Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 18. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11032 19. Wahlperiode 21.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10788 – Neubauziele, Digitalisierung und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die steigenden Wohnkosten in Deutschland sind Folge einer höheren Nachfrage am Wohnungsmarkt, die auf ein nicht ausreichendes Angebot trifft. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass bis 2021 1,5 Millionen Wohnungen in Deutschland entstehen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/ DE/veroeffentlichungen/2018/ergebnisse-wohngipfel.pdf?__blob=publication- File&v=3 S. 1). Der Nachfrageüberhang unterscheidet sich jedoch regional stark, wie die Prognos-Studie zum Wohnungsbautag 2019 noch einmal darlegte (www.impulse-fuer-den-wohnungsbau.de/fileadmin/images/Wohnungsbautag/2019/ PROGNOS-Wohnungsbau-Studie_-_Wer_baut_Deutschland_-_Inventur_zum_ Bauen_und_Wohnen_2019.pdf). Ziel müsse es demnach sein, dass Wohnungen dort entstehen wo sie gebraucht werden. Vor diesem Hintergrund kommt auch der Stadtentwicklung eine besondere Rolle zu. Dabei kann auch in der Stadtentwicklungspolitik die Digitalisierung Effizienzgewinne bieten, zum Beispiel mit Leerstandskatastern. Architekten und Stadtentwickler sehen aktuell allerdings einer unsicheren Zukunft entgegen, da die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) aktuell Gegenstand eines Klageverfahrens beim Europäischen Gerichtshof ist und die Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit großer Wahrscheinlichkeit als unvereinbar mit EU-Recht erklärt werden (www.bau links.de/webplugin/2019/0301.php4). Entsprechend wird eine zügige Überarbeitung der HOAI nach Verkündung des Urteils höchstwahrscheinlich erforderlich . 1. Wie wurde der Neubaubedarf von 1,5 Millionen Wohnungen bis 2021 ermittelt ? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9215 der Fraktion der AfD wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11032 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Ist die Prognose aus heutiger Sicht noch zutreffend? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9215 der Fraktion der AfD wird verwiesen. Im Übrigen liegen keine neueren Prognosen vor. 3. Wie viele Wohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit September 2017 neu gebaut, und wie viele Wohnungen fehlen damit noch zum Ziel von 1,5 Millionen Wohnungen? 4. Hält es die Bundesregierung für realistisch, das Ziel von 1,5 Millionen Wohnungen bis 2021 noch zu erreichen? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Fertigstellungszahlen liegen nur auf Jahresbasis vor. Im Jahr 2017 wurden laut Statistischem Bundesamt rund 285 000 Wohnen fertiggestellt und für rund 348 000 Wohnungen Baugenehmigungen erteilt. Im Jahr 2018 wurden 286 000 Wohnungen fertiggestellt und rund 347 000 Wohnungen genehmigt. Der Bauüberhang , also die Zahl der genehmigten, aber noch nicht gebauten Wohnungen nahm weiter zu und belief sich Ende 2018 auf rund 694 000 Wohnungen. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die Wohnungen vermehrt dort gebaut werden, wo sie am dringendsten benötigt werden: 2018 wurden gegenüber 2017 10 Prozent mehr Wohnungen in den sieben größten Städten fertiggestellt . Im Vergleich zu 2009 bedeutet das eine Steigerung von über 150 Prozent. Die Fertigstellungen wirken einer weiteren Verschärfung auf den Wohnungsmärkten in vielen Ballungsgebieten und Universitätsstädten entgegen – allerdings reicht dies noch nicht aus. Die Bundesregierung arbeitet daher konsequent an der Umsetzung der von Bund, Ländern und Kommunen getragenen Wohnraumoffensive . Viele der vereinbarten Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder befinden sich unmittelbar in der Umsetzung: das Baukindergeld, die Stärkung der sozialen Wohnraumförderung und der Städtebauförderung sowie die Wohngeldreform, um nur einige Beispiele zu nennen. Mit Maßnahmen zur Baukostensenkung, Digitalisierung und Fachkräftesicherung soll dabei auch die hohe Anzahl genehmigter und noch nicht fertiggestellter Wohnungen schneller abgebaut werden. 