Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11013 19. Wahlperiode 20.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Markus Herbrand, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10609 – European Distribution of Debt Instruments V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r EDDI ist ein geplantes Vorhaben der Europäischen Zentralbank (EZB). EDDI steht für European Distribution of Debt Instruments. Nach Ansicht der EZB sollte die Ausgabe, der Handel, das Clearing und die Abwicklung eines Wertpapiers in der EU nicht durch den Standort der Emittenten, Anleger oder Intermediäre beeinflusst werden. EDDI soll die Emission von und den Handel mit europäischen Schuldtiteln erleichtern (vgl. www.ecb.europa.eu/press/key/date/ 2018/html/ecb.sp181003.en.html). Derzeit befindet sich der Vorhabenplan in der Konsultationsphase. 1. War oder ist die Bundesregierung direkt oder indirekt in die Konsultationsphase der EZB eingebunden bzw. eingebunden gewesen? Sofern ja, welche Position hat die Bundesregierung vertreten? Das Marktkonsultationsverfahren der Europäischen Zentralbank zu EDDI läuft noch bis Anfang Juli 2019. Die „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ wird sich an dem Konsultationsverfahren beteiligen, die Bundesregierung selbst nimmt nicht teil. Nach erster Einschätzung sieht die Bundesregierung für Bundeswertpapiere keinen Bedarf für die Plattform EDDI. 2. Hat die Bundesregierung hinsichtlich EDDI mit anderen Institutionen und Interessensgruppen gesprochen? Ja. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11013 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Zu welchen Kenntnissen ist die Bundesregierung gelangt, für welche Wertpapiere EDDI konkret geschaffen werden soll? Wie und wo werden diese Wertpapiere bislang emittiert, gehandelt und abgewickelt bzw. verwahrt? Nach Kenntnis der Bundesregierung soll EDDI zunächst für syndizierte Begebungen von Wertpapieren zentralstaatlicher Emittenten, supranationaler Institutionen und von Förderbanken aus dem Euroraum genutzt werden. Die Mitgliedstaaten der Eurozone benutzen unterschiedliche Verfahren zur Emission ihrer zentralstaatlichen Wertpapiere. Im Vordergrund stehen Auktionen und Syndikate. Bundeswertpapiere werden durch die „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ im Namen und für Rechnung des Bundes begeben. In der Regel geschieht dies im Rahmen eines Tenderfahrens über die elektronische Auktionsplattform „Bund Bietungs-System“ bei der Bundesbank. Nur in Ausnahmefällen werden Bundeswertpapiere im Syndikatsverfahren begeben. Die Abwicklung von Bundeswertpapieren erfolgt nach Abschluss der Tender im Rahmen des üblichen Abwicklungsverfahrens von Clearstream Banking Frankfurt (CBF). Bundeswertpapiere werden nach Eintragung in das Bundesschuldbuch zunächst auf dem Depot der Bundesbank bei CBF gutgeschrieben und von dort an die Mitglieder der „Bietergruppe Bundesemissionen“ übertragen, die diese Wertpapiere erworben haben. Der Sekundärmarkthandel von Bundeswertpapieren erfolgt über Börsen, andere regulierte Handelsplattformen oder im over-the-counter Markt. Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, die Abwicklung ihrer Transaktionen im Sekundärmarkt über verschiedene Anbieter durchzuführen und Bundeswertpapiere bei unterschiedlichen Zentralverwahrern zu halten, sofern die Abwicklung und Verwahrung von Bundeswertpapieren von diesen Dienstleistern angeboten werden. 4. Besteht nach Meinung der Bundesregierung hinsichtlich dieser Wertpapiere ein Marktversagen? Für Bundeswertpapiere ist kein Marktversagen erkennbar. a) Sofern ja, wodurch zeichnet sich das Marktversagen nach Ansicht der Bundesregierung aus? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. b) Sofern nein, wurde die Meinung der Bundesregierung an andere EU-Institutionen wie die EZB übermittelt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Hält die Bundesregierung die Plattform TARGET2-Securities (T2S) für ausreichend , für die Abwicklung von Wertpapieren zu sorgen? Insgesamt ist die Abwicklung von Wertpapieren in Europa aus Sicht der Bundesregierung effizient organisiert. Die Plattform TARGET2-Securities (T2S) ist in der Abwicklung von Wertpapieren ein Baustein. Das T2S-System verbindet europäische Zentralverwahrer untereinander und erleichtert so die Abwicklung und den Transfer von in Euro bzw. Dänischen Kronen denominierten Wertpapieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11013 6. Hält die Bundesregierung die bestehende Primärmarktplattform BBS (Bund Bietungs System) noch für ausreichend, Anleiheemissionen des Bundes abzuwickeln ? Ja. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333