Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 2. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1086 19. Wahlperiode 06.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/782 – Entwicklungshilfe der Bundesrepublik Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland ist der zweitgrößte Entwicklungshilfegeber aller ODA-Staaten (engl. Official Development Assistance, ODA). Im Jahr 2016 wurden erstmals 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die Entwicklungszusammenarbeit investiert. Jedoch werden nur ein Siebtel dieser Gelder an die ärmsten Länder (LDC – Last Developed Countries) weltweit verteilt. Zudem besteht ein Viertel der deutschen ODA-Leistung aus den Inlandskosten für die Versorgung von Flüchtlingen. Würden diese bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden , würde die ODA-Quote bei 0,52 Prozent liegen (www.welthungerhilfe. de/kompass2030-2017.html). Hauptempfängerstaaten deutscher Entwicklungshilfe waren im Jahr 2015 Schwellenländer wie China mit rund 676 Mio. Euro, Indien mit rund 1,1 Mrd. Euro und Südafrika mit rund 380 Mio. Euro. Jedoch erhielten auch die EU-Beitrittskandidaten deutsche Entwicklungshilfe (in Klammern nachfolgend: Bilaterale Brutto-ODA pro Kopf in Euro): Albanien rund 72 Mio. Euro (24,87), Kosovo rund 50 Mio. Euro (27,29), Serbien rund 82 Mio. Euro (11,5), Bosnien und Herzegowina rund 49 Mio. Euro (12,74), Montenegro rund 20 Mio. Euro (32,77), Mazedonien rund 7 Mio. Euro (3,33) und die Türkei rund 377 Mio. Euro (4,96). Dies geht aus den Daten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hervor (www.bmz.de/de/ministerium/ zahlen_fakten/oda/leistungen/bilaterale_oda_rangliste_2015/3_D3_Bilaterale_ ODA_Rangliste_2015-SP2.xlsx). Anhand jener Daten lässt sich außerdem feststellen, dass die Palästinensischen Gebiete in Höhe von 83 Mio. Euro (19,42 Euro ODA pro Kopf) gefördert wurden . Im Jahr 2015 erhielten jene Gebiete laut der Organisation Global Humanitarian Assistance global betrachtet über 883 Mio. US-Dollar. Das waren 5,2 Prozent der weltweiten internationalen humanitären Unterstützung. Bei 4,5 Millionen Einwohnern wurden demnach rund 196 US-Dollar pro Kopf an humanitäre Unterstützung geleistet (www.cia.gov/library/publications/the-worldfactbook /geos/gz.html; www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ gz.html). Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) beträgt in „Palästina“ rund 2 900 US- Dollar pro Kopf (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/370129/umfrage/ bruttoinlandsprodukt-bip-pro-kopf-in-palaestina/). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1086 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zum Vergleich: Das Bürgerkriegsland Syrien erhielt im gleichen Jahr 2,139 Mrd. US-Dollar. Bei 18,4 Millionen Einwohnern sind das nur rund 116 US-Dollar pro Kopf (http://devinit.org/wp-content/uploads/2017/06/GHA- Report-2017-Full-report.pdf, S. 59; https://data.worldbank.org/indicator/SP.POP. TOTL?locations=SY). Die deutsche Entwicklungshilfe für das Land bezifferte sich im Jahr 2015 auf rund 250 Mio. Euro (11,72 Euro ODA pro Kopf). Ein anderes Vergleichsbeispiel ist die Demokratische Republik Kongo, in dem derzeit rund 78 Millionen Einwohner leben. Mit