Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 25. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11225 19. Wahlperiode 27.06.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10810 – Sichere Lkw-Parkplätze in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland fehlen laut Medienberichten rund 30 000 Lkw-Parkplätze (www.dvz.de/rubriken/land/strasse/detail/news/start-up-sucht-30000-LKWparkplaetze .html). Die aktuellste Stellplatzerhebung wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für 2018 angekündigt und gilt offiziell als abgeschlossen, ist aber noch nicht veröffentlicht. Gleichzeitig verläuft der Neubau von Parkplätzen so verhalten, dass laut der Vereinigung Deutscher Autohöfe e. V. bis zu 30 Jahre nötig wären, um die heute fehlenden Parkplatzkapazitäten zu schaffen. Ergebnis dieses Mangels sind gesteigerte Risiken im Verkehr durch falsch geparkte Lkw sowie eine unwürdige Situation für betroffene Lkw-Fahrer. Die am 11. März 2019 veröffentlichte Studie der Europäischen Kommission „Study on Safe and Secure Parking Places for Trucks“ kommt zu dem Ergebnis, dass ungefähr 75 Prozent der Ladungsdiebstähle auf ungesicherten Parkplätzen erfolgen. Darüber hinaus wird die teils prekäre Situation für Lkw-Fahrer beschrieben . Als problematisch wird insbesondere thematisiert, dass bislang kein überprüfbares Mindestniveau für Lkw-Parkplätze vorhanden ist. Die Studie der EU-Kommission zeigt in diesem Zusammenhang die Heterogenität der bisherigen privaten Standards für gesicherte Lkw-Parkplätze auf, wodurch Transparenz und Verlässlichkeit nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission eigens einen einheitlichen EU-Standard mit vier Sicherheitsstufen und einem Mindestniveau an Service und Qualität für Lkw- Parkplätze vorgestellt. Ziel ist laut der Studie die Transparenz des tatsächlichen Sicherheits- und Serviceniveaus auf Lkw-Parkplätzen, um den Bau ortsbezogen adäquater Sicherheitsparkplätze zu ermöglichen sowie es Fahrern und Speditionen zu erlauben, bei der Routenplanung – angesichts der Lenk- und Ruhezeiten – adäquate, sichere und sozial annehmbare Lkw-Parkplätze zu wählen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11225 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch ist das Stellplatzdefizit für Lkw nach Kenntnis der Bundesregierung ? 2. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Veröffentlichung der Stellplatzerhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen für das Jahr 2018? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zur Lkw- Parksituation im Umfeld der Bundesautobahnen2018 liegt dem BMVI vor und wird derzeit ausgewertet. 4. Welche Potenziale zur Erhöhung der Lkw-Stellplatzzahlen sieht die Bundesregierung in der Telematik (beispielsweise Kolonnen-, Kompakt- oder Rückwärtsparken ) als Alternative zum Bau im konventionellen Parkverfahren? 5. An welchen Rastanlagen und wann plant die Bundesregierung, Telematikanlagen zu errichten? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Einsatz verdichteten Parkens durch Telematik (Systeme: Kolonnen – und Kompaktparken) kann auf geeigneten Standorten zu einer Steigerung der Lkw- Parkkapazität um bis zu 50 Prozent führen. Erste Anlagen telematischer Parkverfahren sind auf der A 93 (Rastanlage Inntal-West), A 3 (Rastanlage Jura-West) und A 61 (Rastanlage Montabaur) in Betrieb. Weitere Projekte befinden sich in Hessen auf der A 5, Saarland auf der A 6, Baden-Württemberg auf der A 5 und Nordrhein-Westfalen auf der A 3 in Planung bzw. Bauvorbereitung und werden sukzessive ab Mitte 2019 in Bau gehen. 3. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Parkdrucks für Lkw entlang der Hauptverkehrsstraßen, der sozialen Situation der Lkw-Fahrer sowie der steigenden Diebstahlzahlen zu ergreifen, um den EU-Standard in Deutschland zeitnah flächendeckend umzusetzen? 6. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, konkret dafür zu sorgen, dass insbesondere bereits bestehende Lkw-Parkplätze gemäß der Klassifizierung des EU-Standards eingestuft werden? 7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um den Bau neuer Lkw-Parkplätze gemäß dem EU-Standard zu ermöglichen? 8. Wie gedenkt die Bundesregierung, die grenzüberschreitende Kooperation mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auszugestalten, um zeitnah passgenaue europäische Lösungen für sichere Lkw-Parkplätze zu unterstützen ? Die Fragen 3, 6, 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In einer von der EU Kommission beauftragten Studie „safe and secure parking places for trucks“ werden Lösungsansätze für die Erhöhung der Sicherheit von Lkw-Parkplätzen vorgeschlagen, wie z. B. die Einführung eines EU-weiten Standards und eine entsprechende Klassifizierung. Aufgabe einer hierfür eingesetzten Expertengruppe auf EU-Ebene ist es, die in der Studie eingebrachten Ideen zu Standards zu entwickeln und zu etablieren. Auf Basis der Ergebnisse der Studie werden sukzessive die sich daraus ergebenden Maßnahmen abgeleitet. Daneben Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11225 arbeitet die BASt im Auftrag des BMVI intensiv an EU-weiten Forschungsaktivitäten für sichere LKW-Parkplätze mit und begleitet u. a. die Aktualisierung der „Deployment Guideline“ (DG) des IVS-Dienstes „Intelligent & Secure Truck Parking“.  9. Welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an, um die in der Studie angesprochene mangelnde Attraktivität des Kraftfahrerberufs zu erhöhen, insbesondere auch im Hinblick auf Kraftfahrerinnen ? 14 Verbände aus den Bereichen Straßengüterverkehr und Industrie haben dem BMVI im Dezember 2018 einen „5-Punkte-Plan gegen Logistikengpässe und Fahrermangel im Straßengüterverkehr“ überreicht. Diese Vorschläge werden derzeit innerhalb der Bundesregierung erörtert. Die Bundesregierung setzt sich auch weiterhin sehr für die Aufwertung der Berufe in der Güterverkehrs- und Logistikbranche und insbesondere für den Kraftfahrernachwuchs ein. Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer hat außerdem Schirmherrschaften für verschiedene Initiativen übernommen, mit denen bei Jugendlichen Interesse für eine Ausbildung in der Logistikwirtschaft geweckt werden soll. Eine Initiative fokussiert sich dabei ausschließlich auf den Berufskraftfahrer . Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung die Logistikwirtschaft auf vielfältige Weise ideell. So beteiligt sich Herr PSts Bilger als Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik am „Tag der Logistik“, einem bundesweiten Aktionstag, der auf die Bedeutung der Güterverkehrs- und Logistikwirtschaft in Deutschland aufmerksam macht. Außerdem ist auch er auf vielfältige Art im besagten Sinne unterstützend für die Logistikwirtschaft tätig. 10. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung zur rechtskonformen Einbindung der sicheren Rastplätze in intelligente Verkehrssysteme, die in der Studie genannt werden, etwa der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 885/2013 der Europäischen Kommission vom 15. Mai 2013 zur Ergänzung der IVS- Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Bereitstellung von Informationsdiensten für sichere Parkplätze für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge? Alle verfügbaren digitalen Daten von Rastanlagen werden von den Bundesländern über den MobilitätsDatenMarktplatz (MDM), dem deutschen nationalen Zugangspunkt für Verkehrsdaten, zur Verfügung gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333