Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 18. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10998 19. Wahlperiode 19.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10493 – Schleusensanierungen an Bundeswasserstraßen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei der Sanierung der Schleuse Zaaren hat sich der Fertigstellungstermin erheblich verzögert und gefährdet dadurch die wirtschaftliche Existenz der vom Tourismus abhängigen Unternehmen in dieser Region. Darüber berichtete unter dem Titel „Tragödie für die Wasserwirtschaft“ die „Märkische Allgemeine Zeitung “ am 1. März 2019 (www.maz-online.de/Lokales/Uckermark/Schleuse- Zaaren-bleibt-dicht-Tragoedie-fuer-die-Wasserwirtschaft). Als Begründung für diese Verzögerung wurde angegeben, dass die erforderlichen Arbeiten des Kampfmittelräumdienstes erheblich mehr Zeit in Anspruch genommen haben, als in der Planung für das Bauprojekt vorgesehen war. Dieselben Gründe wurde beispielsweise auch für die Verzögerungen bei dem Schleusenneubau für die fünfte Schleusenkammer in Brunsbüttel verantwortlich gemacht, wie unter anderem die „Kieler Nachrichten“ berichteten (www.knonline .de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Brunsbuettel-Schleusenbau-geraetins -Stocken). Die letzten Bomben wurden im Mai 1945 über Deutschland abgeworfen. Seither sind keine neuen Bomben hinzugekommen, jedoch wurden in den vergangenen 70 Jahren bei unzähligen Bauprojekten ebenso unzählige Blindgänger entschärft . Hinzu kommen Kampfmittelräumungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR auf Grundstücken und Liegenschaften, die von der sowjetischen Besatzungsmacht genutzt worden sind. Es sollte demnach nach Ansicht der Fragesteller ein großer Erfahrungsschatz vorhanden sein, um den Zeitaufwand für die Tätigkeit des Kampfmittelräumdienstes einschätzen zu können. Baumaßnahmen an Bundeswasserstrassen sind nach Erfahrung der Fragesteller oft mit Belästigungen für Anwohner und mit Einschränkungen für die Schifffahrt als Nutzer der Anlagen verbunden – es sollte nach Ansicht der Fragesteller das Ziel einer verantwortungsbewussten Politik sein, bei Baumaßnahmen nicht nur den Kostenrahmen, sondern vor allem auch den gesteckten zeitlichen Rahmen einzuhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/10998 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele der Schleusenanlagen, welche in den Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) gehören und auf der Internetseite der WSV mit einer Anzahl in Höhe von 315 angegeben werden, wurden in den vergangenen 30 Jahren neu gebaut oder saniert? Bei wie vielen dieser Bau- bzw. Sanierungsprojekte wurden die geplanten Bauzeiten eingehalten, und bei wie vielen wurden sie überschritten (bitte mit Angabe der Zeiträume für die Planungsphase vor Beginn der Bauarbeiten, der geplanten Bauzeit, des ursprünglich geplanten Fertigstellungstermins und der tatsächlichen Bauzeit und der tatsächlichen Inbetriebnahme auflisten )? Eine Schiffsschleusenanlage kann aus mehreren Schleusenkammern bestehen. An den 315 Schleusenanlagen in der Zuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung befinden sich derzeit 474 Schleusenkammern der WSV in Betrieb. 41 Schleusenkammern wurden in den letzten 30 Jahren in Betrieb genommen (Baujahr nach 1988). Eine Statistik bzw. bundesweite Aufstellung der geplanten bzw. tatsächlichen Bauzeiten der letzten 30 Jahre liegt der Bundesregierung nicht vor. 2. Wie viele Schleusenanlagen werden a) ausschließlich für die Berufsschifffahrt genutzt, b) gemeinsam für die Berufsschifffahrt und für Sportboote genutzt bzw. c) ausschließlich für Sportboote genutzt? Die Fragen 2a bis 2c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Alle genannten Schleusenanlagen stehen der Berufsschifffahrt und Sportbootschifffahrt zur Verfügung. Die jeweiligen Schifffahrtsstraßenordnungen machen dahingehend keine