Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 24. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11203 19. Wahlperiode 26.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/10534 – Traditionswürdigkeit des ehemaligen Legion-Condor-Mitglieds und Wehrmachtsgerichtsherrn Johannesson für die Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Deutsche Marine ehrt den ehemaligen Konteradmiral Rolf Johannesson, obwohl dieser als Gerichtsherr der Kriegsmarine im April 1945 Todesurteile gegen mehrere Soldaten, die die Kapitulation Helgolands erwirken wollten, bestätigt hatte, und obwohl er als Angehöriger der Legion Condor den Krieg der spanischen Faschisten gegen die gewählte republikanische Regierung unterstützt hatte. An der Marineschule Mürwik wurde im Jahr 2017 eine Büste von Konteradmiral a. D. Rolf Johannesson aufgestellt (https://de.wikipedia.org/ wiki/Rolf_Johannesson, https://deutsches-maritimes-institut.de/wp-content/uploads/ 2017/07/Ansprache_Vors_MOV_Enhuellung_Bueste_KAdm_aD_Johannesson.pdf). Nach Angaben der Marine-Offizier-Vereinigung wurde diese Büste von der Bundeswehr zwischenzeitlich entfernt, um die Ergebnisse einer neuerlichen Prüfung unter Beachtung des neuen Traditionserlasses abzuwarten (https:// deutsches-maritimes-institut.de/wp-content/uploads/2017/07/Bericht_MV_17_ Hamburg.pdf). Ungeachtet dessen wird an der Marineschule weiterhin der sogenannte Admiral-Johannesson-Preis verliehen. Preisverleiher ist die Marine-Offizier -Vereinigung, die zwar nicht dem Bundesministerium der Verteidigung unterstellt ist, für die Preisverleihung aber die Liegenschaft der Bundeswehr nutzen darf. Die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz sieht in der Ehrung Johannessons eine „geschichtspolitische Verblendung und Verstocktheit“ sowie eine „Verhöhnung der Opfer der Militärjustiz“ (http://upgr.bv-opfer-ns-militaerjustiz.de/ uploads/Dateien/Pressemitteilungen/Protest-AdmJohPreis2019.pdf). Die Bundesregierung hatte in der Vergangenheit bestätigt, Kenntnis davon zu haben, dass Johannesson die Todesurteile gegen die Helgoländer Widerstandsgruppe bestätigt hatte. Gleichwohl betonte sie, Johannesson habe sich „um den Aufbau der Bundeswehr in besonderer Weise verdient gemacht“ (Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 17/12171 und Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/13085). Das kann aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller menschenverachtendes Handeln nicht heilen. Aus ihrer Sicht verkörpert Rolf Johannesson weniger eine „gebrochene Biographie“, als vielmehr die postfaschistische Kontinuität des deutschen Militärpersonals. So hat er das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11203 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesverdienstkreuz ebenso erhalten wie zuvor das Spanienkreuz (für den Einsatz im Rahmen der Legion Condor) und das Ritterkreuz (https://en.wikipedia. org/wiki/Rolf_Johannesson). Nach dem Krieg hat Johannesson sich nicht etwa kritisch zu seiner Verantwortung für die Todesurteile geäußert, sondern diese verteidigt , weil eine – in der Befugnis eines Gerichtsherrn liegende – Nichtbestätigung dieser Urteile angeblich „ein Anreiz für Teile der Festungsbesatzung“ auf Helgoland hätte sein können, „sich in weitere Verschwörungen einzulassen“ (https://dmkn.de/wp-content/uploads/2018/01/Vortrag-3-Kietzmann.pdf). Die ehrende Erinnerung an Johannesson ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller angesichts seiner Verantwortung für die Todesurteile vom April 1945 und deren Rechtfertigung nicht nur unangemessen. Sie verstößt zudem gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. April 1998, der die Bundesregierung aufforderte, „dafür Sorge zu tragen, daß Mitgliedern der Legion Condor nicht weiter ehrendes Gedenken“ zuteilwerde (Bundestagsdrucksache 13/10494, Plenarprotokoll 13/231). Kasernenbenennungen wurden dabei exemplarisch, aber nicht abschließend genannt, so dass aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch eine Ehrung durch Aufstellung von Büsten oder die Zulassung der Verleihung von nach Johannesson benannten Preisen in Liegenschaften oder durch sonstige materielle oder immaterielle Unterstützung der Bundeswehr unzulässig ist. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Für die Bundeswehr ist die Wehrmacht als Institution nicht traditionswürdig. Einzelne Angehörige der Wehrmacht können jedoch in das Traditionsgut der Bundeswehr übernommen werden. Voraussetzung dafür sind eine eingehende Einzelfallbetrachtung sowie ein sorgfältiges Abwägen, das auch die Frage nach Form und Schwere persönlicher Schuld berücksichtigt. Lebenswege verlaufen selten linear, sondern sind in der Regel von vielen Wendungen und auch Widersprüchen gekennzeichnet. Pauschale Kriterien für das Bewerten individueller Leistungen oder einer persönlichen Schuld lassen sich daher nicht festlegen. Die funktionale Zugehörigkeit zur Wehrmacht und die Ausübung dienstlicher Pflichten schließt die Übernahme in das Traditionsgut der Bundeswehr jedoch nicht von vornherein oder grundsätzlich aus. Die Bundesregierung stellt fest, dass Konteradmiral a. D. Rolf Johannesson sich in besonders vorbildlicher Art und Weise nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges als Mitarbeiter von Pastor Martin Niemöller und in den Aufbaujahren der Bundeswehr mit der moralischen Schuld auseinandergesetzt hat, die er durch seine Beteiligung an den verbrecherischen Angriffs- und Vernichtungskriegen des NS-Regimes auf sich geladen hat. Er steht stellvertretend für die Aufbaugeneration der Bundeswehr, die aufgrund der persönlichen Erfahrung des Missbrauchs militärischer Macht den Aufbau demokratischer Streitkräfte bewusst und gezielt einleitete, verwirklichte und verantwortete. Konteradmiral a. D. Johannesson hat die Führungskultur der Marine, die den freiheitlichen Grundsätzen einer Armee der Demokratie verpflichtet ist, maßgeblich mitgeprägt. Damit verknüpft war sein Bestreben, die Angehörigen der ehemaligen Kriegsmarine zur kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit aufzufordern. Dies schloss den Bruch mit der ehemaligen Marineführung ausdrücklich mit ein. Sein Lebenslauf ist seit 2018 Bestandteil der militärgeschichtlichen Lehrsammlung an der Marineschule Mürwik und somit Gegenstand der historischen Bildung an dieser zentralen Ausbildungseinrichtung der Marine. Die militärgeschichtliche Lehrsammlung ist jedoch nicht Teil der Traditionspflege der Bundeswehr . Die dort präsentierte Büste von Konteradmiral a. D. Johannesson wird Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11203 durch einen erklärenden Text für die Betrachter historisch eingeordnet und kontextualisiert . Sie steht gemeinsam mit den Büsten weiterer Offiziere stellvertretend für die Brüche und Zäsuren der deutschen Militär- und Marinegeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Die Lebensläufe der dort ausgestellten Marineoffiziere helfen den Offizieranwärterinnen und -anwärtern, sich mit der politischen, rechtlichen und ethischen Dimension des soldatischen und seemännischen Dienstes auseinanderzusetzen. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist Konteradmiral a. D. Johannesson zu keinem Zeitpunkt Angehöriger der Legion Condor gewesen. Vielmehr war er als Angehöriger der Reichsmarine und im unmittelbaren Unterstellungsverhältnis mit dem Amt Ausland/Abwehr im Reichskriegsministerium unter der Leitung des im April 1945 im Konzentrationslager Flossenbürg ermordeten Admirals Wilhelm Canaris Leiter der Abwehrstelle Salamanca. Entgegen der Vermutung der Fragesteller wurde ihm ausweislich der überlieferten Unterlagen auch nicht das sogenannte Spanienkreuz verliehen. Der von den Fragestellern erwähnte Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. April 1998 findet daher in seinem Falle keine Anwendung. 