Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 7. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10886 19. Wahlperiode 12.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9639 – Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Frühjahr 2019) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Von November 2012 bis September 2017 stieg die Zahl von 266 auf 501 an. Im März 2018 gab es erstmals seit Beginn der Erfassung einen leichten Rückgang um rund 10 Prozent, der im Wesentlichen mit dem Rückgang bei der Entwicklung der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) korrespondierte (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6214). Im Herbst 2018 waren nach Angaben der Bundesregierung 605 Haftbefehle gegen 467 Neonazis offen, davon 108 wegen eines politisch motivierten Deliktes und 99 wegen eines Gewaltdeliktes. 83 Neonazis werden bereits seit dem Jahr 2016 oder noch früher gesucht. Die Fragestellerinnen und Fragesteller können nicht erkennen, dass die Sicherheitsbehörden der Frage nachgehen, inwiefern diese Personen untergetaucht sind, um sich gezielt der Festnahme zu entziehen. Die Bundesregierung teilte zu diesem Thema lediglich mit, bisher sei keine Person, bei der der Haftbefehl vollstreckt wurde, in einer Sitzung der AG Personenpotenziale im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (GETZ) thematisiert worden (Antwort zu Frage 5b auf Bundestagsdrucksache 19/6214). Es gibt auch keine Erkenntnislage zu den Gründen, aufgrund derer sich Haftbefehle erledigen (Festnahme, Selbststeller, Zahlung einer Geldbuße, Aufhebung wegen Verjährung usw.). Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen hierin ein bedenkliches Desinteresse der Sicherheitsbehörden, das Phänomen des kriminellen Neonazismus umfassend aufzuklären. Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten darum, die Antwort auf die Kleine Anfrage nach Auswertung der dafür notwendigen Daten zu übermitteln und sind insoweit mit einer allfälligen Verlängerung der Antwortfrist einverstanden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10886 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit Personen auseinander, die der politisch rechten Szene angehören und als Verdächtige oder Verurteilte von Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden. Ende März 2019 bestanden bundesweit insgesamt 657 offene, d. h. noch nicht vollstreckte, Haftbefehle gegen 497 Personen, die dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind. 18 Haftbefehlen lag ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde (überwiegend Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). 90 weitere Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politisch rechter Motivation, wie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzungen und Beleidigungen. Die übrigen Fälle sind dem Bereich der Allgemeinkriminalität , wie Diebstahl, Betrug, Erschleichen von Leistungen, Verkehrsdelikte u. a. zuzuordnen. Offene Haftbefehle wegen einer terroristischen Tat gab es nicht. In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen aktiviert worden. Hierzu gehört die Speicherung in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen Fahndungssystemen , sodass jeder Polizeikontakt zur sofortigen Festnahme führen wird. Weitere Fahndungsmaßnahmen werden vor Ort von den zuständigen Länderdienststellen durchgeführt. Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum unterzogen . Dies dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder. Die Tatsache, dass alleine zwischen September 2018 und März 2019 insgesamt 305 Haftbefehle zu Personen, die der politisch rechten Szene zugeordnet werden, vollstreckt wurden zeigt, dass die Polizei die Fahndungen mit Nachdruck und erfolgreich durchführt. Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führt allerdings dazu, dass neue Haftbefehle zu anderen oder sogar den gleichen Personen erneut erstellt und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen. 1. Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor? Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum Stichtag 28. März 2019 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und dem Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen (Phänomen-)Bereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. Zum Stichtag 28. März 2019 lagen in dem Polizeilichen Informationssystem (INPOL-Z) bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS II) 657 Fahndungen aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK -rechts- vor. Abzüglich Drucksache 19/10886 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10886 der Haftbefehle ausländischer Behörden (13 Fahndungen) richteten sich diese gegen insgesamt 497 Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)? Zum Stichtag 28. März 2019 bestand zu insgesamt 105 Personen mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag. Gegen drei dieser Personen lagen je zwei Haftbefehle wegen eines politisch motivierten Delikts vor. b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)? Zum o. g. Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 105 Personen mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen acht dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu 18 dieser 105 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet. c) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle? Bei den o. g. 657 Ausschreibungen handelte es sich um folgende Haftbefehlskategorien : Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 539 Fahndungen Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 92 Fahndungen Haftbefehle gem. § 456a StPO: 9 Fahndungen Haftbefehle zur Unterbringung: 1 Fahndung Haftbefehle aufgrund von Regelungen des Asyl- bzw. AufenthaltsG: 3 Fahndungen Haftbefehle ausländischer Behörden: 13 Fahndungen d) Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf (falls möglich, bitte angeben , in welchem Land sich wie viele flüchtige Neonazis aufhalten und darstellen, welche Anstrengungen zu ihrer Auslieferung unternommen worden sind)? Zum Erhebungsstichtag bestand zu 44 Personen, die sich gemäß Mitteilung der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten, mindestens ein offener Haftbefehl. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10886 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10886 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gemäß Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich diese Personen zum Erhebungsstichtag in den folgenden Staaten auf: Österreich: 8 Personen Schweiz: 4 Personen Polen: 3 Personen Italien: 3 Personen Großbritannien: 2 Personen Türkei: 2 Personen Niederlande: 2 Personen Tschechische Republik: 2 Personen Rumänien: 2 Personen Russland: 2 Personen Spanien: 2 Personen Ungarn: 1 Person Frankreich: 1 Person Kosovo: 1 Person Thailand: 1 Person Belgien: 1 Person Bulgarien: 1 Person Slowenien: 1 Person Litauen: 1 Person Marokko: 1 Person Ukraine: 1 Person Portugal: 1 Person unbekanntes Ausland: 1 Person e) Welche Delikte liegen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und anmerken, ob das Delikt als PMK und/oder als Gewaltdelikt aufgeführt wird)? Der als Anlage beigefügten Tabellen sind die zum Stichtag 28. März 2019 in den polizeilichen Informationssystemen ausgeschriebenen Haftbefehle zu Personen zu entnehmen, die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (§ 18 Absatz 1 Satz 4 BKAG) und die aufgrund polizei- Drucksache 19/10886 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10886 licher Erkenntnisse durch die datenbesitzenden Stellen dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. Es wird diesbezüglich um Beachtung der nachfolgenden Hinweise gebeten: Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) müssen gem. den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden. 2. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte ) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils die Zahl der Personen angeben)? Die o. g. 657 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bzgl. der Deliktsqualität durch die datenbesitzenden Stellen [LKÄ, BPOL, ZKA und Fachbereich der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz (ST) des BKA] wie folgt bewertet: Priorität 1 (Terrorismusdelikte): keine Fahndungen Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 115 Fahndungen Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 529 Fahndungen Haftbefehle ausländischer Behörden: 13 Fahndungen Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) werden gem. den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet. Eine Aussage zur Deliktsqualität (Priorität) ist in diesen Fällen daher nicht möglich. Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten) vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden. Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 1: keine Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 2: 105 Personen Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 3: 392 Personen 3. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)? Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen (Phänomen-)Bereichen der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen berücksichtigt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10886 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10886 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)politischen Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausstellung unterscheiden. Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag 28. März 2019 in INPOL-Z und im SIS II verzeichneten Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der Fahndung in die polizeilichen Informationssysteme zu entnehmen. Hierbei ist darauf zu achten , dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in INPOL-Z bzw. das SIS II nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des Haftbefehls durch die zuständige Justizbehörde handeln muss. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) gemäß den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden. Jahr der Einstellung des HB in INPOL-Z bzw. SIS II Haftbefehle gesamt (Stichtag: 28.03.19) Haftbefehle, denen ein politisch motiviertes Delikt zugrunde liegt Haftbefehle, denen ein Gewaltdelikt zugrunde liegt Haftbefehle, denen ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde liegt alle Jahre 657 108 115 18 2002 1 0 0 0 2010 1 1 0 0 2011 8 4 1 0 2012 2 0 0 0 2013 3 0 2 0 2014 5 1 0 0 2015 14 4 3 1 2016 42 9 6 1 2017 92 15 17 3 2018 228 46 46 10 2019 261 28 40 3 Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, zu entnehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden Personen bei der unten stehenden Auswertung ausschließlich der älteste Haftbefehl berücksichtigt , da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden. Drucksache 19/10886 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10886 Jahr der Einstellung des HB in INPOL-Z bzw. SIS II Personen (Stichtag: 28.03.19) davon Personen mit PHW1 „gewalttätig“ alle Jahre 510 119 2002 1 0 2010 1 0 2011 8 3 2012 2 0 2013 3 1 2014 5 0 2015 13 2 2016 29 5 2017 71 14 2018 171 46 2019 206 48 4. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, wurden seit 28. September 2018 einer besonderen Betrachtung im GETZ unterzogen? Aus der Erhebung mit Stichtag 28. September 2018 wurden 64 Personen von insgesamt 226 Personen, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, in insgesamt sechs Sitzungen der AG Personenpotenziale im Rahmen des GETZ-R thematisiert. a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)? Seit dem 28. September 2018 wurden insgesamt 95 mit offenem Haftbefehl gesuchte Personen im GETZ-R betrachtet. Zu diesen lagen zum Erhebungsstichtag 28. September 2018 insgesamt 133 Haftbefehle vor. Den Haftbefehlen lagen die nachfolgenden Deliktsqualitäten (Prioritäten) zugrunde: Priorität 1: kein Haftbefehl Priorität 2: 38 Haftbefehle Priorität 3: 95 Haftbefehle Es wird darauf hingewiesen, dass zu einer Person gleichzeitig mehrere Haftbefehle bestehen können. Diese können sich u. a. in der Priorität unterscheiden. b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotenziale im Schnitt? Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R sind zeitlich offen gestaltet , sodass in jeder Sitzung jede Person so lange thematisiert werden kann, bis alle Teilnehmer eigene Erkenntnisse zur Person einbringen konnten. 1 Personengebundener Hinweis. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10886 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10886 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Dauer der einzelnen Sitzungen ist abhängig von der Anzahl der in der Sitzung thematisierten Personen sowie der jeweiligen Erkenntnislage und variiert somit je nach Sitzung. Die Sitzungen seit dem 28. September 2018 zum Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ haben im Schnitt 44 Minuten gedauert. c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen dieser besonderen Betrachtungen machen? Inwiefern kann sie ihre Annahme, die Thematisierung im GETZ habe zu den Vollstreckungserfolgen beigetragen, substantiieren? In den bisherigen Sitzungen im GETZ-R zeigte sich, dass fahndungsrelevante Informationen ausgetauscht werden konnten, die eine positive Auswirkung auf die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führte die Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen im GETZ-R zu einer Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Zu 57 der 82 Personen, die in allen vom BKA initiierten Sitzungen besprochen wurden, liegt mittlerweile kein Haftbefehl mehr vor. 5. Wie viele Haftbefehle haben sich seit dem Stichtag 28. September 2018 erledigt ? Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. 305 von 605 der zum Stichtag 28. September 2018 in INPOL-Z oder dem SIS II eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, konnten bis zum 28. März 2019 vollstreckt werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch Zahlung einer Geldstrafe ). a) Hat sich die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu erfragen, beispielsweise im Rahmen von Besprechungen im GETZ-R, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht? Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt wurden oder etwa wegen Verjährung aufgehoben wurden? Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle und eine anschließende Bewertung des Personenpotenzials obliegen insbesondere den Polizeien der Länder. In der AG Personenpotenziale im GETZ-R werden u. a. Personen mit offenen Haftbefehlen thematisiert. Soweit zu einer Person kein offener Haftbefehl mehr vorliegt und keine sonstigen Gründe vorliegen, die ein entsprechendes Gefahrenpotenzial der Person begründen, so werden diese Person und die Erledigungsgründe des Haftbefehls nicht erneut thematisiert. Drucksache 19/10886 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10886 b) In welchem Umfang wurde infolge der Besprechungen im GETZ-R eine PMK-Einschätzung in welcher Hinsicht geändert? Bedeutet die Mitteilung in der Antwort zu Frage 4a auf Bundestagsdrucksache 19/6214, dass die 27 Personen, bei denen die Gründe für eine Speicherung als Rechtsextremisten nicht mehr gegeben waren, bereits nicht mehr in der Gesamtzahl von (damals) 467 enthalten waren (bitte ggf. klarstellen )? Bei 37 von 82 Personen, die in vom BKA initiierten Sitzungen besprochen wurden , sind den polizeilichen Verbunddateien keine aktuellen Bezüge zur PMK -rechts- zu entnehmen. Da die Speichergründe für die vorgenannten Personen in der Verbunddatei INPOL-Fall Innere Sicherheit und/oder die Gründe für die Vergabe des EHW „Politisch motivierter Straftäter PMK -rechts-“ (im Folgenden : EHW „PMK -rechts-“) vor diesem Hintergrund nicht mehr gegeben waren, waren die Datenbestände aus datenschutzrechtlichen Aspekten und unter Beachtung der jeweiligen Errichtungsanordnung anzupassen. Dies führt dazu, dass die vorgenannten 37 Personen die Kriterien für die Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter Phänomenbereich PMK -rechts- nicht mehr erfüllen , unabhängig davon, ob der Haftbefehl bereits vollstreckt wurde oder noch offen ist. In der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4a auf Bundestagsdrucksache 19/6214 wurde von 78 mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen aus der Erhebung mit Stichtag 26. März 2018 gesprochen, die im GETZ-R betrachtet wurden. Wurde im Rahmen einer Sitzung im GETZ-R zu einer dieser 78 Personen festgestellt , dass die entsprechenden Speicherungsgründe nicht mehr vorliegen, so wurde die Speicherung im Nachgang zur Sitzung bearbeitet. In der Gesamtzahl von 467 mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen aus dem Phänomenbereich PMK -rechts- zum Erhebungsstichtag 28. September 2018 waren diese Personen infolgedessen nicht mehr enthalten. 6. Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zur Frage vor, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (falls doch, bitte angeben)? Wurde dieses Thema nunmehr im GETZ-R behandelt? Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und wenn nein, warum nicht? Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R dienen vorrangig dem länderübergreifenden Austausch von (insbesondere fahndungsrelevanten) Informationen zwischen den teilnehmenden Behörden. Inwiefern sich Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, kann im Ergebnis nicht fundiert eingeschätzt werden. Oftmals ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen vielmehr ihren gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen, keinen festen Wohnsitz haben oder sich möglicherweise im Ausland aufhalten. Sollten sich im Nachgang zur Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten Person Erkenntnisse ergeben, die eine erneute Thematisierung dieser Person begründen, oder eine Darstellung des Erledigungsgrundes des Haftbefehls erfordern, so wird die zugreifende Behörde über eine entsprechende Thematisierung entscheiden. Die Möglichkeiten und Erforderlichkeiten für eine Thematisierung im GETZ-R sind den teilnehmenden Behörden bekannt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10886 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10886 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis gespeichert (bitte auch angeben, wie viele mit dem ermittlungsunterstützenden Hinweis (EHW) PMK rechts versehen sind)? Alle 497 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnenden Personen mit offenem Haftbefehl (ohne Haftbefehle ausländischer Behörden) waren zum Stichtag 28. März 2019 in INPOL-Z erfasst, da die zugrunde liegenden Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung). Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden themenspezifischen Dateien enthalten: INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 417 Personen EHW „PMK-R“ in INPOL-Z: 187 Personen PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 119 Personen Gewalttäterdatei „rechts“: 13 Personen Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED): 31 Personen a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden , sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst? Fünf der 105 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden und wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst. b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst? Zwei der 18 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden und wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst. c) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw. internationalem Haftbefehl gesucht? d) Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener Informationssystem ausgeschrieben? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7c und 7d gemeinsam beantwortet . 13 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, werden aufgrund eines Europäischen Haftbefehls gesucht. Alle 13 Personen sind demnach im SIS II ausgeschrieben. Drucksache 19/10886 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10886 8. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik? Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter in allen (Phänomen-)Bereichen der PMK ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder, weitere als relevant einzustufende Personengruppen anhand eines dreistufigen Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für den Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgt die Erhebung bereits seit Ende 2011. Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder eine zum jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 18 Absatz 1 Satz 4 BKAG) und ein offener Haftbefehl besteht. Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch im GETZ-R ist eine Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 4c hingewiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10886 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Der nachfolgenden Tabelle sind die zum Stichtag 28.03.19 in den polizeilichen Informationssystemen ausgeschriebenen Haftbefehle zu Personen zu entnehmen, die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (§ 18 Abs. 1 S. 4 BKAG) und die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse durch die datenbesitzenden Stellen dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. Es wird diesbezüglich um Beachtung der nachfolgenden Hinweise gebeten: • Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. • Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) müssen gem. den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 1 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 2 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 3 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 4 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja 5 Strafvollstreckung OWiG nein nein 6 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 7 Strafvollstreckung