Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1110 19. Wahlperiode 07.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jochen Haug und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/791 – Anzahl derzeit aus sicheren Drittstaaten einreisender Asylbewerber V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach der Dublin-III-Verordnung, deren unverbrüchliche Gültigkeit auch zu jedem Zeitpunkt der „Asylkrise“ der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2017 (C-646/16) ausdrücklich bestätigt hat, ist im Rahmen des EU-Asylsystems grundsätzlich der Ersteinreisestaat für die Durchführung von Asylverfahren zugunsten von Angehörigen von Staaten außerhalb des Schengen-Raumes zuständig. Demgegenüber sind schon seit geraumer Zeit Asylbewerber, die etwa über Italien oder Griechenland in die EU eingereist waren , eigeninitiativ oder gar mit Hilfe dortiger Behörden in andere EU-Mitgliedstaaten wie Schweden, Österreich, die Niederlande, v. a. aber nach Deutschland weitergereist, um dort ihre Asylverfahren zu betreiben. So wurden auch von deutschen Behörden eigentlich nach Italien oder Griechenland gehörende Asylverfahren ohne nennenswerte öffentliche Aufmerksamkeit stillschweigend mitübernommen (Bsp. S. 24 des Leitfadens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – BAMF – zu Italien, www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/ Downloads/Infothek/Asyl/leitfaden-italien.pdf?_blob=publicationFile und Bericht der taz vom 12. Oktober 2017, www.taz.de/!5454209/). Erst durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 21. Januar 2011 (Nr. 30696/09, M.S.S./Belgien und Griechenland), nach der es die Menschenwürde verletzen kann, Asylbewerber zuständigkeitshalber nach Griechenland zurückzuschieben, der sich dann auch der Europäische Gerichthof angeschlossen hat (Urt. v. 21. Dezember 2011, C-411/10 und C-493/10), wurde einer besonders interessierten Öffentlichkeit zum ersten Mal bewusst, dass die Vorschriften der Dublin-III-Verordnung von den Behörden offenbar nicht mehr durchgängig zur Anwendung gebracht wurden und dass sich Asylbewerber von außerhalb des Schengen-Raumes vielfach unkontrolliert und ungehindert in der EU bewegen können. Diese Wanderungsbewegungen nahmen bekanntlich im Sommer 2015 enorm zu, nachdem zunächst im August 2015 bekanntgeworden war, dass nach einer internen Leitlinie des BAMF Flüchtlinge aus Syrien, die in Deutschland Asyl beantragt hatten, entgegen der Dublin-III-Verordnung nicht mehr in diejenigen Länder zurückgeführt werden sollten (www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/dublinpruefung -fuer-syrische-fluechtlinge-ausgesetzt-13768817.html), in denen sie zuerst registriert worden waren, und nachdem Anfang September 2015 Asylbewerbern aus Ungarn die Weiterreise nach Deutschland ohne vorherige Registrierung gestattet worden war. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1110 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Unter dem Eindruck anhaltend großer Asylbewerberzahlen, die v. a. über die Grenze zu Österreich nach Bayern einreisten, gab die Bundesregierung am 13. September 2015 die teilweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen bekannt und richtete in der Folge Grenzübergangsstellen in Freilassing, Laufen an der Salzach, Neuhaus am Inn, Passau und Simbach am Inn ein (www.bundesregierung. de/Content/DE/Artikel/2015/09/2015-09-13-de-maiziere-grenzen.html). Diese Maßnahme diente dazu, den ständigen weiteren Zugang von Asylbewerbern nach Deutschland administrativ in geordnete Bahnen zu leiten. Dabei hatte schon die zeitweise Wiedereinführung von mobilen Grenzkontrollen anlässlich des G7-Gipfels auf Schloss Elmau im Juni 2015 aufgezeigt, dass die deutschen Grenzen offenbar permanent und in großer Zahl von illegalen Einwanderern wie auch Kriminellen überschritten werden (vgl. Robin Alexander: Die Getriebenen , München 2017, S. 14), ohne dass dies gemeinhin überhaupt bemerkt wird. Die zeitweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze wurde mittlerweile mit Zustimmung der EU-Kommission mehrmals (u. a. im Februar 2017 und im September 2017) verlängert (www.bmi.bund. de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/10/verlaengerung-grenzkontrollen. html). Der CDU-Bundestagsabgeordnete Armin Schuster, der in der zurückliegenden Legislaturperiode Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Innenausschuss