Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 25. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11206 19. Wahlperiode 26.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10831 – Berichte über die Verzögerung der Reform der Autobahnverwaltung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 28. April 2019 berichtete das „Handelsblatt“ über immense zeitliche Verzögerungen der Reform der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen gegenüber den ursprünglichen zeitlichen Planungen der Bundesregierung: „Interne Unterlagen der Gesellschaft, die dem Handelsblatt vorliegen, zeigen: Bis 2021 sollen Mindeststandards erreicht werden, danach soll es pragmatische Zwischenlösungen wie Kooperationen mit Ländern/Dienstleistungs-Verträge geben . Das alles bis 2025+“ (vgl. Handelsblatt, 28. April 2019: „Die Angst vor einem Baustopp verzögert die Reform der Autobahnverwaltung“). Am 5. April 2019 fasste die Verkehrsministerkonferenz (VMK) der Bundesländer einen einstimmigen Beschluss zur Reform der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen . In Ziffer 8 machen die Verkehrsminister der Länder klar, dass aus ihrer Sicht „die störungsfreie Migration der notwendigen IT-Anwendungen bis zum Start der Autobahn GmbH des Bundes aus jetziger Sicht nicht realisierbar erscheint“ und bitten den Bund, entsprechende Vorkehrungen zu treffen (vgl. Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 5. April 2019). 1. Wann soll die Reform der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung abgeschlossen sein? 2. Wird die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) ab dem 1. Januar 2021 in vollem Umfang in der Lage sein die Planungen für den Fernstraßenbau in allen Bundesländern zu übernehmen, so wie es in § 5 Absatz 1 des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) vorgesehen ist, und wenn nein, warum nicht (bitte detailliert begründen )? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11206 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Artikel 143e Absatz 1 des Grundgesetzes werden die Bundesautobahnen abweichend von Artikel 90 Absatz 2 längstens bis zum 31. Dezember 2020 in Auftragsverwaltung durch die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften geführt. Die Autobahn GmbH des Bundes und das Fernstraßen-Bundesamt werden am 1. Januar 2021 ihre jeweilige operative Arbeit insbesondere nach Maßgabe des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes und des Fernstraßen-Bundesamt- Errichtungsgesetzes aufnehmen. 3. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten der Autobahn GmbH seit deren Gründung monatlich entwickelt, und wie soll sie sich bis Ende 2020 weiterentwickeln (bitte die Anzahl der Beschäftigten in jeder Abteilung monatlich differenziert darstellen und auch die künftig geplante Entwicklung aufzeigen )? Seit ihrer Gründung hat die Autobahn GmbH des Bundes 41 Arbeitsverträge geschlossen zum (Stichtag 14. Juni 2019). Davon sind zum Stichtag bereits 30 Mitarbeiter bei der Autobahn GmbH tätig. Für das Jahr 2019 sind für die Zentrale der Gesellschaft ca. 110 Beschäftigte vorgesehen (zzgl. Verschmelzung mit der VIFG mit ca. 30 Mitarbeitern), für das Jahr 2020 weitere ca. 290 Mitarbeiter. Außerhalb der Zentrale sind bis 2020 Einstellungen im zweistelligen Bereich vorgesehen , vor allem für die Tätigkeit in den Aufbauteams der Niederlassungen. Zum 1. Januar 2021 soll die Autobahn GmbH des Bundes insgesamt über ca. 15 000 Beschäftigte deutschlandweit verfügen. 4. Wann sollen nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung die Verhandlungen für einen Tarifvertrag für die Autobahn GmbH und für einen Einführungs- und Überleitungstarif mit einem Tarifvertragsabschluss beendet werden? Der Abschluss der Tarifverhandlungen für die Autobahn GmbH des Bundes unterfällt der Tarifautonomie. Der Abschluss der Verhandlungen ist abhängig von einer Verständigung der Tarifparteien. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Tarifverhandlungen im Rahmen der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstrafen (IGA)“ auf Bundestagsdrucksache 19/9598 verwiesen. 5. Trifft es zu, so wie es das „Handelsblatt“ Ende April 2019 berichtete (vgl. Handelsblatt, 28. April 2019), dass die Autobahn GmbH derzeit ca. 130 000 Euro/Monat Miete für Büroräume am Leipziger Platz in Berlin zahlt? Wenn ja, welche Bürofläche wird dort angemietet? Wenn nein, welchen Betrag hat die monatliche Miete für die Büroräume (bitte Bürofläche benennen), wann wurde der entsprechende Mietvertrag abgeschlossen , und wie lange läuft der Mietvertrag? Die derzeitigen monatlichen Kosten für die Räume am Leipziger Platz liegen bei 133 000 Euro netto. Diese Kosten umfassen die Nutzungsgebühr für die Räume inklusive der kompletten Ausstattung der Arbeitsplätze (Büromöbel), Nebenkosten und Servicekosten. Daher handelt es sich nicht um reine Mietkosten. