Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 19. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11025 19. Wahlperiode 21.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cem Özdemir, Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10473 – Ziele, Beginn und Zeitrahmen der „Konzertierten Aktion Mobilität“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 14. März 2019 hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD die sogenannte Konzertierte Aktion Mobilität beschlossen. Laut Aussage des Bundeskanzleramtes sollen dort „die Herausforderungen des Wandels der Mobilität und die zukünftige Entwicklung der Automobilindustrie mit Vertretern der betroffenen Unternehmen und des Mobilitätssektors sowie weiteren Experten besprochen werden“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 des Abgeordneten Cem Özdemir auf Bundestagsdrucksache 19/9822). Das Bundeskanzleramt konnte bisher jedoch auf Anfrage der Fragesteller weder Auskunft darüber geben, wer an der „konzertierten Aktion Mobilität“ teilnehmen wird, noch über Termine bzw. über einen Zeitplan berichten. Bisher wurde nur mitgeteilt, dass „Vertreter der betroffenen Unternehmen und des Mobilitätssektors “ sowie „weitere Experten“ teilnehmen sollen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 des Abgeordneten Cem Özdemir auf Bundestagsdrucksache 19/9822). Dies steht aus Sicht der Fragesteller im Widerspruch zu der Aussage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, das den Mitgliedern des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 10. April 2019 auf Anfrage angekündigt hatte, dass noch „vor Ostern“ 2019 ein Treffen hätte stattfinden sollen. Nach Auffassung der Fragesteller sind Auftrag und Zusammensetzung der Aktion bislang nicht ausreichend dargelegt. Der zur Einhaltung der Klimaziele und der wirtschaftlichen Herausforderungen notwendige Konsens in der zukünftigen Verkehrspolitik kann nach Ansicht der Fragesteller nur erreicht werden, wenn bereits zu Beginn alle relevanten Akteure in den Prozess einbezogen werden. 1. Welche konkrete Zielsetzung hat die „Konzertierte Aktion Mobilität“? Der Mobilitätssektor befindet sich auf Grund einer Vielzahl von Entwicklungen in einer Umbruchphase. Die Unternehmen der Automobil- und Zulieferindustrie leisten einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigung und zum wirtschaftlichen Wohlstand Deutschlands und ihre Beschäftigten sind von diesem Wandel intensiv betroffen. Vor diesem Hintergrund will die Bundesregierung Herausforderungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11025 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und Chancen sowie Handlungsoptionen und -erfordernisse mit Vertretern der betroffenen Unternehmen und weiteren Experten erörtern. Dabei wird es bei einem ersten Gespräch um technologische Herausforderungen, Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und die Auswirkungen auf Arbeitswelt und Beschäftigung im Automobilsektor gehen. 2. Hat die „Konzertierte Aktion Mobilität“ den Arbeitsauftrag, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen für den durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geforderten „radikalen Wandel“ im Verkehr (www.tagesschau.de/inland/ merkel-klimaschutz-101.html)? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Nein. Dies entspricht nicht dem vom Koalitionsausschuss definierten Ziel der Gespräche mit den Vertretern der Automobilindustrie. 3. Hat die „Konzertierte Aktion Mobilität“ den Auftrag, eine Strategie für eine Verkehrswende vorzulegen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Ziel ist ein Austausch mit Vertretern der Automobilindustrie und weiteren Experten zur Stärkung des Produktions- und Innovationsstandortes Deutschland vor dem in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Hintergrund. 4. Hat die „Konzertierte Aktion Mobilität“ den Auftrag, eine Strategie zu entwickeln , die im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen den Ausstieg aus fossilen Antrieben im Verkehrsbereich vorbereitet? Wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? Nein. Die Vorbereitung der zur Erreichung der Klimaziele notwendigen Maßnahmen ist Aufgabe des Kabinettausschusses Klimaschutz. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. In welchem Verhältnis steht die „Konzertierte Aktion Mobilität“ zur Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur? Die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität soll Handlungsempfehlungen zu bezahlbarer, nachhaltiger und klimafreundlicher Mobilität sowie zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit entwickeln. Bei den geplanten Gesprächen mit Vertretern der Automobilindustrie und weiteren Experten geht es um einen Austausch zur Stärkung des Produktions- und Innovationsstandortes Deutschland. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. In welchen konkreten Punkten unterscheiden sich die „Konzertierte Aktion Mobilität“ und die Nationale Plattform „Zukunft der Mobilität“ hinsichtlich Inhalt und Ziel, und welchen Mehrwert bringt die „Konzertierte Aktion Mobilität “ im Vergleicht zur Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ aus Sicht der Bundesregierung? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11025 7. In welchem Verhältnis steht die „Konzertierte Aktion Mobilität“ zum Klimakabinett der Bundesregierung? Die Maßnahmen zur Erreichung der nationalen Klimaziele werden im Kabinettausschuss Klimaschutz erörtert. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Grundsatzentscheidung über die Gesetze und Maßnahmen im September zu treffen und die entsprechenden Beschlüsse bis Jahresende im Kabinett zu verabschieden . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 und 4 verwiesen. 8. In welchen konkreten Punkten unterscheiden sich die „Konzertierte Aktion Mobilität“ und die Arbeit des Klimakabinetts im Bereich Verkehr hinsichtlich Inhalt und Ziel, und welchen Mehrwert bringt die „Konzertierte Aktion Mobilität“ im Vergleicht zum Klimakabinett aus Sicht der Bundesregierung? