Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 12. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10916 19. Wahlperiode 14.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ottmar von Holtz, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10176 – 50 Jahre Entwicklungshelfer-Gesetz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das deutsche Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) (www.gesetze-im-internet.de/ ehfg/BJNR005490969.html) definiert seit 1969 den Begriff des Entwicklungshelfers als Person, „die in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht einen mindestens einjährigen Dienst leistet, um in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Fortschritt dieser Länder beizutragen“ (www.bmz.de/de/service/glossar/E/ ehfg.html). Das Gesetz bestimmt die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung und Förderung der Träger des Entwicklungsdienstes. Darüber hinaus gibt es die Rahmenbedingungen für die Dienstverträge mit den Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfern (EH) vor und regelt deren soziale Absicherung . Das Gesetz steht seit Jahren in der Kritik; zum einen wegen seines Namens, der der heutigen Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) nicht mehr gerecht wird, und zum anderen aufgrund der andauernden schwierigen Integration des EH-Instruments in die Technische Zusammenarbeit (TZ). Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) hat das Instrument EH in zwei konsekutiven Studien (2015 und 2016) überprüft. Vor dem Hintergrund seiner Studien räumte das DEval dem Instrument EH eine große Bedeutung ein und empfahl die Integration in der Projektplanung und -durchführung zu verbessern (www.deval.org/files/content/Dateien/Evaluierung/ Berichte/2015_DEval_Evaluierung%20EntwicklungshelferInnen.pdf). EH können in Deutschland nur von sieben anerkannten Organisationen entsandt werden: Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGEH), die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Dienste in Übersee gGmbH, Christliche Fachkräfte International (CFI), EIRENE, Weltfriedensdienst und das Forum Ziviler Friedensdienst (forum ZFD). Die sieben Organisationen haben sich 1993 in der Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste (AGdD) zusammengeschlossen. Jährlich entsenden sie etwa 1 500 Personen unter dem Entwicklungshelfer-Gesetz. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10916 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die GIZ ist seit 2010 als Nachfolgerin des Deutschen Entwicklungsdienstes der einzige staatliche Träger. Die rechtlichen Grundlagen für die Leistungen der EH in der GIZ setzen sich aus dem Entwicklungshelfer-Gesetz, Auflagen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und Regelungen innerhalb der GIZ zusammen. Die Interessenvertretung der EH innerhalb der GIZ setzt sich nach den Fragestellern vorliegenden Informationen für eine Erweiterung der Leistungen ein. Dennoch unterscheiden sich die Leistungspakete der EHs und der GIZ-Auslandsmitarbeiter (AMA) voneinander. EHs haben keine Möglichkeit, Eltern(teil)zeit zu nehmen und haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Zudem erhalten die mitausreisenden nichtverheiraten Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen keine Leistungen, die für verheiratete Paare vorgesehen sind. EH sollen gemäß der Wirkungslogik des Instruments unabhängige Beratung im Dienste zivilgesellschaftlicher Organisationen oder lokaler Akteure leisten. Jedoch sind integrierte EH heute oftmals primär auf die Ziele des Vorhabens gerichtet . Das Spannungsfeld zwischen „bottum up“ und „top down“ in der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit wird in den DEval-Evaluationen verdeutlicht : Die Aufgabe der EH, eng mit den lokalen Akteuren und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten, wird dadurch konterkariert, dass die Vorhaben der technischen Zusammenarbeit in der Regel regierungsnah angelegt sind. Die Einbindung der EH-Stellen in die Projektziele der GIZ-Vorhaben erzeugt ein Gefälle zwischen den entsandten Auslandsmitarbeiterinnen und EH. Dieser Umstand führt immer wieder zu Unmut bei den EH, da sie bei gleicher Arbeit und Verantwortung nicht entsprechend der AMA entlohnt werden. Des Weiteren werden EH innerhalb der GIZ keine gleichen Karrierechancen geboten, da sie als externe Angestellte gelten. Die DEval-Studie zur Integration der Instrumente der Technischen Zusammenarbeit von 2016 betrachtete die Instrumente und Dienstleistungen der Technischen Zusammenarbeit – darunter das Personalinstrument EH – aus der Perspektive ihrer Integration in den Kanon der Instrumente der staatlichen