Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11049 19. Wahlperiode 21.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10652 – Stand der Stellungnahme zum 22. Hauptgutachten der Monopolkommission V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Antwort vom 10. September 2018 auf die Kleine Anfrage der FDP- Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/4205 bezüglich des 22. Hauptgutachtens der Monopolkommission hat die Bundesregierung darauf verwiesen, dass die Analysen und Empfehlungen des Hauptgutachtens von der Bundesregierung noch geprüft würden. Nach einer zum Zeitpunkt der Antwort noch ausstehenden Anhörung der betroffenen Verbände sowie Stellungnahmen der Verbände und Länderwirtschaftsministerien plante das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), eine Stellungnahme der Bundesregierung mit den Ressorts abzustimmen und die Stellungnahme den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten . Das Gutachten der Monopolkommission ist mittlerweile elf Monate alt und auch die Anfrage der FDP-Fraktion liegt über acht Monate zurück. Es stellt sich die Frage, wie der Fortschritt der Prüfung durch die Bundesregierung ist und wie sie mit dem Gutachten verfahren wird. 1. Gibt es einen Fortschritt bei der Prüfung der Analysen und Empfehlungen des 22. Hauptgutachtens der Monopolkommission durch die Bundesregierung ? a) Wenn ja, welchen? b) Wenn nein, wieso nicht? Die gründliche Prüfung des 22. Hauptgutachtens der Monopolkommission durch die Bundesregierung dauert an. In diesem Kontext sind auch aktuelle Gesetzgebungsarbeiten zu berücksichtigen, die noch nicht abgeschlossen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11049 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Verbände und welche Länderwirtschaftsministerien haben Stellungnahmen abgegeben? Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie liegen zum 22. Hauptgutachten der Monopolkommission schriftliche Stellungnahmen von folgenden Verbänden vor: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. B.A.H – Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. BPI – Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. BVI – Bundesverband Investment und Asset Management e. V. BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e. V. DFB – Deutscher Fussball-Bund e. V. Die Familienunternehmer e. V. DJV – Deutscher Journalisten-Verband e. V. eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. Markenverband e. V. PHAGRO – Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. VAUNET – Verband Privater Medien e. V. VdF – Verband der Filmverleiher e. V. ZAW – Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V. Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie liegen keine schriftlichen Stellungnahmen von Landeswirtschaftsministerien vor. 3. Welche Ergebnisse haben die Stellungnahmen der Verbände und Länderwirtschaftsministerien erbracht? Die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen fließen in die Stellungnahme der Bundesregierung zum 22. Hauptgutachten der Monopolkommission ein und werden auch im Rahmen laufender Gesetzgebungsarbeiten berücksichtigt. 4. Hat die geplante Anhörung des BMWi im Oktober 2018 stattgefunden? Ja, am 19. Oktober 2018 fand im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Verbändeanhörung zum 22. Hauptgutachten der Monopolkommission statt. 5. Welche Verbände haben an der Anhörung des BMWi teilgenommen? Für die Anhörung am 19. Oktober 2018 gingen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie von folgenden Verbänden Anmeldungen ein: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. B.A.H – Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11049 BdB – Bundesverband deutscher Banken e. V. BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. BDZV – Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V. bevh – Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V. bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. BPI – Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. BTW – Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e. V. BVI – Bundesverband Investment und Asset Management e. V. BVK – Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e. V. BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e. V. Die Familienunternehmer e. V. eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. HDE – Handelsverband Deutschland e. V. Markenverband e. V. PHAGRO – Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. VAUNET – Verband Privater Medien e. V. VDB – Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e. V. VdF – Verband der Filmverleiher e. V. VÖB – Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. ZAW – Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V. ZGV e. V. – Der Mittelstandsverbund. 6. Welche Ergebnisse hat die Anhörung des BMWi ergeben? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Mündliche Stellungnahmen von Verbänden werden ebenso berücksichtigt wie schriftliche Stellungnahmen. 7. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt im Hinblick auf die Erkenntnisse und Vorschläge des 22. Berichts der Monopolkommission? Infolge der andauernden Prüfung des 22. Hauptgutachtens durch die Bundesregierung können die darin enthaltenen Erkenntnisse und Vorschläge noch nicht abschließend bewertet werden. 8. Wie wird die Bundesregierung nach heutigem Stand mit dem Bericht der Monopolkommission verfahren? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „22. Bericht der Monopolkommission“ auf Bundestagsdrucksache 19/4205 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11049 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach abgeschlossener Prüfung wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit den Bundesressorts eine Stellungnahme zum 22. Hauptgutachten der Monopolkommission abstimmen. Die Stellungnahme der Bundesregierung wird nach deren Beschluss den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet. 9. Stimmt die Bundesregierung nach heutigem Stand den Vorschlägen der Monopolkommission zu? 10. Welche Maßnahmen und Vorschläge plant sie nach heutigem Stand umzusetzen ? 11. Welche Maßnahmen und Vorschläge plant sie nach heutigem Stand nicht umzusetzen? 12. Wie sieht der derzeitige Umsetzungsstand der Vorschläge der Experten der Monopolkommission in Deutschland aus? Es wird jeweils auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 13. Wo sieht die Bundesregierung nach heutigem Stand wettbewerbsrechtlichen Handlungs- oder Regelungsbedarf? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat verschiedene Anpassungsbedarfe des nationalen Wettbewerbsrechts identifiziert. Diese beinhalten unter anderem eine Weiterentwicklung der Missbrauchsaufsicht im Hinblick auf die Tätigkeit von Plattform- und Digitalunternehmen, eine verbesserte Fokussierung der Fusionskontrolle sowie die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird vor diesem Hintergrund im Laufe des Jahres 2019 einen Entwurf für eine 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorlegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333