Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10969 19. Wahlperiode 18.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/10335 – Körperliche Arbeit und Gesundheit in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Über psychische Belastungen bei der Arbeit wird in Deutschland viel gesprochen und das aus gutem Grund: Die Anzahl der Krankentage aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen hat sich zwischen 2007 und 2017 von knapp 48 auf 107 Millionen mehr als verdoppelt, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/8688 hervorgeht. Weniger beachtet wird stattdessen, dass viele Menschen in Deutschland täglich körperlich belastende Arbeit leisten. Die Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2018 spricht eine deutliche Sprache: körperliche Belastungen sind keineswegs aus der Arbeitswelt verschwunden. Nicht selten sind Beschäftigte dabei Belastungen ausgesetzt, die negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat festgestellt, dass die krankheitsbedingten Fehltage von Beschäftigten eng verknüpft mit deren beruflicher Tätigkeit sind (bit.do/impuls1512). Demnach sind Beschäftigte in Branchen mit körperlich belastender Arbeit häufiger krank als Beschäftigte in anderen Branchen . Eine besondere Bedeutung in diesem Zusammenhang haben Muskel-Skelett -Erkrankungen. Die BAuA weist darauf hin, dass sich arbeitsbedingte Muskel -Skelett-Erkrankungen häufig auf körperlich schwere Arbeit bzw. physische Fehlbeanspruchungen zurückführen lassen (https://t1p.de/jgse). Die Fragestellenden wollen wissen, wie es um negative Belastungen im Zusammenhang mit körperlicher Arbeit in Deutschland steht und befragen dazu die Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) in Millionen aufgrund von Erkrankung am Muskel-Skelett-System gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zum Jahr 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)? Im Jahr 2017 entfielen 150,4 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage auf Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes. Im Jahr 2016 gab es in dieser Diagnosegruppe absolut etwas mehr Arbeitsunfähigkeitstage (154,0 Millionen ). Im Jahr 2007 wurden für diese Diagnosegruppen absolut weniger Arbeitsunfähigkeitstage gezählt (103,6), ihr Anteil an allen Diagnosegruppen lag im Jahr 2007 mit 23,7 Prozent im Vergleich zum Jahr 2016 (22,8 Prozent) und zum Jahr 2017 (22,5 Prozent) allerdings am höchsten. Arbeitsunfähigkeitsdaten für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Differenzierungen nach Geschlecht, Alter und Bundesländern sind nicht möglich. Tabelle 1.1: Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes 2007, 2016 und 2017 Jahr Arbeitsunfähigkeitstage Millionen % 2007 103,6 23,7 2016 154,0 22,8 2017 150,4 22,5 Quelle: Tab. 10 aus SuGA 2007, Tab. 10 aus 2016, Tab. D 2 aus SuGA 2017; verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA 2. Wie viele durchschnittliche AU-Tage je 100 Versicherte in der Diagnosegruppe Erkrankungen am Muskel-Skelett-System gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zum Jahr 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren )? Durchschnittlich entfielen im Jahr 2015 von 2 276 AU-Tagen je 100 Versicherte 525 (23 Prozent) auf Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE). Bei Männern liegen die Werte für MSE etwas darüber, die AU-Tage insgesamt etwas darunter. Die Jüngeren (unter 45 Jahren) kommen auf weit geringere Werte (GESAMT 1 453; MSE 266; 18 Prozent), die Älteren (45 Jahre und älter) entsprechend auf deutlich höhere (GESAMT 3 393; MSE 880; 26 Prozent). Dabei fällt auf, dass die Altersunterschiede bezüglich des Anteils an MSE bei den Männern (Jüngere 21 Prozent ; Ältere 26 Prozent) geringer sind als bei den Frauen (Jüngere 15 Prozent; Ältere 25 Prozent). Die entsprechenden Daten des Jahres 2007 zeigen eine ähnliche Verteilung, wobei der Anteil der MSE am Gesamtgeschehen leicht höher liegt. Sowohl der Durchschnitt für AU-Tage je 100 Versicherte insgesamt als auch für MSE ist im Jahr 2015 gestiegen. Die niedrigeren Anteile von MSE bedeuten damit, dass der Anstieg etwas niedriger ausfällt als der Gesamtanstieg. Arbeitsunfähigkeitsdaten für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Differenzierungen nach Ländern sind nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10969 Aufgrund eines Wechsels der ausgewiesenen Kennzahlen auf „Tage je GKV-Mitgliedsjahr “ kann die Kennzahl „AU-Tage je 100 Versicherte“ nur bis zum Jahr 2015 ausgewertet werden, so dass hier abweichend zur Frage nur die Daten der Jahre 2007 und 2015 dargestellt werden. Tabelle 2.1: AU-Tage je 100 Versicherte für Muskel-Skelett-Erkrankungen und Gesamt 2015 2015 AU-Tage je 100 Versicherte Geschlecht / Alter MSE GESAMT MSE von GESAMT in % Männer unter 45 Jahre 289 1.377 21 Frauen unter 45 Jahre 237 1.552 15 Gesamt unter 45 Jahre 266 1.453 18 Männer 45 Jahre und älter 888 3.385 26 Frauen 45 Jahre und älter 865 3.397 25 Gesamt 45 Jahre und älter 880 3.393 26 Gesamt Männer 543 2.226 24 Gesamt Frauen 505 2.349 22 Gesamt / Gesamt 525 2.276 23 Quelle: SuGA 2015 Tabellen TD 1, 2, 15, 16; eigene Berechnungen; Anmerkung: Die Zahlen sind aus gerundeten Werten berechnet und enthalten somit deutliche Rundungsfehler Tabelle 2.2: AU-Tage je 100 Versicherte für Muskel-Skelett-Erkrankungen und Gesamt 2007 2007 AU-Tage je 100 Versicherte Geschlecht / Alter MSE GESAMT MSE von GESAMT in % Männer unter 45 Jahre 257 1.107 23 Frauen unter 45 Jahre 189 1.121 17 Gesamt unter 45 Jahre 229 1.120 20 Männer 45 Jahre und älter 663 2.282 29 Frauen 45 Jahre und älter 636 2.312 28 Gesamt 45 Jahre und älter 653 2.292 28 Gesamt Männer 397 1.520 26 Gesamt Frauen 342 1.530 22 Gesamt / Gesamt 375 1.530 24 Quelle: SuGA 2007 Tabellen TD 1, 2, 15, 16; eigene Berechnungen; Anmerkung: Die Zahlen sind aus gerundeten Werten berechnet und enthalten somit deutliche Rundungsfehler Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. In welchen Branchen war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2006, 2012 und 2018 die Anzahl der durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeitstage pro Beschäftigten am höchsten (bitte nach Branchen ausweisen und in Summe sowie nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)? Die durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeitstage je Arbeitnehmer/-in variieren in den einzelnen Jahren 2006, 2012 und 2017 über die einzelnen Wirtschaftszweige erheblich. Die höchste Anzahl an Arbeitsunfähigkeitstagen pro Beschäftigten findet sich im Jahr 2017 im produzierenden Gewerbe ohne Baugewerbe (20,6), im Baugewerbe (19,5) und im Bereich der öffentlichen und sonstigen Dienstleistung (19,4). Die entsprechenden Daten des Jahres 2012 zeigen eine vergleichbare Verteilung. Im Jahr 2006 gibt es die meisten Arbeitsunfähigkeitstage pro Beschäftigten im Bereich öffentliche und private Dienstleistungen (13,0), dicht gefolgt vom produzierenden Gewerbe ohne Baugewerbe (12,9) und vom Baugewerbe (12,8). Hierbei ist zu beachten, dass bei den Daten des Jahres 2006 eine andere Codierung der Wirtschaftszweige (WZ 93) zugrunde gelegt wurde als bei den Daten der Jahre 2012 und 2017 (WZ 08). Die Daten sind dadurch nur begrenzt vergleichbar. Im Zeitverlauf von 2006 über 2012 bis 2017 zeigt sich, dass die Anzahlen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Inland, der Arbeitsunfähigkeitstage pro Arbeitnehmer/-in und der Arbeitsunfähigkeitstage in Millionen sowohl in Summe als auch (von 2012 bis 2017) in den einzelnen Wirtschaftszweigen zugenommen haben. Arbeitsunfähigkeitsdaten für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor – ersatzweise wird hier das letzte vorliegende Jahr (2017) herangezogen. Differenzierungen nach Ländern und Geschlecht sind nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10969 Tabelle 3.1: Arbeitsunfähigkeitstage pro Beschäftigten 2006, 2012 und 2017 Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 Arbeitnehmer/ -innen im Inland Arbeitsunfähigkeitstage in Tausend Tage pro Ar-beitnehmer/-in Tage in Millionen 2006 Land-, Forstwirtschaft, Fischerei (A + B) 436 9,1 4,0 Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe (C - E) 7.490 12,9 96,9 Baugewerbe (F) 1.722 12,8 22,0 Handel, Gastgewerbe und Verkehr (G - I) 8.565 11,0 94,0 Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleister (J + K) 5.615 9,0 50,7 Öffentliche und private Dienstleistungen (L - Q) 10.868 13,0 141,1 Gesamt 34.696 11,6 402,5 2012 Land-, Forstwirtschaft, Fischerei (A) 331 9,9 3,3 Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe (B - E) 7.564 16,2 122,5 Baugewerbe (F) 1.974 14,8 29,2 Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation (G - J) 9.543 12,9 123,5 Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister , Grundstücks- und Wohnungswesen (K - N) 6.027 11,1 67,1 Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (O - U) 11.621 13,7 159,4 Gesamt 37.060 14,1 521,6 2017 Land-, Forstwirtschaft, Fischerei (A) 350 16,2 5,7 Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe (B - E) 7.936 20,6 163,2 Baugewerbe (F) 2.007 19,5 39,2 Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation (G - J) 10.204 18,1 184,5 Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister , Grundstücks- und Wohnungswesen (K - N) 6.654 14,6 97,2 Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (O - U) 12.824 19,4 248,4 Gesamt 39.975 16,7 668,6 Quelle: Tab. 9 und Tab. 11 aus SuGA 2006, Tab. 10 und 12 aus SuGA 2012, Tab. D 1 und D 3 aus 2017; verschiedene Krankenkassenverbände , eigene Berechnungen der BAuA Rundungsfehler 1) 2006 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93), NACE Rev. 1; 2012-2017 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 08 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche Diagnosen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2006, 2012, 2016, 2017 und 2018 am häufigsten Grund für Krankschreibungen (bitte nach Branchen sowie nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln )? Im Jahr 2017 entfielen insgesamt – anteilsmäßig an allen Diagnosegruppen – die meisten Arbeitsunfähigkeitstage auf „Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes“ (22,5 Prozent) und auf „Psychische und Verhaltensstörungen “ (16,0 Prozent). Für das Jahr 2016 zeigt sich eine vergleichbare Verteilung . Im Jahr 2012 folgte den „Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes“ (23,4 Prozent) mit 12,0 Prozent die Diagnosegruppe „Verletzungen , Vergiftungen und Unfälle“ und Krankheiten des Atmungssystems (11,8 Prozent ). Eine ähnliche Verteilung zeigt sich im Jahr 2006. Dabei fällt auf, dass Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes in den jeweiligen Jahren 2006 (23,7 Prozent), 2012 (23,4 Prozent ), 2016 (22,8 Prozent) und 2017 (22,5 Prozent) zwar durchweg den häufigsten Anteil an allen Diagnosegruppen belegen, diese Anteile an allen Diagnosegruppen im Zeitverlauf aber leicht sinken. Bei Betrachtung der