Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10989 19. Wahlperiode 19.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Klinge, Michael Theurer, Markus Herbrand, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10651 – Eckpunkte der Nationalen Tourismusstrategie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Kabinettsitzung am 30. April 2019 beschloss die Bundesregierung die Eckpunkte einer nationalen Tourismusstrategie (Kabinettsache 19/09060). Dieser Beschluss enthält einen programmatischen Rahmen, der die tourismuspolitischen Ziele der Bundesregierung definiert und Handlungsfelder umreißt, die die Bundesregierung in den kommenden Monaten intern und mit relevanten Akteuren und Stakeholdern beraten wird. 1. Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung ein Zeitplan für die Ausarbeitung des im Beschluss genannten Aktionsplans zur Erarbeitung konkreter Maßnahmen vor? a) Wenn ja, wie gestaltet sich dieser Zeitplan detailliert aus, und wann plant die Bundesregierung, diesen dem Deutschen Bundestag zuzuleiten? b) Wenn nein, ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, einen solchen Zeitplan zu erstellen, und wann soll die Erstellung fertiggestellt werden? Wann kann nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zuleitung des Zeitplans an das Parlament erfolgen? Zurzeit wird unter Federführung des Tourismusbeauftragten der Bundesregierung das Verfahren für die Aufstellung des Aktionsplans erarbeitet und es werden die notwendigen verwaltungsinternen Vorbereitungen getroffen. Sobald die Details feststehen, wird der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung den Bundestagsausschuss für Tourismus hierüber informieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10989 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung der noch zu erarbeitende Aktionsplan fertiggestellt werden? a) Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, den Aktionsplan dem Deutschen Bundestag zuzuleiten? b) Wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzungen der noch zu erarbeitenden Maßnahmen begonnen werden, und wann sollen sie abgeschlossen sein? Die nationale Tourismusstrategie ist ein Vorhaben der laufenden Legislaturperiode . Es ist geplant, in dieser Zeit den Aktionsplan zu erarbeiten, mit der Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen und diese so weit wie möglich bereits umzusetzen . Konkretere Aussagen sind derzeit nicht möglich; insbesondere ist die Umsetzungsfrist von der Art der Maßnahmen abhängig. Der Aktionsplan wird nach Fertigstellung dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden. 3. Mit welchen Akteuren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits im Vorfeld des Eckpunktebeschlusses am 30. April 2019 Gespräche zur Ausgestaltung einer Nationalen Tourismusstrategie geführt? In die Überlegungen zur Nationalen Tourismusstrategie wurden im Vorfeld des Eckpunktebeschlusses neben den Abgeordneten des Tourismusausschusses des Deutschen Bundestages auch die Mitglieder des Beirats für Fragen des Tourismus beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einbezogen. Eine Übersicht der aktuellen Mitglieder findet sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zudem fand mit den Ländern im Rahmen des Bund- Länder-Ausschusses Tourismus ein Austausch auf Fachebene statt. 4. Plant die Bundesregierung derzeit Gespräche zur Ausgestaltung des Aktionsplans mit den Ländern, und wenn ja, wie gestaltet sich der Zeitplan? Ja, das Thema wird im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen des Bund-Länder- Ausschusses Tourismus besprochen. Die nächste Sitzung des Bund-Länder-Ausschusses Tourismus findet voraussichtlich Ende November 2019 in Rostock statt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Durch welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Koordination der Tourismuspolitik zwischen Bund und Ländern zu verbessern? Die Bundesregierung plant, die bewährte Zusammenarbeit im Bund-Länder-Ausschuss Tourismus fortzusetzen. Dabei sieht sich die Bundesregierung nicht als Koordinator von Aufgaben, die nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes im Zuständigkeitsbereich der Länder liegen. Die nationale Tourismusstrategie zielt nicht auf neue institutionelle Strukturen oder eine Neuaufteilung von tourismuspolitischen Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10989 6. Welche weiteren relevanten Akteure in Wirtschaft und Politik außer den Ländern ruft die Bundesregierung zur Erarbeitung eigener Aktionspläne auf, und wie möchte die Bundesregierung eine Beteiligung dieser Akteure am Erarbeitungsprozess sicherstellen? a) Bis zu welchem Zeitpunkt sollen sich weitere relevante Akteure aus Wirtschaft und Politik im Bereich des Tourismus mit Aktionsplänen in den Prozess einbringen? b) Wie plant die Bundesregierung, diese Akteure über den Aufruf zur Einbringung zu informieren? Der nachhaltige Erfolg des Tourismusstandorts Deutschland erfordert ein Zusammenwirken vieler Akteure der Privatwirtschaft ebenso wie der öffentlichen Hand. Insofern würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn sich z. B. auch Verbände der Tourismuswirtschaft mit eigenen Aktionsplänen einbringen würden. Diese Möglichkeit ist keiner Ausschlussfrist unterworfen. Die Bundesregierung wird das in der Antwort zu Frage 1 angesprochene Verfahren zu gegebener Zeit in der Fachöffentlichkeit kommunizieren. 7. Befinden sich bereits konkrete Maßnahmen, die Teil des Aktionsplans werden können, wie zum Beispiel die angekündigte Digitalisierung des Meldescheins , in der Umsetzung, und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und wie weit fortgeschritten sind die jeweiligen Prozesse? Welche konkreten Maßnahmen Bestandteil des Aktionsplans der Bundesregierung werden, bleibt dem in der Antwort zu Frage 1 geschilderten Verfahren und der Ressortabstimmung vorbehalten. 8. Welche Rolle wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Kompetenzzentrum Tourismus in der Erarbeitung des Aktionsplans spielen, und welche Aufgaben werden diesem nach Kenntnis der Bundesregierung zukommen? Das Kompetenzzentrum Tourismus berät das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen seines laufenden allgemeinen Beratungsauftrags und hat Vorarbeiten bei der Ausarbeitung von Stellungnahmen und Positionspapieren geleistet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333