Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11223 19. Wahlperiode 27.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beatrix von Storch, Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10820 – Zur Aktualisierung des Flyers „Ihr intergeschlechtliches Kind“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben die Schwulenberatung Berlin beauftragt, den Flyer „Ihr intergeschlechtliches Kind“ zu aktualisieren (Bundestagsdrucksache 19/9886). Die Schwulenberatung Berlin erklärt zu ihrer „Inter* und Trans*-Beratung“, dass dort „inter*-, trans*-geschlechtliche und queer lebende Kolleg*innen“ ihr „biografisches Erfahrungswissen“ zur Verfügung stellen würden (www.schwulenberatungberlin.de/post.php?permalink=trans# seitenanfang). In diesem Zusammenhang ist von „beraterischem“ und „therapeutischem “ Fachwissen die Rede, das nicht weiter expliziert wird. Nach Ansicht der Fragesteller ist für eine verantwortliche Beratung von Eltern, deren Kinder sog. Varianten der Geschlechtsentwicklung aufweisen, medizinische und psychologische Expertise unabdingbar. Mit dem heute gebräuchlichen Terminus „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ wird anerkannt, dass nicht alle Betroffenen eine Behandlung benötigen oder wünschen. Allerdings gehören zu diesem Phänomenbereich auch „Erkrankungen mit einer klassischen Diagnose und Therapienotwendigkeit“, wie die S2k-Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung “ festhält (www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/174- 001l_S2k_Geschlechtsentwicklung-Varianten_2016-08_01.pdf). In der Stellungnahme der Bundesärztekammer zur „Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development, DSD)“ wird die Zahl der Personen in Deutschland, die „ausgeprägte Abweichungen von der typischen männlichen bzw. weiblichen Geschlechtsentwicklung“ aufweisen, auf 8 000 bis 10 000 beziffert. Jährlich kommen demnach in Deutschland „etwa 150 Kinder mit uneindeutigen Genitalien zur Welt“ (www.bundesaerztekammer.de/file admin/user_upload/downloads/BAeK-Stn_DSD.pdf). Das entspricht bei ca. 800 000 Geburten im Jahr einem Anteil von 0,1 bis 0,2 Promille. Diese sehr seltene „Intersexualität im engeren Sinne“ ist zu unterscheiden von der Verbreitung von DSD insgesamt. So macht allein das Adrenogenitale Syndrom 80 Prozent der DSD-Fälle aus. Die Betroffenen sind eindeutig entweder männlich oder weiblich. Insgesamt gehört die überwältigende Mehrheit derer, die von DSD betroffen sind, medizinisch eindeutig dem männlichen oder weiblichen Ge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11223 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode schlecht an, wie in der Anhörung am 26. November 2018 zum „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ dargelegt wurde (www.bundestag.de/resource/blob/585924/96e8e1f798fdcbfa9d8eac28830e2ab6/ Protokoll---26-11-2018-data.pdf). Bei einer Vielzahl der DSD-Fälle handelt es sich „um seltene Erkrankungen mit komplexen Anforderungen an die medizinische Versorgung“, die am besten in „spezialisierten Zentren“ geleistet werden kann, wie die Bundesärztekammer in ihrer o. g. Stellungnahme ausführt (S. 7 – 8). Die „medizinische und psychologische Beratung von DSD-Betroffenen und ihren Eltern sowie die Diagnostik und Behandlung“ soll deshalb „in einem speziell dafür qualifizierten, interdisziplinär zusammengesetzten Kompetenzzentrum von Ärzten und Experten aus allen weiteren erforderlichen Spezialdisziplinen erfolgen“ (ebd., S. 10). Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendgynäkologie empfiehlt für die „kontinuierliche Begleitung“ der Familien und eine „altersgemäße Aufklärung der Kinder“ Teams aus „Kinderendokrinologen, Chirurgen, Genetikern, Gynäkologen , Psychologen und eventuell Betroffenen“ (www.kindergynaekologie.de/ fachwissen/korasion/2010/stoerungen-der-geschlechtsentwicklung-dsd/). Zur komplexen medizinischen Behandlung von DSD-Fällen finden sich in dem aktuell verfügbaren Flyer „Ihr intergeschlechtliches Kind“ keine Informationen. Nach Ansicht der Fragesteller wird dort im Gegenteil die oft notwendige medizinische Expertise und Behandlung durch folgende Aussagen bagatellisiert: „Auch medizinisches Personal kann durch die Geburt eines intergeschlechtlichen Babys verunsichert und überrascht sein. Es gibt verschiedene Ursachen für inter* Variationen. Rechnen Sie damit, dass Ihnen in der Folge viele Untersuchungen vorgeschlagen werden und dass diese viel Zeit in Anspruch nehmen. Ihr Kind braucht jedoch aufgrund seines Geschlechtes keine Behandlung per se. […] Von Ärzt_innen wird in der Folge oft die Diagnose ‚DSD‘ (Disorders of sexual Development = Störung der Geschlechtsentwicklung) gestellt. Besser können Sie von Geschlechtsvariationen sprechen, denn das klingt positiv und führt nicht zu der Schlussfolgerung, dass etwas falsch an Ihrem Kind ist. Suchen Sie sich fachkundige Beratung, damit Sie informierte und aufgeklärte Entscheidungen treffen können.