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. 9. In welchem Bundesressort liegt die Federführung für die „Konzertierte Aktion Mobilität“? 10. Welche weiteren Bundesressorts werden beteiligt, und in welcher Form? 11. Welche „Vertreter der betroffenen Unternehmen und des Mobilitätssektors“ sind als Teilnehmer angefragt worden, und welche werden an der „Konzertierten Aktion Mobilität“ teilnehmen bzw. haben ihre Teilnahme zugesagt? 12. Welche „weiteren Experten“ sind für eine Teilnahme an der „Konzertierten Aktion Mobilität“ angefragt worden, und welche werden an der „Konzertierten Aktion Mobilität“ teilnehmen bzw. haben ihre Teilnahme zugesagt? 13. Mit welchen Unternehmen aus dem Automobil- und Mobilitätssektor hat die Bundesregierung bereits Gespräche zur „Konzertierten Aktion Mobilität“ geführt (bitte unter Angabe der Gesprächspartner, des Datums und des Gesprächsergebnisses auflisten)? 14. Beabsichtigt die Bundesregierung die Teilnahme von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern? Wenn ja, welche (bitte auflisten)? Wenn nein, warum nicht? 15. Beabsichtigt die Bundesregierung die Beteiligung des Deutschen Bundestages ? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? 16. Beabsichtigt die Bundesregierung die Beteiligung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? 17. Beabsichtigt die Bundesregierung die Beteiligung der Bundesländer? Wenn ja, welche, und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9 bis 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Bundeskanzleramt bereitet derzeit ein erstes Gespräch vor. Welche Personen an diesem Gespräch teilnehmen werden, steht noch nicht endgültig fest. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11025 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche Gespräche gab es zur Beteiligung des Deutschen Bundestages, des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Bundesländer (bitte unter Angabe der Gesprächspartner, des Datums und des Gesprächsergebnisses auflisten)? 19. Beabsichtigt die Bundesregierung die Teilnahme von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden ? Wenn ja, welche (bitte auflisten)? Wenn nein, warum nicht? 20. Mit welchen Umweltverbänden hat die Bundesregierung bereits Gespräche zur „Konzertierten Aktion Mobilität“ geführt (bitte unter Angabe der Gesprächspartner , des Datums und des Gesprächsergebnisses auflisten)? 21. Beabsichtigt die Bundesregierung die Teilnahme von Bahnunternehmen und/oder Bahnverbänden? Wenn ja, welche (bitte auflisten)? Wenn nein, warum nicht? 22. Mit welchen Bahnunternehmen und/oder Bahnverbänden sowie ÖV-Unternehmen und/oder ÖV-Verbänden (ÖV = öffentlicher Verkehr) hat die Bundesregierung bereits Gespräche zur „Konzertierten Aktion Mobilität“ geführt (bitte unter Angabe der Gesprächspartner, des Datums und des Gesprächsergebnisses auflisten)? 23. Beabsichtigt die Bundesregierung die Teilnahme von Fahrrad- und Mikromobilitätsherstellern und/oder -verbänden? Wenn ja, welche (bitte auflisten)? Wenn nein, warum nicht? 24. Mit welchen Fahrrad- und Mikromobilitätsherstellern und/oder -verbänden hat die Bundesregierung bereits Gespräche zur „Konzertierten Aktion Mobilität geführt (bitte unter Angabe der Gesprächspartner, des Datums und des Gesprächsergebnisses auflisten)? 25. Beabsichtigt die Bundesregierung die Teilnahme von Luftfahrt- und/oder Schifffahrtsunternehmen bzw. -verbänden? Wenn ja, welche (bitte auflisten)? Wenn nein, warum nicht? 26. Mit welchen Luftfahrt- und/oder Schifffahrtsunternehmen bzw. -verbänden hat die Bundesregierung bereits Gespräche zur „Konzertierten Aktion Mobilität geführt (bitte unter Angabe der Gesprächspartner, des Datums und des Gesprächsergebnisses auflisten)? Die Fragen 18 bis 26 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Da es bei den geplanten Gesprächen im Wesentlichen um die Entwicklung der Automobilindustrie in Deutschland geht, ist nicht vorgesehen die genannten Institutionen und Unternehmen in diese Gespräche einzubeziehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 bis 17 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11025 27. Gibt es eine inhaltliche Priorisierung zwischen den einzelnen Mobilitätssektoren , die im Rahmen der „Konzertierten Aktion Mobilität“ behandelt werden sollen, und wenn ja, wie sieht diese Priorisierung aus, und auf welcher Grundlage kommt sie zustande? Wenn nein, warum nicht? Bei einem ersten Gespräch mit Vertretern der Automobilindustrie und weiteren Experten wird es um technologische Herausforderungen, Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und die Auswirkungen auf Arbeitswelt und Beschäftigung gehen. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 und 3 verwiesen. 28. Wie häufig und in welchem Zyklus wird die „Konzertierte Aktion Mobilität“ tagen? 29. Wann soll das erste Treffen der „Konzertierten Aktion Mobilität“ stattfinden ? 30. Wieso hat ein erstes Treffen nicht, wie vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 10. April 2019 im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages angekündigt, noch „vor Ostern“ stattgefunden? 31. Bis wann soll die „Konzertierte Aktion Mobilität“ tagen, bzw. für welchen Zeitraum ist die Arbeit der „Konzertierten Aktion Mobilität“ geplant? 32. Wann, und in welcher Form werden die Ergebnisse der „Konzertierten Aktion Mobilität“ vorliegen und veröffentlicht (bitte Datum angeben)? 33. In welcher Form werden die Ergebnisse der „Konzertierten Aktion Mobilität “ eine bindende Wirkung auf die weiteren Vorhaben der Bundesregierung haben, und wenn dies nicht der Fall ist, was soll mit den Ergebnissen passieren ? Die Fragen 28 und 33 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Bundeskanzleramt bereitet derzeit ein erstes Treffen vor. Über das weitere Vorgehen wird anschließend entschieden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333