Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 6. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10808 19. Wahlperiode 11.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/10439 – Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe – Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 21. Februar 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist die Reform des Kinderund Jugendhilfegesetzes (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII) verankert . Diese soll auf Basis des in der Fach-welt hoch umstrittenen (vgl. Deutscher Bundestag: Wortprotokoll der 93. Sitzung des Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 19. Juni 2017, www.bundestag.de/resource/blob/526260/ bd5aeea72fcddefef3bb0f9e2b43b08e/93--Sitzung_19-06-2017_Wortprotokolldata .pdf) Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) erfolgen, das durch die Nichtbefassung des Bundesrates bislang nicht in Kraft getreten ist. Die Entstehung des Gesetzentwurfes umfasste mehrere Referenten- bzw. Referentinnenentwürfe mit bis zu 80 Einzeländerungen im SGB VIII, die von der Fachwelt wie von den Fragestellerinnen und Fragestellern massiv kritisiert wurden, da das Kinder- und Jugendhilfegesetz umfassend umgebaut und nach Ansicht von Experten bzw. Expertinnen sowie der Fragestellerinnen und Fragesteller die Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien massiv geschwächt hätten . Auch der Bundesrat hatte in seiner ersten Befassung mit dem Gesetzentwurf umfangreichen Änderungsbedarf angezeigt. Die Bundesregierung plant unter Federführung des Bundesministeriums für Familie , Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Neuauflage einer SGB- VIII-Reform unter dem Arbeitsbegriff Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe . Schwerpunkte sollen laut Koalitionsvertrag u. 0a. die Stärkung des Kinderschutzes , der Hilfssysteme, der Elternarbeit bei fremduntergebrachten Kindern sowie die Ausgestaltung von präventiv ausgerichteten Sozialraumangeboten sein. All diese Themengebiete waren bereits Gegenstand im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz . Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller soll hier eine aus guten Gründen gescheiterte Reform neu aufgelegt werden (www.bundes koordinierung.de/de/article/59.vorerst-keine-sgbviii-reform-kinder-und-jugendst %C3%A4rkungsgesetz-vom-bundesrat-nicht-beschlossen.html; www.zwd.info/ kinder-und-jugendhilfe-soll-reformiert-werden.html). Am 21. Februar 2019 verabschiedete der Deutsche Bundestag mittels Sofortabstimmung einen Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln, Perspektive der Betroffenen und Beteiligten mit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10808 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode einbeziehen“ (Bundestagsdrucksache 19/7904). In dem Antrag werden Anforderungen an eine SGB-VIII-Novelle definiert. Während im Wesentlichen auf die Ausführungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD eingegangen und die Arbeit der Bundesregierung positiv hervorgehoben wird, wird die Bundesregierung unter III. zu verschiedenen Aktivitäten aufgefordert. Unter III.2. wird die Bundesregierung aufgefordert, „die Perspektive der Betroffenen im Rahmen des Reformprozesses besonders zu berücksichtigen. Hierzu sollen […] auch Berichte von Betroffenen spezifischer Fallkonstellationen im Kinderschutz, bei denen Verfahren und Maßnahmen des Jugendamts und des Familiengerichts zur Gefahrenabwehr mit Anforderungen oder Eingriffen für die Personensorgeberechtigten verbunden waren, – u. a. mithilfe einer temporären wissenschaftlichen Anlaufstelle für Falleingaben – systematisch gesammelt und unter Beteiligung unabhängiger Expertinnen und Experten ausgewertet werden.“ Die Ergebnisse sollen bei der SGB-VIII-Reform berücksichtigt werden. Unter III.3. wird die Bundesregierung aufgefordert, „die Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie die Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, des Familienrechts und des Gutachterwesens voranzubringen.