Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10885 19. Wahlperiode 12.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Alexander Graf Lambsdorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10113 – Beachtung der Menschenrechte während und nach den Europaspielen in Belarus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein Jahr vor den Olympischen Sommerspielen bieten Sportgroßveranstaltungen mit olympischem Charakter wie die Europaspiele Athleten und Athletinnen aus ganz Europa die Möglichkeit, sich in olympischen und nichtolympischen Disziplinen zu duellieren. Das vom Europäischen Olympischen Komitee (EOK) organisierte Großereignis im Sport zieht Massen an und vereint europäische Nationen. Es gibt nach Ansicht der Fragesteller positive Seiten solcher Sportveranstaltungen . Sie können dazu dienen, für die olympischen Werte wie Respekt , Freundschaft und sportliche Höchstleistung zu werben; gleichzeitig bieten sie die Möglichkeit, auf demokratische Werte und Menschenrechte aufmerksam zu machen. Allerdings wurde schon bei ihrer ersten Austragung im Jahr 2015 in Aserbaidschan der Ruf dieser Sportgroßveranstaltung aufgrund der Missachtung der Menschenrechtslage im Gastgeberland massiv geschädigt ( w w w . spiegel.de/sport/sonst/europaspiele-2015-in-baku-sport1-und-die-menschenrechtea -1040666.html). Sportgroßveranstaltungen wie die European Games werden aus Sicht der Fragesteller von den politischen Eliten vor Ort oft als öffentliche Plattform genutzt , um von den im Gastgeberland herrschenden gesellschaftlichen Verhältnissen und Missständen abzulenken. So wird durch den Fokus auf den Sport als soziales Ventil das öffentliche Interesse an gesamtgesellschaftlichen Problemen diffundiert. Dies geschah auch im Zuge der letzten Europaspiele in Aserbaidschan , als aserbaidschanische Regierungsmitglieder kritische Berichterstattung über die Europaspiele und die politische Situation vor Ort gezielt zu unterbinden versuchten (www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/drohungen-aus-bakugegen -journalisten-bei-europa-spielen-13669688.html). Von besonderer Relevanz ist es aus Sicht der Fragesteller daher, Sportgroßereignisse wie die Europaspiele in Belarus als politische Plattform zu nutzen, um auf die Menschenrechtssituation vor Ort aufmerksam zu machen. Diese darf bei der Vergabe und bei der Austragung von Sportgroßveranstaltungen nicht unberücksichtigt bleiben. Die Nachricht der Vergabe der zweiten Auflage der Europaspiele 2019 an die belarussische Hauptstadt Minsk stieß international sofort auf große Kritik. Der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Alfons Hörmann, zog sogar einen Boykott der Veranstaltung in Betracht (www.faz.net/aktuell/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10885 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sport/sportpolitik/dosb-sagt-boykott-der-european-games-in-minsk-ab-158064 32.html). Grund für die Kritik des DOSB ist die beunruhigende Menschenrechtslage in Belarus. Die internationale Presse berichtete in der Vergangenheit immer wieder über Verletzung demokratischer Normen und Werte durch die belarussische Regierung, wie die gezielte Marginalisierung der politischen Opposition , Verstöße gegen die Pressefreiheit und die Missachtung von Grundrechten (www.nzz.ch/sport/bereits-vor-der-zweiten-ausgabe-kaempfen-dieeuropa -spiele-um-ihre-existenz-ld.1470965). Auf der Rangliste der Pressefreiheit des Netzwerkes Reporter ohne Grenzen belegt Belarus im Jahr 2018 Platz 155 von 180 (www.reporter-ohne-grenzen.de/belarus/). Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsexperten schließen weitere Verhaftungswellen vor den Europaspielen und während der Austragung der Sportgroßveranstaltung nicht aus. Laut dem Global Slavery Index belegt Belarus Platz 20 von 167 evaluierten Staaten – das weist auf ein hohes Maß unfreiwilliger Arbeit, meistens in staatlichen Betrieben, hin. Obwohl die Durchführung von Sportereignissen wie den Europaspielen die Menschenrechtsprobleme in einem Land nicht alleine lösen kann, stehen der internationale Sport und seine Vertreter nach Ansicht der Fragesteller in der Verantwortung, keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechtslage in den Austragungsländern zu verursachen und bei Menschenrechtsverletzungen im Rahmen einer Sportgroßveranstaltung und darüber hinaus nicht wegzusehen. Insbesondere aufgrund der finanziellen Beteiligung der deutschen Mannschaft an den Europaspielen in Minsk (www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/ news/dosb-wird-ein-team-d-nach-minsk-entsenden/) ist die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller in der Pflicht, diese Sportveranstaltung kritisch zu begleiten und sie als Anlass zu nehmen, sich öffentlichkeitswirksam für die Menschenrechte in Belarus einzusetzen. 