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2019. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11206 In den angemieteten Räumen werden 130 Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Die Fläche beläuft sich auf 1 200 qm. 6. Trifft es zu, so wie es das „Handelsblatt“ Ende April 2019 berichtete (vgl. Handelsblatt, 28. April 2019), dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch die Beratungsgesellschaften Roland Berger, Bearing Point und Beiten Burkardt für den Betrag von 24 Mio. Euro ein Konzept für die Reform der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen entwerfen ließ, das nun nicht realisiert werden soll? Wenn ja, welche Eckpunkte hatte dieses Konzept, welche konkreten (Teil-) Leistungen wurden von den drei Beratungsunternehmen bisher konkret erbracht und abgerechnet, und aus welchen Gründen wurde das Konzept vom Bundesverkehrsministerium verworfen? Nein. 7. Trifft es zu, so wie es das „Handelsblatt“ Ende April 2019 berichtete (vgl. Handelsblatt, 28. April 2019), dass der Geschäftsführer der Autobahn GmbH Stephan Krenz in Gesprächen mit den Ländern „klar signalisiert“ hat, dass „die Länder […] auch über das Jahr 2020 hinaus, ihre Verwaltungen samt IT-Systemen behalten [sollen]“? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 8. Trifft es zu, so wie es das „Handelsblatt“ Ende April 2019 berichtete (vgl. Handelsblatt, 28. April 2019), dass bei der Reform der Auftragsverwaltung bis 2021 lediglich „Mindeststandards“ erreicht werden sollen und es danach „pragmatische Zwischenlösungen wie Kooperationen mit Ländern und/oder Dienstleistungsverträge“ geben wird? Wenn ja, welche Mindeststandards sollen bis wann für welche Prozesse und Abläufe etabliert werden? Welche „pragmatische Zwischenlösungen wie Kooperationen mit Ländern und/oder Dienstleistungsverträge“ plant die Bundesregierung derzeit, und welche Kosten plant sie hierfür jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 ein? 9. Prüft das Bundesverkehrsministerium, so wie es das „Handelsblatt“ Ende April 2019 berichtete (vgl. Handelsblatt, 28. April 2019), inwiefern bestehende Dienstleistungen der Länder nach dem 1. Januar 2021 weitergenutzt werden können? Wenn ja, in welchem konkreten Umfang erfolgt die Prüfung, seit wann wird diese Frage geprüft, sind die Prüfungen zwischenzeitlich abgeschlossen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann sollen die entsprechenden Prüfungen voraussichtlich abgeschlossen werden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11206 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Inwiefern ist es für die Bundesregierung ein mögliches Szenario, dass die Straßenbauverwaltungen der Länder auch nach 2020 in einem Übergangszeitraum Aufgaben im Autobahnbereich für die Autobahn GmbH des Bundes wahrnehmen bis diese Aufgaben voll auf die GmbH übergehen, und dass diese Tätigkeit der Länder gegen eine (Voll-)Kostenerstattung durch den Bund realistisch vorstellbar ist? Welche Kosten erwartet der Bund für diese Option bzw. dieses Szenario in den Jahren 2021, 2022 und 2023? Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Sämtliche Aufgaben (inkl. Sachmittel, Personal usw.) der Verwaltung der Bundesautobahnen werden zum 1. Januar 2021 (Stichtag) im Rahmen der bestehenden Regelungen auf den Bund übergehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Bedingt durch Größe und Komplexität der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung kann es in einigen Fällen sein, dass über den 1. Januar 2021 hinaus einzelne unterstützende Dienstleistungen der Länder oder anderer Dritter (z. B. zur IT) vorübergehend weiter in Anspruch genommen werden müssen. Dies wird derzeit geprüft. 11. Inwiefern ist es für die Bundesregierung ein mögliches Szenario, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Verwaltungen der Länder im Zuge von Gestellungen auch nach dem 1. Januar 2021 bei den Länderverwaltungen verbleiben und durch die Autobahn GmbH im Zuge einer Vollkostenerstattung bezahlt werden? Welche Kosten erwartet der Bund für diese Option bzw. dieses Szenario in den Jahren 2021, 2022 und 2023? Gemäß § 1 Absatz 3 Satz 4 FernstrÜG wird der Bund auch die von der Neuregelung betroffenen und nicht wechselbereiten Beschäftigten der Länder oder der Kommunen im Rahmen der bestehenden dienst, arbeits- und tarifrechtlichen Möglichkeiten beispielweise Personalgestellungen oder Zuweisung, weiterbeschäftigen . Die Länder oder die Kommunen erhalten insoweit eine Erstattung der Personalvollkosten. Der Kostenumfang der Personalgestellung hängt von der Anzahl der Personalgestellungen ab und kann derzeit noch nicht beziffert werden. 