Gast und Gastgeber und lernen so das jeweilige Land aus einer anderen Perspektive kennen. Es besteht aber die Möglichkeit, z. B. wenn diese Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, die Gastfamilien mit den gewährten Zuschüssen für Unterkunfts-, Verpflegungs- und Programmkosten finanziell zu entlasten. 39. Was tut die Bundesregierung, um das Engagement z. B. von Incoming-Freiwilligendienstleistenden innerhalb Deutschlands sichtbar zu machen und zu honorieren? Die Bundesregierung ermöglicht ausländischen Freiwilligen in Deutschland einen Freiwilligendienst über die Formate Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ), Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD). Je nach Format werden die Incoming- Freiwilligendienste vom Bund finanziell nicht nur durch einen Zuschuss zur pädagogischen Begleitung unterstützt, sondern auch durch ein Taschengeld und durch die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge. Für Incoming-Freiwillige, die im Rahmen eines incoming-spezifischen Konzepts betreut werden, besteht zudem die Möglichkeit der Geltendmachung eines besonderen Förderbedarfs und damit einer Extraförderung von bis zu 100 Euro pro Monat. Um Freiwilligen aus dem globalen Süden einen Freiwilligendienst in Deutschland zu ermöglichen, startete das BMZ in Kooperation mit dem BMFSFJ bereits im Jahr 2013 die „weltwärts Süd-Nord-Komponente“, die jungen Menschen aus Ländern der Liste der Entwicklungsländer und -gebiete (Development Assistance Committee) die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes mit entwicklungspolitischer Ausrichtung ermöglicht. Die Durchführung und eine umfangreiche pädagogische Begleitung erfolgen über zivilgesellschaftliche Träger in Deutschland und ihre Partner in den Entsendeländern . Eine Anteilfinanzierung aus Haushaltsmitteln des BMZ können Träger für Ausgaben vor-, während und unmittelbar nach Abschluss des Dienstes in Deutschland bei der Engagement Global gGmbH beantragen. Die entwicklungspolitische Schwerpunktsetzung des Programms zielt auch auf Wirkungen und Sichtbarkeit im Inland, z. B. durch den gegenseitigen interkulturellen Austausch der Freiwilligen im Umfeld ihrer Einsatzstelle oder durch die punktuelle Unterstützung entwicklungspolitischer Inlandsarbeit. 2018 wurden über die weltwärts Süd-Nord-Komponente 634 Freiwillige gefördert. 2019 ist ein weiterer Aufwuchs auf 800 Süd-Teilnehmende geplant. Im Rahmen des Projekts FSJ-Incoming aus dem globalen Süden (INGLOS) wird seit 2015 Freiwilligen aus Ländern der Liste der Official Development Assistance (ODA), ohne finanziellen Rückhalt in ihren Heimatländern, die Möglichkeit eröffnet , einen Freiwilligendienst in deutschen Einsatzstellen zu leisten. Der Dienst wird von drei in Deutschland ansässigen Trägern durchgeführt. Die Koordinierungsstelle Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee e. V. (AKLHÜ) übernimmt das Qualitätsmanagement, die Projektbegleitung, die Netzwerkarbeit sowie die politische Kommunikation und die Öffentlichkeitsarbeit. Der Inglos- Dienst zeichnet sich in erster Linie durch seine hohe Qualität aus. So sind beispielsweise auch die Partnerarbeit im Herkunftsland, das Angebot von vorberei- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/10807 tenden Sprachkursen sowie eine umfassende pädagogische Begleitung vor, während und nach der Dienstzeit Teil des Konzeptes. Zudem sind Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Freiwilligen förderfähig. Aufgrund der hohen finanziellen Förderung der Teilnehmenden ist deren Anzahl auf max. 40 begrenzt. Die Bundesregierung fördert außerdem eine Erhebung zur Aufnahme von internationalen Freiwilligen in Einsatzstellen in Deutschland durch den AKLHÜ. Ziel der Erhebung ist es, deutschlandweite Entwicklungen und Trends bei Incoming -Freiwilligendiensten aufzuzeigen und mit deren Verbreitung zu mehr Transparenz beizutragen. Zuletzt wurde die Erhebung „Internationale Freiwillige in Freiwilligendiensten in Deutschland“ für das Jahr 2017 durchgeführt (vgl. www.entwicklungsdienst.de/fileadmin/AKLHUE_Relaunch/2019-02-06_ED_ Incoming_2017_02_Web_ES.pdf). 