Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 29. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10982 19. Wahlperiode 19.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Müller, Alexander Graf Lambsdorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/9693 – Verleihungspraxis der Einsatzmedaille der Bundeswehr der Stufe Gefecht V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. April 2009 ist während des ISAF-Einsatzes ein deutscher Soldat erstmals im Feuergefecht in Afghanistan gefallen. Dieser Tag gilt als Stichtag zur Verleihung der Einsatzmedaille der Bundeswehr der Stufe Gefecht. Die Einsatzmedaille der Bundeswehr wird für die Teilnahme an humanitären, friedenserhaltenden und friedensstiftenden Einsätzen im Ausland verliehen. Die Ehrung mit der Einsatzmedaille stellt laut Bundeswehr keine materielle Auszeichnung dar, sondern ist eine „bedeutsame Geste mit hohem Symbolcharakter, als sichtbares Zeichen des Dankes und der Anerkennung“ (Broschüre „Ehrenzeichen und Einsatzmedaillen der Bundeswehr“, S. 28). Als Voraussetzungen der Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht gelten laut Zentraler Dienstvorschrift A-2650/9 („Die Einsatzmedaille der Bundeswehr“, S. 4), dass die auszuzeichnende Person mindestens einmal aktiv an Gefechtshandlungen teilgenommen (z. B. Feindberührung bei einer Patrouille) oder unter hoher persönlicher Gefährdung terroristische oder militärische Gewalt erlitten hat (z. B. Anschläge durch Sprengfallen, Minen, Beschuss durch Panzerfäuste oder Mörser). Nach Kenntnis des Fragestellers empfinden viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr die Stichtagsregelung als undankbar und ungerecht, da soldatische Leistungen in Gefechten vor dem Stichtag 29. April 2009 von einer Würdigung ausgeschlossen werden. Zudem führt die ungenaue Definition der Verleihungsvoraussetzung der Einsatzmedaille Gefecht zu einer uneinheitlichen und nicht nachvollziehbaren Verleihungspraxis. Anläßlich des zehnten Jahrestages des ersten gefallenen deutschen Soldaten in einem Feuergefecht nach dem Zweiten Weltkrieg hatte die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag einen Antrag „Gerechtigkeit bei Verleihung von Einsatzmedaillen der Bundeswehr herstellen “ (Bundestagsdrucksache 19/6055) zur Abschaffung des Stichtages für die Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht und zur Definition, unter welchen Umständen Angehörige der Bundeswehr, nach dem Verständnis des Erlasses, aktiv an einem „Gefecht“ teilgenommen haben und was unter das „Erleiden terroristischer oder militärischer Gewalt unter hoher persönlicher Gefährdung“ im Sinne des Erlasses fällt, vorgelegt. Im Rahmen der parlamentarischen Befassung dieses Antrags teilte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Peter Tauber, im Verteidigungsausschuss des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10982 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutschen Bundestages am 20. März 2019 mit, dass bisher 5 834 Einsatzmedaillen Gefecht verliehen wurden. Dies ist nach Ansicht der Fragesteller Beleg für die im Antrag kritisierte mangelhafte Definition der derzeitigen Verleihungsbestimmungen . Intention der Antragsteller ist dabei nicht, Träger der bisher verliehenen Einsatzmedaillen Gefecht nachträglich zu diskreditieren, sondern auf die aktuelle aus Sicht der Fragesteller zweifelhafte Verleihungspraxis des Bundesministeriums der Verteidigung aufmerksam zu machen. Dabei berichtete der Parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber auch, dass ein Einsatzereignis mit Sprengfallen, in dem ein Bundeswehrangehöriger involviert ist, nicht zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht führe. Dazu gibt allerdings die Zentrale Dienstvorschrift A-2650/9 „Die Einsatzmedaille der Bundeswehr“ vor, dass als Voraussetzungen der Verleihung „hohe persönliche Gefährdung durch […] militärische Gewalt (z. B. Anschläge durch Sprengfallen […] gelten “. Des Weiteren erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber, dass es vor dem aktuellen Stichtag 29. April 2009 lediglich