Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 13. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10949 19. Wahlperiode 17.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renata Alt, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10017 – Digitalisierung bei der Visa-Vergabe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Kraft Gesetzes (§ 71 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes) sind die Botschaften und Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland für die Visaerteilung verantwortlich. Die Nachfrage nach nationalen Visa steigt beständig, weshalb es in deutschen Auslandsvertretungen derzeit vermehrt zu Verzögerungen bei der Visaausstellung kommt. Dies ergab die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4963. Zwar ist es für Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten ohne große behördliche Vorschriften möglich, in Deutschland eine Arbeitsstelle anzutreten, der Fachkräftemangel ist nach Ansicht der Fragesteller mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU-Bürger aber dennoch nicht behoben. Angesichts weltweit zunehmender Mobilität und Migration wird nach Ansicht der Fragesteller zukünftig ein umfassendes Modell notwendig, welches effiziente Visaprozesse, Einreiseund Ausreisesysteme sowie Infrastrukturkonzepte umfasst. Die Digitalisierung ist dabei ein Schlüssel für die Etablierung und Vereinfachung solcher Vorgänge. Andere Staaten, vor allem EU-Mitgliedstaaten, haben bereits ihre Verwaltungsstruktur mittels digitaler Prozesse reformiert. Im Jahr 2012 führte Finnland als erster Schengen-Staat ein elektronisches und ortsunabhängiges Visaverfahren ein (https://migri.fi/en/submit-your-application-in-the-e-service). Seit 2015 gibt es in Estland die e-residency, mithilfe derer eine Unternehmensgründung in wenigen, vornehmlich virtuellen Verwaltungsschritten möglich ist (h t tps : / / e - resident.gov.ee/). Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist auch erklärtes Ziel der Bundesregierung (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc2 3590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, S. 129). Staatsminister Niels Annen betonte in seiner Rede in der Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages zum Antrag der Fraktion der FDP „Digitalisierung trifft auf Diplomatie – Innovationsbotschafter entsenden“: „Die Digitalisierung und die mit ihr einhergehende Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft sind zentrale Themen für die Arbeit bei uns im Auswärtigen Amt“. Um diesem Anspruch der Bundesregierung Rechnung zu tragen, werden mit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10949 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dieser Kleinen Anfrage die geplanten Maßnahmen zur Digitalisierung der Visavergabe erfragt. 1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Digitalisierung der Visavergabe im Vergleich zum Vorjahr? Die Bearbeitung von Visaanträgen in Deutschland ist bereits jetzt zu einem großen Teil digitalisiert. Anträge auf Erteilung eines Schengen-Visums können online ausgefüllt werden (sogenanntes VIDEX Formular). Die Antragsdaten können ab Vorlage des unterschriebenen Antrags mithilfe eines Barcodes auf dem ausgedruckten Antragsformular digital in das deutsche System zur Bearbeitung von Visumanträgen (RK-Visa) eingelesen werden. Dies gilt auch für die Fingerabdrücke und das Lichtbild des Antragstellenden. Diese Daten werden sodann im vom Bundesverwaltungsamt verantworteten automatisierten Visumverfahren digital weiterverarbeitet. Bei nationalen Visumanträgen werden Unterlagen, die von beteiligten Behörden, insbesondere den Ausländerbehörden, benötigt werden, derzeit noch überwiegend auf dem Postweg versandt. Das VIDEX-Formular ist inzwischen aber für alle Visakategorien, einschließlich nationaler Visa, weiter entwickelt worden. Nach erfolgreicher Visumbeantragung wird ein Visumetikett in den Pass eingeklebt . Bei Ablehnungen des Visumantrags erhält der Antragstellende ein Papierschreiben . 