“ Unter III.5. wird diesbezüglich auch ein kontinuierlicher Fortbildungsbedarf der an familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufsgruppen eingefordert. Und unter III.4. wird die Bundesregierung aufgefordert, „in Abstimmung mit Ländern und Kommunen die gesellschaftliche Bedeutung der Jugendämter mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ihren Kompetenzen und Leistungen, öffentlich besser sichtbar zu machen“ sowie hierbei die Gewinnung von Fachkräften für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) zu berücksichtigen. Diese Punkte sind nach Ansicht der Fragesteller bislang nicht oder nur am Rande Gegenstand des so genannten Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ (vgl. u. a. Bundestagsdrucksache 19/7274). Mit der Umsetzung des Punktes III.2. hat die Bundesregierung nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die IKJ ProQualitas GmbH beauftragt (siehe https://kinderschutzverlaeufe.de/). Vom 26. April 2019 bis zum 30. Juni 2019 können Betroffene und Beteiligte auf dieser Seite ihre Fälle schildern. Die Fallabfrage erfolgt über einen standardisierten Fragebogen (https://studie. kinderschutzverlaeufe.de/index.php/332492?newtest=Y&lang=de). Die Fragestellerinnen und Fragesteller beurteilen diese Vorgehensweise und damit die Umsetzung des Bundestagbeschlusses kritisch, da nach Auffassung der Fragesteller erstens der Zeitraum zu kurz ist, zweitens keine Bewerbungsstrategie für dieses Beteiligungsmodul zu erkennen ist, drittens die gewählte Befragungsform u. a. aufgrund der Terminologie im Fragebogen nicht niedrigschwellig und nicht barrierefrei ist, viertens nur ein deutschsprachiger Fragebogen zur Verfügung steht und fünftens keinerlei Kontaktmöglichkeiten für Nachfragen oder Ähnliches aufgeführt werden. Damit werden nach Ansicht der Fragesteller hohe Hürden für eine erfolgreiche Beteiligung geschaffen und insbesondere betroffene Kinder und Jugendliche, Nichtmuttersprachlerinnen und Nichtmuttersprachler und Betroffene hochproblematischer Kinderschutzverläufe aufgrund des kurzen Zeitfensters und der mangelnden Bekanntheit sowie Unterstützungsmöglichkeiten ausgegrenzt. Aus Sicht der Fragesteller wird einer möglichen Retraumatisierung von Betroffenen von Seiten der Bundesregierung bzw. der IKJ ProQualitas GmbH nicht vorgebeugt. Die Fragestellerinnen und Fragesteller erreichte diesbezüglich mitunter massive Kritik von vielen Akteuren in der Kinder- und Jugendhilfe. Der Auftrag des Parlaments, eine temporäre wissenschaftliche Anlaufstelle für Betroffene zu schaffen, wird hiermit nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht erfüllt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10808 Vor diesem Hintergrund stellen sich zahlreiche Fragen zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages und zur Integration der im Parlament beschlossenen Anforderung in den laufenden Prozess zur SGB-VIII-Reform. 1. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die unter III.2. auf Bundestagsdrucksache 19/7904 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Maßnahmen umzusetzen (bitte jeweils detailliert beantworten und ausführen)? a) Auf welcher Grundlage wurde die IKJ ProQualitas GmbH zur Umsetzung der temporären wissenschaftlichen Anlaufstelle für Betroffene von hochproblematischen Kinderschutzverläufen ausgewählt? Gab es hierzu eine Ausschreibung, und wenn ja, wann erfolgte diese, und wenn nein, warum nicht? b) Wie viele andere Anbieter haben sich an der Ausschreibung beteiligt? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1a bis 1b gemeinsam beantwortet . Es ist eine Auftragserweiterung ohne neue Ausschreibung gemäß § 132 Absatz 2 Nummer 3 GWB erfolgt. c) Auf welche Erfahrungen und Fertigkeiten kann die IKJ ProQualitas GmbH für diese spezifische Frage- bzw. Auftragsstellung zurückgreifen? Das IKJ hat bislang über 100 Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und benachbarter Arbeitsfelder durchgeführt. Schwerpunkt dieser oft überregionalen bzw. bundesweiten Projekte stellt die wissenschaftliche Bearbeitung jeweils spezifischer Fragestellungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe dar. Dabei kommen u. a. multiperspektivische Untersuchungsdesigns zum Einsatz, mit denen die Sichtweisen der Betroffenen berücksichtigt werden. Auftraggeber dieser Studien sind bspw. Einrichtungen und Bundesfachverbände der Kinderund Jugendhilfe, Kommunen, Landesministerien, Bundesministerien und EU- Förderstrukturen. Im Übrigen wird auch die Antwort zu Frage 1v verwiesen. d) Mit