Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11014 19. Wahlperiode 20.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Petr Bystron, Dr. Roland Hartwig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10532 – Pflegeschüler-Ausbildungsprojekt des Auswärtigen Amtes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Angaben der Bundesregierung hat das Auswärtige Amt insgesamt 25 Projekte mit dem Titel-Bezeichnung „Humanitäre Versorgung von Flüchtlingen ….“, Titel 501 687 32, mit Haushaltsmitteln in Höhe von 1 782 000 Euro gefördert (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/10274). Eines dieser Projekte diente der Ausbildung von Pflegeschülern bei der Asklepios Medical School GmbH. Gemäß Verlautbarung der Asklepios Medical School GmbH auf ihrer eigenen Webseite (www.projekt-tapig.de/) wurde das Projekt zwischenzeitlich eingestellt. Gemäß weiteren Pressemitteilungen ist das Projekt komplett gescheitert (www.abendblatt.de/hamburg/article119072068/ Tunesier-kritisieren-ihre-Bezahlung.html; www.abendblatt.de/hamburg/article 119072184/Tunesier-boykottieren-Pflegeprojekt-in-Hamburg.html; www. abendblatt.de/hamburg/article119116541/Streit-um-Pflegeschueler-bei-Asklepiosgeht -weiter.html; www.abendblatt.de/hamburg/article119221102/Asklepios-stoppt- Ausbildungsprojekt-mit-Tunesiern.html). Zu diesem Vorgang gab es bereits in der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg zwei schriftliche Kleine Anfragen (www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/42307/fachkraeftemangel in der_pflege_iii_welche_vertraege_gelten.pdf, www.buergerschaft-hh.de/ ParlDok/dokument/41976/hochqualifizierte-auszubildende-aus-tunesien-f%C3 %BCr-asklepios-%E2%80%93-scheitert-das-projekt-tapig-.pdf). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die von den Fragestellern zitierte Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD vom 16. Mai 2019 auf Bundestagsdrucksache 19/10274 zur Förderung von Projekten des Arbeiter-Samariter-Bundes durch das Auswärtige Amt benennt in ihrer Anlage kein Projekt der Asklepios Medical School gGmbH. Das von den Fragestellern zitierte Projekt mit der Asklepios Medical School gGmbH war in der Anlage der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD vom 9. Mai 2019 auf Bundestagsdrucksache 19/10081 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11014 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode genannt. Diese Anlage ist zum Schutz der handelnden Akteure der Zivilgesellschaft und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der für sie tätigen Personen gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Analog erfolgt die Beantwortung von Fragen zur Asklepios Medical School gGmbH teilweise als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang übermittelt.* 1. Wie viele junge Menschen aus Tunesien sind im Rahmen dieses Projekts nach Deutschland eingereist? Wie viele halten sich hiervon noch in Deutschland auf und haben ihre Ausbildung beendet bzw. befinden sich noch Ausbildung? Wie viele sind nachweislich ausgereist? Wie viele von denen, die ihre Ausbildung abgebrochen haben bzw. durch die Prüfung gefallen sind, befinden sich noch in Deutschland, und warum? 50 Personen aus Tunesien reisten nach Deutschland ein und nahmen an Sprachkursen und Integrationsaktivitäten teil, für deren Durchführung das Auswärtige Amt eine Zuwendung gewährte. Die Projektförderung des Auswärtigen Amts umfasste Phase I (Sprachkurse und Integrationsaktivitäten) eines Programms zur Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen. Da die Phasen II (Ausbildung zum/-r Gesundheits- und Krankenpfleger/-in) und III (Tätigkeit als Gesundheits - und Krankenpfleger/-in) des Programms nicht aus Bundesmitteln gefördert wurden, hat die Bundesregierung hierzu keine weitergehenden Informationen . 