Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 11. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10858 19. Wahlperiode 13.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10470 – Ursachen der humanitären Krise in den Flüchtlingslagern im Nahen Osten 2014 und 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Syrienkonflikt begann 2011. Anfänglich standen noch genügend finanzielle Mittel für humanitäre Hilfen zur Verfügung, aber 2014 trat eine so genannte Donor Fatigue (Spendermüdigkeit) gegenüber dem Flüchtlingshilfswerks des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und dem Nahrungsmittelprogramm World Food Programme (WFP) ein (vgl. Gutschker, Thomas, Wie der Hunger die Syrer in die Flucht trieb, www.faz.net/aktuell/ politik/fluechtlingskrise/wie-der-fluechtlingsandrang-aus-syrien-ausgeloest-wurde- 13900101.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0, abgerufen am 15. März 2019). Anfang Dezember 2014 sandte das Nahrungsmittelprogramm der Vereinten Nationen einen Notruf in die Welt: Es sei gezwungen, die Lebensmittelhilfe für 1,7 Millionen syrische Flüchtlinge in den Nachbarländern einzustellen (a. a. O.). Die Direktorin des Programms warnte, dass die Einstellung der Nahrungsmittelhilfe „die Gesundheit und Sicherheit dieser Flüchtlinge gefährden“ und „weitere Spannungen, Instabilität und Unsicherheit in den Aufnahmeländern verursachen“ kann (a. a. O.). Der aus Sicht der Fragesteller dramatische Aufruf hatte zwar zur Folge, dass restliche zugesagte Mittel einer Geberkonferenz von Anfang 2014 eintrafen, aber die Hilfsorganisationen zu einer „realistischer[en]“ Planung ermahnt wurden (a. a. O.). Als Folge davon kürzte das WFP mit Beginn 2015 die Zuwendungen für eine Flüchtlingsfamilie von 28 auf 21 US-Dollar im Monat (a. a. O.). Weitere Kürzungen im April und Mai 2015 hatten etwa die Halbierung des früheren Betrages zur Folge; die Bedürftigsten bekamen nur noch 14 US-Dollar, die anderen lediglich 7 US-Dollar (a. a. O.). In Lagern in Jordanien wurde 230 000 Menschen die Hilfe ganz gestrichen (a. a. O.). Folge war, dass in den Sommermonaten, zwischen Juli und September 2015, eine Wanderung von Syrern nach Europa begann, wie es sie noch nie gegeben hatte. Die Lebensmittelkürzungen waren nach Meinung der Fachleute nicht der einzige Grund dafür, aber für viele der letzte Anstoß (a. a. O.). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10858 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ende September 2015 stellten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union bei einem Flüchtlingsgipfel fest, dass die Staaten und die EU-Kommission nur die Hälfte des Betrags von 2014 an das WFP überwiesen hatten, obwohl das Jahr zu drei Vierteln vorbei war. Das galt auch für Deutschland (a. a. O.). Deutschland fuhr 2015 die Hilfe von 301 Mio. US-Dollar auf 143 Mio. US- Dollar herunter. In Afghanistan kürzte man die Hilfe von 13 auf 1 Mio. US- Dollar, im Irak von 16,9 auf 7,4 Mio. US-Dollar in Jordanien von 16,9 auf 7,5 Mio. US-Dollar, in der Türkei von 6 auf 2,1 Mio. US-Dollar, in Syrien von 28 Mio. US-Dollar auf null. Im Libanon erhöhte man allerdings den Betrag von 14,6 auf 15,5 Mio. US-Dollar (www.heise.de/tp/features/EU-Staaten-hatten- 2015-fast-durchweg-Hilfen-fuer-syrische-Fluechtlinge-gekuerzt-3375668.html). Einige Staaten hatten die volle Summe gezahlt, etwa die Niederlande, andere wie Österreich und Ungarn überhaupt nichts. Daraufhin wurde etwa 1 Mrd. Euro – etwa im Oktober 2015 – an das WFP bezahlt (je zur Hälfte von der EU und den Mitgliedstaaten), das war aber zu spät (vgl. Gutschker, Thomas, Wie der Hunger die Syrer in die Flucht trieb, www.faz.net/aktuell/politik/ fluechtlingskrise/wie-der-fluechtlingsandrang-aus-syrien-ausgeloest-wurde-13 900101.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0, abgerufen am 15. März 2019). Aus Sicht der Fragesteller hatte sich der „große Treck“ da schon auf den Weg gemacht. 1. Welche Summe war in den Haushaltsansätzen speziell des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die Hilfsorganisationen UNHCR und WFP jeweils für 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 veranschlagt, ggf. für welchen Empfängerstaat? In den Jahren 2013 bis 2016 betrug der Haushaltsansatz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für die Beteiligung am Welternährungsprogramm (WEP) als Kernbeitrag jeweils 23 Mio. Euro, in den Jahren 2017 und 2018 betrug er jeweils 28 Mio. Euro. Für UNHCR hat das BMZ keinen spezifischen Haushaltsansatz, da das Auswärtige Amt in der Bundesregierung für die Zusammenarbeit mit UNHCR federführend ist. Für beide Organisationen hat das BMZ projektbezogene Finanzierungen aus verschiedenen Haushaltstiteln bereitgestellt. Auf die Antwort zu Frage 2 wird hierzu verwiesen. 