Verstoß Pflicht VersG nein nein 8 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 9 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 10 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 11 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 12 Strafvollstreckung § 315c StGB nein nein 13 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 14 Strafvollstreckung § 259 StGB nein nein 15 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 16 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein Drucksache 19/10886 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 17 Strafvollstreckung § 260a StGB nein nein 18 Strafvollstreckung § 74 PFLVG unbekannt nein 19 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 20 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 21 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 22 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 23 Strafvollstreckung § 315b StGB i.V.m. 113 StGB unbekannt ja 24 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 25 Strafvollstreckung unbekannt unbekannt nein 26 Strafvollstreckung § 177 StGB nein ja 27 Strafvollstreckung § 241 StGB ja nein 28 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 29 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 30 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 31 Strafvollstreckung § 323a StGB nein nein 32 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 33 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 34 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 35 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 36 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 37 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 38 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 39 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 40 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 41 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 42 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 43 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 44 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 45 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 46 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 47 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 48 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 49 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 50 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 51 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 52 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 53 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 54 Sicherung des Strafverfahrens § 250 StGB nein ja Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10886 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 55 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 56 Strafvollstreckung § 211 StGB ja ja 57 Strafvollstreckung BtMG nein nein 58 Strafvollstreckung BtMG nein nein 59 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 60 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 61 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 62 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 63 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 64 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 65 Sicherung des Strafverfahrens § 86a StGB ja nein 66 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 67 Strafvollstreckung GewSchG nein nein 68 Sicherung des Strafverfahrens § 253 StGB ja ja 69 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 70 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 71 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 72 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 73 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 74 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 75 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 76 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 77 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 78 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 79 Strafvollstreckung StVG nein nein 80 Strafvollstreckung StVG nein nein 81 Strafvollstreckung StVG nein nein 82 SIS II / Interpol- Rotecke § 130 StGB ja nein 83 SIS II / Interpol- Rotecke 84 Strafvollstreckung §123 StGB unbekannt nein 85 Strafvollstreckung §185 StGB unbekannt nein 86 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 87 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 88 Strafvollstreckung §123 StGB unbekannt nein 89 Strafvollstreckung §265a StGB unbekannt nein 90 Strafvollstreckung §265a StGB unbekannt nein 91 Strafvollstreckung § 224 StGB unbekannt ja 92 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein Drucksache 19/10886 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 93 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 94 Strafvollstreckung §265a StGB unbekannt nein 95 Strafvollstreckung §265a StGB unbekannt nein 96 Strafvollstreckung § 125 StGB unbekannt ja 97 Strafvollstreckung §265a StGB unbekannt nein 98 Strafvollstreckung § 263 StGB unbekannt nein 99 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 100 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 101 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 102 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 103 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 104 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 105 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 106 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 107 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 108 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 109 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 110 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 111 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 112 Strafvollstreckung § 263a StGB nein nein 113 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 114 Strafvollstreckung TierSchG nein nein 115 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 116 Sicherung des Strafverfahrens § 249 StGB nein ja 117 Sicherung des Strafverfahrens § 145a StGB nein nein 118 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 119 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 120 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 121 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 122 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 123 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 124 Sicherung des Strafverfahrens OWiG nein nein 125 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 126 Strafvollstreckung § 315c StGB nein nein 127 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 128 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 129 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 130 Strafvollstreckung § 265 StGB nein nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/10886 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 131 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 132 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 133 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 134 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 135 Strafvollstreckung OWiG unbekannt