war, äußerte am 16. Januar 2018 im Deutschlandfunk (www.deutschlandfunk.de/cdupolitiker -schuster-deutschland-nimmt-nicht-jeden-auf.694.de.html?dram:article_ id=408425): „Ich bin der festen Überzeugung, dass Grenzkontrollen in Bayern so lange fortgeführt werden müssen, solange die Außengrenze nicht funktioniert . Ich bin auch so weit zu sagen, wir schauen uns monatlich sehr genau an, was passiert an der Schweizer Grenze über die Mittelmeer-Route Italien– Schweiz. Auch wenn dort die Zahlen enorm steigen würden, könnten wir einen Schritt weitergehen und könnten Grenzkontrollen machen – machen wir im Moment nicht, weil sie so dramatisch nicht sind, aber das sind alles Möglichkeiten, Flüchtlingszugang zu begrenzen.“ Diese Äußerung eines „Insiders“ wirft nach Auffassung der Fragesteller mehrere Fragen auf. 1. Wie viele Personen aus Ländern außerhalb des Schengen-Raumes sind nach Kenntnis der Bundesregierung a) zwischen dem 1. Januar 2017 um 0 Uhr und dem 31. Dezember 2017 um 24 Uhr, b) seit dem 24. Oktober 2017 um 11 Uhr (konstituierende Sitzung des 19. Deutschen Bundestages) bis heute auf dem Landweg, d. h. über Binnengrenzen der EU bzw. des Schengen- Raumes (im Falle der Schweiz), in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ? Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben. 2. Wie viele Personen aus Staaten außerhalb des Schengen-Raumes sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den beiden genannten Zeiträumen an deutschen Grenzübergängen durch das dortige Fachpersonal kontrolliert worden ? An den deutschen luft- und seeseitigen Schengen-Außengrenzen wurden im Jahr 2017 insgesamt 42 205 164 Personen im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle überprüft. In den Monaten November und Dezember 2017 waren es 6 053 595 Personen. Darüber hinausgehende statistische Angaben im Sinne der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1110 Fragestellung werden zu diesem Personenkreis nicht erhoben. Eine Differenzierung der vorhandenen statistischen Daten ist nur nach Monaten möglich. Im Zusammenhang mit der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen aus Anlass der Migrationslage erfolgte keine Festlegung von Grenzübergangsstellen. 3. Wo fanden, nach Kenntnis der Bundesregierung, diese Kontrollen jeweils statt? Ist seit der Wiedereinführung von Grenzkontrollen am 13. September 2015 überhaupt irgendeine Außengrenze der Bundesrepublik Deutschland außer der bayerisch-österreichischen Grenze jemals kontrolliert worden (bitte aufgeschlüsselt nach den beiden in Frage 1 genannten Zeiträumen)? Wenn ja, welche Erkenntnisse wurden dabei jeweils über illegale Aktivitäten , insbesondere illegale Einreisen, an der jeweiligen deutschen Außengrenze gewonnen? Mit Wirkung vom 13. September 2015 wurden an allen deutschen land-, luft- und seeseitigen Schengen-Binnengrenzen mit Schwerpunkt an der deutsch-österreichischen Landgrenze Grenzkontrollen vorübergehend wieder eingeführt. Der Umfang und die Intensität der Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen wurden jeweils lageorientiert angepasst. Ab dem 13. Mai 2016 wurden die vorübergehenden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen auf der Grundlage eines EU-Ratsbeschlusses nur noch an der deutsch-österreichischen Landgrenze durchgeführt. Seit dem 12. November 2017 werden die vorübergehenden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen an der deutsch-österreichischen Landgrenze sowie bei Flugverbindungen von Griechenland nach Deutschland durchgeführt. Darüber hinaus erfolgten vom 12. Juni 2017 bis zum 11. Juli 2017 vorübergehende Grenzkontrollen an allen deutschen land-, luft- und seeseitigen Binnengrenzen anlässlich des G20-Gipfels. Durch die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden wurden im Jahr 2017 insgesamt 50 154 und im Zeitraum vom 24. Oktober 2017 bis zum 31. Januar 2018 insgesamt 13 516 unerlaubt eingereiste Personen festgestellt. Weitere Angaben bitte ich den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1110 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zeitraum Januar bis Dezember 2017: Anzahl unerlaubt eingereister Personen davon ohne Reiseausweis/-pass* davon ohne Aufenthaltstitel/ Visum* Übergabe an inländische Behörden Grenze zu Belgien 2.126 2.001 1.843 1.603 Dänemark 1.783 1.703 1.752 1.630 Flughäfen 11.220 1.830 9.179 3.610 Frankreich 3.946 