2. Welches sind nach Einschätzung der Bundesregierung die größten Herausforderungen bei der Digitalisierung von Visaverfahren? Eine volle Digitalisierung des Verfahrens erfordert erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, insbesondere im Bereich der Informationstechnik (IT). Eine der größten Herausforderungen bei der Digitalisierung von Visa-Verfahren ist die angemessene Berücksichtigung von Sicherheitsinteressen, etwa bei der sicheren Verwendung elektronischer Signaturen, der Abnahme von Fingerabdrücken oder bei der Prüfung der Identität einer Person im Zusammenhang mit der Echtheit von vorzulegenden Ausweisdokumenten und weiterer erforderlicher Unterlagen. 3. Wie gestalten sich die gemeinsamen Bemühungen von Auswärtigem Amt, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie Bundesverwaltungsamt , das Visaverfahren weiter zu digitalisieren und an neue gesetzliche Vorgaben anzupassen (Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages WD 3 - 3000 - 075/19)? Welche gesetzlichen Vorgaben sind betroffen? Welche Anpassungen müssen vorgenommen werden, und innerhalb welchen Zeitraums ist mit Ergebnissen zu rechnen? Die Bundesregierung führt derzeit in einer ressortübergreifenden Abstimmung die Optimierung des Visumverfahrens durch. Machbarkeitsstudien zu priorisierten Themen wurden initiiert, insbesondere zur Digitalisierung der Dokumentenübertragung an die im Visumverfahren zu beteiligenden Behörden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10949 4. Wann soll eine neue Arbeitseinheit in der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts geschaffen werden, um für eine Zentralisierung der Visavergabe und Digitalisierung zu sorgen? Wie hoch ist der veranschlagte Mittel- und Personaleinsatz für die Neuschaffung und die Ausübung der Tätigkeit der Arbeitseinheit (bitte bis zum Jahr 2022 aufschlüsseln)? Die Digitalisierungsbeauftragte der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts arbeitet mit einer Matrixstruktur unter Einbeziehung der einzelnen Fachreferate und der IT. Es ist eine neue Arbeitseinheit im Hinblick auf das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz geplant. Ab Anfang 2020 sollen Visumanträge aus dem Ausland zur Bearbeitung in diese Einheit verlagert werden, um damit die Visastellen im Ausland zu entlasten. Für die Schaffung der technischen Voraussetzungen hat das Auswärtige Amt für das Haushaltsjahr 2020 insgesamt acht zusätzliche IT-Stellen angemeldet sowie 84 Mio. Euro für die IT-Vorhaben über den Zeitraum der nächsten drei Jahre vorgesehen. Hiervon ist der Personalbedarf für den Digitalisierungsprozess nicht umfasst. Dieser ist Schwankungen unterworfen und lässt sich derzeit nicht vollumfänglich beziffern. 5. Welcher Mittel- und Personaleinsatz steht für dieses Haushaltsjahr für die Digitalisierung der Visavergabe zur Verfügung (bitte nach Ressorts, Abteilung und Referaten aufschlüsseln)? In der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts sowie im IT-Bereich sind mehrere Referate mit der Digitalisierung des Visumverfahrens befasst. Die Zusammenarbeit erfolgt in einer Matrix-Struktur. Genaue Angaben zum Personaleinsatz ausschließlich für die Digitalisierung sind daher nicht möglich. Im laufenden Jahr sind finanzielle Mittel in Höhe von rund 5 Mio. Euro eingeplant. Im Bundesverwaltungsamt werden aktuell circa fünf Vollzeitäquivalente des gehobenen Dienstes für die Digitalisierung der Visa-Vergabe eingesetzt. Ferner sind im Jahr 2019 für diese Aufgabe Haushaltsmittel in Höhe von etwa 1,2 Mio. Euro eingeplant. 