Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 26. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11224 19. Wahlperiode 27.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Amira Mohamed Ali, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/10504 – Umsetzung der nationalen Strategie zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Lebensmitteln V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Bundesrepublik Deutschland war im Jahr 2017 nahezu jeder zweite Erwachsene übergewichtig (53 Prozent). Fast jeder sechste litt unter Fettleibigkeit (Adipositas) (vgl. www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/ 2019/PD19_14_p002.html). Bei Kindern und Jugendlichen stagnieren Übergewicht und Adipositas seit der Jahrtausendwende auf konstant hohem Niveau. Laut Robert-Koch-Institut sind rund 15 Prozent der 3- bis 17-Jährigen von Übergewicht und rund 6 Prozent von Fettleibigkeit betroffen (vgl. www.rki.de /DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GBEDownloadsJ/ FactSheets/JoHM_01_2018_Adipositas_KiGGS-Welle2.pdf?__blob=publication File). Mit der nationalen Innovations- und Reduktionsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten möchte die Bundesregierung für eine gesündere Ernährungsweise der Bevölkerung sorgen und den Anteil der Übergewichtigen und Fettleibigen senken (www.bmel.de/DE/Ernaehrung/_Texte/Reduktionsstrategie ZuckerSalzFette.html). In Bezug auf die Herstellung von Lebensmitteln setzt die Bundesregierung vor allem auf freiwillige Zielvereinbarungen mit den Produzenten . Die Reduktion von Zucker, Fetten und Salz auf freiwilliger Basis wird von zahlreichen Gesundheits- und Verbraucherschutzorganisationen kritisiert. Die gesetzten Reduktionsziele seien zu niedrig und unverbindlich (vgl. www. dank-allianz.de/pressemeldung/314.html sowie www.dgkj.de/fileadmin/user_ upload/Meldungen_2019/1902_PI_Reduktionsstrategie.pdf). Stattdessen werden ein Werbeverbot für übergewichtsfördernde Lebensmittel für Kinder, eine leicht verständliche Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung , eine deutliche Zuckerreduktion in Softdrinks sowie eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke gefordert (vgl. ebd.). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11224 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche konkreten Ziele zur Reduktion von Zucker, Salz und Fett in Gramm oder Prozent in Fertigprodukten ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung jeweils aus den Prozess- und Zielvereinbarungen des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels, des Deutschen Tiefkühlinstituts , des Verbandes der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft, des Deutschen Bäckerhandwerks sowie der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (vgl. www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2019/042-Begleit gremium-Reduktionsstrategie.html), die bei der ersten Sitzung des Begleitgremiums zur Reduktionsstrategie am 12. Februar 2019 vorgestellt wurden (bitte jeweils die konkreten Reduktionsziele in Prozent oder Gramm mit Zieldatum für den jeweiligen Verband angeben)? Das für die Thematik innerhalb der Bundesregierung federführend zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die an den drei Runden Tischen zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker , Fette und Salz in Fertigprodukten (NRI) beteiligten Verbände des Lebensmittelhandels , der Lebensmittelwirtschaft und des Lebensmittelhandwerks haben im September 2018 eine Grundsatzvereinbarung unterzeichnet. Alle teilnehmenden Wirtschaftsverbände geben in dieser Vereinbarung eine klare Zusage, die NRI zu unterstützen. Konkret bedeutet das, dass sich die Lebensmittelwirtschaft freiwillig verpflichtet, in einem mehrjährigen Prozess seit Anfang des Jahres 2019 die Gehalte an Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten zu reduzieren. Der Bundesverband des deutschen Lebensmittelhandels e. V. (BVLH) hat mit seinen Mitgliedsunternehmen neben den bereits jeweils durchgeführten konkreten Reduktionsmaßnahmen vereinbart, Nährstoffzusammensetzung, Gesamtkaloriengehalt und Portionsgrößen von Fertigprodukten zu überprüfen. Außerdem soll die Zusammensetzung von Lebensmitteln geprüft werden, die sich speziell an Kinder und Jugendliche richten. Die bestehenden Initiativen der Ernährungsund Gesundheitsbildung sollen fortgesetzt und ausgebaut, sowie Fortbildungsmaßnahmen gestärkt, als auch Aufklärungs- und Informationsinitiativen umgesetzt werden. Die Tiefkühl-Pizzaproduzenten im Deutschen Tiefkühlinstitut e. V. (dti) haben bereits seit mehreren Jahren freiwillig Salzreduktionen in ihren Produkten vorgenommen und streben eine weitere Salzreduktion mit dem Ziel an, bis Ende 2025 einen durchschnittlichen Gehalt von 1,25 g Salz/100g über das gesamte Tiefkühl- Pizzasortiment zu erreichen. Die Hersteller von Frühstückscerealien im Verband der Getreide-, Mühlen-, und Stärkewirtschaft e. V. (VGMS) planen, bis Ende des Jahres 2025 auf der Basis des Jahres 2012 die Gesamtzuckergehalte der in ihrer Aufmachung an Kinder gerichteten Produkte, gewichtet nach ihrem Absatz, als Teil der freiwilligen Selbstverpflichtung um durchschnittlich mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. (ZVB) setzt sich mit intensiven Schulungen und Seminaren in seinen Bäckerakademien sowie mit Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen für einen maßvollen Umgang mit Salz in seiner Branche ein. Ziel ist die Reduktion von Salzspitzen in Backwaren, indem die über dem Median liegenden Salzgehalte (2,0 bis 2,2 Prozent bezogen auf Getreideerzeugnisse) abgesenkt werden. Eine Salzspitze ist somit ein Salzgehalt , der oberhalb des gegenwärtigen oberen Quartils, d. h. um mehr als 25 Prozent über dem gegenwärtigen Median liegt. Die Wirtschaftsvereinigung alkoholfreie Getränke e. V. (wafg) verfolgt das Ziel, für die Produktgruppe der „zuckerhaltigen Getränke“ und die dort festgelegten Kategorien auf Basis der bereits heute existierenden Produktvielfalt einen nachhaltigen und messbaren Beitrag zur NRI zu leisten. Für die Mitgliedsunternehmen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11224 der wafg wird eine auf das gesamte Portfolio der Erfrischungsgetränke bezogene Kalorienreduktion von 15 Prozent bezogen auf die Jahre 2015 bis 2025 angestrebt . Dieser Beitrag steht bezogen auf das Startjahr der Vereinbarung für einen Anteil von mehr als 90 Prozent des gesamten Absatzes von Erfrischungsgetränken aller in der wafg organisierten Unternehmen. 