Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1117 19. Wahlperiode 08.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/641 – Abschreckungskampagnen gegen Asylsuchende („Rumours about Germany“) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung unterhält in verschiedenen Formaten und einzelnen Schwerpunktregionen Kampagnen, die Flüchtlinge von der Flucht abhalten bzw. zu einem Abbruch der Reise bewegen sollen. Ausdrücklich nennt die Bundesregierung das Ziel, „möglichst wirkungsvoll gegen illegale Migration vorzugehen “ („Realistisches Deutschlandbild vermitteln“, www.bundesregierung.de vom 2. März 2016.) Die so genannten Informationskampagnen richten sich nach Darstellung der Bundesregierung vor allem an Menschen in den Herkunfts- bzw. Transitländern Afghanistan, Syrien, Irak sowie in Ländern in Afrika und dem Westbalkan, wobei die Kommunikationsstrategien an die regionalen Besonderheiten angepasst seien. Dabei würden teilweise auch lokale bzw. regionale Multiplikatoren eingebunden . Auch die „Diaspora“ in Deutschland spiele „eine wichtige Rolle bei der Aufklärung“ der (potentiellen) Flüchtlinge. Offenbar ist seitens des Auswärtigen Amts nunmehr geplant, diese Kampagnen unter dem Begriff „Rumours about Germany“ zusammenzufassen und ihnen mit der Homepage www.rumoursaboutgermany.info eine zentrale Plattform zu verleihen . Diese Schlussfolgerung ziehen die Fragestellerinnen und Fragesteller aus Ausschreibungen auf der Homepage des Auswärtigen Amts (Stand: Dezember 2017/Januar 2018), das Auftragnehmer im Bereich Strategische Auslandskommunikation sucht bzw. gesucht hat. Dazu hieß es: „Eines der wichtigsten Tätigkeitsfelder der Strategischen Kommunikation bleibt die Auslandskommunikation zu Flucht und Migration. Kernprodukt ist dabei die Website www.rumoursaboutgermany. info, die die Aufklärungsarbeit des Auswärtigen Amts und seiner Auslandsvertretungen erstmals auf einer eigenen Webseite bündelt, um vor Schleusern und deren bewusst gestreuten Falschdarstellungen im Netz zu warnen.“ Gesucht wurden bzw. werden auch „freiberufliche externe Mitarbeiter (m[ännlich ]/w[eiblich]) im Bereich textlicher Journalismus, Grafik, Webdesign, Videojournalismus , Kommunikations- und Kampagnenexpertise“. Flüchtlingsorganisationen haben an der Kampagne bereits erhebliche Kritik geäußert . Es sei zum einen nicht ersichtlich, woher die auf der Homepage korrigierten Gerüchte überhaupt stammten, bzw. es sei unwahrscheinlich, dass Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1117 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Flüchtlinge tatsächlich aufgrund solcher Gerüchte zur Flucht motiviert werden (vgl. z. B. Interview mit Günter Burkhardt des Fördervereins PRO ASYL e. V. im Deutschlandfunk, 23. Oktober 2017). Auch nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller stellen diese Kampagnen nicht in erster Linie sachliche und hilfreiche Informationen zusammen, sondern dienen vor allem der Abschreckung von (potentiellen) Asylsuchenden. Zum Teil sind die auf www.rumoursaboutgermany.info angegebenen Antworten nach Auffassung der Fragesteller auf Ja-/Nein-Fragen bzw. die „Richtigstellung “ von Gerüchten falsch oder irreführend. Das gilt u. a. für die Frage, ob die Bundesregierung Flüchtlingen in Deutschland mit Geld zur Lebensführung helfe, die zunächst mit einem großformatigen „Nein“ beantwortet wird. Richtig ist dagegen, dass Flüchtlingen prinzipiell Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen. Nach Kenntnis der Fragesteller ist die Darstellung ebenfalls unrichtig, ein Großteil der Leistungen werde in Form von Sachleistungen gewährt. Unrichtig ist nach ihrer Kenntnis auch die Darstellung, Asylsuchende erhielten nach Ablehnung ihres Antrages „reduzierte Sozialleistungen“. Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sieht zwar eine solche Regelung vor, aber nur für Ausreisepflichtige, die ihre Ausreise bzw. Abschiebung „schuldhaft“ verhindern . Zehntausende „Geduldete“ sind von dieser Regelung aber nicht betroffen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Kommunikation kommt beim Umgang mit den Herausforderungen von Flucht und irregulärer Migration eine wichtige Rolle zu. Innerhalb der Bundesregierung ist das Auswärtige Amt für Auslandskommunikation zuständig. Beim Thema Flucht und Migration sind in der Auslandskommunikation folgende Ziele prioritär : 1. Potenzielle Migrantinnen und Migranten in Herkunfts- und Aufenthaltsländern und Flüchtlinge in Erstaufnahme- und Transitländern sowie deren Umfeld darüber zu informieren, dass irreguläre Migration nicht nur irregulär ist und oft keine Bleibeperspektive bietet, sondern – vor allem bei der Nutzung von Schleusern – meist auch gefährlich und teuer ist; 2. potenzielle irreguläre Migrantinnen und Migranten über Möglichkeiten regulärer Migration zu informieren; 3. Menschen auch in Herkunfts- und Transitstaaten über den Einsatz der Bundesregierung für Flüchtlingsschutz, Fluchtursachenminderung, Stabilisierung und Entwicklung in Herkunftsstaaten zu informieren; sowie 4. irreguläre Migrantinnen und Migranten ohne oder mit geringer Bleibeperspektive in Deutschland oder Transitstaaten sowie ihr Umfeld über Rückführung sowie Unterstützung bei freiwilliger Rückkehr zu informieren. Fokus der Auslandskommunikation, die die Bundesregierung zu Flucht und Migration betreibt, ist Aufklärung, nicht Abschreckung. Die Bundesregierung steht zu ihren humanitären sowie völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen und Prinzipien. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe faktenbasierter Auslandskommunikation zu verhindern, dass sich Menschen in ohnehin schwieriger Lage mit verklärten Vorstellungen und falschen Erwartungen auf den Weg machen. Es geht dabei auch darum, dem falschen Informationsangebot der Schleuser die nötigen Fakten entgegenzusetzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1117 1. Welche Maßnahmen bzw. Kampagnen betreibt die Bundesregierung (bitte jeweilige Bundesministerien oder Ämter nennen) derzeit im Kontext der strategischen Auslandskommunikation hinsichtlich der Themen Flucht und Migration, und auf welche Zielregionen bzw. Zielgruppen fokussieren sich diese (bitte vollständig auflisten)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Zielregionen sind alle wichtigen Herkunftsstaaten von Flucht und irregulärer Migration nach Europa und Deutschland sowie die Transitstaaten auf den wichtigsten Flucht- und Migrationsrouten. Das Informationsangebot fokussiert insbesondere auf Regionen, aus denen viele Menschen mit geringer Perspektive auf Bleiberecht auf gefährlichen Routen nach Europa aufbrechen. Wichtigste Zielgruppen sind potenzielle irreguläre Migrantinnen und Migranten in Herkunftsstaaten, Flüchtlinge und irreguläre Migrantinnen und Migranten in Transitstaaten, irreguläre Migrantinnen und Migranten, die sich in Transitstaaten oder aus Europa über eine Rückkehr in ihr Herkunftsland informieren wollen sowie das soziale Umfeld der vorgenannten Zielgruppen. Neben der Presse- und Kommunikationsarbeit der deutschen Auslandsvertretungen besteht seit Herbst 2017 die Website „Rumours about Germany – facts for migrants“, um in mehreren Sprachen Gerüchte zu entkräften und Fakten darzustellen (auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen). Für die Auslandskommunikation der Bundesregierung ist federführend das Auswärtige Amt zuständig. Weitere Ressorts stimmen sich laufend mit dem Auswärtigen Amt ab, betreiben aber keine eigene Auslandskommunikation. 2. Welche Kosten sind in den Jahren 2015, 2016 und 2017 hierfür jeweils entstanden , und welche Kosten sind für das Jahr 2018 jeweils veranschlagt? Kosten für Maßnahmen, die die Bundesregierung im Rahmen der Auslandskommunikation zu Flucht und Migration zwischen 2015 und 2017 betrieben hat, in Euro 2015 2016 2017 64.541 137.458 147.367 Der Mittelansatz für 2018 ist aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung noch nicht absehbar. 3. Welche Rolle erfüllt dabei die Homepage www.rumoursaboutgermany.info, und inwiefern lässt sie sich damit aus Sicht der Bundesregierung von anderen vergleichbaren Maßnahmen bzw. Kampagnen abgrenzen bzw. steht sie mit diesen in einem Zusammenhang? Die neue Internetseite bündelt die bisherige Kommunikation der deutschen Auslandsvertretungen gegen Gerüchte und Fehlinformationen und entwickelt sie fort. Den Auslandsvertretungen steht damit eine zentrale Plattform mit Inhalten für ihre Kommunikations- und Pressearbeit vor Ort zum Thema Flucht und Migration zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die Website die Möglichkeit zur Einbindung von Inhalten anderer Ressorts, darunter des Bundesministeriums des Inneren (BMI), beispielsweise zu Rückführungen und Unterstützung bei freiwilliger Rückkehr, sowie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1117 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (BMZ), beispielsweise zu Reintegrationshilfe nach Rückkehr. Artikel auf www.rumoursaboutgermany.info verweisen auf entsprechende Internetportale wie www.ReturningfromGermany.de und www.build-your-future.net. Die Website bindet auch Inhalte Dritter ein, darunter Artikel des Angebots „Info- Migrants“ von Deutsche Welle, die italienische Nachrichtenagentur ANSA (Agenzia Nazionala Stampa Associata) und France Médias Monde, Artikel von www.deutschland.de, und verweist zudem auf Angebote wie beispielsweise die App „MigApp“ der Internationalen Organisation für Migration (IOM). 4. Inwiefern spielen bei der Ausgestaltung dieser Kampagnen die Inhalte oder Formate allfälliger ähnlich gelagerter Kampagnen anderer Akteure (z. B. Länder, private Dritte, Regierungsorganisationen, internationale Organisationen usw.; bitte ggf. entsprechende Hinweise dazu geben) eine Rolle? Zur Einbindung von Informationsangeboten Dritter bei der Ausgestaltung der Website „Rumours about Germany – facts for migrants“ wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Auch bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Auswärtigen Amts und seiner Auslandsvertretungen im Rahmen der Auslandskommunikation zu Flucht und Migration werden teilweise Informationsangebote und Kommunikationsmaßnahmen Dritter aufgenommen, beispielsweise Sprache aus der Bundespressekonferenz , Infografiken, Fotos oder Videos. 