einem BIP pro Kopf von rund 405 US-Dollar gilt es als eines der ärmsten Länder der Welt (https://data.world bank.org/indicator/NY.GDP.PCAP.CD?locations=CD; https://data.worldbank.org/ indicator/SP.POP.TOTL?locations=CD). Die Demokratische Republik Kongo erhielt jedoch im Jahr 2015 von der Bundesrepublik Deutschland nur 78,5 Mio. Euro (1,05 Euro pro Kopf) Entwicklungshilfe. Sowohl in absoluten Zahlen als auch relativ pro Kopf bekommt das Land weniger ODA-Leistungen aus Deutschland als die Palästinensischen Autonomiegebiete. Nach Auffassung der Fragsteller erscheint die Verteilung der deutschen Entwicklungshilfe unkoordiniert und willkürlich. Die Verteilungskriterien sind zudem nicht nachvollziehbar. 1. Welche Länder erhielten in den letzten beiden Jahren deutsche Entwicklungshilfe , und wie hoch fiel jene aus (bitte nach Empfängerstaaten, Bruttoleistungen und bilaterale Brutto-ODA pro Kopf in Euro aufschlüsseln)? Detaillierte Daten zu den öffentlichen Entwicklungsleistungen („ODA – Official Development Assistance“) Deutschlands liegen derzeit nur bis einschließlich 2016 vor. Die beigefügte Tabelle „Bilaterale Brutto-ODA pro Land und pro Kopf 2016“ (siehe Anlage) zeigt die bilaterale Brutto-ODA Deutschlands pro Empfängerland und pro Kopf für das Jahr 2016. Daten für 2017 liegen frühestens Ende des Jahres 2018 vor. Vorbemerkung zu den Antworten zu den Fragen 2 bis 10: Die Gesamtheit der deutschen ODA wird von verschiedenen öffentlichen Stellen erbracht. Hierzu zählen neben Ministerien der Bundesregierung auch andere Einrichtungen des Bundes sowie Leistungen der Bundesländer und Kommunen (Erläuterungen zur ODA siehe www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/oda/ hintergrund/leitfaden/index.html). Dabei werden sowohl öffentliche Leistungen erfasst, die im Rahmen der bilateralen staatlichen und nicht-staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit einzelnen Partnerländern, regionalen Zusammenschlüssen oder Regionen zur Verfügung gestellt werden, als auch Leistungen, die über multilaterale Organisationen und Institutionen sowie durch die Europäische Union (EU) bereitgestellt werden. Die Beantwortung der Fragen bezieht sich im Folgenden auf die bilaterale staatliche EZ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). 2. Nach welchen Vergabe- und Verteilungskriterien richtet sich die unterschiedliche Höhe der deutschen Entwicklungshilfe pro Entwicklungsland? Handlungsleitend für die Mittelallokation im Rahmen der bilateralen staatlichen EZ sind eine Reihe qualitativer und quantitativer Kriterien. Berücksichtigt werden vor allem: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1086 Die entwicklungspolitische Notwendigkeit der Zusammenarbeit (Bewertung der ökonomischen, sozialen, ökologischen und politischen Situation im Kooperationsland sowie der Armuts- und Klimarelevanz); die Entwicklungsorientierung und verantwortungsvolle Regierungsführung des Kooperationslandes (siehe auch Antwort zu Frage 7); die besonderen deutschen Interessen, wie der Schutz globaler öffentlicher Güter , Umsetzung der Agenda 2030, Fluchtursachenbekämpfung und Beschäftigungsförderung , Krisenprävention (siehe auch Antworten zu den Fragen 4, 5 und 6); die Signifikanz des deutschen Beitrags im Länderkontext sowie die Arbeitsteilung mit und zwischen anderen (bi- und multilateralen) Gebern (siehe auch Antwort zu Frage 9); bestehende internationale Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland (z. B. im Bereich Klimaschutz, Biodiversität, Gesundheit). 