“ Hinsichtlich der „fachkundigen Beratung“ wird auf „psychosoziale Beratungsstellen und inter* sensibilisierte Mediziner_innen“ verwiesen. Die Fragesteller vermissen in dem Flyer wie auch in der Darstellung des Regenbogenportals zur Intersexualität (www.regenbogenportal.de/inter-was/) Hinweise auf die Bedeutung medizinischer Expertise und der ggf. erforderlichen interdisziplinären medizinischen Versorgung Betroffener, wie sie die Bundesärztekammer empfiehlt. 1. Über welche Haushaltstitel und mit welcher Summe wurde der aktuelle Flyer „Ihr intergeschlechtliches Kind“ gefördert? 2. Welche Organisationen erhielten in diesem Zusammenhang Zuwendungen in welcher Höhe? 3. Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für die Erstellung des Flyers „Ihr intergeschlechtliches Kind“ im Jahr 2015 sind in Kapitel 1703, Titel 684 21 des Bundeshaushalts Kosten in Höhe von 4 000 Euro in Form einer Zuwendung an die Schwulenberatung Berlin GmbH angefallen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11223 4. Über welche Haushaltstitel und mit welcher Summe wird die Aktualisierung des Flyers „Ihr intergeschlechtliches Kind“ gefördert? 5. Welche Summe erhält dafür die Schwulenberatung Berlin? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für die Aktualisierung des Flyers „Ihr intergeschlechtliches Kind“ im Jahr 2018 sind in Kapitel 1703, Titel 684 21 des Bundeshaushalts Kosten in Höhe von 1 650 Euro in Form einer Zuwendung an die Schwulenberatung Berlin GmbH angefallen. 6. Über welche weiteren Haushaltstitel erhält die Schwulenberatung Berlin Zuwendungen in welcher Höhe aus dem Bundeshaushalt? Die Schwulenberatung Berlin GmbH erhält aus dem Bundeshaushalt folgende Zuwendungen: Kapitel 1703 Titel 893 21: 200 000 Euro (Haushaltjahr 2019); Kapitel 1703 Titel 684 21: 359 000 Euro (Haushaltsjahre 2017 bis 2020). 7. Hält die Bundesregierung „biografisches Erfahrungswissen“ für die Beratung von Eltern intersexueller Kinder bzw. von Kindern mit DSD für ausreichend ? Falls nicht, welches Fachwissen – medizinischer, psychologischer oder anderer Art – qualifiziert die Schwulenberatung Berlin für die Beratung von Eltern intersexueller Kinder, und wodurch ist dieses Fachwissen belegt? 8. Aus welchen Gründen wurden keine Mediziner oder Institutionen der Medizin , die Erfahrung mit der Behandlung von DSD-Betroffenen haben, mit der Aktualisierung des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Flyers beauftragt? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Flyer „Ihr intergeschlechtliches Kind“ wurde mit dem Ziel entwickelt, Eltern und Angehörige dabei zu unterstützen, bei Kindern mit der Diagnose „DSD“ (Differences of Sexual Development) unter Berücksichtigung des Kindeswohls die Entscheidungsreife des Kindes in Hinsicht auf eine Geschlechtsangleichung und eine Geschlechtsfestlegung abzuwarten. Ein besserer Schutz von intergeschlechtlichen Kindern vor nicht erforderlichen chirurgischen oder sonstigen medizinischen Behandlungen – auch durch eine entsprechende Beratung und Unterstützung der Eltern – wird seit längerem von internationalen Gremien wie dem Ausschuss der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW gefordert. Mit Hilfe des Flyers sollen Eltern ermutigt werden, fachkundige Beratung zu suchen, damit sie informierte und aufgeklärte Entscheidungen treffen können. Der Flyer wird von Gesundheitsämtern, Geburtshäusern, Kliniken und Schwangerschafts- und Familienberatungsstellen ausgelegt. Er richtet sich daher an Eltern und Angehörige von intergeschlechtlichen Kindern, die bereits eine entsprechende medizinische Diagnose erhalten haben. Über die medizinische Beratung hinaus benötigen diese Eltern Orientierung, wie sie mit der Situation umgehen. Die Erstellung und Überarbeitung des Flyers erfolgt durch Experten-/innen der Inter* und Trans* Beratungsstelle Queer Leben, Berlin – ein Projekt der Schwulenberatung Berlin GmbH. Die dort tätigen Expert_innen gelten für dieses Thema Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11223 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode als sehr kompetent und wurden bereits von anerkannten Gremien wie z. B. der Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Sachverständige gehört. Die Beratungsstelle „Queer Leben“ bietet außerdem Fortbildungen für Mediziner_innen , Hebammen und Psychotherapeut_innen im Bereich Intergeschlechtlichkeit an und steht dadurch im Austausch mit Personal und Institutionen der Medizin. 9. Plant die Bundesregierung, die Expertise von mit DSD befassten Medizinern (Endokrinologen, Urologen, Gynäkologen u. a.) in der Konzeption von Aufklärungsmaterialien bzw. Internetseiten wie dem „Regenbogenportal“ zu berücksichtigen ? Die Bundesregierung berücksichtigt auch die Expertise von mit DSD befassten Mediziner-/innen bei der Konzeption von Aufklärungsmaterialien und Internetseiten . So wurden zum Beispiel auf dem in Frage 8 genannten „Regenbogenportal “ die medizinischen Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Urologie, der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) e. V., der Deutschen Gesellschaft für Kinderendokrinologie und -diabetologie (DGKED) e. V eingestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333