5. Inwiefern stellt auch die wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland eine Zielgruppe der Kampagnen dar, um zu vermitteln, dass die Bundesregierung gegen das aus ihrer Sicht bestehende Problem „irregulärer“ Migration vorgeht ? Die vorgenannten Kommunikationsmaßnahmen richten sich als Auslandskommunikation nicht an die wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland. Entsprechend besteht von der Website „Rumours about Germany – facts for migrants“ auch keine deutschsprachige Version. 6. Wie sind die jeweiligen Informationskampagnen in den einzelnen Staaten bzw. Regionen jeweils formal und inhaltlich konkret ausgestaltet (bitte die entsprechenden Homepages nennen oder Materialien dokumentieren)? a) Welche unterschiedlichen Kernaussagen werden vermittelt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. b) Inwiefern sind die Inhalte oder Formate tatsächlich auf die jeweilige Region bzw. das jeweilige Land abgestimmt, und wie drückt sich dies konkret aus? Die Website „Rumours about Germany – facts for migrants“ enthält generelle Informationen, die aus Sicht der Bundesregierung für Flüchtlinge und vor allem für (potenzielle) irreguläre Migrantinnen und Migranten aus Herkunfts- und Transitstaaten relevant sind und je nach Bedarf regional und/ oder landesspezifisch ergänzt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1117 c) Welche relevanten Änderungen sind in Zusammenhang mit der formalen oder inhaltlichen Gestaltung der Kampagnen derzeit projektiert? Die Auslandskommunikation der Bundesregierung zu Flucht und Migration wird im Jahr 2018 fortgesetzt und weiterentwickelt. Zu den Schwerpunkten bei der Weiterentwicklung der Website „Rumours about Germany – facts for migrants“ im Jahr 2018 wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. d) Inwiefern und mit welcher inhaltlichen Schwerpunktsetzung werden Multiplikatoren angesprochen, und welche Rolle kommt diesen zu? e) Inwiefern und mit welcher inhaltlichen Schwerpunktsetzung wird die „Diaspora“ innerhalb Deutschlands angesprochen, und welche Rolle erhofft sich die Bundesregierung von ihr (bitte ggf. nach Herkunftsländern darstellen)? Die Fragen 6d und 6e werden gemeinsam beantwortet. Es ist grundsätzlich Aufgabe des Auswärtigen Dienstes, über die Bundesrepublik Deutschland im Ausland zu informieren, wobei der Kontakt zu Multiplikatoren in den Gastländern sowie in der Diaspora in Deutschland für die Vermittlung relevanter Themen eine wichtige Rolle spielt. Multiplikatoren im Bereich Flucht und Migration werden vom Auswärtigen Amt und seinen Auslandsvertretungen auf das aufklärende Informationsangebot der Bundesregierung hingewiesen, damit sie diese Inhalte bei Interesse und Bedarf weitertragen und damit zur Erreichung der Zielgruppen beitragen können. Menschen in Deutschland mit Verbindungen zu Herkunftsstaaten von Flucht und Migration nach Europa werden als eine wichtige Stimme im Diskurs zu Flucht und Migration wahrgenommen. Eine strukturierte Zusammenarbeit mit Multiplikatoren im Bezug zur Auslandskommunikation zu Flucht und Migration erfolgt aktuell mit Personen mit afrikanischem Migrationshintergrund in Deutschland. f) Inwiefern wird die Kampagne von der „Diaspora“ nach Einschätzung der Bundesregierung aufgegriffen, und werden die Inhalte an (potentielle) Flüchtlinge aus den jeweiligen Herkunftsstaaten weitergetragen? Die Auslandskommunikation der Bundesregierung zu Flucht und Migration wird überwiegend als ein wichtiger Bestandteil des Umgangs mit den Herausforderungen von Flucht und irregulärer Migration gesehen. Dies gilt auch für die Website „Rumours about Germany – facts for migrants“. Inhaltliche Hinweise der in der Antwort zu Frage 6d und 6e genannten Multiplikatoren werden vom Auswärtigen Amt aufgegriffen und, soweit möglich, bei der Weiterentwicklung der Website berücksichtigt. Personen und Organisationen beispielsweise mit Bezug zu Afrika unterstützen die Auslandskommunikation der Bundesregierung teilweise in eigener Kommunikationsarbeit und kommentieren diese auch öffentlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1117 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode g) Inwieweit und in welchen Fällen hat die Bundesregierung bezüglich der Kampagne Kontakte zu Organisationen, Verbänden, Gemeinden oder religiösen Gruppierungen sowie einzelnen Würdenträgern oder Repräsentanten der jeweiligen Diasporagruppen aufgenommen (bitte einzeln benennen )? Auf die Antworten auf die Fragen 6d und 6e wird verwiesen. Das Auswärtige Amt steht mit zahlreichen unterschiedlichen Multiplikatoren in Kontakt. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte dieser Multiplikatoren werden Namen nicht genannt . 