40. Wie viele Anträge für das Auslands-BAföG für Schülerinnen und Schüler wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 gestellt (bitte nach Jahren, Bundesländern und Schulformen aufschlüsseln)? a) Wie viele wurden abgelehnt? b) Wie viele Anträge mussten von den Antragstellenden überarbeitet werden ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 41. Wie viele Schüler haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 Auslands-BAföG für Schülerinnen und Schüler erhalten (bitte nach Jahren, Bundesländern und Schulformen aufschlüsseln)? Im Jahr 2015 erhielten insgesamt 2 208 Schülerinnen und Schüler Förderungsleistungen nach dem BAföG für den Besuch einer Ausbildungsstätte im Ausland. Im Jahr 2016 waren es insgesamt 2 477, im Jahr 2017 insgesamt 2 304 Schülerinnen und Schüler. Die Zahlen für 2018 und 2019 werden erst aus den noch ausstehenden entsprechenden Jahresstatistiken der amtlichen BAföG-Statistik ersichtlich werden. Das Meldeverfahren der Länder ermöglicht keine tagesaktuellen Zwischenauswertungen. Eine Aufschlüsselung der im Ausland Geförderten nach den jeweiligen Herkunfts-Bundesländern und nach der Art der besuchten Schulformen ist nicht möglich. 42. Warum ist für Hauptschüler, Mittelschüler bzw. Realschüler keine Förderung im Rahmen des Auslands-BAföG für Schüler vorgesehen (vgl. www. xn--bafg-7qa.de/de/-5-ausbildung-im-ausland-219.php)? 43. Warum erhalten Realschüler nur Zugang zum Auslands-BAföG für Schülerinnen und Schüler, wenn sie nachweisen, dass sie in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden (vgl. www.xn--bafg-7qa.de/de/-5-ausbildungim -ausland-219.php)? 44. Warum sind die Förderungsvoraussetzungen für das Auslands-BAföG für Schülerinnen und Schüler nur auf die letzten drei Schuljahre vor dem Abitur beschränkt (vgl. www.xn--bafg-7qa.de/de/-5-ausbildung-im-ausland-219.php)? 45. Warum wird die geplante BAföG-Reform nicht genutzt, um diese Bildungsbarrieren (siehe Fragen 42 bis 44) zu beseitigen? Die Fragen 42 bis 45 werden im Zusammenhang beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10807 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird für den Besuch weiterführender allgemein bildender Schulen generell, also auch im Inland, erst ab Klasse 10 gewährt . Ihnen soll mit den Ausbildungsförderungsleistungen ein Anreiz für internationale Ausbildungsmobilität ab einem Alter gesetzt werden, ab dem sie typischerweise die erforderliche Selbständigkeit und Reife für längere Abwesenheit vom Elternhaus erlangt haben. Es wird insoweit weiterhin für angemessen angesehen , ihnen erst ab diesem Zeitpunkt ein klassisches „Austauschjahr“ zu ermöglichen , wobei der zu fördernde Auslandsschulbesuch in den Inlandsschulbesuch eingebettet sein muss. Nach Inkrafttreten des BAföG im Jahr 1971 wurde ein Auslandsaufenthalt während des Schulbesuchs zunächst generell erst in Klasse 11 gewährt, sodass Schülerinnen und Schüler mit dem dann bereits erfolgten Eintritt in die gymnasiale Oberstufe über den Reifegrad verfügen, den ein grundsätzlich mindestens halbjährlicher Auslandsaufenthalt erfordert. Die Verkürzung der Schuldauer auf zwölf Jahre bis zum Abitur in einigen Ländern hat jedoch bewirkt, dass Leistungen ab dem elften Schuljahr in der Regel bereits in das Abitur einfließen. Um den Schwierigkeiten zu begegnen, die Schülerinnen und Schülern dadurch für einen Auslandsaufenthalt im elften Schuljahr erwuchsen, hat der BAföG-Gesetzgeber im 23. BAföG-Änderungsgesetz im Jahr 1995 ermöglicht, dass Auslandsaufenthalte in dieser Konstellation ab Klasse 10 gefördert werden können. Da diese Klassenstufe an Haupt-, Mittel- und Realschulen aber gerade den Zeitraum darstellt, in dem die entscheidenden Leistungen für das Abschlusszeugnis zur Erreichung des mittleren Schulabschlusses erbracht werden, wird für betroffene Schülerinnen und Schüler während dieses Zeitraums kein Auslandsaufenthalt gefördert. Ein Auslandsaufenthalt wird ihnen aber dennoch im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der 10. Klasse ermöglicht, wenn sie eine Bescheinigung