TZ und ihrer Wirksamkeit (www.deval.org/files/content/Dateien/Evaluierung/Berichte/ 2016_DEval_TZ-Bericht_final.pdf). Das Instrumentenset sei in der Theorie gut integriert, wobei dies nicht ausreichend in der Praxis umgesetzt würde. Die Studie spricht Handlungsempfehlungen für das BMZ und die GIZ aus. Unter anderem wird eine verbesserte Projektplatzprüfung der EH-Stellen empfohlen sowie eine erhöhte Flexibilität der Planungsstruktur und des Instrumentenmix sowie Instrumentenalternativen für die GIZ angeregt. Des Weiteren müssten die Auftragsverantwortlichen (AV) der Vorhaben sowie die Partnerorganisationen (PO) besser über die Funktions- und Wirkungsweise der EHs aufgeklärt werden, denn bisher scheint die Quotierung des Instruments EH für die Schaffung von EH- Stellen ausschlaggebend zu sein. Das BMZ ging in Stellungnahmen (www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/ erfolg_und_kontrolle/BMZ-Stellungnahme_zum_DEval-Evaluierungsbericht_ Entwicklungshelferinnen_und_Entwicklungshelfer_ein_Personalinstrument_der_ deutschen_Entwicklungszusammenarbeit.pdf und www.bmz.de/de/zentrales_ downloadarchiv/erfolg_und_kontrolle/BMZ_Stellungnahme_DEval-Bericht_TZ- Integration.pdf) auf die Empfehlungen der beiden Studien ein und gab an, dass es die Empfehlungen weitestgehend zügig umsetzen werde. Der 50. Jahrestag des Entwicklungshelfer-Gesetzes ist ein guter Zeitpunkt für eine Zwischenbilanz des EhfG und der Wirkung und Integration von EH. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10916 1. Welches Fazit zieht die Bundesregierung nach 50 Jahren Entwicklungshelfer -Gesetz? a) Welche Maßnahmen bzw. Verbesserungen sind aus Sicht der Bundesregierung nötig, und wann sollen diese umgesetzt werden (bitte genauen Zeitplan angeben)? b) Wie beurteilt und bewertet die Bundesregierung den EH-Einsatz aktuell vor dem Hintergrund, dass sich das Verständnis vom Begriff der „Entwicklung “ und der Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen 50 Jahren bei den Entwicklungsdiensten verändert hat, und was sind aus heutiger Sicht die wichtigsten Schwerpunkte und Veränderungen dieses Instruments? Die Fragen 1a bis 1b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Fragesteller, dass sich die Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen 50 Jahren in vielen Bereichen grundlegend verändert hat und weist darauf hin, dass sich der Entwicklungshelfer (EH)-Einsatz seit Verabschiedung des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG) im Februar 1969 durch den Deutschen Bundestag ebenfalls sehr stark verändert hat. Dies zeigt sich z. B. am Spannungsverhältnis zwischen dem im EhfG formulierten Grundsatz eines Freiwilligendienstes, der nur zeitweilig und ohne Erwerbsabsicht geleistet wird, und der Realität eines zunehmend professionalisierten Expertendienstes . Die Bundesregierung ist nichtdestotrotz der Ansicht, dass durch die fortlaufenden Reformen in den vergangenen Jahren ein an die aktuellen Herausforderungen der Entwicklungspolitik angepasstes Instrument geschaffen wurde, welches fortlaufend bedarfsgerecht weiterentwickelt wird. Aufbauend auf der DEval-Studie aus dem Jahr 2015 wurden die Empfehlungen bereits umgesetzt bzw. befinden sich weiterhin in der Umsetzung. Im Übrigen wird auf die Antworten zu Fragen 6, 7, 8 und 9 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10916 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der EH-Entsendungen in den letzten zehn Jahren quantitativ entwickelt (2009 bis 2018, Stichdatum 31. Dezember 2018; bitte sowohl nach EH-Zahl als EH-Jahren differenzieren sowie die Darstellung in Zahlen unterteilen und differenzieren für den DED bzw. GIZ sowie für Nichtregierungsorganisationen und diese Entwicklung auch in Hinblick auf Entwicklungsperspektive aus politischer Sicht erläutern und bewerten)? Jahr (Stichtag jeweils 31.12.) Deutscher Entwicklungsdienst gGmbH (DED, bis 2010)/Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ, ab 2011) Nichtregierungsorganisationen EH-Zahlen gesamt 2009 Anzahl EH 958 513 1471 Anzahl EH-Jahre 999 457 1456 2010 Anzahl EH 1011 529 1540 Anzahl EH-Jahre 1031 500 1531 2011 Anzahl EH 930 539 1469 Anzahl EH-Jahre 996 527 1523 2012 Anzahl EH 814 511 1325 Anzahl EH-Jahre 836 460 1296 2013 Anzahl EH 869 494 1363 Anzahl EH-Jahre 783 420 1203 2014 Anzahl EH 785 505 1290 Anzahl EH-Jahre 767 524 1291 2015 Anzahl EH 730 532 1262 Anzahl EH-Jahre 711 496 1207 2016 Anzahl EH 643 539 1182 Anzahl EH-Jahre 641 484 1125 2017 Anzahl EH 590 543 1133 Anzahl EH-Jahre 545 490 1035 2018 Anzahl EH 577 551 1128 Anzahl EH-Jahre 536 547 1083 Die Entwicklung der EH-Entsendungen zeigt, dass das Instrument der EH-Entsendungen nach wie vor ein