7. Welche strategischen, inhaltlichen und personellen Veränderungen sind in Hinsicht auf die Gestaltung der Seite www.rumoursaboutgermany.info beabsichtigt , und mit welchem Ziel? Wie viele Personen umfasste die Redaktion im Dezember 2017, und wie viele soll sie letztlich umfassen, wie viele davon als Angestellte, und wie viele als Freiberufler? Welche Kosten sind in Zusammenhang mit dieser Homepage im Jahr 2017 angefallen, und mit welchen Kosten wird für 2018 und die Folgejahre jeweils gerechnet (bitte wichtigste Kostenfaktoren aufschlüsseln)? Die Website „Rumours about Germany – facts for migrants“ wird kontinuierlich weiterentwickelt. 2018 sind unter anderem die folgenden konzeptionellen und inhaltlichen Schritte geplant: Kontinuierliches Erstellen neuer Artikel zu aktuellen Informationsbedarfen und Gerüchten; Ausweitung regionalspezifischer Inhalte, um den unterschiedlichen Informationsbedarfen je Staat und Sprache noch spezifischer gerecht zu werden; Übersetzung der Website auf Tigrinja, Dari/ Farsi und Urdu, um weitere wichtige Zielgruppen zu erreichen; Weitere Einbindung von Inhalten Dritter, darunter Video-Testimonials von „Aware Migrants“ von IOM sowie Artikel von „InfoMigrants“ und www.deutschland.de. Die Inhalte der Website werden erstellt und verantwortet durch Mitarbeiter des Bereichs Strategische Kommunikation im Auswärtigen Amt, die in der zweiten Jahreshälfte 2017 durch drei freiberufliche Experten (Webdesign, Grafik, Journalismus ) beraten und unterstützt wurden. Zusätzlich zu hauseigenen Personalressourcen beliefen sich die Kosten für Aufbau , Betrieb und Bewerbung der Website „Rumours about Germany – facts for migrants“ 2017 auf circa 105 000 Euro. Wesentliche Kostenfaktoren hierbei entfielen auf die Bewerbung der Website (43 000 Euro), journalistische Recherche (8 000 Euro), Webdesign und Hosting (33 000 Euro) sowie grafisches Design (20 000 Euro). Für 2018 geht das Auswärtige Amt vorbehaltlich der vorläufigen Haushaltsführung von vergleichbaren Kosten wie 2017 aus, zuzüglich Kosten für drei weitere freiberufliche Experten für Videojournalismus, Soziale Medien und Kommunikation , die die Weiterentwicklung nach Bedarf beraten und unterstützen sollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1117 8. Welche Rolle soll freiberuflichen Auftragnehmern bei der Gestaltung und Umsetzung der Homepage zukommen, und warum bevorzugt die Bundesregierung (ausweislich der genannten Ausschreibungen) die Beauftragung von Freiberuflern? Wer ist für die Formulierung der grundlegenden Aussagen auf der Homepage verantwortlich, und in welcher Weise übt das Auswärtige Amt eine Kontrolle über diese aus? Die redaktionelle Verantwortung für die Website „Rumours about Germany – facts for migrants“ und ihrer Inhalte liegt im Auswärtigen Amt, das die redaktionelle Arbeit an der Homepage und die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung vornimmt. Themenschwerpunkte für die Website liefern die Auslandsvertretungen entlang der Flucht- und Migrationsrouten zu. Die in der Antwort zu Frage 7 genannten freiberuflichen Experten befassen sich mit Webdesign, grafischem Design, Recherche und kommunikativer Beratung. Die Beauftragung externer Freiberufler ist hierfür notwendig, weil die Bundesregierung diese Expertise durch eigene Bedienstete nicht vollumfänglich abdecken kann. Der Bedarf an externer Expertise ist nicht hinreichend konstant und umfänglich , als dass er eine Festanstellung für diese Tätigkeiten rechtfertigt. 9. Welche Unternehmen waren bislang in die Konzeptionierung, Gestaltung und Arbeitsumsetzung der strategischen Auslandskommunikation im Bereich Flucht und Migration im Auftrag der Bundesregierung eingebunden (bitte für den Zeitraum seit 2015 angeben, konkrete Tätigkeit/konkreten Auftrag sowie Kosten angeben)? Neben den bereits genannten Experten waren von 2015 bis einschließlich 2017 neun Unternehmen an der Erarbeitung der Auslandskommunikation zu Flucht und Migration beteiligt, die die Bundesregierung betreibt. Die Spanne jährlicher Kosten je Unternehmen reichte von unter 1 000 Euro bis maximal 60 000 Euro. Von einer Offenlegung der Unternehmensnamen wird wegen Sicherheitsbedenken abgesehen, da die Auslandskommunikation auch gezielt gegen die Aktivitäten krimineller Schleuserbanden gerichtet ist. 10. Wer war und ist zukünftig für die Erarbeitung der Fragen und Antworten auf der Homepage www.rumoursaboutgermany.info verantwortlich? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 11. Gehen die Fragestellerinnen und Fragesteller recht in der Annahme, die Aussage auf der Homepage, Asylsuchende, deren Anträge abgelehnt wurden, erhielten „nun“ nur noch reduzierte Leistungen, beziehe sich auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12. Mai 2017 und § 1a AsylbLG (andernfalls bitte richtigstellen), und inwiefern ist die Aussage auf der Homepage faktisch zutreffend? Die Aussage bezieht sich auf die geltende Rechtslage. Ausländer, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sind in der Regel entweder vollziehbar ausreisepflichtig oder im Besitz einer Duldung. Vollziehbar ausreisepflichtige Personen unterliegen nach Ablauf der Ausreisefrist, wenn für sie eine Ausreisemöglichkeit feststeht , grundsätzlich Leistungseinschränkungen nach § 1a Absatz 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), es sei denn, die Ausreise