Arbeitsunfähigkeitstage in den Wirtschaftszweigen zeigt sich, dass in allen betrachteten Jahren das Baugewerbe und das produzierende Gewerbe überdurchschnittlich viele Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von „Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes“ aufweisen. Für den Wirtschaftszweig Land-, Forstwirtschaft , Fischerei zeigen sich 2017 (25,7 Prozent) und 2016 (25,9 Prozent) ebenfalls vergleichsweise hohe relative Werte. Arbeitsunfähigkeitsdaten für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Differenzierungen nach Ländern und Geschlecht sind nicht möglich. Tabelle 4.1: Arbeitsunfähigkeitstage je Diagnosen nach Wirtschaftszweigen 2006, 2012, 2016 und 2017 Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage Millionen % 2006 Land-, Forstwirtschaft, Fischerei (A + B) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 0,2 5,2 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 0,3 7,6 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 0,4 9,8 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 0,2 6,1 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 1,0 24,5 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 0,9 21,7 alle anderen Übrige Krankheiten 1,0 25,1 I - XXI Alle Diagnosegruppen 4,0 100,0 Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe (C - E) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 6,6 6,8 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 6,9 7,2 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 11,8 12,2 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 6,2 6,4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10969 Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage Millionen % M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 25,6 26,5 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 15,1 15,6 alle anderen Übrige Krankheiten 24,6 25,4 I - XXI Alle Diagnosegruppen 96,9 100,0 Baugewerbe (F) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 1,0 4,3 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 1,5 6,6 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 2,1 9,4 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 1,3 5,8 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 6,4 29,0 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 5,2 23,7 alle anderen Übrige Krankheiten 4,6 21,1 I - XXI Alle Diagnosegruppen 22,0 100,0 Handel, Gastgewerbe und Verkehr (G - I) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 7,6 8,1 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 6,3 6,7 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 11,4 12,1 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 6,1 6,5 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 22,6 24,1 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 14,2 15,1 alle anderen Übrige Krankheiten 25,8 27,5 I - XXI Alle Diagnosegruppen 94,0 100,0 Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleister (J + K) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 4,7 9,3 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 2,9 5,7 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 7,4 14,5 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 3,5 6,8 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 11,4 22,4 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 6,8 13,4 alle anderen Übrige Krankheiten 14,2 27,9 I - XXI Alle Diagnosegruppen 50,7 100,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage Millionen % Öffentliche und private Dienstleistungen (L - Q) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 15,2 10,8 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 8,4 5,9 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 19,4 13,7 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 8,7 6,2 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 32,2 22,8 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 15,6 11,0 alle anderen Übrige Krankheiten 41,7 29,5 I - XXI Alle Diagnosegruppen 141,1 100,0 Gesamt F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 42,6 10,6 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 25,4 6,3 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 50,6 12,6 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 25,9 6,5 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 95,2 23,7 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 53,6 13,4 alle anderen Übrige Krankheiten 108,1 26,9 I - XXI Alle Diagnosegruppen 401,4 100,0 2012 Land-, Forstwirtschaft, Fischerei (A) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 0,2 6,2 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 0,3 8,8 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 0,3 8,3 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 0,2 5,1 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 0,8 23,1 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 0,6 17,9 alle anderen Übrige Krankheiten 1,0 30,7 I - XXI Alle Diagnosegruppen 3,3 100,0 Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe (B - E) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 11,3 9,2 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 8,8 7,2 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 14,2 11,6 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 6,7 5,4 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 31,6 25,8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10969 Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage Millionen % S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 15,5 12,7 alle anderen Übrige Krankheiten 34,5 28,1 I - XXI Alle Diagnosegruppen 122,5 100,0 Baugewerbe (F) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 1,8 6,1 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 2,2 7,4 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 2,6 8,8 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 1,5 5,1 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 7,9 27,0 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 5,7 19,5 alle anderen Übrige Krankheiten 7,6 26,1 I - XXI Alle Diagnosegruppen 29,2 100,0 Handel, Verkehr, Gastgewerbe , Information und Kommunikation (G - J) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 14,4 11,6 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 8,2 6,6 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 14,2 11,5 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 6,7 5,4 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 28,3 22,9 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 15,0 12,2 alle anderen Übrige Krankheiten 36,9 29,8 I - XXI Alle Diagnosegruppen 123,5 100,0 Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen (K - N) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 10,4 15,4 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 3,6 5,4 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 10,2 15,2 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 3,7 5,4 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 11,9 17,8 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 6,2 9,2 alle anderen Übrige Krankheiten 21,2 31,6 I - XXI Alle Diagnosegruppen 67,1 100,0 F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 21,9 13,8 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 9,2 5,8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage Millionen % Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (O - U) J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 20,3 12,7 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 8,3 5,2 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 34,5 21,7 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 15,9 10,0 alle anderen Übrige Krankheiten 49,3 30,9 I - XXI Alle Diagnosegruppen 159,4 100,0 Gesamt F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 59,5 11,4 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 33,9 6,5 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 61,8 11,8 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 27,8 5,3 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 122,1 23,4 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 62,6 12,0 alle anderen Übrige Krankheiten 153,9 29,5 I - XXI Alle Diagnosegruppen 521,6 100,0 2016 Land-, Forstwirtschaft, Fischerei (A) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 0,4 7,6 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 0,4 7,5 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 0,6 10,1 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 0,3 5,2 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 1,5 25,9 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 1,0 17,8 alle anderen Übrige Krankheiten 1,5 25,8 I - XXI Alle Diagnosegruppen 5,6 100,0 Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe (B - E) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 16,8 10,4 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 9,9 6,2 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 21,5 13,4 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 8,8 5,5 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 43,2 26,9 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 19,6 12,2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10969 Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage Millionen % alle anderen Übrige Krankheiten 40,9 25,5 I - XXI Alle Diagnosegruppen 160,6 100,0 Baugewerbe (F) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 2,7 6,9 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 2,5 6,4 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 4,1 10,4 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 2,1 5,3 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 11,2 28,7 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 7,3 18,6 alle anderen Übrige Krankheiten 9,2 23,5 I - XXI Alle Diagnosegruppen 38,9 100,0 Handel, Verkehr, Gastgewerbe , Information und Kommunikation (G - J) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 23,6 12,9 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 10,5 5,8 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 23,8 13,1 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 9,9 5,4 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 43,8 24,1 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 21,2 11,6 alle anderen Übrige Krankheiten 49,3 27,1 I - XXI Alle Diagnosegruppen 182,0 100,0 Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen (K - N) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 15,3 16,3 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 4,4 4,7 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 16,4 17,4 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 5,1 5,4 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes 17,0 18,1 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 8,6 9,1 alle anderen Übrige Krankheiten 27,1 28,9 I - XXI Alle Diagnosegruppen 93,9 100,0 Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (O - U) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 35,4 14,8 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 12,0 5,0 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 35,1 14,7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage Millionen % K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 12,5 5,3 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 53,1 22,3 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 23,3 9,8 alle anderen Übrige Krankheiten 67,0 28,1 I - XXI Alle Diagnosegruppen 238,4 100,0 Gesamt F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 109,2 16,2 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 35,4 5,2 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 91,2 13,5 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 35,1 5,2 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 154,0 22,8 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 69,8 10,3 alle anderen Übrige Krankheiten 179,8 26,7 I - XXI Alle Diagnosegruppen 674,5 100,0 2017 Land-, Forstwirtschaft, Fischerei (A) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 0,4 7,6 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 0,4 7,0 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 0,6 10,3 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 0,3 5,2 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 1,5 25,7 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 1,0 17,8 alle anderen Übrige Krankheiten 1,5 26,5 I - XXI Alle Diagnosegruppen 5,7 100,0 Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe (B - E) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 17,3 10,6 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 9,8 6,0 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 22,3 13,7 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 8,5 5,2 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 43,2 26,4 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 20,1 12,3 alle anderen Übrige Krankheiten 42,0 25,8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/10969 Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage Millionen % I - XXI Alle Diagnosegruppen 163,2 100,0 Baugewerbe (F) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 2,7 6,8 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 2,4 6,2 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 4,1 10,5 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 2,0 5,1 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 11,2 28,6 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 7,3 18,7 alle anderen Übrige Krankheiten 9,4 24,1 I - XXI Alle Diagnosegruppen 39,2 100,0 Handel, Verkehr, Gastgewerbe , Information und Kommunikation (G - J) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 24,2 13,1 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 10,3 5,6 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 24,4 13,2 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 9,6 5,2 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 43,8 23,7 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 21,4 11,6 alle anderen Übrige Krankheiten 50,8 27,5 I - XXI Alle Diagnosegruppen 184,5 100,0 Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen (K - N) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 16,4 16,8 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 4,6 4,7 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 17,0 17,5 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 5,0 5,1 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 17,3 17,8 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 9,0 9,3 alle anderen Übrige Krankheiten 27,9 28,7 I - XXI Alle Diagnosegruppen 97,2 100,0 Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (O - U) F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 37,2 15,0 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 12,0 4,8 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 36,9 14,9 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 12,4 5,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Wirtschaftszweige (Code)1 ICD 10 Diagnosegruppe Arbeitsunfähigkeits-tage Millionen % M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 54,8 22,1 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 24,5 9,9 alle anderen Übrige Krankheiten 70,6 28,4 I - XXI Alle Diagnosegruppen 248,4 100,0 Gesamt F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 107,0 16,0 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 34,1 5,1 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 92,9 13,9 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 33,4 5,0 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 150,4 22,5 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 70,2 10,5 alle anderen Übrige Krankheiten 180,5 27,0 I - XXI Alle Diagnosegruppen 668,6 100,0 Quelle: TK 4-9 und Tab. 10 aus SuGA 2006, TK 4-9 und Tab. 11 aus SuGA 2012, TK 4-9 und Tab. 10 aus 2016, TK 4-9 und Tab. D 2 aus 2017; verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA Rundungsfehler 1) 2006 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ93), NACE Rev. 1; 2012-2017 Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 08) 5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Beschäftigten , die schwere Körperarbeit (Ganzkörperarbeit), sehr schwere Körperarbeiten oder mittelschwere Körperarbeit leisten (bitte in Summe und nach prozentualem Anteil an allen Beschäftigten, nach Arten der Schwere sowie nach Bundesländern, Branchen, Alter und Geschlecht ausweisen)? Die BAuA verfügt nicht über direkte Angaben zur Anzahl der Beschäftigten, die schwere Körperarbeit (Ganzkörperarbeit), sehr schwere Körperarbeiten oder mittelschwere Körperarbeit leisten. In der BiBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung (www.baua.de/DE/Themen/Arbeitswelt-und-Arbeitsschutz-im-Wandel/ Arbeitsweltberichterstattung/Arbeitsbedingungen/Arbeitsbedingungen_node.html) und ähnlich in der Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS, www.eurofound.europa.eu/de/surveys/european-working-conditions-surveys) wird nur erfasst, ob und wie häufig Beschäftigte bestimmte berufliche Anforderungen ausführen, die mit körperlich schwerer Arbeit einhergehen können. Die Anforderungen sind zum Beispiel das Heben und Tragen von schweren Lasten, das Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen (kniend, vorgebeugt, Überkopfarbeit ), manuelle repetitive Tätigkeiten und Stehen. Zu den entsprechenden Statistiken siehe die Antworten zu den Fragen 8 bis 11. Ein Rückschluss auf die Häufigkeit von schwerer Körperarbeit ist über diese Angaben indirekt möglich. Demgegenüber wurde die Prävalenz arbeitsbezogener körperlicher Aktivität auf Basis von Selbstangaben durch das Robert-Koch-Institut (RKI) in der Studie GEDA 2014/2015-EHIS geschätzt. Die Ergebnisse zeigen, dass 47,5 Prozent der Frauen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/10969 und 47,2 Prozent der Männer während der Arbeit vorwiegend sitzen oder stehen. Der Anteil derjenigen, die vorwiegend schwere körperliche Arbeit verrichten, ist bei Männern mit 14,8 Prozent deutlich höher als bei Frauen mit 3,2 Prozent. Tabelle 5.1 und Tabelle 5.2 sind Auszüge aus der Publikation des RKI und zeigen für Männer und Frauen die Prävalenz körperlich beanspruchender Tätigkeiten stratifiziert nach Alter und Bildungsgruppe. Tabelle 5.1: Verteilung körperlich beanspruchender Tätigkeiten nach Alter und Bildungsgruppe für Frauen Quelle: Robert-Koch-Institut, GEDA 2014/2015-EHIS (Tabellenauszug entnommen aus Finger et al., 2017) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 5.2: Verteilung körperlich beanspruchender Tätigkeiten nach Alter und Bildungsgruppe für Männer Quelle: Robert-Koch-Institut, GEDA 2014/2015-EHIS (Tabellenauszug entnommen aus Finger et al., 2017) 6. Welche internationalen und europäischen Normen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um die schwere körperlicher Arbeit zu definieren, und inwiefern finden diese in Deutschland Anwendung? Der Begriff „schwere körperliche Arbeit“ ist vorrangig arbeitsphysiologisch definiert . Er bezeichnet eine Arbeit, die den gleichzeitigen Einsatz großer Muskelgruppen erfordert. Zur körperlichen Schwerarbeit gehören Tätigkeiten, die mit hohen körperlichen Anstrengungen einhergehen. Ein typisches Beispiel ist das Heben und Tragen schwerer Lasten. Körperliche Schwerarbeit ist intensive körperliche Aktivität, die mit hohem Energieumsatz bzw. hoher Sauerstoffaufnahme verbunden ist. Entsprechend wird anhand des Arbeitsenergieumsatzes seit langem unverändert zwischen leichter, mittelschwerer, schwerer und sehr schwerer (körperlicher) Arbeit unterschieden. Es besteht Konsens darüber, dass energetische Anforderungen bei schwerer körperlicher Arbeit zur Ermüdung führen und durch entsprechende Erholungsphasen ausgeglichen werden muss. Schwere körperliche Arbeit ist in der Regel mit hohen biomechanischen Beanspruchungen des Muskel-Skelett-Systems verbunden. Dies führt häufig zu degenerativen Veränderungen im Bereich des Muskel-Skelett-Systems, also zu Abnutzungserscheinungen . Gemeint sind hier z. B. die Kompressionsbelastungen der (lumbalen) Wirbelsäule bzw. die Belastung der Hüft- und Kniegelenke beim Heben und Tragen von schweren Lasten oder beim vorgebeugten Arbeiten die Belastungen der Strukturen des Kniegelenkes bei knienden Tätigkeiten. Im Bereich der oberen Extremitäten (Arme, Ellenbogen, Hände, Handgelenke) sind die biomechanischen Beanspruchungen der Sehnen, Sehnenscheiden, Sehnenansätze bzw. der Nerven im Karpaltunnel im Zusammenhang mit hoch repetitiven kraftvollen manuellen Arbeitsprozessen bekannt. Die Ursache-Wirkungsbeziehungen zwischen den unterschiedlichen Formen der hohen biomechanischen Belastungen bei körperlich schwerer Arbeit und dem Auftreten verschiedener degenerativer Veränderungen /Erkrankungen im Bereich des Muskel-Skelett-Systems sind seit vielen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/10969 Jahren bekannt, beschrieben und auch durch neuere Arbeiten bestätigt. Zu beachten ist, dass die Belastungen durch die verschiedenen Formen körperlich schwerer Arbeit durch psychosoziale Aspekte der Arbeit modifiziert werden können. Internationale, europäische oder nationale Normen, die schwere körperliche Arbeit im Sinne der hohen energetischen Anforderung direkt adressieren, sind nicht bekannt. Es existiert dagegen eine Reihe von Normen, die die Risikobewertung und die Gestaltung einzelner Belastungsformen schwerer körperlicher Arbeit betreffen , wie z. B. dem Heben und Tragen von Lasten. Entsprechend findet dies auch Berücksichtigung in der Gesetzgebung in der Europäischen Union und in Deutschland. Sowohl auf internationaler als auch auf europäischer und nationaler Ebene existiert eine Vielzahl von normativen Dokumenten (Normen, Richtlinien, Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften), die direkt oder indirekt die Prävention von arbeitsbezogenen Muskel-Skelett-Erkrankungen zum Ziel haben. Übereinkommen der ILO C127 Höchstzulässige Traglast (28. Juni 1967) C148 Arbeitsumfeld (Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen) (20. Juni 1977) C155 Arbeitsschutz (22. Juni 1981) C167 Arbeitsschutz im Bauwesen (20. Juni 1988) C184 Arbeitsschutz in der Landwirtschaft (21. Mai 2001) Europäische Richtlinien Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (Erste Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) Richtlinie 89/656/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Dritte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) Richtlinie 90/269/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt (Vierte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) (16. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) – Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) Text von Bedeutung für den EWR Internationale und nationale Normen und Standards zur ergonomischen Gestaltung und Bewertung körperlicher Arbeit ISO 11228-1: Ergonomics – Manual Handling – Part 1: Lifting and Carrying (2003) ISO/DIS 11228-2: Ergonomics – Manual Handling – Part 2: Pushing and Pulling (2005); ISO 11228-3: Ergonomics – Manual Handling – Part 3: Handling of low loads at high frequency ISO 11226: Ergonomics – Evaluation of working posture (2000). EN 614: Sicherheit von Maschinen – Ergonomische Gestaltungsgrundsätze EN 614-1: Sicherheit von Maschinen – Ergonomische Gestaltungsgrundsätze. Begriffe und allgemeine Leitsätze EN 614-2: Sicherheit von Maschinen – Ergonomische Gestaltungsgrundsätze. Wechselwirkung zwischen der Gestaltung von Maschinen und den Arbeitsaufgaben EN 1005: Sicherheit von Maschinen. Menschliche körperliche Leistung prEN 13921: Persönliche Schutzausrüstung – Ergonomische Grundsätze EN ISO 12100: Sicherheit von Maschinen. Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze EN ISO 12100-1: Sicherheit von Maschinen. Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze . Grundsätzliche Terminologie, Methodologie EN ISO 12100-2: Sicherheit von Maschinen. Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze . Technische Leitsätze DIN EN 1005-1/A1 2008-04 Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche Leistung – Teil 1: Begriffe; Englische Fassung prEN 1005-1:2001/ prA1:2008 DIN EN 1005-1 2002-02 Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung – Teil 1: Begriffe; Deutsche Fassung EN 1005-1:2001 DIN EN 1005-2/A1 2008-04 Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche Leistung – Teil 2: Manuelle Handhabung von Gegenständen in Verbindung mit Maschinen und Maschinenteilen; Englische Fassung EN 1005- 2:2003/prA1:2008 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/10969 DIN EN 1005-2 2003-09 Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche Leistung – Teil 2: Manuelle Handhabung von Gegenständen in Verbindung mit Maschinen und Maschinenteilen; Deutsche Fassung EN 1005-2:2003 DIN EN 1005-3/A1 2008-04 Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche Leistung – Teil 3: Empfohlene Kraftgrenzen bei Maschinenbetätigung; Englische Fassung EN 1005:2002/prA1:2008 DIN EN 1005-3 2002-05 Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche Leistung – Teil 3: Empfohlene Kraftgrenzen bei Maschinenbetätigung; Deutsche Fassung EN 1005-3:2002 DIN EN 1005-4/A1 2008-04 Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche Leistung – Teil 4: Bewertung von Körperhaltungen und Bewegungen bei der Arbeit an Maschinen; Englische Fassung EN 1005-4:2005/prA1:2008 DIN EN 1005-4 2005-08 Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche Leistung – Teil 4: Bewertung von Körperhaltungen und Bewegungen bei der Arbeit an Maschinen; Deutsche Fassung EN 1005-4:2005 DIN EN 1005-5 2007-05 Sicherheit von Maschinen – Menschliche körperliche Leistung – Teil 5: Risikobeurteilung für kurzzyklische Tätigkeiten bei hohen Handhabungsfrequenzen; Deutsche Fassung EN 1005-5:2007 Die Gestaltung und Reduktion der verschiedenen Aspekte körperlich schwerer Arbeiten findet in Deutschland in einer ganzen Reihe von Gesetzen und Regelungen Berücksichtigung. Zu nennen sind hier: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Lastenhandhabungsverordnung (LastHandhabV) Arbeitszeitverordnung (AZV) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) Mutterschutzgesetz (MuSchG) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG) Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) Arbeitsmedizinische Regel 13.2 „Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System “) Die Unfallversicherungsträger haben diese Vorgaben in untergesetzlichen Regeln zusammengefasst. Zu nennen sind hier vorrangig folgende Schriften der Unfallversicherungsträger : DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ DGUV Information 208-033 (alt 7011) „Belastungen für Rücken und Gelenke – was geht mich das an?“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode DGUV Information 240-460 (alt 504-46) „Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 „Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen“ 7. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung schwere körperliche Arbeit bei den Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt? Im ArbSchG wird „körperlich schwere Arbeit“ nicht direkt adressiert. In § 5 Absatz 3 ArbSchG aber auf wesentliche Gefährdungen hingewiesen, die in der Regel mit körperlich schwerer Arbeit verbunden sind. Dies betrifft die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte (Nummer 1) und des Arbeitsplatzes, das Vorliegen physikalischer Einwirkungen (Nummer 2), die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit (Nummer 3), die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren , Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken (Nummer 4) und die unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten (Nummer 5). Wie oben bereits erwähnt wird die Wirkung körperlich schwerer Arbeit auch durch psychische Belastungen bei der Arbeit modifiziert. Auf diesen Aspekt wird in § 5 Absatz 3 Nummer 6 ArbSchG hingewiesen. Die Gefährdungsbeurteilung einzelner Aspekte körperlich schwerer Arbeit wird in spezifischen Rechtsnormen (LastHandhabV, LärmVibrationsArbSchV) direkt angesprochen. Die ergonomische Gestaltung und die damit verbundene Bewertung der arbeitsplatzbezogenen Risiken ist im erweiterten Sinne Grundlage einer ganzen Reihe von Rechtsnormen (siehe Antwort zu Frage 6). Dementsprechend sind hohe physische Anforderungen seit Jahren grundlegender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Der Bund hat hierfür Screeningtools für den praktischen Einsatz in den Unternehmen zur Verfügung gestellt (Leitmerkmalmethoden, www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Physische-Belastung/ Leitmerkmalmethode/Leitmerkmalmethode_node.html). Mit diesen Methoden werden Unternehmen in der Bewertung von Tätigkeiten unterstützt, die das Heben und Tragen von Lasten, das Ziehen und Schieben von Lasten sowie manuelle (repetitive) Arbeitsprozesse beinhalten. Diese Screeningtools wurden im Projekt MEGAPHYS (www.baua.de/DE/Aufgaben/Forschung/Forschungsprojekte/ f2333.html) (Ditchen und Brandstädt 2015) überarbeitet und validiert und um neue Tools für die Bewertung von ungünstigen Körperhaltungen, hohen Körperkräften und Körperfortbewegung ergänzt. Diese neuen und validierten Screeningtools zur Gefährdungsbeurteilung verschiedener Formen körperlicher Arbeit werden in diesem Jahr publiziert und zur Anwendung freigegeben. Der Bund arbeitet in diesem Punkt eng mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (DGUV) zusammen. Die Unterstützung der Betriebe in der Gefährdungsbeurteilung beim Vorliegen hoher physischer Anforderungen war und ist außerdem Ziel der Arbeitsprogramme der ersten und zweiten Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA, www.gda-portal.de/DE/Home/Home_node.html) bis 2018. Die Reduktion von Belastungen für das Muskel-Skelett-System ist auch als Ziel für die nächste Periode der GDA 2019-2023 bestätigt. Die Konzeption der neuen GDA-Periode wird gegenwärtig ausgearbeitet und abgestimmt. Für die quantitative Beantwortung dieser Frage wurde in erster Linie die GDA- Betriebsbefragung 2015 herangezogen, in der zwölf Branchengruppen enthalten sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/10969 Zusammenfassung der Branchen zu zwölf Branchengruppen GDA-Betriebsbefragung 2011 und 2015 Branchengruppe Kurzbeschreibung der Branchengruppe und Listung der in der Branchengruppe enthaltenen Branchen nach NACE bzw. WZ2008 I Nahrungsmittelerzeugung A (01 - 03) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei C (10 – 12) Nahrungs- und Genussmittel II Bau, Energie, Abfall B (05 -09) Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden D (35) Energieversorgung E (36 – 39) Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen F (41 – 43) Baugewerbe III Produktionsgüter C (19 – 22) Chemie C (23 – 24) Metallerzeugung IV Investitions- und Gebrauchsgüter C (25, 26, 27, 31) Metall-, Elektro- und Holzindustrie C (28 – 30) Maschinen- und Fahrzeugbau C (32) sonstiges verarbeitendes Gewerbe C (33) Reparatur, Instandhaltung V Verbrauchsgüterproduktion, Kfz-Reparatur und Großhandel C (13 – 18) Verbrauchsgüterherstellung G (45) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz G (46) Großhandel VI Verkehr und Lagerei H (49 -53) VII Einzelhandel und Gastgewerbe G (47) Einzelhandel I (55 – 56) Gastgewerbe VIII Kommunikations-, Finanz- und sonstige Dienstleistungen J (58 -63) Information und Kommunikation K (64 – 66) Finanz- und Versicherungsdienstleistungen R (90 -93) Kunst, Unterhaltung und Erholung S (94 -96) Erbringung von sonstigen Dienstleistungen IX Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen L (68) Grundstücks- und Wohnungswesen M (69 -75) Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen nur 2011: N (77-82): Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen X Erziehung und Unterricht P (85) XI Gesundheits- und Sozialwesen Q (86 -88) XII Öffentliche Verwaltung O (84) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Über die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie durchgeführten repräsentativen Betriebsbefragungen liegen Informationen über die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Berücksichtigung schwerer körperlicher Belastungen für das Jahr 2015 vor. In den Jahren 2011 und 2015 wurden alle Betriebe gefragt, ob an ihren Arbeitsplätzen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden. Im Jahr 2015 wurden nur Betriebe, die dies bejaht haben danach gefragt, welche der folgenden Gefährdungsarten (sechs Gefährdungsarten darunter schwere körperliche Belastungen) sie bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt haben. Im Jahr 2011 wurden die Betriebe nicht im Zusammenhang mit der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zu schweren körperlichen Belastungen befragt. Alle Betriebe wurden im Jahr 2011 unabhängig der Häufigkeit möglicher Belastungen und Gefährdungen in ihrem Betrieb befragt . Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung schwerer körperliche Belastungen nach Branchengruppen in % Gesamt n = 6500 I n = 263 II n = 763 III n = 73 IV n = 336 V n = 609 VI n = 259 VII n = 1251 VIII n = 839 IX n = 1158 X n = 187 XI n = 676 XII n = 85 Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung (GB) (Basis alle Betriebe) 52 50 63 77 74 56 67 50 37 39 63 58 84 Betriebe mit GB schwere körperliche Belastungen (Basis alle Betriebe) 35 38 55 73 58 44 53 31 15 22 26 36 62 GDA-Betriebsbefragung 2015 – betriebsproportionale Gewichtung 8. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten , die der körperlichen Anforderung „Arbeiten im Stehen“ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren im Vergleich zu allen Beschäftigten (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit : Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? Vorbemerkung der Bundesregierung zu Frage 8 bis 11 Für die folgenden Fragen wurden die Daten der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2006, 2012 und 2018 ausgewertet. Diese Befragung liefert Daten von ca. 20 000 Erwerbstätigen (2006: 20 000, 2012: 20 036, 2018: 20 012) zu verschiedenen relevanten Aspekten der Arbeitswelt, u. a. zu körperlichen Arbeitsbedingungen . In den aufgeführten Tabellen wird jeweils in Prozent angegeben, wie viele der Befragten angegeben haben, „häufig“ von einer spezifischen körperlichen Arbeitsbedingung betroffen zu sein. Die Angaben erfolgen differenziert nach Ländern, Branchen sowie nach Geschlecht und Wochenarbeitszeit (Teil-/Vollzeit). Bei den Auswertungen nach Ländern ist für die Interpretation der Ergebnisse die unterschiedliche Branchenverteilung der jeweiligen Bundesländer zu berücksichtigen. Auswertungen der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung zeigen, dass 2018 insgesamt 53,5 Prozent der Befragten häufig im Stehen gearbeitet haben. Ähnliche Angaben zeigen sich für das Jahr 2012 (54,4 Prozent) und das Jahr 2006 (56,4 Prozent; siehe Tabelle 8.1). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/10969 Tab. 8.1: Häufig Arbeit im Stehen nach Bundesländern (%) Bundesland des Wohnortes Häufig Arbeit im Stehen 2018 2012 2006 Baden-Württemberg 52,2 53,4 55,6 Bayern 55,3 56,2 57,4 Berlin 42,7 46,7 57,3 Brandenburg 56,7 61,1 58,7 Bremen 50,3 62,4 53,6 Hamburg 43,5 41,3 47,9 Hessen 47,0 48,6 51,4 Mecklenburg-Vorpommern 61,1 64,7 60,8 Niedersachsen 56,0 54,6 58,4 Nordrhein-Westfalen 52,5 53,2 54,0 Rheinland-Pfalz 53,7 55,7 55,7 Saarland 53,9 53,7 58,1 Sachsen 58,6 58,8 61,0 Sachsen-Anhalt 63,2 59,4 61,7 Schleswig-Holstein 59,9 54,9 55,9 Thüringen 56,7 61,1 66,7 Gesamt 53,5 54,4 56,4 Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006 Die Auswertungen in Tabelle 8.1 zeigen, dass im Jahr 2018 in Sachsen-Anhalt (63,2 Prozent) die meisten Erwerbstätigen angegeben haben, häufig im Stehen zu arbeiten, während in Berlin (42,7 Prozent) am seltensten von allen Ländern davon berichtet wurde. Dieses Bild verändert sich jedoch über die verschiedenen Erhebungszeitpunkte . Beispielsweise berichteten im Jahr 2006 in Thüringen die meisten Beschäftigten häufig im Stehen zu arbeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tab. 8.2: Häufig Arbeit im Stehen nach Wirtschaftszweigen (%) Wirtschaftszweig. A-Q (WZ 2003)1 Häufig Arbeit im Stehen 2018 2012 2006 A Land- und Forstwirtschaft 81,5 79,6 77,5 D Verarbeitendes Gewerbe 55,3 58,5 59,0 E Energie -und Wasserversorgung 34,8 31,1 44,3 F Baugewerbe 75,5 71,3 74,9 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 67,3 68,1 69,7 H Gastgewerbe 90,9 90,4 90,4 I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 36,5 36,2 39,0 J Kredit und Versicherungsgewerbe 12,6 10,3 11,5 K Immobilien, Vermietung, DL hptsl. für Unternehmen 28,1 25,0 26,3 L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 23,8 26,7 31,1 M Erziehung und Unterricht 65,1 70,5 76,7 N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 68,4 64,7 69,0 O Erbringung von sonstigen öffentlichen und privaten Dienstleistungen 50,3 50,6 53,0 Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006, 1 C, B, P und Q entfallen aufgrund zu kleiner Fallzahlen Über alle Erhebungszeitpunkte hinweg verdeutlichen die Zahlen in Tabelle 8.2, dass im Gastgewerbe, in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Baugewerbe das häufige Arbeiten im Stehen am stärksten verbreitet ist. Im Kredit und Versicherungsgewerbe sind die Erwerbstätigen am seltensten von dieser körperlichen Arbeitsbedingung betroffen. Tab. 8.3: Häufig Arbeit im Stehen nach Geschlecht und Wochenarbeitszeit (Teilzeit/Vollzeit) (%) Teilzeit unter 35 Stunden / Vollzeit Häufig Arbeiten im Stehen Männer Frauen Gesamt 2018 2012 2006 2018 2012 2006 2018 2012 2006 Teilzeit 54,3 52,4 55,4 54,4 57,2 58,4 54,4 56,4 57,9 Vollzeit 55,2 56,4 57,7 49,2 48,6 52,1 53,1 53,8 55,9 Gesamt 55,1 56,1 57,5 51,5 52,4 55,1 53,5 54,4 56,4 Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006 Männer in Vollzeit berichten im Jahr 2018 mit 55,2 Prozent am häufigsten vom Arbeiten im Stehen, am seltensten Arbeiten Frauen in Vollzeit häufig im Stehen (49,2 Prozent). In den Jahren 2012 und 2006 gaben Frauen in Teilzeit dies noch am häufigsten an (siehe Tabelle 8.3). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/10969 9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten , die der körperlichen Anforderung „schwer Heben und Tragen“ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren im Vergleich zu allen Beschäftigten (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit : Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? 22,6 Prozent der Befragten berichteten für das Jahr 2018, dass sie häufig bei der Arbeit schwere Lasten heben oder tragen mussten, im Jahr 2012 waren es 22,3 Prozent und im Jahr 2006 22,8 Prozent (siehe Tabelle 9.1). Tab. 9.1: Häufig Heben, Tragen schwerer Lasten nach Bundesländern (%) Bundesland des Wohnortes Häufig Heben, Tragen schwerer Lasten 2018 2012 2006 Baden-Württemberg 20,5 21,8 21,6 Bayern 23,3 21,1 22,8 Berlin 17,9 18,2 20,9 Brandenburg 22,0 27,6 24,9 Bremen * * * Hamburg 14,0 20,8 18,7 Hessen 21,8 21,7 21,6 Mecklenburg-Vorpommern 31,9 30,4 23,6 Niedersachsen 22,6 20,7 21,0 Nordrhein-Westfalen 22,4 21,9 22,4 Rheinland-Pfalz 21,4 24,1 21,3 Saarland * 20,1 24,7 Sachsen 26,9 27,1 26,7 Sachsen-Anhalt 28,2 29,3 30,8 Schleswig-Holstein 26,8 21,6 23,5 Thüringen 27,3 23,8 27,5 Gesamt 22,6 22,3 22,8 Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006, * Fallzahlen <50 Im Jahr 2018 waren Erwerbstätige in Mecklenburg-Vorpommern am stärksten durch häufiges Heben oder Tragen betroffen (31,9 Prozent). Hamburger berichten dahingegen am seltensten von dieser körperlichen Arbeitsbedingung (14,0 Prozent), gefolgt von Berlinern (17,9 Prozent; siehe Tabelle 9.1). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tab. 9.2: Häufig Heben, Tragen schwerer Lasten nach Wirtschaftszweigen (%) Wirtschaftszweig. A-Q (WZ 2003)1 Häufig Heben, Tragen schwerer Lasten 2018 2012 2006 A Land- und Forstwirtschaft 53,8 52,0 48,0 D Verarbeitendes Gewerbe 21,7 21,3 21,9 E Energie -und Wasserversorgung * * * F Baugewerbe 54,2 49,2 54,0 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 27,4 26,9 28,9 H Gastgewerbe 31,9 28,9 25,9 I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 23,7 23,2 23,6 J Kredit und Versicherungsgewerbe * * * K Immobilien, Vermietung, DL hptsl. für Unternehmen 6,3 5,5 7,4 L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 8,0 8,3 8,9 M Erziehung und Unterricht 9,4 12,4 10,6 N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 34,3 34,0 35,0 O Erbringung von sonstigen öffentlichen und privaten Dienstleistungen 19,5 18,5 16,4 Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006, 1 C, B, P und Q entfallen aufgrund zu kleiner Fallzahlen, * Fallzahlen <50 Das Baugewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft sind in allen drei Erhebungen um die 50 Prozent am stärksten durch das häufige Heben/Tragen von schweren Lasten geprägt. Die Wirtschaftszweige „Immobilien, Vermietung, Dienstleistung hauptsächlich für Unternehmen“ sowie „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung , Sozialversicherung“ weisen nur einen kleinen Anteil von Beschäftigten mit dieser körperlichen Arbeitsbedingung auf (2018: 6,3 Prozent bzw. 8 Prozent; siehe Tabelle 9.2). Tab. 9.3: Häufig Heben, Tragen schwerer Lasten nach Geschlecht und Wochenarbeitszeit (Teilzeit/Vollzeit) (%) Teilzeit unter 35 Stunden / Vollzeit Häufig Heben, Tragen schwerer Lasten Männer Frauen Gesamt 2018 2012 2006 2018 2012 2006 2018 2012 2006 Teilzeit 18,5 14,3 21,1 18,4 20,2 18,1 18,4 19,2 18,6 Vollzeit 25,8 24,1 25,5 20,8 21,8 21,3 24,1 23,3 24,2 Gesamt 25,0 23,3 25,1 19,7 21,1 19,8 22,6 22,3 22,8 Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006 Insgesamt berichten vollzeitbeschäftigte Frauen und Männer häufiger vom Heben /Tragen schwerer Lasten als Teilzeitbeschäftigte. Des Weiteren ist das häufige Heben/Tragen schwerer Lasten bei der Arbeit bei den Männern in Vollzeit stärker verbreitet als bei vollzeitbeschäftigten Frauen und Erwerbstätigen (ungeachtet des Geschlechts) in Teilzeit (siehe Tabelle 9.3). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/10969 10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten , die der körperlichen Anforderung „Arbeiten mit den Händen“ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren im Vergleich zu allen Beschäftigten (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit : Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? Für die Beantwortung der Frage stehen nur Daten für die Jahre 2012 und 2018 zur Verfügung. In der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2006 wurden noch keine Angaben zu „Arbeiten mit den Händen“ erhoben. Im Jahr 2018 waren 38,7 Prozent der Befragten häufig der Anforderung „Arbeiten mit den Händen“ ausgesetzt, im Jahr 2012 waren dies noch 41,8 Prozent (siehe Tabelle 10.1). Tab. 10.1: Häufig Arbeiten mit Händen (gr. Kraft / hohe Geschicklichkeit / schnelle Abfolge) nach Bundesländern (%) Bundesland des Wohnortes Häufig Arbeiten mit Händen (gr. Kraft / hohe Geschicklichkeit / schnelle Abfolge ) 2018 2012 Baden-Württemberg 36,4 39,5 Bayern 39,3 42,0 Berlin 31,9 40,3 Brandenburg 41,1 50,3 Bremen 44,8 40,1 Hamburg 32,1 38,2 Hessen 34,9 37,9 Mecklenburg-Vorpommern 49,5 50,8 Niedersachsen 40,5 40,2 Nordrhein-Westfalen 37,2 40,3 Rheinland-Pfalz 40,4 42,8 Saarland 43,5 39,5 Sachsen 44,1 47,5 Sachsen-Anhalt 49,2 48,3 Schleswig-Holstein 39,2 41,0 Thüringen 43,8 53,2 Gesamt 38,7 41,8 Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 und 2012 Tabelle 10.1 zeigt, dass sowohl im Jahr 2012 als auch im Jahr 2018 Erwerbstätige in Mecklenburg-Vorpommern am häufigsten vom Arbeiten mit den Händen berichten . Im Jahr 2018 waren in Hamburg und im Jahr 2012 in Hessen – dicht gefolgt von Hamburg – am wenigsten Beschäftigte – im