3.380 3.825 3.051 Luxemburg 328 235 291 212 Niederlande 1.654 1.402 1.505 1.186 Österreich 16.312 12.356 15.446 7.344 Polen 2.148 976 1.942 1.031 Schweiz 5.551 5.094 5.412 4.361 Seehäfen 1.034 846 923 676 Tschech. Republik 4.035 3.170 1.835 3.324 keine konkrete Zuordnung möglich 17 17 17 17 Gesamtergebnis 50.154 33.010 43.970 28.045 Zeitraum 24. Oktober 2017 bis 31. Januar 2018: Anzahl unerlaubt eingereister Personen davon ohne Reiseausweis/ -pass* davon ohne Aufenthaltstitel/ Visum* Übergabe an inländische Behörden Grenze zu Belgien 630 594 444 537 Dänemark 555 528 540 517 Flughäfen 2.735 439 2.193 969 Frankreich 1.203 1.033 1.174 974 Luxemburg 60 45 52 32 Niederlande 468 403 434 343 Österreich 4.244 3.030 3.962 1.752 Polen 530 222 476 269 Schweiz 1.293 1.145 1.252 972 Seehäfen 393 333 360 281 Tschech. Republik 1.402 1.061 749 1.128 keine konkrete Zuordnung möglich 3 2 3 3 Gesamtergebnis 13.516 8.835 11.639 7.777 * Mehrfachnennungen ein- und derselben Person unter davon ohne Reiseausweis/-pass und davon ohne Aufenthaltstitel/Visum möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1110 Die „Übergabe an inländische Behörden“ bildet Übergaben/Weiterleitungen von Personen an Erstaufnahmeeinrichtungen, Jugendämter/-hilfeeinrichtungen, Justizvollzugsanstalten und weitere inländische Einrichtungen ab. Eine weitere Differenzierung ist nicht möglich. 4. Wie viele dieser Personen verfügten dabei nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils über einen gültigen Reisepass oder sonstige hinreichende, gültige Reisedokumente und ein gültiges Schengen-Visum (bitte aufgeschlüsselt nach den beiden in Frage 1 genannten Zeiträumen)? Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben. Ergänzend wird auf die Angaben in den tabellarischen Übersichten in der Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Wie viele dieser Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den beiden genannten Zeiträumen bislang jeweils einen Asylantrag in Deutschland gestellt? 6. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den beiden genannten Zeiträumen jeweils Asylanträge gestellt, nachdem sie ohne gültige Reisepapiere und ohne ein Schengen-Visum auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland eingereist waren? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben. 7. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den beiden genannten Zeiträumen jeweils an der deutschen Grenze zurückgewiesen worden, a) weil sie nicht über gültige Reisedokumente und ein gültiges Schengen- Visum verfügten, b) weil sie zwar über gültige Reisedokumente und ein gültiges Schengen- Visum verfügten, aber aus einem sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollten, um hier einen Asylantrag zu stellen, c) weil sie über keine gültigen Reisedokumente und kein gültiges Schengen- Visum verfügten und weiterhin angaben, kein Asyl beantragen zu wollen? Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet. Durch die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden wurden im Jahr 2017 insgesamt 10 265 Personen zurückgewiesen, die ohne gültiges Reisedokument/Visum/Aufenthaltstitel bzw. im Besitz eines falschen bzw. verfälschten Reisedokumentes/Visums/Aufenthaltstitels waren. Für den Zeitraum November und Dezember 2017 sowie Januar 2018 wurden 2 586 Personen aufgrund der beschriebenen Dokumentenlage zurückgewiesen. Weitere Angaben bitte ich den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1110 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückweisungen im Zeitraum Januar bis Dezember 2017: ohne gültiges Reisedokument im Besitz eines falschen oder verfälschten Reisedokumentes ohne gültiges Visum oder gültigen Aufenthaltstitel im Besitz eines falschen oder verfälschten Visums oder Aufenthaltstitels Grenze zu Belgien 31 1 Dänemark 48 2 Flughäfen 111 152 2.437 62 Frankreich 61 1 14 Luxemburg 3 4 Niederlande 38 1 6 Österreich 5.074 32 1.885 18 Polen 1 62 Schweiz 77 2 22 Seehäfen 76 1 26 Tschech.Republik 5 12 Gesamtergebnis 5.525 189 4.471 80 Zurückweisungen im Zeitraum November und Dezember 2017 sowie Januar 2018: ohne gültiges Reisedokument im Besitz eines falschen oder verfälschten Reisedokumentes ohne gültiges Visum oder gültigen Aufenthaltstitel im Besitz eines falschen oder verfälschten Visums oder Aufenthaltstitels Grenze zu Flughäfen 34 37 529 18 Österreich 1301 8 657 2 Seehäfen 0 0 0 0 Gesamtergebnis 