nein 136 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 137 Sicherung des Strafverfahrens § 113 StGB unbekannt ja 138 Strafvollstreckung § 142 StGB nein nein 139 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 140 Strafvollstreckung § 95 AufenthG nein nein 141 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 142 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 143 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 144 Strafvollstreckung BtMG nein nein 145 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 146 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 147 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 148 Strafvollstreckung § 267 StGB unbekannt nein 149 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 150 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 151 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 152 Strafvollstreckung BtMG nein nein 153 Strafvollstreckung BtMG nein nein 154 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 155 SIS II / Interpol- Rotecke 156 SIS II / Interpol- Rotecke 157 SIS II / Interpol- Rotecke 158 SIS II / Interpol- Rotecke 159 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 160 Sicherung des Strafverfahrens § 145a StGB nein nein 161 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 162 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 163 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein Drucksache 19/10886 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 164 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 165 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 166 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 167 Strafvollstreckung GewSchG nein nein 168 Strafvollstreckung OWiG nein nein 169 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 170 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 171 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 172 Strafvollstreckung § 315c StGB nein nein 173 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 174 Sicherung des Strafverfahrens § 316 StGB nein nein 175 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 176 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 177 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 178 Strafvollstreckung § 30 BtMG nein nein 179 Strafvollstreckung § 164 StGB nein nein 180 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 181 § 456a StPO § 211 StGB nein ja 182 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 183 Sicherung des Strafverfahrens § 113 StGB nein ja 184 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 185 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 186 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 187 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 188 Sicherung des Strafverfahrens § 185 StGB nein nein 189 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 190 Strafvollstreckung OWiG nein nein 191 Strafvollstreckung § 170 StGB nein nein 192 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 193 Sicherung des Strafverfahrens § 223 StGB nein ja 194 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 195 § 456a StPO § 242 StGB nein nein 196 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 197 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/10886 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 198 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 199 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 200 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 201 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 202 Sicherung des Strafverfahrens § 253 StGB nein ja 203 Sicherung des Strafverfahrens § 185 StGB nein nein 204 Sicherung des Strafverfahrens § 52 WaffG nein nein 205 § 456a StPO § 223 StGB nein ja 206 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 207 Strafvollstreckung OWiG nein nein 208 Sicherung des Strafverfahrens § 185 StGB nein nein 209 Strafvollstreckung WaffG nein nein 210 Strafvollstreckung § 145 StGB nein nein 211 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtMG nein nein 212 Strafvollstreckung OWiG nein nein 213 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 214 Sicherung des Strafverfahrens § 316 StGB nein nein 215 Sicherung des Strafverfahrens § 21 StVG nein nein 216 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 217 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 218 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 219 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 220 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 221 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 222 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 223 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 224 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 225 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 226 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 227 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 228 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 229 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 230 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein Drucksache 19/10886 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 231 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 232 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 233 Sicherung des Strafverfahrens § 86a StGB ja nein 234 Strafvollstreckung § 244a StGB nein nein 235 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 236 Strafvollstreckung PflVersG nein nein 237 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 238 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 239 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 240 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 241 Strafvollstreckung § 281 StGB nein nein 242 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 243 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 244 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 245 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 246 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 247 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 248 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 249 Strafvollstreckung § 145d StGB nein nein 250 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 251 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 252 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 253 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 254 Sicherung des Strafverfahrens § 240 StGB nein nein 255 Strafvollstreckung § 252 StGB nein ja 256 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 257 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 258 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 259 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 260 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 261 Sicherung des Strafverfahrens § 170 StGB nein nein 262 Sicherung des Strafverfahrens § 315b StGB nein nein 263 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtMG nein nein 264 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtMG nein nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/10886 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 