2. Genügen die am 12. Februar 2019 beim Begleitgremium vorgestellten Prozess - und Zielvereinbarungen der in Frage 1 genannten Verbände nach Auffassung der Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltenen Anspruch die nationale Reduktionsstrategie mit wissenschaftlich fundierten verbindlichen Zielmarken zu einem festen Datum zu versehen (bitte begründen)? Die NRI stützt sich auf eine umfangreiche Erhebung der Nährstoffgehalte bei bestimmten Lebensmitteln durch das Max Rubner-Institut – Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel (MRI). Sowohl das wissenschaftsbasierte Produktmonitoring, als auch die Umsetzung der Prozess- und Zielvereinbarungen folgen einem konkreten Zeitplan. Die Bundesregierung strebt an, dass weitere Prozess- und Zielvereinbarungen von Verbänden der Lebensmittelwirtschaft mit Ihren Mitgliedsunternehmen abgeschlossen und bestehende Vereinbarungen bei Bedarf konkretisiert und weiterentwickelt werden. 3. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass substantielle Reformulierungen über alle Branchen im bundesweiten Angebot von Fertigprodukten durchgeführt werden vor dem Hintergrund, dass die oben genannten Verbände nicht die Hoheit über die Rezepturen haben und auch nicht alle Hersteller von Fertigprodukten in den oben genannten Verbänden organisiert sind? Mit der Unterzeichnung der Grundsatzvereinbarung haben alle beteiligten Verbände und die durch diese vertretenen Unternehmen eine klare Zusage gegeben, sich im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie zu engagieren und die darin festgesetzten Ziele zu unterstützen. Die Nationale Reduktions - und Innovationsstrategie konzentriert sich zum aktuellen Zeitpunkt auf ausgewählte Produktkategorien. Die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten hat somit nicht zum Ziel, das bundesweite Angebot von Fertigprodukten abzudecken. 4. In welchen konkreten Zeitabständen, von welcher Organisation und durch welchen Prozess werden die Reformulierungsfortschritte der Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft? Das BMEL hat das MRI beauftragt, im Rahmen der NRI ein Monitoring der Nährstoffgehalte bestimmter Lebensmittel durchzuführen. Eine Basiserhebung der Nährstoffdaten von rund 12 500 industriell vorgefertigten Produkten durch das MRI in den Jahren 2015 und 2016 bildet die wesentliche Bezugsgröße für die prozentualen Reduktionsziele. Die erste Folgeerhebung der Energie- und Nährstoffgehalte von ausgewählten, aktuell auf dem Markt erhältlichen vorgefertigten Produkten startet im Herbst 2019. Bis zum Jahr 2025 werden jedes Jahr weitere Folgeerhebungen von ausgewählten Produktgruppen durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11224 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Von welcher Organisation und durch welchen Prozess soll nach Vorstellung der Bundesregierung eine gegebenenfalls notwendige Nachsteuerung bei den Reformulierungsfortschritten festgestellt und beschlossen werden? Welchen Abweichungsspielraum von den am 12. Februar 2019 vorgestellten Zielen räumt die Bundesregierung den Lebensmittelherstellern dabei ein? Die Veränderung der Nährstoffgehalte von Produkten im Zeitverlauf wird durch ein wissenschaftliches Monitoring durch das MRI erhoben. Das Begleitgremium der NRI mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, der Bundesländer sowie von Verbänden aus den Bereichen Ernährung, Gesundheit, Lebensmittelwirtschaft , Verbraucherschutz und Wissenschaft bewertet die Ergebnisse des Produktmonitorings. 6. Welche weiteren Maßnahmen erwägt oder plant die Bundesregierung, wenn sich bis Anfang 2020 keine nennenswerten Reformulierungen einstellen? Bei fehlender Bereitschaft zur prozess- und zielbezogenen Zusammenarbeit wären unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen – wie auch im Konzept der NRI festgehalten – regulatorische Maßnahmen zu prüfen. Darüber hinaus legt die Bundesregierung einen besonderen Fokus auf Forschung, Innovation und Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungskompetenz durch Verbraucheraufklärung. 7. Welche weiteren Maßnahmen erwägt oder plant die Bundesregierung, wenn die festgelegten Ziele der Reduktionsstrategie beziehungsweise der Prozessund Zielvereinbarungen bis 2025 nicht erreicht werden? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass zuckergesüßte Getränke eine der Hauptursachen für die Entstehung von Adipositas (Fettleibigkeit) und Typ-2-Diabetes sind (vgl. https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/260253/WHO-NMH- PND-16.5Rev.1-eng.pdf?sequence=1; bitte begründen)? Der Überkonsum von Zucker ist ein wichtiger Aspekt bei der Entstehung von Adipositas und ernährungsmitbedingten Erkrankungen, wie Diabetes mellitus Typ 2. Die WHO spricht sich für eine maximale Zufuhr freier Zucker von weniger als 10 Prozent der täglichen Gesamtenergiezufuhr aus. Diese Empfehlung der WHO wird auch im Konsensuspapier „Quantitative Empfehlung zur Zuckerzufuhr in Deutschland“, der Deutschen Adipositas-Gesellschaft e. V. (DAG), der Deutschen Diabetes Gesellschaft e. V. (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) unterstützt. Die Zufuhrempfehlung für freie Zucker der WHO und der deutschen Fachgesellschaften wird als wichtige Zielgröße im Rahmen der NRI angesehen. Eine Beschränkung der Zuckerreduktion auf eine einzelne Lebensmittelgruppe, wie hier zuckergesüßte Getränke, wird als nicht ausreichend angesehen, um das vielschichtige Problem von Adipositas und ernährungsmitbedingten Krankheiten zu lösen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11224 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen einer Herstellerabgabe für zuckergesüßte Getränke in Mexiko (2014) und in Großbritannien (2018) auf den durchschnittlichen Zuckeranteil, und in welchem Zeitraum veränderten die Hersteller nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammensetzung der Getränke (vgl. www.freiepresse.de/ratgeber/gesundheit/ verbraucherschuetzer-fordern-steuer-fuer-ueberzuckerte-getraenke-artikel 10173946)? Im Jahr 2013 wurde in Mexiko eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke in Höhe von 1 Peso pro Liter verabschiedet, die seit dem Jahr 2014 direkt an die Verbraucher weitergegeben wird und einer Preissteigerung dieser Getränke um 12,8 Prozent entspricht. Auf Basis von Abverkaufszahlen der Industrie (die sowohl Haushalts - als auch Außer-Haus-Konsum beinhalten) wurde ein Rückgang des Pro- Kopf-Konsums von zuckergesüßten Erfrischungsgetränken um 3,8 Prozent beobachtet . Vorausgegangene Prognosen über den möglichen Rückgang des Konsums lagen mit 13,6 bis 17,9 Prozent deutlich höher. Im Jahr 2018 wurde in Großbritannien eine Steuer auf Softdrinks mit mehr als 5 g/100 ml Zucker eingeführt (0,27 Euro pro Liter bei Produkten, die ≥ 8 g Zucker pro 100 ml enthalten und 0,20 Euro pro Liter bei Produkten, die zwischen 5 und 8 g Zucker pro 100 ml enthalten). Die Steuereinführung wurde bereits seit dem Jahr 2016 diskutiert und hat schon im Vorfeld der Einführung zu Zuckerreduktionen in diesen Getränken geführt. Erste Untersuchungen von Public Health England über die Effekte der Steuer deuten darauf hin, dass innerhalb der Jahre 2015 bis 2017 in insgesamt 86 Softdrinks die Zuckergehalte von 3,5 bis 12,5 g/100 g auf 0 bis 11,2 g/100 g reduziert wurden. Dies entspricht einer 11-prozentigen Reduktion . Die Energieaufnahme pro konsumiertes Getränk wurde um durchschnittlich 6 Prozent reduziert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei Softdrinks mit Zuckergehalten unter 5 g/100 g (also ohne Besteuerung) die Verkaufszahlen erhöhten und auch die Verwendung von künstlichen Süßstoffen, zur Anpassung an den vorherigen Süßegrad, stark zugenommen hat. Die tatsächlichen Effekte der Steuereinführung auf die Zuckergehalte in den Produkten , das Konsumverhalten der Verbraucher und auf die Zucker- und Energieaufnahme lassen sich angesichts der relativ kurzen Zeit seit Einführung der Steuer zurzeit noch nicht zuverlässig bewerten. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Einführung einer Steuer auf Lebensmittel, die ungesunde Mengen an Zucker, Salz und anderen Zutaten enthalten, in Ungarn laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einer langfristigen Reduktion des Konsums ungesunder Zielprodukte wie salzigen Knabbereien und Süßwaren geführt hat (vgl. www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0008/332882/assessment-impact- PH-tax-report.pdf)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in Ungarn in den vergangenen Jahren verschiedenste freiwillige und verpflichtende Maßnahmen eingeführt (Maßnahmenmix ) mit dem Ziel, den Konsum von Lebensmitteln, die besonders zucker - oder salzhaltig sind, zu reduzieren. Somit kann der vermeintliche Erfolg eines Konsumrückgangs besonders zucker- und/oder salzhaltiger Produkte nicht eindeutig der Einführung einer Steuer zugeordnet werden. Positive Verhaltensänderungen in Ungarn werden am Rückgang der Verkaufszahlen der besteuerten Produkte festgemacht. Die Betrachtung der Gesamtenergiebilanz sowie möglicher Ausweich- und/oder Substitutionseffekten – insbesondere über einzelne Produktkategorien hinweg – in erforderlichem Maße, fehlen. Auch sind ausweislich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11224 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode des Berichts keine Aussagen zur Wirksamkeit der Steuer auf den Gesundheitszustand möglich. Zwar konnte gezeigt werden, dass nach einer Besteuerung besonders zucker- und salzhaltiger Produkte (und somit einer Preissteigerung des im Konsum zu senkenden Produkts) auf preisgünstigere Alternativen zurückgegriffen wurde, ob diese jedoch gesünder waren und wie sich die Gesamtkalorienaufnahme verhält, bleibt offen. Vor diesem Hintergrund lassen die Erkenntnisse aus Ungarn nach Ansicht der Bundesregierung keine eindeutige Aussage über die Wirksamkeit der Steuer auf Übergewicht, Adipositas und andere ernährungsmitbedingte Erkrankungen zu. 11. Bleibt die Bundesregierung nach der Veröffentlichung des jüngsten Berichts der „Task Force on Fiscal Policy for Health“ aus dem April 2019 bei der Einschätzung, dass es bisher unklar sei, ob die Einführung einer Herstellerabgabe beziehungsweise Steuer auf zuckergesüßte Getränke wirklich auf Dauer den Konsum verändert, oder wird die Bundesregierung eine Neubewertung der Effektivität von Herstellerabgaben auf zuckergesüßte Getränke vornehmen (vgl. www.bbhub.io/dotorg/sites/2/2019/04/Health-Taxes-to-Save- Lives-Report.pdf sowie Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 107 der Abgeordneten Amira Mohamed Ali auf Bundestagsdrucksache 19/6961)? Das BMEL beobachtet die Entwicklungen und Erkenntnisse zur Wirksamkeit einer Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke in anderen Staaten sehr genau. Die Einführung einer Steuer auf ein bestimmtes Produkt bzw. eine