6. Welcher Mittel- und Personaleinsatz für die Digitalisierung der Visavergabe wird für das nächste und übernächste Haushaltsjahr benötigt (bitte nach Ressorts , Abteilung und Referaten aufschlüsseln)? Für die Umsetzung der Digitalisierung des Visumverfahrens hat das Auswärtige Amt ergänzend zum bereits eingesetzten Personal für das Haushaltsjahr 2020 acht zusätzliche Stellen für den IT-Bereich angemeldet sowie 84 Mio. Euro für einen Zeitraum von drei Jahren vorgesehen. Für das Jahr 2021 liegt bisher keine belastbare Planung vor. Im Bundesverwaltungsamt sind für das kommende Haushaltsjahr für die Digitalisierung der Visa-Vergabe voraussichtlich zwei zusätzliche Vollzeitäquivalente gehobener Dienst erforderlich. An Haushaltsmitteln werden nach derzeitigem Planungsstand im Haushaltsjahr 2020 etwa 1,2 Mio. Euro benötigt. Die Entwicklung des Mittel- und Personalbedarfes im Bundesverwaltungsamt hängt von zahlreichen dynamischen Rahmenbedingungen ab und ist Gegenstand fortlaufender haus- und ressortübergreifender Abstimmungen und Priorisierungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10949 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie viele IT-Stellen sind aktuell tatsächlich besetzt, und wie lässt sich Abhilfe schaffen für unbesetzte Stellen (bitte nach Ressorts, Abteilung und Referaten aufschlüsseln)? Im Auswärtigen Amt waren zum Stichtag 10. Mai 2019 insgesamt 283 IT-Stellen (von insgesamt 327) besetzt. 232 der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in der Zentralabteilung des Auswärtigen Amts beschäftigt. An den Auslandsvertretungen waren 51 IT-Regionaltechniker und -Ingenieure sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der IT-Service-Hubs eingesetzt. Im Kontext der Digitalisierung der Visa-Vergabe ist im Bundesverwaltungsamt derzeit eine Stelle im gehobenen Dienst nicht besetzt. Die Bundesregierung steht in einem starken Wettbewerb um IT-Fachpersonal. Die Bewerberzahlen insgesamt sind sehr stark gesunken und die erforderlichen fachlichen Anforderungen werden nur von einer sehr geringen Zahl der wenigen Bewerberinnen und Bewerber erfüllt. Nach Einschätzung der Bundesregierung bestehen folgende Möglichkeiten, die Bewerberzahlen zu erhöhen: 1. Eine flexiblere, tarifrechtliche Einstufung sowie die Anerkennung und gesetzliche Verankerung umfassender Zulagen für alle IT- Fachkräfte und IT-Dienstleister; 2. Ausbau der bundeseigenen Ausbildungs- und Studienkapazitäten. Gute, aber nicht ausreichende Studienplätze etwa für den Studiengang „Verwaltungsinformatik“ gibt es bei der Hochschule des Bundes. Daneben bieten die Universitäten der Bundeswehr technische Studiengänge an, die für die zivile Bundesverwaltung im IT-Bereich wertvoll sind. Die Bundesressorts stehen hier im Austausch zur Schaffung weiterer Ausbildungskapazitäten für die zivile Bundesverwaltung. Für derartige Ausbildungsmaßnahmen müssen Personal - und Finanzmittel vorhanden sein. 8. Welche Bereiche der Terminanfrage werden derzeit digitalisiert bzw. sollen zukünftig digitalisiert werden? Innerhalb welchen Zeitraums ist mit Ergebnissen zu rechnen? Die Terminvergabe ist vollständig digitalisiert und wird an fast allen Auslandsvertretungen genutzt. 9. Welche Bereiche der Antragsstellung werden derzeit digitalisiert bzw. sollen zukünftig digitalisiert werden? Innerhalb welchen Zeitraums ist mit Ergebnissen zu rechnen? Die Bearbeitung der Schengen- und nationalen Visumanträge erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung weitgehend digital. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Antragsunterlagen werden bei nationalen Visumanträgen per Post an die Ausländerbehörden übersandt. Eine digitale Übermittlung der Dokumente an die Bundesagentur für Arbeit ist bereits möglich. Eine papierlose Übermittlung der Antragsunterlagen über das Bundesverwaltungsamt an die Ausländer- und Anerkennungsbehörden ist Gegenstand einer Machbarkeitsstudie. Zur zeitlichen Umsetzung sind keine genauen Aussagen möglich. Die papierlose Übermittlung wird prioritär angestrebt, hängt aber unter anderem von der Beteiligung der Behörden auf kommunaler und Landesebene ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10949 10. Welche Bereiche der Erteilung eines bis zu dreimonatigen Visums werden derzeit digitalisiert bzw. sollen zukünftig digitalisiert werden? Innerhalb welchen Zeitraums ist mit Ergebnissen zu rechnen? Das Visumverfahren ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis hin zur Erteilung ist bereits weitgehend digitalisiert. