Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 5. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1082 19. Wahlperiode 06.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/567 – Neue Planungen zu bewaffneten und bewaffnungsfähigen Drohnen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Rüstungskonzerne Airbus, Dassault Aviation und Leonardo-Finmeccanica wurden von der Bundesregierung sowie der französischen, italienischen und spanischen Regierung mit einer Konzeptphase (Definitionsstudie) für eine europäische bewaffnungsfähige Drohne (European MALE Kampfdrohne, EURO- DROHNE) beauftragt (Bundestagsdrucksachen 18/13346, 18/13593). Dort werden die abgestimmten Fähigkeitsforderungen der beteiligten vier Regierungen analysiert und Zielkonfliktuntersuchungen unterzogen. Im ersten Quartal 2018 soll ein „System Requirements Review“ finalisiert werden (Bundestagsdrucksache 18/13593, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6). Darin könnten weitere Details zu den benötigten Kollisionsvermeidungssystemen, zu Maßnahmen zur Reduzierung der Signatur (Tarnkappen-/Stealth-Fähigkeiten), zur Integration von Assistenzsystemen zur Steuerung, zu automatisierten Funktionen des Drohnensystems, zur mitgeführten Aufklärungs- und Steuerungssensorik und zur Bewaffnung gegen stationäre und bewegliche Einzelziele oder Luftnahunterstützung definiert werden. Das Programm besteht aus den fünf möglichen Phasen Definitionsstudie, Entwicklungs -, Fertigungs-, Nutzungs- und Entsorgungsphase. Die Industrieanlagen -Betriebsgesellschaft mbH (IABG) wurde damit beauftragt, die „deutsche Amtsseite“ bei der Definitionsstudie, dem Ergebnismonitoring als Basis für die Erarbeitung nationaler fachtechnischer Positionen und der Vorbereitung von Entscheidungen sowie nationalen Eigenvalidierungen zu begleiten (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 53 des Abgeordneten Andrej Hunko, Bundestagsdrucksache 18/13656). Nach Vorliegen der Definitionsstudie könnte die IABG weitere Aufträge erhalten, darunter zur Vorbereitung einer Entscheidung über eine deutsche Teilnahme an der Entwicklungs- und Fertigungsphase . Hierzu müssen zunächst ein Angebot der Rüstungsindustrie eingeholt und Vertragsverhandlungen geführt werden. Erst dann soll sich der Deutsche Bundestag zur Zeichnung einer Durchführungsabsprache mit der EURO- DROHNE befassen. Das „Sondierungspapier“ der CDU, CSU und SPD enthält hierzu bereits eine Festlegung auf die EURODROHNE. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1082 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bis zur Serienreife einer EURODROHNE will das Bundesministerium der Verteidigung nach einer Auswahlentscheidung des Generalinspekteurs der Bundeswehr übergangsweise fünf israelische Kampfdrohnen des Typs „Heron TP“ beschaffen (Bundestagsdrucksache 18/7725, Antwort der Bundesregierung zu Frage 3). Sie stammen vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries. Bei der Bundeswehr firmieren sie als „German Heron TP“ (G-Heron TP). Für das Leasing will das Bundesverteidigungsministerium einen Vertrag mit der Firma Airbus abschließen, die als Hauptauftragnehmer fungiert. Zum Gesamtsystem gehören Leistungen für Betrieb, Wartung, Instandhaltung und die Ausbildung von Piloten. Der Grundpreis beträgt laut einem Agenturbericht 1,024 Mrd. Euro („Bundeswehr-Kampfdrohnen kosten mehr als eine Milliarde Euro“, dpa vom 13. Juni 2016). Das Bundesverteidigungsministerium hat einen unterschriftsreifen Dienstleistungsvertrag mit der israelischen Regierung für die Ausbildung der Piloten und die Bereitstellung der Infrastruktur für die Stationierung der Drohnen auf einem israelischen Flugplatz fertig verhandelt, jedoch noch nicht unterzeichnet. Auch ein Vertrag mit Airbus ist unterschriftsreif, die Angebotsbindefrist unter „Aktualisierung der Preise“ wurde nach der Bundestagswahl und den zunächst nicht arbeitsfähigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages zuletzt bis zum 31. Mai 2018 verlängert (http://gleft.de/23c). Zusammen mit 43 anderen Regierungen hat die Bundesregierung eine am 5. Oktober 2016 von den USA veröffentlichte „politische Erklärung zum Export und der anschließenden Verwendung von bewaffneten oder bewaffnungsfähigen unbemannten Luftfahrzeugen“ unterzeichnet (Bundestagsdrucksache 18/10379), die nach Kenntnis der Fragesteller aber nicht wie von der Bundesregierung angekündigt weiter behandelt wurde. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. 1. Wann genau in 2018 endet die andauernde Konzeptphase (Definitionsstudie) zur Entwicklung einer European MALE Kampfdrohne (EURODROHNE), in der die abgestimmten Fähigkeitsforderungen der beteiligten vier Regierungen durch Rüstungskonzerne analysiert und Zielkonfliktuntersuchungen unterzogen wird (Bundestagsdrucksache 18/13593, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6)? Die im Projekt Eurodrohne beauftragte Definitionsstudie soll in einem Zeitraum von zwei Jahren die Parameter und Kriterien für das Luftfahrzeugsystem festlegen und validieren. Sie besteht aus einer Konzept- und einer Entwurfsphase. Am 29. Januar 2018 wurde im Projekt European MALE RPAS der „System Requirements Review“ im Rahmen eines Final Meetings erfolgreich durchgeführt und damit die Konzeptphase abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1082 2. Wann und in welchem Kontext soll die „System Requirements Review“ nach derzeitigem Stand finalisiert und vorgestellt werden, und wem ist diese vermutlich zugänglich? Zu Zeitpunkt und Kontext des „System Requirements Review“ wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Der „System Requirements Review“ ist ein Prozess, der unter dem Management der Organisation Conjointe de Cooperation en Matiere d'Armement (OCCAR) durchgeführt wurde. Inhaltlicher Gegenstand des „System Requirements Review “ waren im Laufe der Studie erarbeitete Dokumente. Diese unterliegen der Einstufung „OCCAR Restricted – European MALE RPAS Programme Participants only“. Es erfolgt keine Veröffentlichung. 3. Sofern erste Ergebnisse der Konzeptphase bereits vorliegen, welche Ergebnisse enthält diese zu benötigten Kollisionsvermeidungssystemen, zu Maßnahmen zur Reduzierung der Signatur (Tarnkappen-/Stealth-Fähigkeiten), zur Integration von Assistenzsystemen zur Steuerung, zu automatisierten Funktionen des Drohnensystems, zur mitgeführten Aufklärungs- und Steuerungssensorik und zur Bewaffnung gegen stationäre und bewegliche Einzelziele oder Luftnahunterstützung? Mit erfolgreichem Abschluss des „System Requirements Reviews“ wurden die Anforderungen der teilnehmenden Nationen harmonisiert. Die dafür erarbeiteten rudimentären Designentwürfe lassen keine abschließenden Schlussfolgerungen auf spezifische zum Einsatz kommende technische Systeme, Ausgestaltung des künftigen Funktionsumfangs oder zu Hersteller oder Anzahl der mitgeführten Waffen zu. Hinsichtlich der Integration von Assistenzsystemen zur Steuerung und zu automatisierten Funktionen des Drohnensystems wird auf die Bundestagsdrucksache 18/13593, Antwort zu Frage 5e, verwiesen. Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.* Hintergrund der Einstufung ist, dass die Kenntnis durch Unbefugte Rückschlüsse auf die Fähigkeitsforderungen zulässt und daher für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann. 4. Wann und wo wurde entschieden, dass die ohne Teilnahmewettbewerb zur „Begleitung der deutschen Amtsseite“ bei der Entwicklung einer European MALE Kampfdrohne (EURODROHNE) mandatierte IABG „im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb“ beauftragt wurde, „da nur bei der IABG mbH die Voraussetzungen zur Leistungserbringung im beschriebenen Umfang gegeben sind“ (Bundestagsdrucksache 18/13593, Antwort der Bundesregierung zu Frage 9)? Die Entscheidung zur Vergabeart wurde am 2. Juni 2016 durch die zuständige Vergabestelle im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) getroffen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1082 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welche fachtechnischen Positionen zur Zulassung von Luftfahrzeugen und der Luftraumintegration, zum Einfluss von Fähigkeitsforderungen und technischen