Produktgruppe ist nach vorliegenden Erkenntnissen nicht der richtige Weg, um eine ausgewogene Ernährung in der Bevölkerung zu erreichen. Der Bericht „Task Force on Fiscal Policy for Health“ modelliert eine Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke . Die Modellschätzung berücksichtigt jedoch keine Ausweichreaktionen bzw. Substitutionsverhalten und lässt keinen Schluss über den in diesem Zusammenhang wichtigsten Parameter zu: die Gesamtkalorienaufnahme. Die ernährungspolitischen Maßnahmen des BMEL basieren auf belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen. 12. Wann wird die nächste Sitzung des Begleitgremiums zur nationalen Reduktionsstrategie Zucker, Salz und Fett tagen, welche Organisationen sind zur Teilnahme eingeladen, und welche haben ihre Teilnahme bereits zugesagt beziehungsweise abgesagt (bitte Namen der Organisationen nennen)? Wenn noch keine Einladung zum nächsten Begleitgremium erfolgt ist, welche Organisationen plant die Bundesregierung einzuladen (bitte Namen der Organisationen nennen)? Die nächste Sitzung des Begleitgremiums zur NRI ist auf Arbeitsebene geplant und wird am 27. Juni 2019 stattfinden. Der Adressatenkreis sowie die Teilnahmebestätigungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Absagen liegen bislang keine vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11224 Verband / Organisation / Einrichtung Teilnahme bestätigt (Stand: 17. Juni .2019) AOK-Bundesverband Ja Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. Ja Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. Ja Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. Ja Bundeszentrum für Ernährung Ja Deutsche Adipositas Gesellschaft e. V. Ja Deutscher Fleischer-Verband e. V. Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. Ja Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. Deutsches Tiefkühlinstitut e. V. Ja GKV-Spitzenverband Ja Milchindustrie-Verband e. V. Ja Max Rubner-Institut Ja Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft e. V. Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Ja Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e. V. Ja Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e. V. Ja Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. Ja Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. Ja Bundeskanzleramt Ja Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesministerium für Gesundheit Ja Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ja Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Ja Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz Ja Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11224 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wird die Bundesregierung nach der Absage der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) am Begleitgremium zur nationalen Reduktionsstrategie Zucker , Salz und Fett mit der Begründung, dass die Reduktionsziele weit hinter dem zurückblieben, was aus wissenschaftlicher Sicht notwendig wäre, um den Anstieg von Übergewicht und Diabetes in Deutschland zu stoppen, die Reduktionsziele überarbeiten (vgl. www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/ presse/ddg-pressemeldungen/meldungen-detailansicht/article/deutschediabetes -gesellschaft-lehnt-teilnahme-am-begleitgremium-zur-nationalenreduktionsstrategie .html)? Wenn ja, welche konkrete Überarbeitung plant die Bundesregierung? Wenn nein, warum nicht? Die Prozess- und Zielvereinbarungen im Rahmen der NRI werden von den Verbänden der Lebensmittelwirtschaft mit ihren Mitgliedsunternehmen geschlossen. Die Bundesregierung strebt an, dass weitere Prozess- und Zielvereinbarungen abgeschlossen und bestehende Vereinbarungen bei Bedarf konkretisiert werden. 14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Begleitgremium in der Zusammensetzung vom 12. Februar 2019, überwiegend bestehend aus Unternehmensvertretungen , die Reduktion von Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten objektiv bewerten kann (10 Wirtschaftsorganisationen gegenüber 4 Gesundheitsorganisationen, 2 Krankenkassen, einer Organisation der Bundesregierung und einem Forschungsinstitut; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 122 der Abgeordneten Amira Mohamed Ali auf Bundestagsdrucksache 19/8434)? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 15. Soll im Begleitgremium von den teilnehmenden Organisationen über die Bewertung der Ergebnisse zur Umsetzung der Reduktions- und Innovationsstrategie abgestimmt werden, oder haben die teilnehmenden Organisationen nur eine beratende Funktion? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten wird durch ein wissenschaftliches Monitoring vom MRI objektiv festgestellt. Das Begleitgremium , in dem Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, der Bundesländer sowie von Verbänden aus den Bereichen Ernährung, Gesundheit, Lebensmittelwirtschaft , Verbraucherschutz und Wissenschaft vertreten sind, unterstützt die Umsetzung der konkreten produkt- bzw. branchenbezogenen Prozess- und Zielvereinbarungen und gibt Empfehlungen ab, wie die Reduktionsstrategie auch in Zukunft erfolgreich implementiert werden kann. Das Durchführen von Abstimmungen und Fassen von Mehrheitsbeschlüssen gehört nicht zu den Aufgaben des Begleitgremiums. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11224 16. Welche Nährwertkennzeichnungssysteme aus anderen europäischen Ländern für verpackte Lebensmittel, die über die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) hinausgehen, sind der Bundesregierung bekannt, und plant die Bundesregierung, eines dieser Kennzeichnungssysteme als Vorbild für das zum Sommer 2019 angekündigte vereinfachte Nährwertkennzeichnungssystem zu verwenden? Folgende Modelle der erweiterten Nährwertkennzeichnung, die in Europa verwendet werden, sind der Bundesregierung bekannt: Keyhole®, Choices, Nutri- Score®, Nährwertampel, Heart Symbol, Salz-Warnhinweis, „Live well“. Derzeit erarbeitet die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit allen zu beteiligenden Akteuren in einem ergebnisoffenen Prozess ein System der erweiterten Nährwertkennzeichnung, das für Deutschland am besten geeignet ist. 17. Welches in der EU zulässige und praktizierte „Front-of-Pack“-Kennzeichnungssystem hat auf Basis des Vergleichs des Max-Rubner-Instituts nach Einschätzung der Bundesregierung am besten abgeschnitten, und stimmt die Bundesregierung der Einschätzung des Max-Rubner-Instituts zu, eines der beurteilten Kennzeichnungssysteme in Deutschland einzuführen, sei besser als der derzeitige Zustand, kein solches Kennzeichnungsystem zu haben (vgl. www.mri.bund.de/de/presse/pressemitteilungen/presse-einzelansicht/?tx_ news_pi1%5Bnews%5D=292&cHash=71650cd9503afd9591c5c1b413ed45f3)? Nach Einschätzung der Bundesregierung haben alle Systeme in Abhängigkeit von der Zielstellung Stärken und Schwächen. Derzeit erarbeitet die Bundesregierung, wie oben bereits dargestellt, in Zusammenarbeit mit allen zu beteiligenden Akteuren ein System, das für Deutschland am besten geeignet ist. 18. Wie bewertet die Bundesregierung das fünfstufige Kennzeichnungssystem Nutri-Score als Orientierung für die Käufer verpackter Lebensmittel vor dem Hintergrund, dass dieses bereits in mehreren europäischen Ländern verwendet wird und seit 2019 von mindestens zwei Lebensmittelherstellern auch auf Produkten in Deutschland verwendet wird? Nutri-Score® ist ein Modell von vielen, das Stärken und Schwächen besitzt, wie jedes Modell der erweiterten Nährwertkennzeichnung. 19. Mit welcher Begründung lehnt die Bundesregierung die Zulassung des besten der vom Max-Rubner-Institut getesteten Kennzeichnungssysteme als Interimslösung zur freiwilligen Anwendung ab? Die Bundesregierung hat keine grundsätzlichen Vorbehalte gegen bestimmte Nährwertkennzeichnungs-Systeme, sondern entwickelt, wie bereits erwähnt, in einem ergebnisoffenen Prozess mit allen relevanten Akteuren ein Modell, das sie in Deutschland zur EU-rechtlich vorgesehenen freiwilligen Anwendung durch die Unternehmen empfehlen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11224 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Wie gedenkt die Bundesregierung der Verpflichtung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD nachzukommen, bis zum Sommer 2019 ein Kennzeichnungssystem vorzulegen, wenn sie andererseits entscheidet, dass ein eigenes nationales System erarbeitet werden soll, das laut Einschätzung des Max-Rubner-Berichts mehrere Jahre in der Entwicklung benötigen wird (vgl. www.mri.bund.de/fileadmin/MRI/News/Dateien/MRI-Bericht-Naehrwert kennzeichnungs-Modelle.pdf; S. 81)? 21. An welchem Termin wird die Bundesregierung das vereinfachte Nährwertkennzeichnungssystem vorstellen, das laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bis zum Sommer 2019 eingeführt werden soll? Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Derzeit erarbeitet die Bundesregierung, wie oben bereits dargestellt, in Zusammenarbeit mit allen zu beteiligenden Akteuren ein System, das für Deutschland am besten geeignet ist. Dabei wird auch Verbraucherforschung durchgeführt werden , deren Ergebnis in die zum Ende des Sommers 2019 anstehende Entscheidung über ein erweitertes Nährwertkennzeichnungs-System einfließen wird. Ein konkreter Termin für die Vorstellung dieses erweiterten Nährwertkennzeichnungs -Systems durch die Bundesregierung steht noch nicht fest. 22. Wird das von der Bundesregierung angekündigte vereinfachte Nährwertkennzeichnungssystem die Hersteller verpackter Lebensmittel dazu verpflichten , den Gehalt von Zucker, Salz und Fett in leicht verständlicher Form, zum Beispiel in Ampelform, auf der Vorderseite der Verpackung und einheitlich bezogen auf 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter anzugeben ? Wenn nein, warum nicht? Die Möglichkeit eines verpflichtenden erweiterten Nährwertkennzeichnungs- Systems sieht das EU-Recht für die Mitgliedstaaten nicht vor, sondern die Empfehlung von erweiterten Nährwertkennzeichnungs-Systemen, die die Unternehmen auf freiwilliger Basis nutzen können. 23. Werden für die Entwicklung des vereinfachten Kennzeichnungssystems externe Beratungsunternehmen beauftragt? Wenn ja, welche Unternehmen werden beauftragt (bitte Namen der Unternehmen und Kosten für die Beratung in Euro inklusive Mehrwertsteuer nach Jahren auflisten)? Mit der Konzeption und Durchführung von Verbraucherforschung wurde am 29. Mai 2019 die INFO GmbH Markt- und Meinungsforschung beauftragt. Der Kostenrahmen beträgt bis zu 73 437 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11224 24. Werden an der Entwicklung des neuen vereinfachten Nährwertkennzeichnungsystems neben dem Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel (Max-Rubner-Institut) sonstige Unternehmen, Verbände und Organisationen beteiligt? Wenn ja, welche, und in welcher Form (zum Beispiel durch schriftliche Stellungnahme , Gespräch mit Vertretern der Bundesregierung etc.; bitte nach Datum, Organisation und Form der Beteiligung aufschlüsseln)? Gemäß dem Koalitionsvertrag ist die Bundesregierung beauftragt, „ein Modell in Zusammenarbeit mit Lebensmittel- und Verbraucherverbänden unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen … [zu] erarbeiten“. Das BMEL hat daher auf unterschiedlichen Ebenen Gespräche mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Unternehmen, Verbrauchervertretern und Vertretern des Gesundheitsbereichs aufgenommen und wird diese Gespräche auch in Zukunft fortsetzen. Dabei zeigt sich das breite Spektrum der vertretenen Positionen, die teilweise als unvereinbar miteinander anzusehen sind. Die Heterogenität der Positionen zeigt sich schon bei den Vertretern der Wirtschaft, die bereits ihrerseits das gesamte Spektrum der möglichen Positionen repräsentieren. Da ein erweitertes Nährwertkennzeichnungs-System nur auf freiwilliger Basis eingeführt werden kann, haben die Gespräche des BMEL zum Ziel, gemeinsam mit den Beteiligten Bewegungsspielräume auszuloten und konsensfähige Alternativen zu entwickeln. Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen bzw. Parlamentarische Staatssekretäre und Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre der Bundesministerien pflegen aufgabenbedingt Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Auch unterhalb der Leitungsebene gibt es aufgabenbedingt kontinuierlich Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der von der Thematik betroffenen Verbände und Unternehmen. Ein Gedankenaustausch zu einzelnen Themen kann zudem auch am Rande diverser Veranstaltungen stattfinden. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte erfolgt nicht. Die nachfolgende Auflistung der auf Leitungsebene des BMEL erfolgten oder bereits terminierten Gespräche erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen, hat aus den oben genannten Gründen jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit: Gespräche/Termine Datum Vertreter der Wirtschaft bzw. der Verbände Staatssekretär Dr. Aeikens 12. März 2019 BLL Parl. Staatssekretär Fuchtel 13. März 2019 Deutsches Tiefkühlinstitut, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Parl. Staatssekretär Fuchtel 28. März 2019 Nestlé Bundesministerin Klöckner 10. April 2019 Parlamentarier der Regierungsfraktionen, BLL, vzbv Bundesministerin Klöckner 03. Juni 2019 Nestlé Bundesministerin Klöckner 25. Juni 2019 Parlamentarier der Regierungsfraktionen, Länder, Verbraucher -, Gesundheits- und Wirtschaftsverbände Bundesministerin Klöckner 27. Juni 2019 Parlamentarier der Regierungsfraktionen, BLL, vzbv Auf Fachebene fanden seit Beginn des Jahres 2019 Gespräche mit dem BLL, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und einigen seiner Mitgliedsverbände (Bäcker, Fleischer, Konditoren, Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft ), dem Bundesverband des Lebensmittelhandels, dem Deutschen Tiefkühl- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11224 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode institut, dem Verbraucherzentrale Bundesverband, Verbänden des Gesundheitsbereichs (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Deutsche Diabetes-Gesellschaft , AOK Bundesverband, GKV-Spitzenverband, Adipositas-Gesellschaft, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Deutsche Gesellschaft für Ernährung) sowie den Unternehmen REWE, Aldi und Mars statt. Folgende Organisationen bzw. Unternehmen richteten schriftliche Stellungnahmen an die Bundesregierung: AOK, Aldi, Mestemacher, Bundesärztekammer, Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte e. V., Deutsche Adipositas Gesellschaft , Deutsche Herzstiftung e. V., BLL, Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e. V., vzbv, Europäischer Verbraucherbund, Deutsche Kinderhilfe. 25. In welcher Form wird insbesondere die Wissenschaft, außer durch das Max- Rubner-Institut, an der Entscheidung über ein neues Nährwertkennzeichnungsystem und gegebenenfalls an der Entwicklung eines neuen Systems beteiligt? Flankierend zur Einbindung des Max Rubner-Instituts ist zur Ausgestaltung der Verbraucherforschung auch das Bundesinstitut für Risikobewertung eingebunden worden. Weitere Wissenschaftler werden hinzugezogen, sollte sich ein entsprechender Bedarf ergeben. 26. Warum will die Bundesregierung ein weiteres, nationales „Front-of-Pack“ (FOP)-Kennzeichnungssystem erarbeiten lassen, anstatt sich für die Erarbeitung einer verbindlichen FOP-Nährwertkennzeichnung als Weiterentwicklung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung einzusetzen? Die Bundesregierung erarbeitet – wie bereits erwähnt – in Zusammenarbeit mit allen zu beteiligenden Akteuren in einem ergebnisoffenen Prozess ein System der erweiterten Nährwertkennzeichnung, das für Deutschland am besten geeignet ist. Maßstäbe sind dabei ein zusätzlicher Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher und eine breite Zustimmung auf der Seite der Wirtschaft, da das System nur als freiwilliges Modell eingeführt werden kann. Das Max Rubner-Institut hat im Auftrag des BMEL einen eigenen Vorschlag entwickelt, der wesentliche, verbindende Elemente der unterschiedlichen Positionen aufgreifen und einen „Brückenschlag “ zwischen den Positionen herstellen soll. 27. Hat der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) nach Kenntnis der Bundesregierung seine eigenen Verhaltensregeln bis zum Frühjahr 2019 angepasst, wie es in der Nationalen Reduktionsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten angekündigt wurde (siehe S. 20), und welche Änderungen ergaben sich nach Auffassung der Bundesregierung in Bezug auf an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Gehalt an Zucker, Fetten und Salz? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, dass der ZAW seine eigenen Verhaltensregeln im Hinblick auf die Nationale Reduktionsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten bereits angepasst hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/11224 28. Wird die Bundesregierung sich für ein gesetzliches Verbot für an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel einsetzen, wie es zum Beispiel von der Deutschen Adipositas-Gesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, dem Bundesverband der Kinder - und Jugendärzte und dem AOK-Bundesverband und der Deutschen Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten gefordert wird (vgl. www.dgkj.de/ fileadmin/user_upload/Meldungen_2019/1902_PI_Reduktionsstrategie.pdf; www.dank-allianz.de/nachricht/282.html)? Wenn ja, welche Maßnahmen sollen bis wann umgesetzt werden? Wenn nein, warum nicht? Im Nationalen Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ wird auf die besondere Verantwortung der Wirtschaft hinsichtlich der Werbung hingewiesen, insbesondere, wenn direkt oder indirekt Kinder und Jugendliche angesprochen werden. Der Deutsche Werberat hat u. a. als Reaktion hierauf im Juli 2009 neue „Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel“ vorgelegt. Die Verhaltensregeln beinhalten Grundsätze zur Gestaltung und Durchführung kommerzieller Kommunikation allgemein für Lebensmittel und enthalten u. a. die Regelung, dass diese Kommunikation einem gesunden aktiven Lebensstil und einer ausgewogenen, gesunden Ernährung nicht entgegenwirken und nicht zu einem übermäßigen oder einseitigen Konsum der beworbenen Produkte auffordern soll. Die speziell Kinder (unter 12 Jahren) betreffenden Grundsätze verweisen auf die geschäftliche Unerfahrenheit und Schutzbedürftigkeit dieser Personengruppe und beinhalten u. a. den Verzicht einer direkten Aufforderung zum Kauf oder von Verkaufsförderungsmaßnahmen, die die Unerfahrenheit von Kindern ausnutzen oder Kinder durch übermäßige Vorteile in unangemessen unsachlicher Weise anlocken . Außerdem soll Kindern nicht suggeriert werden, für eine vollständige und ausgewogene Mahlzeit sei der Verzehr eines bestimmten Lebensmittels unersetzlich . Neben diesen freiwilligen Maßnahmen existieren in Deutschland verschiedene rechtliche Vorschriften, die den Rahmen für fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucher setzen und damit u. a. auch die Werbung von Unternehmen betreffen (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Rundfunkstaatsvertrag, Jugendmedienschutz -Staatsvertrag, Telemediengesetz, Jugendschutzgesetz). Die „Audiovisuelle Mediendienst Richtlinie“ der EU-Kommission wurde überarbeitet und ist am 18. Dezember 2018 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben eine Umsetzungsfrist von 21 Monaten. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, die Nutzung der Koregulierung und die Förderung der Selbstregulierung mithilfe von Verhaltenskodizes zu unterstützen. Erste Gespräche zwischen Bund und den Ländern, die in erster Linie zuständig sind, haben bereits stattgefunden. Das BMEL wird Gespräche mit der Werbewirtschaft führen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11224 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 29. Welche konkreten Teilnehmer der Runden Tische haben signalisiert, Beiträge zum Maßnahmenpaket „Ernährungsaufklärung/Ernährungskompetenz bei Kindern und Jugendlichen“ beisteuern zu wollen (bitte tabellarisch Namen der Organisation und wenn bereits bekannt auch Form und Inhalt des Beitrags nennen) (vgl. Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten; S. 20)? AOK-Bundesverband Studie zu Food-Literacy Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ) Adipositas-Beratung in ärztlichen Sprechstunden Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) Koordination eines Maßnahmenpaketes „Ernährungsaufklärung /Ernährungskompetenz bei Kindern und Jugendlichen “ Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) Überarbeitung des Leitfaden Prävention im Rahmen der Diabetes-Strategie des BMG, Essen in Schulen und Kindergärten vzbv Transparenzportal (Online-Plattform) 30. In welcher Form, wie häufig und durch welche Organisation soll das regelmäßige Monitoring durchgeführt werden, das als Teil des Maßnahmenpakets „Ernährungsaufklärung/Ernährungskompetenz bei Kindern und Jugendlichen “ angekündigt wird (vgl. Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten; S. 20)? Die Erarbeitung eines Konzeptes für ein Monitoring der Ernährungskompetenz von Kindern und Jugendlichen ist noch nicht abgeschlossen. 31. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der angekündigte „Ernährungsführerschein “ oder ein ähnliches Bildungsformat zur Förderung der Ernährungskompetenz bundesweit zum Einsatz kommt? Soll es nach Planung der Bundesregierung ein verpflichtendes oder freiwilliges Bildungsprogramm werden (vgl. Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten; S. 20)? 32. Welche Organisation wird die neuen Bildungsformate zur Förderung der Ernährungskompetenz in weiterführenden Schulen entwickeln? Sollen diese nach Auffassung der Bundesregierung verpflichtend oder freiwillig sein (vgl. Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten; S. 20)? Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Ein Ziel der NRI ist es, dass der „Ernährungsführerschein“ oder ein vergleichbares Format der Ernährungsbildung möglichst flächendeckend zum Einsatz kommt. Möglichkeiten der Umsetzung werden derzeit mit dem BZfE eruiert. Da für die verpflichtende Verankerung von Inhalten in Bildungsplänen die Länder zuständig sind, wird es sich hier um ein Angebot handeln. Das BMEL nutzt jedoch seine Möglichkeiten im Austausch mit den Ländern, um auf die besondere Bedeutung der Ernährungsbildung hinzuweisen. Mit dem BZfE hat das BMEL einen starken Partner für die Entwicklung und Verbreitung von Ernährungsbildungsmaterialien. Das BZfE pflegt darüber hinaus gute Kontakte in die Länder und ist dort als neutraler Entwickler von Ernährungsbildungsmaterialien anerkannt und akzeptiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/11224 33. Bis zu welchem Datum soll die neue Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Informationen von Beratungs- und Aufklärungsinitiativen eingerichtet werden, und wird diese der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich sein (vgl. Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten; S. 20)? Die Erarbeitung eines Konzeptes für eine Plattform zum Austausch von Erfahrungen und Informationen von Beratungs- und Aufklärungsinitiativen ist noch nicht abgeschlossen. 