welchem Konzept wird sichergestellt, dass das Ziel der temporären wissenschaftlichen Anlaufstelle für Betroffene von hochproblematischen Kinderschutzverläufen erreicht wird? Das Ziel der temporären wissenschaftlichen Anlaufstelle ist es, im Rahmen des Forschungsprojekts „Hochproblematische Kinderschutzverläufe – Betroffenen eine Stimme geben“ verschiedenen Personenkreisen die Eingabe von, aus ihrer Sicht, hochproblematischen Fallverläufen zu ermöglichen. Um die Zielerreichung sicherzustellen, wird eine Online-Eingabemaske zur Falleingabe vorgehalten . Darüber hinaus kann die Falleingabe per Telefon, E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen. e) Wann wurde die Anlaufstelle eröffnet, wie lange wird die Anlaufstelle für Betroffene von hochproblematischen Kinderschutzverläufen erreichbar sein? Die wissenschaftliche Anlaufstelle ist im Zeitraum vom 25. April 2019 bis 30. Juni 2019 in Betrieb. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10808 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode f) Wie ist die Anlaufstelle für Betroffene von hochproblematischen Kinderschutzverläufen erreichbar? Die wissenschaftliche Anlaufstelle ist über folgende Kontaktwege erreichbar: Die Falleingaben können von den Betroffenen online unter https://kinderschutzverlaeufe .de/ getätigt werden. E-Mail: forschung@kinderschutzverlaeufe.de Telefon: 06131 2492274 zu festen Sprechzeiten Mo/Fr: 09:00 – 11:00 Uhr und Di/Mi/Do: 16:00 – 18:00 Uhr Post: Kinderschutzverläufe, Postfach 2511, 55015 Mainz g) Wie viele Beschäftigte stehen für Anfragen und Beratung für Betroffene von hochproblematischen Kinderschutzverläufen bzw. von Nutzerinnen und Nutzern der Anlaufstelle zur Verfügung? h) Welche Qualifikation haben die Beschäftigten, die für Anfragen und Beratung für Betroffene zuständig sind? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1g und 1h gemeinsam beantwortet . Für die Anfragen von Betroffenen, bzw. deren Beratung steht ein Team aus vier hauptamtlichen Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftlern (Diplom/ Master) mit ausgewiesener Beratungsexpertise, die traumapädagogisch geschult sind, zur Verfügung. i) Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass eine Beteiligung von Betroffenen hochproblematischer Kinderschutzverläufe erfolgt? Über die verschiedenen Zugangswege (Online-Eingabe, E-Mail, Telefon, Post) haben in den letzten vier Wochen Betroffene und Beteiligte von hochproblematischen Kinderschutzverläufen 472 Mal ihre Fallschilderungen in das Forschungsmodul eingebracht. Die Beteiligung kann also bereits jetzt als sichergestellt gelten . j) Wie wird die Kontaktaufnahme mit der Zielgruppe von Betroffenen hochproblematischer Kinderschutzverläufe konkret erfolgen? Die Zielgruppe „Betroffene“ wird u. a. über folgende Multiplikatorenstrukturen auf folgenden Wegen erreicht. Interessenvertretungen und Selbsthilfeorganisationen von betroffenen jungen Menschen und/oder Eltern: - Care Leaver e. V. - NACOA - Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e. V. - Projekt KidKit – Hilfe bei Problemeltern - Verein alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V. - Dunkelziffer e. V. - Wildwasser e. V. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10808 Darüber hinaus werden Betroffene mittelbar über die freie Wohlfahrtspflege und Fachorganisationen sowie die juristische Interessenvertretung und das Netzwerk der Ombudsstellen erreicht. Freie Wohlfahrtspflege und Fachorganisationen: - Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAG FW) - Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) - AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. - Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e. V. - Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung , -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e. V. - Bundesverbände der freien Jugendhilfe (BVkE, EREV, DPWV, AWO, IB, IGFH, BkE, BE, AIM) - VPK – Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V. Eingliederungs- und Behindertenhilfe: - Deutschscher Behindertenrat (DBR) - Bundesverband behinderter Pflegekinder e. V. Ombudsstellen: - Verein zur Förderung des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Kinderund Jugendhilfe e. V. - Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V. Familiengerichtsbarkeit: - Deutscher Familiengerichtstag e. V. - Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein k) Welche Werbemaßnahmen sind hierfür vorgesehen? Wo wird geworben? Die in der Antwort zu Frage 1j benannten Strukturen wurden über die Forschung und den Start der wissenschaftlichen Anlaufstelle informiert und gebeten, in ihrer Funktion als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die Informationen an Betroffene und Beteiligte von hochproblematischen Kinderschutzverläufen weiterzuleiten . Dies ist vielfach über Homepageeinträge sowie die Nutzung sozialer Onlineplattformen geschehen (beispielhaft: https://pfad.wordpress.com/2019/04/ 19/informieren-sie-die-politik-ueber-ihre-schwierigkeiten-mit-der-kinder-undjugendhilfe -und-dem-familiengericht/, https://nacoa.de/neuigkeiten/forschungsprojektzu -hochproblematischen-kinderschutzverl%C3%A4ufen). Außerdem wurden die Informationen zum Forschungsmodul, der wissenschaftlichen Anlaufstelle und den Möglichkeiten der Beteiligung über die Homepage des Dialogprozesses unter www.mitreden-mitgestalten.de zugänglich gemacht. Darüber hinaus gab es bisher mehrere Pressartikel und -anfragen zur Arbeit der Anlaufstelle . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10808 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode l) Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass eine Beteiligung der Zielgruppe von Betroffenen hochproblematischer Kinderschutzverläufe überhaupt erfolgen kann vor dem Hintergrund, dass die anvisierte Zielgruppe nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nur schwer erreichbar ist und häufig auf negative Erfahrungen mit Jugendämtern bzw. dem System Kinder- und Jugendhilfe zurückblickt? Auf die Antwort zu Frage 1i wird verwiesen. Die Beteiligung der Zielgruppe ist bereits erfolgreich sichergestellt: Bei den bisher 380 abgeschlossenen Falleingaben stammen 92 Prozent von direkt Betroffenen (junge Menschen, Eltern, weitere Familienangehörige) von hochproblematischen Kinderschutzverläufen. m) Ist eine Falleingabe und damit eine Beteiligung von Betroffenen hochproblematischer Kinderschutzverläufe nur mit dem Onlinefragebogen (unter https://studie.kinderschutzverlaeufe.de/index.php/332492?newtest= Y&lang=de) möglich? Der Hauptweg der Falleingabe ist die teilstandardisierte Online-Erhebung unter dem benannten Link. Die Falleingabe ist im Bedarfsfall auch über die anderen benannten Zugangswege möglich. Online wurden bisher 380 Fälle erfolgreich aufgenommen. Darüber hinaus wurden weitere 92 Eingaben per E-Mail, Telefon oder Post gemacht, die ebenfalls verarbeitet werden. n) Plant die Bundesregierung, die Kontakt- bzw. Beteiligungsmöglichkeiten von Betroffenen hochproblematischer Kinderschutzverläufe im Sinne einer anvisierten Heterogenität auch in anderen Sprachen sicherzustellen? Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Fragestellungen der teilstandardisierte Erhebung liegen bisher nur in deutscher Sprache vor. Über die anderen Zugangswege können die Anfragen, bzw. auch Falleingaben in anderen Sprachen erfolgen. Im Bedarfsfall werden hier Übersetzerinnen und Übersetzer bzw. Sprachmittlerinnen und Sprachmittler eingesetzt. Dies gilt auch für die geplanten Interviews im Rahmen der multiperspektivischen Fallrekonstruktionen . o) Plant die Bundesregierung, die Kontakt- bzw. Beteiligungsmöglichkeiten von Betroffenen hochproblematischer Kinderschutzverläufe im Sinne einer anvisierten inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe auch barrierefrei und mit einfacher bzw. leichter Sprache sicherzustellen? Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Falleingabemaske ist barrierefrei nutzbar. Zudem wurden für die komplexen Fragestellungen im Hinblick auf hochproblematische Kinderschutzverläufe für die Adressatinnen und Adressaten möglichst einfache und direkte Formulierungen gewählt, die sie leicht auf die eigene Situation beziehen können. Die Frageauswahl wurde mit dem unabhängigen Expertinnen- und Expertengremium abgestimmt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10808 p) Wie hoch wird die Beteiligung von Betroffenen hochproblematischer Kinderschutzverläufe nach Ansicht der Bundesregierung ausfallen? Avisiert sind in etwa 500 Falleingaben durch Betroffene und Beteiligte hochproblematischer