Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11046 19. Wahlperiode 21.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10603 – Wertschöpfungsketten in der Batteriezellenfabrikation V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf der Ausschussdrucksache 19(9)315 antwortet die Bundesregierung auf die Berichtsanfrage der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag zur Batteriezellenfabrikation in Deutschland und Europa wie folgt: „Das Ziel der Bundesregierung ist es, die gesamte Wertschöpfungskette für Batterien – von der Rohstoffgewinnung über die Zellproduktion bis hin zu Nachnutzung und Recycling – in Deutschland und Europa abzubilden.“ In der Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Batteriezellproduktion sind die interessierten Unternehmen ebenso aufgefordert, die gesamte Wertschöpfungskette „von der Gewinnung der Ressourcen und den Elektroden-Materialien über die eigentliche Batteriezellproduktion bis zur Integration der Zellen und der nachhaltigen und umweltverträglichen Wiederverwendung und Entsorgung “ abzudecken. Für den Aufbau einer Batteriezellproduktion sind laut Bundesregierung im Haushalt des Bundeswirtschaftsministeriums bis zu 1 Mrd. Euro vorgesehen. 1. Wie kann ein Unternehmen bzw. ein Konsortium von Unternehmen der Förderbekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Batteriezellproduktion entsprechen, die geforderte Rohstoffgewinnung in Deutschland und Europa vorzunehmen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beabsichtigt, im Rahmen des EU-beihilferechtlich Möglichen, insbesondere auf der Basis der Mitteilung der EU-Kommission zu den Kriterien für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse mit dem Binnenmarkt, Arbeitsgemeinschaften im Bereich der industriellen Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher (Batteriezellfertigung) zu fördern. Dabei soll durch die Arbeitsgemeinschaften die Wertschöpfungskette von der Gewinnung der Rohstoffe und der Weiterverarbeitung zu den Elektroden-Materialien über die eigentliche Batteriezellproduktion bis zur Integration der Zellen in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11046 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Produkte aus den vielfältigen Anwendungen und der nachhaltigen und umweltverträglichen Wiederverwendung und Entsorgung im Sinne eines integrierten Projektes berücksichtigt werden. Aspekte der Ressourcen und Rohstoffgewinnung werden somit in der Förderbekanntmachung ausdrücklich erwähnt und sind zudem im Portfolio der sich bewerbenden Unternehmen enthalten. Im Projektkonzept werden die Ziele, die mitwirkenden Unternehmen aus den beteiligten europäischen Mitgliedstaaten, die Organisationsstruktur, das Arbeitsprogramm inklusive einer Grobaufteilung der Arbeitspakete je mitwirkendem Unternehmen sowie der Zeitplan und Kosten-/Ausgabenplan des Projekts vor dem Hintergrund des aktuellen Stands von Forschung, Technologie und Markt erläutert. Es liegen Anträge vor, die Rohstofffragen adressieren. Für das Vorhaben muss ein schlüssiges Verwertungskonzept im Rahmen einer europäischen Produktion vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland sowie des Erfordernisses eines Knowledge-Spillovers auf EU-Ebene dargestellt werden. Dies betrifft auch den Bereich der Rohstoffe und der Materialien, die zum Teil bei Vertragspartnern in anderen europäischen Mitgliedstaaten erbracht werden und mit einer dortigen Finanzierung und staatlichen Unterstützungsleistung eingebracht werden können. 2. In welchen Ländern kommen nach Informationen der Bundesregierung die Rohstoffe, die für die Batteriezellenfabrikation notwendig sind, hauptsächlich vor? Für Lithium-Ionen-Batteriezellen werden insbesondere Lithium, Kobalt, Nickel sowie Graphit benötigt. Nach Informationen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe waren im Jahr 2018 die drei wichtigsten Produzentenländer für Lithium Australien (46 Prozent Marktanteil), Chile (28 Prozent Marktanteil ) und Argentinien (11 Prozent Marktanteil). Das größte Förderland für Kobalt war im Jahr 2017 die Demokratische Republik Kongo mit einem Marktanteil von 64 Prozent, gefolgt von Russland (4,6 Prozent Marktanteil) und Australien (4,2 Prozent Marktanteil). Größtes Förderland von Nickel im Jahr 2017 waren die Philippinen (17 Prozent Marktanteil), gefolgt von Indonesien (16 Prozent Marktanteil ) und der Russischen Föderation (10 Prozent Marktanteil). Das größte Förderland für Graphit war im Jahr 2017 China (79 Prozent Marktanteil), gefolgt von Brasilien (10 Prozent Marktanteil) sowie Indien (4 Prozent Marktanteil). 3. Sind der Bundesregierung Vorkommen von Rohstoffen, die für die Batteriezellenfabrikation notwendig sind, in Deutschland und Europa bekannt? Falls ja, wo liegen diese? Der Bundesregierung sind folgende Lithiumprojekte, die sich im Entwicklungsstadium befinden, bekannt: Keliber Oy (Finnland), Wolfsberg (Österreich), Jadar (Serbien), Mina do Barroso (Portugal), San Jose (Spanien), Cinovec (Tschechien) und Avalonia (Irland) sowie zwei Projekte in Deutschland: Zinnwald und Sadisdorf (Sachsen). Deutschland verfügt über keine eigene Bergwerksförderung von Kobalt und Nickel . Eine Bergwerksförderung von Kobalt findet in Europa in Finnland statt, Nickel wird vor allem in Finnland, in Griechenland, im Kosovo, in Serbien, in Albanien sowie in Polen gefördert. In Deutschland wird Graphit in Kropfmühl gewonnen. Außerdem existiert in Österreich und Norwegen eine Graphitproduktion. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11046 Der Bundesregierung liegen auf der Basis des Interessensbekundungsverfahrens im Rahmen der Batteriezellenförderung des BMWi Bewerbungen mehrerer mittelständischer Unternehmen vor, die Rohstoffgewinnung und -verarbeitung zum Ziel haben. Zum Teil sind sie in die oben genannten Projekte eingebunden und zum Teil sollen andere Projekte entwickelt werden. 4. Wann ist mit einer Entscheidung der Bundesregierung zu rechnen, welche Konsortien den Zuschlag zum Aufbau einer Batteriezellenfabrikation erhalten werden? Das mehrstufige Antragsverfahren sieht vor, dass die Konsortien für Investitionsund Forschungsvorhaben in Deutschland einem Prüfverfahren nach nationalem Zuwendungsrecht unterliegen. Zugleich sind die Vorhaben bei der EU-Kommission beihilferechtlich zu notifizieren. Erst wenn beide Schritte erfolgreich geleistet sind, die Zuwendungshöhe feststeht und diese von der EU-Kommission genehmigt ist, kann von einer finalen Entscheidung ausgegangen werden. Angestrebt ist ein Abschluss des nationalen Genehmigungsverfahrens und der europäischen Notifizierung möglichst bis Ende des Jahres. 5. Können auch chinesische bzw. Unternehmen aus Drittländern ein Konsortium bilden, das der Förderrichtlinie der Bundesregierung entsprechen würde? Gemäß der Förderbekanntmachung des BMWi ist Fördervoraussetzung, dass das Vorhaben in Deutschland durchführt wird. 6. Wird die Bundesregierung die Zahl der Konsortien beschränken? Oder werden alle Konsortien, die den Vorgaben der Förderbekanntmachung entsprechen, von der Bundesregierung gefördert? Im Rahmen der Interessensbekundung vom 22. Februar 2019 sind Arbeitsgemeinschaften eingeladen worden, sich zu bewerben. Die Unterlagen mussten bis zum 15. März 2019 beim BMWi eingereicht worden sein. Alle Bewerber haben die Möglichkeit erhalten, bis Mitte April ihre Unterlagen nach zu schärfen. Derzeit werden die Bewerbungen weiterqualifiziert. Wegen der mehrfachen Überzeichnung stehen die Interessensbekundungen der Bewerber untereinander im wettbewerblichen Verhältnis. 7. Wie hoch sollte aus Sicht der Bundesregierung die Mindestinvestitionssumme des jeweiligen Konsortiums sein? Hierzu bestehen keine Vorgaben seitens der Bundesregierung. 8. Sieht die Bundesregierung einen festen Eigenanteil der Konsortien vor? Falls ja, in welchem Verhältnis soll die staatliche Förderung zum Beitrag der Konsortien stehen? Eine Förderung eines Projektantrags kann im Rahmen des geltenden EU-Beihilferechts erfolgen, so dass ein Eigenanteil eines investierenden Unternehmens in jedem Fall erforderlich sein wird. Lediglich bei Universitäten wäre unter Umständen eine Förderung bis zu 100 Prozent möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11046 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sofern die Mitteilung der EU-Kommission zu den Kriterien für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse mit dem Binnenmarkt zugrunde gelegt wird, richtet sich die Beihilfehöchstintensität nach der festgestellten Finanzierungslücke im Verhältnis zu den beihilfefähigen Kosten. 9. Plant die Bundesregierung, für die geförderten Batteriezellenfabriken Ausnahmen von der Zahlung der EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien- Gesetz) oder sonstige Strompreiskompensationen vorzusehen? Falls ja, welche rechtlichen Vorschriften müssen dafür angepasst werden? Eine weitgehende EEG-Befreiung ist ohnehin schon möglich, da die Batteriezellfertigung auf der Liste stromintensiver Branchen (Liste 1 des Anhangs 4 im EEG) enthalten ist. Darüber hinausgehende spezifische Entlastungen würden zulasten anderer Branchen gehen. 10. Wird die Bundesregierung in der Fortschreibung der Rohstoffstrategie auf die Wertschöpfungsketten Elektromobilität und Batteriezellenfertigung eingehen ? Falls ja, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland mit Rohstoffen für die Wertschöpfungsketten Elektromobilität und Batteriezellenfertigung gewährleistet werden kann? Die konkrete inhaltliche Ausarbeitung der Fortschreibung der Rohstoffstrategie der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Insofern können die gestellten Fragen zum konkreten Inhalt des noch zu erstellenden Strategiepapiers nicht beantwortet werden. Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Unternehmen, ihre Rohstoffversorgung sicherzustellen . Die staatlichen Aktivitäten auf Bundesebene konzentrieren sich darauf , diese Bemühungen der Unternehmen nachdrücklich und effizient zu flankieren , wobei sich konkrete Maßnahmen am Leitgedanken der nachhaltigen Entwicklung orientieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333