1. Plant die Bundesregierung, Vertreter der Bundesregierung nach Minsk zur Austragung der Europaspiele zu schicken? Es ist geplant, dass der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Stephan Mayer, die Bundesregierung bei den Europäischen Spielen vertreten wird. 2. Hat die Bundesregierung mit dem DOSB zusammengearbeitet, um über die Menschenrechtslage und die politische Situation in Belarus zu beraten? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) im Rahmen eines Vorbereitungstreffens über die Menschenrechtslage und die politische Situation in Belarus unterrichtet. 3. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Austragung von Sportgroßveranstaltungen auf die Menschenrechtslage des Austragungslands im Allgemeinen zu? In sogenannten Host City-Verträgen zwischen den internationalen Sportorganisationen und den örtlichen Ausrichtern werden zunehmend auch Pflichten im Hinblick auf den Schutz und die Achtung der Menschenrechte verankert. Vor diesem Hintergrund ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat seit dem Jahr 2018 Mitglied im „Advisory Council“ des „Centre for Sport and Human Rights“. Diese internationale Initiative befasst sich unter anderem auf der Grundlage der Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10885 Nationen (VN; „Guiding Principles on Business and Human Rights“) mit der Verantwortung der Ausrichter von Sportgroßveranstaltungen hinsichtlich des Schutzes und der Achtung der Menschenrechte. 4. Wie hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Austragung der Europaspiele 2015 auf die Menschenrechtslage in Aserbaidschan ausgewirkt ? Die Bundesregierung hat keine Auswirkungen der Europaspiele 2015 auf die Menschenrechtslage in Aserbaidschan festgestellt. 5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Pressefreiheit in Belarus? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9492 verwiesen. 6. Wie hat sich die Pressefreiheit nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren entwickelt? Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es im Hinblick auf die Pressefreiheit in Belarus in den letzten Jahren keine Verbesserungen. Unabhängige Medien stehen nach wie vor unter wirtschaftlichen und politischen Druck. Ein am 1. Dezember 2018 in Kraft getretenes Änderungsgesetz zum Mediengesetz weitet das Instrumentarium der Behörden zur Kontrolle des belarussischen Informationsraums weiter aus. 7. Wie unterstützt die Bundesregierung unabhängige Journalisten in Belarus? Die Bundesregierung unterstützt unabhängige Journalisten in Belarus im Rahmen der engen Zusammenarbeit der Deutschen Botschaft in Minsk mit nichtstaatlichen Zeitungen und Journalistenverbänden. Die Botschaft informiert Journalisten staatlicher wie nichtstaatlicher Medien über anstehende Veranstaltungen und lädt sie zu öffentlichkeitsrelevanten Terminen ein. Zudem wird die Zusammenarbeit mit den regionalen Zeitungen gefördert. Im Dezember 2018 fand eine gemeinsam vom Auswärtigen Amt und dem Goethe-Institut organisierte Reise von Journalisten nach Deutschland zum Thema Lokaljournalismus statt. Zudem finden im Rahmen des Besucherprogramms der Bundesrepublik Deutschland Themen- und Besucherreisen statt, bei denen verstärkt unabhängige Journalisten eingeladen werden . 8. Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheit für deutsche Journalisten ein, die nach Belarus zu den Europaspielen fahren? Aus Sicht der Bundesregierung ist nicht von einem Risiko für deutsche Journalisten , die zu den Europäischen Spielen nach Belarus reisen und ordnungsgemäß akkreditiert sind, auszugehen. 