Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1105 19. Wahlperiode 07.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/768 – Entzug von Akkreditierungen beim G20-Gipfel durch die Behörden des Bundes und Zusammenarbeit mit den Landesbehörden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 21. Dezember 2017 tagte der Sonderausschuss „Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg“ der Hamburgischen Bürgerschaft, wobei insbesondere auch Fragen in Bezug auf die Sicherheitsüberprüfung von Medienvertreterinnen und Medienvertretern Thema waren (NDR.de, 21. Dezember 2017). Da Bundesbehörden sich am 21. Dezember 2017 vor dem G20- Sonderausschuss nicht äußerten, blieb die Aufarbeitung im Sonderausschuss zunächst auf die Beteiligung der Hamburger Behörden beschränkt, während zum Handeln der Bundesbehörden viele Fragen offen blieben (dpa, 21. Dezember 2017). Dies nimmt die fragenstellende Fraktion zum Anlass, noch einmal an ihre Anfrage vom 17. Juli 2017 anzuknüpfen (Bundestagsdrucksache 18/13132). Auch die Aufklärung der Vorgänge und Ursachen der Fehlerhaftigkeit der Informationen in den polizeilichen Datenbanken ist relevant und betrifft gerade mit Blick auf die Umstellungen der IT des Bundeskriminalamts (BKA) einen wesentlichen und nach Auffassung der fragenstellenden Fraktion auch für das Vertrauen in die Integrität und Zuverlässigkeit polizeilicher Datenbestände wichtigen Punkt. 1. Inwiefern sind Bundespresseamt (BPA) und BKA künftig bereit im Rahmen der Amtshilfe an der Aufklärung der offenen Fragen zur Akkreditierung, insbesondere zu den Schnittstellenproblematiken mit den Landesbehörden, vor dem Sonderausschuss zum G20-Gipfel der Hamburgischen Bürgerschaft mitzuwirken? 2. Wann werden die Bundesbehörden dem Sonderausschuss zum G20-Gipfel der Hamburgischen Bürgerschaft die angeforderten Dokumente zum Komplex Akkreditierung übermitteln? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1105 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Inwiefern dürfen nach Auffassung der Bundesregierung einschlägige Dokumente von Bundesbehörden, die sich bereits in den Akten Hamburger Behörden befinden, dem Sonderausschuss im Rahmen der behördlichen Aktenvorlage vorgelegt werden? 4. Wie gedenkt die Bundesregierung sich in Zukunft generell an der Aufklärung der Geschehnisse rund um den G20-Gipfel in Hamburg zu beteiligen? Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet . Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) und das Bundeskriminalamt (BKA) sind unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Grenzen, insbesondere hinsichtlich der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes, bestrebt, an der Aufklärung offener Fragen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel mitzuwirken . Der Themenkomplex „Akkreditierung zum G20-Gipfel“ 2017 fällt jedoch in die ausschließliche Zuständigkeit von Bundesbehörden. Insoweit unterliegt auch die diesbezügliche parlamentarische Kontrolle ausschließlich dem Deutschen Bundestag. 5. Warum wurden zunächst pauschal alle antragstellenden Journalistinnen und Journalisten – trotz gegebenenfalls in Einzelfällen vorliegenden sicherheitsrelevanten Erkenntnissen – akkreditiert (vgl. Pressemitteilung des BPA vom 11. Juli 2017), und anhand welcher Kriterien wurde dies im späteren Verlauf geändert? Auf die Vorbemerkung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13535 vom 8. September 2017, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/13345 vom 17. August 2017 sowie auf die Pressemitteilung des BKA vom 11. Juli 2017 mit dem Titel „Akkreditierungen zum G20-Gipfel in Hamburg“ verwiesen . 