Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11048 19. Wahlperiode 21.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Thomas L. Kemmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10649 – Prioritäten der Bundesregierung beim Bürokratieabbau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD angekündigt, ein „Bürokratieabbaugesetz III“ vorzulegen („Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 19. Legislaturperiode“; Zeile 2 863). Bis heute warten Bürger und Unternehmen aus Sicht der Fragesteller auf dringend notwendige Entlastungen. Hierunter leiden Innovation, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit . Wie man den Medien entnehmen konnte, gab es in den vergangenen Wochen einen intensiven Austausch der Bundesministerien auf Arbeits- und Leitungsebene über Möglichkeiten zum Abbau unnötiger Bürokratie. So hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier laut Presseberichten dem Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz im März 2019 in einem Brief 26 Vorschläge zur Entbürokratisierung des Steuerrechts unterbreitet, die der Bundesminister im Gespräch mit der Wirtschaft gesammelt haben soll (Handelsblatt vom 9. April 2019; www.handelsblatt.com/politik/deutschland/buerokratieabbauwarum -sich-peter-altmaier-von-olaf-scholz-im-stich-gelassen-fuehlt/24199098.html). In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil konkrete Maßnahmen vorgeschlagen , mit denen die deutsche Wirtschaft von Kosten in Höhe von 1,28 Mrd. Euro jährlich entlastet werden würden (www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland- Welt/Arbeitsminister-Hubertus-Heil-will-Wirtschaft-um-1-28-Milliarden-Euro-ent lasten). Im Mai 2019 berichtete schließlich die Presse über ein „Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III (Prioritäten)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, in dem konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau enthalten sind (Rheinische Post vom 15. Mai 2019 „Altmaier plant Mini-Job-Höchst grenze von 500 Euro“, https://rp-online.de/politik/deutschland/bundeswirtschaftsminister -peter-altmaier-plant-mini-job-hoechstgrenze-von-500-euro_aid- 38799181, sowie Handelsblatt vom 15. Mai 2019 „Altmaier geht beim Bürokratieabbau in die Offensive“, www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ entlastungen-altmaier-geht-beim-buerokratieabbau-in-die-offensive/24345058. html?ticket=ST-1699300-aD9cZNRn0ttgPLYTCQ6D-ap5). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11048 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie ist der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für den Entwurf für ein „Bürokratieabbaugesetz III“? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie befindet sich in Gesprächen mit den Ressorts über die jeweiligen Beiträge für ein drittes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III). Es können daher noch keine Angaben zum Zeitplan des BEG III gemacht werden. 2. Inwieweit wurde das im Mai 2019 in der Presse diskutierte „Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III“ des Bundeswirtschaftsministeriums innerhalb der Bundesregierung abgestimmt? 3. Inwieweit waren das Bundeskanzleramt und der für Bürokratieabbau zuständige Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt in die Erstellung des „Eckpunktepapiers zum Bürokratieentlastungsgesetz III“ eingebunden? 4. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu den im vorgenannten „Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III“ des Bundeswirtschaftsministeriums genannten „zu diskutierenden wichtigen Maßnahmen“ a) Flexibilisierung der Arbeitszeit zugunsten der Gastronomie im Rahmen der EU-Arbeitszeitrichtlinie, b) Anhebung der Minijob-Grenze von 450 auf 500 Euro, c) Dynamisierung der Minijob-Grenze im Hinblick auf die Mindestlohnentwicklung , damit nicht bei jeder Erhöhung eine Neuberechnung der Arbeitsstunden erforderlich wird, und d) Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung, die alle Informationen enthält, die dem Finanzamt elektronisch vorliegen? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Entlastungswirkung dieser Maßnahme? 5. Wie kommen die im Eckpunktepapier genannten Steuermindereinnahmen in Höhe von 200 Mio. Euro jährlich aufgrund der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre zustande? Wie sollen diese Mindereinnahmen im Haushalt gegenfinanziert werden? Die Fragen 2 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Willensbildung der Bundesregierung im Hinblick auf die konkreten Inhalte des BEG III ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung kommentiert keine Einzelheiten der laufenden ressortübergreifenden Verhandlungen und Abstimmungsprozesse . 6. Wie beurteilt die Bundesregierung eine Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 14. Mai 2019 zur Arbeitszeiterfassung bei Beibehaltung von Vertrauensarbeitszeit und Delegationsmöglichkeit der Arbeitszeitdokumentation an den Arbeitnehmer und bei gleichzeitiger Einführung der Wochenarbeitszeit von 48 Stunden entsprechend der EU-Arbeitszeitrichtlinie ? Der EuGH verlangt von den Mitgliedstaaten, Arbeitgeber zu verpflichten, „ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“. Eine endgültige Einschätzung der Auswirkungen des Urteils ist erst nach Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11048 gründlicher Prüfung der Entscheidung des EuGH möglich. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, welche Möglichkeiten der Ausgestaltung der vom EuGH den Mitgliedstaaten ausdrücklich eingeräumte Ermessensspielraum bietet. Nach dem Urteil obliegt es den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems der Arbeitszeiterfassung zu bestimmen. 7. Welche Verbände waren seitens des Bundesministeriums eingeladen, sich an einer Verbändeanhörung zu einem „Bürokratieentlastungsgesetz III“ zu beteiligen ? 8. Welche Verbände sind dieser Einladung nachgekommen? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 4 der Abgeordneten Claudia Müller auf Bundestagsdrucksache 19/3762 verwiesen. Darüber hinaus hat keine Verbändeanhörung stattgefunden. 9. Welche 26 Maßnahmen wurden von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in seinem Brief im März 2019 an den Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgeschlagen? 10. Welche Vorschläge aus der Verbändeanhörung wurden seitens des Bundeswirtschaftsministeriums im Vorfeld der Erstellung des Eckpunktepapiers den übrigen Bundesministerien mit Bitte um Prüfung vorgelegt? 11. Welche Vorschläge hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in einem Brief an den Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz unterbreitet? Wie ist die Haltung des Bundesministeriums der Finanzen zu diesen Vorschlägen ? 12. Welche Vorschläge zum Bürokratieabbau hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil dem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier unterbreitet (bitte mit den einzelnen kostenmäßigen Entlastungen einzeln auflisten)? 13. Von wem wurden diese Berechnungen der einzelnen kostenmäßigen Entlastungen vorgenommen? 14. Wie errechnet sich die seitens des Bundesministers für Arbeit und Soziales in seinem Brief an den Bundeswirtschaftsminister genannte Ersparnis von ca. 1,2 Mrd. Euro jährlich durch die Einführung eines Abrufverfahrens für eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung? 15. Inwiefern wurde der Normenkontrollrat in die Überlegungen zu diesen konkreten Vorschlägen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Bürokratieentlastungsgesetz III einbezogen? Die Fragen 9 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Es wird jeweils auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333