9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Belarus, mit besonderem Bezug auf a) Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, b) Versammlungs- und Berufsfreiheit, c) Frauenrechte, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10885 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Religions-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit, e) Kinderrechte, f) sexuelle und reproduktive Rechte, g) Folter und andere Misshandlungen, h) Menschenhandel, i) Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung, j) Minderheiten, k) Oppositionsparteien, l) Menschenrechtsaktivisten, m) LSBTI-Rechte (Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen) und n) Recht auf ein faires Gerichtsverfahren? Bürgerliche und politische Rechte, insbesondere die Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit , das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Privatsphäre , sind in Belarus eingeschränkt. Betroffen sind unter anderem Vertreter von Parteien und Organisationen der politischen Opposition, unabhängiger Gewerkschaften , kritische Internet-Blogger oder Videoblogger, nicht akkreditierte kritische Journalisten und Initiatoren von Demonstrationen und Bürgerprotesten sowie Umweltaktivisten. Belarus ist nach Einschätzung der Bundesregierung bestrebt , wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einzuhalten und arbeitet mit internationalen Organisationen zusammen, unter anderem mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen („United Nations Development Programme “, UNDP) zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung . Die Verwirklichung der Rechte von Kindern und der Rechte von Menschen mit Behinderung wird in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen kontinuierlich ausgeweitet und verbessert. Menschenhandel wird bekämpft und strafrechtlich geahndet. Haftstrafen für Straftaten nach Artikel 328 („Drogendelikte“) des Strafgesetzbuches der Republik Belarus, für Minderjährige ab Vollendung des 14. Lebensjahres geltend, sind aus Sicht der Bundesregierung unverhältnismäßig hoch. Es gibt nach Kenntnis der Bundesregierung keine systematischen Menschenrechtsverletzungen gegen Angehörige ethnischer, rassischer oder religiöser Minderheiten . Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit werden eingehalten. Hinsichtlich des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren sowie hinsichtlich Folter und Misshandlungen wird auf den Bericht „Abschließende Bemerkungen zu dem fünften periodischen Bericht von Belarus“ des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen, zuständig für die Überwachung der Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte von 1996 durch die Vertragsstaaten , vom 1. November 2018 verwiesen, abrufbar unter https://undocs. org/CCPR/C/BLR/CO/5. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10885 10. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechte von LSBTI-Bürgern , -Besuchern und -Fans während der Europaspiele eingeschränkt? Artikel 22 der Verfassung der Republik Belarus enthält ein allgemeines Diskriminierungsverbot , ohne explizit auf sexuelle Orientierung und Gender-Identität einzugehen. Homosexualität und Bisexualität sind keine Straftaten in Belarus. 11. Mit welchen Mitteln und Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung konkret für Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Demokratie in Belarus ein? Die Bundesregierung setzt sich mit einer Reihe von Projekten und Programmen für die Verbesserung rechtsstaatlicher Strukturen und den Demokratieaufbau in Belarus ein. Es wird diesbezüglich auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15, 18 und 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9492 verwiesen. 12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und/oder plant die Bundesregierung zu ergreifen, um sich für die Einhaltung der Menschenrechte in Belarus einzusetzen, a) auf bilateraler Ebene, b) auf europäischer Ebene und c) auf internationaler Ebene? Die Fragen 12a bis c werden zusammen beantwortet: Im Dialog der Bundesregierung mit der belarussischen Regierung, sowohl bilateral als auch im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der Europäischen Union (EU) und Belarus sowie im Menschenrechtsrat der VN und im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung, mahnt die Bundesregierung die Einhaltung der Menschenrechte in Belarus kontinuierlich mit Nachdruck an. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung zahlreiche Projekte und Programme zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Belarus. Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9492 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. 13. In welchem Ausmaß werden zivilgesellschaftliche Akteure in Belarus nach Kenntnis der Bundesregierung eingeschränkt? Wie arbeitet die Bundesregierung mit der belarussischen Zivilgesellschaft zusammen, bzw. wie unterstützt die Bundesregierung die belarussische Zivilgesellschaft ? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Die Bundesregierung unterstützt die belarussische Zivilgesellschaft insbesondere durch projektbezogene Förderung, zum Beispiel im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ und im Rahmen des bilateralen Förderprogramms Belarus. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 18, 24 und 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1205 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15, 18 und 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9492 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10885 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Setzt sich die Bundesregierung für eine Abschaffung der Todesstrafe in Belarus ein, und wenn ja, mit welchen Mitteln? Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab und setzt sich gemeinsam mit ihren europäischen Partnern für ihre weltweite Abschaffung ein. Im Dialog der Bundesregierung mit der belarussischen Regierung, sowohl bilateral als auch im Rahmen internationaler Formate, spricht die Bundesregierung die Abschaffung der Todesstrafe in Belarus kontinuierlich an. Darüber hinaus fördert sie Dialoge von Vertretern der „International Commission against the Death Penalty“ (ICDP) mit Politikern und Bürgern in Belarus. 15. Wie viele Menschen wurden seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung hingerichtet? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9492 verwiesen. 16. Wie fördert die Bundesregierung die Arbeit des UN-Sonderberichterstatters über die Menschenrechtssituation in Belarus? Seit 2012 bringt die EU jährlich Resolutionen zur Menschenrechtssituation in Belarus in den Menschenrechtsrat der VN ein. Die EU-geführte Resolution A/HRC/20/13 schuf 2012 das Mandat des VN-Sonderberichterstatters zur Menschenrechtssituation in Belarus. Die Bundesregierung beteiligt sich sowohl im VN-Menschenrechtsrat als auch im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung an den sogenannten Interaktiven Dialogen mit dem Mandat der Sonderberichterstatterin zu Belarus. Darüber hinaus steht die Bundesregierung regelmäßig in informellen Foren im Austausch mit der Sonderberichterstatterin und ihrem Büro im Büro des Hohen Kommissars der VN für Menschenrechte (OHCHR). 17. Hat die Bundespolizei oder haben andere Sicherheitsbehörden Daten an belarussische Sicherheitsdienste übermittelt? Wenn ja, wie viele Datensätze von wie vielen Personen wurden bisher insgesamt übermittelt? Weder das Bundeskriminalamt (BKA) noch die Bundespolizei haben im Zusammenhang mit den Europäischen Spielen Daten an belarussische Sicherheitsbehörden übermittelt. Für den Bereich des allgemeinen polizeilichen Nachrichtenaustauschs und der Zielfahndung wurden in den letzten zwei Jahren 34 Personendatensätze zwecks Abfrage oder Beauskunftung an Belarus übermittelt. Aufgrund der Löschfristen lassen sich länger zurückliegende Daten nicht mehr erheben. Darüber hinaus wurden auf Anfrage des BKA in Belarus seit 2016 bis zum 16. Mai 2019 zu 69 Personen Personenfeststellungsverfahren eingeleitet. Die weitere Beantwortung der Frage 17 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Eine Veröffentlichung von Art und Umfang der Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten würde diese Informationen einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dadurch können sich in diesem Fall Nachteile für die weitere Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten ergeben. Eine solche Zusammenarbeit ist im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst sowie aus § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10885 in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz jedoch besonders schutzwürdig. Eine Beschränkung der Kooperation mit anderen Nachrichtendiensten kann für die wirksame Erfüllung dieser Aufgaben und damit für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS- Anweisung, VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.* 18. Wurden bzw. werden Daten aus der Datei Gewalttäter Sport an Belarus im Rahmen der Europaspiele übermittelt? Wenn ja, welche Bedingungen werden oder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an die Übermittlung dieser Daten geknüpft (Zwecke der Nutzung bzw. Weitergabe an Dritte bzw. Speicherdauer bzw. Löschung)? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 19. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Zwangsarbeit im Umfeld der Europaspiele (bei der Vorbereitung, im Bau etc.) in Belarus vor? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333