6. Welche Erfahrungen hat das BKA bisher mit der Begleitung von Journalistinnen und Journalisten gemacht, zu denen sicherheitsrelevante Erkenntnisse vorliegen? Das BKA führt Begleitungen nach Ankündigung als ausschließlich offene und erkennbare Maßnahmen durch. Eine Begleitung von Journalistinnen und Journalisten erfolgt nur, soweit das zum Schutz von Personen gemäß § 5 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) erforderlich ist. Eine Begleitung von Medienvertretern anlässlich des G20-Gipfels 2017 in Hamburg fand nicht statt. Im Übrigen ist die Begleitung von Personen in geschützten Bereichen gegenüber einer Zutrittsverweigerung das mildere Mittel. Bei Journalistinnen und Journalisten, zu denen sicherheitsrelevante Erkenntnisse vorliegen, kann die Maßnahme ein geeignetes Mittel darstellen um insbesondere auch dem hohen Rechtsgut der Pressefreiheit Rechnung zu tragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1105 7. Warum wurden auch an die 32 Medienvertreter Pool-cards vergeben, zu denen im Akkreditierungsprozess schon personenbezogene Sicherheitsbedenken bekannt geworden waren (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13345)? Die Poolkarten werden grundsätzlich in Kontingenten an das Medium selbst vergeben , das dann jeweils selbst bestimmt, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es zu dem jeweiligen Pooltermin entsendet. Das ist im Interesse und auf Wunsch der Medien so geregelt, damit diese ihre Journalistinnen und Journalisten bei einem Gipfel auch bei Änderungen des Presseprogramms möglichst gut und flexibel einsetzen können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8. Inwiefern kam es dabei zu einer Neubewertung der Sicherheitslage durch das BKA? a) Wann und von wem wurde diese Entscheidung konkret getroffen? b) Welche Stellen waren an dieser Entscheidung beteiligt? c) Auf welchen neuen Informationen/Erkenntnissen, die in vorherigen Lageeinschätzungen /Gefährdungsbewertungen noch nicht bekannt waren, fußte die Neueinschätzung der Sicherheitslage? d) Trifft es zu, dass zum Zeitpunkt der Neubewertung die Einschätzung vorlag , dass die Dynamik der Proteste gegen den Gipfel im Vorfeld von den Sicherheitsbehörden unterschätzt wurde? Wenn ja, welche Vorkommnisse haben zu dieser Einschätzung beigetragen ? Es wird auf die Vorbemerkung in der Antwort der Bundesregierung vom 8. September 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/13535 sowie auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung vom 15. August 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/13345 verwiesen. 9. Inwiefern wurden alle 32 Fälle der sogenannten Gefährderliste des BKA (vgl. Protokoll der Sitzung des Sonderausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft „Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg “ vom 21. Dezember 2017, S. 31) inzwischen intern vom BKA aufgearbeitet und datenschutzrechtlich geprüft? Am 18./19. September 2017 führten Mitarbeiter der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) einen Informations-, Beratungsund Kontrollbesuch gemäß §§ 24 bis 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beim BKA durch. Das Prüfergebnis des Besuchs hat die BfDI als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Gegenstand der Kontrolle waren die personenbezogenen Daten zu 32 Journalistinnen und Journalisten, denen die Akkreditierung zunächst erteilt und während des G20-Gipfels wieder entzogen worden ist. Die BfDI hat als wesentliches Ergebnis ihrer Kontrolle festgestellt, dass das Akkreditierungsverfahren zum G20-Gipfel für den vom BKA selbst zu verantwortenden Teil hinsichtlich der 32 geprüften Fälle von Journalisten datenschutzrechtlich dem Grunde nach nicht zu beanstanden ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1105 