Kinderschutzverläufe. Daraus werden einige Fälle in Abhängigkeit von der theoretischen Sättigung (d. h. in Abhängigkeit von der Anzahl unterschiedlicher Fallkonstellationen, die dem Erkenntnisinteresse entsprechen, in einer Gesamtstichprobe sowie der Anzahl der vor diesem Hintergrund sinnvollen Rekonstruktionen) für multiperspektivische Fallrekonstruktionen mit allen relevanten Verfahrensbeteiligten ausgewählt. Die Einbeziehung der Betroffenen ist hierbei konstitutiv. q) Welches Quorum bzw. welche Anzahl an Mindestteilnehmenden von Betroffenen hochproblematischer Kinderschutzverläufe muss erfolgen, um nach Ansicht der Bundesregierung von einer erfolgreichen Beteiligung zu sprechen, auf deren Basis wissenschaftlich aufgebaut werden kann? Ein Erreichen von 75 Prozent, der avisierten 500 abgeschlossenen Falleingaben, kann als erfolgreiche Beteiligung gewertet werden. Dieser Wert ist bereits nach der Hälfte der Laufzeit der Anlaufstelle überschritten. Insofern kann bereits jetzt eine erfolgreiche Beteiligung von Betroffenen an der Forschung zu hochproblematischen Kinderschutzverläufen konstatiert werden. r) Welche Zielgruppe soll darüber hinaus angesprochen und zur Beteiligung aufgefordert werden (bitte detailliert ausführen, siehe Fragen 1f bis 1q)? Im Rahmen der Forschung werden folgende Zielgruppen angesprochen und zur Beteiligung an der Falleingabe aufgefordert: – Kind/Jugendliche(r)/junge(r) Erwachsene(r) – Eltern/Pflegeeltern/Adoptiveltern/Sorgeberechtigte – weitere Familienangehörige – Fachkraft freier Träger der Jugendhilfe – Fachkraft öffentlicher Träger der Jugendhilfe – Fachkraft Familiengericht – Fachkraft Ombudsstelle – Fachkraft Gesundheitswesen Zusätzlich gibt es die Option – Sonstige für weitere Verfahrensbeteiligte, die sich zu ihnen bekannten hochproblematischen Fallverläufen äußern wollen. Im Rahmen der multiperspektivischen Fallrekonstruktionen werden alle relevanten Verfahrensbeteiligten an einem Fallverlauf einbezogen. Komplementär erfolgt nach einer ersten Auswertung der Falleingaben eine standardisierte Befragung aller deutschen Jugendämter zu den zentralen, als relevant identifizierten Struktur- und Prozesskriterien problematischer Kinderschutzverläufe . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10808 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Um die Beteiligung der Betroffenen von Kinderschutzverläufen in Bezug auf vulnerable Zielgruppen beurteilen zu können, werden Fragen zu deren sozioökonomischer Ausganslage gestellt. Hier werden also auf Grundlage der Angaben der Betroffenen Aussagen darüber getroffen werden können, ob 1.) vulnerable Zielgruppen ausreichend an der Forschung beteiligt sind, 2.) es Hinweise auf deren strukturelle Benachteiligung im Hinblick auf Kinderschutzprozesse gibt. s) Wie beurteilt die Bundesregierung die aus Sicht der Fragesteller äußerst knappen Fristen der Beteiligungsmöglichkeiten der temporären wissenschaftlichen Anlaufstelle für Betroffene von hochproblematischen Kinderschutzverläufen vor dem Hintergrund der von den Fragestellerinnen und Fragestellern aufgeworfenen Problemstellung (bitte ausführlich ausführen )? Da bisher nach der Hälfte der Laufzeit der Anlaufstelle bereits eine erfolgreiche Beteiligung von Betroffenen konstatiert werden kann, ist die zeitliche Planung den Bedarfen der Betroffenen als angemessen zu bewerten. t) Welche Kosten werden für die Umsetzung des Vorhabens eingeplant, bzw. welche Kosten werden voraussichtlich anfallen? Eingeplant sind aktuell 411 085,50 Euro bis Ende 2020; darüber hinaus ist gegenwärtig keine Entscheidung getroffen. u) Plant die Bundesregierung, eine Anlaufstelle für Betroffene von hochproblematischen Kinderschutzverläufen zu verstetigen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die eingerichtete temporäre wissenschaftliche Anlaufstelle ist Teil des vertiefenden Forschungsmoduls „Hochproblematische Kinderschutzverläufe: Betroffenen eine Stimme geben“ und eingebettet in die wissenschaftliche Begleitung des Dialogprozesses „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe “. Es handelt sich um ein Forschungsprojekt, somit ist eine Verstetigung nicht vorgesehen. v) Wie stellt die IKJ ProQualitas GmbH die erforderliche Seriosität, die für eine erfolgreiche Arbeit einer Anlaufstelle