wichtiger Baustein im Kontext der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10916 3. In welchen Sektoren der Entwicklungszusammenarbeit werden EH nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt (bitte jeweils Zahlen der letzten fünf Jahre angeben)? Erhebungen für alle sieben Entsendedienste über sektorale Schwerpunkte liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Sektoren, in denen die EH der GIZ im abgefragten Zeitraum eingesetzt waren , sowie die entsprechende Anzahl der EH können der nachstehenden Tabelle entnommen werden (Stichtag: jeweils der 31. Dezember). Projekt BMZ Schwerpunkt 2014 2015 2016 2017 2018 Bildung 30 46 38 31 27 Demokratie, Zivilgesellschaft, und öffentliche Verwaltung 75 86 69 79 87 Energie 21 20 14 12 16 Friedensentwicklung und Krisenprävention 116 109 101 110 112 Gesundheit, Familienplanung, HIV/AIDS 44 40 25 26 23 Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung 84 79 80 68 76 Regionale Konzentration 10 8 6 6 6 Sicherung der Ernährung, Landwirtschaft 33 37 50 60 59 Trinkwasser, Wassermanagement, Abwasser/Abfallentsorgung 46 42 33 23 19 Umweltpolitik, Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen 78 71 77 78 74 zu Schwerpunkten nicht zuordenbar: Gestaltungsspielraum 248 192 150 97 78 Gesamtergebnis 785 730 643 590 577 4. Wie viele EH-Einsätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung der Option aus Studien- und Fachkräftefonds (SFF) finanziert (bitte nach Projekt und Jahren auflisten), und wie bewertet die Bundesregierung diese Veränderung? Diese Finanzierungsoption wurde im Jahr 2012 eingeführt. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Anzahl EH-Einsätze, die aus Studien- und Fachkräftefonds finanziert wurden 321 419 373 278 227 149 97 In den Systemen der GIZ werden diese EH-Einsätze mehrheitlich unter dem Projekttitel „Studien und Fachkräftefonds“ (SFF), also ohne spezifizierte Projektbezeichnung geführt. Die vorgenannten Zahlen lassen sich wegen des abweichenden Erhebungszeitpunkts (Anzahl SFF-finanzierter EH-Einsätze bezogen auf das jeweilige Gesamtjahr ) nicht in eine unmittelbare Relation zu den in der Antwort zu Frage 2 genannten Zahlen setzen. Die große Mehrheit der von der GIZ eingesetzten EH ist in Vorhaben integriert. Dies entspricht dem mit der Strukturreform der staatlichen TZ beabsichtigten Ziel der Instrumentenintegration. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10916 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Inwieweit wird die Schulung zu den Spezifika der Instrumente für GIZ-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kenntnis der Bundesregierung kontinuierlich durchgeführt? Die Spezifika der Instrumente der GIZ werden allen Beschäftigtengruppen systematisch und kontinuierlich in einer Reihe von zielgruppenspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen vermittelt, z. B. durch gezielte Schulungen für Führungskräfte sowie für Projektpersonal in der Außenstruktur. 6. Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Verfahren der Projektplatzprüfung verändert, und inwieweit werden größere Programme, höhere Interventionsebenen oder Netzwerke beachtet? Das BMZ hat 2017 gemeinsam mit der GIZ eine verbesserte Projektplatzprüfung eingeführt, die für alle EH-Projektplätze bei der GIZ verpflichtend ist und sowohl Aspekte einer Organisations- als auch die einer Umfeldanalyse beinhaltet. Dies entspricht der Empfehlung der Evaluierung von DEval. Größere Programme werden bei der Konzeption und Vorbereitung durch ein Beratungsangebot des GIZ-Personalbereichs unterstützt. Dies zielt insbesondere auch auf die Integration der verschiedenen Instrumente in großvolumige Vorhaben . Auftragsverantwortliche werden dadurch bereits in einem frühen Stadium der Projektkonzeptionsphase hinsichtlich möglicher Einsätze von EH beraten. Auch bei den zivilgesellschaftlichen Trägern wurden die Verfahren überprüft und Anpassungen umgesetzt. Hervorzuheben sind vor allem ein verbessertes Qualitätsmanagement der Projektplatzprüfung mit ergänzenden Elementen aus einer Umfeldanalyse, der Erweiterung der Institutionenanalyse der Partnerorganisation sowie der Ermittlung von Programmstrategien zur verbesserten Wirkungsorientierung . 