3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Entwicklungshilfe tatsächlich zweckmäßig vor Ort eingesetzt wird und nicht in korrupten Strukturen der Empfängerstaaten versickert? Kooperationsländer der bilateralen staatlichen EZ des BMZ verpflichten sich bei finanziellen Zusagen der Bundesregierung zu Rechenschaft und Integrität, zur Gewährleistung von Transparenz sowie dem Ausschluss korrupter Praktiken bei der Verwendung öffentlicher Mittel. Diese Vereinbarungen werden unter anderem in den Protokollen zu entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen beiderseitig schriftlich festgehalten. Bei der Umsetzung von Maßnahmen vor Ort sorgen die damit beauftragten Durchführungsorganisationen (unter anderem durch eigene Compliance-Abteilungen) durch enge Begleitung, laufende Projektprüfungen , Evaluierungen und Revisionen für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen und zweckentsprechenden Verwendung öffentlicher Mittel. Bei Investitionsvorhaben (finanzielle Zusammenarbeit – FZ) wird der ordnungsgemäße Mitteleinsatz durch sanktionsbewehrte Klauseln in Finanzierungsverträgen und durch die Prüfung von Vergabeentscheidungen nach internationalen Standards abgesichert. Vorab werden Projektpartner auf Korruptionsrisiken überprüft. 4. Warum erhielten die Palästinensischen Autonomiegebiete wie in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnt relativ viel Entwicklungshilfe, und warum hält die Bundesregierung die internationale Hilfe in diesem Fall nicht bereits für ausreichend? Die politische Zielsetzung der Bundesregierung ist es, im Rahmen des Nahost- Friedensprozesses mit Entwicklungsmaßnahmen zum Aufbau eines palästinensischen Staates beizutragen, der auf der Basis eines Verhandlungsergebnisses zwischen Israel und der Palästinensischen Behörde entstehen soll. Im Sinne der Förderung von Stabilität sowie sozialer und wirtschaftlicher Kohäsion in den Palästinensischen Gebieten bezieht sich dies auch auf die Sicherheitsinteressen Israels. In den Palästinensischen Gebieten hat Deutschland auch wegen seiner historischen Verantwortung für die Sicherheit Israels neben den USA und der Europäischen Union als einer der größten bilateralen Geber bewusst eine Führungsrolle übernommen und agiert dabei in etablierter Arbeitsteilung mit den anderen aktiven Gebern. Zudem ergibt sich in den Palästinensischen Gebieten eine besondere Bedarfssituation (unter anderem durch israelische Besatzung negativ beeinflusste Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1086 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Einnahmesituation der Palästinensischen Behörde bei entsprechend eingeschränkter Fähigkeit zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen; Präsenz von Palästina-Flüchtlingen im Gazastreifen, Westjordanland und angrenzenden Ländern ; schwierige Versorgungssituation der Zivilbevölkerung im Gazastreifen und teils enorme Herausforderung bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen – VN), die ein starkes Engagement der Gebergemeinschaft rechtfertigt und erfordert. Die von den Fragestellenden eingangs angeführten Daten der Organisation „Gobal Humanitarian Assistance“ zur Zusammenarbeit mit den Palästinensischen Gebieten umfassen auch Mittel der humanitären Hilfe, die zur Abwendung einer akuten Notsituation und Überlebenssicherung entsprechend eines festgestellten Bedarfs eingesetzt werden und dahingehend die Höhe der gesamten deutschen ODA-Leistungen mit beeinflussen. 5. Wieso erhalten Schwellenländer wie Indien, Brasilien, Südafrika und China deutsche Entwicklungshilfe? Die Bundesregierung arbeitet mit den genannten Ländern im Rahmen der EZ und auch in anderen Politikfeldern zusammen, weil die Länder eine Schlüsselrolle bei der gemeinsamen Gestaltung globaler nachhaltiger Entwicklung einnehmen. In internationalen Entscheidungsprozessen spielen diese Länder eine zunehmend wichtigere Rolle und wirken als Wachstumspole und Vorbilder in ihrer jeweiligen Region. Grundlagen, Ziele und Instrumente der Zusammenarbeit sind im Konzept der Bundesregierung „Globalisierung gestalten – Partnerschaften ausbauen – Verantwortung teilen“ von Januar 2012 (www.auswaertiges-amt.de/blob/216964/ 09ff755d2f1ba268ce4ebc580da0082c/gestaltungsmaechtekonzept-dt-data.pdf) und dem Positionspapier des BMZ „Entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Globalen Entwicklungspartnern“ von Mai 2015 (www.bmz.de/de/mediathek/ publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier353_04_2015.pdf) niedergelegt . China erhält vor allem sogenannte Förderkredite, insbesondere zur Finanzierung des Schutzes globaler öffentlicher Güter (Umwelt- und Klimaschutz), die die bundeseigene KfW aus Marktmitteln bereitstellt. Diese fließen in die ODA-Berechnung mit ein. 6. Wieso hat das Bundesentwicklungsministerium wie in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnt EU-Beitrittskandidaten finanziell unterstützt? Südosteuropa ist für die Sicherheit und Stabilität in Europa und für Deutschlands Wirtschaft von herausragender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund unterstützt Deutschland Südosteuropa bei der Überwindung der Folgen kriegerischer Auseinandersetzungen und ethnischer Konflikte. Dabei ist es Ziel deutscher Entwicklungspolitik , Transformationsprozesse in Südosteuropa ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig zu unterstützen. Für die EZ war und ist es von großer Bedeutung , dass der ambitionierte Transformations- und Reformprozess in Richtung Europa sichtbare und spürbare Vorteile für die Menschen in der Region zeigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1086 7. Knüpft die Bundesregierung die Auszahlung der Entwicklungshilfe an Bedingungen (Einhaltung von Menschenrechten, u. a. Religionsfreiheit)? Wenn ja, an welche? Das BMZ bewertet jährlich die Regierungsführung und Entwicklungsorientierung von Kooperationsländern mit bilateralen Länderprogrammen. Dies geschieht anhand von fünf Kriterien: Nachhaltige Politikgestaltung im Sinne der Agenda 2030; Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte (inkl. Religions- und Weltanschauungsfreiheit); Demokratie und rechtsstaatliche Mindeststandards ; Leistungsfähigkeit und Transparenz des Staates sowie kooperatives Verhalten in der Staatengemeinschaft. Die Ergebnisse fließen in die Entscheidungen zur Ausgestaltung der bilateralen Zusammenarbeit mit den Kooperationsländern des BMZ ein (siehe auch Antwort zu Frage 2). 