für Betroffene von hochproblematischen Kinderschutzverläufen erforderlich ist, sicher vor dem Hintergrund , dass keine persönliche Beratung bzw. Betreuung von Betroffenen erfolgen soll und damit eine vertrauensbildende Grundlage fehlt, die wiederum für eine erfolgreiche Arbeit einer Anlaufstelle erforderlich ist? Das IKJ steht seit über zwei Jahrzehnten für die seriöse wissenschaftliche Bearbeitung jeweils spezifischer Fragestellungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in regionalen, überregionalen und bundesweiten Projekten im Auftrag von Einrichtungen und Bundesfachverbände der Kinder- und Jugendhilfe, Kreisen und Kommunen, Landesministerien, Bundesministerien und EU-Förderstrukturen . Das IKJ ist institutionelles Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Evaluation (DeGEVal) und orientiert sich sowohl an den DeGEVal-Standards für Evaluation , als auch den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Darüber hinaus orientiert Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10808 sich das Forschungsvorgehen an den Empfehlungen der „Bonner Ethik-Erklärung “. Das IKJ mit seinen Mitarbeitenden nimmt eine aktive, integrierende Rolle ein und begegnet den Menschen mit einer wertschätzenden Grundhaltung. Jeder einzelne Mitarbeitende ist sich seiner Verantwortung gegenüber den an den Projekten /Verfahren des Instituts beteiligten Menschen bewusst und nimmt hinter den empirischen Daten die jungen Menschen und Eltern mit ihrem Umfeld als Personen wahr. Die Funktion der temporären wissenschaftlichen Anlaufstelle ist die systematische Erfassung hochproblematischer Kinderschutzverläufe aus der Perspektive von Betroffenen und Beteiligten und nicht die Beratung im Einzelfall. Folgende, im Rahmen der wissenschaftlichen Erhebung relevante, vertrauensbildende Grundlagen, wurden hierfür geschaffen: Sinn, Zweck, Ziel und Anlage der Untersuchung werden in allgemein verständlicher Form auf der Homepage erläutert. Es wird mehrfach an prominenter Stelle auf der Homepage und in der Eingabemaske darauf hingewiesen, dass im Rahmen der wissenschaftlichen Anlaufstelle keine Einzelfallberatung geleistet werden kann, um keine falschen Erwartungen zu wecken. Zusätzlich wurde für individuelle Verständnisfragen eine tägliche telefonische Erreichbarkeit während der Laufzeit der Anlaufstelle eingerichtet sowie die Möglichkeit der Nachfragen per Email oder Post geschaffen. Alle Anfragen werden von traumapädagogisch geschulten Sozialwissenschaftler und Sozialwissenschaftlerinnen (Diplom/Master) mit ausgewiesener Beratungsexpertise beantwortet. Es handelt sich hierbei um hauptamtliche Mitarbeitende. Betroffene mit individuellem Beratungsbedarf erhalten eine Verweisberatung in Bezug auf geeignete Hilfs- und Beratungsangebote in ihrer Nähe. Bisher bestand in 472 Kontakten zu Betroffenen und Beteiligten hochproblematischer Kinderschutzverläufe nur zweimal der Bedarf einer Verweisberatung, welche die Mitarbeitenden vorgenommen haben. w) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. die IKJ ProQualitas GmbH ergriffen, um Betroffenen von hochproblematischen Kinderschutzverläufen im Falle einer möglichen Retraumatisierung durch die Teilnahme an der Erhebung zu unterstützen? Eine Gefährdungseinschätzung der Retraumatisierung Betroffener durch die Falleingabe in einen teilstandardisierten Fragebogen wurde im Vorfeld innerhalb des Gremiums bei der Expertin für Betroffenenbeteiligung und Verfahren der rekonstruktiven Sozialforschung, Prof. Dr. Karin Bock eingeholt, die keine signifikante Gefährdungslage konstatiert hat. Diese Einschätzung wurde von Prof. Dr. Silke Gahleitner, einer ausgewiesenen Expertin im Bereich der traumasensiblen Forschung , bestätigt. Sämtliche Mitarbeitenden der Anlaufstelle, die telefonische Anfragen beantworten und die Interviews im Rahmen der multiperspektivischen Fallrekonstruktionen mit Betroffenen führen, wurden von Frau Prof. Dr. Silke Gahleitner traumapädagogisch geschult und verfügen über ein breites Repertoire an Interventionsstrategien für den Fall, dass traumatisierte Betroffene im Gespräch dekompensieren . In diesen Fällen würde sofort eine Beratungssituation eingeleitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10808 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die