Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11041 19. Wahlperiode 21.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Meiser, Fabio De Masi, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/9893 – Qualität der Paketzustellung in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zwischen 2013 und 2018 haben sich die bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Beschwerden wegen Mängeln bei der Post- und Paketzustellung nahezu verzehnfacht. Ein Drittel dieser Beschwerden beziehen sich auf Paketzustellungen . Laut der Bundesnetzagentur (BNetzA) betrafen im Jahr 2017 sogar 85 Prozent der Schlichtungsanträge bei der Schlichtungsstelle Post Fehler bei der Paketzustellung (Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur – Post 2016/2017; www.tagesschau.de/wirtschaft/postdienst-beschwerden-101.html). Die Fragestellenden wollen deshalb wissen, welcher Zusammenhang zwischen den nach ihrer Ansicht notorisch schlechten Arbeitsbedingungen bei Paketdiensten und der nachlassenden Qualität der Zustellung besteht. 1. Von wie vielen Firmen, die lizenzpflichtige Postleistungen beziehungsweise anzeigepflichtige Kurierdienstleistungen erbringen, der Bundesnetzagentur (BNetzA) aber nicht bekannt sind, geht die Bundesregierung aus? Die Zahl der Unternehmen, die lizenzpflichtige Postdienstleistungen oder anzeigepflichtige Kurierdienstleistungen erbringen, ohne der Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt zu sein, lässt sich nicht benennen. Wer als Postdienstleister gewerbsmäßig tätig ist, kennt in aller Regel die Voraussetzungen der Lizenzbzw . Anzeigepflicht ebenso wie die Bußgeldbewehrung im Falle eines Verstoßes gegen diese Pflichten. Vor diesem Hintergrund geht die BNetzA von einer geringen Zahl derer aus, die Postdienstleistungen ohne Lizenz oder Anzeige erbringen und der BNetzA daher nicht bekannt sind. Der BNetzA ist bislang kein Fall zur Kenntnis gelangt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11041 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie viele gewerbliche Postdienstleister gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt, und wie viele davon haben eine Lizenz gemäß § 6 des Postgesetzes (PostG), und wie viele haben ihre Tätigkeit gemäß § 36 PostG angezeigt? Bei der BNetzA sind insgesamt 59 873 (Stand: 1. Mai 2019) gewerbliche Postdienstleister nach § 36 des Postgesetzes angezeigt. Darüber hinaus verfügen 1 179 über eine Lizenz nach § 6 des Postgesetzes. 3. Wie viele gewerbliche Post-, Paket- und Kurierdienste gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt (bitte nach Briefpost, Paket, und Expressdiensten und pro Bundesland aufschlüsseln)? Die Zahl der gewerblichen Postdienstleister summiert sich auf 61 052, wie in der Antwort zu Frage 2 dargestellt. Die aktuelle Rechtslage sieht nicht vor, dass die Postdienstleister neben den lizenzpflichtigen Postdienstleistungen angeben müssen , ob sie weitere (anzeigepflichtige) Postdienstleistungen erbringen und wenn ja, welche. Da nur eine begrenzte Zahl der Postdienstleister ihre jeweils erbrachten Dienstleistungen im Einzelnen gegenüber der BNetzA nennt, ist eine Unterteilung in Briefpost-, Paket- und Expressdienste nicht möglich. Darüber hinaus können die Dienstleister sowohl nur regional als auch bundesweit tätig sein. Angaben diesbezüglich sind rechtlich ebenfalls nicht gefordert. 4. Wie viele Beschwerden zum Service im Postbereich beziehungsweise in der Kurier-, Express- und Paket-Branche (KEP) sind in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung bei der BNetzA eingegangen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? In den letzten zehn Jahren sind die im Folgenden zahlenmäßig dargestellten Beschwerden im Postbereich bei der BNetzA eingegangen. Eine Differenzierung nach Post- und KEP-Bereich findet im Einzelnen nicht statt. Seit dem Jahr 2014 erfolgt eine Erfassung nach „Brief“ und „Paket“ getrennt. Die beim Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur eingegangenen schriftlichen Beschwerden werden erst seit dem Jahr 2014 nach Ländern differenziert erfasst. Eine Zuordnung nach Beschwerdegründen zu den einzelnen Ländern ist nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11041 Beschwerdezahlen 1999 bis 2019 Jahr Gesamtzahl 1999 250 2000 382 2001 