Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10917 19. Wahlperiode 14.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10436 – Bilanz des deutschen Engagements im Kosovo – Kosten V o r b e m e r k u n g d e r A n t r a g s t e l l e r Die KFOR-Mission (KFOR = Kosovo Force) hat den Auftrag, ein sicheres Umfeld im Kosovo aufzubauen und zu erhalten. Zudem soll die Entwicklung eines stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Kosovo unterstützt werden. Dazu gehört auch die Überwachung, Prüfung und gegebenenfalls Durchsetzung des Militärisch-Technischen Übereinkommens (MTA). Darüber hinaus gilt es, humanitäre Hilfe in Notsituationen zu leisten, die Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen zu fördern sowie die Arbeit internationaler Hilfsorganisationen zu unterstützen (www.einsatz.bundeswehr.de/portal/a/einsatzbw/ start/aktuelle_einsaetze/kosovo/). Die Bundeswehr ist seit dem 12. Juni 1999 im Kosovo präsent und hat den Auftrag , den Aufbau der Kosovo Security Force (KSF) bzw. der Kosovo Armed Forces (KAF) und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen zu unterstützen. Im Rahmen der internationalen Missionen sind nicht nur deutsche Soldaten, sondern auch Polizisten, Richter, Staatsanwälte und zivile Experten (UNMIK – United Nations Mission in Kosovo – und seit Ende 2008 EULEX – Rechtsstaatlichkeitskommission der Europäischen Union –) eingesetzt . Deutschland ist einer der größten bilateralen Geber im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit . Inhaltlich konzentriert sich die entwicklungspolitische Zusammenarbeit auf die Bereiche Öffentliche Verwaltung, Demokratisierung, Zivilgesellschaft, Energie und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigungsförderung (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kosovonode /-/207462?openAccordionId=item-207448-0-panel). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10917 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die in den Ressorts vorliegenden Akten decken den Zeitraum von 1999 bis einschließlich 2018 angesichts der Aufbewahrungsfristen für Schriftgut in Bundesministerien , insbesondere im Sinne der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten), nicht vollständig ab. Im Folgenden sind die zum derzeitigen Zeitpunkt nachvollziehbaren Ausgaben aufgeführt. 1. Welche Kosten des deutschen politischen, militärischen bzw. zivilen Engagements im Kosovo sind im Zeitraum von 1999 bis einschließlich 2018 auf das Bundesministerium der Verteidigung entfallen (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)? Die Beantwortung zur bilateralen Kooperationen und der Militärischen Ausbildungshilfe kann aus Geheimhaltungsgründen nicht offen erfolgen. Eine offene Beantwortung hätte zur Folge, dass die gemachten Angaben öffentlich verfügbar wären. Dadurch würden Detailinformationen über die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit den kosovarischen Sicherheitskräften („Kosovo Security Force“ – KSF) einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich gemacht. Ein Grundsatz bilateraler militärischer Kooperation ist, dass Informationen über bilaterale Zusammenarbeit Dritten gegenüber nicht offengelegt werden. Die Veröffentlichung dieser Einzelheiten könnte durch die Republik Kosovo als Bruch dieser bilateralen Vertraulichkeit gewertet werden und sich so nachteilig auf die weitere Zusammenarbeit und damit auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Die Angaben sind daher gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch – Nur Deutschen zur Kenntnis“ eingestuft und werden gesondert übermittelt.1 2. Welche Kosten des deutschen politischen, militärischen bzw. zivilen Engagements im Kosovo sind im Zeitraum von 1999 bis einschließlich 2018 auf das Auswärtige Amt entfallen (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)? Im Zeitraum 1999 bis einschließlich 2018 entstanden im Auswärtigen Amt (AA) im Rahmen des politisch-militärisch-zivilen Engagements in Kosovo Ausgaben von insgesamt rund 72,4 Mio. Euro. 1 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch – Nur Deutschen zur Kenntnis“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10917 Der nachfolgenden Tabelle kann die Aufschlüsselung nach Jahren entnommen werden. Jahr Kosten in Millionen Euro 1999 20,823 2000 4,528 2001 1,269 2002 1,772 2003 2,215 2004 1,913 2005 1,088 2006 1,131 2007 0,852 2008 4,044 2009 3,849 2010 3,298 2011 2,918 2012 4,058 2013 2,848 2014 2,353 2015 3,358 2016 3,300 2017 3,511 2018 3,287 Im Zeitraum 1999 bis 2008 wurden im Bundeshaushalt darüber hinaus Mittel für den Stabilitätspakt Südosteuropa bereitgestellt. Der Anteil des Budgets, der unmittelbar Kosovo zugute kam, lässt sich nicht aufschlüsseln. 