8. Plant die Bundesregierung die Auszahlung der Entwicklungshilfe an die Rücknahmebereitschaft der Empfängerländer für deren Staatsangehörige zu koppeln, die in Deutschland ausreisepflichtig sind (bitte begründen)? Die Bundesregierung verlangt von Herkunftsländern, dass sie ihrer völkerrechtlichen Pflicht zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger nachkommen. Sie prüft in jedem Einzelfall, welche Maßnahmen gegenüber Staaten, die in Fragen der Rückführung schlecht oder nicht kooperieren, zielführend und angemessen sind. Ziel dabei ist es, im Rahmen des umfassenden Ansatzes der Bundesregierung in der Flüchtlings- und Migrationspolitik – unter Einbeziehung aller Politikbereiche – Anreize für eine bessere Zusammenarbeit bei der Rückübernahme zu schaffen. 9. Berücksichtigt die Bundesregierung bei der Höhe der Entwicklungshilfe auch die bereits existierende internationale Unterstützung bezogen auf den Empfängerstaat (bitte begründen)? Bei der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die bilaterale staatliche EZ werden die Bedeutung des deutschen Beitrags im jeweiligen Länderkontext sowie die Arbeitsteilung mit und zwischen anderen (bi- und multilateralen) Gebern berücksichtigt (siehe Antwort zu Frage 2). Durch diese Arbeitsteilung werden Unterstützungsansätze , Programme und Verfahren koordiniert. 10. Berücksichtigt die Bundesregierung bei der Entwicklungshilfe auch die Situation der Christen in den jeweiligen Ländern (bitte begründen)? Deutsche Entwicklungspolitik tritt im Rahmen ihres Menschenrechtsansatzes für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit als elementares Menschenrecht ein. Sie unterstützt die Entwicklung von pluralistischen Gesellschaften, in denen Religions - und Weltanschauungsfreiheit garantiert und umgesetzt wird und bevorzugt dabei keine Religionsgemeinschaft. Menschenrechtsbasierte EZ hat vielmehr zum Ziel, auf den Abbau von Diskriminierung ethnischer oder religiöser Minderheiten hinzuwirken und für alle bedrohten Minderheiten zu Gleichberechtigung beizutragen. Die Bundesregierung fördert interreligiösen Dialog im Rahmen der Internationalen Partnerschaft Religion und nachhaltige Entwicklung – PaRD (www.partner-religion-development.org), auch um die Rechte und den Schutz religiöser Minderheiten zu stärken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1086 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage Bilaterale Brutto1)-ODA pro Land und pro Kopf 20162) ... nach Kontinenten Stand: 20.02.2018 Kontinent Bilaterale Brutto-ODA Bevölkerung3) Bilaterale Brutto-ODA pro Kopf in Mio. Euro in Mio. in Euro Insgesamt 19.640,6 6.018,39 3,26 Europa 901,5 154,48 5,84 Afrika 3.623,8 1.192,47 3,04 darunter: Afrika südlich der Sahara 2.193,2 1.006,51 2,18 Amerika 1.665,0 624,94 2,66 Asien 5.264,8 4.036,19 1,30 Ozeanien 14,2 10,31 1,38 Zusammen 11.469,3 6.018,39 1,91 Entwicklungsländer, nicht aufteilbar 8.171,3 - - 1) Brutto = ohne Berücksichtigung von Tilgungsleistungen und Verkaufserlösen aus Beteiligungen 2) Zur