Unterscheidung. Die Nutzung richtet sich nach der Schleusenkammergröße und dem vorhandenen Verkehrsaufkommen. Entsprechend der verkehrlichen Entwicklung wird zwischen den stark durch die Güterschifffahrt genutzten Wasserstraßen im sogenannten Kernnetz und den außerhalb des Kernnetzes gelegenen Wasserstraßen, die nur im geringen Umfang von der Güterschifffahrt und überwiegend durch die Sport- und Freizeitschifffahrt genutzt werden, unterschieden. Dementsprechend werden ca. 60 Prozent der Schleusenanlagen überwiegend durch die Güterschifffahrt und 40 Prozent überwiegend durch die Freizeitschifffahrt genutzt. d) Wie viele Schleusenanlagen aus den Gruppen in den Fragen 2a, 2b und 2c sind jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung sanierungsbedürftig? Gemäß Verkehrsinfrastrukturbericht zum Teil Bundeswasserstraßen wird auf Basis der Zustandsnoten bei 85 Prozent der Schleusenanlagen (davon fast 90 Prozent der Anlagen im Kernnetz und fast 80 Prozent der Anlagen außerhalb des Kernnetzes ) ein kurz- bis mittelfristiger Handlungsbedarf gesehen, wobei der Umfang der erforderlichen Maßnahmen im Einzelfall stark differieren kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10998 e) Für wie viele der sanierungsbedürftigen Schleusenanlagen aus den jeweiligen Gruppen in den Fragen 2a, 2b und 2c ist jeweils die Durchführung der Sanierung innerhalb der nächsten zehn Jahre erforderlich? f) Wie hoch sind die geschätzten gesamten Sanierungskosten für alle Schleusenanlagen, und wie hoch sind sie für die jeweiligen Gruppen in den Fragen 2a, 2b und 2c? Die Fragen 2e und 2f werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aus den ermittelten Bauwerkszuständen der Schleusenanlagen (innerhalb und außerhalb des Kernnetzes gemäß Antwort zu Frage 2d ergibt sich über einen statistischen Ansatz und durchschnittliche anlagenspezifische Kostendaten eine Bedarfsprognose für die nächsten 10 Jahre. Demnach ist für Schleusenanlagen im Kernnetz von einem jährlichen Ersatzinvestitionsbedarf von rund 370 Mio. Euro und außerhalb der Kernnetzes von rd. 30 Mio. Euro auszugehen. g) Für wie viele der sanierungsbedürftigen Schleusenanlagen aus den jeweiligen Gruppen in den Fragen 2a, 2b und 2c ist für die Sanierung bereits Geld im Haushalt bereitgestellt, und in welcher Höhe? Wesentliche Anteile werden im Rahmen der laufenden Unterhaltung und Bestandserhaltung umgesetzt und sind daher nicht explizit im Haushalt dargestellt. Für größere Instandsetzungsmaßnahmen oder Neubauten erfolgt eine Einzelerfassung , diese können den jährlichen Übersichten der Anlage zum Einzelplan 12, Verkehrswegeinvestitionen des Bundes (VWIB) Teil C entnommen werden. h) Für wie viele der sanierungsbedürftigen Schleusenanlagen aus den jeweiligen Gruppen in den Fragen 2a, 2b und 2c, für welche eine Sanierung innerhalb der nächsten zehn Jahre erforderlich ist, ist eine Prüfung durch den Kampfmittelräumdienst erforderlich? Dies wird im Einzelfall in Abstimmung mit den zuständigen Behörden entschieden . Pauschale Aussagen hierzu sind nicht möglich. Solange ein Eingriff in den Baugrund nicht erforderlich ist, wird eine Untersuchung in der Regel nicht benötigt . 3. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, Begutachtungen durch den Kampfmittelräumdienst bereits im Vorfeld, also beispielsweise während der Planungen und somit vor Beginn der eigentlichen Baumaßnahmen, durchführen zu lassen, um dadurch den zeitlichen Unsicherheitsfaktor herauszulösen und die geplanten Bauzeiten einhalten zu können? Ja. Eine Kampfmittelräumung im Schleusenbereich ist allerdings immer mit betrieblichen Einschränkungen bzw. Sperrungen verbunden. Zusätzliche Ausfallzeiten der Schleusen sind möglichst zu vermeiden. Wo es organisatorisch und betrieblich machbar ist, werden die Begutachtung der Kampfmittelverdachtsflächen und die Baufeldräumung im Vorfeld durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333