7. Was beinhaltet nach Kenntnis der Bundesregierung die „Rückkehrerarbeit“ aus allen Personalentsendungen bzw. -programmen, und wie wird sie von den rückkehrenden EH bewertet? Die Rückkehrarbeit erfolgt bei den jeweiligen Trägern des Entwicklungsdienstes und beim AGdD Förderungswerk. Das von den Trägern und der AGdD gestaltete Angebot umfasst i. d. R. folgende Punkte: Aufarbeitung und Austausch zu den Erfahrungen und Ergebnissen des zurückliegenden EH-Einsatzes; Empfehlungen und Anregungen an den jeweiligen Träger des Entwicklungsdienstes ; Orientierung, Unterstützung und persönliche Standortbestimmung für einen erfolgreichen privaten und beruflichen Wiedereinstieg im Heimatland; Informationen und praktische Hilfestellung, wie EH die im Partnerland gewonnene Erfahrung in die europäische Gesellschaft einbringen und so einen weiteren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten können. Die Rückkehrtage leisten einen wichtigen Beitrag zum Wissensmanagement und damit zur Qualitätssicherung des EH-Einsatzes. Die Veranstaltungen werden evaluiert und Rückmeldungen der EH fließen in die Weiterentwicklung des Konzepts ein. Die Rückkehrtage werden von den rückkehrenden EH positiv bewertet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10916 Ferner gibt es Strukturen der Alumni Arbeit, zum Beispiel im Rückkehrerausschuss von Brot für die Welt sowie Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements , z. B. in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit oder auch als Vereinsmitglied (z. B. EIRENE und Weltfriedensdienst). Die Angebote des Förderungswerks sind nicht verpflichtend, werden aber intensiv genutzt und auch als Wertschätzung des geleisteten Dienstes erfahren. 8. Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die bislang vorgegebene quantitative Zielvereinbarung mit der GIZ zur systemischen Einbindung von EH im Auftragsverfahren zur Verbesserung der Wirksamkeit im „Mehrebenen-Ansatz“ von Programmen durch qualitative Zielvereinbarung bereits ersetzt? Beginnend mit den Zielvereinbarungen mit dem Vorstand der GIZ für das Jahr 2016 wurden ausschließlich qualitative Ziele für den Einsatz der TZ-Instrumente (umfasst EH) formuliert. Dies entspricht der Empfehlung von DEval. 9. Inwieweit werden die durch die Evaluierungen gelieferten Hinweise auf einen Zielkonflikt zwischen den Anforderungen des TZ-Programms, in das ein EH im Rahmen des Auftragsverfahrens integriert ist, sowie den Bedarfen der EH-Partnerorganisation im Entwicklungsland nach Kenntnis der Bundesregierung in den Programmplanungen berücksichtigt? Auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse hat die GIZ im Jahr 2016 Maßnahmen zur besseren Berücksichtigung der Bedarfe der EH-Partnerorganisation in Programmplanung und -durchführung sowie zur Stärkung der Partnerorientierung abgeleitet und umgesetzt. So werden bereits in der Vorbereitung von Projekten mögliche EH-Partnerorganisationen identifiziert und deren Bedarfe berücksichtigt. Im Anschluss erfolgt obligatorisch eine EH-Stellenprüfung. Mit ihr werden alle notwendigen Einzelheiten für den späteren EH-Einsatz und den erwarteten Wirkungserfolg in einem standardisierten Verfahren geprüft. Im Rahmen der internen Qualitätssicherung werden die Möglichkeit und die Plausibilität des EH-Instrumenteneinsatzes (Bedarf, Voraussetzungen für einen EH- Einsatz) geprüft. Mit der/den Partnerorganisation/-en wird eine gemeinsame Vereinbarung zum EH-Einsatz verfasst, in der das intendierte Ziel des EH-Einsatzes, die Kernaufgabe und Rolle des/der EH sowie der Beitrag von GIZ und Partnerorganisation definiert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 10. Wie wurden die AV und Partnerorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung seit der DEval-Studie 2016 über das EH-Instrument aufgeklärt, und inwieweit hat sich diese Aufklärung auf die Schaffung von neuen EH- Stellen ausgewirkt? Die Hinweise aus der DEval Studie wurden von der GIZ aufgenommen. Maßnahmen zur zielgerichteten Information von Auftragsverantwortlichen und Partnerorganisationen wurden ergriffen und umgesetzt. Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 9 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10916 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wie wurde die Vorgabe bei der Fusion von DED, GTZ und InWEnt 2010, dass die von diesen Organisationen angewandten Instrumente nicht nur beibehalten , sondern auch ausgebaut werden sollen, in Hinblick auf die EH- Entsendung von der GIZ eingehalten und vom BMZ nachgehalten? a) Wie, und warum wurden diese Vorgaben bei der GIZ nicht eingehalten? b) Was sind aktuell die politischen Vorgaben des BMZ zur EH-Entsendung an die GIZ? Die Fragen 11a bis 11b werden gemeinsam beantwortet. Ein wesentliches Ziel der Strukturreform von 2011 bestand darin, die Vielfalt der Instrumente der staatlichen TZ zu erhalten, deren Wirtschaftlichkeit zu erhöhen und die Instrumente der bilateralen TZ zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Dabei sollten die Instrumente in erster Linie integriert, d. h. in TZ-Programmen verbunden und auf gemeinsame Ziele ausgerichtet, eingesetzt