5. Mit welchem Neubaubedarf rechnet die Bundesregierung über 2021 hinaus? Der aufgrund der hohen Flüchtlingszuwanderung modifizierte Neubaubedarf der BBSR-Wohnungsmarktprognose von mindestens 350 000 Wohnungen p. a. richtete sich auf den Zeitraum 2016 bis 2020. Darüber hinausgehende modifizierte Prognoserechnungen wurden nicht vorgenommen. Die in 2015 vor der Flüchtlingszuwanderung veröffentlichte BBSR-Wohnungsmarktprognose 2030 geht von einem langfristigen Neubaubedarf von 230 000 Wohnungen aus. Aktualisierte Prognosen liegen nicht vor. 6. Welche regionalen Unterschiede sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Wohnungsbedarf zu erkennen? Der Wohnungsbedarf wird demographisch bedingt vor allem in den Großstädten noch zunehmen. In den verstädterten Räumen (kleinere Städte unterhalb der Großstadtgrenze) wird ebenfalls weiterhin ein zusätzlicher Bedarf bestehen. Hinsichtlich der ländlichen Räume ist zu unterscheiden in solche, die den Rand von Metropolregionen darstellen und solche, die weiter entfernt und als periphere Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11032 Standorte gelten. Erstere werden zusätzliche Wohnungsnachfrage aus den Kernen der Metropolregionen erhalten, während Letztere aller Voraussicht nach auch in Zukunft einen rückläufigen Wohnungsbedarf aufweisen werden. 7. Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Polarisierung zwischen schrumpfenden bzw. wachsenden Regionen? 8. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung die räumlichen Disparitäten auszugleichen? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Dazu hat eine Kommission aus Bund, Ländern und Kommunen in sechs Arbeitsgruppen verschiedene Teilbereiche der Gleichwertigkeit untersucht. Die Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der sechs Arbeitsgruppen werden im Juli veröffentlicht. 9. Welche Projekte sind seitens der Bundesregierung geplant oder befinden sich in der Umsetzung, um Ballungsräume besser mit Umlandregionen zu verknüpfen? Die Verbesserung der Mobilität ist nicht nur zwischen Ballungsräumen und Umlandregionen , sondern auch bezogen auf die ländlichen Regionen notwendig, die stark durch Wegzüge und Strukturwandel betroffen sind. Daher fördert das BMI derzeit im Rahmen des ehem. BMVI-Projekts „Vom Konzept für die Flächenerschließung zur konkreten Umsetzung“ bis Ende 2019 Maßnahmen in den Pilotregionen Salzlandkreis, Landkreis Cuxhaven, Hildburghausen/Sonneberg und Eifelkreis Bitburg/Prüm. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse der bisherigen Modellregionen in zwei Forschungsvorhaben aus den Mitteln des Bundesprogramm ländlicher Raum (BULE) verstetigt und übertragen werden. Zum einen werden mögliche Handlungsoptionen zur Verbesserung der Mobilität in ländlichen Räumen für Kommunen und Mobilitätsmanager aufbereitet und online zur Verfügung gestellt und zum anderen wird eine Einrichtung konzipiert, die Beratung und Fortbildungen zur Entwicklung und Umsetzung von Mobilitätskonzepten anbietet sowie die Akteure vor Ort bedarfs- bzw. anlassbezogen temporär unterstützt. 10. Welche Zwischenbilanz lässt sich ein Jahr nach dem europaweiten Wettbewerb zum seriellen Bauen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/ DE/2018/05/serieller-wohnungsbau.pdf?__blob=publicationFile&v=2) ziehen ? Aus Sicht der Bundesregierung scheinen die anfänglichen Vorbehalte gegen serielle und modulare Bauweisen langsam, aber stetig abzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass die Bereitschaft der Wohnungsunternehmen zur Nutzung des Rahmenvertrags zunehmen dürfte, je mehr Baumaßnahmen vollendet werden. Nach Aussage des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ist ein reges Interesse der rund 3 000 GdW-Mitgliedsunternehmen an den vorliegenden Rahmenvereinbarungen zu verzeichnen. Belastbare Daten liegen allerdings nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11032 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wie viele Vorhaben zum seriellen Bauen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Realisierungsphase, und wo befinden sich diese Projekte ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Eine systematische Erfassung der einzelnen, in Umsetzung befindlichen Projekte der rund 3 000 Mitgliedsunternehmen als Abrufberechtigte ist seitens des GdW nicht vorgesehen. Soweit bekannt ist das erste Bauvorhaben nach nur 5 Monaten Bauzeit durch die „kwb Kommunale Wohnungsbau GmbH Rheingau Taunus“ in Idstein fertiggestellt worden. 12. Welche Chancen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Digitalisierung, um Planungsprozesse zu optimieren und so bessere Qualitäten und höhere Quantitäten im Wohnungsbau zu erzielen? 13. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Planung und auf den Baustellen von Wohnungsbauprojekten voranzutreiben? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Digitalisierung bietet die Chance die Effizienz im Bauwesen zu erhöhen, über den gesamten Planungs- und Bauprozess bis zum wichtigen Bereich des Gebäudebetriebs , insbesondere zur Optimierung des Kosten- und Terminmanagements. Durch die Einführung neuer Technologien und digitaler Methoden kann die Attraktivität der Baubranche im Wettbewerb um Fachkräfte gesteigert werden. Die Bundesregierung stellt sich der Verantwortung die notwendigen Rahmenbedingungen für die digitale Transformation zu schaffen. Die Schaffung einheitlicher herstellerneutraler Standards ist eine solche zentrale Rahmenbedingung und Voraussetzung, um alle an der Wertschöpfung Beteiligten mitzunehmen. Mit der Einrichtung von Kompetenzzentren, dem digitalen Bauantrag im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes (OZG), der Durchführung von Forschungsprojekten , Pilotvorhaben und der aktiven Mitarbeit in Normungsgremien engagiert sich die Bundesregierung kontinuierlich auf vielfältigen Ebenen und bringt den Prozess der Digitalisierung voran. 