vorlegen, dass sie für die Zeit nach ihrer Rückkehr von einer Schule in die gymnasiale Oberstufe zugelassen worden sind. Es trifft daher nicht zu, dass für Haupt-, Mittel- und Realschülerinnen und -schüler generell keine Auslandsförderung vorgesehen ist. 46. Warum fördert die Bundesregierung keine langfristigen Entsendeprogramme für Jugendliche aus Deutschland ins Ausland und Aufnahmeprogramme für Jugendliche (zwischen 14 bis 18 Jahren) aus dem Ausland nach Deutschland durch andere Jugendwerke oder Organisationen (mit Ausnahme des Parlamentarischen Patenschafts-Programms)? Die Bundesregierung fördert schon jetzt langfristige Entsendeprogramme für Jugendliche aus Deutschland ins Ausland in Form des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (BMFSFJ), des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes weltwärts (BMZ), der Auslands-FSJ kulturweit sowie naturweit (AA) und Aufnahmeprogramme für Jugendliche aus dem Ausland nach Deutschland in Form des sog. Incoming in die Freiwilligendienste FSJ, FÖJ und BFD. Bei den Freiwilligendiensten weltwärts, kulturweit und naturweit ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Im Hinblick auf die spezielle Altersgruppe der 14 bis 18 Jährigen gilt für die Jugendlichen in den anderen genannten Freiwilligendiensten , dass sie bereits in diesem Alter die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben müssen. Fördermöglichkeiten eröffnen sich auch im Bereich der ESF-Förderung im Rahmen der Transnationalen Zusammenarbeit (Artikel 10 der ESF-VO (EU) Nr. 1304/2013). Die Umsetzung von Transnationalität im Operationellen Pro- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/10807 gramm des Bundes (ESF-Bundes-OP) wird über das Programm IdA – „Integration durch Austausch“ realisiert. Die IdA-Projekte richten sich an arbeitslose benachteiligte junge Menschen im Alter von 18 bis 35 Jahre mit Schwierigkeiten, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Kernpunkt des IdA-Ansatzes ist ein begleitetes mehrmonatiges Auslandspraktikum in einem anderen EU-Mitgliedstaat, eingebunden in einen Projektzyklus mit intensiver Vor- und Nachbereitungsphase. Basierend auf den positiven Ergebnissen der IdA-Projekte führen in der jetzigen ESF Förderperiode insgesamt acht europäische Mitgliedstaaten und Regionen erfolgreich korrespondierende Mobilitätsprogramme für benachteiligte junge Menschen durch (Deutschland, Polen, Schweden, Slowenien, Tschechien sowie die Regionen Galizien, Katalonien und Trento). Koordiniert werden diese Programme durch das europäische Lernnetzwerk zu Transnationalen Mobilitätsmaßnahmen für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene (TLN Mobility). Ein Teil dieser Jugendlichen wird auch von IdA-Kooperationsverbünden in Deutschland aufgenommen. Hierdurch können Ansätze eines gegenseitigen Austauschs weiterentwickelt werden. 47. Inwieweit ist die deutsche Kolonialgeschichte Bestandteil der Vorbereitungsseminare für Austauschprogramme mit Teilnehmenden aus dem Globalen Süden? In den Förderprogrammen des BMZ mit zivilgesellschaftlicher Trägerschaft obliegt die Durchführung der Vorbereitungsseminare den Trägern nach Maßgabe der jeweiligen Pro-grammvorgaben. Bestandteil dieser Vorgaben ist z. B. eine umfassende Reflexion der eigenen Rolle im Freiwilligendienst oder im Begegnungsprojekt . Die von Engagement Global im Auftrag des BMZ durchgeführten Vor- und Nachbereitungsseminare im Schulpartnerschaftsprogramm ENSA bzw. im ASA Programm greifen die europäische Kolonialgeschichte auf und reflektieren bestehende koloniale Kontinuitäten. Darüber hinaus befassen sich einige durch ENSA geförderte Projekte gezielt mit deutscher Kolonialgeschichte im Land der Partnerschule. Im internationalen Freiwilligendienst kulturweit, gefördert vom Auswärtigen Amt, ist die Beschäftigung mit postkolonialen Themen in Verbindung zum Freiwilligendienst in all seinen Facetten gesetzter Bestandteil in allen Seminarprogrammen – sowohl kolonialgeschichtlich als auch koloniale Kontinuitäten betreffend. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333