12. Wie viele Mitarbeiter aus den Landes- und Kommunalverwaltungen werden nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung bis 1. Januar 2021 in die IGA und das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) wechseln (bitte differenziert nach IGA und FBA darstellen)? 13. Wie viele Mitarbeiter plant der Bund 2019 und 2020 für die IGA und das FBA neu anzuwerben, und welche Kosten für das Recruiting plant die Bundesregierung hierfür in diesen Jahren ein? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5, 7, 8 und 9 der Kleinen Anfrage „Umsetzungsstand bei der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) und des Fernstraßen- Bundesamtes (FBA)“ auf Bundestagdrucksache 19/8900 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11206 14. Geht die Bundesregierung aufgrund ihrer aktuellen Planungen und infolge der Gespräche mit den Ländern davon aus, dass alle gemeldeten Beschäftigten und Beamten in den Landes- und Kommunalverwaltungen pünktlich zum 1. Januar 2021 zur Autobahn GmbH bzw. zum Fernstraßen-Bundesamt gewechselt sein werden, und wenn nein, warum nicht? Ja. 15. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die störungsfreie Migration der notwendigen IT-Anwendungen der Länder zur Autobahn GmbH bis zum Start der Autobahn GmbH des Bundes realisiert werden kann? 16. Wie viele IT-Systeme sollen nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung ab 2021 für die Prozesse der Autobahn GmbH genutzt werden, und trifft es zu, so wie es das „Handelsblatt“ Ende April 2019 berichtete (vgl. Handelsblatt , 28. April 2019), dass 2025 von heute ca. 1 400 IT-Systemen in den Ländern nur noch 100 genutzt werden sollen? 17. Wie ist der aktuelle Status der Migration der IT-Anwendungen von den Ländern zur Autobahn GmbH, und aus welchen Gründen kommt es bei der Migration welcher IT-Anwendungen zu Verzögerungen (bitte den konkreten Status der einzelnen IT-Anwendungen tabellarisch auflisten und jeweils begründen , aus welchen Gründen es zu Verzögerungen gekommen ist)? 18. Welche IT-Systeme der Länder können nicht in die IT und Software der Autobahn GmbH integriert werden, und was sind hierfür jeweils die Gründe (bitte tabellarisch auflisten)? 19. Welche IT-Anwendungen und Systeme bzw. Software der Autobahn GmbH müssen für die Integration der IT-Anwendungen und der Software der Länder weiterentwickelt werden, wer entwickelt sie weiter, wie ist der Status der jeweiligen Weiterentwicklung, wann sollen die Weiterentwicklungen jeweils abgeschlossen sein, und welche Kosten entstehen für die Weiterentwicklungen jeweils? Die Fragen 15 bis 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Autobahn GmbH die kritischen IT-Anwendungen termingerecht zur Verfügung gestellt werden. Es wird im Rahmen der Umsetzung des IT-Konzeptes derzeit geprüft, in wie weit einzelne Fachanwendungen für eine Übergangszeit noch von den Ländern betrieben werden . In welchem Zeitraum und in welchem Umfang eine Konsolidierung der Fachanwendungen erfolgt, wird derzeit erarbeitet. 20. Welche Standortentscheidungen hat der Bund noch nicht getroffen (vgl. Ziffer 5 des VMK-Beschlusses vom 5. April 2019: „Die Verkehrsministerkonferenz bittet den Bund, die noch ausstehenden Standortentscheidungen zeitnah zu treffen“) und wann sollen diese noch ausstehenden Standortentscheidungen getroffen werden? Die Grundsatzentscheidungen zur Entflechtung der Misch-Meistereien sowie zur Organisation der Verkehrs- und Tunnelzentralen und der Fachstellen für Informationstechnik und-sicherheit wurden getroffen. Mit einigen wenigen Bundesländern laufen gegenwärtig noch inhaltliche Abstimmungen, die in 2019 abgeschlossen werden sollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11206 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Inwiefern hat der Bund alle Voraussetzungen für den vorzeitigen Übergang einzelner Auftragsverwaltungen zum 1. Januar 2020 geschaffen? Es ist Gegenstand der Aufstellung des Regierungsentwurfs 2020, dass die Autobahn GmbH des Bundes gemäß § 10 Absatz 1 des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes bereits ab dem 