Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1111 19. Wahlperiode 07.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/802 – Stärkung des ATLAS-Verbundes europäischer Spezialeinsatzkommandos V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Union (EU) will den sogenannten ATLAS-Verbund neu organisieren (Ratsdokument 15627/17). Der Zusammenschluss von 38 polizeilichen Spezialeinsatzkommandos aus 28 EU-Mitgliedstaaten (aus Deutschland die GSG 9) sowie aus Norwegen, der Schweiz und Island soll ein dauerhaftes Sekretariat erhalten, das beim Anti-Terrorzentrum der Polizeiagentur Europol in Den Haag angesiedelt werden könnte. Bislang werden Aktivitäten von ATLAS durch die jeweilige Ratspräsidentschaft koordiniert. Auch das Verfahren für gegenseitige Hilfeersuchen soll angepasst werden. Schließlich werden auch Lösungen gesucht, um den grenzüberschreitenden Transport von Waffen und Einsatzausrüstung zu erleichtern. Der ATLAS-Verbund könnte über den EU-Fonds für die Innere Sicherheit Teil des Europol-Budgets werden. Allerdings ist unklar , wie dann mit den Einheiten der Nicht-EU-Mitglieder Norwegen, Schweiz und Island verfahren würde. Aus Sicht der Fragesteller müsste deshalb der ATLAS-Ratsbeschluss von 2008 geändert werden (Amtsblatt der EU L 210/73 vom 6. August 2008). 1. Was ist der Bundesregierung über den Zeitplan bekannt, den sogenannten ATLAS-Verbund neu zu organisieren, und wann soll dieser Prozess abgeschlossen sein? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird bis Ende März 2018 der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem ATLAS Netzwerk, Europol, der Europäischen Kommission und der EU-Ratspräsidentschaft angestrebt. Zum 1. Januar 2019 soll das neue dauerhafte Sekretariat (ASO) seine Arbeit aufnehmen . 2. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, hinsichtlich welcher neuen Verfahren dazu der ATLAS-Ratsbeschluss von 2008 oder die Europol -Verordnung geändert werden muss? Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit mit den beteiligten EU-Akteuren prüfen, ob und ggf. welche Änderungen von Rechtsgrundlagen erforderlich sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1111 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, aus welchem Grund ATLAS ein dauerhaftes Sekretariat (ASO – ATLAS support office) bei der Polizeiagentur Europol in Den Haag erhalten muss (bitte begründen)? Fördermaßnahmen der Europäischen Kommission sind grundsätzlich zeitlich befristet . Die Durchführung einer ATLAS-Präsidentschaft bindet personelle Ressourcen , um Administration, Haushalt und Implementierung der Förderung zu realisieren . Damit der ATLAS-Verbund auch zukünftig über eine planbar, gesicherte Finanzierung verfügen kann, ist die Einrichtung eines Atlas support office (ASO) bei Europol geboten. a) Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung beim gegenwärtigen Verfahren, in dem Aktivitäten von ATLAS durch die jeweilige Ratspräsidentschaft koordiniert werden? Das momentane Verfahren bindet personelle Ressourcen bei der Einheit, welche die Präsidentschaft ausübt. Durch die Einführung eines ASO und der damit einhergehenden Verstetigung des Personalkörpers für diese administrativen Aufgaben werden Synergien und eine Steigerung der Kontinuität in diesem Bereich erwartet . b) Welche eigene „erhebliche Belastung für die Kerntätigkeiten der Spezialeinheiten “ hat die Bundesregierung bei der eigenen Übernahme eines ATLAS-Vorsitzes festgestellt (Ratsdokument 15627/17)? Die Übernahme des ATLAS-Vorsitzes hat nicht zu einer erheblichen Belastung für die Kerntätigkeiten der Spezialeinheit der Bundespolizei geführt. 4. Auf welche Weise wird das ATLAS-Netzwerk nach Kenntnis der Bundesregierung schon jetzt von Europol unterstützt? a) Welche gemeinsamen Übungen haben Europol und ATLAS in den letzten fünf Jahren veranstaltet, bzw. an welchen Übungen war Europol anderweitig beteiligt (etwa als Beobachterin)? b) Welche weitere Vernetzung mit anderen „spezialisierten Strafverfolgungsnetzen “ bzw. „Verknüpfung mit anderen Expertennetzen“ (Ratsdokument 15627/17) ist über die engere Zusammenarbeit mit Europol angestrebt ? Die Antwort zu Frage 4 lässt Rückschlüsse auf polizeiliche Vorgehensweisen, Fähigkeiten und Taktiken der Bundespolizei zu. Mit einer Veröffentlichung könnten potentielle Straftäter ihre künftigen Vorgehensweisen darauf abstimmen. Wirksame Bekämpfungsmöglichkeiten von Straftätern wären erheblich beeinträchtigt . Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger würde durch die Veröffentlichung zukünftig erschwert. Aus diesem Grund wird die Antwort auf diese Frage als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1111 5. Über welche IT-Kanäle soll ATLAS nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig kommunizieren, und Nachrichten welcher Einstufung können darüber verteilt werden? Die Antwort zu Frage 5 lässt Rückschlüsse auf polizeiliche Vorgehensweisen, Fähigkeiten und Taktiken der Bundespolizei zu. Mit einer Veröffentlichung könnten potentielle Straftäter ihre künftigen Vorgehensweisen darauf abstimmen. Wirksame Bekämpfungsmöglichkeiten von Straftätern wären erheblich beeinträchtigt . Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger würde durch die Veröffentlichung zukünftig erschwert. Aus diesem Grund wird die Antwort auf diese Frage als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 6. Inwiefern wäre dies aus Sicht der Bundesregierung auch solchen Einheiten möglich, die nicht an Europol beteiligt sind (etwa Island, Norwegen und die Schweiz)? Zurzeit nehmen die Einheiten der o. g. Staaten auf Grundlage bereits bestehender Kooperationsabkommen aktiv an der Kommunikation über die bereitgestellten Europol-IT-Kanäle teil. 7. Wie soll das neue Sekretariat bei Europol nach Kenntnis der Bundesregierung finanziert werden? Finanzierungsfragen werden zurzeit durch eine Arbeitsgruppe der beteiligten Stellen (Europol, ATLAS und Europäische Kommission) erörtert. Eine abschließende Entscheidung hierzu steht noch aus. 8. Sofern eine Finanzierung über den EU-Fonds für die Innere Sicherheit erfolgen soll, wie wird dann mit den Einheiten der Nicht-EU-Mitglieder Norwegen , Schweiz und Island verfahren? Aktuell werden die Spezialeinheiten der Nicht-EU-Mitglieder über den Grant für ATLAS finanziert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Welche rechtliche Hürden oder fehlende Rechtsgrundlagen existieren aus Sicht der Bundesregierung bei grenzüberschreitenden Einsätzen des ATLAS-Verbundes? a) Welche Defizite sieht die Bundesregierung hinsichtlich des ATLAS-Verfahrens zum grenzüberschreitenden Transport von Waffen und Einsatzausrüstung , und welche Neuerungen sind aus ihrer Sicht erforderlich? b) Bei welchen Grenzübertritten waren die deutschen Spezialeinheiten hierzu in der jüngeren Vergangenheit mit welchen Problemen konfrontiert ? Der grenzüberschreitende Einsatz der ATLAS-Mitglieder erfolgt auf der Grundlage bilateraler Abkommen. Die vorhandenen Abkommen werden geprüft und bei Bedarf angepasst. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1111 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Defizite sieht die Bundesregierung hinsichtlich des ATLAS-Verfahrens für gegenseitige Hilfeersuchen? a) Auf welche Weise könnte der Reaktionsmechanismus für die Bereitstellung grenzüberschreitender Unterstützung zwischen Spezialeinheiten aus Sicht der Bundesregierung beschleunigt werden? b) Welche Vorkehrungen für eine schnellere und effizientere grenzüberschreitende Bewegung der Spezialeinheiten will die Bundesregierung zukünftig treffen? Defizite im Sinne der Fragestellung sind der Bundesregierung nicht bekannt. 11. Welche Spezialeinheiten von Bundesbehörden verfügen derzeit über einsatzfähige Gummi- bzw. Plastikgeschosse, und wie hoch ist der Bestand (http:// gleft.de/25K)? Die Antwort zu Frage 11 lässt Rückschlüsse auf polizeiliche Vorgehensweisen, Fähigkeiten und Taktiken der Bundespolizei zu. Mit einer Veröffentlichung könnten potentielle Straftäter ihre künftigen Vorgehensweisen darauf abstimmen. Wirksame Bekämpfungsmöglichkeiten von Straftätern wären erheblich beeinträchtigt . Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger würde durch die Veröffentlichung zukünftig erschwert. Aus diesem Grund wird die Antwort auf diese Frage als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 12. Inwiefern sollen im Rahmen der Neuordnung des ATLAS-Verbundes auch „Kompetenzzentren“ eingerichtet werden, wer nimmt daran nach gegenwärtigen Planungen teil, und wo sind diese angesiedelt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich der Einrichtung sogenannter Kompetenzzentren vor. 13. Welche gemeinsamen „Schulungseinrichtungen, die als Exzellenzzentren agieren“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Diskussion oder Planung (Ratsdokument 15627/17)? Der ATLAS-Verbund diskutiert im Rahmen von verschiedenen Arbeitsgruppen über die Möglichkeit der Einrichtung von Schulungseinrichtungen, welche als Exzellenzzentren agieren könnten. Über konkrete Planungen hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14. In welchen strukturellen Zusammenarbeitsformen kooperieren deutsche Spezialeinheiten „mit den weltbesten Spezialeinheiten, beispielsweise USamerikanischen Einheiten oder auch polizeilichen Spezialeinheiten aus Israel “ („GSG-9-Chef zum Kampf gegen Terror: ‚Wir sind bereit‘“, dpa vom 13. Februar 2018)? Die GSG 9 kooperiert seit ihrer Gründung mit Sicherheitsbehörden und deren Einheiten aus Israel und den USA. Die Zusammenarbeit betrifft sowohl den ständigen Erfahrungsaustausch als auch die wechselseitige Teilnahme an Trainingsmaßnahmen . * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1111 15. Welche über die gewöhnlichen Werbemaßnahmen hinausgehenden Anstrengungen unternimmt die GSG 9, Frauen, die sich in den letzten Jahren nicht im operativen Bereich der Einsatzeinheiten beworben haben, hierzu zu ermutigen („GSG-9-Chef zum Kampf gegen Terror: ‚Wir sind bereit‘“, dpa vom 13. Februar 2018)? Werbemaßnahmen der GSG 9 richten sich grundsätzlich immer an alle Polizeiangehörige mit abgeschlossener Polizeivollzugsausbildung des mittleren oder gehobenen Dienstes ungeachtet ihres Geschlechts. Die Tätigkeit im operativen Bereich der GSG 9 ist für den gesamten Personalbestand gleich und somit auch die Eignungsvoraussetzungen. Daher sind keine geschlechterspezifischen Werbemaßnahmen angezeigt. 16. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wer in den nächsten zwei Jahren das „Commanders-Forum“ in ATLAS anführt? Die Direktion Spezialeinheiten Einsatzkommando Cobra (DSE EKO Cobra) hat im Jahr 2017 die ATLAS-Präsidentschaft übernommen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird Österreich die ATLAS-Präsidentschaft für die Dauer von 4 Jahren, also bis 2021 innehaben. In diesem zeitlichen Rahmen leitet der Direktor der DSE EKO Cobra auch das ATLAS Commanders Forum. 17. Inwiefern sind die vorgesehen Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung geeignet, die Unabhängigkeit von ATLAS infrage zu stellen, bzw. durch welche Maßnahmen würde sichergestellt, dass diese gewahrt bleibt? Die Unabhängigkeit von ATLAS entspricht den rechtlichen Rahmenbedingungen und ist in den Ratsschlussfolgerungen zur Stärkung des ATLAS-Netzwerks (Ratsdok. 15627/17) festgehalten. Sie stellen die Grundlage für die vorgesehenen Maßnahmen dar und geben deren Zielrichtung vor. 18. Welche Trainings sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im ATLAS-Verbund geplant, welche Szenarien werden dort geprobt, und mit welchen Kräften nehmen deutsche Spezialkräfte daran teil? Die Antwort zu Frage 18 lässt Rückschlüsse auf polizeiliche Vorgehensweisen, Fähigkeiten und Taktiken der Bundespolizei zu. Mit einer Veröffentlichung könnten potentielle Straftäter ihre künftigen Vorgehensweisen darauf abstimmen. Wirksame Bekämpfungsmöglichkeiten von Straftätern wären erheblich beeinträchtigt . Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger würde durch die Veröffentlichung zukünftig erschwert. Aus diesem Grund wird die Antwort auf diese Frage als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333