konnte aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 32 des Abgeordneten Volker Beck auf Bundestagsdrucksache 18/6760 vom 20. November 2015). Auch sind nach § 1a Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1117 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Absatz 3 AsylbLG Leistungseinschränkungen für vollziehbar ausreisepflichtige Personen möglich, bei denen aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können. Von der Verfassungskonformität der Vorgängerregelung zu § 1a Absatz 3 AsylbLG ist das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 12. Mai 2017 - B7 AY 1/16 R - ausgegangen. a) Wie viele Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, halten sich gegenwärtig in Deutschland auf, und wie viele von diesen erhalten abgesenkte Leistungen im Sinne von § 1a AsylbLG? Zum 31. Dezember 2017 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 618 076 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst. Eine Asylablehnung im AZR wird im Regelfall nicht gelöscht, die zugrundeliegende Asylentscheidung kann daher unter Umständen viele Jahre zurück liegen und der Ausländer kann zwischenzeitlich das Aufenthaltsrecht auf andere Weise erworben haben. Eine im AZR gespeicherte Asylablehnung allein bedeutet daher nicht, dass diese Person ausreisepflichtig wäre. Valide Daten zur Anzahl der Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die abgesenkte Leistungen i. S. d. § 1a AsylbLG erhalten, liegen der Bundesregierung wegen der dezentralen Verfahren bei der Leistungsvergabe in Ländern und Kommunen nicht vor. b) Ist der Bundesregierung bewusst, dass die einschränkende Regelung des § 1a AsylbLG demselben Paragraphen zufolge nicht greift, wenn die Ausreise aus Gründen, die nicht vom ausreisepflichtigen Ausländer zu vertreten sind, nicht möglich ist? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. c) Trifft es zu, dass deswegen nur bei einer Minderheit der betroffenen Personen die Leistungen nach dem AsylbLG abgesenkt werden, und wenn ja, warum wird diese Differenzierung auf der Homepage nicht deutlich gemacht , wenn das Ziel doch sein soll, potentielle Flüchtlinge korrekt zu informieren? Auf die Antwort zu Frage 11a wird verwiesen. d) Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, den genannten Text zu korrigieren bzw. zu präzisieren? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen, es besteht aus Sicht der Bundesregierung kein Anlass für eine Korrektur oder Präzisierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1117 12. Warum wird auf der Homepage ausgeführt, man müsse, wenn man keinen Schutzanspruch und kein darauf fußendes Aufenthaltsrecht erhalte, das Land „unverzüglich“ verlassen, ohne zu erwähnen, dass betroffenen Personen der Rechtsweg offen steht und außerdem die Möglichkeit einer Duldung besteht, obwohl doch die Zahl der Geduldeten im September 2017 163 184 betrug, von denen 26 336 seit über sechs Jahren im Duldungsstatus lebten (vgl. Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/136)? Die Aussage, dass irreguläre Migrantinnen und Migranten ohne Schutzanspruch Deutschland unverzüglich verlassen müssen, trifft rechtlich zu. Die Aussage, dass kein Schutzanspruch besteht, umfasst die Ausschöpfung des Rechtswegs durch die betroffene Person. Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel (Umkehrschluss zu § 4 Absatz 1 AufenthG), sondern lediglich eine temporäre Aussetzung der Abschiebung aufgrund von rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebungshindernissen. Die Pflicht zur Ausreise besteht für Geduldete fort (§ 60a Absatz 3 AufenthG). Die zitierte Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/136 vom 29. November 2017 geht nicht von 26 336 Personen aus, die seit über sechs Jahren mit dem Status Duldung im Bundesgebiet lebten, sondern davon, dass diese Personen am 30. September 2017 eine Duldung besaßen und zu diesem Zeitpunkt seit mehr als sechs Jahren in Deutschland aufhältig waren. a) Wäre es nach Einschätzung der Bundesregierung nicht im Interesse einer korrekten und umfassenden Information, darauf hinzuweisen, dass es auch nach einer – rechtskräftigen – Ablehnung des Asylantrages durchaus Möglichkeiten gibt, einen zumindest befristeten Abschiebeschutz zu erhalten , z. B. weil eine Ausreise aus verschiedenen, vom Ausreisepflichtigen nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich ist, und während der Dauer der Duldung auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in voller Höhe? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. b) Beabsichtigt die Bundesregierung eine Präzisierung des genannten Textes ? Auf die Antworten zu den Fragen 12, 12a sowie 11d wird verwiesen. 13. Warum wird auf die Frage, ob man gewaltsam zurückgeschickt werde, wenn man illegal nach Deutschland gekommen ist („will you be returned by force if you come illegaly?