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zurzeit wird eine Machbarkeitsstudie zu weiteren Digitalisierungsmöglichkeiten im Schengen-Bereich durch die EU-Kommission durchgeführt. Dies betrifft einen möglichen Ersatz des in das Reisedokument eingeklebten Visumetiketts durch ein sogenanntes E-Visum. Bei der Einreise soll ein Abgleich der in der gemeinsamen Datenbank der Schengen-Staaten, dem „Visa Information System“, hinterlegten Fingerabdrücke und des Lichtbilds mit dem Antragstellenden erfolgen . Erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen im Laufe des Jahres 2019 vorliegen. Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex), die im Juni 2019 verabschiedet und vor Jahresende in Kraft treten sollen, sehen künftig die neue Möglichkeit einer digitalisierten und zentralisierten Visumvergabe in einem bestimmten Umfang vor. 11. Welche Bereiche der Terminabfrage bei der Ausländerbehörde werden derzeit digitalisiert bzw. sollen zukünftig digitalisiert werden? Innerhalb welchen Zeitraums ist mit Ergebnissen zu rechnen? Die Durchführung der Terminabfrage und -vergabe liegt in der Verantwortung der jeweils zuständigen Ausländerbehörde. Viele Ausländerbehörden verwenden dazu bereits digitale Assistenten, welche es Nutzerinnen und Nutzern erlauben, Termine digital zu vereinbaren, auch wenn die Beantragung des eigentlichen Aufenthaltstitels nicht digital möglich ist. Einige Ausländerbehörden verwenden insbesondere zur Vermeidung von Mehrfachbuchungen ein Modell der Terminzuweisung . Bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) wird derzeit ein Projekt „Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit“ unter der Federführung Brandenburgs und des Auswärtigen Amtes verfolgt. Ziel ist es, im Interesse der Ausländerbehörden und der Betroffenen die Steuerungsmöglichkeiten zu erweitern und die Prozesse zu beschleunigen. In einem sogenannten Digitalisierungslabor wird ein Soll-Prozess für die digitale Beantragung eines Aufenthaltstitels entworfen. Für eine flächendeckende nutzerfreundliche Umsetzung einer digital gestützten Terminvergabe ist eine flächendeckende Umsetzung der digitalen Antragsprozesse erforderlich. Erste Ergebnisse sind bis Anfang 2020 zu erwarten. Die Mitwirkung der Länder und Kommunen ist hierfür erforderlich. 12. Welche Bereiche der Antragsstellung für den Aufenthaltstitel werden derzeit digitalisiert bzw. sollen zukünftig digitalisiert werden? Innerhalb welchen Zeitraums ist mit Ergebnissen zu rechnen? Ziel ist eine effektive und effiziente Vorbereitung der Termine, so dass sich die Bearbeiterin oder der Bearbeiter auf die wesentlichen Aufgaben konzentrieren kann und die Prozessschritte so schnell wie möglich erfolgen können. In dem in der Antwort zu Frage 11 beschriebenen Digitalisierungslabor wird ein Soll-Prozess für die Beantragung eines Aufenthaltstitels entworfen. Hierbei sollen beispielsweise der Antrag, das Einreichen der relevanten Unterlagen in gescannter Version, die Bezahlung sowie die Anzeige des Bearbeitungsstands und die Kommunikation zwischen Ausländerbehörde und Verfahrensbeteiligten sollen digital ermöglicht werden. Ein persönliches Erscheinen bei der Ausländerbe- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10949 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode hörde zur Feststellung der Identität des Antragsstellers, der Abgabe der biometrischen Daten und Prüfung der Originaldokumente (bzw. Abgleich mit den digital eingereichten Versionen) ist aus Sicherheitsgründen auch in diesem Prozess vorgesehen . Bis Anfang 2020 sollen erste nutzbare Anwendungen vorliegen. Dies erfordert weiterhin die Mitwirkung der Länder und Kommunen. 