Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1118 19. Wahlperiode 08.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/666 – EU-Satellitenaufklärung für militärische und grenzpolizeiliche Zwecke V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Union stellt sicherheitsrelevante Informationen aus der Satellitenaufklärung mittlerweile über die Software-Anwendung „GeohuB“ zur Verfügung (Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/246). Das Portal wurde im 2014 gestarteten, mehrstufigen Projekt „Geospatial Information to Support decision Making in Operations“ (GISMO) entwickelt (http://gleft.de/23l). Verantwortlich ist die Europäische Verteidigungsagentur (EDA). Zugangsberechtigt zu dem Portal, über das eingestuftes Material des EU-Satellitenzentrums (SatCen) abrufbar ist, sind die EU-Militärmissionen. Nach einem Feldtest im vergangenen Jahr ist „GeohuB“ mittlerweile fester Bestandteil von EUNA- VFOR MED im Mittelmeer und dessen Hauptquartier in Rom. Einer Präsentation des SatCen zufolge dient die Satellitenaufklärung auch der Durchführung humanitärer Hilfe (http://gleft.de/23q). Zu den dort genannten Bereichen gehören „zerfallende Staaten“, „Aufstände“, „Naturkatastrophen“ und „Flüchtlingslager “. In der Präsentation wird unter anderem eine Folie gezeigt, auf der Lager von Geflüchteten in Marokko an der Grenze zu der spanischen Exklave Melilla per Satellit aufgeklärt werden. Informationen würden auch an die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) weitergeleitet. Frontex verfügt inzwischen selbst über eine „maßgeschneiderte Software-Anwendung“, die auch den Zugang zu Satellitenbildern ermöglicht (http://gleft.de/1Zv). Es ist nicht bekannt, ob „GeohuB“ in existierende militärische oder grenzpolizeiliche Kommunikationskanäle eingebunden wird. Italien, Malta, Portugal und Spanien haben dem Auswärtigen Amt zufolge die technischen Vorbereitungen abgeschlossen, ihre nationalen Lagezentren an ein „Mediterranean Border Cooperation Centre“ (MEBOCC) anzuschließen, das im nationalen italienischen Koordinierungszentrum für die Grenzüberwachung angesiedelt ist (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/246). An dem MEBOCC sollen auch libysche Behörden teilnehmen, jedoch fehlte bislang eine nationale Kontaktstelle in Libyen (Anfrage der Abgeordneten Sabine Lösing, Cornelia Ernst zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission vom 3. Juli 2015, E-010826-15). Geplant ist außerdem, libysche Grenzkontrollzentren in das europäische Überwa- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1118 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode chungssystem „Seahorse Mediterranean“ („Seepferdchen Mittelmeer“) zu integrieren (http://gleft.de/23t). An dem satellitengestützten Netzwerk nehmen alle EU-Mitgliedstaaten teil, die eine Außengrenze am zentralen Mittelmeer haben (Spanien, Portugal, Frankreich, Italien, Malta, Griechenland und Zypern). Auch für diese Vernetzung fehlt ein nationales Koordinierungszentrum für die Grenzüberwachung in Libyen. Das könnte sich ändern, nachdem das Land im EU-Projekt „Unterstützung des integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen“ im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika (EUTF) begünstigt wird (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/246). Für den nicht eingestuften Informationsaustausch der beteiligten Behörden soll Libyen an das System SMART („Service-oriented infrastructure for MARitime Traffic tracking“) des italienischen Militärs angeschlossen werden (http://gleft.de/23r). Angehörige der libyschen Küstenwache wurden jüngst in der Nutzung von SMART geschult, das Training erfolgte im Rahmen von EUNAVFOR MED (Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/77). 1. Welche Mitgliedstaaten und Firmen waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den verschiedenen Stufen des Projekts „Geospatial Information to Support decision Making in Operations“ (GISMO, GISMO2, GISMO3) beteiligt? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, welche Mitgliedstaaten und Firmen an den verschiedenen Stufen des in der Fragestellung angeführten Projektes beteiligt waren bzw. sind. 2. Für welche Zwecke bzw. zur Unterstützung welcher Entscheidungsprozesse wird die von der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) in Zusammenarbeit mit dem EU-Satellitenzentrum (SatCen) im Projekt GISMO entwickelte Software-Anwendung „GeohuB“ nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verbesserung von aus Erdbeobachtungen gewonnenen Daten im Rahmen der EU-Militärmission EUNAVFOR MED genutzt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/246)? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die gewonnenen Daten durch das Operationshauptquartier von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zur Lagebilderstellung im Operationsgebiet genutzt. 3. Welche an EUNAVFOR MED beteiligten Einheiten nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung „GeohuB“, und inwiefern gehört hierzu auch die Bundeswehr ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird die Software-Anwendung „GeohuB“ durch das Operationshauptquartier EUNAVFOR MED Operation SOPHIA genutzt . An EUNAVFOR MED Operation SOPHIA beteiligte Schiffe der Deutschen Marine nutzen „GeohuB“ nicht. a) Welche Informationen werden nach Kenntnis der Bundesregierung über „GeohuB“ verteilt (etwa Rohdaten von Satellitenaufklärung, polizeiliche, militärische oder geheimdienstliche Analysen, Planungsdaten, Karten, Metadaten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird über die Softwareanwendung „GeohuB“ Bildmaterial nebst Analysen verteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1118 b) Welche maximale Auflösung haben nach Kenntnis der Bundesregierung die optischen und radarbasierten Satellitenbilder, die über „GeohuB“ einsehbar sind? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind über die Softwareanwendung „GeohuB“ Daten des EU-Erdbeobachtungsprogramms COPERNICUS einsehbar, die – auf den Erdboden projiziert – eine Auflösung von etwa 5x5 Metern haben. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Auflösung weiterer genutzter Bilder. c) Welche „weiteren Verbesserungen“ sollen nach Kenntnis der Bundesregierung für „GeohuB“ bis 2019 vorgenommen werden, und wer ist hierfür zuständig (http://gleft.de/23l)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird gegenwärtig unter der Federführung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) untersucht, welche Verbesserungen für die Software-Anwendung „GeohuB“ bis zum Jahr 2019 vorgenommen werden sollen. d) Nach welcher Maßgabe darf „GeohuB“ auch nach Kenntnis der Bundesregierung von nationalen Militärbehörden genutzt werden, und welche EU-Mitgliedstaaten machen hiervon Gebrauch? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 4. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der EU-Militärstab die weitere Verwendung von „GeohuB“ untersucht, und welche Anwendungen im Rahmen von Zuständigkeiten des Auswärtigen Dienstes sind dabei von Interesse? Der Bundesregierung liegen hierüber keine Informationen vor. 5. In welche existierenden militärischen oder grenzpolizeilichen Kommunikationskanäle wird „GeohuB“ eingebunden? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird die Software-Anwendung „GeohuB“ bisher ausschließlich im Rahmen der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA genutzt . 6. Was ist der Bundesregierung über Standorte libyscher Kontrollzentren für die Meeresüberwachung (auch Häfen und Seenotrettung) bekannt, und welche Behörden sind für deren Betrieb verantwortlich? Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt die libysche Küstenwache über ein Lagezentrum in Tripolis. Dieses Lagezentrum fungiert nach Kenntnis der Bundesregierung nicht als Maritime Rescue Coordination Centre (MRCC). Hinsichtlich des Aufbaus eines MRCC wird auf die Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/519 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1118 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche Details sind der Bundesregierung zu einem gemeinsamen neuen Kontrollzentrum in Rom bekannt, in dem Grenzbehörden, Militärs und Geheimdienste aus Italien und Libyen miteinander kooperieren (http://gleft. de/23u), und inwiefern erfolgt hierüber auch ein mittelbarer oder unmittelbarer Austausch mit EUNAVFOR MED und damit der Bundeswehr? Über den im genannten Artikel dargestellten Sachverhalt liegen der Bundesregierung keine weiteren Informationen vor. 8. Über welche Kanäle kommunizieren die nationalen Lagezentren aus Italien, Malta, Portugal und Spanien im „Mediterranean Border Cooperation Centre“ (MEBOCC), bzw. welche Planungen sind der Bundesregierung hierzu bekannt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/246)? Für das Mediterranean Border Cooperation Centre (MEBOCC) ist ein im Rahmen von „Seahorse Mediterranean“ geschaffener, satellitengestützter und sicherer Kommunikationskanal vorgesehen, über welchen die nationalen Koordinierungszentren in Italien, Malta, Portugal und Spanien zukünftig miteinander Informationen austauschen können. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. a) In welchem Zusammenhang stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Kommunikationskanäle, die von EU-Mitgliedstaaten, die eine Außengrenze am zentralen Mittelmeer haben (Spanien, Portugal, Frankreich, Italien, Malta, Griechenland und Zypern), in „Seahorse Mediterranean“ („Seepferdchen Mittelmeer“) eingerichtet werden, mit jenen des ME- BOCC (http://gleft.de/23t)? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. b) Inwiefern sollen auch libysche Behörden gegenwärtigen Planungen zufolge weiterhin am MEBOCC teilnehmen, nachdem diese eine nationale Kontaktstelle (etwa ein „Maritime Rescue Coordination Centre“, MRCC) eingerichtet haben (Anfrage der Abgeordneten Sabine Lösing, Cornelia Ernst zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission vom 3. Juli 2015, E-010826-15)? Am 29. Juli 2012 unterzeichnete Libyen eine Partnerschaftserklärung für eine Teilnahme an dem Projekt. Auf Vorschlag der libyschen Küstenwache sollten für die technische Umsetzung der Zusammenarbeit in Tripolis und Benghasi zwei nationale Koordinierungszentren aufgebaut werden. Weitere Erkenntnisse – insbesondere über den gegenwärtigen Sachstand – liegen der Bundesregierung nicht vor. c) Inwiefern erfolgt über MEBOCC auch ein mittelbarer oder unmittelbarer Austausch von libyschen Behörden, nachdem diese wie geplant an das System angeschlossen sind, mit EUNAVFOR MED und damit der Bundeswehr ? Hinsichtlich eines möglichen zukünftigen Austauschs libyscher Behörden mit EUNAVFOR MED Operation SOPHIA über MEBOCC liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1118 d) In welchem Zusammenhang steht das Kommunikationssystem SMART („Service-oriented infrastructure for MARitime Traffic tracking“) des italienischen Militärs zu jenen des MEBOCC oder „Seepferdchen Mittelmeer “ (http://gleft.de/23r)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. e) Inwiefern und seit wann sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch die NATO, Frontex oder Kontrollzentren in Libyen, Tunesien oder Algerien in SMART eingebunden? Die Einstufung der Antwort zu Frage 8e als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. Auf die diesbezügliche Anlage wird verwiesen.* f) Inwiefern erfolgt über SMART auch ein mittelbarer oder unmittelbarer Austausch von libyschen Behörden und der Bundeswehr? Das System Service-oriented infrastructure for Maritime Traffic (SMART) wird durch die Bundeswehr nicht genutzt. 9. Welche technischen Abkommen mit welchen Organisationen hat EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung unterzeichnet? EUNAVFOR MED Operation SOPHIA teilt auf formalisierter Basis (Memorandum of Understanding, Technical Agreement etc.) mit den folgenden Organisationen Informationen: EU-Militärstab (EUMS) bzw. EAD, EUROPOL, Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), EUROJUST, EU Border Assistance Mission in Lybien (EUBAM Libyen) NATO bzw. Allied Maritime Command, Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL), United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC), United States Africa Command, United States European Command, United States Naval Forces Europe, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1118 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Internationales Koordinierungszentrum der Frontex Joint Operation THEMIS INTERPOL National Central Bureau Italy sowie mit den EU-Mitgliedstaaten. 