510 2002 870 2003 1.531 2004 1.410 2005 1.651 2006 1.593 2007 750 2008 1.026 2009 2.110 2010 2.161 2011 1.924 2012 1.298 2013 1.228 2014 1.950 2015 3.318 2016 4.015 2017 6.100 2018 12.615 2019 (1.Quartal) 3.879 Da eine Beschwerde häufig mehrere Beschwerdegründe enthält, beziehen sich die entsprechenden prozentualen Anteile nicht auf die Gesamtzahl der Postbeschwerden , sondern auf die dementsprechend höhere Zahl der Beschwerdegründe. Beschwerden Post 2014 bis 2019 nach Brief und Paket Jahr Brief Paket andere Gründe* 2014 54% 26% 20% 2015 47% 28% 25% 2016 35% 44% 21% 2017 54% 33% 13% 2018 51% 34% 15% 2019 (1. Quartal) 56% 33% 11% * Unter „andere Gründe“ fallen u. a. Filialen und Agenturen, Briefkästen, Beschwerdemanagement der Dienstleister. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11041 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Schriftliche Beschwerden nach Bundesländern 2014 bis 2019 2014 2015 2016 2017 2018 1. Quartal 2019 Baden-Württemberg 169 219 265 469 1.316 381 Bayern 161 313 314 495 1.112 352 Berlin 147 351 421 777 1.212 393 Brandenburg 32 73 83 21 332 94 Bremen 41 38 34 53 113 33 Hamburg 356 317 248 312 547 150 Hessen 170 255 327 552 1.209 334 Mecklenburg-Vorpommern 11 29 43 49 79 28 Niedersachsen 136 315 323 522 1.032 333 Nordrhein-Westfalen 247 451 588 1.034 2.104 574 Rheinland-Pfalz 35 78 117 197 477 147 Saarland 10 15 21 31 89 23 Sachsen 24 42 42 92 222 71 Sachsen-Anhalt 23 37 53 72 118 32 Schleswig-Holstein 97 201 218 294 524 137 Thüringen 13 18 23 52 102 41 Keine Angabe/Ausland 278 566 895 878 2.027 756 Gesamt 1.950 3.318 4.015 6.100 12.615 3.879 5. Wann ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisse des Forschungsprojekts „Fortentwicklung der Geschäftsmodelle bei der DP AG – national/international “, das laut Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur – Post 2016/2017 (Bundestagsdrucksache 19/169, S. 106) für das Jahr 2018 geplant war, zu rechnen? Insgesamt steht nur eine begrenzte Menge an Haushaltsmitteln für vom Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH (WIK) durchzuführende Forschungsprojekte zur Verfügung. Das geplante Forschungsprojekt wurde – nach Drucklegung des Tätigkeitsberichts der BNetzA – gemeinsam mit anderen Forschungsprojekten auch aus den Bereichen Energie, Telekommunikation sowie Digitalisierung bewertet und priorisiert. Im Rahmen der Priorisierung wurden andere Forschungsprojekte höher bewertet, so dass das geplante Forschungsprojekt vom WIK bisher nicht umgesetzt werden konnte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11041 6. Stimmt die Bundesregierung den Empfehlungen im Kapitel 3 des Sondergutachtens Post 2017 der Monopolkommission (ebenfalls Bundestagsdrucksache 19/169, S. 209-214) zu, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen (bitte nach einzelnen Handlungsempfehlungen unter den Punkten 232 bis 239 mit Angabe der Zustimmung bzw. Ablehnung der Bundesregierung und der jeweils geplanten Umsetzung aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Stellungnahme zu dem Sondergutachten der Monopolkommission und dem Tätigkeitsbericht der BNetzA zur Wettbewerbsentwicklung und Lage auf dem Postmarkt geäußert (Bundestagsdrucksache 19/8492). Die aufgeworfenen Fragen werden Bestandteil einer Überprüfung des postrechtlichen Rahmens sein. So verweist auch der Koalitionsvertrag auf eine Prüfung der bestehenden Regulierungen und Anpassungen an aktuelle Marktentwicklungen. 7. Hält die Bundesregierung es für notwendig, die Befugnisse der BNetzA im Bereich der KEP-Branche auszuweiten, und wenn ja, in welcher Hinsicht? Diese Fragestellung wird im Rahmen der anstehenden Überprüfung postrechtlicher Regelungen geprüft. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Wie viele Gespräche hat es in den letzten fünf Jahren zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Paket- und Expressdienstleistern einerseits und Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung bzw. BNetzA andererseits zu den Themen Regulierung der Post- und KEP-Branchen, Qualität der Zustellung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen gegeben? Die nachfolgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf Gespräche der Leitungsebene und erfolgen auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche (einschließlich Telefonate) besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Nach den vorliegenden Informationen hat die Leitungsebene des für die Postregulierung und den Universaldienst zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in den letzten fünf Jahren zwölf Gespräche, die der BNetzA 24 Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Paket- und Expressdienstleistern zu den genannten Themen geführt. Im Bundeskanzleramt wurden auf Leitungsebene drei Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Paket- und Expressdienstleistern geführt, bei denen diese Themen nicht Anlass für die Gespräche waren, jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie am Rande erörtert wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11041 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Kriterien müssen nach Einschätzung der Bundesregierung erfüllt sein, damit eine „hochwertige, flächendeckende und erschwingliche Grundversorgung mit Postdienstleistungen“ hinsichtlich der Paketzustellung sichergestellt ist (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 2018, S. 61)? Die Kriterien bemessen sich nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2418), geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Postgesetzes vom 30. Januar 2002 (BGBl. I S. 572). 10. Aus welchen Bundeshaushaltstiteln sind in den letzten zehn Jahren Fördergelder für Pilotprojekte im Bereich der Paketzustellung auf der letzten Meile bereitgestellt worden (bitte nach Jahr, Haushaltstitel, Projekt, Bundesland beziehungsweise Kommune und Höhe der Förderung aufschlüsseln)? Nach einer vom BMWi durchgeführten Ressortabfrage liegen folgende Informationen über Fördergelder für Pilotprojekte im Bereich der Paketzustellung auf der letzten Meile vor: Haushaltstitel Projekt Zuwendungsempfänger Jahr/ Höhe der Förderung Kapitel 1601 Titel 88302 Das Projekt Micro-Hub ist ein Testfeld für die Entwicklung und Erprobung innovativer, weitgehend emissionsfreier Last-Mile- Paketzulieferungslösungen in zentralen Citylagen mit Hilfe von E-Lastenfahrrädern und vergleichbaren Fahrzeugtypen. Ziel ist die NOx-Minimierung in der Paketzustellung. Stadt Mannheim 2019: 457.677,70 € 2020: 99.297,80 € Kapitel 6092 Titel 68605 Verbundprojekt: NKI: Kooperative Nutzung von Mikro-Depots durch die KEP-Branche für den nachhaltigen Einsatz von Lastenrädern in Berlin. LNC Logistic Network Consultants GmbH, DHL Delivery Berlin GmbH, Parcel Line Logistik GmbH & Co. KG, BEHALA – Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH, Hermes Germany GmbH, General Logistics Systems, Germany GmbH & Co. OHG, Ludwigsfelder Logistik, Paketdienst GmbH, DPD Deutschland GmbH 2018: 210.333 € 2019: 110.769 € Kapitel 6092 Titel 68304 Verbundprojekt: PostBot-E: Teilvorhaben: elektrisch-autonome Zustellfahrzeuge Teilvorhaben: Laserscanner für die Outdoor-Navigation SEW-EURODRIVE GmbH & Co. KG, Leuze electronic GmbH + Co. KG, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), 2018: 330.483,96 € 2019: 697.899,31 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11041 Haushaltstitel Projekt Zuwendungsempfänger Jahr/ Höhe der Förderung Teilvorhaben: Lokalisierung und Navigation Teilvorhaben: Flottenmanagement und Leitstand Teilvorhaben: Lieferausgestaltung und Sendungsstrukturen für die letzte Meile. FZI Forschungszentrum Informatik , Transport-Betz GmbH. 2020: 1.117.790,73 € 2021: 15.529,00 € Kapitel 6092 Titel 68304 Verbundprojekt: Ganzheitliche elektromobile Transportkette des kombinierten Verkehrs (teilweise für Paketzustellung). Technische Hochschule Wildau (FH), Berliner Energieagentur GmbH, DHL Solutions Fashion GmbH, BEHALA – Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH. 2013: 64.257,59 € 2014: 307.564,23 € 2015: 242.535,16 € 2016: 138.394,44 € 2017: 12.899,09 € 11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der Paketdienste, um „die Qualität und die Effizienz auf den Postdienstleistungsmärkten zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten und zu erhöhen “ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 2018, S. 61)? Siehe die Antwort zu Frage 6. 