bilateralen ODA zählen auch Schuldenerlasse und Leistungen in Deutschland, insbesondere Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern. 3) Quelle: OECD/DAC Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1086 Bilaterale Brutto1)-ODA pro Land und pro Kopf 20162) ... nach Kontinenten und Ländern Stand: 20.02.2018 Kontinent / Land Bilaterale Brutto-ODA Bevölkerung3) Bilaterale Brutto-ODA pro Kopf in Mio. Euro in Mio. in Euro Europa 901,5 154,48 5,84 Albanien Belarus Bosnien und Herzegowina Kosovo Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 61,3 12,2 39,3 43,2 8,5 2,88 9,49 3,54 1,80 2,08 21,28 1,28 11,12 24,00 4,11 Moldau Montenegro Serbien Türkei Ukraine nicht aufteilbar 11,9 27,6 121,6 327,1 159,7 89,1 3,55 0,62 7,10 78,27 45,15 - 3,35 44,30 17,13 4,18 3,54 - Afrika 3.623,8 1.192,47 3,04 nördlich der Sahara 979,4 185,96 5,27 Ägypten Algerien Libyen Marokko Tunesien nicht aufteilbar 163,2 7,9 28,0 512,1 136,2 132,0 93,78 39,87 6,24 34,80 11,27 - 1,74 0,20 4,49 14,72 12,08 - südlich der Sahara 2.193,2 1.006,51 2,18 Angola Äquatorialguinea Äthiopien Benin Botsuana 2,4 0,1 128,2 36,0 0,1 27,86 1,18 99,87 10,58 2,21 0,09 0,05 1,28 3,41 0,07 Burkina Faso Burundi Cabo Verde Côte d'Ivoire Dschibuti 39,4 41,7 0,5 13,1 1,0 18,11 10,20 0,53 23,11 0,93 2,18 4,09 1,03 0,56 1,12 Eritrea Gabun Gambia Ghana Guinea 0,8 0,9 0,2 25,2 21,0 4,85 1,93 1,98 27,58 12,09 0,17 0,45 0,12 0,91 1,74 Guinea-Bissau Kamerun Kenia Komoren Kongo 2,6 80,1 78,2 - 0,4 1,77 22,84 47,24 0,78 5,00 1,47 3,51 1,66 - 0,08 Kongo, Demokratische Republik Lesotho Liberia Madagaskar Malawi 77,1 2,6 40,5 46,4 45,4 76,20 2,18 4,50 24,23 17,57 1,01 1,19 8,99 1,91 2,58 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1086 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kontinent / Land Bilaterale Brutto-ODA Bevölkerung3) Bilaterale Brutto-ODA pro Kopf in Mio. Euro in Mio. in Euro Mali Mauretanien Mauritius Mosambik Namibia 62,1 14,9 0,4 73,8 77,6 17,47 4,18 1,26 28,01 2,43 3,55 3,57 0,32 2,63 32,01 Niger Nigeria Ruanda Sambia São Tomé und Príncipe 38,4 65,4 43,3 24,8 0,0 19,90 181,18 11,63 16,10 0,20 1,93 0,36 3,72 1,54 0,02 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1086 Bilaterale Brutto1)-ODA pro Land und pro Kopf 20162) ... nach Kontinenten und Ländern Stand: 20.02.2018 Kontinent / Land Bilaterale Brutto-ODA Bevölkerung3) Bilaterale Brutto-ODA pro Kopf in Mio. Euro in Mio. in Euro Senegal Seychellen Sierra Leone Simbabwe Somalia 16,7 0,0 16,3 33,4 74,9 14,98 0,09 7,24 15,78 13,91 1,11 0,21 2,25 2,12 5,38 St. Helena Sudan Südafrika Südsudan Swasiland - 28,9 359,9 112,0 0,2 0,01 38,65 55,01 11,88 1,32 - 0,75 6,54 9,43 0,14 Tansania Togo Tschad Uganda Zentralafrikanische Republik nicht aufteilbar 46,7 17,8 16,9 42,6 16,6 325,8 53,88 7,42 14,01 40,15 4,55 - 0,87 2,40 1,21 1,06 3,64 - Afrika, nicht aufteilbar 451,1 - - Amerika 1.665,0 624,94 2,66 Nord- und Mittelamerika 498,1 208,78 2,39 Antigua und Barbuda Belize Costa Rica Dominica Dominikanische Republik 0,0 0,0 26,7 0,0 1,9 0,10 0,36 4,81 0,07 10,53 0,05 0,09 5,56 0,51 0,18 El Salvador Grenada Guatemala Haiti Honduras 32,3 1,4 20,7 19,6 21,4 6,31 0,11 16,25 10,71 8,96 5,11 12,87 1,28 1,83 2,38 Jamaika Kuba Mexiko Montserrat Nicaragua 0,3 2,2 