unter III.3. auf Bundestagsdrucksache 19/7904 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Maßnahmen umzusetzen? a) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie die Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe voranzubringen? Das SGB VIII sichert die Qualität der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe umfassend ab. Hier ist insbesondere auf die gesetzlichen Aufgaben der überörtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Landesjugendämter) gemäß § 85 Absatz 2 SGB VIII und der örtlichen Träger gemäß § 79a SGB VIII zu verweisen. § 79a SGB VIII regelt ausdrücklich die Qualitätsentwicklung. Darüber hinaus dienen zahlreiche Vorschriften der Absicherung der Qualität, u. a. die Regelungen in den §§ 78a ff. SGB VIII zur Erbringung von u. a. teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung. Inwiefern weitergehender Handlungsbedarf besteht, lotet gegenwärtig der Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe aus. Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie die Forschung im Bereich des Familienrechts voranzubringen? Um die Qualitätsentwicklung im Bereich des Familienrechts sicherzustellen holt die Bundesregierung im Vorfeld von Gesetzgebungsvorhaben regelmäßig durch Einberufung interdisziplinär besetzter Expertengremien (Arbeitsgruppen, Fachtage ) den Rat von Expertinnen und Experten ein. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu den Fragen 2c, 2e, 2f und 4 verwiesen. c) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie die Forschung im Bereich des Gutachterwesens voranzubringen? f) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um den begonnenen Qualitätssicherungsprozess bei Gutachten in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden verbindlich auszubauen? Die Fragen 2c und 2f werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für den gerichtlichen Sachverständigen in Kindschaftssachen ist gemäß § 163 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) gesetzlich vorgeschrieben , dass dieser mindestens über eine psychologische, psychotherapeutische , kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation verfügen soll. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts vom 11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2222) eingefügt. Im Übrigen existieren Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, die auch Standards zur Qualifizierung, Erfahrung und Fortbildung aller Sachverständigen im Kindschaftsrecht enthalten. Diese Standards sind von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aus juristischen und psychologischen Expertinnen und Experten unter Begleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeitet worden und über die Webseite des Ministeriums (www.bmjv.de) abrufbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10808 Darüber hinaus fördert das BMJV derzeit ein Projekt der Deutschen Chirurgiestiftung (DCS) zur Pilotierung einer professionellen Selbstkontrolle für Gutachten auf kollegialer Ebene (Peer-Review-Verfahren) mit Projektfördermitteln. d) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Schaffung einer empirischen Wissensbasis zum fachlichen und organisatorischen Profil der ASD in den Jugendämtern in ihrer Schlüsselfunktion für die Kinder- und Jugendhilfe unternehmen? Die Bundesregierung fördert die Erstellung und Fortschreibung eines bundesweiten Monitorings zu den Hilfen zur Erziehung einschließlich der angrenzenden Leistungsbereiche (www.hzemonitor.akjstat.tu-dortmund.de), im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. e) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um im Bereich der familiengerichtlichen Verfahren verbindlich sicherzustellen, dass auch Verfahrensbeistände über die erforderliche Qualifikation und Eignung verfügen? Der Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen muss gemäß § 158 Absatz 1 FamFG für die Wahrnehmung seiner wichtigen Aufgaben im Verfahren geeignet sein. Die Anwendung des Verfahrensrechts obliegt hierbei den unabhängigen Gerichten . Das Gericht bestimmt in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens den für das Kind persönlich und fachlich geeigneten Verfahrensbeistand nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Das BMJV hat in den Jahren 2016/2017 die