1. Januar 2020 im Einvernehmen mit den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg Planung und Bau der Bundesautobahnen in diesen beiden Ländern wahrnehmen kann. 22. Plant die Bundesregierung, so wie von der VMK am 5. April 2019 gefordert, einen dauerhaften, projektunabhängigen Beirat aller Länder bei der Autobahn GmbH einzurichten, der den Ländern die Möglichkeit gibt, die Vorhaben an Bundesautobahnen dauerhaft zu begleiten und ihre Belange vorbringen zu können? Wenn ja, wann soll dieser Beirat eingerichtet werden, welche Länder und weiteren Akteure sollen an ihm als Beiratsmitglieder in welcher Form beteiligt werden, wie oft soll er zusammentreten, und welche konkreten Befugnisse soll er haben (bitte detailliert auflisten)? Wenn nein, warum nicht? Nein, denn die Bundesautobahnen werden ab dem 1. Januar 2021 in Bundesverwaltung geführt und die Autobahn GmbH des Bundes steht im vollständigen und unveräußerlichen Eigentum des Bundes. 23. Wann plant die Bundesregierung die Beteiligungen der 12 Bundesländer an der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES – je 5,9 Prozent; insgesamt 70,02 Prozent) zu erwerben, welche Kosten erwartet die Bundesregierung hierfür? Aus welchem Haushaltstitel bzw. welchen Haushaltstiteln sollen sie finanziert werden? Hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits eine Genehmigung für den Erwerb der DEGES-Anteile beim Bundesministerium der Finanzen eingeholt? Hat das Bundesministerium der Finanzen bereits seine Einwilligung entsprechend § 65 der Bundeshaushaltsordnung (BHO, „Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen“) erteilt, und wenn ja, wann? Wenn nein, warum noch nicht? Es wird auf das laufende Haushaltsaufstellungsverfahren verwiesen. Das Einwilligungsverfahren nach § 65 Absatz 2 BHO wird derzeit abgestimmt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5, 6, 8, 9, 11, 14, 17 und 18 der Kleinen Anfrage „Zukunft der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau Gesellschaft mbH“ auf Bundestagdrucksache 19/8629 verwiesen. 24. Welches Auftragsvolumen und welche Vertragslaufzeit haben die von der DEGES bzw. vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgeschlossenen Dienstleistungsverträge über „ausgewählte, abgegrenzte Projektleistungen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 19/8629), wann und für welche Dienstleistungen wurden sie jeweils abgeschlossen? Es wird auf Anlage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11206 Anlage 1 Bezeichnung des DLV Beauftragung im Inhalt des DLV Auftragsvolumen Vertragslaufzeit Prüfung von RE- Entwürfen Juli 2005 mit Ergänzungen im Dezember 2006, Januar 2010, Oktober 2012 und Januar 2013 Bewertung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der von den Auftragsverwaltungen der Länder dem Bund vorgelegten RE-Entwürfen 1,0 Mio. € (netto) bisher angefallene Geschäftskosten mit Frist von 12 Monaten zum Jahresende kündbar Parkstände LKW (Beratung, Controlling) Januar 2009 mit Ergänzungen im Januar 2013, Januar 2016 und September 2018 Beauftragung der DEGES als Programmkoordinator des Bundes bei der Umsetzung des baulichen Sofortprogramms im Rahmen des Ausbauprogramms zur Erweiterung von Autobahnparkplätzen für LKW auf prioritären Rastanlagen und mit der Entwicklung und der Durchführung eines Berichtswesens zur Umsetzung dieses Ausbauprogramms 0,3 Mio. € (netto) bisher angefallene Verwaltungskosten Mit der 3. Ergänzung wurde die Fortführung des entwickelten Berichtswesens zur Umsetzung der Verbesserung des Parkflächenangebots an Tank- und Rastanlagen der Bundesautobahnen bis Dezember 2019 verlängert sowie die Unterstützung des BMVI bei konzeptionellen Überlegungen unter Berücksichtigung der Parkbedarfsprognose 2030. Ergänzung zur 3. Ergänzung des DLV RE-Entwürfe Januar 2015 mit Ergänzung im April 2017 Untersuchung von Vorteilen beim Einsatz von Building Information Modeling (BIM) 3 Mio. € (netto) mit Frist von 12 Monaten zum Jahresende kündbar Einzel-DLV Beratung IGA (Mitwirkung Reform Bundesfernstraßenverwaltung ) März 2018 Beauftragung der DEGES mit spezifischen Beratungsleistungen für das Projekt „Reform der Bundesfernstraßenverwaltung “. Die Beratungsleistungen werden im Rahmen einer Mitarbeit in der Stabstelle Infrastrukturgesellschaft Autobahnen (StabIGA) von zwei Mitarbeitern erbracht in den Themenbereichen „IT-Anforderungen “ (AG 1) und „Sachmittel/Verwaltung “ (AG 3). 0,3 Mio. € (netto) bisher angefallene Geschäftskosten mit Ende des StabIGA Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333