3. Welche Kosten des deutschen politischen, militärischen bzw. zivilen Engagements im Kosovo sind im Zeitraum von 1999 bis einschließlich 2018 auf das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entfallen (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)? Das Volumen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in Kosovo im Zeitraum von 1999 bis einschließlich 2018, welche durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Verfügung gestellt wurde, beträgt rund 388,3 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10917 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der nachfolgenden Tabelle kann die Aufschlüsselung nach Jahren entnommen werden. Jahr Kosten in Millionen Euro 1999 22,5 2000 28,0 2001 24,2 2002 19,1 2003 17,3 2004 15,6 2005 15,6 2006 11,8 2007 21,9 2008 19,2 2009 24,4 2010 18,8 2011 13,3 2012 22,4 2013 23,7 2014 24,8 2015 25,4 2016 12,8 2017 11,8 2018 15,7 4. Welche Kosten des deutschen politischen, militärischen bzw. zivilen Engagements im Kosovo sind im Zeitraum von 1999 bis einschließlich 2018 auf das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat entfallen (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)? Die Kosten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), die im Rahmen des deutschen zivilen Engagements im Bereich der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung entstanden sind, sind in den quartalsmäßigen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizeiund Zolleinsätzen im Ausland aufgeführt, für den angefragten Zeitraum zuletzt mit Antwort der Bundesregierung vom 23. Mai 2019 (Bundestagsdrucksache 19/10445). Des Weiteren beteiligt sich das BMI finanziell seit 2006 an dem Reintegrationsprojekt URA in Kosovo. Das Projekt fördert die soziale und wirtschaftliche Reintegration von rückgeführten und freiwillig ausgereisten Personen in Kosovo. Gemäß den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind die Unterlagen für die Dauer von fünf Jahren vorzuhalten. Insoweit existieren für die Jahre 2014 und früher keine vollständigen Unterlagen mehr. Der Beitrag des Bundes für das Projekt URA kann nur bis zum Jahr 2009 zurückverfolgt werden, da die Unabhängigkeit des Staates Kosovo erst 2008 von Serbien erfolgte. Die Gesamtsumme für diesen Zeitraum beläuft sich auf 3,6 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10917 Jahr Kosten in Euro 2009 345.710 2010 456.376 2011 346.421 2012 197.399 2013 270.192 2014 197.330 2015 397.612 2016 452.229 2017 464.093 2018 429.168 5. Welche Kosten des deutschen politischen, militärischen bzw. zivilen Engagements im Kosovo sind im Zeitraum von 1999 bis einschließlich 2018 auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entfallen (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) engagiert sich im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa und seit 2014 in dem von der Bundeskanzlerin initiierten Berlin-Prozess. Die Aktivitäten des BMWi unterstützen die Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen der Region mit Deutschland sowie die Heranführung der Westbalkan-Länder an die Europäische Union (EU) und deren EU-Beitritt sowie die Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit . Somit findet seitens BMWi in erster Linie eine horizontale, d. h. auf die Region Westlicher Balkan insgesamt ausgerichtete Förderung und politische Unterstützung statt. Gezielte, allein auf Kosovo ausgerichtete Maßnahmen und Förderprogramme des BMWi bestanden im genannten Zeitraum nicht. Durch horizontale Förderung für Südosteuropa respektive für den Westlichen Balkan entstandene Kosten in dem genannten Zeitraum lassen sich nicht auf Anteile für den Kosovo aufschlüsseln. 6. Welche durch die Fragen 1 bis 5 nicht erfassten Kosten sind durch das deutsche politische, militärische bzw. zivile Engagement im Zeitraum von 1999 bis einschließlich 2018 im Kosovo entstanden, und welchen Geschäftsbereichen der Bundesregierung werden diese zugeordnet? Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erteilt der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) institutionelle Förderungen in Form von Länderquoten. Im Zeitraum von 2015 bis einschließlich 2018 entstanden im BMJV im Rahmen des politisch-militärisch-zivilen Engagements im Kosovo Ausgaben von insgesamt rund 70 000 Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10917 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der nachfolgenden Tabelle kann die Aufschlüsselung nach Jahren entnommen werden. Jahr Kosten in Euro 2015 5.940 2016 21.439 2017 18.426 2018 24.208 Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Jahr 2016 einen Auftrag zur Planung und Durchführung des sogenannten „Travelling Workshop Kosovo“ vom 18. bis 19. Mai 2017 in Pristina, Kosovo, vergeben. Ziel war es, in Kosovo die Kenntnisse über Technologietransfermöglichkeiten zu erweitern und das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft zur Sicherung der Anschlussfähigkeit an den Europäischen Forschungsraum (EFR) zu schaffen. Die Kosten des Workshops beliefen sich auf insgesamt 20 620 Euro. Das Bundesministerium für Umwelt führte im erwähnten Zeitraum sieben multilaterale Projekte mit mindestens drei und maximal dreizehn begünstigten Ländern , die auch Kosovo umfassten. Der Anteil des Budgets, der unmittelbar Kosovo zugutekam, lässt sich nicht aufschlüsseln. Darüber hinaus kann die Antwort nicht offen erfolgen. Die Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich . Nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können , entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zu der Personalentwicklung , dem Modus Operandi sowie den Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland , sondern auch im Ausland zugänglich machen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer wesentlichen Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Vertraulich“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.2 2 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS - Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333