Vergleich zu allen Ländern – dieser körperlichen Anforderung ausgesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tab. 10.2: Häufig Arbeiten mit Händen (gr. Kraft / hohe Geschicklichkeit / schnelle Abfolge) nach Wirtschaftszweigen (%) Wirtschaftszweig. A-Q (WZ 2003)1 Häufig Arbeiten mit Händen (gr. Kraft / hohe Geschicklichkeit / schnelle Abfolge ) 2018 2012 A Land- und Forstwirtschaft 65,7 65,6 D Verarbeitendes Gewerbe 43,9 47,1 E Energie -und Wasserversorgung * 29,4 F Baugewerbe 63,9 61,9 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 40,5 44,2 H Gastgewerbe 60,3 69,3 I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 38,6 40,2 J Kredit und Versicherungsgewerbe 12,5 12,9 K Immobilien, Vermietung, DL hptsl. für Unternehmen 22,0 23,6 L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 20,0 19,2 M Erziehung und Unterricht 17,8 22,7 N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 49,2 55,2 O Erbringung von sonstigen öffentlichen und privaten Dienstleistungen 40,0 43,5 Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 und 2012, 1 C, B, P und Q entfallen aufgrund zu kleiner Fallzahlen, * Fallzahlen <50 Im Jahr 2018 wurde in der Land- und Forstwirtschaft am häufigsten von dem Arbeiten mit den Händen, die große Kraft/hohe Geschicklichkeit/schnelle Abfolge bedeutet, berichtet (65,7 Prozent). Im Jahr 2012 kam diese körperliche Arbeitsbedingung noch am häufigsten in der Gastronomie vor (69,3 Prozent), allerdings ist dieser Wirtschaftszweig im Jahr 2018 mit 60,3 Prozent immer noch stark von dieser körperlichen Arbeitsbedingung betroffen (siehe Tabelle 10.2). Tab. 10.3: Häufig Arbeiten mit Händen (gr. Kraft / hohe Geschicklichkeit / schnelle Abfolge) nach Geschlecht und Wochenarbeitszeit (Teilzeit/Vollzeit) (%) Teilzeit unter 35 Stunden / Vollzeit Häufig Arbeiten mit Händen (gr. Kraft / hohe Geschicklichkeit / schnelle Abfolge) Männer Frauen Gesamt 2018 2012 2018 2012 2018 2012 Teilzeit 32,2 34,6 37,4 41,1 36,2 40,0 Vollzeit 41,4 43,5 36,2 40,5 39,6 42,5 Gesamt 40,4 42,8 36,8 40,8 38,7 41,9 Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 und 2012 Vollzeitbeschäftigte und Männer sind häufiger der Anforderung „Arbeiten mit den Händen“ ausgesetzt als Teilzeitbeschäftigte bzw. Frauen. Bei den Frauen sind die Teilzeitbeschäftigten häufiger von dieser Anforderung betroffen als die Vollzeitbeschäftigten (siehe Tabelle 10.3). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/10969 11. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten , die der körperlichen Anforderung „Arbeiten in Zwangshaltungen“ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren im Vergleich zu allen Beschäftigten (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit : Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? In den Jahren 2018 und 2012 lag der Anteil der Beschäftigten, die Arbeiten in Zwangshaltungen verrichteten, bei 16,6 Prozent. Im Jahr 2006 berichteten mit 14,3 Prozent etwas weniger Beschäftigte, häufig von dieser Arbeitsbedingung betroffen zu sein (siehe Tabelle 11.1). Tab. 11.1: Häufig Arbeiten in Zwangshaltungen (gebückt, hockend, kniend oder über Kopf) nach Bundesländern (%) Bundesland des Wohnortes Häufig Arbeiten in Zwangshaltungen (gebückt, hockend, kniend oder über Kopf) 2018 2012 2006 Baden-Württemberg 14,4 15,2 12,9 Bayern 16,3 17,3 12,8 Berlin 16,6 14,8 15,6 Brandenburg 14,9 21,4 18,6 Bremen * * * Hamburg 14,1 13,6 12,5 Hessen 14,1 14,2 12,4 Mecklenburg-Vorpommern 26,1 22,5 16,9 Niedersachsen 17,0 15,2 14,1 Nordrhein-Westfalen 16,4 16,5 15,2 Rheinland-Pfalz 17,5 17,8 15,3 Saarland * * * Sachsen 19,7 17,2 13,5 Sachsen-Anhalt 18,4 21,9 19,5 Schleswig-Holstein 21,9 15,3 13,4 Thüringen 20,4 19,3 15,4 Gesamt 16,6 16,6 14,3 Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006; * Fallzahlen <50 Tabelle 11.1 zeigt, dass sich in den Jahren 2018 und 2012 die meisten Erwerbstätigen , die von häufigem Arbeiten unter Zwangshaltung berichteten, in Mecklenburg -Vorpommern finden lassen. Im Jahr 2006 waren Beschäftigte in Sachsen- Anhalt am stärksten von häufigem Arbeiten unter Zwangshaltung betroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tab. 11.2: Häufig Arbeiten in Zwangshaltungen (gebückt, hockend, kniend oder über Kopf) nach Wirtschaftszweigen (%) Wirtschaftszweig. A-Q (WZ 2003)1 Häufig Arbeiten in Zwangshaltungen (gebückt, hockend, kniend oder über Kopf) 2018 2012 2006 A Land- und Forstwirtschaft 34,4 34,7 28,1 D Verarbeitendes Gewerbe 13,3 14,3 13,2 E Energie -und Wasserversorgung * * * F Baugewerbe 49,1 45,0 41,5 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 20,4 18,5 14,7 H Gastgewerbe * * * I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 11,0 12,2 9,0 J Kredit und Versicherungsgewerbe * * * K Immobilien, Vermietung, DL hptsl. für Unternehmen 7,9 8,2 8,0 L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 5,2 7,7 6,8 M Erziehung und Unterricht 13,9 15,7 11,3 N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 25,6 23,1 20,4 O Erbringung von sonstigen öffentlichen und privaten Dienstleistungen 14,8 15,6 10,9 Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006; 1 C, B, P und Q entfallen aufgrund zu kleiner Fallzahlen, * Fallzahlen <50 In den Jahren 2018, 2012 und 2006 berichten Beschäftigte im Baugewerbe am häufigsten vom Arbeiten unter Zwangshaltung. Dabei lässt sich beobachten, dass es von 2006 bis 2018 eine Zunahme dieser körperlichen Arbeitsbedingung von 41,5 Prozent auf 49,1 Prozent gegeben hat. Auch in anderen Branchen lässt sich eine Zunahme beobachten (z. B. Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern oder Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen ; siehe Tabelle 11.2). Tab. 11.3: Häufig Arbeiten in Zwangshaltungen (gebückt, hockend, kniend oder über Kopf) nach Geschlecht und Wochenarbeitszeit (Teilzeit/Vollzeit) (%) Teilzeit unter 35 Stunden / Vollzeit Häufig Arbeiten in Zwangshaltungen (gebückt, hockend, kniend oder über Kopf) Männer Frauen Gesamt 2018 2012 2006 2018 2012 2006 2018 2012 2006 Teilzeit 14,0 8,0 12,6 15,7 14,9 12,3 15,3 13,6 12,4 Vollzeit 18,5 19,2 16,6 14,4 14,1 11,3 17,1 17,5 14,9 Gesamt 18,0 18,4 16,2 15,0 14,4 11,8 16,6 16,6 14,3 Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, 2012, 2006 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/10969 Das häufige Arbeiten in Zwangshaltung ist am stärksten bei vollzeitbeschäftigten Männern verbreitet (2018: 18,5 Prozent) und am seltensten bei teilzeitbeschäftigten Männern (2018: 14 Prozent). Im Jahr 2006 zeigt sich, dass vollzeitbeschäftigte Frauen am seltensten von dieser körperlichen Arbeitsbedingung berichten. Insgesamt berichten Vollzeitbeschäftigte und Männer öfter vom häufigen Arbeiten unter Zwangshaltungen als Teilzeitbeschäftigte und Frauen (siehe Tabelle 11.3). 12. Wie viele Personen sind in den Jahren 2016, 2017 und 2018 wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund von Muskel-Skelett-Erkrankungen vorzeitig in die Rente eingetreten, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 1996, 2006 und 2012 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Renteneintritten darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)? Die erfragten Daten finden sich in den nachfolgenden Tabellen: Rentenzugänge nach SGB VI1) wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit der Diagnose "Krankheiten des Muskel‐Sklett‐Systems und des Bindegewebes"2) in den Jahren 2018, 2017, 2016, 2012, 2006 und 1996  P:\abt07\0760\Statistik\#ANFRAGEN Kleine und große BUNDESTAG Drs\2019\KA LINKE Muskel-Skelett Rentenzugang\RTZN EM MuskelSkeltt 2015_2017 regional Alter.xlsx Geschlecht Berichtsjahr 2018 2017 2016 2012 2006 1996 2018 2017 2016 2012 2006 1996 2018 2017 2016 2012 2006 1996 Wohnort  Schleswig‐Holstein 675 620 691 903 809 2.204 293 285 287 432 434 1.354 382 335 404 471 375 850 Hamburg 280 295 245 299 283 1.119 107 130 115 143 150 679 173 165 130 156 133 440 Niedersachsen 2.445 2.270 2.440 2.919 2.884 8.713 1.098 1.042 1.094 1.476 1.597 5.759 1.347 1.228 1.346 1.443 1.287 2.954 Bremen 113 133 139 169 187 659 52 70 59 82 93 392 61 63 80 87 94 267 Nordrhein‐Westfalen 3.879 3.957 4.404 4.961 5.101 15.226 1.837 1.885 2.111 2.512 2.957 10.354 2.042 2.072 2.293 2.449 2.144 4.872 Hessen 1.531 1.567 1.663 1.833 2.008 5.162 672 728 728 873 1.064 3.396 859 839 935 960 944 1.766 Rheinland‐Pfalz 1.057 1.116 1.033 1.188 1.244 3.854 534 585 492 688 695 2.693 523 531 541 500 549 1.161 Baden‐Württemberg 1.997 2.010 2.106 2.218 2.774 8.165 936 910 935 1.102 1.485 5.507 1.061 1.100 1.171 1.116 1.289 2.658 Bayern 2.757 2.862 2.847 3.292 3.848 13.158 1.260 1.343 1.311 1.753 2.061 8.747 1.497 1.519 1.536 1.539 1.787 4.411 Saarland 249 291 295 340 341 1.260 124 140 158 187 204 928 125 151 137 153 137 332 Berlin‐West 513 442 489 362 454 1.986 231 182 199 147 215 1.072 282 260 290 215 239 914 Berlin‐Ost 260 258 247 242 246 575 115 127 108 101 129 267 145 131 139 141 117 308 Brandenburg 887 768 847 929 986 2.137 490 404 435 512 558 883 397 364 412 417 428 1.254 Mecklenburg‐Vorpommern 809 787 826 939 837 1.652 428 421 417 528 459 720 381 366 409 411 378 932 Sachsen 980 903 1.015 1.438 1.647 4.694 487 451 547 783 934 1.847 493 452 468 655 713 2.847 Sachsen‐Anhalt 660 618 752 870 885 1.980 318 349 396 471 519 884 342 269 356 399 366 1.096 Thüringen 666 662 729 820 1.131 2.398 356 344 370 446 662 1.046 310 318 359 374 469 1.352 Bundesgebiet insgesamt 19.758 19.559 20.768 23.722 25.665 74.942 9.338 9.396 9.762 12.236 14.216 46.528 10.420 10.163 11.006 11.486 11.449 28.414 Ausland 281 327 343 473 818 2.388 184 196 210 276 540 1.914 97 131 133 197 278 474 Unbekannt 0 0 0 1 9 29 0 0 0 0 3 17 0 0 0 1 6 12 Insgesamt 20.039 19.886 21.111 24.196 26.492 77.359 9.522 9.592 9.972 12.512 14.759 48.459 10.517 10.294 11.139 11.684 11.733 28.900 1) ohne Fälle nach Art. 2 RÜG;  2) Verschlüsselung der Fälle nach ICD 10: M00‐M99, vor 2000 nach ICD 9: 710‐739; 274; 446. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung ‐ Rentenzugang, versch. Jahre, Sonderauswertung Männer und Frauen Männer Frauen Anzahl Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Rentenzugänge nach SGB VI1) wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit der Diagnose "Krankheiten des Muskel‐Sklett‐Systems und des Bindegewebes"2) in den Jahren 2018, 2017, 2016, 2012, 2006 und 1996  P:\abt07\0760\Statistik\#ANFRAGEN Kleine und große BUNDESTAG Drs\2019\KA LINKE Muskel-Skelett Rentenzugang\RTZN EM MuskelSkeltt 2015_2017 regional Alter.xlsx Geschlecht Berichtsjahr 2018 2017 2016 2012 2006 1996 2018 2017 2016 2012 2006 1996 2018 2017 2016 2012 2006 1996 Wohnort  Schleswig‐Holstein 11,1% 10,5% 11,5% 13,8% 15,8% 27,6% 10,8% 10,7% 10,4% 14,0% 16,2% 27,0% 11,4% 10,4% 12,3% 13,6% 15,3% 28,6% Hamburg 9,0% 8,6% 7,6% 8,8% 11,8% 21,6% 7,3% 8,2% 7,8% 8,6% 12,3% 22,0% 10,4% 9,0% 7,5% 9,0% 11,3% 21,1% Niedersachsen 13,5% 13,7% 13,6% 16,4% 19,0% 32,4% 12,7% 13,1% 12,8% 16,6% 19,3% 33,0% 14,2% 14,1% 14,5% 16,2% 18,7% 31,4% Bremen 8,9% 10,1% 10,1% 11,7% 15,9% 28,4% 9,1% 12,4% 9,0% 11,2% 14,8% 26,8% 8,7% 8,3% 11,0% 12,3% 17,2% 31,3% Nordrhein‐Westfalen 11,2% 11,1% 11,3% 12,2% 15,5% 28,9% 10,8% 10,5% 10,9% 11,8% 15,4% 29,4% 11,5% 11,8% 11,8% 12,6% 15,7% 27,9% Hessen 11,0% 11,3% 11,6% 12,8% 16,5% 29,2% 10,3% 10,8% 10,6% 12,4% 16,2% 30,4% 11,6% 11,7% 12,5% 13,3% 16,8% 27,1% Rheinland‐Pfalz 11,7% 12,7% 11,5% 13,9% 16,4% 31,8% 12,1% 13,2% 10,9% 15,5% 16,3% 32,8% 11,4% 12,3% 12,1% 12,2% 16,5% 29,5% Baden‐Württemberg 12,2% 12,3% 12,3% 13,2% 16,6% 27,9% 11,8% 11,5% 11,1% 13,0% 16,7% 29,0% 12,5% 13,1% 13,4% 13,5% 16,5% 25,9% Bayern 12,5% 13,4% 12,9% 14,5% 16,8% 32,6% 11,9% 12,9% 12,1% 14,9% 16,6% 33,3% 13,0% 14,0% 13,7% 14,0% 17,1% 31,3% Saarland 11,0% 13,0% 11,5% 12,7% 15,0% 30,6% 11,1% 11,9% 11,3% 11,9% 14,6% 32,2% 10,9% 14,1% 11,6% 14,0% 15,5% 26,9% Berlin‐West 10,2% 8,9% 9,7% 7,4% 10,6% 18,5% 10,0% 8,2% 8,7% 6,5% 10,1% 18,6% 10,4% 9,5% 10,6% 8,1% 11,1% 18,5% Berlin‐Ost 8,6% 8,7% 8,7% 8,2% 11,7% 13,5% 8,0% 8,6% 7,8% 7,0% 11,4% 11,9% 9,2% 8,9% 9,6% 9,5% 12,2% 15,5% Brandenburg 13,0% 11,7% 13,0% 13,6% 16,9% 21,4% 14,2% 12,2% 13,5% 14,4% 17,1% 16,6% 11,8% 11,3% 12,6% 12,7% 16,6% 27,0% Mecklenburg‐Vorpommern 14,0% 14,5% 14,8% 16,2% 17,7% 19,4% 14,9% 15,2% 15,1% 17,3% 17,4% 15,2% 13,2% 13,8% 14,6% 15,0% 18,0% 24,6% Sachsen 12,6% 11,6% 12,2% 16,2% 18,8% 24,8% 12,4% 11,3% 12,8% 16,6% 18,8% 19,4% 12,7% 11,8% 11,7% 15,7% 18,9% 30,2% Sachsen‐Anhalt 12,4% 12,4% 13,5% 14,7% 16,3% 20,4% 11,5% 13,0% 13,2% 14,3% 17,0% 16,8% 13,4% 11,7% 13,8% 15,1% 15,4% 24,5% Thüringen 12,6% 12,2% 13,5% 14,5% 19,8% 23,7% 13,4% 12,3% 13,2% 14,9% 20,0% 19,9% 11,8% 12,1% 13,8% 14,0% 19,5% 27,8% Bundesgebiet insgesamt 11,9% 12,0% 12,1% 13,5% 16,5% 27,7% 11,6% 11,6% 11,5% 13,5% 16,5% 27,7% 12,1% 12,3% 12,7% 13,4% 16,6% 27,6% Ausland 14,7% 15,6% 14,2% 16,6% 18,9% 27,5% 14,6% 14,5% 14,1% 14,9% 18,0% 26,8% 14,9% 17,5% 14,4% 19,6% 21,1% 30,7% Unbekannt 0,0% 0,0% 0,0% 3,6% 6,3% 17,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 4,3% 20,0% 0,0% 0,0% 0,0% 4,5% 8,3% 14,0% Insgesamt 11,9% 12,0% 12,1% 13,5% 16,6% 27,7% 11,7% 11,7% 11,6% 13,6% 16,5% 27,7% 12,2% 12,3% 12,7% 13,5% 16,6% 27,6% 1) ohne Fälle nach Art. 2 RÜG;  2) Verschlüsselung der Fälle nach ICD 10: M00‐M99, vor 2000 nach ICD 9: 710‐739; 274; 446; 3) einschl. Fälle ohne erfasster Diagnose. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung ‐ Rentenzugang, versch. Jahre, Sonderauswertung Männer und Frauen Männer Frauen Anteil an allen EM‐Rentenzugängen3) Rentenzugänge nach SGB VI1) wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit der Diagnose "Krankheiten des Muskel‐Sklett‐Systems und des Bindegewebes"2) in den Jahren 2018, 2017, 2016, 2012, 2006 und 1996  P:\abt07\0760\Statistik\#ANFRAGEN Kleine und große BUNDESTAG Drs\2019\KA LINKE Muskel-Skelett Rentenzugang\RTZN EM MuskelSkeltt 2015_2017 regional Alter.xlsx Geschlecht Berichtsjahr 2018 2017 2016 2012 2006 1996 2018 2017 2016 2012 2006 1996 2018 2017 2016 2012 2006 1996 Wohnort  Schleswig‐Holstein 55,1 54,9 54,5 53,7 52,8 54,7 55,9 55,5 55,2 55,0 53,4 55,3 54,4 54,4 54,0 52,5 52,0 53,7 Hamburg 55,9 54,6 55,4 54,1 53,9 54,5 56,8 54,8 56,0 54,7 53,4 55,3 55,4 54,5 54,9 53,5 53,5 53,3 Niedersachsen 55,6 55,5 55,2 54,5 52,9 55,2 56,0 56,0 55,5 55,3 53,4 55,3 55,2 55,0 55,0 53,7 52,2 54,1 Bremen 55,4 54,7 56,3 54,0 52,4 54,1 55,5 54,8 56,8 54,7 53,4 55,3 55,3 54,6 55,9 53,4 51,9 53,5 Nordrhein‐Westfalen 55,4 55,3 55,0 54,0 52,7 54,5 56,1 55,6 55,3 54,2 53,4 55,3 54,8 55,0 54,8 53,7 52,4 54,2 Hessen 55,8 55,1 55,1 54,3 53,3 55,4 56,2 55,9 55,8 54,8 53,4 55,3 55,4 54,5 54,6 53,8 52,8 54,1 Rheinland‐Pfalz 55,8 55,8 55,4 54,2 52,4 55,3 56,3 56,1 55,7 54,6 53,4 55,3 55,2 55,6 55,1 53,6 52,0 54,1 Baden‐Württemberg 56,2 55,9 55,9 54,6 53,7 55,9 56,7 56,8 56,3 55,6 53,4 55,3 55,8 55,2 55,6 53,6 52,7 54,4 Bayern 55,6 55,0 55,0 54,5 53,6 56,0 56,4 55,5 55,4 55,1 53,4 55,3 54,9 54,6 54,6 53,8 53,0 55,1 Saarland 56,3 56,2 55,8 55,0 52,4 54,6 57,2 56,5 56,4 55,4 53,4 55,3 55,4 55,9 55,0 54,6 53,5 55,1 Berlin‐West 55,7 55,2 55,1 53,6 51,7 54,2 56,1 55,6 55,5 54,1 53,4 55,3 55,4 54,9 54,8 53,2 51,1 53,1 Berlin‐Ost 55,5 55,5 55,1 53,3 51,5 52,1 55,8 55,9 55,4 53,8 53,4 55,3 55,2 55,1 54,9 53,0 51,8 51,3 Brandenburg 56,0 55,4 55,4 53,9 51,5 52,3 56,3 56,0 55,7 54,7 53,4 55,3 55,5 54,8 55,1 52,9 51,0 52,0 Mecklenburg‐Vorpommern 55,7 55,1 54,6 53,9 51,8 52,0 56,1 55,3 55,1 54,4 53,4 55,3 55,2 54,9 54,0 53,2 51,2 52,0 Sachsen 55,4 55,5 55,1 54,4 52,0 52,4 55,9 55,8 55,6 55,0 53,4 55,3 55,0 55,3 54,6 53,7 51,7 52,3 Sachsen‐Anhalt 56,3 55,9 55,4 54,3 52,0 52,4 56,7 56,3 55,7 54,6 53,4 55,3 56,0 55,5 55,1 53,9 52,0 52,1 Thüringen 55,8 55,2 54,9 54,0 52,3 52,6 56,5 55,9 55,5 54,5 53,4 55,3 54,9 54,4 54,2 53,4 51,7 52,5 Bundesgebiet insgesamt 55,7 55,4 55,2 54,2 52,8 54,7 56,3 55,9 55,6 54,8 53,4 55,3 55,2 54,9 54,8 53,6 52,3 53,7 Ausland 56,6 56,6 56,3 56,5 56,2 55,7 57,5 57,0 57,0 56,9 53,4 55,3 55,0 55,9 55,2 55,8 54,7 54,5 Unbekannt 0,0 0,0 0,0 50,0 50,0 50,0 0,0 0,0 0,0 0,0 53,4 55,3 0,0 0,0 0,0 50,0 48,2 48,4 Insgesamt 55,7 55,4 55,2 54,3 52,9 54,8 56,3 55,9 55,6 54,9 53,4 55,3 55,2 55,0 54,8 53,6 52,4 53,7 1) ohne Fälle nach Art. 2 RÜG;  2) Verschlüsselung der Fälle nach ICD 10: M00‐M99, vor 2000 nach ICD 9: 710‐739; 274; 446. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung ‐ Rentenzugang, versch. Jahre, Sonderauswertung Männer und Frauen Männer Frauen durchschnittliches Zugangsalter (Jahre) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/10969 13. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 die gesamtgesellschaftlichen Kosten, die durch Muskel-Skelett -Erkrankungen verursacht wurden, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 1996, 2006 und 2012 dar (bitte für die einzelnen Jahre nach direkten und indirekten Kosten differenzieren)? 14. Liegen der Bundesregierung Zahlen zu den gesamtgesellschaftlichen Kosten vor, und wenn nein, warum werden hierzu keine Daten erhoben (bitte begründen ), und inwiefern liegen der Bundesregierung volkswirtschaftliche Kostenschätzungen auf Grundlage von Arbeitsunfähigkeitsdaten für die Jahre 1996, 2006, 2016, 2017 und 2018 vor (bitte für die einzelnen Jahre nach direkten und indirekten Kosten differenzieren)? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Aus den vorliegenden Daten können volkswirtschaftliche Kostenschätzungen vorgenommen werden, die allerdings nicht nach direkten/indirekten Kosten unterschieden werden können. Die Summe der aufgrund von Arbeitsunfähigkeitstagen geschätzten Produktionsausfallkosten und Bruttowertschöpfungsausfälle liegt 2016/2017 mehr als doppelt so hoch wie 2006. Da dabei Preissteigerungen die Anzahl der Erwerbstätigen und andere Faktoren berücksichtigt werden müssten, werden diese Zahlen ins Verhältnis zum Bruttonationaleinkommen gesetzt. Auch hier zeigt sich eine deutliche Steigerung (etwa + 50 Prozent, vgl. Tab. 14.1). Der Anstieg 2016/2017 gegenüber 2006 bei Muskel-Skelett-Erkrankungen bewegt sich dabei etwa im Durchschnitt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tab. 14.1: Produktionsausfallkosten und Ausfall an Bruttowertschöpfung nach Diagnosegruppen 2006, 2016 und 2017 Ja h ICD 10 Diagnosegruppe Produktions- ausfallkosten Ausfall an Bruttowertschöpfung Milliarden € vom Bruttonational - einkommen in % Milliarden € vom Bruttonational - einkommen in % 20 06 F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 3,8 0,2 6,9 0,3 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 2,3 0,1 4,1 0,2 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 4,5 0,2 8,2 0,4 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 2,3 0,1 4,2 0,2 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 8,5 0,4 15,4 0,7 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 4,8 0,2 8,7 0,4 alle anderen Übrige Krankheiten 9,7 0,4 17,5 0,8 I - XXI Alle Diagnosegruppen 36,0 1,6 65,0 2,8 20 16 F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 12,2 0,4 21,5 0,7 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 3,9 0,1 7,0 0,2 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 10,2 0,3 18,0 0,6 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 3,9 0,1 6,9 0,2 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 17,2 0,5 30,4 1,0 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 7,8 0,2 13,8 0,4 alle anderen Übrige Krankheiten 20,0 0,6 35,5 1,1 I - XXI Alle Diagnosegruppen 75,2 2,4 133,1 4,2 20 17 F00 - F99 Psychische und Verhaltensstörungen 12,2 0,4 21,7 0,7 I00 - I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 3,9 0,1 6,9 0,2 J00 - J99 Krankheiten des Atmungssystems 10,6 0,3 18,8 0,6 K00 - K93 Krankheiten des Verdauungssystems 3,8 0,1 6,8 0,2 M00 - M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Sys-tems und des Bindegewebes 17,2 0,5 30,5 0,9 S00 - T98, V01 - X59 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 8,0 0,2 14,2 0,4 alle anderen Übrige Krankheiten 20,6 0,6 36,6 1,1 I - XXI Alle Diagnosegruppen 76,4 2,3 135,5 4,1 Quelle: Tab. 10 aus SuGA 2006, Tab. 10 aus 2016, Tab. D 2 aus 2017; verschiedene Krankenkassenverbände, eigene Berechnungen der BAuA Rundungsfehler möglich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/10969 15. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des WIdO (bit.do/impuls1512), dass bestimmte Erkrankungen bei körperlich belastenden Tätigkeiten besonders häufig auftreten, und was tut die Bundesregierung, um die betroffenen Beschäftigten zu schützen (bitte begründen)? Bei erhöhten Belastungen kann es zur Überforderung der Muskulatur mit der Folge kurz- oder langfristiger Beschwerden kommen. Auch an weiteren Strukturen des Körpers (Knochen, Gelenkknorpel und andere Gelenkstrukturen, Bandscheiben , Sehnen und Sehnenansätze, Bänder) können hohe mechanische Belastungen Überbeanspruchungen bewirken. Erhöhte körperliche Belastungen sind oft verbunden mit Schmerzen, Beschwerden und funktionellen Einschränkungen am Bewegungsapparat als unspezifische und individuell unterschiedlich stark ausgeprägte Merkmale der Über- und Fehl-belastungen. Kurzzeitig einwirkende erhöhte körperliche Belastungen führen vorrangig zur Muskelermüdung. Von der Ermüdung durch schwere Ganzkörperarbeit sind zusätzlich das Herz-Kreislauf- System sowie das Atmungssystem betroffen. Als langfristige Folgen wesentlich erhöhter körperlicher Belastungen können bei großen Kräften, bei langer Dauer und bei häufiger Wiederholung der Belastungen degenerative Veränderungen der Wirbelsäule sowie der Gelenke (z. B. Gelenk- und Meniskusschäden) und der Muskeln, Sehnen und Bänder (z. B. Sehnenscheidenentzündungen) verursacht oder verstärkt werden. Einzelne Belastungsarten bewirken unterschiedliche Beanspruchungen : a) Manuelle Lastenhandhabungen können bei hoher Belastung zur Ermüdung der direkt belasteten Muskulatur, zur allgemeinen körperlichen Ermüdung sowie zu Beschwerden und Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems führen. Manuelle Lastenhandhabungen können unter bestimmten