Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11204 19. Wahlperiode 26.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Petr Bystron, Dr. Roland Hartwig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10585 – Projekt des Arbeiter-Samariter-Bundes in Griechenland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Angaben (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10274) des Bundesministeriums hat das Auswärtige Amt ein Projekt des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) in Griechenland mit dem Titel „Humanitäre Versorgung von Flüchtlingen …“, Titel 501 687 32, mit Haushaltsmitteln in Höhe von 1 782 000 Euro gefördert. Nach Antwort des Auswärtigen Amts wurde die Zuwendung teilweise widerrufen, da der lokale griechische Projektpartner nicht über die notwendigen Genehmigungen verfügte. Der ASB erhielt für das Projekt „Psychosoziale Hilfsmaßnahmen und Beratung für Flüchtlinge“ in Griechenland weitere Mittel in Höhe von 497 083,50 Euro (Titel 0501 687 32). In der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10274 hat das Auswärtige Amt 25 weitere Projekte aufgelistet. 1. Wann hat der Arbeiter-Samariter-Bund den Projektantrag gestellt? Wer hat ihn wann geprüft und wann gebilligt? Der Antrag für das Projekt „Humanitäre Versorgung von Flüchtlingen: Campmanagement , Bau von Flüchtlingsunterkünften sowie mobile Hilfsdienstleistungen für vorrangig syrische Flüchtlinge auf dem Balkantransit“ des Arbeiter-Samariter -Bundes in Griechenland wurde am 21. März 2016 gestellt. Der Antrag für das Projekt „Psychosoziale Hilfsmaßnahmen und Beratung für Flüchtlinge“ des Arbeiter-Samariter-Bundes in Griechenland wurde am 17. Januar 2016 gestellt. Prüfung und Bewilligung des Antrags wurden im Rahmen des Zuwendungsverfahrens vom Auswärtigen Amt vorgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11204 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Hat der ASB in seinem Antrag darauf hingewiesen, dass der lokale Projektpartner nicht über die notwendigen Genehmigungen verfügte? Falls ja, warum wurde die Zuwendung dann gebilligt? Falls nein, warum wurde die Zuwendung nicht vollständig zurückgefordert? Der ASB kooperierte mit einem anerkannten, lokalen Projektpartner, der mit den Behörden vor Ort in engem Austausch stand. Bewilligte Renovierungsarbeiten mussten wegen einer Prüfung der Baugenehmigungshistorie des Gebäudes unterbrochen werden, und der Verwaltungsaufwand verzögerte den Genehmigungsprozess . Der ASB informierte das Auswärtige Amt unverzüglich nach Bekanntwerden dieser Verzögerungen im Januar 2017. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 3. Wie schlüsseln sich die beantragten Fördermittel auf (bitte Kostenplan darstellen )? Eine Beantwortung muss im vorliegenden Fall nach gründlicher Abwägung entfallen . Gemäß Artikel 12 des Grundgesetzes ist das Recht auf Wahrung von Betriebs - und Geschäftsgeheimnissen geschützt. Hiervon sind alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge umfasst, die nicht offenkundig , sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Die erbetenen Angaben würden detaillierte Einblicke in die Kostenstruktur des Zuwendungsempfängers gewähren. Hierbei sind auch die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zuwendungsempfängers zu berücksichtigen. Angesichts des Wettbewerbs, in dem Zuwendungsempfänger im Verhältnis zu anderen möglichen Empfängern stehen, stehen einer Veröffentlichung damit die Grundrechte des Zuwendungsempfängers entgegen, insbesondere da sie interne Kenntnisse über die Arbeitsweise und Tätigkeit öffentlich machen würden. Daher überwiegt im vorliegenden Fall in der Gesamtabwägung das geschützte Geheimhaltungsinteresse Dritter gegenüber dem Informationsinteresse der Abgeordneten. Dies kann auch nicht durch eine Weitergabe der Information in eingestufter Form aufgelöst werden, da dies ebenfalls dem berechtigten Interesse des Rechtsträgers an der Nichtverbreitung der Informationen entgegensteht. 4. Wann hat der Zuwendungsempfänger das Auswärtige Amt darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Projekt nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. In welcher Höhe wurden Haushaltsmittel daraufhin vom Zuwendungsempfänger wann zurückgefordert? Wann sind die zurückgeforderten Mittel eingegangen? Die Haushaltsmittel wurden in Höhe der nicht zweckgemäß umgesetzten Mittel zurückgefordert und im Oktober 2017 vereinnahmt. 6. Was wurde mit den nicht zurückgemeldeten bzw. verwendeten Mitteln erreicht ? Mit den Mitteln konnte eine humanitäre Versorgung von Flüchtlingen auf dem Balkan erreicht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11204 7. Wie schlüsseln sich die Kosten bei dem Projekt „Psychosoziale Hilfsmaßnahmen und Beratung für Flüchtlinge“ in Griechenland bei dieser Zuwendung in Höhe von 497 083,50 Euro (Titel 0501 687 32) gemäß Kostenplan auf? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 8. Wann wurden die übrigen 24 Projekte durchgeführt (bitte Projektzeitraum angeben)? Die übrigen Projekte wurden in den Haushaltsjahren 2015 bis 2019 durchgeführt. 9. Entspricht es der gängigen Praxis im Auswärtigen Amt unter dem Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas, Projektmittel zu bewilligen, bevor alle notwendigen Genehmigungen vorliegen? Falls ja, in wie vielen Fällen ist dies im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2018 geschehen? In wie vielen dieser Fälle musste die Zuwendung teilweise oder ganz widerrufen werden? Die Bundesregierung stellt Mittel der humanitären Hilfe auf Basis des festgestellten humanitären Bedarfs bereit. Aufgrund der großen Dynamik in volatilen Krisenkontexten unterliegen geförderte Projekte einer kontinuierlichen Begleitung, damit ist sichergestellt, dass gegebenenfalls notwendige Anpassungen unverzüglich vorgenommen werden. 10. Wie bewertet die Bundesregierung das Projekt „Humanitäre Versorgung von Flüchtlingen …“ (Projekt Nummer 10 auf der vom Auswärtigen Amt vorgelegten Projektliste)? Ziel der Projekte war, die Situation der Flüchtlinge auf dem Balkan zu verbessern und die Vulnerabilität von Flüchtlingen in den Ländern Serbien, Republik Mazedonien und Griechenland zu vermindern. Dies wurde durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen erreicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333