umfassende Reform des familiengerichtlichen Verfahrens aus dem Jahr 2009 evaluiert (Stefan Ekert/Bettina Heiderhoff, Die Evaluierung der FGG-Reform, 2018; abrufbar unter: www. bmjv.de). Nach dem Ergebnis der Evaluierung haben sich die Vorschriften über den Verfahrensbeistand in der Praxis im Grundsatz bewährt (a. a. O. Abschnitt 4.1.3.3.). Gegenstand der Evaluierung war auch, welche Kriterien für die Familienrichterinnen und -richter bei der Auswahl eine Rolle spielen (a. a. O. Abschnitt 4.1.3.3.6.). Im Hinblick auf die fachliche Qualifikation spielen hierbei die psychologischen Kenntnisse die größte Rolle, gefolgt von juristischen Kenntnissen . Die Bundesregierung prüft derzeit, ob eine Regelung zur Qualifikation des Verfahrensbeistandes , die über die geltende Rechtslage hinausgeht, sachgerecht ist. 3. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die unter III.4. auf Bundestagsdrucksache 19/7904 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Maßnahmen umzusetzen? Dies wird derzeit im Rahmen des Dialogprozesses zur Modernisierung der Kinder - und Jugendhilfe ausgelotet. 4. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die unter III.5. auf Bundestagsdrucksache 19/7904 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Maßnahmen umzusetzen? Den besonderen Anforderungen, die gerade das Familienrecht an Richterinnen und Richter stellt, wird mit einem umfassenden Fortbildungsangebot begegnet, zum einen auf Ebene der einzelnen Länder durch regionale Fortbildungsangebote, zum anderen bundesweit durch das breite Fortbildungsangebot der Deutschen Richterakademie. Die Deutsche Richterakademie ist eine von Bund und Ländern Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10808 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gemeinsam getragene Fortbildungseinrichtung. Jährlich werden über 140 mehrtägige Seminare ausgerichtet, wobei das Familienrecht einen großen Stellenwert einnimmt. Dabei gibt es neben rein fachlichen Tagungen auch fachübergreifende Seminare, die die besonderen psychologischen Anforderungen berücksichtigen. Die rege Teilnahme an Tagungen der Deutschen Richterakademie macht das großes Interesse der Richterinnen und Richtern an diesen Veranstaltungen deutlich. Darüber hinaus wurde im „Pakt für den Rechtsstaat“ vereinbart, dass Bund und Länder gemeinsam Konzepte zur Vermittlung psychologischer Kompetenz (vor allem im Umgang mit Kindern und Eltern im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren ) sowie digitaler und inter-kultureller Kompetenz entwickeln und verbessern . Dazu fand bereits ein erster Austausch mit den Ländern auf Abteilungsleiterebene statt, auf dem u. a. das weitere Vorgehen zur Entwicklung und Verbesserung entsprechender Fortbildungskonzepte erörtert wurde. Zudem wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in diesem Jahr durch ein neues Bundesmodellprojekt die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Bereich kindgerechte Justiz unterstützen. Kern ist ein Angebot interdisziplinärer Fortbildung der Familienrichterinnen und Familienrichter und der Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe zum Thema Kinderschutz unter Einbindung eines E-Learning-Angebots. Der Fokus liegt hierbei auf dem familienrechtlichen Bereich. 5. Wie werden sich die Umsetzungen der Maßnahmen des Bundestagsbeschlusses auf Bundestagsdrucksache 19/7904 auf den Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des BMFSFJ auswirken (bitte detailliert ausführen)? Wie geplant, ist die Perspektive der Betroffenen für den Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ wichtig. Dies gewährleistet insbesondere die wissenschaftliche Begleitung des Prozesses. Diese wird die Grundlage sein für einen Gesetzgebungsprozess, wie er unter III.1 und 2. auf Bundestagsdrucksache 19/7904 beschrieben ist. In den Dialogprozess werden, wie vorgesehen, sämtliche, bis dahin gewonnene, belastbaren Erkenntnisse aus relevanten Diskussionen, Prozessen und Forschungen einfließen. 6. Plant die Bundesregierung, weitere Veränderungen am Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des BMFSFJ vorzunehmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant keine Veränderung am Dialogprozess. Hierzu gibt es keinen Anlass. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333