14. Welche städtebaulichen Auswirkungen und Veränderungen sind aus Sicht der Bundesregierung für die Städte, aufgrund zunehmender Verknüpfung von Internetdiensten und Quartiersentwicklung zu erwarten? Erste städtebauliche Auswirkungen und Veränderungen durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung zeigen sich, sie sind jedoch zum heutigen Zeitpunkt in ihrer Gesamtheit noch kaum absehbar und bisher nur wenig erforscht. Um sich diesen Fragen zu nähern und Antworten zu finden, hat die Bundesregierung auf Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung 2016 die nationale Dialogplattform Smart Cities eingerichtet. Sie fördert den nationalen und internationalen Austausch zu stadtentwicklungspolitischen Fragen der Digitalisierung und setzt sich zusammen aus ca. 70 Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Städte, Kreise und Gemeinden, verschiedener Wissenschaftsorganisationen, von Wirtschafts -, Sozial- und Fachverbänden sowie der Zivilgesellschaft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11032 Darüber hinaus hat die Bunderegierung im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) das Forschungscluster Smart Cities ins Leben gerufen, um die Digitalisierung auf ihren spezifischen Zusammenhang mit der Stadtentwicklung zu untersuchen. Die Erkenntnisse fließen auch in den nationalen Smart- City-Dialog ein. Aus diesem Dialog entstanden ist die Smart City Charta, die Leitlinien und Empfehlungen vorgibt, wie die digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig und im Sinne einer integrierten Stadtentwicklung gestaltet werden kann. Um die Städte, Kreise und Gemeinden künftig noch stärker bei den Fragen der digitalen Stadtentwicklung zu unterstützen, fördert die Bundesregierung ab 2019 Modellprojekte Smart Cities in Deutschland, in deren Rahmen digitale Strategien für lebenswerte Städte, Kreise und Gemeinden entwickelt und umgesetzt werden sollen. Außerdem wird die Dialogplattform Smart Cities fortgeführt und die weitere Umsetzung und Fortentwicklung der Smart City Charta begleitet. 15. Wie müssen öffentliche Verwaltungen nach Auffassung der Bundesregierung strategisch aufgestellt sein, um auf die neuen Möglichkeiten der computergestützten und internetbasierten Planungsmethoden angemessen reagieren zu können? 16. Welche technischen Voraussetzungen sind nach Auffassung der Bundesregierung in den öffentlichen Verwaltungen zu schaffen? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Um die Digitalisierung als unterstützende Kraft für Planer und Bauunternehmer zu etablieren, richten das BMVI und BMI das nationale BIM-Kompetenzzentrum ein, das gleichermaßen Hoch- und Tiefbau abdecken wird. Primäre Aufgabe des Nationalen BIM-Kompetenzzentrums ist die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen für die Anwendung vom BIM im Bundesbau. Die zu erstellenden Produkte, Standards und Konzepte werden sowohl dem gesamten öffentlichen Bau wie auch der Wertschöpfungskette Bau zur Verfügung stehen. Mit dem Nationalen BIM-Kompetenzzentrum wird ein wichtiger Beitrag für die Anwendung systemoffener und Herstellerneutraler Standards für den Datenaustausch geschaffen. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden die wichtigsten Verwaltungsleistungen für den Bürger digital zugänglich gemacht. Eine prioritäre Verwaltungsleistung ist das digitale Baugenehmigungsverfahren im OZG – Themenbereich „Bauen & Wohnen“. Gemeinsam mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern (federführend), Bayern und Baden-Württemberg, interessierten Kommunen und der Leitstelle XPlanung/ XBau in Hamburg sowie Nutzervertretern werden Grundlagen für den digitalen Bauantrag geschaffen. Für den Bauherrn bedeutet ein durchgängig digitaler Bauantrag Zeit- und Kostenersparnisse; für die bearbeitende Behörde perspektivisch eine höhere Effizienz im Personaleinsatz. Im Rahmen eines Digitalisierungslabors wurde mit allen Beteiligten bis Ende Mai 2019 ein Umsetzungskonzept für ein digitales Baugenehmigungsverfahren auf Grundlage der Musterbauordnung erarbeitet. Die Ergebnisse stehen allen Ländern und Kommunen für die weitere Umsetzung kostenfrei zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11032 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Hält