265 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 266 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 267 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 268 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtMG nein nein 269 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 270 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 271 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 272 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 273 Strafvollstreckung OWiG nein nein 274 Strafvollstreckung § 52 WaffG nein nein 275 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 276 Sicherung des Strafverfahrens § 255 StGB nein ja 277 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 278 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 279 Strafvollstreckung § 21 STVG nein nein 280 Strafvollstreckung § 263 (3) StGB nein nein 281 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 282 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 283 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 284 SIS II / Interpol- Rotecke 285 SIS II / Interpol- Rotecke Betrugs- und Fälschungsdelikte nein nein 286 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 287 Strafvollstreckung §§ 242, 243 StGB nein nein 288 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 289 Strafvollstreckung §§ 185, 303, 125, §§ 224, 23, 241 StGB nein ja 290 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 291 Sicherung des Strafverfahrens §§ 242, 243 StGB nein nein 292 Strafvollstreckung § 212 StGB nein ja 293 Strafvollstreckung §§ 113, 223, 224, 23 StGB nein ja 294 Sicherung des Strafverfahrens §§ 242, 243, 263a StGB nein nein 295 Strafvollstreckung § 242, §§ 242, 23 StGB nein nein 296 Strafvollstreckung § 95 AufenthG nein nein Drucksache 19/10886 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 297 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtMG nein nein 298 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 299 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 300 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 301 Strafvollstreckung §§ 185, 186 StGB nein nein 302 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 303 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 304 § 456a StPO § 29a BtMG nein nein 305 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 306 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 307 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 308 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 309 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 310 Strafvollstreckung StVG nein nein 311 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 312 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 313 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 314 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 315 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 316 Sicherung des Strafverfahrens § 246 StGB nein nein 317 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 318 Sicherung des Strafverfahrens §§ 263 StGB nein nein 319 Strafvollstreckung § 29a BtMG nein nein 320 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 321 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 322 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 323 Sicherung des Strafverfahrens § 29 (1) Nr. 1 BtMG nein nein 324 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 325 Strafvollstreckung §§ 240, 241 StGB nein nein 326 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 327 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 328 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 329 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 330 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 331 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/10886 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 332 Strafvollstreckung §§ 244 (1) StGB, § 29 (1) Nr. 3 BtMG nein nein 333 Strafvollstreckung § 113 StGB ja ja 334 Strafvollstreckung §§ 255, 224, 242 StGB nein ja 335 SIS II / Interpol- Rotecke Illegale Einwanderung/Auf enthaltsermittlung unbekannt Nein 336 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 337 Sicherung des Strafverfahrens § 21 StVG nein nein 338 Strafvollstreckung § 242, 243 StGB nein nein 339 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 340 Strafvollstreckung BtMG nein nein 341 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 342 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 343 Strafvollstreckung Bußgeldbescheid LK Goslar nicht bezahlt (zugrundeliegende OWI hier nicht bekannt) unbekannt nein 344 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 345 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 346 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 347 Sicherung des Strafverfahrens § 303 StGB nein nein 348 Strafvollstreckung § 21 STVG nein nein 349 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 350 Strafvollstreckung OWiG unbekannt nein 351 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 352 Sicherung des Strafverfahrens §§ 113, 120, 126, 130, 185, 223 StGB ja ja 353 Strafvollstreckung Beleidigung (FD), Nötigung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ja nein 354 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 355 Strafvollstreckung § 263a Abs. 1 StGB nein nein Drucksache 19/10886 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 356 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 357 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 358 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 359 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 360 Strafvollstreckung § 29 BtmG nein nein 361 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 362 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 363 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 364 Regelung des Asylbzw . Aufenthaltsgesetzes § 53 AufenthG nein nein 365 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 366 Regelung des Asylbzw . Aufenthaltsgesetzes Ausweisung, Abschiebung, Zurückweisung nein nein 367 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 368 Sicherung des Strafverfahrens § 316 StGB nein nein 369 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 370 Regelung des Asylbzw . Aufenthaltsgesetzes AuslG nein nein 371 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 372 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 373 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 374 Strafvollstreckung OWIG nein nein 375 Strafvollstreckung OWIG nein nein 376 Strafvollstreckung § 113 StGB ja ja 377 Strafvollstreckung § 113 StGB ja ja 378 Strafvollstreckung Ordnungsgeld / Ordnungshaft nein nein 379 Strafvollstreckung § 223 STGB nein ja 380 Sicherung des Strafverfahrens § 242, 243 STGB nein nein 381 SIS II / Interpol- Rotecke unbekannt Unbekannt Unbekannt 382 SIS II / Interpol- Rotecke BTMG 383 SIS II / Interpol- Rotecke Rauschgiftkriminalität und Eigentumsdelikte 384 SIS II / Interpol- Rotecke Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/10886 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 385 § 456a StPO § 244 StGB nein nein 386 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 387 