werden. Zur Umsetzung dieser Zielsetzung hat die GIZ unter anderem den Einsatz von EH und Integrierten Fachkräften in alle Angebotsprozesse systematisch integriert; verschiedene EH-Einsatzmodelle weiterentwickelt; umfangreichende fortlaufende Qualifizierung geleistet; den systematischen Einsatz von EH und Integrierten Fachkräften kontinuierlich durch das Management nachgehalten. Die Entwicklung der instrumentenspezifischen Fallzahlen und Auftragswerte wurde und wird regelmäßig durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) überwacht. Die Bundesregierung bewertet die Umsetzung der Vorgaben für die Fusion als gelungen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 8, 9 und 10 verwiesen. 12. Was ist die erwünschte Entwicklung der EH-Zahlen, insbesondere für die Entsendung innerhalb der GIZ, in den nächsten Jahren aus Sicht des BMZ vor dem Hintergrund der bereits erwähnten DEval-Evaluierung, in der es heißt, dass EH in der staatlichen EZ ihr höheres Wirkungspotential nur eingeschränkt realisieren können („In der veränderten Konstellation nach der Fusion von GTZ, DED und InWEnt bewegen sie sich im Spannungsverhältnis zwischen den Ansprüchen des Programms, in das sie formal und inhaltlich integriert sind, und dem Bedarf ihrer jeweiligen Partnerorganisation.“)? Im Sinne eines bedarfsgerechten und wirksamen Einsatzes der Instrumente sieht die Bundesregierung quantitative Vorgaben nicht als zielführend an. Diese Auffassung wird durch die Empfehlungen der DEval-Evaluierung zu EH aus dem Jahr 2015 bestätigt. 13. Was sind aus Sicht des BMZ die Gründe dafür, dass die GIZ ein geeigneter Träger für den spezifischen Einsatz von EH ist? Die Regelungen des EhFG zielen darauf ab, dass die Träger des Entwicklungsdienstes die erforderliche fachliche Erfahrung bei der Vorbereitung, Entsendung und Betreuung von EH sicherstellen können. Die GIZ verfügt über die entsprechenden und weitreichenden Erfahrungen und Kompetenzen in den genannten Bereichen. Zudem kann die Arbeit von EH auf Mikro- und Mesoebene im Rahmen von Vorhaben der TZ dazu beitragen, breitere Wirkungen zu erzielen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10916 14. Wie kann die EH-Entsendung im Rahmen der staatlichen EZ künftig besser finanziert werden, angesichts der Tatsache, dass die EH-Entsendung in den Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit (TZ) integriert werden soll, aber häufig nicht entsprechend im Finanzrahmen der Vorhaben berücksichtigt wird? a) Sind separate Finanzierungsmöglichkeiten für die EH-Entsendung denkbar ? b) Werden sie angewandt? Die Fragen 14a bis 14b werden gemeinsam beantwortet. Der integrierte Einsatz von Personalinstrumenten und deren Einbettung in das Wirkungsgefüge und Budget von Vorhaben der TZ gehört zu den Grundsätzen der Vorhaben- bzw. Modulgestaltung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in begründeten Fällen flankierende oder eigenständige EH-Einsätze aus Mitteln des Studien- und Fachkräftefonds zu finanzieren . 15. Wie verlief a) die zahlenmäßige Entwicklung der Entsendung von integrierten Experten über die Arbeitsgemeinschaft CIM und b) die praxisorientierte Langzeitfortbildung von Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern in Deutschland, die International Leadership Trainings (ILT) (früher über die Carl Duisberg Gesellschaft und der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung, später durch InWEnt) in den letzten zehn Jahren (2009 bis 2018) (bitte separate Zahlen für Integrierte Experten und für Fach- und Führungskräfte aus Entwicklungsländern in Deutschland angeben)? c) Wie beurteilt und bewertet die Bundesregierung diese Entwicklungen? Die Fragen 15a bis 15c werden gemeinsam beantwortet. Jahr (Stichtag jeweils 31.12.) Anzahl vermittelter Integrierter Fachkräfte Anzahl von Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern, die an der Langzeitfortbildung „International Leadership Training“ teilgenommen haben (Anzahl der Teilnehmer-Einreisen pro Jahr bis 2012) 2009 751 364 2010 693 309 2011 599 297 2012 542 137 2013 545 - 2014 527 - 2015 485 - 2016 413 - 2017 385 - 2018 317 - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10916 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Auffassung der Bundesregierung werden Integrierte Fachkräfte (IF) trotz der in den letzten Jahren gesunken Einsatzzahlen weiterhin in relevantem Umfang eingesetzt. Im Sinne der mit der Strukturreform von 2011 verfolgten Zielsetzungen finden auch die Maßnahmen zur Förderung von individuellen Handlungskompetenzen (human capacity development, HCD), also z. B. Fortbildungen, projekt-/programmbezogen statt. Das heißt, entsprechende Maßnahmen sind in Vorhaben integriert und werden in der Regel in den Partnerländern durchgeführt, aber nicht in Form von eigenständigen Programmen. 