10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Daten aus welchen Quellen das „First European Observatory on Migrant Smuggling and Human Trafficking“ verarbeitet, das EUNAVFOR MED zuarbeitet, und welche Analysefähigkeiten („latest computer analysis techniques“) werden dort für Informationen, die mithin auch von der deutschen Marine stammen können, genutzt (http://gleft.de/23R)? Nach Kenntnis der Bundesregierung führt dieses „Observatory“ (gem. Annex A zum Memorandum vom 4. Juli 2017) Daten aus u. a. folgenden Quellen zusammen : EUROPOL, Frontex, UNODC, EUROJUST, Internationaler Strafgerichtshof, italienisches Innenministerium sowie nachgeordneter Bereich, nationaler italienischer Anti-Mafia-Ankläger, italienische Küstenwache, italienisches Finanzministerium sowie unterstellter Bereich, Europäische Kommission, United Nations High Commissioner for Refugees, UNSMIL, italienisches Außenministerium, italienisches Institut für Internationale Angelegenheiten, Institut für Politische Bildung „Pedro Arrupe“, Generaldirektor UNAR (Italian Office against Racial Discrimination). Zu den Analysefähigkeiten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 11. Welche weiteren Trainings der libyschen Küstenwache durch EUNAVFOR MED sind nach Kenntnis der Bundesregierung für 2018 geplant? Es wird auf die Antwort zu Frage 10b auf Bundestagsdrucksache 19/322 verwiesen . Darüber hinaus ist in Griechenland ein Modul zum Themenbereich „Maritime Kommunikation“ geplant. 12. Für welche Gebiete erzeugt EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung eine Liste von aufklärungsbedürftigen Schiffen (Vessel of Interest )? Auf die Antwort zu Frage 12b wird verwiesen. a) Wie viele Schiffe sind auf der Liste verzeichnet? Mit Stand vom 5. März 2018 enthält die Liste 102 Schiffe. b) Inwiefern ist diese Liste auf das Mandatsgebiet der Operation beschränkt? Diese Liste wird für das Operationsgebiet von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA erstellt und geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1118 13. Was ist der Bundesregierung über einen Rückzug und eine Neueinreichung des libyschen Antrags zur Einrichtung und Notifizierung einer Such- und Rettungszone (SAR-Zone) mit italienischer Unterstützung bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) bekannt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/246; http://gleft.de/23r)? Nach Auskunft der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization [IMO]) zog Libyen mit einem Schreiben vom 6. Dezember 2017 sein Schreiben vom 10. Juli 2017, mit dem es einen Such- und Rettungsbereich benannt hatte, zurück und benannte mit Schreiben vom 14. Dezember 2017 gegenüber dem Generalsekretär der IMO korrigierte Koordinaten für den Such- und Rettungsbereich. Eine Verteilung der Notifizierung durch die IMO an die anderen Mitgliedstaaten steht aus. 14. Was ist der Bundesregierung über die Tätigkeiten eines Schiffes der italienischen Marine bekannt, das seit August 2017 im Hafen von Tripolis vor Anker liegt (http://gleft.de/23s)? Auf die vom Fragesteller aufgezeigte Quelle konnte nicht zugegriffen werden. Die in der Frage beschriebene rein italienische Tätigkeit liegt außerhalb des Zuständigkeits - und Verantwortungsbereichs der Bundesregierung, da keine deutschen Stellen involviert sind. Abgesehen von Presseberichten liegen der Bundesregierung keine validen Informationen vor. a) Inwiefern übernimmt dieses Funktionen eines libyschen Kontrollzentrums oder MRCC? Auf die Antwort zu 14 wird verwiesen. b) Auf welche Weise erleichtert das Schiff die Kommunikation zwischen libyschen Behörden und EUNAVFOR MED oder anderen Einrichtungen außerhalb Libyens? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer Zusammenarbeit mit EUNAVFOR MED Operation SOPHIA. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 15. Welche weiteren Vorfälle, bei denen der sogenannten libyschen Küstenwache Verfehlungen, Verstöße oder strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Maßnahmen außerhalb libyscher Hoheitsgewässer vorgeworfen werden, werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des neuen „Monitoring and Advising“-Mechanismus „aufgearbeitet“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/246)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird im „Monitoring and Advising“-Mechanismus ebenfalls der Vorfall vom 6. November 2017 thematisiert. Es wird auf die Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/253 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1118 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welche Berichtspflichten werden Libyen in dem „Monitoring and Advising “-Mechanismus auferlegt? Im Rahmen des „Monitoring and Advising“-Mechanismus sollen durch das Lagezentrum der libyschen Küstenwache Berichte zum Einsatz ihrer Einheiten erstellt werden. b) Welche Kapazitäten zur „technische[n] Überwachung aus der Distanz“ werden in dem „Monitoring and Advising“-Mechanismus genutzt, und welche weiteren sollen beschafft werden (etwa Drohnen oder Satellitenaufklärung )? Die der Operation durch die EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Kapazitäten , wie z. B. Aufklärungsflugzeuge, Schiffe, Drohnen sowie Produkte des EU Satellite Centre (EU SatCen) werden hierzu genutzt. c) In welchem Turnus oder nach welchen Verfahren finden im „Monitoring and Advising“-Mechanismus Treffen mit der libyschen „Küstenwache“ statt, und welche Behörden oder Organisationen nehmen daran teil? Diese Gespräche werden zwischen dem Operationshauptquartier und der libyschen Küstenwache ohne festen Rhythmus vereinbart. Neben Vertretern von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA und der libyschen Küstenwache nehmen an den Gesprächen auch Vertreter der EU-Delegation und der zivilen GSVP-Mission EUBAM Libyen teil. 16. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Zusammenarbeit zwischen Europol und EUNAVFOR MED ausgebaut wurde, etwa durch eine Aufwertung in einem operativen Abkommen, und welchen Zugang erhält Europol zu militärischen Aufklärungsdaten (etwa militärische Risikoanalysen , Liste verdächtiger Schiffe, Satellitendaten)? Es besteht seit Dezember 2015 ein „Memorandum of Understanding“ zwischen EUNAVFOR MED Operation SOPHIA und EUROPOL, und es wurde ein Verbindungsoffizier von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zum EUROPOL Hauptquartier in Den Haag entsandt. 17. Welche Behörden, Institute oder Firmen aus EU-Mitgliedstaaten waren nach Kenntnis der Bundesregierung am EU-Sicherheitsforschungsprojekt „Persistent SUrveillance Long Term ANalysis“ (SULTAN) beteiligt (http://gleft. de/23k)? Seitens der EU-Institutionen waren die European Defence Agency (EDA), die European Space Agency, der EUMS sowie Frontex beteiligt. Seitens der Industrie waren AIRBUS sowie die Niederländische Organisation für Angewandte Naturwissenschaftliche Forschung beteiligt. 18. Welche Aufgaben haben nach Kenntnis der Bundesregierung die ebenfalls beteiligten israelischen Stellen in SULTAN übernommen, und um welche Behörden, Institute oder Firmen handelte es sich dabei? Nach Kenntnis der Bundesregierung waren keine israelischen Stellen an der SULTAN-Studie beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1118 19. Welche weiteren Forschungen der Europäischen Union zu „Persistent surveillance of wide areas“ oder zur Bildaufklärung für militärische und geheimdienstliche Zwecke („Imagery INTelligence“, IMINT) sind der Bundesregierung bekannt, und wer nimmt daran teil (bitte möglichst auch die beteiligten Behörden, Institute oder Firmen benennen)? Der Bundesregierung ist darüber hinaus in diesem Bereich die Studie REACT (Radar imagery applications supporting actionable intelligence) der EDA bekannt , welche in Zusammenarbeit mit dem EU SatCen durchgeführt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333