einen Vorfall (Evakuierungsoperation Libelle 1997 in Tirana/Albanien) gegeben habe, der die Bedingungen zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht erfülle. Nach Kenntnis der Fragesteller gab es allerdings eine Reihe von militärischen Zwischenfällen vor dem Stichtag 29. April 2009, die die jetzigen Verleihungsbestimmungen erfüllen und eine rückwirkende Berücksichtigung von Soldatinnen und Soldaten mit der Einsatzmedaille Gefecht durch die Abschaffung des geltenden Stichtages rechtfertigen würden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das BMVg prüft derzeit , ob bereits vor dem aktuell gültigen Stichtag Tatbestände vorgelegen haben, die den Anhalten des „Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaillen der Bundeswehr“ (Stiftungserlass) genügen und eine Anpassung der Stichtagsregelung des Stiftungserlasses zur Verleihung der Einsatzmedaille der Bundeswehr in der Stufe „Gefecht“ in Betracht zu ziehen ist. Das Ergebnis dieser Recherche bleibt abzuwarten. 1. Wie definiert das BMVg ein Gefecht? Eine eindeutige Definition, die alle heutigen und künftigen Formen und Ausprägungen eines militärischen Gefechts umfassend und erschöpfend berücksichtigt, ist nicht möglich. Der „Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr “ (Stiftungserlass) zur Einsatzmedaille der Bundeswehr der Stufe „Gefecht“ berücksichtigt diesen Umstand. 2. Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit eine Einsatzmedaille Gefecht verliehen wird (bitte konkret über die Bestimmungen im Stiftungserlass hinaus aufführen)? Es müssen keine über den Stiftungserlass hinausgehenden Bedingungen erfüllt werden. 3. Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung Bestimmungen von ausländischen Streitkräften zur Verleihung aus, die gleiche oder ähnliche Auszeichnungen haben? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10982 4. Beabsichtigt das BMVg, die inhaltlichen Voraussetzungen zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht zu ändern? Wenn ja, wie? Wenn nicht, warum nicht? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 5. Welche Änderungen oder Erweiterungen plant das BMVg derzeit bei Ehrenzeichen und Einsatzmedaillen? Im Rahmen der gültigen Vorschriftenlage hat die Bundesministerin der Verteidigung zuletzt am 13. April 2019 Einsatzmedaillen der Bundeswehr für die Teilnahme am Auslandseinsatz der Bundeswehr im Rahmen von UNAMIC (1991), UNOSOM (1993), UNTAX (1992) sowie UNAMIR (1993) gestiftet. Die Stiftung zusätzlicher Einsatzmedaillen der Bundeswehr orientiert sich, bei Vorliegen der Voraussetzungen des Stiftungserlasses, an neu mandatierten Einsätzen oder einsatzgleichen Verpflichtungen oder Missionen. In Hinblick auf die Einsatzmedaille der Bundeswehr der Stufe „Gefecht“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Soll der Stichtag zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht verändert werden ? Wenn nicht, warum nicht? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Warum wird der Stichtag für die Einsatzmedaille der Bundeswehr geändert (Ausschussdrucksache 19(12)387 – Bericht über die Lage in den Einsatzgebieten der Bundeswehr Nr. 11/19 (UdP)), während der Stichtag für die Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht unverändert bleibt? Die Verlegung des Stichtags für die Verleihung der Einsatzmedaille der Bundeswehr auf den 1. November 1991 erlaubt die Würdigung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an früheren Bundeswehreinsätzen und korrespondiert mit dem Stichtag für einen Anspruch auf Einsatzversorgung nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz . Der Stichtag 28. April 2009 für eine Verleihung der Einsatzmedaille der Stufe „Gefecht“ ist durch die Intensität der Gefechtshandlungen im ISAF-Einsatz am folgenden Tag begründet. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Wie könnten nach einer solchen Änderung des Stichtages für die Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht gegebenenfalls neue Träger der Einsatzmedaille Gefecht identifiziert werden? Sind hierfür alle erforderlichen Unterlagen archiviert und unterliegen dem Zugriff des BMVg? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10982 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie verläuft der Entscheidungsprozess, und wer entscheidet über die Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht? Das Recht auf einen Auszeichnungsvorschlag obliegt der oder dem nächsten Disziplinarvorgesetzten . Sie oder er prüft und entscheidet, ob die Bedingungen gemäß Artikel 3 Nummer (2) 1 des Stiftungserlasses vorliegen. Die Ergebnisse dieser Einzelfallprüfung werden auf dem Dienstweg als Vorschläge dem BMVg vorgelegt und durch die Bundesministerin oder den Bundesminister der Verteidigung entschieden. Die Auszeichnungsunterlagen werden den vorlageberechtigen Stellen zur Aushändigung zurückgegeben. 10. Wie viele Einsatzmedaillen Gefecht wurden seit Stiftung vergeben (bitte nach Jahren und nach deutschen und ausländischen Empfängern aufteilen)? Insgesamt wurden 5 846 Gefechtsmedaillen an deutsche Inhaber verliehen. Die Einsatzmedaille der Bundeswehr der Stufe „Gefecht“ wurde im Jahr 2011 an acht und im Jahre 2012 an einen Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika verliehen. Jahr Summe 2010 12 2011 4691 2012 640 2013 326 2014 111 2015 12 2016 17 2017 24 2018 12 2019 1 11. Wie verteilen sich die verliehenen Einsatzmedaillen Gefecht auf die unterschiedlichen Dienstgrade? Dienstgrad Anzahl Generalmajor 2 Brigadegeneral 1 Oberst 11 Oberfeldarzt 7 Flottillenarzt 1 Oberstleutnant 31 Fregattenkapitän 2 Oberstabsarzt 25 Major 46 Stabskapitänleutnant 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10982 Dienstgrad Anzahl Stabsarzt 3 Hauptmann 177 Kapitänleutnant 4 Oberleutnant (zur See) 110 Leutnant 24 Oberstabsfeldwebel 30 Oberstabsbootsmann 1 Stabsfeldwebel 165 Stabsbootsmann 5 Hauptfeldwebel 908 Hauptbootsmann 20 Oberfähnrich 47 Oberfeldwebel 776 Oberbootsmann 16 Feldwebel 141 Bootsmann 1 Fahnenjunker 2 Fähnrich 1 Stabsunteroffizier 367 Obermaat 6 Unteroffizier 56 Maat 2 Oberstabsgefreiter 526 Stabsgefreiter 1196 Hauptgefreiter 1125 Obergefreiter 9 Grenadier 1 12. Welche drei Verbände bzw. Einheiten haben die höchste Anzahl an Einsatzmedaillen Gefecht verliehen bekommen, und wie viele waren es jeweils? Diese Daten werden nicht erhoben. 13. Für welche drei Gefechte wurden die höchste Anzahl an verliehenen Einsatzmedaillen Gefecht vergeben, und mit welcher Begründung? Diese Daten werden nicht erhoben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10982 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Anlässlich welcher Gefechte wurden Einsatzmedaillen Gefecht verliehen (bitte nach Einsatz, Kontingentnummer, Ort, Datum, Ereignis, Ablauf des Ereignisses aufführen)? Diese Daten werden nicht erhoben 15. Trifft es zu, dass 4 703 der 5 834 Einsatzmedaillen Gefecht im Jahr 2011 verliehen wurden (vgl. Broschüre des Bundesministeriums der Verteidigung „Ehrenzeichen und Einsatzmedaillen der Bundeswehr“, S. 62)? Wie erklärt das BMVg diese Zahl? Ja. Es handelt sich bei den 4 703 Auszeichnungen um Verleihungen für Sachverhalte in 2011 und um rückwirkende Verleihungen in 2011 für stichtagskonforme Ereignisse seit 2009. 16. An welches und das wie vielte Einsatzkontingent wurden diese Einsatzmedaillen 2011 verliehen? Wie viel Prozent der Angehörigen dieses Einsatzkontingents haben damit eine Einsatzmedaille Gefecht erhalten? Diese Daten werden nicht erhoben. 17. Wie bewertet das BMVg die Anzahl der insgesamt bisher verliehenen Einsatzmedaillen Gefecht? Die Bundesregierung betrachtet die Anzahl der Verleihungen der Einsatzmedaille der Stufe „Gefecht“ nicht als einen Indikator, der weiterführende Analysen oder Bewertungen zuließe. 18. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine mögliche unverhältnismäßige Häufung der Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht zu verhindern, um den Wert der Auszeichnung zu erhalten? Jede Verleihung erfordert zwingend das Vorhandensein der Verleihungsvoraussetzungen gemäß Stiftungserlass. Eine unverhältnismäßige oder ihren Wert mindernde Häufung der Verleihung ist somit ausgeschlossen. 