34. Wie und wann werden Ernährungskonzepte, die unter anderem gesundes Essen in Kita und Schule (zuckerfreie Schulmilche, Wasserspender, Verzicht auf Softdrinks), Bewegungskonzepte, Schulgärten, Kochkurse u. v. m. vorsehen , umgesetzt, und welche finanziellen Mittel stehen dafür zur Verfügung ? Für das Schulwesen sind die Länder zuständig. Fragen der schulischen Bildung von überregionaler Bedeutung, darunter Bildungsstandards, regelt die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder. In den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Gesundheitsförderung und Prävention an Schulen (2012) definiert die KMK auch Ernährungs- und Verbraucherbildung einschließlich Schulverpflegung als Handlungsfeld der schulischen Gesundheitsförderung und Prävention. Darüber hinaus wurde mit dem Beschluss der KMK zur Verbraucherbildung an Schulen (2013) auch Ernährung und Gesundheit als Bereich der Verbraucherbildung an Schulen mit den Handlungsfeldern: Gesunde Lebensführung , Nahrungsmittelkette vom Anbau bis zum Konsum, Qualitäten von Lebensmitteln und ihre Kennzeichnung sowie Wertschätzung von Lebensmitteln/Vermeidung von Lebensmittelverschwendung definiert. Die Umsetzung dieser KMK Empfehlungen und die konkrete Ausgestaltung von Rahmenlehrplänen liegt in der Zuständigkeit der Länder. Im Rahmen von IN FORM werden seit vielen Jahren Maßnahmen zur Steigerung der Ernährungskompetenzen in allen Lebensphasen gefördert. Kinder und Jugendliche stellen dabei von Anfang an einen Schwerpunkt dar. So wurden Ernährungsbildungsmaterialien für Kitas und Schulen entwickelt, die allen Lehrkräften zur Verfügung stehen. Diese bewährten Materialen liefern Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern wichtige Hilfestellungen für die praktische Ernährungsbildung . Hier ist das BZfE der geeignete Ansprechpartner für die Erzieher und Lehrkräfte. Ein weiterer Meilenstein ist die Gründung der Vernetzungsstellen Schul- und Kitaverpflegung, die BMEL gemeinsam mit den Ländern ins Leben gerufen hat. Die Bekanntmachung und Verbreitung der ebenfalls im Rahmen von IN FORM entwickelten Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) e. V. bilden dabei die Grundlage. Für die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung ausgewogener Ernährung (in allen Lebensphasen) stehen im Haushaltsjahr 2019 im BMEL insgesamt 12 Mio. Euro zur Verfügung. Auch das EU-Schulprogramm ist eine durchaus geeignete Maßnahme, ausgewogene Ernährungsgewohnheiten bei Kindern zu entwickeln und dabei die Wertschätzung von Lebensmitteln zu erhöhen und darüber hinaus eine positive Wahrnehmung von Landwirtschaft und von ihr erzeugter Produkte in Kindertageseinrichtungen und Schulen zu vermitteln. Dafür stellt die EU im Schuljahr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11224 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2018/2019 den teilnehmenden Ländern 25,9 Mio. Euro für Schulobst und Schulgemüse und 10,3 Mio. Euro für Schulmilch an Unionsbeihilfe zur Verfügung. 35. Wann wird die Bundesregierung mit der „ziel- und altersgruppengerechten“ Aufklärungskampagne starten, die in der Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten angekündigt wurde, mit welchem Budget rechnet die Bundesregierung, und welche konkreten Inhalte wird die Kampagne haben? Das Konzept für eine ziel- und altersgruppengerechte Aufklärungskampagne zur NRI wurde noch nicht abschließend erarbeitet. 36. Sind für die „ziel- und altersgruppengerechten Aufklärungskampagne“, die in der Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten angekündigt wurde, externe Beratungsunternehmen oder Organisationen beauftragt? Wenn ja, welche? Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen. 37. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass Schulen und Kitas werbefreie Räume bleiben, wenn Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft dort „Aufklärungskampagnen“ zur gesunden Ernährung durchführen dürfen? Die Zuständigkeit für die Zulässigkeit von Marketing an Schulen (sogenanntes Education-Marketing) und Kitas liegt bei den Ländern. An den Schulen treffen i. d. R. die Schulleiterinnen und Schulleiter die Entscheidung, welche „Maßnahme “ an ihrer Schule zulässig ist, sofern sie den Bildungsauftrag erfüllt. Mit Bildungsmaterialen, die im Rahmen von IN FORM oder vom BZfE entwickelt wurden, stellt die Bundesregierung zusätzlich neutrale und wissenschaftlich fundierte Materialien und Informationen zur Verfügung. 38. Welchen konkreten EU-Grenzwert für trans-Fettsäuren strebt die Bundesregierung an (vgl. Ankündigung in der nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten, S. 22 f.)? Die Europäische Kommission hat einen Höchstgehalt für trans-Fettsäuren, die nicht natürlicherweise in Fett tierischen Ursprungs vorkommen, von 2 g pro 100 g Fett in für den Einzelhandel und Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln vorgeschlagen . Dieser Höchstgehalt wurde von allen Mitgliedstaaten unterstützt und gilt ab dem 1. April 2021. Die entsprechende Verordnung der Kommission wurde am 25. April 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/11224 39. Plant die Bundesregierung die Ausweitung der Reduktionsmaßnahmen von Zucker, Fetten und Salz auf den Bereich der Außer-Haus-Verpflegung inklusive Fast Food? Wenn ja, zu welchem Datum, und wird auch hier wieder auf freiwillige Prozess - und Zielvereinbarungen mit den Anbietern gesetzt? Wenn nein, warum nicht? Der Fokus der NRI liegt derzeit auf der Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Außer-Haus-Verpflegung sollen zukünftig auch in diesem Bereich Ansatzpunkte für Verbesserungen gefunden werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333