Leistungsparametern auf den Systementwurf sowie zu Lösungskonzepten bezüglich „Sense and Avoid“-Systemen, Missionsrechnungen und repräsentativen Bewertungsmissionen hat die IABG in diesem Zusammenhang erarbeitet (Bundestagsdrucksache 19/317, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65 des Abgeordneten Andrej Hunko)? Es wird auf Bundestagsdrucksache 19/317, Antwort zu Frage 65 verwiesen. b) Zu welchen Kostenmodellen der Industrie hat die IABG hinsichtlich der EURODROHNE „deutsche Positionen entwickelt“? Die Unterstützung der IABG mbH bei der Entwicklung deutscher Positionen zu Kostenmodellen der Industrie erfolgte durch fachtechnische Expertise zum Erstellen einer parametrischen Kostenschätzung, mit welcher die durch die Co- Contracting Group geschuldete Kostenschätzung bewertet werden kann. c) Welche Antriebskonzepte der EURODROHNE standen zur Auswahl, und welche Schlussfolgerungen zog das Bundesverteidigungsministerium aus einer „fachtechnischen Expertise“ der IABG zur Auswahl eines Designs mit zwei Propellerturbinenluftstrahltriebwerken? Zur Auswahl standen alle gängigen Antriebskonzepte, welche im für MALE-Systeme gängigen Höhen- und Geschwindigkeitsband zur Verfügung stehen. Der Entscheidung für ein Design mit zwei Propellerturbinenluftstrahltriebwerken lagen u. a. Erwägungen hinsichtlich der Zulassung sowie Berechnungen der IABG mbH bzgl. Leistungsfähigkeit und Effizienz zu Grunde. 5. Welche Rolle wird die Organisation Conjointe de Coopération en Matière dʼArmement (OCCAR) nach Abschluss der Konzeptphase (Definitionsstudie ) nach derzeitigem Stand übernehmen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 53 des Abgeordneten Andrej Hunko, Bundestagsdrucksache 18/13656)? Die OCCAR ist mit der Durchführung der Definitionsstudie beauftragt. Mit abgeschlossener Konzeptphase wird die OCCAR vereinbarungsgemäß das Management der Entwurfsphase bis zum Ende der Definitionsstudie fortführen. 6. Was ergab die Analyse des Bundesverteidigungsministeriums zu den finanziellen Auswirkungen und etwaigen Verschiebungen in den Meilensteinplänen nach der zunächst gestoppten Beschaffung der Kampfdrohnen „G-Heron TP“ aus Israel (http://gleft.de/23c)? Die Verlängerung der Bindefrist des Industrieangebots bis 31. Mai 2018 wurde hinsichtlich der Auswirkungen auf Mengengerüst, Eskalation und geändertem Wechselkurs ergründet und in einem angepassten, neuen, endverhandelten Vertrag festgelegt. Die Auswirkungen beschränken sich auf das Anrechnen einer Eskalation in Höhe von drei Prozent durch Verschieben des Vertragsbeginns in das Jahr 2018 sowie die Anwendung des für das Jahr 2018 durch das Bundesministerium der Finanzen festgelegten Wechselkurses für die Vertragsanteile in US-Dollar . Es wurde keine Änderung am Mengengerüst vorgenommen. Die Erhöhung durch die Eskalation von drei Prozent wurde vollständig von der Wechselkursan- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1082 passung kompensiert, so dass der Vertragswert und der damit einhergehende Finanzbedarf für den Industrievertrag sich geringfügig verringert hat. Der Zahlungsmeilensteinplan wurde angepasst. a) Inwiefern ist die endverhandelte und unterschriftsreife „Government-to- Govemment“-Vereinbarung mit der Regierung Israels weiterhin gültig (Bundestagsdrucksache 18/13347, Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 22 und 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)? Die seinerzeit endverhandelte, unterschriftsreife Regierungsvereinbarung mit Israel wurde angepasst. b) Unter welchen Bedingungen („Aktualisierung der Preise“) ist der Vertrag mit dem Hauptauftragnehmer Airbus hinsichtlich der Preiskonditionen und Lieferfristen bis zum 31. Mai 2018 gültig (bitte die etwaigen Mehrkosten skizzieren)? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. c) Welche Gespräche zu einer weiteren Verlängerung der Angebotsbindefrist werden derzeit geführt? Es werden derzeit keine Gespräche zu einer weiteren Verlängerung der Angebotsbindefrist geführt. 