die Bundesregierung an ihrer Einschätzung zur EU-Rechtskonformität der HOAI (www.bauenimbestand24.de/hoai-architekten-wehren-sich-gegeneu -klage/150/45823/) vor dem Hintergrund der am 28. Februar 2019 veröffentlichten Schlussanträge des Generalanwalts Maciej Szpunar fest (www. bak.de/w/files/bak/17377_sa_280219.pdf)? Den Zielen des Koalitionsvertrags folgend, ist die HOAI ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung von Bauqualität und Baukultur und Voraussetzung für einen fairen Leistungswettbewerb. Die Bundesregierung hat zugesagt, sich für den Erhalt in Deutschland auf europäischer Ebene einzusetzen. Die Bundesregierung hat in allen Stellungnahmen die Vereinbarkeit der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit den Anforderungen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie verteidigt und steht auch weiterhin zu ihrer Argumentation . Gleiches gilt für die verschiedenen rechtlichen und gutachterlichen Expertisen mit denen die Bundesregierung ihre Argumentation unterlegt hat. 18. Inwiefern bereitet sich die Bundesregierung bereits vor der Verkündung des Urteils auf eine mögliche Novelle der HOAI vor? Ohne den Inhalt des EuGH Urteils zu kennen, ist eine Vorbereitung nur bedingt möglich. Die Bundesregierung wird die Entscheidung des EuGH analysieren und alle gegebenenfalls erforderlichen Schritte einleiten. 19. In welcher Form finden Gespräche zu einer möglichen Novelle der HOAI mit den Interessens- und Berufsverbänden statt? Im Rahmen des seit Juni 2015 anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens zur HOAI wurden die Interessens- und Berufsverbände vertreten durch ihre Dachverbände , die Bundesarchitektenkammer (BAK), die Bundesingenieurkammer sowie den Ausschuss der Kammern und Verbände der Architekten und Ingenieure für die Honorarordnung (AHO) soweit es i.R. dieses geschlossenen Verfahrens zulässig war, in Gesprächsrunden informiert. Kammern und Verbände haben die Bundesregierung mit Argumentationsvorschlägen unterstützt. Die Bundesregierung wird diesen bewährten informativen Austausch fortsetzen. 20. Wie gestaltet sich der Zeitplan der Bundesregierung für eine Novelle der HOAI? 21. Welche Alternativen bieten sich aus Sicht der Bundesregierung an, um einen rechtsverbindlichen Rahmen für Architekten- und Ingenieursleistungen zu schaffen? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Die Darstellung eines Zeitplans ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da sie sich abhängig von den Inhalten des Urteils gestaltet. 22. Welche Instrumente sieht die Bundesregierung, um Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Wohnungsbau zu beschleunigen? Zu Änderungen des Bauplanungsrechts beabsichtigt die Bundesregierung, aufbauend auf den im Sommer 2019 erwarteten Ergebnissen der Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ und anschließender Meinungsbildung einen Entwurf einer Bauplanungsrechtsnovelle zu erarbeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11032 Die Vorschriften über bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren sind Teil des Bauordnungsrechts. Dieses fällt nach dem Grundgesetz in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder. Auch der Vollzug ist alleinige Ländersache . Der Bund hat hierfür keine Kompetenz. 23. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Anzahl von Vorgaben und Richtlinien zu reduzieren oder konkurrierende Normen abzuschaffen ? Der Nationale Normenkontrollrat setzt sich für Begrenzung und Abbau unnötiger Bürokratie und gesetzlicher Folgekosten ein. Die Bundesregierung hat im Rahmen von Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung bereits 2015 eine Regelung zur Begrenzung gesetzlicher Folgekosten eingeführt. Die sogenannte One in one out-Regel hat zum Ziel, Belastungen, die durch Gesetze entstehen, für die Wirtschaft wirksam zu begrenzen. Nach den Regelungen des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN) werden internationale und europäische Normen in das deutsche Normenwerk als DIN- Normen übernommen, wobei entgegenstehende Normen mit gleichen Inhalten zurückgezogen werden. Das seit Anfang 2016 eingeführte EU Ex ante-Verfahren sieht vor, dass neue Regelungsvorschläge der EU-Kommission vor Beginn der Verhandlungen im EU-Ministerrat hinsichtlich ihrer Folgekosten geprüft werden. Mit den Länder und Kommunen wurde in der gemeinsamen Wohnraumoffensive festgestellt, dass die Folgekosten von Regulierung und Normung begrenzt werden sollten. Eine Expertengruppe hat einen Bericht zur Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Begrenzung der Folgekosten vorgelegt. In einer Pilotphase sollen ab dem Jahr 2020 die Folgekosten von Baunormen geprüft werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333