12. Von wie vielen der lizenzpflichtigen Postdienstleister als auch der nach § 36 PostG anzeigepflichtigen Unternehmen in der KEP-Branche fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit noch aktualisierte Adressdaten und/ oder vollständige Angaben zur Anzahl der Beschäftigten und Auftragnehmer ? Die BNetzA geht davon aus, dass die Zahl der nach Lizenzerteilung bzw. Anzeige unrichtig gewordenen Adressen der Postdienstleister im Verhältnis zur Gesamtzahl der im Postbereich tätigen Unternehmen insgesamt gering ist. Zum einen erhalten die lizenzierten Unternehmen mit der Lizenzerteilung die Auflage, Adressänderungen mitzuteilen. Zum anderen werden die bei der jährlichen Markterhebung zutage tretenden Adressfehler nachgehalten. In diesem Zusammenhang werden die Lizenznehmer regelmäßig darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen Lizenzauflagen (Pflicht zur Mitteilung von Adressänderungen) die postrechtliche Zuverlässigkeit beeinträchtigen und zum Lizenzentzug führen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11041 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode können. Bei den anzeigepflichtigen Unternehmen besteht ebenfalls die Verpflichtung , jegliche Änderung – also auch eine Adressänderung – der BNetzA binnen vier Wochen schriftlich anzuzeigen. Auch im anzeigepflichtigen Bereich werden ggf. auftretende Adressfehler durch Rückläufer aus der jährlichen Markterhebung nachgehalten. Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. Postdienstleister sind nicht verpflichtet, der BNetzA jeweils aktuell die Zahl ihrer Beschäftigten und ihrer Auftragnehmer mitzuteilen. Soweit ein Unternehmen einen Lizenzantrag stellt, dient die im Rahmen des Lizenzantrags gelieferte Zahl der Beschäftigten nur dazu, die Leistungsfähigkeit des Antragstellers im Zeitpunkt der Lizenzerteilung zu prüfen. 13. Hält die Bundesregierung die Ergänzung einer Anzeigepflicht für Kurierdienste im Sinne des § 5 Absatz 2 Nummer 3 PostG durch eine Lizenzpflicht angelehnt an § 5 PostG für sinnvoll (bitte begründen)? Die Bundesregierung hält die Ausweitung einer Lizenzpflicht nach § 5 Absatz 1 Postgesetz auf Kurierdienste i. S. v. § 5 Absatz 2 Nummer 3 des Postgesetzes nicht für sinnvoll. Die Ausgestaltung von Lizenz- und Anzeigepflichten (§§ 5, 36 Postgesetz) oder einer Registrierungspflicht wird Gegenstand der Überprüfung des postrechtlichen Rahmens sein. 14. Welchen Verbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung infolge der Veröffentlichung des „Sachstand Markterhebung Postdienstleistungen 2018“ der Bundesnetzagentur (bitte ausführen)? Bisher ist gesetzlich geregelt, dass Postdienstleister den Beginn des Gewerbes bei den Gewerbeämtern anmelden und zudem eine Anzeige bzw. Lizenzierung bei der BNetzA vornehmen müssen. Das gleiche gilt für Beendigungen und Adressänderungen . Vielen Postdienstleistern ist nicht bekannt, dass sie nicht nur die Aufnahme der Tätigkeit als Postdienstleister, sondern auch die Beendigung der Tätigkeit der BNetzA mitteilen müssen. Viele Postdienstleister melden zwar das Gewerbe ab, unterlassen aber die Unterrichtung der BNetzA. Eine Vereinfachung wäre nach dem Dafürhalten der BNetzA, wenn die Behörde von den Gewerbeämtern über die Abmeldung informiert werden würde. 15. Wie vielen Unternehmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Lizenzen gemäß § 6 PostG entzogen (bitte nach Entziehungsgrund aufschlüsseln)? In den letzten zehn Jahren wurde bei 85 Lizenznehmern die Lizenz gemäß § 6 Postgesetz widerrufen. Die Widerrufe erfolgten alle wegen nicht mehr vorhandener Zuverlässigkeit (§ 6 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 i. V. m. Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 des Postgesetzes). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11041 16. Hat es Gespräche zwischen Bundesministerien, den Koalitionsfraktionen, der BNetzA und/oder Vertretern der Paketdienstleistungsunternehmen zu arbeitsmarktpolitischen Regulierungen in der Paketbranche, beispielweise zum Vorschlag einer Subunternehmerhaftung von Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil und SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzender Andrea Nahles, gegeben, und wenn ja, wann (bitte nach Termin, beteiligten Parteien und Themen der Gespräche aufschlüsseln; Quelle: ZEIT ONLINE, „Nahles: Subunternehmerhaftung auf Paketbranche ausweiten“, 23. Februar 2019; sueddeutsche.de, „Paketdienste sollen