7. Welche weiteren Gespräche, Marktsichtungen oder Untersuchungen hat das Bundesverteidigungsministerium nach Beantwortung der Schriftlichen Frage 35 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/13617 hinsichtlich der Bewaffnung (auch zu Testzwecken) der Übergangslösung „G-Heron TP“ mit Munition unterschiedlicher Größe bzw. Eignung (hohe Präzision, kleine Wirkladung mit skalierbaren Effekten, unmittelbare Kontrolle, Steuerung der Waffe durch Waffenbediener, Modifikation des Auftreffzeitpunktes, Möglichkeit zum Bekämpfungsabbruch) mit Rüstungskonzernen geführt? Das Bundesministerium der Verteidigung hat seit der Beantwortung auf der in der Frage genannten Bundestagsdrucksache keine weiteren Besprechungen, Marktsichtungen oder Untersuchungen zur möglichen Bewaffnung des G- HERON TP durchgeführt oder an einer solchen teilgenommen. a) Welche Informationen zu welchen Produkten hat die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen Bewaffnung der „Heron TP“ von den Rüstungskonzernen Lockheed Martin Corporation, MBDA Systems, Raytheon Company und IMI (Israel) angefragt? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. b) Wann erfolgten diese Anfragen, wer hat diese verfasst, und an wen wurden diese adressiert? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1082 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche weiteren „Alleinstellungsmerkmale“ haben im Auswahlprozess der „Heron TP“ nach einer „Untersuchung zu marktverfügbaren bewaffnungsfähigen Systemen“ eine Rolle gespielt, wozu soweit bekannt die mögliche Art der Bewaffnung mit Lenkflugkörpern gehört (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 34 des Abgeordneten Alexander S. Neu, Bundestagsdrucksache 18/13667)? Neben der möglichen Art der Bewaffnung des G-Heron TP und der damit einhergehenden Herstellung einer möglichen Bewaffnungsfähigkeit war ebenfalls die Wahrung der Souveränität des Deutschen Bundestages, mit der dieser über das Einsatzland, den Einsatzzweck und die Einsatzdauer unmittelbar entscheiden kann, von Bedeutung. 9. Was ist der Bundesregierung über weitere Schritte des US-Konkurrenten General Atomics bekannt, der erfolglos gegen die Vergabe der Drohnenbeschaffung ohne Ausschreibung geklagt hatte und eine Überprüfung bei der Vergabekammer des Bundes verlangte (Bundestagsdrucksache 18/13347)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 10. Wann und wo wurde die „politische Erklärung zum Export und der anschließenden Verwendung von bewaffneten oder bewaffnungsfähigen unbemannten Luftfahrzeugen“, die am 5. Oktober 2016 von den USA veröffentlicht und neben 43 weiteren Regierungen auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde, wie von der Bundesregierung angekündigt weiter behandelt (Bundestagsdrucksache 18/10379)? a) Welche weiteren Regierungen haben die US-geführte Vereinbarung zum verantwortungsbewussten und nicht missbräuchlichen Umgang mit bewaffneten Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung nach Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10379 unterschrieben, und welche Staaten wurden angefragt , verweigerten aber die Unterschrift? b) Sofern die gemeinsame Erklärung nicht weiter behandelt wurde, welche Gründe sind aus Sicht der Bundesregierung hierfür maßgeblich (bzw. aus welchen Gründen hat sie sich selbst aus dem Prozess zurückgezogen)? c) Sofern die gemeinsame politische Erklärung weiter beraten wird, welche Art von Vereinbarung/Konvention/Regelwerk zur Schaffung internationaler Standards, die auch von solchen Staaten anerkannt werden könnten, die bislang weder durch die einschlägigen Exportkontrollregimen noch durch den Vertrag über den Waffenhandel gebunden sind, sollte aus Sicht der Bundesregierung am Ende beschlossen werden? Die Fragen 10 bis 10c werden zusammen beantwortet. Seit Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10379 hat es weitere vertrauliche Konsultationen auf Fachebene gegeben. Es haben sich seitdem fünf weitere Staaten der gemeinsamen Erklärung angeschlossen: Albanien, Dänemark, Irak, Jordanien sowie Uruguay. Die Konsultationen zielen auf die Formulierung internationaler Standards, die zusammen mit der Arbeit in