19. Welche Erkenntnisse hat die Bundeswehr über die Akzeptanz der Einsatzmedaille Gefecht in der Truppe, und welche möglichen Probleme gibt es? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Untersuchungen vor. 20. Wie viele Anträge auf Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht wurden seit dem Stichtag 29. April 2009 gestellt? Wie viele wurden davon mit welcher Begründung abgelehnt? Wie viele davon sind noch in der Prüfung (bitte nach deutschen und ausländischen Fällen aufteilen)? 5 978 Vorschläge zur Verleihung an Deutsche wurden vorgelegt. 5 846 Einsatzmedaillen wurden verliehen, 132 wurden aufgrund von Disziplinarstrafen oder Doppelverleihungen nicht ausgehändigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10982 Zehn Vorschläge zur Verleihung an ausländische Staatsangehörige wurden vorgelegt . Neun Einsatzmedaillen wurden verliehen. Ein Verfahren wurde eingestellt . 21. Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben die Annahme der Einsatzmedaille Gefecht mit welcher Begründung bisher abgelehnt? Anlässlich welcher Ereignisse hätten diese abgelehnten Einsatzmedaillen verliehen werden sollen? In 17 Fällen wurde die Verleihung durch die Auszuzeichnenden abgelehnt. Die Gründe für diese Entscheidung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die dazugehörigen Ereignisse werden nicht statistisch erfasst. 22. Wurden Angehörige der Bundeswehr mit ähnlichen ausländischen Auszeichen geehrt? Wenn ja, wie viele (bitte nach verleihenden Staaten aufschlüsseln), und wofür (bitte nach Einsatz, Kontingentnummer, Ort, Datum, Ereignis, Ablauf des Ereignisses aufschlüsseln)? Diese Daten werden nicht erhoben. 23. Wie kann ein Soldat ausgezeichnet werden, der bereits Inhaber der Einsatzmedaille Gefecht ist, wenn er im gleichen Einsatz wiederholt die Bedingungen für die Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht erfüllt? Die Einsatzmedaille der Bundeswehr der Stufe „Gefecht“ wird nur einmal verliehen . 24. Wie viele Soldaten der Bundeswehr haben die Verleihungsbestimmungen für die Einsatzmedaille Gefecht bereits mehrfach erfüllt? Diese Daten werden nicht erhoben. 25. Trifft die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMVg, Peter Tauber, im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. März 2019 zu, dass ein Einsatzereignis mit Sprengfallen, in dem ein Bundeswehrangehöriger involviert ist, nicht zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht führt (wenn ja, bitte begründen)? Der Vorschlag für die Verleihung einer Einsatzmedaille der Bundeswehr der Stufe „Gefecht“ erfolgt durch die nächsten Disziplinarvorgesetzten. Diese haben einen Ermessensspielraum bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Verleihung vorliegen. Pauschale Aussagen, welche Einsatzereignisse die Voraussetzungen erfüllen und welche nicht, sind somit nicht möglich. 26. Wie verhält sich diese Aussage zur Zentralen Dienstvorschrift A-2650/9 „Die Einsatzmedaille der Bundeswehr“, wonach unter Voraussetzungen der Verleihung „hohe persönliche Gefährdung durch […] militärische Gewalt (z. B. Anschläge durch Sprengfallen […])“ genannt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10982 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Welche gegnerischen Mittel oder Maßnahmen werden seitens des BMVg ausgeschlossen, die nicht eine Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht nach sich ziehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 28. Wie viele Gefechte haben vor und nach dem Stichtag 29. April 2009 mit Beteiligung von Bundeswehrangehörigen stattgefunden, die die Bedingungen zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht erfüllen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 29. Hält es die Bundesregierung für benachteiligend, wenn Angehörige der Bundeswehr , die die Voraussetzungen für die Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht erfüllen, diese Medaille wegen des Stichtages nicht bekommen? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob ein diesbezüglich in Frage kommender Personenkreis existiert. Dessen ungeachtet bedingen Stichtagsregelungen den formellen Ausschluss von Personen, die hierdurch materiellrechtlich nicht anspruchsberechtigt sind. 30. Wie viele Gefechte haben vor und nach dem Stichtag 29. April 2009 mit Beteiligung von Bundeswehrangehörigen stattgefunden, die die Bedingungen zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht nicht erfüllen? Diese Daten werden nicht erhoben. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. 31. Wie bewertet das BMVg die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMVg, Peter Tauber, im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. März 2019, wonach es vor dem Stichtag 29. April 2009 lediglich einen Vorfall (Evakuierungsoperation Libelle 1997 in Tirana/Albanien) gegeben habe, der die Bedingungen zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht erfülle? 32. Wie bewertet vor dem Hintergrund der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber das BMVg beispielsweise den Waffeneinsatz deutscher Jagdbomber TORNADO ECR unter Bedrohung jugoslawischer Flugabwehr im Frühjahr 1999 als Teil der „Operation Allied Force“ gegen die Bundesrepublik Jugoslawien? 33. Wie bewertet vor dem Hintergrund der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber das BMVg beispielsweise den Angriff mit anschließendem Feuergefecht auf eine Bundeswehreinheit im KFOR-Einsatz am 13. Juni 1999 in Prizren/Kosovo? 34. Wie bewertet vor dem Hintergrund der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber das BMVg beispielsweise den Abschuss eines Hubschraubers der UNOMIG-Mission, bei dem ein deutscher Soldat am 8. Oktober 2001 in Georgien gefallen ist? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10982 35. Wie bewertet vor dem Hintergrund der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber das BMVg beispielsweise den Angriff mittels eines Selbstmordattentäters auf eine Bundeswehrkolonne im ISAF-Einsatz, bei der am 7. Juni 2003 vier deutsche Soldaten in Kabul/Afghanistan gefallen sind? 36. Wie bewertet vor dem Hintergrund der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber das BMVg beispielsweise den Angriff mittels eines Selbstmordattentäters auf Bundeswehrangehörige im ISAF-Einsatz, bei dem ein deutscher Soldat am 14. November 2005 in Kabul/Afghanistan gefallen ist? 37. Wie bewertet vor dem Hintergrund der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber das BMVg beispielsweise den Angriff mittels eines Selbstmordattentäters auf Bundeswehrangehörige im ISAF-Einsatz, bei dem vier deutsche Soldaten am 19. Mai 2007 in Kundus/Afghanistan gefallen sind? 38. Wie bewertet vor dem Hintergrund der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber das BMVg beispielsweise den Angriff mit einer Sprengfalle auf eine Bundeswehrpatrouille im ISAF-Einsatz, bei dem ein deutscher Soldat am 27. August 2008 in Afghanistan gefallen ist? 39. Wie verhält sich die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber zur Operation Libelle im Verhältnis zu den oben aufgeführten Ereignissen (Fragen 32 bis 38) und der Zentralen Dienstvorschrift A-2650/9 „Die Einsatzmedaille der Bundeswehr“, wonach unter Voraussetzungen der Verleihung „mindestens einmal aktiv an Gefechtshandlungen teilgenommen oder hohe persönliche Gefährdung durch terroristische oder militärische Gewalt (z. B. Anschläge durch Sprengfallen, Minen, Beschuss durch Panzerfäuste oder Mörser)“ genannt werden? Die Fragen 31 bis 39 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. 40. Wie viel Zeit vergeht im Durchschnitt vom Ereignis bis zur Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht im Schnitt? Diese Daten werden nicht erhoben. 41. Welche dienstlichen Auswirkungen hat die Verleihung der Einsatzmedaille Gefecht für den Träger? Mit der Verleihung der Einsatzmedaille der Bundeswehr der Stufe „Gefecht“ ist die Trageerlaubnis der Medaille als nach außen sichtbares Zeichen der Anerkennung und Würdigung verbunden. 42. Wie viele Einsatzmedaillen Gefecht wurden dem Träger bisher wieder entzogen , und mit welcher Begründung? Keine. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333