Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 2. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1087 19. Wahlperiode 06.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Gerold Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/784 – Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung des Einsatzes der Bundeswehr im Irak V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einem Audio-Statement spricht die geschäftsführende Bundesministerin der Verteidigung , Dr. Ursula von der Leyen, anlässlich ihrer Reise in den Irak von einer „anderen Form des Engagements“ der Bundeswehr in Bezug auf die jetzige Ausbildungsmission im kurdischen Autonomiegebiet (www.bmvg.de/de/aktuelles/ verteidigungsministerin-zu-besuch-im-irak-21948). Die geschäftsführende Bundesministerin der Verteidigung spricht des Weiteren über das Ansuchen der Zentralregierung des Irak, die Ausbildungsunterstützung auch auf andere Landesteile auszudehnen. „DIE ZEIT“ (www.zeit.de/politik/deutschland/2018-02/ursulavon -der-leyen-irak-bundeswehr-einsatz-ausweiten-is) spricht in diesem Zusammenhang von einer Ausweitung des Irak-Einsatzes der Bundeswehr. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD spricht von einer „Weiterentwicklung “ des Mandats im Nordirak durch „capacity building“. 1. Wie ist der Stand der Planung der Bundesregierung in Bezug auf die angekündigte Ausweitung des Einsatzes der Bundeswehr im Irak? Der Entwurf des Koalitionsvertrags sieht vor: „Die Bundeswehrmission im Nordirak war erfolgreich, der IS ist dort weitgehend militärisch zurückgedrängt. Deshalb können wir das Ausbildungsmandat im Nordirak auslaufen lassen und beenden . Die Obergrenze des Anti-IS-Mandats zur Unterstützung und Entlastung unserer Verbündeten, insbesondere Frankreichs, kann deutlich abgesenkt werden. In einem weiteren Schritt wollen wir dieses Mandat zur umfassenden Stabilisierung und zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors insbesondere durch capacity building weiterentwickeln.“ Einzelheiten eines künftigen Engagements der Bundeswehr im Kampf gegen den IS werden zunächst zwischen den Ressorts abgestimmt. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag zu gegebener Zeit einen Beschlussantrag im üblichen Verfahren vorlegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1087 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. In welchen Landesteilen sollen nach dem Willen der Bundesregierung deutsche Soldaten zukünftig Ausbildungshilfe für die irakischen Streitkräfte leisten ? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. In welchen fachlichen Bereichen sollen nach dem Willen der Bundesregierung deutsche Soldaten zukünftig Ausbildungshilfe für die irakischen Streitkräfte leisten? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Wie erklärt die Bundesregierung ihre Initiative zur Implementierung einer neuen Ausbildungsmission der Bundeswehr im Irak vor dem Hintergrund, dass sie derzeit nur geschäftsführend im Amt ist? Die geschäftsführende Bundesregierung kommt ihren Rechten und Pflichten gemäß Artikel 69 Absatz 3 GG nach. Zu diesen zählt auch, rechtzeitig Überlegungen über die Verlängerung und Ausgestaltung auslaufender Mandate für Auslandseinsätze der Bundeswehr anzustellen. Die Entscheidung darüber, ob einer beantragten Verlängerung von Mandaten zugestimmt wird, obliegt dem Deutschen Bundestag. 5. Wie erklärt die Bundesregierung ihre Initiative zur Implementierung einer neuen Ausbildungsmission der Bundeswehr im Irak vor dem Hintergrund, dass der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages die Bundeswehr „für derzeit nicht einsetzbar“ hält (www.welt.de/politik/deutschland/article 172662371/Anhaltende-Pannen-Wehrbeauftragter-haelt-Bundeswehr-fuerderzeit -nicht-einsetzbar.html) und im Übrigen auch bezugnehmend auf die Großgerätelage bei der Deutschen Marine dazu rät, keine zusätzlichen Einsätze mehr zu übernehmen (www.zeit.de/politik/ausland/2018-02/bundeswehrwehrbeauftragter -hans-peter-bartels-marine)? Die Planung und die Durchführung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr erfolgen stets im Rahmen eines politischen Konzepts, das einer fortlaufenden Evaluierung unterliegt und die Verfügbarkeit von Ressourcen adäquat berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333