Voraussetzungen zu Berufskrankheiten (siehe Berufskrankheitenverordnung BK 2108, BK 2109) führen. b) Repetitive manuelle Tätigkeiten belasten durch gleichförmige oder weitgehend ähnliche und häufig wiederholte Arbeitszyklen die Muskeln und Sehnen der Hände und Arme. Wesentlich erhöhte repetitive Belastungen können zu Überlastungen der Gelenke, Muskeln, Sehnenansätze und Sehnen an Hand und Unterarm führen, wenn die Belastungshöhe und die Kraftentwicklung zwischen den aufeinanderfolgenden Handlungszyklen nicht genügend Zeit zur ausreichenden Durchblutung lässt und deshalb wirksame Erholungspausen fehlen. Dauert die Belastung an, können überlastungsbedingte und degenerative Erkrankungen der oberen Extremitäten ausgelöst oder verstärkt werden. Dazu zählen Erkrankungen der Sehnen, Sehnenscheiden und Sehnenansätze (z. B. Epicondylitis), Kompressionssyndrome der Nerven (z. B. Karpaltunnelsyndrom), Schmerzsyndrome des Nackens (z. B. Zervikalsyndrom), degenerative Erkrankungen der Schulter (z. B. Rotatorenmanschettensyndrom) und degenerative Gelenkveränderungen (Arthrosen der Handgelenke). Repetitive manuelle Tätigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen zu Berufskrankheiten (siehe Berufskrankheitenverordnung BK 2101, BK 2105, BK 2106 sowie Karpaltunnelsyndrom und Hypothenar-Hammer -Syndrom) führen. c) Erzwungene Körperhaltungen führen zu hohen statischen Muskelbeanspruchungen ohne ausreichende Durchblutung der Muskulatur und deshalb zum Energiemangel in den belasteten Muskeln. Mögliche Folgen sind Muskelermüdung und schmerzhafte Muskelverspannungen in Rücken, Armen oder Beinen mit Einschränkungen der Leistungsfähigkeit. Das Arbeiten in langdauernder Rumpfbeugehaltung führt zu hohen Belastungen des Rückens. Tätigkeiten mit erzwungenen Körperhaltungen können unter bestimmten Voraussetzungen zu Berufskrankheiten (siehe Berufskrankheitenverordnung (BK 2102, BK 2105, BK 2108, BK 2112) führen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In Berufsgruppen, in denen häufig und hohe physische Anforderung von den Beschäftigten zu bewältigen sind, findet man im Vergleich z. B. zu Verwaltungsberufen deutlich höhere Risiken für das Auftreten von Arbeitsunfähigkeitsfällen und -tagen allgemein und mit Bezug zu Muskel-Skelett-Erkrankungen. Besonders betroffen sind Berufe in der Produktion, der Landwirtschaft, im Bauwesen und im Dienstleistungsbereich (u. a. in der Pflege). Wie bereits in der Antwort zu Frage 6 erwähnt, findet in Deutschland die Gestaltung und Reduktion der verschiedenen Aspekte körperlich schwerer Arbeit in einer ganzen Reihe von Gesetzen und Regelungen Berücksichtigung. Zu nennen sind hier u. a. folgende Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Lastenhandhabungsverordnung (LastHandhabV) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) Mutterschutzgesetz (MuSchG) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG) Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) Die Unfallversicherungsträger haben diese Vorgaben in untergesetzlichen Regeln zusammengefasst. Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen wird von Seiten der Bundesregierung in unterschiedlicher Weise unterstützt und gefördert: Physische Belastungen sind Thema im Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfA- Med, www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AfA Med/Ausschuss-fuer-Arbeitsmedizin_node.html). Es wurde erreicht, dass Beschäftigte , die wesentlich erhöhten Belastungen des Muskel-Skelett-Systems ausgesetzt sind, arbeitsmedizinische Vorsorge von Seiten des Arbeitgebers angeboten werden muss. Der Anhang der ArbMedVV wurde entsprechend ergänzt . Die Arbeitsmedizinische Regel 13.2 „Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel- Skelett-System“ wurde erstellt. Wie bereits oben erwähnt, beteiligt sich der Bund an der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA, www.gda-portal.de). Die Gefährdungsbeurteilung beim Vorliegen hoher physischer Anforderungen und die Verbesserung der Prävention der Folgen hoher physischer Anforderungen war und ist Ziel der Arbeitsprogramme der ersten und zweiten Periode der GDA bis 2018. Die Reduktion von Belastungen für das Muskel-Skelett-System ist auch als Ziel für die nächste Periode der GDA 2019-2023 bestätigt. Die Konzeption der neuen GDA-Periode wird gegenwärtig ausgearbeitet und abgestimmt. Die Prävention der Folgen hoher physischer Belastungen in besonders betroffenen Beschäftigtengruppen (z. B. Pflegepersonal) war und ist Gegenstand diverser Projekte im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA, www.inqa.de). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/10969 Der Bund beteiligt sich an Kampagnen zur Prävention arbeitsbedingter Muskel -Skelett-Erkrankungen. Zu verweisen ist beispielsweise auf die Kampagne der europäischen Arbeitsschutzbehörde (EU-OSHA) 2020-2022, die gegenwärtig vorbereitet wird. Im Ärztlichen Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ des BMAS (ÄSVB, www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Gesetzliche-Unfall versicherung/der-aerztliche-sachverstaendigenbeirat-berufskrankheiten.html) wird derzeit geprüft, ob über die o. a. genannten Berufskrankheiten hinaus weitere Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems durch hohe physische Belastungen (z. B Arthrose des Hüftgelenks durch Heben und Tragen schwerer Lasten , Muskel-Skelett-Erkrankungen der Schulter (Läsion der Rotatorenmanschette ) für eine Aufnahme in die Berufskrankheiten-Verordnung empfohlen werden. Der Bund und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin forscht (www.baua.de/DE/Themen/Arbeit-und-Gesundheit/Muskel-Skelett- Erkrankungen/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.html?nn=8631972) zur Epidemiologie und Ätiologie, ergonomischen Gestaltung (www.baua.de/ DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Neue-Technologien-und-Arbeitsformen/ Digitale-Ergonomie/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular. html?nn=8701974), Gefährdungsbeurteilung und betrieblichen Prävention im Zusammenhang mit hohen physischen Belastungen. Hervorzuheben ist hier das Projekt F2333 (MEGAPHYS, www.baua.de/DE/Aufgaben/Forschung/ Forschungsprojekte/f2333.html), über das neue und validierte Screeningtools zur Gefährdungsbeurteilung bei physischen Belastungen bereitgestellt werden. 16. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte, die körperlich arbeiten , in einem höheren Maße gefährdet, Arbeitsunfälle zu erleiden als Beschäftigte , die nicht körperlich arbeiten (bitte begründen)? 17. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte, die körperlich arbeiten , in einem höheren Maße gefährdet eine Berufskrankheit zu entwickeln, als Beschäftigte, die nicht körperlich arbeiten (bitte begründen)? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Nach Aussage der DGUV liegen für das Merkmal „körperliche Arbeit“ keine statistischen Auswertemöglichkeiten vor. 18. Was tut die Bundesregierung und ihr nachgeordnete Behörden, wie die BAuA, um zu verhindern, dass Beschäftigte durch körperliche Arbeit krank werden? Die BAuA orientiert sich bei der Bewertung und Gestaltung von Arbeit an dem im Arbeitsschutzgesetz und anderen einschlägigen Gesetzen sowie ihrem Errichtungserlass verankerten Leitgedanken einer menschengerechten Arbeit: Entsprechend der Definition der Arbeitswissenschaft versteht sie darunter eine Arbeitsgestaltung , die Schädigungslosigkeit, Ausführbarkeit, Beeinträchtigungsfreiheit sowie Gesundheits- und Persönlichkeitsförderlichkeit sicherstellt und angemessene soziale Rahmenbedingungen berücksichtigt. Eine wichtige Funktion der BAuA besteht darin, eine systematische Brücke zwischen der Wissensgenerierung und der Wissensnutzung zu schlagen. Von wesentlicher Bedeutung beim Praxistransfer ist die adressatengerechte Aufbereitung, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10969 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bereitstellung und Vermittlung von arbeitsschutzbezogenen Erkenntnissen, Informationen und Praxishilfen. Hierfür nutzt die BAuA dem jeweiligen Bedarf angepasste Mittel und Wege, wie z. B. Publikationen unterschiedlicher Formate, Veranstaltungen, Auskunftssysteme und Transfernetzwerke. Hier engagiert sich die BAuA seit vielen Jahren insbesondere im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA), um Unternehmen und Multiplikatoren Hilfestellungen zur Gestaltung von menschengerechter Arbeit an die Hand zu geben. 19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass in Deutschland Arbeitsschutzkontrollen nicht in ausreichendem Maße durchgeführt werden, um Beschäftigte wirksam vor arbeitsbezogenen Gesundheitsgefahren zu schützen (bitte begründen)? a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass in Deutschland mit einer staatlichen Aufsichtsperson für 14 000 Beschäftigte (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7218), die Vorgaben des ILO-Übereinkommens 81 verfehlt werden, die eine staatliche Aufsichtsperson für 10 000 Beschäftigte vorsehen (vgl. https://t1p.de/rq5b)? b) Was tut die Bundesregierung dafür, die Bundesländer zu unterstützen, dass in Deutschland flächendeckend und wirksam Arbeitsschutzkontrollen durchgeführt werden? Der ILO Schlüssel ist nicht Bestandteil des ILO Übereinkommens 81. Es handelt sich dabei um einen Richtwert für industrielle Marktwirtschaften. Die Länder selbst nehmen in ihrer LASI-Veröffentlichung 1 (LV 1) diesen Schlüssel als Benchmark für die Personal-ausstattung der staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Die Anzahl der Aufsichtsbeamten mit Arbeitsschutzaufgaben je 10 000 Betriebe ist in den Bundesländern unterschiedlich. In der Mehrheit der Bundesländer wird das ILO-Benchmark nicht erreicht. Das BMAS wirkt im Rahmen der GDA und darüber hinaus mit den Ländern darauf hin, die Arbeitsschutzaufsicht weiter zu stärken. 20. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die Europäische Sozialcharta zu ratifizieren, um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland zu verbessern, und wenn nein, warum will die Bundesregierung die Charta nicht ratifizieren? Der Deutsche Bundestag hat am 17. Mai 2019 mit großer Mehrheit und ohne Gegenstimmen den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „70 Jahre Europarat “ (Bundestagsdrucksache 19/10146) angenommen. Unter Punkt III. 10. des Antrags wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah „Konventionen des Europarats , beispielsweise die überarbeitete Version der Europäischen Sozialcharta (ETS No. 163) dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen.“ Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 19. Legislaturperiode wurde vereinbart, die Menschenrechtsschutzmechanismen auf Ebene der Vereinten Nationen , der Europäischen Union und des Europarates konsequent zu stärken. Die Bundesregierung prüft die Umsetzung des parlamentarischen Antrags. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333