den einschlägigen Exportkontrollregimen und dem Engagement für die Universalisierung des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) einen wichtigen Baustein zur Reglementierung der Ausfuhr und der Nutzung bewaffneter oder bewaffnungsfähiger unbemannter Luftfahrzeuge bilden könnten. Darüber hinaus wird auf die genannte Bundestagsdrucksache 18/10379 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1082 11. Sofern die von der Bundesregierung als „erstes greifbares Ergebnis“ bezeichnete gemeinsame Erklärung nicht weiter behandelt wurde, aus welchen Gründen will sie keine Initiative zur Fortsetzung der Diskussion ergreifen, zumal sie mit der Unterzeichnung der Erklärung ihre „Entschlossenheit“ hierzu zum Ausdruck gebracht haben will (Bundestagsdrucksache 18/10379, Antwort der Bundesregierung zu Frage 23)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Welche Regierungen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bewaffnete Drohnen, und welche Regierungen beschaffen oder entwickeln solche Systeme? Der Bundesregierung liegt kein verlässlicher Überblick zu Bestand und Beschaffungsprogrammen für bewaffnete Unmanned Aircraft Systems (UAS) anderer Länder vor. 13. Welche Länder gehören aus Sicht der Bundesregierung zu den „führenden Herstellern, Exporteuren beziehungsweise Käufern“ von bewaffnungsfähigen Drohnen (Bundestagsdrucksache 18/10379, Antwort der Bundesregierung zu Frage 5)? Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen, systematisch erhobenen Daten, die eine Aussage über „führende Hersteller, Exporteure bzw. Käufer“ von bewaffnungsfähigen Unmanned Aircraft Systems zuließen. 14. Über wie viele Drohnen verfügt die Bundeswehr zurzeit (bitte wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/13307 nach einzelnen Typen und Gewichtsklassen darstellen), und welche Beschaffungen sind geplant ? In der Gewichtsklasse unter 5 kg besitzt die Bundeswehr zehn Systeme „PD-100 Black Hornet“ mit jeweils drei Luftfahrzeugen (Lfz), fünf Systeme „DJI Phantom IV“ mit jeweils einem Lfz, 145 Systeme „Mikroaufklärungsdrohne für den Ortsbereich“ (MIKADO) mit jeweils einem Lfz sowie 145 Systeme „Abbildende Luftgestützte Aufklärungsdrohne im Nächstbereich“ (ALADIN) mit jeweils zwei Lfz. In der Gewichtsklasse 5 bis 25 kg ist die Umsetzung einer Sofortinitiative mit drei Systemen mit jeweils zwei Lfz beauftragt. In der Gewichtsklasse 25 bis 150 kg sind acht Systeme „Luftgestützte Unbemannte Nahaufklärungs-Ausstattung“ (LUNA) und ein Ausbildungssystem mit insgesamt 84 Lfz sowie zehn Systeme „Kleinfluggerät Zielortung“ (KZO) und zwei Ausbildungssysteme mit insgesamt 44 Lfz vorhanden. Der Vertrag für die Beschaffung des Nachfolgesystems „Luftgestützte Unbemannte Nahaufklärungsausstattung Neue Generation Bundeswehr“ (LUNA NG/B) der zuvor genannten Klassenvertreter LUNA und KZO, welche drei Systeme und ein Ausbildungssystem mit je fünf Lfz enthält, wurde am 11. Juli 2017 geschlossen. Des Weiteren ist die Beschaffung „Vordringlicher Bedarf Marine Unmanned Aircraft System“ (VorMUAS) mit einem System mit zwei Lfz beauftragt. Mit dem Projekt „Aufklärung und Identifizierung im maritimen Einsatzgebiet“ (AlmEG) sollen zusätzlich insgesamt drei Systeme mit je zwei Lfz beschafft werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1082 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundeswehr nutzt in der Gewichtsklasse ab 150 kg aufwärts zwei Systeme HERON 1 mit jeweils drei Lfz. Es ist geplant, diese HERON 1 durch einen German HERON TP zu ersetzen, um die Fähigkeitslücke bis zur Einführung der EU- RODROHNE zu überbrücken. Hierzu sollen fünf Lfz realisiert werden. Es ist beabsichtigt , eine Option für zwei weitere Lfz vertraglich zu vereinbaren. Des Weiteren ist der Zulauf von drei Lfz des Typs „Persistent German Airborne Surveillance System“ (PEGASUS/TRITON) zukünftig geplant. Zu dieser Gewichtsklasse zählt auch das im Bestand der Bundeswehr befindliche „EURO HAWK Full Scale Demonstrator System“ (ein Lfz), welches zwischenzeitlich demilitarisiert wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333