316,0 - 11,8 2,87 11,46 125,89 0,01 6,08 0,09 0,19 2,51 - 1,94 Panama St. Lucia St. Vincent und die Grenadinen nicht aufteilbar 1,0 0,0 0,0 42,9 3,97 0,18 0,11 - 0,24 0,09 0,17 - Südamerika 926,9 416,17 2,23 Argentinien Bolivien Brasilien Chile Ecuador 16,0 31,4 284,4 158,6 25,0 43,42 10,73 205,96 17,76 16,14 0,37 2,92 1,38 8,93 1,55 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1086 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kontinent / Land Bilaterale Brutto-ODA Bevölkerung3) Bilaterale Brutto-ODA pro Kopf in Mio. Euro in Mio. in Euro Guyana Kolumbien Paraguay Peru Suriname 0,0 255,1 3,6 64,5 0,1 0,77 48,23 6,64 31,38 0,55 0,06 5,29 0,54 2,06 0,11 Uruguay Venezuela nicht aufteilbar 3,2 5,3 79,8 3,43 31,16 - 0,93 0,17 - Amerika, nicht aufteilbar 240,1 - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1086 Bilaterale Brutto1)-ODA pro Land und pro Kopf 20162) ... nach Kontinenten und Ländern Stand: 20.02.2018 Kontinent / Land Bilaterale Brutto-ODA Bevölkerung3) Bilaterale Brutto-ODA pro Kopf in Mio. Euro in Mio. in Euro Asien 5.264,8 4.036,19 1,30 Naher und Mittlerer Osten 1.922,8 180,56 10,65 Irak Iran Jemen Jordanien Libanon 330,5 56,3 117,1 186,2 278,6 36,12 79,36 26,92 9,16 5,85 9,15 0,71 4,35 20,33 47,61 Palästinensische Gebiete Syrien nicht aufteilbar 124,5 745,3 84,5 4,42 18,74 - 28,14 39,78 - Süd- und Zentralasien 1.530,2 1.881,79 0,81 Afghanistan, Islamische Republik Armenien Aserbaidschan Bangladesch Bhutan 454,7 39,6 19,9 58,1 0,5 33,74 2,92 9,65 161,20 0,79 13,48 13,58 2,06 0,36 0,66 Georgien Indien Kasachstan Kirgisistan Malediven 41,4 559,1 13,7 39,6 0,0 3,72 1.309,05 17,54 5,96 0,41 11,13 0,43 0,78 6,65 0,06 Myanmar Nepal, Demokratische Bundesrepublik Pakistan Sri Lanka Tadschikistan 40,0 31,7 122,1 21,4 21,5 52,40 28,66 189,38 20,97 8,55 0,76 1,11 0,64 1,02 2,52 Turkmenistan Usbekistan Südasien, nicht aufteilbar Zentralasien , nicht aufteilbar 1,1 18,1 12,7 34,9 5,57 31,30 - - 0,20 0,58 - - Ostasien 1.638,2 1.973,84 0,83 China Indonesien Kambodscha Korea, Demokratische Volksrepublik Laos 756,3 517,9 38,0 2,6 26,8 1.371,22 258,16 15,52 25,24 6,66 0,55 2,01 2,45 0,10 4,02 Malaysia Mongolei Philippinen Thailand Timor-Leste 10,3 21,2 35,9 14,4 6,9 30,72 2,98 101,72 68,66 1,24 0,33 7,12 0,35 0,21 5,56 Vietnam nicht aufteilbar 193,4 14,6 91,71 - 2,11 - Asien, nicht aufteilbar 173,6 - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1086 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bilaterale Brutto1)-ODA pro Land und pro Kopf 20162) ... nach Kontinenten und Ländern Stand: 20.02.2018 Kontinent / Land Bilaterale Brutto-ODA Bevölkerung3) Bilaterale Brutto-ODA pro Kopf in Mio. Euro in Mio. in Euro Ozeanien 14,2 10,31 1,38 Cookinseln Fidschi Kiribati Marshallinseln Mikronesien 0,0 2,1 0,0 0,0 0,0 0,01 0,89 0,11 0,05 0,10 3,21 2,38 0,01 0,32 0,24 Nauru Niue Palau Papua-Neuguinea Salomonen - - 0,0 1,8 0,3 0,01 0,00 0,02 7,92 0,59 - - 0,62 0,22 0,56 Samoa Tokelau Tonga Tuvalu Vanuatu - - 0,1 0,0 0,1 0,19 0,00 0,11 0,01 0,27 - - 0,94 0,59 0,25 Wallis und Futuna nicht aufteilbar 0,0 9,8 0,02 - 0,09 - Entwicklungsländer, nicht aufteilbar 8.171,3 - - - = kein Wert vorhanden 0,0 = 0 - 0,049 0,00 = 0 - 0,0049 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333