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse aus welchen Quellen/Dateien lagen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils für die vom Akkreditierungsentzug betroffenen Personen vor, die den Entzug öffentlich gemacht haben und sich auf unterschiedlichen Wegen um Aufklärung bemühen: a) Karsten Smid, b) Adil Yigit, c) Sebastian Friedrich, d) Björn Kietzmann, e) Rafael Heygster, f) Chris Grodotzki, g) Willi Effenberger, h) PM Cheung, i) Elsa Koester, j) Christian Wolf, k) Frank Bründel? Die Bundesregierung kann zu einzelnen Erkenntnissen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen keine Angaben machen. 11. In welchen der oben genannten Fälle hält das BKA auch jetzt noch an der getroffenen Einschätzung zum Akkreditierungsentzug fest? Hierzu ist derzeit keine Antwort möglich, da gegen den Akkreditierungsentzug gerichtete Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin noch nicht abgeschlossen sind. 12. Warum fehlten auf den vom BKA dem Einsatzstab „BAO Michel“ übersandten Listen Hinweise auf die Sensibilität der Daten und Vorgaben zur Gewährleistung der Datensicherheit (tagesschau.de, 11. Juli 2017)? Die BfDI hat im Rahmen ihres Kontrollbesuchs im BKA festgestellt, dass die Herausgabe aufgrund der Lagezuspitzung versehentlich erfolgte und keinen strukturellen Mangel darstellt. Darüber hinaus ist kein ausdrücklicher Hinweis hierzu erfolgt, weil der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten generell Bestandteil hoheitlichen Handelns von Polizeivollzugsbeamten ist. 13. An wen wurde am 7. Juli 2017 um 13.41 Uhr vom BKA die E-Mail mit dem Betreff „Ausschlüsse und andere Maßnahmen – Hotels GS 1 & GS 2“ gesandt , in deren Anhang sich Listen mit potentiellen Gefährdern unter den Journalisten befanden? Welche Hinweise zum Umgang mit dem Anhang fanden sich in dieser E-Mail? Die E-Mail wurde an eigene und unterstellte Kräfte des BKA aus dem Einsatzabschnitt Innenschutz gesteuert. Sie enthielt keinen Hinweis zum Umgang mit dem Anhang, weil der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten generell Bestandteil hoheitlichen Handelns von Polizeivollzugsbeamten ist. 14. Ist es zutreffend, dass BKA-Innenschutzwachen vor Ort diese Listen den Kräften der Polizei Hamburg ausgedruckt übergeben haben? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1105 Hatten die Innenschutzwachen den Auftrag, so mit den Listen vorzugehen oder ist das eigenmächtig geschehen? Die Liste wurde der Polizei Hamburg übergeben. Eine Zugangsüberprüfung war an den Kontrollstellen nur möglich in Kenntnis der Namen der Betroffenen, inklusive der korrekten Schreibweise. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Vorgesehen für die Übergabe an die Polizei Hamburg waren Listen, die ausschließlich die für die Überprüfung des Vorhandenseins der Zutrittsberechtigungen erforderlichen Daten enthielten. 15. Welche Anweisungen gab das BKA auf die Anfrage des Einsatzabschnitts (EA) Objektschutz zum Umgang mit auf den übersandten Listen genannten Personen? Zu welcher Uhrzeit wurde diese Anfrage gestellt, und wann wurde sie beantwortet ? Die Bundesregierung vermag aufgrund der Fragestellung nicht nachzuvollziehen, auf welche Anfrage die Fragesteller Bezug nehmen. 16. Worauf beruht die Kenntnis der Bundesregierung, dass die Polizei Hamburg in ihrer Verantwortung eine eigene Namensaufstellung für die durch die Landespolizei eingerichteten Kontrollstellen im Vorfeld des Medienzentrums erstellt hat (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13345, Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)? Die von der Polizei Hamburg erstellte Liste liegt dem BKA vor. Kräfte des BKA haben sie an einer Kontrollstelle vor dem Medienzentrum von Kräften der Landespolizei Hamburg erhalten, nachdem die Beamten des BKA durch die Medienberichterstattung darauf aufmerksam geworden waren. 