“) in Form eines großformatigen „Yes“ geantwortet, obwohl es nach Rechtslage für eine Abschiebung nicht darauf ankommt, ob man „illegal“ eingereist ist, während es darunter, in kleinerer Schrift, präziser heißt, dass die Abschiebung davon abhängt, dass ein ablehnender Asylbescheid vorliegt und eine freiwillige Rückreise nicht erfolgt? Anstatt der hier zitierten Formulierung heißt es seit Januar 2018 „Will you be returned by force if your asylum application has been rejected?“. Die angemessene Übersetzung für „by force” ist „zwangsweise“, nicht „gewaltsam“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1117 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welche Rolle spielt bei der großformatigen Hervorhebung des „Yes“ auf die Frage nach Abschiebung bei illegaler Einreise die Hoffnung, Flüchtlinge ließen sich dadurch von einer „illegalen“ Einreise abschrecken? Fokus der Website „Rumours about Germany – facts for migrants“ sowie der gesamten Auslandskommunikation der Bundesregierung zu Flucht und Migration ist Aufklärung, nicht Abschreckung. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. b) Wie bewertet die Bundesregierung die zitierte Darstellung vor dem Hintergrund ihrer eigenen Angabe, es gehe bei der Homepage um die Vermittlung genauer Informationen, und inwiefern beabsichtigt sie eine Präzisierung des Textes? Auf die Antworten zu Frage 13 und 13a wird verwiesen. 14. Warum heißt es auf die Frage „Your nationality = your right to asylum?“ im Antwortteaser unrichtigerweise, nur Personen, die bereits Verfolgung oder einen ernsthaften Schaden erlitten hätten, könnten hoffen, einen Schutzanspruch zugebilligt zu bekommen („only people who have been subject to persecution or serious harm can hope to be entitled to protection“), obwohl nach Gesetzeslage auch die begründete Furcht vor Verfolgung oder einem schwer wiegenden Schaden bereits einen Asylanspruch begründen kann (was im ausführlicheren Text auch korrekt dargestellt wird, aber eben nicht in der Erstansicht der Antwort)? a) Welche Rolle spielt bei der Darstellung in der Kurzfassung die Hoffnung, dass Personen, die noch keine Verfolgung bzw. eine schwer wiegende Schädigung erlitten haben, diese aber begründet fürchten, nur die Kurzfassung lesen und daraufhin von einer Flucht nach Deutschland absehen? b) Wie bewertet die Bundesregierung die zitierte Darstellung vor dem Hintergrund ihrer eigenen Angabe, es gehe bei der Homepage um die Vermittlung genauer Informationen, und inwiefern beabsichtigt sie eine Präzisierung ? Die Fragen 14 bis 14b werden zusammengefasst beantwortet. Anstelle der zitierten Formulierung heißt es seit Januar 2018, „Only people who have suffered or are likely to suffer persecution or serious harm are entitled to protection.“ 15. Warum wird auf der Homepage die Frage, ob die Flüchtlinge in Deutschland finanzielle Unterstützung erhalten („Will the German government give you money to live?“) mit einem großformatigen „No“ beantwortet, obwohl Flüchtlingen prinzipiell Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen, und in der Kurzfassung unmittelbar im Anschluss an das „No“ erwähnt wird, dass Asylsuchende „eine gewisse Hilfe“ erhalten? Bei einigen Artikeln nutzt die Website als wiederkehrendes Gestaltungselement farbig unterlegte Panel mit einer Wahr-Falsch-Frage („true or false?“ – siehe nachstehende Darstellung). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1117 Beim Klicken dreht sich das Artikel-Panel und ein „Yes“ oder „No“ erscheint, direkt gefolgt von einem erklärenden Kurztext, der für den Nutzer unmittelbar und deutlich erkennbar die geltende Rechtslage wiedergibt. Darüber hinaus bietet der Artikel beim Klicken auf „more“ weitergehende Informationen. a) Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, wie viele Asylsuchende in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten? Ende 2016 erhielten rund 728 000 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Neuere Zahlen liegen derzeit nicht vor, werden aber vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht (abrufbar für das Jahr 2016 unter: www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialleistungen/ Asylbewerberleistungen/Asylbewerberleistungen.html). b) Warum wird bei dieser Frage im Weiteren ausgeführt, dass der Großteil der Hilfe in Sachleistungen („in kind“) gewährt werde, obwohl nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die Mehrzahl der Flüchtlinge Bargeld erhält und eine Leistungsgewährung in Form von Sachmitteln lediglich in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorgesehen ist (dort aber häufig auch Barbeträge ausgegeben werden)? Der durch die Fragestellerinnen und Fragesteller zitierte Artikel richtet sich an Menschen in Herkunfts- und Transitstaaten, die beim Stellen eines Asylantrags in Deutschland mit großer Wahrscheinlichkeit zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung unterkommen würden. Während des Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen sieht § 3 Absatz 1 Satz 2 AsylbLG vor, dass alle Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs als Sachleistung gewährt werden. Zusätzlich werden Leistungen zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt. Soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, sollen auch diese nach § 3 Absatz 1 Satz 6 AsylbLG