1.335 45 1.186 20 8. In wie vielen Fällen wurden/wurde nach Kenntnis der Bundesregierung – bitte jeweils wieder aufgeschlüsselt nach den beiden oben genannten Zeiträumen und nach Asyl- und Nichtasylbegehrenden – a) im Rahmen von Grenzkontrollen angehaltene oder aufgegriffene Personen in den sicheren Drittstaat, aus dem sie in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollten oder eingereist waren, zurückgeleitet oder -transportiert , ohne dass hierbei unmittelbarer Zwang angewendet worden ist; b) im Rahmen von Grenzkontrollen solchen Personen die Anwendung unmittelbaren Zwanges angedroht; c) im Rahmen von Grenzkontrollen Zurückweisungen an der Grenze im Wege unmittelbaren Zwanges durchgesetzt? Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1110 9. Wie viele Personen aus Staaten außerhalb des Schengen-Raumes sind in den beiden oben genannten Zeiträumen nach Erkenntnissen der Bundesregierung jeweils unkontrolliert in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, indem sie eine „Grüne Grenze“ überquert haben, ohne sich bei einem amtlichen Grenzübergang vorzustellen oder, falls keiner vorhanden war, sich unmittelbar nach der Einreise etwa bei der nächsten Polizeiwache zu melden? Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung (falls sie hierüber keine unmittelbaren Erkenntnisse hat) die Zahl der Personen von außerhalb des Schengen-Raumes ein, die in den genannten Zeiträumen jeweils über eine „Grüne Grenze“ eingereist sind, ohne sich bei einem Grenzübergang vorzustellen oder sich anderweitig sofort bei den zuständigen Behörden zu melden? Auf welchen Annahmen, Erhebungen, Beobachtungen und Erkenntnisprozessen beruht diese Schätzung? Schätzungen im Sinne der Fragestellungen werden durch die Bundesregierung mangels Grundlage nicht vorgenommen. 11. Welche Maßnahmen werden derzeit an welchen Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen, um unkontrollierte Einreisen von Personen von außerhalb des Schengen-Raumes über die „Grüne Grenze“ zu unterbinden? Maßnahmen zur Verhinderung der unerlaubten Einreise finden auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsnormen an allen deutschen Grenzen statt. Im Einzelnen unterscheiden sich die jeweiligen Maßnahmen nach der Rechtslage (Schengen- Außengrenze oder Schengen-Binnengrenze) der Art und Beschaffenheit der Grenze, sowie der vorliegenden Lageerkenntnisse. 12. Welche Maßnahmen werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit in und an den deutschen Außengrenzen laufend unternommen und unterhalten , um den Zustrom von Einreisenden über die jeweilige Grenze, einschließlich der „Grünen Grenze“, zahlenmäßig und der (vermutlichen) Herkunft der Einreisenden nach zu erfassen und zu kontrollieren? Wie schätzt die Bundesregierung die Zahlenbewegungen der illegalen Einreisen ein, um gegebenenfalls dann kurzfristig Grenzkontrollen oder auch eine völlige Grenzschließung veranlassen zu können, sobald diese Zahl übermäßig ansteigen würde? Im Binnengrenzraum führt die Bundespolizei lageangepasste und flexible Kontrollen im Rahmen der Binnengrenzfahndung, auch gemeinsam mit anderen Sicherheitsbehörden , durch. Zudem erfolgt eine enge Kooperation mit den Polizeien der Nachbarstaaten. Die Ermittlung der Herkunft, bzw. der Reisebewegung der festgestellten unerlaubt eingereisten Personen ist auch Gegenstand der grenzpolizeilichen Kontrolle. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 11 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1110 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Bei wie vielen zuvor bereits zurückgewiesenen oder abgeschobenen Personen wurde – jeweils wieder in den beiden oben genannten Zeiträumen – eine erneute Einreise festgestellt, sei es durch Anhalten an der Grenze, Aufgreifen bei einer Kontrolle im Lande, Stellung eines Asylantrages oder auf andere Weise (diese Frage bezieht sich auch auf Personen, die bereits in den Jahren vor 2017 abgewiesen oder ausgewiesen worden sind)? Im Gesamtjahr 2017 wurden insgesamt 1 563 unerlaubt eingereiste bzw. unerlaubt aufhältige Personen festgestellt, bei denen eine Ausschreibung zur Wiedereinreisesperre vorlag. Im Zeitraum November und Dezember 2017 sowie Januar 2018 wurden 478 unerlaubt eingereiste bzw. unerlaubt aufhältige Personen festgestellt , bei denen eine Ausschreibung zur Wiedereinreisesperre vorlag. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333