2. Entspricht es den Tatsachen, dass die Jugendlichen aus Tunesien knapp 20 000 Euro je Person als Eigenanteil für die Projektkosten aufbringen mussten und die Aufnahme der Ausbildung an die Bedingung geknüpft war, hierfür ein Darlehen aufzunehmen? Wer hat für diese Darlehen gebürgt? Die Programmteilnehmenden verpflichteten sich durch Abschluss eines Integrations - und Berufsvorbereitungsvertrags sowie eines Teilnahmeförderungsvertrags zur Erbringung eines Eigenanteils in Höhe von 18 800 Euro. Der Abschluss eines Darlehensvertrags war keine Bedingung zur Aufnahme der Ausbildung. 3. Welcher Betrag wurde als Fördersumme vom Träger Asklepios Medical School GmbH ursprünglich beantragt? Wie schlüsselt sich dieser Betrag im Einzelnen auf? Wie sieht der Finanzierungsplan im Einzelnen aus? Wann flossen welche Mittel in welcher Höhe an die Asklepios Medical School GmbH? Die Asklepios Medical School gGmbH beantragte eine Förderung in Höhe von 952 132,00 Euro. Die Mittel wurden zur Finanzierung von Sprachkursen und Integrationsaktivitäten (Willkommens- und Begleitprogramm) beantragt. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11014 Eine weitergehende Beantwortung muss im vorliegenden Fall nach gründlicher Abwägung entfallen. Gemäß Artikel 12 des Grundgesetzes ist das Recht auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geschützt. Hiervon sind alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge umfasst, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Die erbetenen Informationen würden detaillierte Einblicke in die Kostenstruktur des Zuwendungsempfängers gewähren. Hierbei sind auch die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zuwendungsempfängers zu berücksichtigen . Angesichts des Wettbewerbs, in dem Zuwendungsempfänger im Verhältnis zu anderen möglichen Empfängern stehen, stehen einer Veröffentlichung damit die Grundrechte des Zuwendungsempfängers entgegen, insbesondere da sie interne Kenntnisse über die Arbeitsweise und Tätigkeit öffentlich machen würden. Daher überwiegt im vorliegenden Fall in der Gesamtabwägung das geschützte Geheimhaltungsinteresse Dritter gegenüber dem Informationsinteresse der Abgeordneten . Dies kann auch nicht durch eine Weitergabe der Information in eingestufter Form aufgelöst werden, da dies ebenfalls dem berechtigten Interesse des Rechtsträgers an der Nichtverbreitung der Informationen entgegensteht. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Hat die Asklepios Medical School GmbH das Auswärtige Amt über das Scheitern des Projekts unterrichtet, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt (bitte Datum angeben)? Wann (bitte Datum angeben) hat das Auswärtige Amt die nicht verbrauchten Mittel (bitte Höhe angeben) zurückgefordert? Wann sind diese Mittel eingegangen (bitte Datum angeben)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 5. Welche Stelle hat den Antrag der Asklepios Medical School GmbH auf Förderung dieses Projekts geprüft? Die Prüfung der Antragsunterlagen der Asklepios Medical School gGmbH erfolgte durch das Auswärtige Amt. 6. Wie wurden die Teilnehmer für das Projekt in Tunesien angeworben? War die deutsche Botschaft in Tunesien hierbei eingebunden? Falls nein, warum nicht? Die deutsche Botschaft Tunis war bei der Auswahl der Teilnehmenden eingebunden . Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Betrachtet die Bundesregierung das Projekt als Erfolg, und beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Mittel zur Förderung von Transformationspartnerschaften bereitzustellen? Die Teilnehmenden haben im Rahmen der vom Auswärtigen Amt geförderten Phase I des Programms zur Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpfleger/ -innen Deutschkenntnisse erworben und an Integrationsaktivitäten teilgenommen . Dies entspricht den Zielen des Programms. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11014 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung beabsichtigt weiterhin Mittel zur Förderung von Transformationspartnerschaften bereitzustellen. Dazu wird auf die Erläuterungen zu den Haushaltstiteln 0501 687 21 und 0504 687 18 im Einzelplan 05 des Bundeshaushaltsplans verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333