durch Sachleistungen gedeckt werden, alternativ können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen gewährt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1117 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, wie viele Flüchtlinge während des Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen Sachleistungen und wie viele Bargeld erhalten? Alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG erhalten während des Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen Sachleistungen. Differenzierte Zahlen dazu, wie viele Leistungs-bezieher innerhalb und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen Geldleistungen erhalten, liegen nicht vor. d) Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, wie viele Flüchtlinge nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtungen Bargeld und wie viele Sachleistungen erhalten? Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 AsylbLG wird für Leistungsberechtigte außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat gesondert als Geld- oder Sachleistung erbracht. Im Übrigen ist die Leistungsform außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen maßgeblich von der Art der Unterkunft abhängig. Bei dezentraler Unterbringung gilt der Vorrang der Geldleistung, es können aber auch Sachleistungen gewährt werden. Bei Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften kann der notwendige persönliche Bedarf soweit wie möglich durch Sachleistungen gedeckt werden. Fast alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG erhalten während des Aufenthalts außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen für einzelne Bedarfe Sachleistungen . Differenzierte Zahlen dazu, wie viele Leistungsbezieher innerhalb und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen Geldleistungen erhalten, liegen derzeit nicht vor. e) Mit welchen empirischen Werten begründet die Bundesregierung – falls sie zu den vorangegangenen Fragen keine präzisen Angaben machen kann – die Aussage, der Großteil der Hilfe werde in Sachleistungen gewährt ? Auf die Antwort zu Frage 15b wird verwiesen. f) Hält es die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass Flüchtlingen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen und diese zumindest teilweise auch in Form von Bargeld ausgegeben werden, nicht für präziser, die Frage, ob es eine finanzielle Unterstützung gebe, mit einem großformatigen „Yes“ oder zumindest mit einem „Yes, but“ zu beantworten (bitte begründen)? Auf die Antworten zu Frage 15 und 15b wird verwiesen. g) Wie bewertet die Bundesregierung die zitierte Darstellung vor dem Hintergrund ihrer eigenen Angabe, es gehe bei der Homepage um die Vermittlung genauer Informationen, und inwiefern beabsichtigt sie eine Präzisierung ? Es geht bei der Darstellung um Aufklärung, in diesem Punkt konkret um den Abbau der Fehleinschätzung, dass Asylbewerber viel Geld vom deutschen Staat erhalten würden. Ferner wird auf die Antworten zu Frage 15 und 15b verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1117 16. Woher stammen die auf der Homepage genannten „7 großen Lügen der Menschenhändler “? Aus welchen Quellen wurde die Bundesregierung auf diese Aussagen aufmerksam ? Der benannte Artikel wurde durch das Auswärtige Amt unter Beteiligung seiner Auslandsvertretungen entlang der Flucht- und Migrationsrouten recherchiert. Die Aussagen wurden außerdem im Rahmen von Presserecherchen und in Zusammenarbeit mit Projektpartnern bestätigt; sieben häufig genannte Gerüchte wurden für den Artikel ausgewählt. 17. Welche empirisch gestützten Angaben sind ihr dazu bekannt, welche Verbreitung sie unter Flüchtlingen haben, inwiefern Flüchtlinge diese Aussagen glauben und inwiefern diese Aussagen die Flucht ausgelöst haben? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Dass diese von den Auslandsvertretungen entlang der Flucht- und Migrationsrouten weitergegebenen Gerüchte unter Flüchtlingen und (potenziellen) irregulären Migrantinnen und Migranten kursieren und von Schleusern verbreitet werden, sind in zahlreichen Fällen belegt. Einige öffentlich verfügbare Beispiele: Der Syrer Hussam Al Zaher bestätigt in einem Interview mit tageschau.de: „Lüge Nr. 4 und Lüge Nr. 6 wurde uns in Syrien von den Schleppern tatsächlich auch aufgetischt“ (www.tagesschau.de/ inland/rumours-about-germany-101.html). In einem Bericht der Tagesthemen vom 10. November 2015 beschreiben Flüchtlinge die Verbreitung von Gerüchten und deren Bedeutung für ihre eigene Wahrnehmung (www.tagesschau. de/multimedia/sendung/tt-4075.html). Presseberichte bestätigen diese Aussagen, beispielsweise www.focus.de/politik/ videos/geruechte-locken-asylanten-nach-deutschland-willkommensgeld-hausund -job-das-sind-die-leeren-versprechungen-afghanischer-schlepper_id_636799 9.html, www.bild.de/politik/ausland/fluechtlingskrise/die-maerchen-der-schleuser- 43259458.bild.html, www.deutschlandfunk.de/schleuserorganisationen-sie-versprechen -das-blaue-vom-himmel.676.de.html?dram:article_id=334083rstattung. Gerüchte und Versprechungen können durchaus eine Rolle spielen bei den schwerwiegenden Entscheidungen, die Flüchtlinge und (potenzielle) irreguläre Migrantinnen und Migranten treffen. In diesem Zusammenhang will die Auslandskommunikation der Bundesregierung zu Flucht und Migration Menschen in ohnehin schwieriger Lage Fakten als Entscheidungshilfe zur Verfügung stellen (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). 