13. Welche weiteren Bereiche der Visavergabe werden derzeit digitalisiert bzw. sollen zukünftig digitalisiert werden? Geprüft wird derzeit die Möglichkeit der elektronischen Bezahlung der Visagebühren . Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 9 und 10 verwiesen. 14. Findet ein Best-Practice-Austausch zur Digitalisierung bei der Visavergabe im Schengenbereich mit den EU-Mitgliedstaaten statt? Falls ja, wie gestaltet sich dieser? Welche Ergebnisse und Konsequenzen für die Digitalisierung von Visaverfahren in Deutschland sind daraus bislang hervorgegangen bzw. gehen daraus hervor? Welche EU-Mitgliedstaaten erachtet die Bundesregierung als Vorbild bei der Digitalisierung von Visaverfahren, und weshalb? Die Schengenstaaten stehen zum Thema Digitalisierung im Visumverfahren in einem regelmäßigen Austausch. Zudem beteiligen sich die Mitgliedstaaten an der in der Antwort zu Frage 10 erwähnten Machbarkeitsstudie der EU-Kommission und an Umfragen. Die rechtlichen Voraussetzungen und die tatsächlichen Gegebenheiten , wie Größe des Landes, Bevölkerungszahl, föderale Struktur und die technischen Möglichkeiten sowie die Art und Anzahl der Visumanträge unterscheiden sich jedoch teilweise erheblich. Daher lassen sich Erkenntnisse und Erfahrungen nicht ohne weiteres auf ein anderes Land übertragen. 15. Welche digitalen Pilotprojekte gibt es, und innerhalb welchen Zeitraums sollen diese realisiert werden? Das Auswärtige Amt plant, ein Auslandsportal zu entwickeln. Dieses soll es ermöglichen , Verwaltungsleistungen der Auslandsvertretungen (z. B. Visa, Pass, Personalausweis) weitestgehend digital zu beantragen. Ein Pilotprojekt, das die elektronische Verlagerung und ortsungebundene Bearbeitung von Visumanträgen ermöglicht, soll zu Beginn des Jahres 2020 den Echtbetrieb aufnehmen. Zudem soll die Modernisierung der Anwendung „Erfassung der Auslandsdeutschen und Reisenden für den Krisenfall“ (ELEFAND) bis zum Jahr 2021 umgesetzt werden. Hinsichtlich der Einbindung des Nutzerkontos (eine Anforderung des (OZG) ist dieses Projekt ein Pilotprojekt. Finanzielle Mittel wurden im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes beim Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat (BMI) beantragt und bewilligt. Ziel ist eine verbesserte elektronische Erfassung und Nutzung der Registrierungen von Deutschen, die sich im Ausland aufhalten, um im Krisenfall betroffene Personen besser erreichen zu können. Durch die Verwendung des Nutzerkontos soll die Registrierung einer Reise leicht und ohne mehrfache Dateneingabe erfolgen können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10949 16. Welche möglichen Sicherheitsrisiken gibt es, und wie und innerhalb welchen Zeitraums sollen diese Risiken behoben werden? Sowohl bei IT-Vorhaben als auch im regulären Betrieb ist die Berücksichtigung angemessener IT-Sicherheitsmaßnahmen eine unverzichtbare Daueraufgabe. Sicherheitsrisiken sind grundsätzlich insbesondere im Hinblick auf die Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zu bedenken. Zur Beurteilung der Sicherheitsrisiken ist eine Schutzbedarfsbetrachtung der umzusetzenden Lösung erforderlich. Anschließend muss eine geeignete Risikoanalyse erfolgen und festgestellt werden, welche Risiken in welcher Form zu behandeln sind. Einzelheiten zu Art der Maßnahmen und benötigter Zeit für deren Umsetzung müssen daher in Abhängigkeit von der gewählten Lösung bestimmt werden. Um einen erforderlichen Schutz zu gewährleisten, besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie den jeweiligen Vertragspartnern . 