2. Welche Summe aus dem Budget speziell des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung floss jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 an die Hilfsorganisationen UNHCR und WFP, ggf. für welchen Empfängerstaat? Die Auszahlungen des BMZ für Vorhaben mit UNHCR und WEP sowie die Kernbeiträge an WEP in den Jahren 2013 bis 2018 sind in nachfolgender Tabelle dargestellt (gerundet auf Mio. Euro): UNHCR WEP Summe 2013 4 Mio. EUR 118 Mio. EUR 122 Mio. EUR 2014 8 Mio. EUR 159 Mio. EUR 167 Mio. EUR 2015 8 Mio. EUR 185 Mio. EUR 193 Mio. EUR 2016 16 Mio. EUR 298 Mio. EUR 314 Mio. EUR 2017 22 Mio. EUR 208 Mio. EUR 230 Mio. EUR 2018 15 Mio. EUR 222 Mio. EUR 237 Mio. EUR Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10858 3. Kann folgender Sachverhalt bestätigt werden: „Deutschland fuhr 2015 die Hilfe von 301 Mio. US-Dollar auf 143 Mio. US-Dollar herunter. In Afghanistan kürzte man die Hilfe von 13 auf 1 Mio. US-Dollar, im Irak von 16,9 auf 7,4 Mio., in Jordanien von 16,9 auf 7,5 Mio., in der Türkei von 6 auf 2,1 Mio., in Syrien von 28 Mio. auf null. Im Libanon erhöhte man allerdings den Betrag von 14,6 auf 15,5 Mio.“? Diese Daten können nicht bestätigt werden. Die Auszahlungen allein des Auswärtigen Amts und des BMZ für WEP und UNHCR sind 2015 im Vergleich zu 2014 gestiegen: global: von 329 Mio. Euro 2014 auf 428 Mio. Euro 2015; für Syrien und Nachbarländer (Irak, Jordanien, Libanon, Türkei sowie Ägypten ): von 102 Mio. Euro 2014 auf 203 Mio. Euro 2015; für Afghanistan von 2 Mio. Euro 2014 auf 7 Mio. Euro 2015. Zudem sind die Gesamtzusagen von AA und BMZ für Syrien und die Nachbarländer 2015 im Vergleich zu 2014 ebenfalls gestiegen von 452 Mio. Euro 2014 auf 666 Mio. Euro 2015. Mit den auch in den Folgejahren über verschiedene Organisationen für Syrien und die Nachbarländer bereit gestellten Mitteln hat Deutschland jeweils seine Zusagen bei den Syrien-Geberkonferenzen vollumfänglich erfüllt. 4. Wenn der in Frage 3 zitierte Sachverhalt so oder ähnlich zutrifft, was führte zur Kürzung der Mittel? Falls der Sachverhalt so nicht zutrifft, mit welchen Zahlen träfe er zu? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Welche Bundesministerien neben dem damaligen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung leisteten jeweils in den Jahren 2013 bis 2018 Zahlungen an UNHCR und WFP? Das Auswärtige Amt leistete in den Jahren 2013 bis 2018 folgende Zahlungen an UNHCR und WEP: UNHCR WEP Summe 2013 31 Mio. EUR 55 Mio. EUR 86 Mio. EUR 2014 91 Mio. EUR 71 Mio. EUR 162 Mio. EUR 2015 120 Mio. EUR 115 Mio. EUR 235 Mio. EUR 2016 303 Mio. EUR 510 Mio. EUR 813 Mio. EUR 2017 405 Mio. EUR 596 Mio. EUR 1 001 Mio. EUR 2018 324 Mio. EUR 499 Mio. EUR 823 Mio. EUR Daneben leistete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 2018 Zahlungen an das WEP im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10858 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Personen waren in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Staatssekretäre im und beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung? Beim BMZ waren im Zeitraum 2014 bis 2016 die folgenden Personen Staatssekretäre : Hans-Joachim Fuchtel als Parlamentarischer Staatssekretär; Thomas Silberhorn als Parlamentarischer Staatssekretär; Dr. Friedrich Kitschelt als beamteter Staatssekretär. 7. Welche Staatssekretäre waren in den Jahren 2014, 2015 und 2016 für die Mittelverwaltung bzw. Mittelkürzung oder Mittelanpassung im Bundesministerium befasst? Über die Höhe des jeweiligen Haushalts des BMZ entscheidet abschließend der Deutsche Bundestag. Mit der hausinternen Verwaltung der Mittel waren in den Jahren 2014 bis 2016 vorrangig Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt und der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel befasst. 8. Gab es Einschätzungen und Überlegungen in den zuständigen Bundesministerien , ob und welche Auswirkungen eine Mittelkürzung für die Hilfsorganisationen , welche die Flüchtlingslager im Nahen Osten unterstützt haben , auf Fluchtbewegungen aus den Lagern haben würde? Wenn ja, was war der Inhalt dieser Einschätzungen und Überlegungen? Die Bundesregierung kam zu der Einschätzung, dass die Unterstützung von Flüchtlingen in den Nachbarländern Syriens unverzichtbar war, um ihnen Perspektiven vor Ort zu bieten. Daher organisierte die Bundesregierung Ende 2014 eine Geberkonferenz in Berlin und forderte die internationale Staatengemeinschaft dabei zu größerem Engagement auf. Sie selbst steigerte ihren Mitteleinsatz für Syrien und die Nachbarländer deutlich. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333