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 388 Strafvollstreckung § 86a StGB Ja Nein 389 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 390 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 391 Strafvollstreckung WaffG Nein Nein 392 Strafvollstreckung § 265a StGB Nein Nein 393 Strafvollstreckung §§ 223, 230 StGB nein ja 394 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB Nein Ja 395 Strafvollstreckung §§ 223, 86a StGB Ja Ja 396 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 397 Strafvollstreckung § 244 StGB Nein Nein 398 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 399 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB Nein Nein 400 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB Nein Nein 401 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 402 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 403 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 404 Sicherung des Strafverfahrens BtMG nein nein 405 Strafvollstreckung BtMG nein nein 406 Strafvollstreckung §§ 250, 253 Nein Ja 407 Strafvollstreckung StVG Nein Nein 408 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 409 Strafvollstreckung §§ 240, 185 StGB Ja Nein 410 Strafvollstreckung § 223 StGB Ja Ja 411 Strafvollstreckung §§ 255, 253, 240, 224 StGB Ja Ja 412 Strafvollstreckung BtmG Nein Nein 413 § 456a StPO WaffG Nein Nein 414 Strafvollstreckung § 243 StGB Nein Nein 415 Strafvollstreckung Waffengesetz Nein Nein 416 Strafvollstreckung § 223 StGB Nein Ja 417 Strafvollstreckung § 240 StGB Nein Nein 418 Strafvollstreckung § 265a StGB Nein Nein 419 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja Drucksache 19/10886 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 420 Strafvollstreckung § 267 StGB Nein Nein 421 Strafvollstreckung § 185 StGB Nein Nein 422 Strafvollstreckung § 242 StGB Nein Nein 423 Strafvollstreckung § 223 StGB Ja ja 424 Strafvollstreckung § 130 StGB ja Nein 425 Strafvollstreckung StVG, Fahren ohne Fahrerlaubnis Nein Nein 426 Strafvollstreckung § 265a StGB Nein Nein 427 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 428 Strafvollstreckung §§ 242, 194, 185 StGB nein nein 429 Strafvollstreckung §§ 242, 243, 265a StGB nein nein 430 Strafvollstreckung BtMG nein nein 431 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 432 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 433 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 434 Strafvollstreckung § 303c StGB nein nein 435 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 436 Strafvollstreckung § 185 StGB Nein Nein 437 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 438 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 439 Strafvollstreckung §§ 265a, 242 StGB Nein Nein 440 Strafvollstreckung BtMG Nein Nein 441 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 442 Strafvollstreckung BtMG nein nein 443 Strafvollstreckung § 265a StGB Nein Nein 444 Strafvollstreckung § 243 StGB Nein Nein 445 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 446 Sicherung des Strafverfahrens § 142 StGB nein nein 447 Strafvollstreckung §§ 267, 263 StGB nein nein 448 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 449 Strafvollstreckung § 185 StGB Nein Nein 450 Strafvollstreckung § 248c StGB Nein Nein 451 Strafvollstreckung § 242 StGB Nein Nein 452 Strafvollstreckung § 113 StGB Nein Ja 453 § 456a StPO § 123 StGB nein nein 454 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 455 Strafvollstreckung WaffG nein nein 456 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 457 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/10886 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 458 Strafvollstreckung § 265a StGB Nein Nein 459 Strafvollstreckung § 265a StGB Nein Nein 460 Strafvollstreckung §§ 265a, 248a, 242 StGB nein nein 461 Strafvollstreckung § 123 StGB Nein Nein 462 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 463 Strafvollstreckung §§ 265a, 248a StGB Nein Nein 464 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 465 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 466 Sicherung des Strafverfahrens §§ 212, 223, 224 StGB Nein Ja 467 Strafvollstreckung OWiG ja nein 468 Strafvollstreckung § 266a StGB nein nein 469 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 470 Strafvollstreckung § 240 StGB Nein Nein 471 Strafvollstreckung PflVG nein nein 472 Strafvollstreckung OWIG Nein Nein 473 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 474 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB Nein Nein 475 Sicherung des Strafverfahrens § 244 StGB Nein nein 476 Strafvollstreckung § 240 StGB Nein Nein 477 Strafvollstreckung § 130 StGB Ja Nein 478 Strafvollstreckung § 265a StGB Nein Nein 479 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 480 Strafvollstreckung § 263 StGB Nein Nein 481 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 482 Strafvollstreckung § 242 StGB Nein Nein 483 Strafvollstreckung § 243 StGB Nein Nein 484 Strafvollstreckung § 86a StGB Ja Nein 485 Strafvollstreckung § 263 StGB Nein Nein 486 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 487 Strafvollstreckung §§ 265a, 248a, 242 StGB nein nein 488 Strafvollstreckung §§ 223, 130 StGB ja ja 489 Strafvollstreckung § 265a StGB Nein Nein 490 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 491 Strafvollstreckung § 170 StGB nein nein 492 Strafvollstreckung § 223 StGB Nein Ja 493 Strafvollstreckung § 255 StGB nein ja 494 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja Drucksache 19/10886 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 495 Sicherung des Strafverfahrens § 238 StGB nein nein 496 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 497 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 498 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 499 Strafvollstreckung § 130 StGB Ja Nein 500 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 501 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 502 Sicherung des Strafverfahrens § 306 StGB Nein Ja 503 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 504 Strafvollstreckung §§ 265a, 248a StGB Nein Nein 505 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 506 Sicherung des Strafverfahrens § 370 AO nein nein 507 Strafvollstreckung BtmG Nein Nein 508 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB Nein Nein 509 Strafvollstreckung STVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) Nein Nein 510 § 456a StPO § 244a StGB Nein Nein 511 Strafvollstreckung § 126 StGB ja nein 512 Strafvollstreckung § 184b StGB nein nein 513 § 456a StPO §§ 244a, 243, 242 StGB nein nein 514 Sicherung des Strafverfahrens § 315b StGB nein ja 515 Sicherung des Strafverfahrens § 229 StGB nein nein 516 Strafvollstreckung § 185 StGB Nein Nein 517 Strafvollstreckung § 185 StGB Nein Nein 518 Strafvollstreckung BTMG Nein Nein 519 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 520 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 521 Strafvollstreckung § 229 StGB nein nein 522 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 523 Strafvollstreckung § 241 StGB unbekannt nein 524 Strafvollstreckung BtMG nein nein 525 Strafvollstreckung BtMG nein nein 526 Strafvollstreckung BtMG nein nein 527 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 