18. Inwiefern hat die Bundesregierung überhaupt Grund zur Annahme, dass Flüchtlinge aufgrund von Gerüchten oder falschen Versprechungen seitens Schlepperorganisationen sich erst zur Flucht entschließen, oder umgekehrt, dass Flüchtlinge bei einer Richtigstellung angeblicher falscher Versprechungen von einer Flucht absehen oder sie abbrechen (bitte jeweils Belege für die Annahme nennen)? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Vor allem (potenzielle) irreguläre Migrantinnen und Migranten brechen oft uninformiert oder desinformiert und mit realitätsfernen Einschätzungen auf und realisieren erst in Europa nach langer, teurer , gefährlicher und oft leidvoller Reise, dass sie von Beginn an kaum Bleibeperspektiven in Europa hatten. Empirische Belege für den erheblichen Informationsbedarf finden sich in zahlreichen Studien, darunter der IOM „Niger 2016 Migration Profile Report“ (https://gmdac.iom.int/sites/default/files/Web%20Version% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1117 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20-%20IOM%20Niger%202016%20Profiling%20Report_EN.pdf), wonach über die Hälfte der Migrantinnen und Migranten, die 2016 in IOM „Transit Centers“ in Niger befragt wurden, vor ihrem Aufbruch keine Informationen über Migration gesucht hatten. Selbst unter denjenigen, die sich informiert hatten, erhielten über 70 Prozent ihre Informationen lediglich von Freunden und Familien. Auch die durch das Auswärtige Amt beauftragte Studie „Flucht 2.0 – Mediennutzung durch Flüchtlinge vor, während und nach der Flucht“ der Freien Universität Berlin untersuchte 2016 das Medien- und Informationsverhalten von Flüchtlingen . Auch diese Studie kommt zu keinen anderen Ergebnissen. 19. Inwiefern bemüht sich die Bundesregierung um den Erhalt von Rückmeldungen oder die Durchführung von Evaluationen, um einschätzen zu können , a) ob die Kampagnen von der Zielgruppe überhaupt wahrgenommen werden und b) eine Wirkung entfalten, und welche substantiierten Angaben kann sie zu diesen Fragen im Einzelnen machen? Die Fragen 19 bis 19b werden zusammengefasst wie folgt beantwortet: Die Auslandskommunikation des Auswärtigen Amts und seiner Auslandsvertretungen über eigene Kanäle erreicht mindestens mehrere Hunderttausend Menschen in Herkunfts- und Transitstaaten. Allein die Website „Rumours about Germany – facts for migrants“ verzeichnete in weniger als vier Monaten seit Live- Schaltung über 240 000 Besuche. Aktuell halten sich ca. 70 Prozent der Besucher der Website in Herkunfts- und Transitstaaten von Flucht und Migration nach Europa auf. Hinzu kommt die dezentrale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an Auslandsvertretungen entlang der Routen seit 2015. An der Existenz von Informationsbedarfen besteht aus Sicht der Bundesregierung kein Zweifel. Die akademische Literatur zur Effektivität von aufklärender Kommunikation zu Flucht und Migration macht jedoch deutlich, dass ein Nachweis von Verhaltensänderungen als Folge von aufklärender Kommunikation schwierig zu führen ist (siehe zum Beispiel European Migration Network, 2012; Heller, 2014; Schans und Optekamp, 2015; sowie Evie Browne, GSDRC, 2015: www.gsdrc.org/wp-content/uploads/2015/09/HQ1248.pdf). Auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Ziele wird verwiesen . Maßstab für die Effektivität der Auslandskommunikation der Bundesregierung ist den Zielen entsprechend vor allem die Frage, ob die Zielgruppen erreicht werden und ob ihr Kenntnisstand verbessert werden kann. Die Bundesregierung ist in Kontakt mit dem Global Migration Data Analysis Center von IOM in Berlin sowie mit universitären Wissenschaftlern. Zusätzlich gibt auch akademische Literatur Hinweise auf Faktoren, die die Effektivität von Aufklärungskommunikation zu Flucht und Migration erhöhen können (zum Beispiel bei Evie Browne, GSDRC, 2015), darunter: Zielgerichtete Ansprache spezifischer Gruppen (potenzieller) irregulärer Migrantinnen und Migranten; Zeitzeugenberichte („real-life testimonies”) von zurückgekehrten Migrantinnen und Migranten; Wiederholte Kommunikation anstatt einmaliger Kampagnen; Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/1117 Einbettung der Kommunikation in einen umfassenden politischen und kommunikativen Ansatz, inklusive Hinweisen auf Möglichkeiten legaler Migration . Diese Hinweise sind bereits in den aktuellen konzeptionellen Ansatz der Auslandskommunikation der Bundesregierung zu Flucht und Migration eingeflossen. Die Bundesregierung ist bemüht, durch stetig weiter entwickelte, effektive Auslandskommunikation zu einem umfassenden Umgang mit den Herausforderungen von Flucht und irregulärer Migration beizutragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333