1. In welcher Form beteiligte sich die Bundeswehr in der Vergangenheit an der Verleihung des Admiral-Johannesson-Preises bzw. unterstützte sie diese Verleihung (etwa durch logistische oder organisatorische Unterstützung, Überlassung von Räumlichkeiten usw.)? Welche Kosten entstanden dabei, und wer trägt diese (bitte für die vergangenen fünf Jahre auflisten)? Der von der Marineoffiziervereinigung e. V. gestiftete und nach Konteradmiral a. D. Johannesson benannte Bestpreis wird im Rahmen der feierlichen Aushändigung der Lehrgangszeugnisse jeweils an die lehrgangsbesten Absolventen der Offizierausbildung der Marine vergeben. Die Aushändigung des Bestpreises erfolgt durch einen Repräsentanten der Marineoffiziervereinigung e. V. Der Bundeswehr entstehen durch die Verleihung des Preises keine Kosten. 2. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Entstehung und der Platzierung der Johannesson-Büste in der Marineschule Mürwik machen? Welche Rolle spielte die Bundeswehr dabei? Im Jahr 2015 beauftragte der Inspekteur der Marine den Kommandeur der Marineschule Mürwik (MSM) mit der Weiterentwicklung der Aula der MSM. In einem breit angelegten Beteiligungsprozess wurde eine Konzeption für die Neugestaltung der Aula ausgearbeitet und bis 2017 realisiert. Sie sieht u. a. die Aufstellung von Büsten der Admirale Karl Rudolf Brommy, Albrecht von Stosch, Rolf Johannesson und Dieter Wellershof, die Büste von Korvettenkapitän Alfred Kranzfelder sowie zusätzlich die Büste von Prinz Adalbert von Preußen in der Aula der Marineschule vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11203 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Inwiefern trifft es zu, dass die Büste zum Zweck einer erneuten Überprüfung vor dem Hintergrund des neuen Traditionserlasses entfernt wurde? Mit Blick auf die laufende Überarbeitung der Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr (Traditionserlass) im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat der Inspekteur der Marine den Kommandeur der Marineschule Mürwik 2017 angewiesen, die Arbeiten an der Realisierung der Konzeption zur Umgestaltung der Aula bis zum Inkraftsetzen des neuen Traditionserlasses zunächst auszusetzen. Nach Inkraftsetzen des Traditionserlasses und der erfolgten Feststellung, dass die Neukonzeption im Einklang mit dessen Richtlinien steht, wurde die Realisierung fortgesetzt und 2019 durch die Erarbeitung und Anbringung ausführlicher Erläuterungstexte zur Aula wie auch zu den dort ausgestellten Objekten beendet. Welchen Stand gibt es ggf. in Bezug auf diese Prüfung? Am 26. April 2018 erfolgte eine letzte Sitzung des Beratergremiums zur Neugestaltung der Aula an der Marineschule Mürwik. Die Aula, das Wehrgeschichtliche Ausbildungszentrum, der Säulengang sowie weitere historische Teile der Marineschule wurden in deren Militär-geschichtliche Sammlung aufgenommen. Wird die Büste wieder in der Marineschule aufgestellt, und wenn ja, an welcher Stelle, und in welchem Kontext, bzw. mit welcher Erläuterung und historischen Einordnung? Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Alle Büsten, wie auch die anderen Objekte der Militärgeschichtlichen Sammlung, wurden für den Betrachter historisch eingeordnet und kontextualisiert. 4. Ist Johannesson nach Auffassung der Bundesregierung traditionswürdig im Sinne des Traditionserlasses, obwohl dieser explizit die Traditionswürdigkeit von Personen ausschließt, die „nach heutigem Verständnis […] menschenverachtend gehandelt haben“, und wenn ja, warum? 5. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller , dass angesichts des Handlungsspielraums, den Gerichtsherren im Dritten Reich hatten, nämlich Todesurteile abzumildern oder nicht zu bestätigen, die Unterzeichnung und Bestätigung der Todesurteile gegen die Helgoländer Widerstandsgruppe im April 1945 durch Johannesson zumindest nach heutigem Verständnis menschenverachtend war? Wenn nein, warum hält sie solche Todesurteile nicht für menschenverachtend , und wenn ja, wie verträgt sich dies mit der Ehrung Johannessons durch die Bundeswehr bzw. der Unterstützung einer solchen Ehrung? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Die Akten zu den Verfahren gegen die „Helgoländer Widerstandsgruppe“ sind 1945 vernichtet worden. Die Motive Konteradmiral Johannessons, die vom Gericht verhängten Urteile wegen „Meuterei“ als nächsthöherer Gerichtsherr zu bestätigen , sind daher abschließend nicht mehr zu klären. Als Gerichtsherr der in seinem Befehlsbereich eingesetzten Wehrmachtsgerichte verfügte Konteradmiral a. D. Johannesson über keinerlei juristische Ausbildung und hatte weder Anteil an deren Urteilsfindung noch an dem von den Gerichten verhängten Strafmaß. Ob ihm im April 1945 angesichts der Schwere des Tatvorwurfs tatsächlich ohne Gefahr für sich selbst ein Handlungsspielraum zum Abmildern oder zum Verzögern der Strafvollstreckung zur Verfügung stand, ist rückblickend unmöglich eindeutig festzustellen. Dass Johannesson in Fällen, in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11203 denen es Handlungsspielräume gab, diese eher zugunsten als zu Lasten der Angeklagten genutzt hat, belegen die überlieferten Akten. Dazu gehört auch die Umwandlung eines Todesurteils in eine Haftstrafe. Ein über den Vorwurf moralischer Schuld hinausgehendes menschenverachtendes Verhalten im Sinne 4 des Traditionserlasses ist damit im Falle des Konteradmirals a. D. Johannesson zweifelsfrei nicht zu belegen. Das pauschale Aufheben der Urteile der Militärgerichte durch die Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege im Jahre 2002 kann an dieser Bewertung nichts ändern. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 6. Inwiefern spielt bei der Beurteilung der Traditionswürdigkeit von Johannesson aus Sicht der Bundesregierung eine Rolle, dass Johannesson im Jahr 1953 die Todesurteile mit dem Hinweis auf Prävention weiterer „Verschwörungen “ gerechtfertigt hat? Maßgeblich für die Bewertung der Traditionswürdigkeit von Konteradmiral a. D. Johannesson sind ausschließlich seine Verdienste um den Aufbau der Bundeswehr sowie die Frage, ob und in welcher Form er als Angehöriger der Wehrmacht persönliche Schuld auf sich geladen hat. 7. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Ehrung Johannessons durch die Bundeswehr (gleich ob in Form der Aufstellung einer Büste oder der Unterstützung der Verleihung von nach Johannesson benannten Preisen) angesichts des Beschlusses des Deutschen Bundestages, Mitgliedern der Legion Condor kein ehrendes Gedenken zuteilwerden zu lassen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 8. Will die Bundesregierung hinsichtlich der Person von Johannesson künftig dafür Sorge tragen, dass diesem kein ehrendes Gedenken durch die Bundeswehr bereitet wird und die Bundeswehr sich auch nicht an ehrendem Gedenken durch Dritte beteiligt bzw. dieses unterstützt, und wenn ja, durch welche Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht? Nein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 9. Bedauert die Bundesregierung aus heutiger Sicht, dass einem bis April 1945 NS-regimetreuen Wehrmachtsoffizier die Gelegenheit gegeben wurde, die Bundeswehr aufzubauen, und zusätzlich zu dem von den Nazis verliehen Spanienkreuz und Ritterkreuz auch noch ein Bundesverdienstkreuz zu erhalten ? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333