528 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/10886 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 529 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 530 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 531 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 532 Strafvollstreckung § 244I Nr.3 StGB nein nein 533 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 534 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 535 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 536 Strafvollstreckung § 29 a BtMG nein nein 537 Strafvollstreckung § 142 StGB nein nein 538 Strafvollstreckung § 370 AO unbekannt nein 539 Strafvollstreckung BtMG nein nein 540 Strafvollstreckung § 51 WaffG nein nein 541 Strafvollstreckung § 255 StGB nein ja 542 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 543 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 544 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 545 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 546 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 547 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 548 Strafvollstreckung §242 StGB nein nein 549 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 550 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 551 Strafvollstreckung § 51 WaffG nein nein 552 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 553 Strafvollstreckung §267 StGB nein nein 554 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 555 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 556 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 557 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 558 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 559 Sicherung des Strafverfahrens § 230 StPO nein nein 560 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 561 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 562 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 563 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 564 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 565 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 566 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 567 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 568 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 569 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 570 Strafvollstreckung OWiG nein nein Drucksache 19/10886 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 571 Strafvollstreckung § 303 StGB ja nein 572 Strafvollstreckung OWiG nein nein 573 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 574 Strafvollstreckung § 53 WaffG nein nein 575 Strafvollstreckung BtMG nein nein 576 Sicherung des Strafverfahrens §145 StGB ja nein 577 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 578 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 579 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 580 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 581 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 582 Strafvollstreckung § 145 StGB nein nein 583 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 584 Strafvollstreckung Owig nein nein 585 Strafvollstreckung OWiG nein nein 586 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 587 Strafvollstreckung §185 StGB ja nein 588 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 589 Strafvollstreckung OWiG nein nein 590 Strafvollstreckung § 145d StGB nein nein 591 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 592 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 593 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 594 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 595 Sicherung des Strafverfahrens § 223 StGB nein ja 596 Strafvollstreckung §§ 283, 283b StGB i. V. m. § 84 GmbhG (Insolvenzverschle ppung) nein nein 597 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 598 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 599 Sicherung des Strafverfahrens § 142 StGB nein nein 600 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 601 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 602 Sicherung des Strafverfahrens BtMG nein nein 603 Sicherung des Strafverfahrens § 241 StGB nein nein 604 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/10886 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 605 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 606 Strafvollstreckung Betrug nein nein 607 Strafvollstreckung § 113 StGB ja ja 608 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 609 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 610 Unterbringung § 249 StGB nein ja 611 Strafvollstreckung § 145a nein nein 612 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 613 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 614 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 615 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 616 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 617 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 618 Strafvollstreckung OWiG nein nein 619 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 620 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 621 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 622 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 623 Sicherung des Strafverfahrens § 223 StGB nein ja 624 Strafvollstreckung OWiG nein nein 625 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 626 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 627 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja 628 Strafvollstreckung SprengG nein nein 629 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 630 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 631 Strafvollstreckung OWiG nein nein 632 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 633 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 634 Strafvollstreckung VersG ja nein 635 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 636 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 637 Strafvollstreckung § 223 StGB nein nein 638 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 639 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 640 Strafvollstreckung § 86 a StGB ja nein 641 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 642 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 643 Strafvollstreckung BtmG nein nein 644 Strafvollstreckung BtmG nein nein Drucksache 19/10886 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 645 Sicherung des Strafverfahrens § 223 StGB nein ja 646 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 647 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 648 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 649 Strafvollstreckung § 156 StGB nein nein 650 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 651 Sicherung des Strafverfahrens § 240 StGB ja nein 652 Strafvollstreckung Owi nein nein 653 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 654 Sicherung des Strafverfahrens § 252 StGB nein ja 655 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 656 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 657 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/10886 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333