17. Werden Möglichkeiten der Schnellvisavergabe geprüft? Falls ja, um welche Möglichkeiten geht es konkret? Auf welche Visakategorie beziehen sich die Überlegungen, und innerhalb welchen Zeitraums sollen sie etabliert werden? Die Bearbeitungszeiten für Schengen-Visa sind in Artikel 13 VO(EG) Nr. 810/ 2009 (Visakodex) geregelt. Im Bereich der Schengen-Visa existieren in Visumerleichterungsabkommen Vorschriften, die es zulassen, in dringenden Fällen die Zeit für die Entscheidung auf zwei Arbeitstage oder weniger zu verkürzen. Der Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sieht ein beschleunigtes Fachkräfte -verfahren vor, verbunden mit verkürzten Fristen auch für die Visa-Vergabe (§ 81a AufenthG-E). 18. Wird die Einführung neuer Visakategorien geprüft? Falls ja, um welche Visakategorien geht es konkret, und wie gestalten sich diese aus? Innerhalb welchen Zeitraums sollen sie etabliert werden? Für Vorschläge zur Einführung neuer Kategorien von Schengen-Visa ist aufgrund der EU-Harmonisierung des Rechts für die Erteilung kurzfristiger Visa die Europäische Kommission zuständig. Die Einführung neuer Visa-Kategorien ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht geplant. Auch Planungen zur Einführung neuer Kategorien für nationale Visa bestehen nicht. 19. Wie ist der derzeitige Stand bei der „Möglichkeit der Online-Antragstellung“ (Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages WD 3 - 3000 - 075/19) nationaler Visa, die angeblich noch dieses Jahr eingeführt werden soll? Es ist vorgesehen, dass Antragstellende ihren Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums ab Sommer 2019 mittels des Online-Antragsformulars VIDEX auch online ausfüllen, ausdrucken und den ausgedruckten, unterschriebenen Antrag in der Visastelle vorlegen können. Dort wird der Antrag über einen Barcode eingelesen und elektronisch weiterverarbeitet. Bisher war dieses Verfahren nur für Schengen-Visumanträge verfügbar. Eine „Online-Antragstellung“ ist noch nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10949 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Wie setzt das Auswärtige Amt das Onlinezugangsgesetz konkret um? Das Auswärtige Amt ist zusammen mit dem Land Brandenburg im Rahmen der Umsetzung des OZG federführend zuständig für das Themenfeld „Ein- und Auswanderung “. Bislang sind zwei Digitalisierungslabore zum Thema Aufenthaltstitel und Verpflichtungserklärung durchgeführt worden. Konzeptionelle Überlegungen zum weiteren Vorgehen und zur Umsetzung laufen. Zwei weitere Projekte zum Thema Einbürgerung und der Beantragung nationaler Visa sind ebenfalls geplant. Das Auswärtige Amt hat für das Projekt „Erfassung der Auslandsdeutschen und Reisenden für den Krisenfall“ (ELEFAND) bereits Mittel im Rahmen des OZG erhalten, hier steht vor allem die Verbindung mit dem nach dem OZG vorgesehenen Nutzerkonto im Fokus. Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 21. Welche Teilbereiche der Visavergabe werden von externen Dienstleistern bearbeitet? Welche externen Dienstleister sind jeweils beteiligt? Nach welchen Kriterien werden externe Dienstleister ausgewählt? Wie ist die Erfahrung mit der Auslagerung von Visabearbeitung an externe Dienstleister? Wie evaluiert die Bundesregierung die Zahlen der Terminwünsche und der Terminvergabe, die über externe Dienstleister eingehen? Externe Dienstleistungserbringer können mit folgenden Aufgaben betraut werden : der Erteilung allgemeiner Informationen zum Visaverfahren und zur Antragstellung , der Unterrichtung des Antragstellenden über beizubringende Unterlagen , der Erfassung von Daten und Entgegennahme der Anträge, den Einzug der Visumgebühr, Terminvereinbarungen und Entgegennahme von Reisedokumenten (Artikel 43 Absatz 6 des Visakodex). Ab dem Jahr 2020 soll die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern stufenweise auf die Verfahren zur Beantragung nationaler Visa ausgeweitet werden (§ 73c des Aufenthaltsgesetzes ). Die externen Dienstleistungserbringer werden nach Maßgabe des Visakodex auf der Grundlage von öffentlichen Ausschreibungen ausgewählt. Die Erfahrungen mit der Auslagerung der Annahme von Schengen-Visumanträgen sind positiv . Für die Antragstellenden bedeutet die Auslagerung eine Erhöhung des Serviceniveaus (z. B. im Hinblick auf leichtere geographische Erreichbarkeit, ggf. längere Öffnungszeiten der Visaannahmezentren oder längere telefonische Erreichbarkeit ). Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP vom auf Bundestagsdrucksache 19/9439 verwiesen . 22. Aus welchem Grund sieht die Bundesregierung davon ab, die Bearbeitungszeiten für alle Visaarten statistisch zu erfassen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/ 4963)? Wie evaluiert die Bundesregierung die Bearbeitungszeiten? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9439 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10949 23. Wie ist der Stand bei der geplanten Machbarkeitsstudie der EU-Kommission hinsichtlich einer Digitalisierung von Schengen-Visaverfahren, an der das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für Deutschland federführend beteiligt ist (Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages WD 3 - 3000 - 075/19)? Die von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie zur Machbarkeit und den Folgen der Digitalisierung des Schengen-Visumverfahrens für Kurzzeitaufenthalte baut auf Beratungen der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten während der estnischen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2017 auf. Die EU-Kommission bindet die Mitgliedstaaten in die Durchführung der Studie ein, unter anderem durch Fragebögen und Experten-Workshops. Die Beratungen haben im März dieses Jahres begonnen. Das BMI begleitet den Prozess in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 24. Wie plant die Bundesregierung, die Visadigitalisierung in ihre Fachkräftestrategie aufzunehmen? Die Bundesregierung hat unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine neue Fachkräftestrategie im Dialog mit den Sozialpartnern und Ländern erarbeitet und am 19. Dezember 2018 im Bundeskabinett beschlossen. Die Fachkräftestrategie konzentriert sich auf drei Bereiche: die inländischen , die europäischen sowie die internationalen Fachkräfte- und Beschäftigungspotenziale . Für jeden Bereich werden die wichtigsten Handlungsfelder und Maßnahmenpakete umrissen. Die konkrete Ausgestaltung dieser obliegt den jeweils federführenden Ressorts. Die Fachkräftestrategie ist somit als ein fortlaufender Prozess zu verstehen. Für den Bereich III – Internationale Fachkräftepotenziale – ist unter Punkt 3.5. eine Modernisierung der Verwaltungsverfahren im Hinblick auf Effizienz, Transparenz und Geschwindigkeit verankert. Dabei wird auf die Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten Bezug genommen , die das Bundeskabinett am 2. Oktober 2018 beschlossen hat und die unter Punkt 5. die Digitalisierung des Visumverfahrens ausdrücklich benennen. Eine weitergehende Spezifizierung der konkret erforderlichen Teilmaßnahmen ist in der Fachkräftestrategie nicht vorgesehen. 25. Wie plant die Bundesregierung, die Visadigitalisierung bei einer Implementierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes konkret umzusetzen? Die Digitalisierung des Visumverfahrens durch die Bundesregierung ist abhängig von der Bereitstellung der dafür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen . Die Bundesregierung strebt mittelfristig ein vollständig online-gestütztes Visumverfahren aller am Verfahren beteiligten Behörden an. Die Bundesregierung priorisiert derzeit die Möglichkeit der elektronischen Verlagerung von Visumanträgen zur Bearbeitung in das Inland sowie die Möglichkeit der digitalen Übermittlung antragsbegründender Unterlagen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333