17. Aufgrund welcher Erkenntnisse wurden die übersandten Listen vom BKA mit E-Mail vom 7. Juli 2017 um 21.27 Uhr wieder zurückgezogen? Das BKA hat die übersandten Listen wieder zurückgezogen, als es festgestellt hat, dass diese – aufgrund der Lagezuspitzung – versehentlich versandt wurden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 18. Warum waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zurückgezogen Listen ab dem Zeitpunkt zur Gewährleistung der Sicherheit nicht mehr notwendig? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 19. Wurden BKA und Bundespresseamt über entzogene Akkreditierungen informiert , und zu welchen Uhrzeiten gingen die einzelnen Meldungen von welcher Stelle ein? Neun Medienvertretern wurden die personalisierten Akkreditierungskarten tatsächlich entzogen. Dabei wurde einem Journalisten, der bereits akkreditiert worden war, die Akkreditierungskarte vor Ort in Hamburg nicht übergeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1105 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In drei Fällen erfolgte der Entzug der Akkreditierungskarte auftragsgemäß durch Kräfte der Landespolizei, in den übrigen Fällen hat das BKA die Entscheidung des BPA vollzogen. Das BKA wurde über den Vollzug der Entscheidung durch die Landespolizei am 7. Juli 2017 gegen 20:28 Uhr sowie am 8. Juli 2017 gegen 14:41 Uhr informiert. Das BPA wurde über den Vollzug seiner Entscheidung per E-Mail sowie fernmündlich und vor Ort informiert. Eine entsprechende E-Mail des BKA ging am 7. Juli 2017 um 16:33 Uhr beim BPA ein. Die jeweilige Uhrzeit der mündlich übermittelten Vollzugsmeldungen wurde nicht erfasst. 20. Warum wurde der Entzug der Akkreditierung den Betroffenen erst an den Kontrollstationen bekanntgegeben, und warum wurden sie nicht sofort oder auch im Nachhinein informiert (vgl. Protokoll der Sitzung des Sonderausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft „Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg“ vom 21. Dezember 2017, S. 55)? Denjenigen Journalisten, die nicht mehr beim Pressezentrum erschienen, wurde die Akkreditierung nicht entzogen. Zutreffend ist, dass das BPA auf Anraten und in Absprache mit dem BKA die Entscheidung getroffen hatte, diesen 32 Medienvertretern die Akkreditierung zu entziehen, wenn sie an den Kontrollstellen erscheinen . 23 Medienvertreter sind, nachdem diese Entscheidung intern fiel, nicht mehr am Medienzentrum erschienen. Die Entscheidung, die Akkreditierung zu entziehen, wurde daher in 23 Fällen nicht umgesetzt. Da es somit in diesen 23 Fällen an einem wirksamen belastenden Verwaltungsakt fehlte, war eine gesonderte Information schon aus diesem Grunde nicht geboten. Im Übrigen war eine Benachrichtigung im Einzelfall aufgrund der Dynamik des Gipfelgeschehens bereits praktisch nicht umsetzbar. 21. Inwiefern wurden inzwischen alle Betroffenen offiziell über die Gründe des Entzugs der Akkreditierung und die Ergebnisse der Prüfprozesse informiert? Die betroffenen Medienvertreter konnten sich persönlich an das BKA und an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), als den unmittelbareren Datenbesitzern, wenden, um zu erfahren, ob und wenn ja welche Daten in den dort vorhandenen Dateien gespeichert sind (§ 19 BDSG). Eine Vielzahl von Medienvertretern hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht . Den neun Medienvertretern, die vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Entziehung ihrer Akkreditierung geklagt haben, hat das BPA in umfassenden Schriftsätzen die Gründe für die Entzugsentscheidung im Einzelnen dargelegt. Ferner haben diese Medienvertreter von ihrem Recht auf Einsicht der Akten der beteiligten Behörden (BPA, Bundesministerium des Innern - BMI, BKA und BfV) Gebrauch gemacht. Alle beim BKA und BfV nachfragenden Betroffenen wurden darüber informiert, ob und wenn ja welche Daten in den dort vorhandenen Dateien gespeichert sind (§ 19 BDSG, § 15 des Bundesverfassungsschutzgesetzes – BVerfSchG). Diese Auskünfte umfassen auch die dem Entzug der Akkreditierung jeweils zu Grunde gelegten Gründe. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1105 22. In welcher Form haben sich Bundesbehörden gegenüber denjenigen Betroffenen geäußert, die zu Unrecht auf der sogenannten Gefährderliste standen ? Das BKA und das BPA haben ihr Bedauern gegenüber vier Journalisten, in deren Fall der Entzug der Akkreditierung offensichtlich fehlerhaft war, schriftlich ausgedrückt . Zwei Journalisten haben das Angebot des Chefs des BPA angenommen, ein persönliches Gespräch mit ihm zu führen. 23. In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch rechtliche Verfahren von Betroffenen anhängig, und welche Ergebnisse aus rechtlichen Verfahren liegen bisher vor? Derzeit sind neun Klagen von Medienvertretern vor dem Verwaltungsgericht Berlin anhängig. Mit ihrer Klage begehren die Medienvertreter sämtlich die Feststellung , dass der Entzug der Akkreditierung rechtswidrig gewesen ist. Das Verwaltungsgericht Berlin hat bislang noch nicht terminiert. Die Entscheidung steht daher noch aus. Weitere Klagen sind nicht anhängig. Ergebnisse aus gerichtlichen Verfahren liegen daher noch nicht vor. Ergebnisse aus einem Vorverfahren (§ 68 der Verwaltungsgerichtsverordnung – VwGO) gegen den Entzug der Akkreditierung liegen nicht vor, da das Widerspruchsverfahren gegen die Entscheidung des BPA als oberste Bundesbehörde unstatthaft ist (§ 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 VwGO). 24. Welche Konsequenzen werden aus welchen Gründen beim Bundespresseamt und beim BKA gezogen, um ähnliche Probleme bei künftigen Akkreditierungsverfahren zu vermeiden? Im Nachgang zum G20-Gipfel in Hamburg hat das BPA gemeinsam mit BMI und BKA die Verfahren und Strukturen beim Akkreditierungsverfahren für Journalisten überprüft. Hilfreich waren in diesem Prozess auch Gespräche mit Vertretern von Journalistenverbänden und der Bundespressekonferenz. Das BPA hat zu Jahresbeginn einen Akkreditierungsbeauftragten im BPA ernannt. Der Akkreditierungsbeauftragte ist eine dauerhaft eingerichtete Stelle, die von einem hochrangigen Beamten und Volljuristen aus dem BPA besetzt wurde. Er arbeitet in enger Abstimmung mit Ansprechpartnern im BMI und den Sicherheitsbehörden zusammen . Der Akkreditierungsbeauftragte ist im Akkreditierungsverfahren eine weitere Instanz zur Überprüfung etwaiger Sicherheitshinweise der Behörden. Er wird damit die stets notwendige Abwägung der Pressefreiheit mit den Belangen der Sicherheit gewährleisten. Den Medienvertretern wird er als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, bei Großveranstaltungen auch vor Ort. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1105 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. Inwiefern wurden der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BdDI), die im Nachgang zu den entzogenen Akkreditierungen von Journalisten eine Prüfung zu den beim BKA geführten externen und internen Datenbanken vorgenommen hat (FAZ, 12. Juli 2017), alle von der BfDI angefragten Informationen bzw. Daten vorgelegt, bzw. innerhalb welcher Frist wurden diese Daten vorgelegt? a) Liegt der Bundesregierung bereits ein Zwischenbericht der BfDI vor, und wenn ja, seit wann? b) Wann soll der in Aussicht gestellte Zwischenbericht der BfDI nach Kenntnis der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden ? Am 18./19. September 2017 führten Mitarbeiter der BfDI einen Informations-, Beratungs- und Kontrollbesuch gemäß §§ 24 bis 26 BDSG beim BKA durch. Im Rahmen dieses Besuchs wurden der BfDI sämtliche Unterlagen in elektronischer Form zugänglich gemacht. Auch wurden ihr im Nachgang am 19. Oktober 2017 sämtliche internen Unterlagen zum Akkreditierungsverfahren in Papierform zur Verfügung gestellt. In ihrem Prüfbericht vom 23. November 2017 wird dies von der BfDI bestätigt. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass für die Kontrolle der durch Landesbehörden gespeicherten personenbezogenen Daten die jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz zuständig sind. Ein Datum für die Vorlage des Berichts kann noch nicht genannt werden. 26. Bedarf es nach Einschätzung der Bundesregierung für ein (im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wirksames) datenschutzrechtliches Aufsichtssystem tatsächlicher und rechtlicher Nachbesserungen, auch in Bezug auf die Funktionsweise und Beaufsichtigung der polizeilichen Verbunddateien, damit Betroffenenrechte sichergestellt werden können? Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich das bestehende Aufsichtssystem nach § 12 BKAG (ab 25. Mai 2018: § 31, § 84 BKAG) bewährt. 27. Inwiefern hat es zwischenzeitlich eine Übereinkunft zwischen der BfDI und dem BKA zu den Ergebnissen und den Konsequenzen zur Wahrung der Rechte der Beteiligten, insbesondere der Freiheitsrechte der betroffenen Medienvertreter gegeben, wenn ja, wie lauten diese und die von der BfDI gemachten Vorgaben, und inwieweit wurden diese bereits umgesetzt? Wenn nein, weshalb hat bis heute keine Klärung stattgefunden und sind keine erforderlichen Anpassungen und Maßnahmen erfolgt? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Die BfDI hat festgestellt, dass das Akkreditierungsverfahren in dem vom BKA selbst zu verantwortenden Teil hinsichtlich der 32 geprüften Fälle von Journalisten datenschutzrechtlich dem Grunde nach nicht zu beanstanden ist. Eine weitere „Übereinkunft“ hat es nicht gegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1105 28. Was hat die Bundesregierung bis heute konkret veranlasst bzw. getan, um dem durch die rechtswidrigen Akkreditierungsentziehungen naheliegenden Verdacht nachzugehen, dass aufgrund eines unzureichenden bzw. zu unbestimmten Regelungsrahmens auch zu weiteren Betroffenen potentiell rechtswidriger Datenspeicherungen in Verdachtsdatenbanken des BKA vorhanden sein könnten? Die Frage der Rechtswidrigkeit der Akkreditierungsentziehungen ist noch Gegenstand gerichtlicher Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Unabhängig von der derzeitigen gerichtlichen Überprüfung der Akkreditierungsentziehungen , hat die BfDI keine strukturellen datenschutzrechtlichen Mängel im vom BKA zu verantwortendem Teil des Akkreditierungsverfahrens festgestellt (vgl. Antwort zu Frage 9). 29. Auf welchem Stand befindet sich die laufende Reform der BKA-Datenbanken im Hinblick auf die Zusammenführung von aufgrund ihrer Zweckbindung bisher getrennt gehaltenen Datenbeständen (Änderungen bitte konkret und in Relation zum bisherigen Gesamtdatenbestand in absoluten Zahlen angeben ), und a) inwiefern wurden dabei Daten inhaltlich überprüft, b) wie wurden die sog. Aussonderungsprüffristen angewandt, bzw. c) liegt für die Anwendung der sog. Aussonderungsprüffristen bereits ein automatisierter Prozess vor, wenn ja, welcher Art? Für die Zentralisierung der Datenhaltung hat das BKA ein Vorprojekt mit dem Namen Polizei 2020 eingerichtet, das derzeit ein Grobkonzept für das Hauptprojekt erstellt und das sich personell und inhaltlich noch im Aufbau befindet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333