für Subunternehmen haften“, 2. März 2019)? Die nachfolgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf Gespräche der Leitungsebene und erfolgen auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche (einschließlich Telefonate) besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Nach den vorliegenden Informationen haben die folgenden Gespräche stattgefunden . Gesprächstermin Gesprächsbeteiligte Parteien Gesprächsthemen 10. Juli 2018 Bundesminister Olaf Scholz mit Deutsche Post DHL u. a. zu Arbeitsbedingungen bei Deutsche Post DHL 16. Oktober 2018 Parlamentarischer Staatssekretär Steffen Bilger mit dem Bundesverband Paket & Express Logistik Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche 4. März 2019 Staatssekretär Björn Böhning (Telefonat) mit Deutsche Post DHL Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche 5. März 2019 Staatssekretär Björn Böhning (Telefonat) mit UPS Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche 11. April 2019 Bundesminister Hubertus Heil im Rahmen einer Gesprächsrunde zu den Themen Handel, Logistik, E-Commerce mit AT-Solution , Deutsche Post DHL, UPS Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche 6. Mai 2019 Bundesminister Olaf Scholz mit den Konzernbetriebsräten und Gesamtbetriebsräten der DAX30 Unternehmen, darunter Deutsche Post AG. u. a. zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11041 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Ist folgende Aussage der EU-Kommission nach Einschätzung der Bundesregierung nach wie vor zutreffend: „Die Liberalisierung des deutschen Postmarktes fiel mit der Einführung eines verbindlichen Mindestlohns im Postsektor in Deutschland zusammen. Nach Angaben von ECORYS liegt der Mindestlohn wesentlich über den derzeit von alternativen Postbetreibern gezahlten Löhnen und seine Einführung könnte sich negativ auf den Wettbewerb auswirken“ (Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Anwendung der Postrichtlinie – Richtlinie 97/67/EG, geändert durch die Richtlinie 2002/39/EG –, 22. Dezember 2008, S. 5; bitte begründen)? Da gegenwärtig kein eigenständiger Branchenmindestlohn für Briefdienstleistungen besteht, sieht die Bundesregierung keinen Anlass, eine Aussage von ECORYS aus dem Jahre 2008 zu kommentieren. 18. Hält die Bundesregierung Änderungen an der Europäischen Postrichtlinie (2008/6/EG) zur Verbesserung der Qualität der Paketzustellung für erforderlich (bitte begründen)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Europäische Kommission voraussichtlich Anfang 2020 einen Entwurf zur Novellierung der Europäischen Postdiensterichtlinie vorlegen wird. Es ist zu erwarten, dass in diesem Rahmen auch die in Kapitel 6 der Richtlinie 97/67/EG definierten Qualitätsmaßstäbe für die Postdienste überprüft werden. Durch die Verordnung 2018/644 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste sind bereits konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstequalität und der Preistransparenz im Binnenmarkt eingeleitet worden. 19. Hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Gespräche mit Sozialpartnern oder anderen interessierten Parteien zur Möglichkeit einer Wiederaufnahme der Postbranche in § 7 bzw. § 7a des Arbeitnehmerentsendegesetzes geführt? Nein. Weder in § 7 noch in § 7a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) war jemals die Postbranche enthalten, so dass sich die Frage einer Wiederaufnahme der Branche in diese Vorschriften nicht stellt. In § 4 Absatz 1 Nummer 3 AEntG ist nach wie vor die Branche „Briefdienstleistungen“ aufgeführt. 20. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Städte und Gemeinden seit 1994 Filialen der Deutschen Post AG beziehungsweise der Postbank, die einen Kooperationsvertrag mit der Deutschen Post AG zum Vertrieb von Postdienstleistungen abgeschlossen haben, bezuschusst haben (bitte nach Bundesland und Stadt bzw. Gemeinde unter Vermerk der jährlichen Summe sowie des Zeitraumes der Zuschusszahlungen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Städte und sonstige Gemeinden Filialen der Deutschen Post AG bzw. der Postbank AG, mit denen diese seit 1994 Kooperationsverträge zum Vertrieb von Postdienstleistungen abgeschlossen haben, bezuschussen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333