16. Beabsichtigt die Bundesregierung, Instrumente wie bei berufspraktischen Aufenthalten von Fach- und Führungskräften auch aus Entwicklungsländern , wie sie seinerzeit durch die ILTs realisiert wurden, wieder zu beleben und entsprechend neue Programme als Möglichkeit für Praxisaufenthalte in Deutschland aufzunehmen? Nein. 17. Treffen den Fragestellern vorliegende Informationen zu, dass das BMZ seit 2018 ohne vorherige Vorankündigung die EH-Entsendungen in Rahmen der Vorhaben der Organisationen EIRENE und WFD abgelehnt hat? Nein, dies trifft nicht zu. Die beiden genannten Organisationen entsenden EH vor allem über das Programm „Ziviler Friedensdienst“ (ZFD). 18. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, und was plant sie zukünftig , um wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom Februar 2018 vereinbart „zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken und Austauschprogramme weiter auszubauen“? Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen unternommen, um zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken und Austauschprogramme im Bereich der Entwicklungspolitik weiter auszubauen. Die nachfolgende Darstellung ist ein exemplarischer Auszug: Das Eine-Welt-Promotorprogramm ist das größte vom BMZ finanzierte, zivilgesellschaftlich getragene entwicklungspolitische Bildungsprogramm in Deutschland. Alle 16 Bundesländer unterstützen das Programm mit eigenen Mitteln. Das Programm wird von einem Konsortium, bestehend aus der Arbeitsgemeinschaft der Eine-Welt-Landesnetzwerke in Deutschland (agl) e. V. und der Stiftung Nord-Süd-Brücken (SNSB), umgesetzt. Die Beratungskapazitäten der Mitmachzentrale der Engagement Global gGmbH (EG) als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um entwicklungspolitisches Engagement im In- und Ausland, wurden erhöht. Auf diese Weise konnten mehr Erstkontakte (Einzelpersonen, Organisationen) aus der Zivilgesellschaft zu entwicklungspolitischen Förder- und Freiwilligenprogrammen sowie fachlicher Vernetzung beraten werden. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 8 700 Erstberatungen durchgeführt. Die Gesamtzahl der realisierten Kontakte hat damit im Vergleich zum Vorjahr um 7,67 Prozent zugenommen (absolute Zahl 2017: 8 079 Erstberatungen). Um einer breiteren Gruppe an Interessierten Zugang zu dem Beratungsangebot der Mitmachzentrale zu ermöglichen, startete diese im Jahr 2019 bspw. als Pilotprojekt eine Webinarreihe zu Engagementförderung mit unterschiedlichen Themen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10916 Schwerpunkte beim Ausbau der entwicklungspolitischen Austausch- und Entsendedienste sind 2018 und 2019 insbesondere die Süd-Nord-Komponente des Freiwilligendienstes weltwärts, die 2016 gestartete Komponente weltwärts – außerschulische Begegnungsprojekte im Kontext der Agenda 2030 sowie die Umsetzung des Weltdienstes 30+. In der aktuellen Legislaturperiode sind die Mittel für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements gemäß Einzelplan 23 kontinuierlich angewachsen; insgesamt von 243 Mio. Euro in 2017 auf 338 Mio. Euro in 2019 (Aufwuchs um knapp 20 Prozent). Zudem wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 19. Inwieweit bewertet die Bundesregierung die EH als Instrument als wichtigen Bestandteil der EZ in Zeiten von weltweit zunehmend eingeschränkten Handlungsspielraums für die Zivilgesellschaft (shrinking space), und welche konkreten Erfolge konnten erzielt werden? Das Instrument wurde nicht als spezifisches Instrument zur Verbreitung von Demokratie und Menschenrechten eingerichtet und ist auch nicht allein auf die Stärkung der Zivilgesellschaft ausgerichtet. Bei entsprechend angelegten Projekten und Programmen (z. B. ZFD) können die EH zur Verbreitung dieser Anliegen und damit zur Erweiterung des Handlungsspielraums der Zivilgesellschaft vor Ort aber beitragen. 20. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Kontext der Umsetzung der SDGs die Rolle der Zivilgesellschaft mit welchen Ergebnissen gestärkt, wie es unter anderem in der Zivilgesellschaftsstrategie des BMZ und im gemeinsamen BMZ-VENRO-Papier vom Oktober 2017 vereinbart ist? Die Bundesregierung hat im Kontext der Umsetzung der SDGs und der BMZ- Zivilgesellschaftsstrategie den Dialog mit der Zivilgesellschaft ausgeweitet und gestärkt, z. B. durch die Einrichtung einer Dialogplattform mit der Zivilgesellschaft im Rahmen der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie oder der Einrichtung der SDG-Kommission des BMZ im März 2019. Darüber hinaus hat sie auch ihre Instrumente zur Förderung von Vorhaben zivilgesellschaftlicher Träger quantitativ und qualitativ erweitert. So wurden die Haushaltsmittel für die Förderung von Projekten privater Träger und der beiden kirchlichen Hilfswerke in den letzten Jahren deutlich erhöht. Für private Träger wurden zudem verschiedene Reformen vorgenommen, um die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der SDGs zu stärken, z. B.: neue Förderformate zur Bearbeitung globaler Herausforderungen wie Multi- Akteurs-Partnerschaften und Globalprogramme wurden aufgelegt und entsprechende Beratungsangebote bei Engagement Global geschaffen. Für deutsche Stiftungen und Philanthropen, die sich entwicklungspolitisch engagieren wollen, wurden ebenfalls neue Beratungsstrukturen bei der Engagement Global etabliert und Förderformate pilotiert. Der EZ-Kleinprojektefonds wurde ausgeweitet. Zudem fördert das BMZ ein Projekt von VENRO, in dem die Kapazitäten von privaten deutschen Trägern sowie ihren lokalen Partnerorganisationen zur Umsetzung der Agenda 2030 gestärkt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10916 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode werden. Schließlich wurde in enger Abstimmung mit VENRO im Jahr 2018 ein Paket mit Schritten zur bedarfsgerechten Anpassung der Förderung im Titel private Träger vereinbart. Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 21. Inwiefern sieht die Bundesregierung den Einsatz und die Entsendung von EH als Teil der Zivilgesellschaftsstrategie des BMZ? Der Einsatz und die Entsendung von EH ist nicht auf den Bereich der Zivilgesellschaft beschränkt, sondern ist Teil sowohl der staatlichen bilateralen EZ als auch der nicht-staatlichen EZ. Nicht-staatlich entsandte EH können zu den in der BMZ-Zivilgesellschaftsstrategie (BMZ-Strategiepapier 5/2014) formulierten Zielen beitragen, v. a. zu Ziel 2 (Zivilgesellschaftliche Kräfte in den Entwicklungsländern durch Kooperationen mit der deutschen Zivilgesellschaft stärken) und als Rückkehrer/-innen – und dies gilt sowohl für staatlich, wie auch nichtstaatlich entsandte EH – zu Ziel 1 (Entwicklungspolitisches Verständnis und Engagement in Deutschland mobilisieren). 22. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass durch die Einbindung der EH in staatliche TZ-Programme es schwieriger geworden ist, zivilgesellschaftliche Organisationen auf deren Wunsch hin in Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu beraten und unterstützen? Die Bundesregierung teilt die Ansicht nicht. Es gibt hierfür weder qualitative noch quantitative Evidenz. Für den Erfolg staatlicher TZ-Programme ist eine gute Kooperation mit Partnerorganisationen auch auf Mikro- und Mesoebene von zentraler Bedeutung. Hierbei können EH eine wichtige Rolle spielen. Entsprechende Unterstützungswünsche von Partnerorganisationen werden deshalb bei der Projektentwicklung berücksichtigt. Zudem betrifft die Einbindung der EH in staatliche TZ-Programme nicht das Instrument der EH-Entsendung insgesamt, sondern nur einen spezifischen Teilbereich aller EH-Entsendungen. Für die Stärkung und Kapazitätsentwicklung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Entwicklungsländern stehen in ausreichendem Maße auch andere, genuin zivilgesellschaftliche Förderinstrumente des BMZ, jenseits der Entsendung von EH, zur Verfügung. 23. Ist die Bundesregierung bereit, ein zivilgesellschaftlich getragenes, innovatives Fachkräfte-Austauschprogramm für zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Norden und Süden finanziell zu unterstützen – so wie es der DED-Freundeskreis vorschlägt (www.ded-freundeskreis.de/mediapool/133/ 1339836/data/Bestandsaufnahme_internationaler_Programme_f_r_Entsendung_ und_Austausch_engagiert.pdf) und wie es für junge Menschen im ASA-Süd- Nord-Programm seit über 30 Jahren und im Lerndienst „weltwärts“ seit über zehn Jahren erfolgreich praktiziert wird? An die Bundesregierung sind in den vergangenen Jahren verschiedene Vorschläge und Überlegungen unterschiedlicher Gruppen herangetragen worden, u. a. einen Süd-Nord Austausch auch für andere Altersgruppen (z. B. 30+ oder Senioren) einzurichten. Im Unterschied zu den Jugendfreiwilligendiensten unterscheidet sich die Ausgangssituation für Erwachsene und Senioren jedoch grundsätzlich. Die Bundesregierung steht deshalb im Austausch mit den zivilgesellschaftlichen Organisati- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10916 onen, die entsprechende Modelle bereits testen, um deren Erfahrungen auszuwerten und für eine mögliche Erweiterung des finanziellen und rechtlichen Rahmens zu nutzen. 24. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Novellierung des Entwicklungshelfer -Gesetzes, bei dem u. a. der Namen geändert werden könnte, um dem in Frage 1 angesprochenen veränderten Verständnis der Begriffe „Entwicklung “ und „Hilfe“ gerecht zu werden (beispielsweise „Gesetz für Mitarbeitende in der partnerschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit“)? Die Bundesregierung plant derzeit keine Novellierung des Gesetzes. 25. Beabsichtig die Bundesregierung eine Änderung oder Anpassung der Leistungen für EH, wodurch den EH Eltern(teil)zeit und Elterngeld ermöglicht werden? Nach geltender Rechtslage sind EH und ihre Ehegattinnen und Ehegatten grundsätzlich berechtigt, Elterngeld in Anspruch zu nehmen (Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetz ). Allerdings haben EH keinen Rechtsanspruch auf Elternzeit, da sie nicht unter den Arbeitnehmerbegriff fallen, den das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zu Grunde legt (laut EhfG fallen EH unter den Rechtsstatus „sui generis“). Um den Entwicklungsdienst trotz des fehlenden Rechtsanspruchs auf Elternzeit familienfreundlicher zu gestalten, hat das BMZ im April 2019 die Auflagen des EhfG dahingehend angepasst, dass eine Teilzeit von mindestens 20 Stunden pro Woche in den folgenden Fällen vereinbart werden kann: Ohne zeitliche Begrenzung für einen Elternteil, wenn beide Elternteile in ihrer zeitlichen Dauer gleichlaufende Entwicklungsdienstverträge abschließen und ein Elternteil oder beide Elternteile nicht nur vorübergehend mindestens ein zum eigenen Haushalt gehöriges minderjähriges Kind betreut bzw. betreuen; Für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten, wenn der/die Entwicklungshelfer /-in nicht nur vorübergehend mindestens ein zum eigenen Haushalt gehörendes Kind in dessen ersten Lebensjahr betreut. Voraussetzung für eine Teilzeittätigkeit ist eine Mindestdauer des Entwicklungsdienstes von in der Regel 24 Monaten (Vertragsmindestlaufzeit). In allen Fällen wird vorausgesetzt, dass etwaig betroffene Partnerorganisationen und/oder der Träger des Entwicklungsdienstes keine Einwände erheben und die Erreichung des Projektziels nicht gefährdet ist. 26. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass nichtverheiratete Paare, die über das EH-Gesetz entsendet werden, gleiche Leistungen erhalten , wie ihre verheirateten Pendants? Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10916 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Welche Compliance und Integritätsvorgaben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für EH, und wie werden deren Einhaltung geprüft und evaluiert ? Allgemeine Vorgaben ergeben sich aus der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO). Die im Rahmen des Zuwendungsrechts geförderten Entsendedienste werden durch das BMZ bzw. die mit der Verwaltung der Fördermittel betraute Engagement Global (EG) auf Grundlage der Vorschriften von § 44 BHO zur Einreichung regelmäßiger Finanz- und Sachberichte der Träger sowohl während der Projektdurchführung , als auch nach Beendigung des Projekts aufgefordert. Diese werden kursorisch bzw. anlassbezogen auch vertieft durch die Engagement Global bzw. das BMZ geprüft. Hierdurch stellt das BMZ bzw. die EG sicher, dass die Mittel korrekt und gemäß der Ziele unter Einhaltung von Compliance- und Integritätsvorgaben verwendet wurden. Schließlich werden im Rahmen der Weiterleitungsverträge der EG allgemeine Vorgaben gemacht, z. B. in Bezug auf die Einhaltung des Sanktionsregimes. EH unterliegen grundsätzlich den gleichen Regelungen und Vorgaben wie die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Entsendedienstes. Dies umfasst beispielsweise sowohl Grundsätze des integren Verhaltens als auch interne Regelwerke/Richtlinien sowie die geltenden Gesetze in Deutschland und im jeweiligen Einsatzland. Darüber hinaus haben alle Träger des Entwicklungsdienstes relevante interne Verfahren, die z. B. Teile des Vertragswerks, Sensibilisierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen , die Erarbeitung und Verabschiedung von Richtlinien sowie Verfahren, die den Umgang mit Verdachtsmomenten oder Beschwerden regeln, beinhalten. Diese gelten für die gesamte Organisation und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inklusive der EH und werden nach Bedarf angepasst und weiterentwickelt . 28. Welche konkreten Schritte wird das BMZ künftig unternehmen, um das bereits angepasste Leitbild für EH nochmal zu ändern? Die Bundesregierung plant derzeit keine Anpassungen des Leitbildes. 29. Wie soll dabei konkret dem Bedarf an Professionalisierung und den gestiegenen Anforderungen an EHs Rechnung getragen werden? Auf die Antwort zur Frage 28 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333